Leistungsschutzrecht: Die Anhörung im Deutschen Bundestag



Im Bundestag hat heute Nachmittag die Anhörung des Rechtsausschusses zum Leistungsschutzrecht stattgefunden. Es war eine ausführliche, dichte dreistündige Debatte, die streng nach den Regeln von Anhörungen ablief:

Fünf computergestoppte Redeminuten zu Beginn für jeden Sachverständigen, danach zwei Fragerunde für die Abgeordneten mit jeweils einer Antwortrunde der Sachverständigen. Die Fragen wurden gesammelt, die Antworten in umgekehrt alphabetischer Namensreihenfolge gegeben. Eine freie Diskussion unter den Sachverständigen oder den Abgeordneten war nicht möglich. Das inhaltlich strenge Format mag nicht alle Reden und Widerreden ermöglicht haben, die zur Aufklärung des Sachverhalts hätten beitragen können, aber es hat immerhin doch ein dickes Gewirk aus Einschätzungen, Bewertungen und Meinungen entstehen lassen, das inhaltlich Aufschluss gab und sogar einige Ansatzpunkte für Kompromisse erkennen ließ.

So interessant die Teilnahme war, so unmöglich ist es doch, die vielen Beiträge und Fragen hier zusammen zu fassen. Ich beschränke mich daher auf die Wiedergabe meines Einführungsstatements. Es handelt sich um das Manuskript. Der mündliche Vortrag ist leicht davon abgewichen.

Einführende Stellungnahme von Christoph Keese für BDZV und VDZ

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten,

im Namen des Deutschen Zeitungsverlegerverbands und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, die ich heute hier vertreten darf, danke ich für die Einladung und für die Möglichkeit, unser Anliegen darzulegen.

Die deutschen Verlage begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Im Laufe der Jahre ist eine florierende Branche sogenannter Aggregatoren entstanden, die Verlagsleistungen von Webseiten abgreift, sie an Dritte weitergibt und Verlagen dafür nichts bezahlt. Dabei handelt es sich längst nicht nur um Kurzauszüge (Snippets), sondern auch um Volltextübernahmen und Faksimiles.

Lassen Sie mich das Geschäftsmodell von Volltext-Aggregatoren an einem plastischen Beispiel schildern:

Kurz vor Weihnachten bekam die Öffentlichkeitsarbeit unseres Hauses Besuch vom Verkaufsrepräsentanten eines großen Aggregators, der sich auf Geschäftskunden spezialisiert hat. Er bot an, alle für uns relevanten Online-Texte der deutschen und internationalen Presse in Echtzeit verfügbar zu machen. Für unsere Mitarbeiter wäre dieses Angebot viel bequemer als das Absurfen aller relevanten Webseiten.

Einziger Haken des Angebots dieses erfolgreichen Dienstleisters: Die Verlage als Inhaltelieferanten bekommen keinen Cent von den Erlösen ab. Eine absurde Lage: Ein Verlag soll seine eigenen Produkte kaufen, ohne am Erlös beteiligt zu werden.

Aggregation ist wichtig. Niemand will sie verhindern. Im Gegenteil, wir wollen sie fördern. Aber wir können nicht akzeptieren, dass Verlage auf Dauer kostenlos zuliefern sollen.

Die laufende Debatte ist auf Google verkürzt. Es geht um weit mehr als Google, auch wenn Googles neue Bildersuche sehr deutlich zeigt, worauf wir zusteuern. Es geht um einen Hunderte von Millionen Dollar schweren Weltmarkt von Aggregation, der auf Kosten von Verlagen entstanden ist.

Die Wertschöpfung dieser Aggregatoren und Suchmaschinen findet fast ausschließlich außerhalb Deutschlands statt, schlicht weil die Sitze der beteiligten Firmen im Ausland sitzen – sehr im Unterschied zu den deutschen Verlagen, die ihre rund 11 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr in Deutschland erwirtschaften und ihn hier ausgeben und investieren, unter anderen in Journalismus.

Suchmaschinen im engeren Sinne, das hat auch der BGH festgestellt, üben eine wichtige Funktion im Internet aus. Das sehen auch die Verlage so. Sie unterstützen Suche im Netz und setzen sich für ihren Erfolg ein. Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit verlässliche Nachrichtenquellen schnell und einfach findet.

Doch im Laufe der Zeit haben sich Suchmaschinen weiter entwickelt und sind mehr und mehr zu Aggregatoren geworden. Sie treten so in direkte Konkurrenz zu Verlagsangeboten. Nachrichtenwebseiten werden im Schnitt pro Tag für 90 Sekunden besucht, verteilt auf durchschnittlich drei Besuche. Diese Daten bestätigt auch Google.

Wenn jeder dieser Besuche nur 30 Sekunden dauert, stellt ein aus Textausschnitten aufgebauter Suchmaschinen-Aggregator einen ernst zu nehmenden Wettbewerber dar. Unabhängige Studien zeigen, dass rund die Hälfte der Besucher von Nachrichtenüberblicken gar nicht mehr auf die Originalseite durchklickt, da sie dort schon alles findet, was sie braucht.

Technische Hilfsmittel sind keineswegs ausreichend, die Verlage vor diesen Wettbewerbern zu schützen.

Das Leistungsschutzrecht ist keine Patentlösung. Es ersetzt keine Geschäftsmodelle. Es ist keine staatliche Subvention. Es bildet lediglich den rechtlichen Rahmen für erfolgreiche neue Geschäftsmodelle. Ohne Leistungsschutzrecht wird es schwer, solche Geschäfte zu entwickeln.

Man auch keine Autovermietung betreiben ohne ein Eigentumsrecht. Das Recht ersetzt nicht das Geschäftsmodell, aber ohne Recht funktioniert das Geschäftsmodell eben nicht.

Welche Leistungen gilt es zu schützen?

Zeitungen und Zeitschriften samt ihrer Webseiten beschäftigen über 22.000 fest angestellte Journalistinnen und Journalisten, dreimal soviel wie Privat-Fernsehen und Radio, fünfmal soviel wie ARD und ZDF. Hinzu kommen Zehntausende freier und fester freier Mitarbeiter.

Verlage finanzieren die Gehälter, Büros und Reisen. Sie tragen das volle wirtschaftliche Risiko. Sie bringen die journalistischen Beiträge unter ihrer eingeführten Marke heraus. Im Netz betreiben sie große, anerkannte Webseiten, deren Namen und Adressen Millionen Usern bekannt sind und Vertrauen bei ihnen wecken. Dieser Markenwert stellt gerade im unübersichtlichen Internet, wo jeder alles schreiben kann, eine unübersehbare Leistung dar.

Verlage bezahlen und organisieren Redaktionen, die Nachrichten recherchieren und Ordnung, Auswahl und Übersicht in die Flut der verfügbaren Nachrichten bringen. Schon die Anordnung der Nachrichten auf Webseiten in einer Rangreihenfolge stellt eine Verlagsleistung dar, die vom Recht des Urhebers nicht erfasst wird.

Nicht umsonst greifen Aggregatoren genau diese Rangreihenfolge bevorzugt bei den bekannten Medien ab, weil genau darin ein Wert besteht, den sie ihren eigenen Kunden weitergeben möchten.

Verlage bezahlen Werbung, verkaufen Anzeigen, kümmern sich um das Inkasso und organisieren den Vertrieb – auch im Netz ist das nötig.

Diese Leistung unterscheidet sich strukturell kaum von der Leistung der Musikproduzenten, die seit Mitte der 60er Jahre ein Leistungsschutzrecht genießen. Im Digitalzeitalter unterscheiden wir uns eigentlich nur noch durch das Dateiformat, das wir produzieren. Und im Zuge der Medienkonvergenz eigentlich nicht einmal mehr dadurch, da auch wir inzwischen Videos und Tonformate herstellen.

Verlage verdienen den Schutz ihrer Investitionen im Netz nicht weniger als Musik, Film oder Fernsehen. Deswegen begrüßen wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Abbildung des Bundesadlers im Teaser auf der Homepage: Deutscher Bundestag. Verwendung gestattet nach den Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestags.



 

72 Kommentare

 
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  61. Dirk Moebius

    Und natuerlich erwahent der ‘faire’ Herr Keese auch nicht ein einziges der Argumente der anderen Gutachter. Schliesslich ist im Internet, wie wir alle wissen, kaum Platz.

     
     
  62. kleitos

    Anbei zwei Zusammenfassung der Anhörung:

    Netzpolitik
    https://netzpolitik.org/2013/anhorung-im-bundestag-das-leistungsschutzrecht-kommt-letzte-rettung-bundesrat/

    Die Linke
    http://blog.die-linke.de/digitalelinke/anhorung-zum-leistungsschutzrecht-liveblog/

    Fazit: Anhörung war erheiternd, aber da die Koalition das LSR im Koalitionsvertrag stehen hat, wird das auch kommen – man läßt sich auch durch Tatsachen in seiner Meinung nicht beirren … siehe auch:
    http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/05/schwarzer-tag-fur-das-urheberrecht-boni-fur-presseverlage/

    Die Veranstaltung hätte man sich – wie erwartet – sparen können.

    Der einzige positive Effekt war, das einige der “gefährlichen” Leute eine Zeit lang beschäftigt waren und sich so keine weiteren Dummheiten ausdenken konnten ;-P

     
     
  63. Es hätte Sie, lieber Herr Keese und die Demokratie in Deutschland erheblich aufgewertet, wenn die Sachverständigen darauf bestanden hätten, dass entweder alle betroffenen Parteien gehört werden, oder keine.

    Aber die Farce wird so weitergespielt, wie es in Deutschland leider üblich geworden ist. Schritt für Schritt verspielen die Beteiligten auch noch das letzte Quäntchen an Glaubwürdigkeit.

    mm.

     
     
  64.  
    • kleitos

      Google ist das Unternehmen mit dem Geld, von dem Team Keese gerne eher mehr als weniger haben möchte.

      Und das Geld des Internets ist Traffic.

       
       
  65. Stefan

    “Die Regierung will sicherstellen, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler”

    Und dann schicken die so einen wie den Herrn Kauder als Vorsitzenden:

    “So beantragte Kauder als Vorsitzender des BND-Untersuchungsausschusses die Strafverfolgung von Abgeordneten und Journalisten, weil immer wieder geheime Unterlagen an die Presse gelangten.”

    Quelle: http://www.cduwatch.de/2011/siegfried-kauder-greift-pressefreiheit-an/

    Nach dem Motto: Ein LSR kriegt ihr gerne, nur die Regierung möchte vorab die Artikel lesen ;)

    Bin schon sehr gespannt, wie das ganze ausgehen wird!

     
     
  66. kleitos

    Das hatte ich – trotz Ihrer guten Kontakte – auch nicht angenomen ;-)

    BAer doch nicht durch den gesamten Bundestag oder wie muss ich das verstehen? Waren das natürliche Personen oder Fraktionen oder die Mitglieder des Rechtsausschusses? Und wer hat welchen Sachverständigen eingeladen?

    Kennt sich jemand mit dem diesbezüglichen Prozedere aus?

    Ich würde ja den Herrn Kauder per abgeordnetenwatch fragen, aber das kan ich mir auch sparen:

    http://www.abgeordnetenwatch.de/siegfried_kauder-575-37692.html#questions

     
     
  67. kleitos

    Fehlt in der Auflistung nicht ein Vertreter von Google?

    Wieso findet die Anhörung zu diesem LSR ohne den eigentlichen Adressaten – Google – statt?

    Und IGEL (Hr. Kreutzer) ist nicht von Google ;-)

    Und was hat denn der Schwartmann da verloren?!?!

    Die Liste bzw. die dort vertretenent Personen ist doch sehr einseitig ausgerichtet.

    Wer ist denn verantwortlich für die Zusammenstellung?

    Wieder ein Beispiel für den schlechten Stil des “Teams Keese” (um die Apologeten des LSR nicht auf bloß eine Person zu reduzieren und besser/höflicher als “Keese & Co.” ;-)

    Meint Team Keese angesichts dessen, es wäre der geeignete Gesprächspartner für die Etablierung eines fairen Umgangs der Postionen miteinander?

    Von Google Fairness fordern und gleichzeitig die eigenen Machtpopsition (Klaeden-Klaeden-Connection: https://netzpolitik.org/2013/kanzleramt-informiert-offiziell-haben-die-bruder-von-klaeden-nicht-uber-leistungsschutzrecht-gesprochen/)so schamlos auszunutzen ist heuchlerisch.

     
     

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