Kurzfassung für die Generation Twitter: Der Stand des Leistungsschutzrechts

Gestern habe ich hier einen langen, differenzierten Beitrag zum Stand des Leistungsschutzrechts für Presseverleger veröffentlicht. Aus dem Netz kam sofort Kritik an der Länge des Textes. „Verschwurbelt“ sagten die einen, „Wer viele Worte braucht, kann nicht die Wahrheit sagen“, fanden die anderen. Als Service für all diejenigen Twitter-Freunde, die unter verkürzter Aufmerksamkeitsspanne leiden und Texte mit mehr als 140 Zeichen für eine Zumutung halten, hier meine zehn Antworten auf die zehn Fragen in Tweets. Die Lektüre dauert nur zwei Minuten – versprochen!

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Ist das Leistungsschutzrecht gescheitert und werfen die Verlage die Flinte ins Korn? Nein. Ganz im Gegenteil

Axel Springer hat Google nun auch für seine letzten vier Titel eine Gratislizenz eingeräumt. Heißt das, wir kapitulieren vor Google und geben das Leistungsschutzrecht verloren? Mitnichten. Die Gratislizenz ist ein Schritt in einer langen Auseinandersetzung. Der Fall geht jetzt vor die Gerichte. Dort gehört er hin, und dort kämpfen wir weiter. Zehn wichtige Fragen und Antworten zum Stand der Dinge.

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Es ist vollbracht: Axel Springer bringt sein Leistungsschutzrecht in die VG Media ein

Im Quartalspressegespräch am Mittwoch hat Mathias Döpfner, Vorstandschef der Axel Springer AG, bekannt gegeben, wie unsere Leistungsschutzrechte verwertet werden sollen: durch die Verwertungsgesellschaft Media in Berlin. Damit enden monatelange Spekulationen, ob Springer das Recht überhaupt und wenn ja, durch wen wahrnehmen lassen würde. Die meisten dieser Spekulationen waren unbegründet. Hier einige Hintergründe zur Entscheidung:

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Werden Snippets vom Leistungsschutzrecht erfasst? Der Gesetzgeber gibt Auskunft

Was ist von den jüngsten Änderungen am Wortlaut des Gesetzestextes zu halten? Sind Snippets vom Leistungsschutzrecht nun erfasst oder nicht? Darüber hat es in den vergangenen Tagen eine lebhafte Diskussion gegeben. Der Wille des Gesetzgebers spielt in den späteren Anwendungen jedes Gesetzes eine wichtige Rolle. Deswegen ist es zur Interpretation des heute beschlossenen Gesetzes wichtig, die Redebeiträge der Koalitionsvertreter zu kennen. Auch mit diesen Reden bringt der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck. Hier die einschlägigen Auszüge aus den Reden. Sie zeigen deutlich die gesetzgeberische Absicht: Snippets sollen auf jeden Fall vom Gesetz erfasst sein.

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Europäische Verleger begrüßen deutsches Leistungsschutzrecht

Der Europäische Verlegerrat (European Publishers Council, EPC) hat die Entscheidung des Bundestags begrüßt, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzuführen. Der Vorsitzende des Rates, der portugiesische Verleger Francisco Pinto Balsemão, sagte: „Das EPC begrüßt die wichtige Entscheidung des Deutschen Bundestags. Dadurch werden Wert und Kosten der Investitionen in professionellen Journalismus anerkannt.“ Durch das Gesetz werde das Entstehen eines Markts für aggregierte Inhalte gefördert. Neue innovative Geschäftsmodelle könnten nun rund um legal lizenzierte Inhalte entstehen.

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Zeit Online: Die Medienredaktion und ihre ausländischen Krokodile

Kai Biermann, Redakteur bei Zeit Online, hat sich verhört. „Sind Suchmaschinen wirklich Alligatoren?“, fragt er in seinem Bericht über die Leistungsschutzrechts-Anhörung im Bundestag. Er meint, ich hätte in der Anhörung Google mit Alligatoren verglichen. Stimmt nicht. Gesprochen habe ich von „Aggregatoren“. Klingt ähnlich, ist aber etwas anderes. Nicht der einzige Fehler in seinem Beitrag:

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Österreichs Verlage bestehen ebenfalls auf Leistungsschutzrecht

Nach den deutschen Verlagen haben nun auch die Verleger in Österreich erklärt, dass sie zugunsten einer Einigung mit Google nicht auf ein Leistungsschutzrecht verzichten würden. Sie sind überzeugt, dass ein „ordentlicher Rechtsrahmen“ bestehen müsse, um für einen fairen Interessenausgleich im Internet zu sorgen. Davon würden auch die Suchmaschinen profitieren. Innerhalb dieses Rahmens sei man zu vernünftigen Einigungen bereit. Allerdings erkennen die österreichischen Verlage an, dass es ihren französischen Kollegen gelungen ist, ein Prinzip zu etablieren: für die gewerbliche Nutzung journalistischer Inhalte müsse bezahlt werden. Hier die aktuelle Mitteilung des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) im Wortlaut. Sie geht auch auf den Kartellfall in Brüssel ein:

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Interview Promedia: Wie geht es weiter mit dem Leistungsschutzrecht?

Helmut Hartung, Herausgeber und Chefredakteur des Berliner Medienfachdiensts Promedia, hat mich nach der Leistungsschutzrechts-Anhörung im Bundestag per Email zum weiteren Fortgang des Verfahrens befragt. Das Interview erscheint heute auf der Webseite des Dienstes. Mit freundlicher Genehmigung von Promedia wird der Text hier dokumentiert. Gestellt wurden die Fragen vor dem Google-Vergleich in Frankreich. Deswegen taucht dieser Aspekt hier noch nicht auf:

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Google zahlt für Copyright-Vergleich mit Frankreichs Verlagen und trägt Camouflage

Unter Vermittlung von Präsident Francois Hollande hat Google einen Vergleich mit den französischen Verlagen geschlossen. Er enthält eine einmalige Leistung in Höhe von 60 Millionen Euro sowie dauerhafte Zahlungen in unbekannter Größenordnung. Der Vergleich wird wie zuvor schon in Belgien sorgsam verhüllt, um den Anschein zu vermeiden, Google zahle für Inhalte. Dabei tut Google genau das. Hier eine erste Bewertung:

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Google dreht Fotografen und ihren Webseiten den Traffic ab

Mir geht es genauso wie dem Suchmaschinen-Experten Philipp Klöckner: Eigentlich möchte ich hier keinen Google-Watchblog schreiben. Doch die schlechten Nachrichten für Urheber und Verlage aus dem Hause Google folgen so schnell aufeinander, dass mir nichts anderes übrig bleibt, als auch auf den neuesten Streich einzugehen: die überarbeitete Bildersuche. Google nutzt seine dominante Stellung als Suchmaschine aus, um noch eleganter bei Urhebern und Verlagen zu stehlen und die Verwertung von kreativen Leistungen damit noch weiter zu erschweren.

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Gastbeitrag: Wie Aggregatoren den Webseiten von Verlagen schaden

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Thomas Höppner ist mit dem Unternehmen Google und seinem Geschäftsmodell vertraut, da er Verfahren vor der Europäischen Kommission zum Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Google führt. In einem Beitrag für die Zeitschrift „Kommunikation und Recht“ hat sich Höppner jetzt mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt. Er widerspricht zentralen Behauptungen der Google-Kampagne gegen das neue Recht. Mit freundlicher Genehmigung des Autoren und des Verlags werden Auszüge des Beitrags hier dokumentiert:

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Stellungnahme des DJV: „Leistungsschutzrecht für alle Verleger, gleichzeitig Position der Urheber stärken“

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat heute seine schriftliche Stellungnahme zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage veröffentlicht. Damit wird die Position des Verbands für die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am 30. Januar 2013 beschrieben. Das umfangreiche, kompetente und hoch detaillierte 40seitige Papier, unterzeichnet von DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, wird hier zwecks Übersichtlichkeit nicht zur Gänze, sondern nur mit seinen einleitenden Thesen wiedergegeben. Zum Original auf der Verbandswebseite geht es hier entlang. Das Papier ist auch hier in diesem Blog verfügbar. Und die vier zusammenfassenden Positionspunkte stehen hier:

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Stellungnahme der Verlage zur Bundestags-Anhörung: „Marktfähigkeit journalistischer Produkte im Internet erhalten“

Am 30. Januar 2013 findet die Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses zum Leistungsschutzrecht statt. Dazu bin ich als Sachverständiger geladen. Vorab habe ich heute im Namen der Verlagsverbände BDZV und VDZ eine ausführliche schriftliche Stellungnahme beim Bundestag eingereicht. Der Wortlaut wird hier dokumentiert:

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Das Schwartmann-Gutachten im Wortlaut: „Anerkennung der verlegerischen Leistung“

Für die Anhörung des Deutschen Bundestags zum Leistungsschutzrecht am 30. Januar 2013 sowie als Antwort auf die ablehnende Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüterrecht hat Professor Dr. Rolf Schwartmann aus Köln ein Gutachten vorgelegt, das sich für das Gesetzesvorhaben ausspricht. Das Gutachten ist entstanden im Auftrag der Verlagsverbände BDZV und VDZ. Der Text des Gutachtens wird hier dokumentiert:

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Erstaunlich inkonsistent: Wie Max-Planck-Jurist Hilty einmal für und einmal gegen ein Leistungsschutzrecht argumentiert

Kopf der Titelseite des Gutachtens von Prof. Reto Hilty für ein Sportveranstalter-Leistungsschutzrecht

Professor Reto Hilty, Chef des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München, zählt zu den bekanntesten Kritikern des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Sein Institut verfasste vor der ersten Befassung des Bundestags mit dem Gesetzentwurf eine ablehnende Stellungnahme. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bekräftigte Hilty vor einigen Tagen seine Kritik. Seine heutige Position steht jedoch im Widerspruch zu einem Gutachten, das er 2006 geschrieben hat. Darin spricht er sich ausdrücklich für ein Leistungsschutzrecht der Sportveranstalter aus. Beauftragt hatten ihn damals der Deutsche Fußballbund, die Deutsche Bundesliga, der Olympische Sportbund sowie vier Bundesländer. Die Argumente, die er für ein Recht der Sportveranstalter nannte, können ebenso gut für Presseverlage gelten. Ein genauer Blick auf Hiltys Gutachten von damals und seine heutigen Äußerungen zeigt erstaunliche Inkonsistenzen in der juristischen Beurteilung:

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Leistungsschutzrecht für Einsteiger: Faires Internet und guter Journalismus

Die Mainpost in Würzburg hat Stefan Niggemeier und mich zu einem Pro und Contra Leistungsschutzrecht eingeladen. Die Rolle des Pro-Sprechers in diesem Duo habe, wenig überraschend, ich übernommen. Zu Stefan Niggemeiers Contra geht es hier. Mein Beitrag gewährt besonders Einsteigern einen ersten Einblick in die Materie. Wer sich also zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, startet am besten hier:

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Neues Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt Musikproduzenten

In der Begründung zum Regierungsentwurf für das Leistungsschutzrecht spielt die sogenannten „Metall auf Metall“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine wichtige Rolle. Sie handelt vom Tonträger-Sampling. Auf diese Entscheidung nimmt die Regierung ausdrücklich Bezug und begründet damit auch den Schutz auch „kleinster Teile“ eines Presseerzeugnisses. Heute hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren wichtigen Urteil („Metall auf Metall II“) seine Auffassung bestätigt und bekräftigt. Danach erstreckt sich der Schutz des Leistungsschutzrechts für Musikproduzenten auch auf kleinste Teile. Hier die Pressemitteilung des Gerichts:

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Was eine maschinenlesbare Rechtesprache können sollte

Immer wenn ich Robots.txt, die von Google bevorzugte Rechtesprache, kritisiere, hagelt es Vorwürfe der Lüge und Dummheit. Manche meinen, ich sei dumm und verlogen zugleich. Zahlreiche Blogger, Twitterer und Kommentatoren schicken mir Hinweise, wie man einzelnen Seiten vor Bots schützen und einzelne Bots von Seiten fern halten kann. Danke für die Tipps, aber die Fakten sind mir durchaus bekannt. Trotzdem bleibt es dabei, dass Robots.txt wie ein Lichtschalter nach dem An-Aus-Prinzip funktioniert. Kay Oberbeck von Google hat Robots.txt bei der UdLDigital-Diskussion einen „Dimmer“ genannt. Die Metapher ist nicht schlecht. Auch ein Dimmer ist ein Lichtschalter, auch wenn er graduelles Abdunkeln ermöglicht. Eine taugliche Rechtesprache ist Robots.txt damit aber noch lange nicht. Hier eine Liste der Informationen, die man in gute maschinenlesbare Rechtesprache eintragen können sollte, und die von anderen Marktteilnehmern zu berücksichtigen wären:

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Ist Google ein Taliban? Nein!

Die Schlagzeile in der neuen Ausgabe des Branchenmagazins „Horizont“ klingt aggressiv: „Google ist eine Art Taliban“ heißt es da in großen Lettern über einem Interview mit mir zum Leistungsschutzrecht. Die Formulierung hat im Netz für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Deswegen möchte ich hier klar sagen: Nein, Google ist kein Taliban. Und ich möchte Google auch nicht mit einem amerikanischen Kriegsgegner gleichsetzen. Die Formulierung ist unglücklich gewählt, und wenn sie jemanden verletzt hat, tut es mir leid. Ihr Kontext wird deutlich, wenn man den entsprechenden Teil des Interviews liest. Dann wird klar, dass es um ein technisches Detail von Rechtesprachen geht:

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Eine europäische Bewegung: Verlage Portugals und der Schweiz fordern Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht, laut Google angeblich ein absurder deutscher Sonderweg, wird in Wahrheit immer mehr zu einer europäischen Bewegung. In dieser Woche haben die Verlage Portugals und der Schweiz ihre Regierungen ersucht, ebenfalls ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild zu veranlassen. Gemeinsam mit ihren Kollegen in Deutschland, Frankreich und Italien veröffentlichten die Portugiesen und Schweizer eine Pressemitteilung. Damit treten offiziell nun die Verlage in fünf europäischen Ländern für das Leistungsschutzrecht ein: Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal und Schweiz. Hier der Text der Erklärung in französischer Sprache:

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Erfrischende Doppelmoral bei iRights

Philipp Otto und Ministerin Ilse Aigner bei der Vorstellung des neuen Cloud-Portals von iRights.info. Foto: BMELV

In der Debatte um das Leistungsschutzrecht ist Philipp Ottos Verein iRights.info immer schnell dabei, jegliche Form von staatlichem Eingriff in den freien Markt abzulehnen. Doch selber nimmt er gern hohe staatliche Förderung entgegen. Soeben sicherte er sich 120.000 Euro vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für den Aufbau eines neuen Portals zum Thema Cloud-Computing. Gleichzeitig lässt er eine eine andere Urheberrechts-Initiative auf seiner Website verhöhnen, weil sie ein Drittel dieser Summe als Förderung vom Staatsminister für Medien und Kultur erhält – selten kommt Doppelmoral so herrlich erfrischend und unbekümmert daher. Hier die Details:

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Frankreichs Präsident Hollande droht Google mit Leistungsschutzrecht

Am gestrigen Montag hat Eric Schmidt, Verwaltungsratschef von Google, den Präsidenten der Republik Frankreich, François Hollande, in Paris besucht. Dabei legte Hollande Google unmissverständlich dar, dass man bis zum Jahresende eine Einigung mit den französischen Verlagen in Urheberrechtsfragen erwarte, da sich die Politik sonst gezwungen sehe, ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild einzuführen. Damit hat das französische Staatsoberhaupt erstmals öffentlich seine deutliche Unterstützung für ein Leistungsschutzrecht bekundet. Durch Hinweis auf das Jahresende setzt der Präsident Google eine denkbar kurze Einigungsfrist.

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Italiens Verlage fordern Leistungsschutzrecht und schließen Bund mit Deutschland und Frankreich

Nach den französischen Verlagen schlagen nun auch die italienischen Verlagen ihrer Regierung vor, ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild zu schaffen. Eine entsprechende Erklärung haben Italiens Presseverbände in dieser Woche abgegeben. Zugleich beschlossen sie, alle urheberrechtlichen Themen künftig eng mit den französischen und deutschen Verbänden abzustimmen. Hier der Wortlaut der Presseerklärung in französischer und italienischer Sprache:

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Bundesrat lehnt Antrag der SPD gegen Leistungsschutzrecht und für Vermutungsregelung ab

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Antrag der SPD abgelehnt, den Bundestag zu ersuchen, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht einzuführen und stattdessen eine Vermutungsregelung zu schaffen. Diese Regelung hätte dazu geführt, dass Verlage im Namen von Urhebern klagen dürfen, ohne vorher ihre Erlaubnis einzuholen. Die Autoren hätten sich nur dagegen wehren können, indem sie widersprechen und einzeln klarstellen, dass sie keine Klagen in ihrem Namen wünschen. Der SPD-Vorschlag war bei Urhebern und ihren Vertretern stark umstritten. Zugleich hat der Bundesrat den Bundestag ersucht, eine Verwertungsgesellschaftspflicht für das neue Leistungsschutzrecht zu prüfen. Hier der Wortlaut des heutigen Bundesrats-Beschlusses:

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Die Petition gegen das Leistungsschutzrecht ist gescheitert

Die Petition gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist gescheitert. Bis zum Ablauf der Frist gestern Abend um 23:59 Uhr fand das Begehren nur 21.346 Mitunterzeichner. Nötig gewesen wären 50.000, um das vorgeschriebene Quorum zu erreichen. Formuliert und eingereicht hatte die Petition Bruno Kramm, urheberrechtspolitischer Sprecher der Piratenpartei und neuerdings politischer Geschäftsführer der Piratenpartei in Bayern. Für die Öffentlichkeitsarbeit hatte sich vor allem Nina Galla engagiert.

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Warum eine Vermutungsregelung keine Alternative für das Leistungsschutzrecht ist

Der Kulturausschuss des Bundesrats wird am morgigen Montag über einen Antrag der SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beraten. Darin wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Leistungsschutzrecht abzulehnen und stattdessen eine sogenannte Vermutungsregelung zu schaffen. Danach sollen Presseverleger als befugt gelten, Ansprüche der Autoren in eigenem Namen gegen Dritte im Wege der Prozessstandschaft durchzusetzen. Bislang hat die SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf nur angekündigt, aber noch nicht ausformuliert vorgelegt. Noch kann mangels Entwurf also nicht im Detail über den Vorschlag gesprochen werden. Fest steht allerdings schon heute, dass eine solche Vermutungsregelung erhebliche Probleme aufwerfen würde. Die Verlegerverbände BDZV und VDZ lehnen sie daher ab. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Argumente:

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Gemeinsame Erklärung deutscher und französischer Verlage zum Leistungsschutzrecht

Frankreichs und Deutschlands Verlage haben beschlossen, ihre Interessen in der Urheberrechtspolitik künftig gemeinsam zu verfolgen und eng miteinander zu koordinieren. Die französischen Verleger haben überdies ihre Regierung offiziell ersucht, ein Leistungsschutzrecht einzuführen. Dies ist das Ergebnis einer Tagung, die gestern in Paris stattfand. Eingeladen hatte die Association de la Presse IPG, zu der das Syndicat de la Presse Quotidienne Nationale, das Syndicat des Editeurs des la Presse Magazine und das Syndicat de la Presse Quotidienne Régionale gehören. Diese Verbände haben gemeinsamen mit den deutschen Verlegerverbänden BDZV und VDZ folgende Erklärung herausgegeben:

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Ein Textangebot für Zeit Online

DIE ZEIT hat heute ein Pro und Contra zum Leistungsschutzrecht abgedruckt. Das Contra kam von Till Kreutzer, das Pro von mir. ZEIT ONLINE hat leider nur das Contra übernommen, in einer längeren Fassung, das Pro seine Leserinnen und Lesern jedoch vorenthalten. Zwischen Chefredakteur Wolfgang Blau, einem prononcierten Kritiker des Leistungsschutzrecht, und mir hat sich darauf ein Dialog bei Twitter entsponnen. Hier der Text, den ich der ZEIT geschickt hatte. Er musste aus Platzgründen gekürzt werden; der Endfassung habe ich zugestimmt. Den vollständigen Beitrag biete ich ZEIT ONLINE hiermit zur honorarfreien Veröffentlichung an. Es wäre nur fair, wenn nach Kreutzers Contra auch das Pro bei ZEIT ONLINE zu finden wäre:

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Google sucht Copyright-Experten mit Sinn für Humor

Google, gefangen im Dauerstreit mit Kreativen, rüstet seine Rechtsabteilung in London auf und sucht per Anzeige Anwälte für Urheberrecht. Verhandelt wird mit den Kreativen und ihren Verlagen bekanntlich nicht, aber dafür werden mehr Juristen an Bord geholt. Um Google bei der Suche nach Experten zu unterstützen, erklärt sich dieser Blog bereit, den Text der Anzeige kostenlos weiter zu verbreiten, versehen mit einigen einführenden Bemerkungen:

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Ein schwaches Papier: Die Petition der Piraten zum Leistungsschutzrecht

Bruno Kramm, Urheberrechtssprecher der Piratenpartei, hat eine Petition gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingebracht und wirbt im Netz eifrig um Unterstützung. Sascha Lobo, Mario Sixtus, Marina Weisband und rund 2.730 andere besorgte Bürger (Stand heute 18:00 Uhr) haben bisher auf der Webseite des Bundestags unterschrieben. Doch der Text der Petition lässt zu wünschen übrig. Befürworter des Leistungsschutzrechts können seinen Argumenten leicht widersprechen. Hier eine kommentierte Fassung:

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Französische Verlage schlagen der Regierung ein Leistungsschutzrecht vor

Französische Verlage haben ihren ersten Überlegungen Taten folgen lassen und Kontakte zur Regierung geknüpft, um ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild auch in Frankreich auf den Weg zu bringen. Die Verlage arbeiten seit dem Frühjahr an dem Projekt. Bisher haben sie hinter den Kulissen um Unterstützung geworben, jetzt treten sie an die Öffentlichkeit. Zuvor hatten sie sich jahrelang um eine einvernehmliche Einigung mit Google bemüht, was aber ergebnislos geblieben war. Hier mit freundlicher Genehmigung des Verlags ein Hintergrundartikel aus der Wirtschaftszeitung Les Echos:

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Google lehnt Gespräche über Lizenzierung von Verlagsinhalten rigoros ab

In der Diskussion um das Leistungsschutzrecht werden Verlage von Bloggern und Journalisten immer wieder gefragt, wie sie mit einem Boykott ihrer Angebote durch Google umgehen würden. Wenn man zurückfragt, warum Google Verlags-Webseiten denn aus dem Index nehmen sollte, kommt als Antwort stets: „Weil Google in ein unbeherrschbares wirtschaftliches Risiko läuft, sobald das Leistungsschutzrecht vom Bundestag verabschiedet ist.“ Es fällt schwer, dieses Argument zu verstehen. Hier die Gründe:

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Dokumentiert: Wer braucht schon einen Verlag zum Schreiben?

In einem Artikel für das Fachmedium Horizont hat Hamburg-Korrespondent Roland Pimpl vor einigen Tagen darauf hingewiesen, wie gern Kritiker von Verlagen die Leistungen der Verlage nutzen. Sein pointierter Text illustriert, was Verlage tun und welchen Beitrag in der Wertschöpfungskette sie erbringen. Pimpls Text wird hier mit freundlicher Genehmigung des Autors dokumentiert:

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English translation of ancillary copyright for publishers as passed by German government

On August 29 2012, German federal government passed a revision of the national Copyright Act granting ancillary copyright protection for news publishers. This move intends to give publishers a similar protection of their investments in content as other creative industries such as music and film have enjoyed for decades. The rapid growth of aggregation on the internet left publishers often unprotected against business models relying on copying their material. To help non-German speakers access the copyright revision this blog presents a non-official private translation. Errors in translation cannot be excluded. The revision is being sent to German parliament Bundestag for deliberation.

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„Ein guter Tag für die Freiheit“

Bitkom und Eco, die beiden Verbände, in denen Google den Ton angibt, haben die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts durch die Bundesregierung erwartungsgemäß kritisch kommentiert. Doch was sagt die restliche Wirtschaft? Dr. Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hat das Leistungsschutzrecht begrüßt. Von einhelliger Ablehnung der Wirtschaft gegen das neue Recht kann also keine Rede mehr sein. Im Gegenteil: Während der BDA nahezu alle Arbeitgeber in Deutschland repräsentiert, vertreten Bitkom und Eco nur einen kleinen Ausschnitt der Wirtschaft. Daraus kann man schließen, dass die Mehrheit der Wirtschaft ihren Frieden mit der neuen Fassung des Leistungsschutzrechts gemacht hat. Hier die BDA-Stellungnahme im Wortlaut sowie einige lesenswerte Zitate aus FAZ und Süddeutscher Zeitung:

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Bekommen Verlage wirklich sieben Milliarden Dollar von Google?

In einem Gastbeitrag für die Nachrichtenagentur dapd hatte Google-Sprecher Kay Oberbeck kürzlich die Haltung seines Unternehmens gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wiederholt und begründet. Dabei erweckte er den Eindruck, Verlage würden jährlich sieben Milliarden US-Dollar aus dem AdSense-Programm von Google bekommen. Deswegen sei nicht nachvollziehbar, warum sie eine weitere Vergütung ihrer Inhalte verlangten. Stimmt! Wenn Verlage sieben Milliarden von Google bekämen, gäbe es wirklich keinen Grund, noch mehr zu fordern. Doch leider ist das nicht der Fall. Sie bekommen nur einen winzigen Bruchteil dieser Summe. Hier die Begründung, warum die Sieben-Milliarden-Behauptung nicht stimmt:

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Warum und wie sollte man Rechte maschinenlesbar ausdrücken können?

In meiner Diskussion mit Stefan Niggemeier über Robots.txt hatte ich auf die Auseinandersetzung hingewiesen, die sich seit Jahren um die maschinenlesbare Darstellung von Urheberrechtsinformationen dreht. Den Reaktionen auf diesen Text war zu entnehmen, dass viele Leserinnen und Leser mit der Thematik noch nicht vertraut sind. Daher hier ein interessantes Hintergrundpapier aus den USA, das Lage und Problematik in einem kurzen Abriss darstellt. Es handelt sich um ein aktuelles internes Dokument in englischer Sprache, das ich hier veröffentlichen darf, jedoch ohne den Absender zu nennen. Die Fakten habe ich überprüft. Sie sind nach meinem Kenntnisstand alle korrekt.

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Ja, dieser Blog geht weiter

Weil ich in letzter Zeit einige Male gefragt worden bin, möchte ich auch an dieser Stelle sagen: Ja, dieser Blog wird fortgeführt. Nein, mein Arbeitgeber hat mich nicht gebeten, ihn einzustellen. Ich war im Urlaub und danach gab es Datenbankprobleme, die dazu führten, dass niemand mehr Kommentare schreiben und auch ich keine Artikel einstellen konnte. Warum? Weil die Datenbank voll war. Und weil ich diesen Blog wirklich privat betreibe, hatte ich keine professionelle Hilfe beim Umheben auf eine größere Datenbank. Aber ich habe dazu gelernt und auch das geschafft. Hat nur eine Weile gedauert. Seitdem ist mir klar: Nach der Reform des Urheberrechts sollte dringend mal PHPAdmin reformiert werden. Warum kann man Datenbanken und SQL-Tabellen nicht mit einem einfachen Drag und Drop bewegen und kopieren? Sorry an alle Kommentatoren, die in der Zwischenzeit nichts schreiben konnten. Und danke für die Hinweise per Mail.

 

No Copyright: Mit Till Kreutzer, Michael Seemann und Vera Linß im Radio

Am Samstag um 11 Uhr, bei draußen strahlendem Sonnenschein, fand im dunklen und etwas verrauchten Studio des DeutschlandRadio Wissen am Berliner Hans-Rosenthal-Platz eine interessante Diskussion mit Till Kreutzer (links), Michael Seemann (Mitte) und Vera Linß (Moderatorin, rechts) über Jost Smiers und Marieke van Schijndels Buch „No Copyright“ statt. Es wurde eine ruhige, sachliche, interessante Debatte. Man kann sie im Netz hier nachhören. Kurzer Bericht:

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Dokumentiert: Till Kreutzers epd-Gegenposition zum Leistungsschutzrecht

Der Branchendienst epd hat soeben ein Pro und Contra zum Thema Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Mein Pro-Text ist hier in diesem Blog bereits dokumentiert worden. Aus Gründen der Fairness möchte ich Till Kreutzers Gegenposition ebenfalls wiedergeben. Die freundliche Genehmigung des Autoren liegt vor. Man kann sich denken, dass ich bei fast jedem seiner Sätze eine andere Auffassung vertrete. Trotzdem erscheint der Text ohne Anmerkungen. Übrigens wäre es nett, wenn epd ebenso fair sein könnte. Er hat auf seiner Webseite mein Pro weggelassen und sendet nur Kreutzers Contras. Sei’s drum – hier soll es fairer zugehen:

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Verband Deutscher Lokalzeitungen fordert das Leistungsschutzrecht

Der Verband Deutscher Lokalzeitungen hat sich in einem Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unmissverständlich für ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen. Damit bekennen sich die Lokalzeitungen deutlich zu dem Gesetzesvorhaben der Regierung und widersprechen der „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“ (IGEL), die mit einem Brandbrief versucht hatte, einen Keil zwischen große und kleine Verlage zu treiben. Dieser Versuch ist fehlgeschlagen. Mit seinem Brief, den der Verband heute per Pressemitteilung bekannt machte, erklären die kleineren Verlage deutlich, dass sie ein Leistungsschutzrecht für ebenso zwingend halten wie die großen. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut:

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Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist notwendig und maßvoll

Für die neue Ausgabe des epd habe einen Gastbeitrag zum Leistungsschutzrecht verfasst. Er gibt einen Überblick über den Diskussionsstand und antwortet auf die wichtigsten Einwürfe der Kritiker. Till Kreutzer von IGEL veröffentlicht in derselben Ausgaben eine Gegenposition. Meinen Beitrag dokumentiere ich hier mit freundlicher Genehmigung des epd. Da Till Kreutzer mir seinen Text zur Verfügung gestellt hat, gebe ich ihn ebenfalls gern in diesem Blog wieder. Kenner der Materie werden in meinem Text nichts Neues entdecken. Aber wer sich erstmals mit dem Stoff beschäftigt, findet hier vielleicht einen guten Überblick:

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Könnte Google sich wirklich nicht leisten, für Leistungen zu bezahlen?

In der Debatte um das Leistungschutzrecht für Presseverlage weckt Google die Befürchtung, ein solches Recht würde Google News aus Deutschland vertreiben und den Dienst zum Schließen seiner Pforten zwingen. Per Brief schürte IGEL, die von Google finanzierte Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, bei kleineren Verlage die Furcht, sie könnten aus Google News gestrichen werden, wenn sie vom Leistungsschutzrecht nicht ablassen. Doch kann das stimmen? Wie viel Geld verdient Google in Deutschland? Hier auf Basis der wenigen öffentlichen Daten eine grobe Schätzung:

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Das kurze Gedächtnis der SPD in Sachen Leistungsschutzrecht

Für Verwunderung hat die Stellungnahme von Brigitte Zypries, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Unterausschuss Neue Medien, und Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, zum Leistungsschutzrecht gesorgt. Beide erklärten, dass sie ein solches Recht ablehnen. Brigitte Zypries sagte wörtlich, es sei „bis heute unklar, wofür es eines solchen Schutzrechtes eigentlich bedarf“. Diese Aussage steht im Widerspruch zu den Positionen, die Frau Zypries bezogen hatte, als sie selbst noch Justizministerin war. Im Mai 2009 hatte sie in einer Grundsatzrede noch selbst ein Leistungsschutzrecht gefordert. Seinerzeit war ihr noch klar, warum das Recht unverzichtbar ist. Es lohnt sich, ihre Begründung von damals nachzulesen. Lesenswert auch Frank-Walter Steinmeiers Forderung nach einem Leistungsschutzrecht aus demselben Jahr:

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Bayerns Justizministerin fordert Einführung des Leistungsschutzrechts

Deutliche Unterstützung für die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage erhält die Bundesregierung von der Bayerischen Landesregierung. Justizministerin Dr. Beate Merk sagte gestern in einer öffentlichen Stellungnahme: „Wir müssen die Rechte der Verleger stärken! Und dürfen uns dabei nicht durch Detailfragen vom klaren Kurs abbringen lassen.“ Sie spricht sich außerdem für die Rechtewahrnehmung durch eine Verwertungsgesellschaft aus. Hier die Pressemitteilung der Ministerin im Wortlaut:

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Die fünfte Kolonne des Weltkonzerns Google

Warum tritt Google nicht mit offenem Visier in die Öffentlichkeit? Warum schickt der Weltkonzern immer wieder seine fünfte Kolonne, die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) vor, ohne kenntlich zu machen, dass Google dahinter steht? Unten zwei neue Beispiele. Vorher aber mein Ceterum censeo: Mit wie viel Geld unterstützt Google die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht? Diese Frage ist seit mehr als einem Jahr unbeantwortet. Google gibt zwar öffentlich zu, IGEL zu finanzieren, schweigt aber beharrlich über die Höhe der Unterstützung. Dabei muss es sich um viel Geld handeln, wenn man allein die beiden jüngsten Aktionen in Betracht zieht:

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Warum spricht der BDI beim Schutz geistigen Eigentums mit zwei Zungen?

Welche Haltung vertritt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eigentlich zum Schutz geistigen Eigentums? Die Frage muss man sich stellen, wenn man die höchst unterschiedlichen Positionen zweier BDI-Spitzenvertreter miteinander vergleicht. Mal ist der Verband für, mal gegen geistiges Eigentum – je nachdem, ob es seinen Mitgliedern nutzt oder schadet:

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