Google rechtfertigt manipulierte Suchergebnisse durch Recht auf freie Rede

In den USA und Europa laufen Ermittlungsverfahren der Kartellbehörden gegen Google wegen der Verzerrung von Suchergebnissen durch die systematische Bevorzugung eigener Produkte. Dieser Blog hatte mehrfach darüber berichtet. Nun hat Google eine neue Verteidigungslinie eröffnet. Eine Studie, die von Google in Auftrag gegeben wurde, behauptet, dass die Selbstbevorzugung durch den ersten Zusatz zur amerikanischen Verfassung – also das Recht auf freie Rede – gedeckt sei. Danach genössen Suchmaschinen das verfassungsmäßige Recht, Suchergebnisse in jeder beliebigen Reihenfolge anzuzeigen. Die Forderung nach fairer Suche, die viele Marktteilnehmer an Google richten, laufe auf Beschneidung der Redefreiheit heraus, sagt die Studie. Das Papier wurde der US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) zugestellt.

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YouTube und seine systematische Bevorzugung des Anti-Acta-Videos

Das berüchtigte Propaganda-Video „Was ist Acta“ mit seiner absurdesten Szene: Acta verbietet angeblich das Weitererzählen von Kochrezepten.
Bild: Anonymous / YouTube

Vor den geplanten Anti-Acta-Demonstrationen am 9. Juni fährt die Szene ihre Informationskampagne hoch. Eine wichtige Rolle spielt dabei wiederum das umstrittene Video „Was ist Acta“. YouTube als einer der Hauptprofiteure schwacher Urheberrechte leistet dabei Schützenhilfe: Die Suchfunktion bevorzugt das Propaganda-Video und benachteiligt den Gegenfilm „Was ist Acta nicht“. Hier der Beleg mit Screenshots:

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So viel Wirbel um so wenig: Das neue Anti-Acta-Flugblatt

Aufmacherseite des neuen Anti-Acta-Flugblatts.
Bild: Digitale Gesellschaft

Seit Anbeginn krankt die Anta-Acta-Bewegung daran, dass sie nicht genau erklären kann, was sie an dem Handelsabkommen eigentlich stört. Wieder einmal deutlich wird das an dem neuen Flugblatt, das Aktivist Markus Beckedahl heute auf der Internetkonferenz Re:Publica in Berlin vorstellte. Oben abgebildet ist die Titelseite. Die provokant gemeinte Leitfrage ist leicht zu beantworten: „Wenn Acta harmlos ist und nichts ändert, warum wollt Ihr es dann unbedingt beschließen?“ – „Ganz einfach: Weil wir geltende europäische Standards in Länder exportieren wollen, die mit uns konkurrieren, und weil diese Länder zum Glück bereit sind, das mitzumachen. Der Coup könnte auch gelingen, wenn wir Europäer das für uns günstige Abkommen nicht selber stoppen.“ Auch die anderen Argumente des Flugblatts sind reichlich dürftig. Hier ein kleiner Faktencheck:

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Selbstverleger und Schreckensmänner bei der Re:Publica in Berlin

Heute hat die Internetmesse Re:Publica begonnen. Sie ist wegen der großen Nachfrage umgezogen und findet jetzt in der Station, einem ehemaligen Postbahnhof am Berliner Gleisdreieck statt. Leider konnte ich mir heute nur zwei Diskussionen anhören, die aber haben sich gelohnt. Es ging um die Fragen: Lohnt sich elektronischer Selbstverlag? Antwort: Ja, als Investition in die Zukunft, aber leben kann man davon noch nicht. Und: Ist Anonymous legitimer Protest oder purer Vandalismus? Antwort: Unentschieden – die Szene durchlebt ihre Gewalt-Diskussion. Eine kurze Zusammenfassung der beiden Podien:

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Krimi-Autoren starten Kampagne gegen Kulturfledderer und Seelenräuber

Über die Aktion „Ja zum Urheberrecht“ der Krimi-Autoren hatte dieser Blog schon berichtet. Nun haben Angela Eßer, Nina George und ihre Mitstreiter der Vereinigung „Das Syndikat“ eine Anzeigenkampagne gegen die Aushöhlung des Urheberrechts gestartet. Anlässlich des Welttags des Geistigen Eigentums stellten sie die Motive vor, bei denen passend zum Krimi-Genre schön viel Blut fließt. Ein Bild sehen Sie oben, die anderen stehen samt eines sehenswerten Making-of-Videos auf der Website der Aktion. Man sieht: Nicht nur die Enteigner können phantasievoll auf ihre Anliegen aufmerksam machen, auch die Urheber haben Ideen.

 

Amerikanische Kartellbehörde FTC rüstet im Fall Google auf

Nachrichtlich kurz zur Kenntnis: Die amerikanische Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) hat eine externe Juristin auf den Google-Fall angesetzt. Dies gab FTC-Vorsitzender Jon Leibowitz am Donnerstag auf einer Veranstaltung mit Journalisten im Silicon Valley bekannt. Die Behörde ermittelt gegen Google wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverstöße, hat sich aber noch nicht entschieden, ob ein formelles Gerichtsverfahren angestrengt wird. Anders als in der Europäischen Union kann die Kartellbehörde keine eigenen Sanktionen aussprechen, sondern muss ihrerseits Klage vor einem ordentlichen Gericht erheben. Die Bestellung eines externen Ermittlers ist höchst ungewöhnlich und findet zum ersten Mal seit Jahren statt. Als Grund für diesen besonderen Schritt nannte Leibowitz „die hohe Bedeutung des Falls“. Betraut mit dem Mandat wurde Beth Wilkinson von der Kanzlei Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison. Sie nimmt ihre Tätigkeit am Montag auf. Bekannt ist Beth Wilkinson als profilierte Klägerin vor Gericht („Litigator“); sie ist Partnerin des Litigation Department ihrer Sozietät. (mit Reuters)

PS: Wie jetzt bekannt wurde, hat in Europa nun auch der Reisedienstleister Odigeo Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Google bestätigte das in einer Mitteilung an seine Investoren. Odigeo besitzt die Service-Angebote Opodo, eDreams, GOvoyages und Travellink. Der EU-Kommission liegen mittlerweile über ein Dutzend Kartellbeschwerden gegen Google vor – zunehmend auch aus dem Reisesektor, da Google seine eigenen Reise-Produkte in gewohnter Weise systematisch in den Suchergebnislisten bevorzugt.

 

Was wäre, wenn Julia Schramm Vorsitzende der Piraten würde?

Piratin Julia Schramm, Kandidatin für den Bundesvorsitz. Foto: Insi Dex. Zur Nutzung freigeben von Julia Schramm

Heute ist der Welttag des Geistigen Eigentums. Grund genug, Julia Schramm sprechen zu lassen, die am Samstag Bundesvorsitzende der Piratenpartei werden möchte. Laut der jüngsten Erklärung zum Urheberrecht streben die Piraten einen fairen Ausgleich zwischen Nutzern und Urhebern an. Was meint die Vorsitzende in spe dazu? Den Urhebern kann es am Tag des Urheberrechts nur schwindelig dabei werden.

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Theodor Adorno und der Shitstorm

Im Mai 1959 hat Theodor Adorno auf dem Deutschen Soziologentag eine „Theorie der Halbbildung“ entwickelt. Wenig später erschien sie in der Zeitschrift „Der Monat“. Kürzlich ist mir das Suhrkamp-Bändchen wieder in die Hände gefallen. Der Text ist vor dem Hintergrund der Debatte über Netzpolitik und Urheberrecht sehr interessant: „Das Halbverstandene und Halberfahrene ist nicht die Vorstufe der Bildung, sondern ihr Todfeind.“

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Immer mehr Kreative wehren sich gegen ihre Enteignung

Nach den Krimiautoren haben sich nun auch die Drehbuchautoren zu Wort gemeldet. In einem offenen Brief kritisieren sie die „Lebenslügen der Piraten, Grünen, Linken und Netzgemeinde“. Sie nehmen auch ihre Verwerter in Schutz, denn viele kreative Produkte entstünden überhaupt erst, „wenn die künstlerischen Ideen der Urheber mit Kapital und Vermarktungsknowhow zusammenkommen“. Der Aufstand der Kreativen gegen ihre Enteigner ist kein Zufall. In Deutschland arbeitet über eine Million Menschen in der Kreativwirtschaft. Hier einige Zahlen aus dem offiziellen Bericht der Bundesregierung:

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Der amerikanische Google-Report: Millionen gegen das Urheberrecht

Google Doodle zum Frühlingsbeginn 2012.
Copyright: Google

Google gilt als eines der aktivsten Lobby-Unternehmen der Welt. Sein Einfluss auf die amerikanische Politik durch direkte Wahlkampfspenden sowie personelle und technische Unterstützung für die demokratische Partei ist legendär. Gemessen am Einfluss auf Kongress und Weißes Haus hat Google die Filmindustrie längst überflügelt. Das ist zunächst kein Makel. Auch andere Unternehmen investieren in professionelle Interessenvertretung, darunter Axel Springer. Allerdings machen nur wenige Firmen ein solches Geheimnis aus dem Umfang ihres Engagements wie Google.

Einen umfassenden eigenen Bericht legt das Unternehmen trotz seiner vielfach bekundeten Transparenzverpflichtung nicht vor. Die amerikanische Copyright Alliance hat deswegen jüngst in einer internen Studie versucht, Informationen aus vielen unterschiedlichen Quellen zusammen zu tragen und damit ein Gesamtbild von Googles Aktivitäten zu zeichnen. Hier die wichtigsten Ergebnisse in Auszügen:

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Verschwörung der Krimiautoren für das Urheberrecht

Beim Echo 2012 gestern Abend in Berlin wurde er von erstaunlich vielen Leuten getragen: der Pro-Urheberrecht-Button der Krimiautoren (Foto). Die Autoren sind organisiert in einer Gruppe, die sich „Syndikat“ nennt und es sich hauptsächlich zum Ziel gesetzt hat, das Genre des Kriminalromans zu fördern. Seit kurzem setzt sich das Syndikat auch für die Wahrung von Urheberrechten ein und hat folgende Erklärung abgegeben:

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Massenhafter Diebstahl, ganz ungeniert

Fertig zum Download: „Welt Kompakt“ auf der Piratenseite YouKioske.com

Immer wieder wird behauptet, im Internet gäbe keinen massenhaften Diebstahl von Verlagsinhalten. Vor einigen Wochen saß ich mit Arnd Haller, dem Leiter Recht von Google Deutschland, auf dem Podium eines Urheberrechtssymposions der Universität Bayreuth. Haller bestritt entschieden, dass Verlagsinhalte im Netz in nennenswertem Umfang gestohlen würden. Er machte sich lustig über Avaxhome, das ich als Beispiel nannte und fragte ins Publikum: „Mal ehrlich, kennt irgendjemand von Ihnen dieses Avaxhome?“ Ähnlich haben sich auch viele Kommentatoren in diesem Blog geäußert. Nun, inzwischen frage ich mich, wie man die offensichtliche Wirklichkeit so hartnäckig verdrängen kann. Keine Woche vergeht, ohne dass mir jemand einen neuen Link auf eine neue Piratenseite zuschickt. Diebstahl von Verlagsinhalten ist zum Massenphänomen im Netz geworden. Hier einige neue Beispiele.

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Notwendige Anmerkungen zu Jakob Augstein

Freitag-Herausgeber Jakob Augstein hat sich ein weiteres Mal in die Debatte um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage eigeschaltet. Im Laufe dieser Woche haben fast alle namhaften Medien bei den Verlagsverbänden BDZV und VDZ angerufen, um Einschätzungen zum Koalitionsbeschluss zu erfragen – nicht so ZEIT und Freitag. Entsprechend fehlerhaft und einseitig ihre Berichterstattung. Hier einige Anmerkungen zu Augsteins Text.

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Psychoanalyse von höchster Stelle

Ich gebe zu, auch wenn er es nicht gern hört: Ich lese Sascha Lobo einfach gern. Sein Firesale und Wohnungsausverkauf – allerfeinste Kleintexte. Seine Hotel-Manie und Diskoduscherei – wunderbare Unterhaltung. Sein Buch „Dinge geregelt kriegen ohne einen Funken Selbstdisziplin“ – charmante Antibeichte eine Workoholics. (Text unten aktualisiert. Enthält jetzt Korrekturen von Fehlern in Lobos Spiegel-Kolumne)

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Voll aktiv im Google-Netzwerk

Ich möchte niemandem persönlich zu nahe treten, deswegen habe ich Namen und Foto desjenigen ausgeblendet, dessen Twitter-Selbstbeschreibung das Bild zeigt. Ausnahmsweise daher auch kein Link. Die Selbstbeschreibung zeigt, wie tief und intensiv sich Google mit vermeintlichen Graswurzel-Bewegungen in der Internet-Szene vernetzt. Es werden Abhängigkeiten und Verbindungen geschaffen, die über Personalunionen zu vollständiger Interessenidentität führen. Google hat einen wichtigen Teil der Szene eingemeindet und sorgt so dafür, dass wilde Kampagnen gegen die Rechte von Urhebern und Produzenten gefahren werden, aber kein kritisches Wort über Datenschutz und Marktmissbrauch des multinationalen Konzerns fällt, zu dem Google mittlerweile geworden ist.

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EU-Kommissar Michel Barnier: „Kreative müssen für ihre Arbeit bezahlt werden”

Gestern Abend fand in Brüssel die European Magazine Media Night statt, ausgerichtet vom Europäischen Zeitschriftenverband EMMA. Es war der Auftakt zur heute stattfindenden Innovationskonferenz „Future Media Lab“. Zwei Vorträge und einige Gespräche am Rande sind besonders berichtenswert. Allen voran beeindruckte Michel Barnier, der aus Frankreich stammende EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen. Bei ihm liegt die Zuständigkeit für Urheberrecht. Er forderte vehement die Verteidigung von Urheberrechten im Internet ein und kündigte entsprechende EU-Initiativen an.

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Marissa Mayer über Googles Strategie der Selbstbevorzugung

Video: Googles Marissa Mayer am 23. Juni 2007.
Foto: YouTube / Google

Ist es Zufall oder Strategie, dass Google seine eigenen Produkte wie Finance, Maps oder Shopping in der Suchergebnisliste von Google Search vor allen Wettbewerbern platziert? Ein Video der damaligen Entwicklungschefin Marissa Mayer liefert ein weiteres Indiz dafür, dass die Selbstbevorzugung Teil eines strategischen Konzepts ist. Das Video stammt vom Juni 2007. Die fragliche Stelle liegt zwischen den Minuten 00:44 und 00:46. Hier weiter unten die Abschrift.

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Anhörung mit Google im Unterausschuss Neue Medien

Im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestags fand heute eine Anhörung mit Google und Vertretern anderer Branchen zum Thema Suchmaschinenneutralität statt. Google machte der Runde sehr deutlich, dass immer gut ist, was Google tut – auch wenn es um das Bevorzugen eigener Produkte geht. Hier einige Tweets von Teilnehmern:

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So hält Google Shopping seine Besucher auf der eigenen Seite

Das Shopping-Modul für Fernseher. Bild: Google

In den Kommentaren zu meinem Beitrag über Googles Bevorzugung des eigenen Preisvergleichs in der Suchergebnisliste findet eine Diskussion über eine interessante Fragestellung statt: Warum sollte Google seinen Preisvergleich in der Liste nicht bevorzugen dürfen? Schließlich handele es sich bei dem Modul doch nur um die Darstellung einer vertikalen Suche quer über alle Preisvergleicher. Es sei sehr kundenfreundlich, wenn man die wichtigsten Ergebnisse kompakt auf einen Blick geboten bekomme. Hier meine Gegenargumentation:

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Offenes Netz und Schutz des Urhebers sind gleichzeitig möglich

Lawrence Lessig
Foto: Lessig.org Lizenz: CC BY 3.0 (US)

In der Debatte um Ansgar Hevelings Gastbeitrag im Handelsblatt hat sich vergangene Woche ebenfalls im Handelsblatt Harvard-Professor Lawrence Lessig geäußert, einer der weltweit führenden Urheberrechtler. In seinem Beitrag verteidigt Lessig zwar den Schutz von Urhebern, fordert aber gleichzeitig praktikable Wege der Lizensierung, die den Bedingungen des Internets angepasst sind. Damit zeigt Lessig einen konstruktiven Weg auf, der anders als die vielen vulgären Angriffe auf Heveling ernsthaft diskutiert werden sollte. Schutz des Urhebers und offenes Netz sind keine Widersprüche. Im Gegenteil: Sie sind gut miteinander vereinbar. Doch wie sehen die Systeme aus, in denen das funktionieren kann? Hierzu einige Anmerkungen.

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Die Verteidiger der Kreativen und der Schaden der Piraterie


Manchmal muss man genauer hinschauen.
Bild: Freakomics.com

Zwei bemerkenswerte Beiträge zur SOPA-Debatte sind mir heute ins Auge gefallen: Einerseits die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, andererseits ein Beitrag von Kal Raustiala und Chris Sprigman bei Freakonomics.com über den Schaden, den Online-Piraterie verursacht. Hier eine kurze Zusammenfassung und Bewertung.

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SOPA ist viel besser als sein Ruf und sollte Gesetz werden

Wikipedia Blackout
Blackout bei Wikipedia

Der Aufschrei gegen SOPA, den amerikanischen „Stop Online Piracy Act“, war laut und heftig. Seinen Schwarzen Tag begründete Wikipedia mit nackter Existenzangst: „Über ein Jahrzehnt lang haben wir in Millionen Arbeitsstunden die größte Enzyklopädie der Menschheitsgeschichte aufgebaut. Jetzt erwägt der Kongress ein Gesetz, das dem offenen und freien Internet tödlichen Schaden zufügen könnte“, hieß es in dem Sperrvermerk. Wikipedia und zahlreiche Unternehmen, die von Piraterie wirtschaftlich profitieren, darunter Google, bewirkten eine Verschiebung der Beschlussfassung auf unbestimmte Zeit. Doch ihre hysterische Reaktion ist übertrieben. Fast keiner der Vorwürfe gegen SOPA lässt sich rechtfertigen. Stattdessen ist SOPA ein ausgewogener und gut durchdachter Gesetzesentwurf, der mit maßvollen Mitteln versucht, der Netzpiraterie Einhalt zu gebieten. Wikipedia würde unter SOPA ebenso wie alle anderen legalen Seiten keinen Schaden nehmen. Hier eine genaue Analyse der Gesetzesvorlage. Wer den Text selber lesen möchte, findet ihn hier.

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Warum das Leistungsschutzrecht MyEdition nicht im Wege steht

Thomas Knüwer, die Kassandra unter den Medienbloggern, schreibt bei Indiskretion Ehrensache heute, dass ihm Axel Springers Tablet-Aggregator MyEdition zwar nicht grundsätzlich missfalle, er aber nicht an den Erfolg glaube, weil die anderen Verlage keine Rechte zur Aggregation einräumen würden. Warum nicht? Weil das Leistungsschutzrecht im Wege stünde. Kann das stimmen? Hier in aller Kürze ein Widerspruch.

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Und noch mehr Geld von Google für die Wissenschaft

Titelbild der von Google finanzierten Studie, die europäischen Rechteverwertern vorwirft,
viel zu teuer zu sein. Bild: MPRA

Google lässt nicht nach in seinen Bemühungen, die Wissenschaft für seine Interessen einzuspannen. Kein Tag vergeht, an dem man nicht von neuen Projekten hört, die Google an Universitäten finanziert. Heute ist mir die Studie „Counting the Costs of Collective Rights Management of Music Copyright in Europe“ in die Hände gefallen. Das Werk untersucht die Kosten, die von der kollektiven Rechteverwertung verursacht werden. Sponsor der Studie ist Google, wie die Autoren der Studie ganz am Ende auf Seite 56 beiläufig einflechten. Google hat ein elementares wirtschaftliches Interesse daran, die kollektive Rechteverwertung zu schwächen, um möglichst preiswert an Filme, Bücher, Musik und Artikel zu kommen. So kommt die Studie denn auch zum Ergebnis, dass die Rechtverwertung in Europa übertrieben teuer sei und einer Reform bedürfe. Hier die Details zu diesem neuen Fall von Wissenschaftslobbyismus.

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Free Ride: Wie Google seine finanziellen Interessen durch Unterstützung der Wissenschaft absichert

Titel der Taschenbuchausgabe von Robert Levines Buch.
Bild: The Bodley Head / Random House

Für einiges Aufsehen hat in den USA und Großbritannien Robert Levines Buch „Free Ride“ gesorgt, eine Widerrede gegen die Kostenloskultur im Internet und ein Plädoyer, funktionierende Märkte für kreative Güter zu schaffen. Levine ist ehemaliger Chefredakteur des Billboard Magazine. Beim Lesen ist mir das dritte Kapitel besonders aufgefallen: „Geeks bearing Gifts – Google’s War on Copyright“. Der Beitrag zeigt, wie systematisch Google durch Unterstützung von Wissenschaft, Forschung und privater Initiativen auf eine Änderung des Urheberrechts hinwirkt. Hier eine kurze Zusammenfassung des Kapitels mit einigen ergänzenden Anmerkungen.

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Die vielen sachlichen Fehler in der Erklärung der Digitalen Gesellschaft

Drei Vereine fordern in einer gemeinsamen Erklärung eine grundlegende Veränderung des Urheberrechts. Es sind dies Digitale Gesellschaft e.V., Wikimedia Deutschland und die Open Knowledge Foundation Deutschland. Die Proklamation trägt den Namen „Ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert“. Gegen die Debatte als solche ist nichts einzuwenden. Sie ist sogar notwendig. Technische und gesellschaftliche Veränderungen haben das Urheberrecht hervor gebracht und im Laufe der Zeit fortentwickelt. Doch dieser konkrete Debattenbeitrag wimmelt von Sachfehlern und Ungenauigkeiten. Hier eine Zusammenstellung.

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Haste mal ‘nen Spiegel?

Titelbild des SPIEGEL, wie er als Raubkopie auf der Website Avaxhome.ws angeboten wird. Wer das Nachrichtenmagazin liebt, kann sich hier den lästigen und kostspieligen Umweg über Kiosk oder Abonnement ersparen

Für alle, die gern deutsche Zeitungen und Zeitschriften lesen, ohne dafür zu bezahlen, hier noch ein wertvoller Surftipp: Die Website www.avaxhome.ws bietet aktuelle, vollständige und hochauflösende Raubkopien ohne lästige Wasserzeichen an. Das ist praktisch, denn wer möchte auf seiner Raubkopie schon von Wasserzeichen belästigt werden, die vom Lesefluss ablenken? Schnorrer kommen voll auf ihre Kosten. Ihre inständige Bitte „Haste mal ‘nen Spiegel?“ wird gern erhört und beflissentlich erfüllt.

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Diebstahl und andere Kleinigkeiten

Begeisterte Zeitschriftenleser im Netz.
Bild der Panzerknacker mit freundlicher Genehmigung
von Disney / Egmont Ehapa

Mein Beitrag über Downloads illegal gescannter Zeitschriften hat eine Vielzahl von Kommentaren ausgelöst. Weil viele Kommentatoren ähnliche Argumente verwenden und es etwas unübersichtlich wäre, auf jede Anmerkung einzeln zu antworten, hier eine Zusammenstellung der zehn wichtigsten Kritikpunkte, ergänzt um meine Antworten.

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Wozu Zeitschriften kaufen? Im Internet ist doch alles so schön kostenlos

Titelbild des Economist von der amerikanische
Website www.magazinesdownload.com. Mit ein paar Klicks ist die neue Ausgabe herunter geladen. Verlage und Autoren gehen leer aus, die Plattform aber berechnet Gebühren.

In der Debatte um den Schutz geistigen Eigentums ist immer wieder der Zuruf zu hören: „Die Verlage stellen die Lage aus wirtschaftlichem Eigennutz übertrieben dar. In Wahrheit gibt es doch gar keine gewerbsmäßig betriebenen Webseiten, die Verlagsinhalte stehlen und in den Verkehr bringen.“

Und ob es sie gibt! Online-Journalismus wird massiv kopiert, aber auch vor Zeitschriften schrecken die Räuber nicht zurück. Was Kino.to mit Filmen vorgeführt hat, machen zahlreiche Webseiten mit eingescannten Zeitschriften nach. Weil ich gerade in New York bin, hier ein paar Screenshot vom Surfen unter dem Suchwort „free magazine download“.

Ergebnis: Ein breites, buntes Angebot wartet auf den Leser. Man muss nicht für den Inhalt bezahlen, fällig werden aber Gebühren für den Download. Verlage und Autoren gehen leer aus. Ein Piraten-Wunderland. Das ist es wohl, was die Politiker meinen, die von einer „nutzerfreundlichen Vereinfachung des Urheberrechts sprechen“: Nicht fragen müssen, nicht zahlen müssen. Einfach nur kostenlos ins Zeitschriftenregal greifen.

(Nachtrag: Meine Antworten auf die Debatte zu diesem Beitrag stehen hier.)

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Occupy Buchmesse: Die originellste Demonstration des Jahres

Massendemonstration vor der Buchmesse.
Alle Fotos: Piratenpartei Frankfurt.
CC-Lizenz BY-NC-SA

Bei allem Medienhype um die „Occupy Wallstreet“-Bewegung ist leider völlig in Vergessenheit geraten, dass es die Piratenpartei Frankfurt war, die einen Preis für die originellste Demonstration des Jahres verdient hat. Mit einer wegweisenden Kundgebung vor der Buchmesse stemmte sie sich mutig gegen das Leistungsschutzrecht. Warum originell? Weil mehr Plakate als Menschen an der Veranstaltung teilnahmen, und weil ein Schuss Humor in das ansonsten so triste Politikgeschäft gebracht wurde. 

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