Ist das Leistungsschutzrecht gescheitert und werfen die Verlage die Flinte ins Korn? Nein. Ganz im Gegenteil

Axel Springer hat Google nun auch für seine letzten vier Titel eine Gratislizenz eingeräumt. Heißt das, wir kapitulieren vor Google und geben das Leistungsschutzrecht verloren? Mitnichten. Die Gratislizenz ist ein Schritt in einer langen Auseinandersetzung. Der Fall geht jetzt vor die Gerichte. Dort gehört er hin, und dort kämpfen wir weiter. Zehn wichtige Fragen und Antworten zum Stand der Dinge.

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Dokumentiert: Parlamentspräsident Martin Schulz zur Verleihung des Friedenspreises an Jaron Lanier

Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, hat anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an Jaron Lanier eine beachtenswerte Laudatio gehalten. Der Text wird hier mit freundlicher Genehmigung von Martin Schulz dokumentiert. Die Rede ist beachtenswert, weil sie sich kritisch mit der Kultur des Silicon Valley und der Digitalisierung auseinandersetzt und dabei gleichzeitig konstruktive Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft aufzeigt. Schulz fordert einen klaren Regelungsrahmen für das Netz. Damit bekräftigt er einmal mehr seine Meinungsführerschaft in Sachen Digitalisierung innerhalb der europäischen Sozialdemokratie. Es ist ein Plädoyer für digitalen Humanismus.

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Interview mit der Jungen Welt: „Digitaler Sozialismus ist denkbar, aber nicht wünschenswert“

Der Journalist Thomas Wagner hat mich für die Junge Welt zu meinem Buch über das Silicon Valley interviewt. Dabei hat Wagner Fragen zu Aspekten gestellt, die andere Interviewer noch nicht aufgriffen hatten: Ist digitaler Sozialismus möglich und wäre er wünschenswert? Stehen wir am Vorabend einer neuen Gesellschaftsordnung? Mit freundlicher Genehmigung des Verlags hier das Wortlaut des Interviews:

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Es ist vollbracht: Axel Springer bringt sein Leistungsschutzrecht in die VG Media ein

Im Quartalspressegespräch am Mittwoch hat Mathias Döpfner, Vorstandschef der Axel Springer AG, bekannt gegeben, wie unsere Leistungsschutzrechte verwertet werden sollen: durch die Verwertungsgesellschaft Media in Berlin. Damit enden monatelange Spekulationen, ob Springer das Recht überhaupt und wenn ja, durch wen wahrnehmen lassen würde. Die meisten dieser Spekulationen waren unbegründet. Hier einige Hintergründe zur Entscheidung:

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Werden Snippets vom Leistungsschutzrecht erfasst? Der Gesetzgeber gibt Auskunft

Was ist von den jüngsten Änderungen am Wortlaut des Gesetzestextes zu halten? Sind Snippets vom Leistungsschutzrecht nun erfasst oder nicht? Darüber hat es in den vergangenen Tagen eine lebhafte Diskussion gegeben. Der Wille des Gesetzgebers spielt in den späteren Anwendungen jedes Gesetzes eine wichtige Rolle. Deswegen ist es zur Interpretation des heute beschlossenen Gesetzes wichtig, die Redebeiträge der Koalitionsvertreter zu kennen. Auch mit diesen Reden bringt der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck. Hier die einschlägigen Auszüge aus den Reden. Sie zeigen deutlich die gesetzgeberische Absicht: Snippets sollen auf jeden Fall vom Gesetz erfasst sein.

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Europäische Verleger begrüßen deutsches Leistungsschutzrecht

Der Europäische Verlegerrat (European Publishers Council, EPC) hat die Entscheidung des Bundestags begrüßt, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzuführen. Der Vorsitzende des Rates, der portugiesische Verleger Francisco Pinto Balsemão, sagte: „Das EPC begrüßt die wichtige Entscheidung des Deutschen Bundestags. Dadurch werden Wert und Kosten der Investitionen in professionellen Journalismus anerkannt.“ Durch das Gesetz werde das Entstehen eines Markts für aggregierte Inhalte gefördert. Neue innovative Geschäftsmodelle könnten nun rund um legal lizenzierte Inhalte entstehen.

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Zeit Online: Die Medienredaktion und ihre ausländischen Krokodile

Kai Biermann, Redakteur bei Zeit Online, hat sich verhört. „Sind Suchmaschinen wirklich Alligatoren?“, fragt er in seinem Bericht über die Leistungsschutzrechts-Anhörung im Bundestag. Er meint, ich hätte in der Anhörung Google mit Alligatoren verglichen. Stimmt nicht. Gesprochen habe ich von „Aggregatoren“. Klingt ähnlich, ist aber etwas anderes. Nicht der einzige Fehler in seinem Beitrag:

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Österreichs Verlage bestehen ebenfalls auf Leistungsschutzrecht

Nach den deutschen Verlagen haben nun auch die Verleger in Österreich erklärt, dass sie zugunsten einer Einigung mit Google nicht auf ein Leistungsschutzrecht verzichten würden. Sie sind überzeugt, dass ein „ordentlicher Rechtsrahmen“ bestehen müsse, um für einen fairen Interessenausgleich im Internet zu sorgen. Davon würden auch die Suchmaschinen profitieren. Innerhalb dieses Rahmens sei man zu vernünftigen Einigungen bereit. Allerdings erkennen die österreichischen Verlage an, dass es ihren französischen Kollegen gelungen ist, ein Prinzip zu etablieren: für die gewerbliche Nutzung journalistischer Inhalte müsse bezahlt werden. Hier die aktuelle Mitteilung des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) im Wortlaut. Sie geht auch auf den Kartellfall in Brüssel ein:

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Interview Promedia: Wie geht es weiter mit dem Leistungsschutzrecht?

Helmut Hartung, Herausgeber und Chefredakteur des Berliner Medienfachdiensts Promedia, hat mich nach der Leistungsschutzrechts-Anhörung im Bundestag per Email zum weiteren Fortgang des Verfahrens befragt. Das Interview erscheint heute auf der Webseite des Dienstes. Mit freundlicher Genehmigung von Promedia wird der Text hier dokumentiert. Gestellt wurden die Fragen vor dem Google-Vergleich in Frankreich. Deswegen taucht dieser Aspekt hier noch nicht auf:

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Google zahlt für Copyright-Vergleich mit Frankreichs Verlagen und trägt Camouflage

Unter Vermittlung von Präsident Francois Hollande hat Google einen Vergleich mit den französischen Verlagen geschlossen. Er enthält eine einmalige Leistung in Höhe von 60 Millionen Euro sowie dauerhafte Zahlungen in unbekannter Größenordnung. Der Vergleich wird wie zuvor schon in Belgien sorgsam verhüllt, um den Anschein zu vermeiden, Google zahle für Inhalte. Dabei tut Google genau das. Hier eine erste Bewertung:

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Google dreht Fotografen und ihren Webseiten den Traffic ab

Mir geht es genauso wie dem Suchmaschinen-Experten Philipp Klöckner: Eigentlich möchte ich hier keinen Google-Watchblog schreiben. Doch die schlechten Nachrichten für Urheber und Verlage aus dem Hause Google folgen so schnell aufeinander, dass mir nichts anderes übrig bleibt, als auch auf den neuesten Streich einzugehen: die überarbeitete Bildersuche. Google nutzt seine dominante Stellung als Suchmaschine aus, um noch eleganter bei Urhebern und Verlagen zu stehlen und die Verwertung von kreativen Leistungen damit noch weiter zu erschweren.

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Gastbeitrag: Wie Aggregatoren den Webseiten von Verlagen schaden

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Thomas Höppner ist mit dem Unternehmen Google und seinem Geschäftsmodell vertraut, da er Verfahren vor der Europäischen Kommission zum Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Google führt. In einem Beitrag für die Zeitschrift „Kommunikation und Recht“ hat sich Höppner jetzt mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt. Er widerspricht zentralen Behauptungen der Google-Kampagne gegen das neue Recht. Mit freundlicher Genehmigung des Autoren und des Verlags werden Auszüge des Beitrags hier dokumentiert:

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Stellungnahme des DJV: „Leistungsschutzrecht für alle Verleger, gleichzeitig Position der Urheber stärken“

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat heute seine schriftliche Stellungnahme zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage veröffentlicht. Damit wird die Position des Verbands für die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am 30. Januar 2013 beschrieben. Das umfangreiche, kompetente und hoch detaillierte 40seitige Papier, unterzeichnet von DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, wird hier zwecks Übersichtlichkeit nicht zur Gänze, sondern nur mit seinen einleitenden Thesen wiedergegeben. Zum Original auf der Verbandswebseite geht es hier entlang. Das Papier ist auch hier in diesem Blog verfügbar. Und die vier zusammenfassenden Positionspunkte stehen hier:

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Stellungnahme der Verlage zur Bundestags-Anhörung: „Marktfähigkeit journalistischer Produkte im Internet erhalten“

Am 30. Januar 2013 findet die Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses zum Leistungsschutzrecht statt. Dazu bin ich als Sachverständiger geladen. Vorab habe ich heute im Namen der Verlagsverbände BDZV und VDZ eine ausführliche schriftliche Stellungnahme beim Bundestag eingereicht. Der Wortlaut wird hier dokumentiert:

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Erstaunlich inkonsistent: Wie Max-Planck-Jurist Hilty einmal für und einmal gegen ein Leistungsschutzrecht argumentiert

Kopf der Titelseite des Gutachtens von Prof. Reto Hilty für ein Sportveranstalter-Leistungsschutzrecht

Professor Reto Hilty, Chef des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München, zählt zu den bekanntesten Kritikern des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Sein Institut verfasste vor der ersten Befassung des Bundestags mit dem Gesetzentwurf eine ablehnende Stellungnahme. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bekräftigte Hilty vor einigen Tagen seine Kritik. Seine heutige Position steht jedoch im Widerspruch zu einem Gutachten, das er 2006 geschrieben hat. Darin spricht er sich ausdrücklich für ein Leistungsschutzrecht der Sportveranstalter aus. Beauftragt hatten ihn damals der Deutsche Fußballbund, die Deutsche Bundesliga, der Olympische Sportbund sowie vier Bundesländer. Die Argumente, die er für ein Recht der Sportveranstalter nannte, können ebenso gut für Presseverlage gelten. Ein genauer Blick auf Hiltys Gutachten von damals und seine heutigen Äußerungen zeigt erstaunliche Inkonsistenzen in der juristischen Beurteilung:

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Leistungsschutzrecht für Einsteiger: Faires Internet und guter Journalismus

Die Mainpost in Würzburg hat Stefan Niggemeier und mich zu einem Pro und Contra Leistungsschutzrecht eingeladen. Die Rolle des Pro-Sprechers in diesem Duo habe, wenig überraschend, ich übernommen. Zu Stefan Niggemeiers Contra geht es hier. Mein Beitrag gewährt besonders Einsteigern einen ersten Einblick in die Materie. Wer sich also zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, startet am besten hier:

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Neues Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt Musikproduzenten

In der Begründung zum Regierungsentwurf für das Leistungsschutzrecht spielt die sogenannten „Metall auf Metall“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine wichtige Rolle. Sie handelt vom Tonträger-Sampling. Auf diese Entscheidung nimmt die Regierung ausdrücklich Bezug und begründet damit auch den Schutz auch „kleinster Teile“ eines Presseerzeugnisses. Heute hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren wichtigen Urteil („Metall auf Metall II“) seine Auffassung bestätigt und bekräftigt. Danach erstreckt sich der Schutz des Leistungsschutzrechts für Musikproduzenten auch auf kleinste Teile. Hier die Pressemitteilung des Gerichts:

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Erfrischende Doppelmoral bei iRights

Philipp Otto und Ministerin Ilse Aigner bei der Vorstellung des neuen Cloud-Portals von iRights.info. Foto: BMELV

In der Debatte um das Leistungsschutzrecht ist Philipp Ottos Verein iRights.info immer schnell dabei, jegliche Form von staatlichem Eingriff in den freien Markt abzulehnen. Doch selber nimmt er gern hohe staatliche Förderung entgegen. Soeben sicherte er sich 120.000 Euro vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für den Aufbau eines neuen Portals zum Thema Cloud-Computing. Gleichzeitig lässt er eine eine andere Urheberrechts-Initiative auf seiner Website verhöhnen, weil sie ein Drittel dieser Summe als Förderung vom Staatsminister für Medien und Kultur erhält – selten kommt Doppelmoral so herrlich erfrischend und unbekümmert daher. Hier die Details:

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Für eine moderne Ethik im Internet

Bei der Debatte um Freiheit im Netz kommt der Verantwortungsbegriff zu kurz. Getan sollte auch im Internet nicht, was technisch möglich, sondern was sittlich statthaft ist. In der neuen Ausgabe der „Funkkorrespondenz“ habe ich ein Plädoyer für das Auferlegen eigener Grenzen im Netz geschrieben. Die erfolgreiche Selbstregulierung der Presse kann dafür ein Vorbild sein. Der Beitrag wird hier mit freundlicher Genehmigung der „Funkkorrespondenz“ dokumentiert:

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Dokumentiert: Stellungnahme der EU-Kommission zum Fall Google

Joaquín Almunia, für Wettbewerb zuständiger Kommissar der Europäischen Union, hat sich heute zum Fall Google geäußert und das Unternehmen aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie es sein wettbewerbsschädliches Verhalten ändern kann. Ausdrücklich geht Almunia auf die Selbstbevorzugung eigener Produkte in den Suchergebnislisten ein. Auch kritisiert er das Kopieren von Inhalten der Wettbewerber. Beide Verhaltensweisen kritisieren die deutschen Verlage seit Jahren und haben sie zum Gegenstand von Kartellbeschwerden bei der EU-Kommission gemacht. Dokumentiert ist hier die englischsprachige Stellungnahme Almunias. Sie enthält vier Einwände gegen Google und beschreibt den weiteren Fortgang des Verfahren:

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Google rechtfertigt manipulierte Suchergebnisse durch Recht auf freie Rede

In den USA und Europa laufen Ermittlungsverfahren der Kartellbehörden gegen Google wegen der Verzerrung von Suchergebnissen durch die systematische Bevorzugung eigener Produkte. Dieser Blog hatte mehrfach darüber berichtet. Nun hat Google eine neue Verteidigungslinie eröffnet. Eine Studie, die von Google in Auftrag gegeben wurde, behauptet, dass die Selbstbevorzugung durch den ersten Zusatz zur amerikanischen Verfassung – also das Recht auf freie Rede – gedeckt sei. Danach genössen Suchmaschinen das verfassungsmäßige Recht, Suchergebnisse in jeder beliebigen Reihenfolge anzuzeigen. Die Forderung nach fairer Suche, die viele Marktteilnehmer an Google richten, laufe auf Beschneidung der Redefreiheit heraus, sagt die Studie. Das Papier wurde der US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) zugestellt.

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YouTube und seine systematische Bevorzugung des Anti-Acta-Videos

Das berüchtigte Propaganda-Video „Was ist Acta“ mit seiner absurdesten Szene: Acta verbietet angeblich das Weitererzählen von Kochrezepten.
Bild: Anonymous / YouTube

Vor den geplanten Anti-Acta-Demonstrationen am 9. Juni fährt die Szene ihre Informationskampagne hoch. Eine wichtige Rolle spielt dabei wiederum das umstrittene Video „Was ist Acta“. YouTube als einer der Hauptprofiteure schwacher Urheberrechte leistet dabei Schützenhilfe: Die Suchfunktion bevorzugt das Propaganda-Video und benachteiligt den Gegenfilm „Was ist Acta nicht“. Hier der Beleg mit Screenshots:

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So viel Wirbel um so wenig: Das neue Anti-Acta-Flugblatt

Aufmacherseite des neuen Anti-Acta-Flugblatts.
Bild: Digitale Gesellschaft

Seit Anbeginn krankt die Anta-Acta-Bewegung daran, dass sie nicht genau erklären kann, was sie an dem Handelsabkommen eigentlich stört. Wieder einmal deutlich wird das an dem neuen Flugblatt, das Aktivist Markus Beckedahl heute auf der Internetkonferenz Re:Publica in Berlin vorstellte. Oben abgebildet ist die Titelseite. Die provokant gemeinte Leitfrage ist leicht zu beantworten: „Wenn Acta harmlos ist und nichts ändert, warum wollt Ihr es dann unbedingt beschließen?“ – „Ganz einfach: Weil wir geltende europäische Standards in Länder exportieren wollen, die mit uns konkurrieren, und weil diese Länder zum Glück bereit sind, das mitzumachen. Der Coup könnte auch gelingen, wenn wir Europäer das für uns günstige Abkommen nicht selber stoppen.“ Auch die anderen Argumente des Flugblatts sind reichlich dürftig. Hier ein kleiner Faktencheck:

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Selbstverleger und Schreckensmänner bei der Re:Publica in Berlin

Heute hat die Internetmesse Re:Publica begonnen. Sie ist wegen der großen Nachfrage umgezogen und findet jetzt in der Station, einem ehemaligen Postbahnhof am Berliner Gleisdreieck statt. Leider konnte ich mir heute nur zwei Diskussionen anhören, die aber haben sich gelohnt. Es ging um die Fragen: Lohnt sich elektronischer Selbstverlag? Antwort: Ja, als Investition in die Zukunft, aber leben kann man davon noch nicht. Und: Ist Anonymous legitimer Protest oder purer Vandalismus? Antwort: Unentschieden – die Szene durchlebt ihre Gewalt-Diskussion. Eine kurze Zusammenfassung der beiden Podien:

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Krimi-Autoren starten Kampagne gegen Kulturfledderer und Seelenräuber

Über die Aktion „Ja zum Urheberrecht“ der Krimi-Autoren hatte dieser Blog schon berichtet. Nun haben Angela Eßer, Nina George und ihre Mitstreiter der Vereinigung „Das Syndikat“ eine Anzeigenkampagne gegen die Aushöhlung des Urheberrechts gestartet. Anlässlich des Welttags des Geistigen Eigentums stellten sie die Motive vor, bei denen passend zum Krimi-Genre schön viel Blut fließt. Ein Bild sehen Sie oben, die anderen stehen samt eines sehenswerten Making-of-Videos auf der Website der Aktion. Man sieht: Nicht nur die Enteigner können phantasievoll auf ihre Anliegen aufmerksam machen, auch die Urheber haben Ideen.

 

Amerikanische Kartellbehörde FTC rüstet im Fall Google auf

Nachrichtlich kurz zur Kenntnis: Die amerikanische Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) hat eine externe Juristin auf den Google-Fall angesetzt. Dies gab FTC-Vorsitzender Jon Leibowitz am Donnerstag auf einer Veranstaltung mit Journalisten im Silicon Valley bekannt. Die Behörde ermittelt gegen Google wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverstöße, hat sich aber noch nicht entschieden, ob ein formelles Gerichtsverfahren angestrengt wird. Anders als in der Europäischen Union kann die Kartellbehörde keine eigenen Sanktionen aussprechen, sondern muss ihrerseits Klage vor einem ordentlichen Gericht erheben. Die Bestellung eines externen Ermittlers ist höchst ungewöhnlich und findet zum ersten Mal seit Jahren statt. Als Grund für diesen besonderen Schritt nannte Leibowitz „die hohe Bedeutung des Falls“. Betraut mit dem Mandat wurde Beth Wilkinson von der Kanzlei Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison. Sie nimmt ihre Tätigkeit am Montag auf. Bekannt ist Beth Wilkinson als profilierte Klägerin vor Gericht („Litigator“); sie ist Partnerin des Litigation Department ihrer Sozietät. (mit Reuters)

PS: Wie jetzt bekannt wurde, hat in Europa nun auch der Reisedienstleister Odigeo Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Google bestätigte das in einer Mitteilung an seine Investoren. Odigeo besitzt die Service-Angebote Opodo, eDreams, GOvoyages und Travellink. Der EU-Kommission liegen mittlerweile über ein Dutzend Kartellbeschwerden gegen Google vor – zunehmend auch aus dem Reisesektor, da Google seine eigenen Reise-Produkte in gewohnter Weise systematisch in den Suchergebnislisten bevorzugt.

 

Was wäre, wenn Julia Schramm Vorsitzende der Piraten würde?

Piratin Julia Schramm, Kandidatin für den Bundesvorsitz. Foto: Insi Dex. Zur Nutzung freigeben von Julia Schramm

Heute ist der Welttag des Geistigen Eigentums. Grund genug, Julia Schramm sprechen zu lassen, die am Samstag Bundesvorsitzende der Piratenpartei werden möchte. Laut der jüngsten Erklärung zum Urheberrecht streben die Piraten einen fairen Ausgleich zwischen Nutzern und Urhebern an. Was meint die Vorsitzende in spe dazu? Den Urhebern kann es am Tag des Urheberrechts nur schwindelig dabei werden.

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Theodor Adorno und der Shitstorm

Im Mai 1959 hat Theodor Adorno auf dem Deutschen Soziologentag eine „Theorie der Halbbildung“ entwickelt. Wenig später erschien sie in der Zeitschrift „Der Monat“. Kürzlich ist mir das Suhrkamp-Bändchen wieder in die Hände gefallen. Der Text ist vor dem Hintergrund der Debatte über Netzpolitik und Urheberrecht sehr interessant: „Das Halbverstandene und Halberfahrene ist nicht die Vorstufe der Bildung, sondern ihr Todfeind.“

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Immer mehr Kreative wehren sich gegen ihre Enteignung

Nach den Krimiautoren haben sich nun auch die Drehbuchautoren zu Wort gemeldet. In einem offenen Brief kritisieren sie die „Lebenslügen der Piraten, Grünen, Linken und Netzgemeinde“. Sie nehmen auch ihre Verwerter in Schutz, denn viele kreative Produkte entstünden überhaupt erst, „wenn die künstlerischen Ideen der Urheber mit Kapital und Vermarktungsknowhow zusammenkommen“. Der Aufstand der Kreativen gegen ihre Enteigner ist kein Zufall. In Deutschland arbeitet über eine Million Menschen in der Kreativwirtschaft. Hier einige Zahlen aus dem offiziellen Bericht der Bundesregierung:

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Der amerikanische Google-Report: Millionen gegen das Urheberrecht

Google Doodle zum Frühlingsbeginn 2012.
Copyright: Google

Google gilt als eines der aktivsten Lobby-Unternehmen der Welt. Sein Einfluss auf die amerikanische Politik durch direkte Wahlkampfspenden sowie personelle und technische Unterstützung für die demokratische Partei ist legendär. Gemessen am Einfluss auf Kongress und Weißes Haus hat Google die Filmindustrie längst überflügelt. Das ist zunächst kein Makel. Auch andere Unternehmen investieren in professionelle Interessenvertretung, darunter Axel Springer. Allerdings machen nur wenige Firmen ein solches Geheimnis aus dem Umfang ihres Engagements wie Google.

Einen umfassenden eigenen Bericht legt das Unternehmen trotz seiner vielfach bekundeten Transparenzverpflichtung nicht vor. Die amerikanische Copyright Alliance hat deswegen jüngst in einer internen Studie versucht, Informationen aus vielen unterschiedlichen Quellen zusammen zu tragen und damit ein Gesamtbild von Googles Aktivitäten zu zeichnen. Hier die wichtigsten Ergebnisse in Auszügen:

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Verschwörung der Krimiautoren für das Urheberrecht

Beim Echo 2012 gestern Abend in Berlin wurde er von erstaunlich vielen Leuten getragen: der Pro-Urheberrecht-Button der Krimiautoren (Foto). Die Autoren sind organisiert in einer Gruppe, die sich „Syndikat“ nennt und es sich hauptsächlich zum Ziel gesetzt hat, das Genre des Kriminalromans zu fördern. Seit kurzem setzt sich das Syndikat auch für die Wahrung von Urheberrechten ein und hat folgende Erklärung abgegeben:

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Massenhafter Diebstahl, ganz ungeniert

Fertig zum Download: „Welt Kompakt“ auf der Piratenseite YouKioske.com

Immer wieder wird behauptet, im Internet gäbe keinen massenhaften Diebstahl von Verlagsinhalten. Vor einigen Wochen saß ich mit Arnd Haller, dem Leiter Recht von Google Deutschland, auf dem Podium eines Urheberrechtssymposions der Universität Bayreuth. Haller bestritt entschieden, dass Verlagsinhalte im Netz in nennenswertem Umfang gestohlen würden. Er machte sich lustig über Avaxhome, das ich als Beispiel nannte und fragte ins Publikum: „Mal ehrlich, kennt irgendjemand von Ihnen dieses Avaxhome?“ Ähnlich haben sich auch viele Kommentatoren in diesem Blog geäußert. Nun, inzwischen frage ich mich, wie man die offensichtliche Wirklichkeit so hartnäckig verdrängen kann. Keine Woche vergeht, ohne dass mir jemand einen neuen Link auf eine neue Piratenseite zuschickt. Diebstahl von Verlagsinhalten ist zum Massenphänomen im Netz geworden. Hier einige neue Beispiele.

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Notwendige Anmerkungen zu Jakob Augstein

Freitag-Herausgeber Jakob Augstein hat sich ein weiteres Mal in die Debatte um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage eigeschaltet. Im Laufe dieser Woche haben fast alle namhaften Medien bei den Verlagsverbänden BDZV und VDZ angerufen, um Einschätzungen zum Koalitionsbeschluss zu erfragen – nicht so ZEIT und Freitag. Entsprechend fehlerhaft und einseitig ihre Berichterstattung. Hier einige Anmerkungen zu Augsteins Text.

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Psychoanalyse von höchster Stelle

Ich gebe zu, auch wenn er es nicht gern hört: Ich lese Sascha Lobo einfach gern. Sein Firesale und Wohnungsausverkauf – allerfeinste Kleintexte. Seine Hotel-Manie und Diskoduscherei – wunderbare Unterhaltung. Sein Buch „Dinge geregelt kriegen ohne einen Funken Selbstdisziplin“ – charmante Antibeichte eine Workoholics. (Text unten aktualisiert. Enthält jetzt Korrekturen von Fehlern in Lobos Spiegel-Kolumne)

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Voll aktiv im Google-Netzwerk

Ich möchte niemandem persönlich zu nahe treten, deswegen habe ich Namen und Foto desjenigen ausgeblendet, dessen Twitter-Selbstbeschreibung das Bild zeigt. Ausnahmsweise daher auch kein Link. Die Selbstbeschreibung zeigt, wie tief und intensiv sich Google mit vermeintlichen Graswurzel-Bewegungen in der Internet-Szene vernetzt. Es werden Abhängigkeiten und Verbindungen geschaffen, die über Personalunionen zu vollständiger Interessenidentität führen. Google hat einen wichtigen Teil der Szene eingemeindet und sorgt so dafür, dass wilde Kampagnen gegen die Rechte von Urhebern und Produzenten gefahren werden, aber kein kritisches Wort über Datenschutz und Marktmissbrauch des multinationalen Konzerns fällt, zu dem Google mittlerweile geworden ist.

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Wettbewerb und Quasi-Monopol: Marktanteile von Browsern und Suchmaschinen

Das Ringen um Microsofts beherrschende Stellung auf dem Browsermarkt ist noch in bester Erinnerung. Obwohl das Verfahren damals quälend lang gedauert hat, kann man aus heutiger Sicht sagen, dass es sich gelohnt hat. Auf dem Markt für Browser ist mehr Wettbewerb entstanden, die Innovationskraft ist gestiegen und sogar Microsoft hat seinen Frieden mit dem Kompromiss gemacht. Interessant ist nun der Vergleich mit den Marktanteilen auf dem Markt für Suchmaschinen. Hierzu zwei Grafiken von Webhits, die für sich selbst sprechen. Aufschlussreich sind sie auch im Zusammenhang mit Googles neuen Datenschutzregeln. Könnte Google einen dermaßen harten Schnitt durchsetzen, wenn der Markt etwas ausgeglichener verteilt wäre? Wohl kaum. Es liegt daher im öffentlichen Interesse, die Konzentration auf dem Suchmaschinen-Markt kritisch zu beobachten. Die Grafiken:

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EU-Kommissar Michel Barnier: „Kreative müssen für ihre Arbeit bezahlt werden”

Gestern Abend fand in Brüssel die European Magazine Media Night statt, ausgerichtet vom Europäischen Zeitschriftenverband EMMA. Es war der Auftakt zur heute stattfindenden Innovationskonferenz „Future Media Lab“. Zwei Vorträge und einige Gespräche am Rande sind besonders berichtenswert. Allen voran beeindruckte Michel Barnier, der aus Frankreich stammende EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen. Bei ihm liegt die Zuständigkeit für Urheberrecht. Er forderte vehement die Verteidigung von Urheberrechten im Internet ein und kündigte entsprechende EU-Initiativen an.

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Marissa Mayer über Googles Strategie der Selbstbevorzugung

Video: Googles Marissa Mayer am 23. Juni 2007.
Foto: YouTube / Google

Ist es Zufall oder Strategie, dass Google seine eigenen Produkte wie Finance, Maps oder Shopping in der Suchergebnisliste von Google Search vor allen Wettbewerbern platziert? Ein Video der damaligen Entwicklungschefin Marissa Mayer liefert ein weiteres Indiz dafür, dass die Selbstbevorzugung Teil eines strategischen Konzepts ist. Das Video stammt vom Juni 2007. Die fragliche Stelle liegt zwischen den Minuten 00:44 und 00:46. Hier weiter unten die Abschrift.

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Anhörung mit Google im Unterausschuss Neue Medien

Im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestags fand heute eine Anhörung mit Google und Vertretern anderer Branchen zum Thema Suchmaschinenneutralität statt. Google machte der Runde sehr deutlich, dass immer gut ist, was Google tut – auch wenn es um das Bevorzugen eigener Produkte geht. Hier einige Tweets von Teilnehmern:

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So hält Google Shopping seine Besucher auf der eigenen Seite

Das Shopping-Modul für Fernseher. Bild: Google

In den Kommentaren zu meinem Beitrag über Googles Bevorzugung des eigenen Preisvergleichs in der Suchergebnisliste findet eine Diskussion über eine interessante Fragestellung statt: Warum sollte Google seinen Preisvergleich in der Liste nicht bevorzugen dürfen? Schließlich handele es sich bei dem Modul doch nur um die Darstellung einer vertikalen Suche quer über alle Preisvergleicher. Es sei sehr kundenfreundlich, wenn man die wichtigsten Ergebnisse kompakt auf einen Blick geboten bekomme. Hier meine Gegenargumentation:

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Wie Google seinen Preisvergleich in Suchergebnislisten bevorzugt

Bei der Europäischen Kommission in Brüssel sind zahlreiche Beschwerden gegen Google anhängig. Es geht um den Vorwurf des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Suchmaschinen zur Steigerung des Erfolgs auf anderen Märkten. Der Fall ist komplex; er soll hier nicht ausgebreitet werden. Aber ich möchte an einem Beispiel zeigen, woran sich die Kritik entzündet. Ausgewählt habe ich den Preisvergleich, da aus dieser Branche viel Kritik an die Kommission heran getragen worden ist. (Hinweis: Mein Arbeitgeber betreibt mit seiner Beteiligung Idealo einen Preisvergleichsdienst und unterstützt die Beschwerde von VDZ und BDZV.)

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Offenes Netz und Schutz des Urhebers sind gleichzeitig möglich

Lawrence Lessig
Foto: Lessig.org Lizenz: CC BY 3.0 (US)

In der Debatte um Ansgar Hevelings Gastbeitrag im Handelsblatt hat sich vergangene Woche ebenfalls im Handelsblatt Harvard-Professor Lawrence Lessig geäußert, einer der weltweit führenden Urheberrechtler. In seinem Beitrag verteidigt Lessig zwar den Schutz von Urhebern, fordert aber gleichzeitig praktikable Wege der Lizensierung, die den Bedingungen des Internets angepasst sind. Damit zeigt Lessig einen konstruktiven Weg auf, der anders als die vielen vulgären Angriffe auf Heveling ernsthaft diskutiert werden sollte. Schutz des Urhebers und offenes Netz sind keine Widersprüche. Im Gegenteil: Sie sind gut miteinander vereinbar. Doch wie sehen die Systeme aus, in denen das funktionieren kann? Hierzu einige Anmerkungen.

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Die Verteidiger der Kreativen und der Schaden der Piraterie


Manchmal muss man genauer hinschauen.
Bild: Freakomics.com

Zwei bemerkenswerte Beiträge zur SOPA-Debatte sind mir heute ins Auge gefallen: Einerseits die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, andererseits ein Beitrag von Kal Raustiala und Chris Sprigman bei Freakonomics.com über den Schaden, den Online-Piraterie verursacht. Hier eine kurze Zusammenfassung und Bewertung.

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