Google rechtfertigt manipulierte Suchergebnisse durch Recht auf freie Rede

In den USA und Europa laufen Ermittlungsverfahren der Kartellbehörden gegen Google wegen der Verzerrung von Suchergebnissen durch die systematische Bevorzugung eigener Produkte. Dieser Blog hatte mehrfach darüber berichtet. Nun hat Google eine neue Verteidigungslinie eröffnet. Eine Studie, die von Google in Auftrag gegeben wurde, behauptet, dass die Selbstbevorzugung durch den ersten Zusatz zur amerikanischen Verfassung – also das Recht auf freie Rede – gedeckt sei. Danach genössen Suchmaschinen das verfassungsmäßige Recht, Suchergebnisse in jeder beliebigen Reihenfolge anzuzeigen. Die Forderung nach fairer Suche, die viele Marktteilnehmer an Google richten, laufe auf Beschneidung der Redefreiheit heraus, sagt die Studie. Das Papier wurde der US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) zugestellt.

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YouTube und seine systematische Bevorzugung des Anti-Acta-Videos

Das berüchtigte Propaganda-Video „Was ist Acta“ mit seiner absurdesten Szene: Acta verbietet angeblich das Weitererzählen von Kochrezepten.
Bild: Anonymous / YouTube

Vor den geplanten Anti-Acta-Demonstrationen am 9. Juni fährt die Szene ihre Informationskampagne hoch. Eine wichtige Rolle spielt dabei wiederum das umstrittene Video „Was ist Acta“. YouTube als einer der Hauptprofiteure schwacher Urheberrechte leistet dabei Schützenhilfe: Die Suchfunktion bevorzugt das Propaganda-Video und benachteiligt den Gegenfilm „Was ist Acta nicht“. Hier der Beleg mit Screenshots:

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Brauchen wir ein Leistungsschutzrecht?

Die Debattenplattform Debatare hatte mich vor Monaten zu einem Gastbeitrag eingeladen. Entweder habe ich das Thema falsch verstanden, oder die Überschrift auf der Seite gibt das mir gestellte Thema nicht genau wieder – auf jeden Fall besteht jetzt eine Textschere. Till Kreutzer, der das Contra geschrieben hat, und ich reden aneinander vorbei. Ich habe Debatare einen neuen Text geschickt. Ob man ihn verwendet, weiß ich noch nicht. Hier der neue Text, zusammen mit der alten Fassung:

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So viel Wirbel um so wenig: Das neue Anti-Acta-Flugblatt

Aufmacherseite des neuen Anti-Acta-Flugblatts.
Bild: Digitale Gesellschaft

Seit Anbeginn krankt die Anta-Acta-Bewegung daran, dass sie nicht genau erklären kann, was sie an dem Handelsabkommen eigentlich stört. Wieder einmal deutlich wird das an dem neuen Flugblatt, das Aktivist Markus Beckedahl heute auf der Internetkonferenz Re:Publica in Berlin vorstellte. Oben abgebildet ist die Titelseite. Die provokant gemeinte Leitfrage ist leicht zu beantworten: „Wenn Acta harmlos ist und nichts ändert, warum wollt Ihr es dann unbedingt beschließen?“ – „Ganz einfach: Weil wir geltende europäische Standards in Länder exportieren wollen, die mit uns konkurrieren, und weil diese Länder zum Glück bereit sind, das mitzumachen. Der Coup könnte auch gelingen, wenn wir Europäer das für uns günstige Abkommen nicht selber stoppen.“ Auch die anderen Argumente des Flugblatts sind reichlich dürftig. Hier ein kleiner Faktencheck:

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Selbstverleger und Schreckensmänner bei der Re:Publica in Berlin

Heute hat die Internetmesse Re:Publica begonnen. Sie ist wegen der großen Nachfrage umgezogen und findet jetzt in der Station, einem ehemaligen Postbahnhof am Berliner Gleisdreieck statt. Leider konnte ich mir heute nur zwei Diskussionen anhören, die aber haben sich gelohnt. Es ging um die Fragen: Lohnt sich elektronischer Selbstverlag? Antwort: Ja, als Investition in die Zukunft, aber leben kann man davon noch nicht. Und: Ist Anonymous legitimer Protest oder purer Vandalismus? Antwort: Unentschieden – die Szene durchlebt ihre Gewalt-Diskussion. Eine kurze Zusammenfassung der beiden Podien:

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Krimi-Autoren starten Kampagne gegen Kulturfledderer und Seelenräuber

Über die Aktion „Ja zum Urheberrecht“ der Krimi-Autoren hatte dieser Blog schon berichtet. Nun haben Angela Eßer, Nina George und ihre Mitstreiter der Vereinigung „Das Syndikat“ eine Anzeigenkampagne gegen die Aushöhlung des Urheberrechts gestartet. Anlässlich des Welttags des Geistigen Eigentums stellten sie die Motive vor, bei denen passend zum Krimi-Genre schön viel Blut fließt. Ein Bild sehen Sie oben, die anderen stehen samt eines sehenswerten Making-of-Videos auf der Website der Aktion. Man sieht: Nicht nur die Enteigner können phantasievoll auf ihre Anliegen aufmerksam machen, auch die Urheber haben Ideen.

 

Amerikanische Kartellbehörde FTC rüstet im Fall Google auf

Nachrichtlich kurz zur Kenntnis: Die amerikanische Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) hat eine externe Juristin auf den Google-Fall angesetzt. Dies gab FTC-Vorsitzender Jon Leibowitz am Donnerstag auf einer Veranstaltung mit Journalisten im Silicon Valley bekannt. Die Behörde ermittelt gegen Google wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverstöße, hat sich aber noch nicht entschieden, ob ein formelles Gerichtsverfahren angestrengt wird. Anders als in der Europäischen Union kann die Kartellbehörde keine eigenen Sanktionen aussprechen, sondern muss ihrerseits Klage vor einem ordentlichen Gericht erheben. Die Bestellung eines externen Ermittlers ist höchst ungewöhnlich und findet zum ersten Mal seit Jahren statt. Als Grund für diesen besonderen Schritt nannte Leibowitz „die hohe Bedeutung des Falls“. Betraut mit dem Mandat wurde Beth Wilkinson von der Kanzlei Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison. Sie nimmt ihre Tätigkeit am Montag auf. Bekannt ist Beth Wilkinson als profilierte Klägerin vor Gericht („Litigator“); sie ist Partnerin des Litigation Department ihrer Sozietät. (mit Reuters)

PS: Wie jetzt bekannt wurde, hat in Europa nun auch der Reisedienstleister Odigeo Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Google bestätigte das in einer Mitteilung an seine Investoren. Odigeo besitzt die Service-Angebote Opodo, eDreams, GOvoyages und Travellink. Der EU-Kommission liegen mittlerweile über ein Dutzend Kartellbeschwerden gegen Google vor – zunehmend auch aus dem Reisesektor, da Google seine eigenen Reise-Produkte in gewohnter Weise systematisch in den Suchergebnislisten bevorzugt.

 

Was ist das Leistungsschutzrecht?

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Was ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage? Wem nützt und wem schadet es? In welchem Zusammenhang steht es mit dem Recht der Urheber? Hier ein kurzes Video zum Thema, das die Verlegerverbände BDZV und VDZ gestern zum Welttag des Urheberrechts ins Netz gestellt haben.

 

Was wäre, wenn Julia Schramm Vorsitzende der Piraten würde?

Piratin Julia Schramm, Kandidatin für den Bundesvorsitz. Foto: Insi Dex. Zur Nutzung freigeben von Julia Schramm

Heute ist der Welttag des Geistigen Eigentums. Grund genug, Julia Schramm sprechen zu lassen, die am Samstag Bundesvorsitzende der Piratenpartei werden möchte. Laut der jüngsten Erklärung zum Urheberrecht streben die Piraten einen fairen Ausgleich zwischen Nutzern und Urhebern an. Was meint die Vorsitzende in spe dazu? Den Urhebern kann es am Tag des Urheberrechts nur schwindelig dabei werden.

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Theodor Adorno und der Shitstorm

Im Mai 1959 hat Theodor Adorno auf dem Deutschen Soziologentag eine „Theorie der Halbbildung“ entwickelt. Wenig später erschien sie in der Zeitschrift „Der Monat“. Kürzlich ist mir das Suhrkamp-Bändchen wieder in die Hände gefallen. Der Text ist vor dem Hintergrund der Debatte über Netzpolitik und Urheberrecht sehr interessant: „Das Halbverstandene und Halberfahrene ist nicht die Vorstufe der Bildung, sondern ihr Todfeind.“

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Dokumentiert: GEO-Chefredakteur Peter-Matthias Gaede zur Urheberrechtsdebatte

Peter-Matthias Gaede, Chefredakteur von GEO aus dem Verlag Gruner + Jahr und einer der renommiertesten Journalisten des Landes, hat vor einigen Tagen bei Meedia einen Gastbeitrag zur Urheberrechtsdebatte veröffentlicht. Er antwortet damit den Piraten und anderer Urheberrechtskritikern, und gleicht deren Forderungen mit der Wirklichkeit ab. Zu Dokumentationszwecken und mit freundlicher Genehmigung des Urhebers hier sein Text:

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Immer mehr Kreative wehren sich gegen ihre Enteignung

Nach den Krimiautoren haben sich nun auch die Drehbuchautoren zu Wort gemeldet. In einem offenen Brief kritisieren sie die „Lebenslügen der Piraten, Grünen, Linken und Netzgemeinde“. Sie nehmen auch ihre Verwerter in Schutz, denn viele kreative Produkte entstünden überhaupt erst, „wenn die künstlerischen Ideen der Urheber mit Kapital und Vermarktungsknowhow zusammenkommen“. Der Aufstand der Kreativen gegen ihre Enteigner ist kein Zufall. In Deutschland arbeitet über eine Million Menschen in der Kreativwirtschaft. Hier einige Zahlen aus dem offiziellen Bericht der Bundesregierung:

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Der amerikanische Google-Report: Millionen gegen das Urheberrecht

Google Doodle zum Frühlingsbeginn 2012.
Copyright: Google

Google gilt als eines der aktivsten Lobby-Unternehmen der Welt. Sein Einfluss auf die amerikanische Politik durch direkte Wahlkampfspenden sowie personelle und technische Unterstützung für die demokratische Partei ist legendär. Gemessen am Einfluss auf Kongress und Weißes Haus hat Google die Filmindustrie längst überflügelt. Das ist zunächst kein Makel. Auch andere Unternehmen investieren in professionelle Interessenvertretung, darunter Axel Springer. Allerdings machen nur wenige Firmen ein solches Geheimnis aus dem Umfang ihres Engagements wie Google.

Einen umfassenden eigenen Bericht legt das Unternehmen trotz seiner vielfach bekundeten Transparenzverpflichtung nicht vor. Die amerikanische Copyright Alliance hat deswegen jüngst in einer internen Studie versucht, Informationen aus vielen unterschiedlichen Quellen zusammen zu tragen und damit ein Gesamtbild von Googles Aktivitäten zu zeichnen. Hier die wichtigsten Ergebnisse in Auszügen:

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Verschwörung der Krimiautoren für das Urheberrecht

Beim Echo 2012 gestern Abend in Berlin wurde er von erstaunlich vielen Leuten getragen: der Pro-Urheberrecht-Button der Krimiautoren (Foto). Die Autoren sind organisiert in einer Gruppe, die sich „Syndikat“ nennt und es sich hauptsächlich zum Ziel gesetzt hat, das Genre des Kriminalromans zu fördern. Seit kurzem setzt sich das Syndikat auch für die Wahrung von Urheberrechten ein und hat folgende Erklärung abgegeben:

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Unbedingt anhören: Sven Regener über den Untergang der Musik durch YouTube, Google und Piraten

Diesen Beitrag im Radio des Bayerischen Rundfunks sollte man gehört haben: Musiker und Autor Sven Regener lässt seiner Empörung über den mangelnden Respekt für die kreative Arbeit von Musikern freien Lauf. Er beschreibt den Niedergang der Musik durch mangelnden Respekt vor geistiger Leistung und die Geschäftsinteressen von Internet-Konzernen. Bild: Bayerischer Rundfunk.

 

Massenhafter Diebstahl, ganz ungeniert

Fertig zum Download: „Welt Kompakt“ auf der Piratenseite YouKioske.com

Immer wieder wird behauptet, im Internet gäbe keinen massenhaften Diebstahl von Verlagsinhalten. Vor einigen Wochen saß ich mit Arnd Haller, dem Leiter Recht von Google Deutschland, auf dem Podium eines Urheberrechtssymposions der Universität Bayreuth. Haller bestritt entschieden, dass Verlagsinhalte im Netz in nennenswertem Umfang gestohlen würden. Er machte sich lustig über Avaxhome, das ich als Beispiel nannte und fragte ins Publikum: „Mal ehrlich, kennt irgendjemand von Ihnen dieses Avaxhome?“ Ähnlich haben sich auch viele Kommentatoren in diesem Blog geäußert. Nun, inzwischen frage ich mich, wie man die offensichtliche Wirklichkeit so hartnäckig verdrängen kann. Keine Woche vergeht, ohne dass mir jemand einen neuen Link auf eine neue Piratenseite zuschickt. Diebstahl von Verlagsinhalten ist zum Massenphänomen im Netz geworden. Hier einige neue Beispiele.

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NewsRight schließt ersten Lizenzvertrag, Moreover wird erster Kunde

NewsRight, der neue Online-Rechtverwerter amerikanischer Verlage, hat gestern Abend seinen ersten Vertragsabschluss bekannt gegeben. Moreover, ein namhafter Aggregator, hat einen mehrjährigen Vertrag über journalistische Inhalte und Daten abgeschlossen. Damit hat das neue und innovative Geschäftsmodell eine erste Bestätigung am Markt erfahren. (Post enthält einige Pressestimmen und die Original-Pressemitteilung.)

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Notwendige Anmerkungen zu Jakob Augstein

Freitag-Herausgeber Jakob Augstein hat sich ein weiteres Mal in die Debatte um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage eigeschaltet. Im Laufe dieser Woche haben fast alle namhaften Medien bei den Verlagsverbänden BDZV und VDZ angerufen, um Einschätzungen zum Koalitionsbeschluss zu erfragen – nicht so ZEIT und Freitag. Entsprechend fehlerhaft und einseitig ihre Berichterstattung. Hier einige Anmerkungen zu Augsteins Text.

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Psychoanalyse von höchster Stelle

Ich gebe zu, auch wenn er es nicht gern hört: Ich lese Sascha Lobo einfach gern. Sein Firesale und Wohnungsausverkauf – allerfeinste Kleintexte. Seine Hotel-Manie und Diskoduscherei – wunderbare Unterhaltung. Sein Buch „Dinge geregelt kriegen ohne einen Funken Selbstdisziplin“ – charmante Antibeichte eine Workoholics. (Text unten aktualisiert. Enthält jetzt Korrekturen von Fehlern in Lobos Spiegel-Kolumne)

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Gastbeitrag: Welche Leistungen erbringen Presseverlage?

Der Kieler Urheberrechtsanwalt Stephan Dirks hat gestern in einem Interview bei Werben&Verkaufen Bedenken gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorgebracht. Einer der Einwände bezog sich auf die vermeintlich geringeren Leistungen von Verlagen im Vergleich zu Musikproduzenten, Filmherstellern und ausübenden Künstlern. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), antwortet auf diesen Punkt mit einem Gastbeitrag.

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Voll aktiv im Google-Netzwerk

Ich möchte niemandem persönlich zu nahe treten, deswegen habe ich Namen und Foto desjenigen ausgeblendet, dessen Twitter-Selbstbeschreibung das Bild zeigt. Ausnahmsweise daher auch kein Link. Die Selbstbeschreibung zeigt, wie tief und intensiv sich Google mit vermeintlichen Graswurzel-Bewegungen in der Internet-Szene vernetzt. Es werden Abhängigkeiten und Verbindungen geschaffen, die über Personalunionen zu vollständiger Interessenidentität führen. Google hat einen wichtigen Teil der Szene eingemeindet und sorgt so dafür, dass wilde Kampagnen gegen die Rechte von Urhebern und Produzenten gefahren werden, aber kein kritisches Wort über Datenschutz und Marktmissbrauch des multinationalen Konzerns fällt, zu dem Google mittlerweile geworden ist.

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Wettbewerb und Quasi-Monopol: Marktanteile von Browsern und Suchmaschinen

Das Ringen um Microsofts beherrschende Stellung auf dem Browsermarkt ist noch in bester Erinnerung. Obwohl das Verfahren damals quälend lang gedauert hat, kann man aus heutiger Sicht sagen, dass es sich gelohnt hat. Auf dem Markt für Browser ist mehr Wettbewerb entstanden, die Innovationskraft ist gestiegen und sogar Microsoft hat seinen Frieden mit dem Kompromiss gemacht. Interessant ist nun der Vergleich mit den Marktanteilen auf dem Markt für Suchmaschinen. Hierzu zwei Grafiken von Webhits, die für sich selbst sprechen. Aufschlussreich sind sie auch im Zusammenhang mit Googles neuen Datenschutzregeln. Könnte Google einen dermaßen harten Schnitt durchsetzen, wenn der Markt etwas ausgeglichener verteilt wäre? Wohl kaum. Es liegt daher im öffentlichen Interesse, die Konzentration auf dem Suchmaschinen-Markt kritisch zu beobachten. Die Grafiken:

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EU-Kommissar Michel Barnier: „Kreative müssen für ihre Arbeit bezahlt werden”

Gestern Abend fand in Brüssel die European Magazine Media Night statt, ausgerichtet vom Europäischen Zeitschriftenverband EMMA. Es war der Auftakt zur heute stattfindenden Innovationskonferenz „Future Media Lab“. Zwei Vorträge und einige Gespräche am Rande sind besonders berichtenswert. Allen voran beeindruckte Michel Barnier, der aus Frankreich stammende EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen. Bei ihm liegt die Zuständigkeit für Urheberrecht. Er forderte vehement die Verteidigung von Urheberrechten im Internet ein und kündigte entsprechende EU-Initiativen an.

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Marissa Mayer über Googles Strategie der Selbstbevorzugung

Video: Googles Marissa Mayer am 23. Juni 2007.
Foto: YouTube / Google

Ist es Zufall oder Strategie, dass Google seine eigenen Produkte wie Finance, Maps oder Shopping in der Suchergebnisliste von Google Search vor allen Wettbewerbern platziert? Ein Video der damaligen Entwicklungschefin Marissa Mayer liefert ein weiteres Indiz dafür, dass die Selbstbevorzugung Teil eines strategischen Konzepts ist. Das Video stammt vom Juni 2007. Die fragliche Stelle liegt zwischen den Minuten 00:44 und 00:46. Hier weiter unten die Abschrift.

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Anhörung mit Google im Unterausschuss Neue Medien

Im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestags fand heute eine Anhörung mit Google und Vertretern anderer Branchen zum Thema Suchmaschinenneutralität statt. Google machte der Runde sehr deutlich, dass immer gut ist, was Google tut – auch wenn es um das Bevorzugen eigener Produkte geht. Hier einige Tweets von Teilnehmern:

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So hält Google Shopping seine Besucher auf der eigenen Seite

Das Shopping-Modul für Fernseher. Bild: Google

In den Kommentaren zu meinem Beitrag über Googles Bevorzugung des eigenen Preisvergleichs in der Suchergebnisliste findet eine Diskussion über eine interessante Fragestellung statt: Warum sollte Google seinen Preisvergleich in der Liste nicht bevorzugen dürfen? Schließlich handele es sich bei dem Modul doch nur um die Darstellung einer vertikalen Suche quer über alle Preisvergleicher. Es sei sehr kundenfreundlich, wenn man die wichtigsten Ergebnisse kompakt auf einen Blick geboten bekomme. Hier meine Gegenargumentation:

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in Allgemein

Wie Google seinen Preisvergleich in Suchergebnislisten bevorzugt

Bei der Europäischen Kommission in Brüssel sind zahlreiche Beschwerden gegen Google anhängig. Es geht um den Vorwurf des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Suchmaschinen zur Steigerung des Erfolgs auf anderen Märkten. Der Fall ist komplex; er soll hier nicht ausgebreitet werden. Aber ich möchte an einem Beispiel zeigen, woran sich die Kritik entzündet. Ausgewählt habe ich den Preisvergleich, da aus dieser Branche viel Kritik an die Kommission heran getragen worden ist. (Hinweis: Mein Arbeitgeber betreibt mit seiner Beteiligung Idealo einen Preisvergleichsdienst und unterstützt die Beschwerde von VDZ und BDZV.)

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