Smartphone-Aggregator Prismatic: Der Mensch denkt, der Computer lenkt

Als Beispiel für künstliche Aggregation auf Smartphones hier einige Screenshots von Prismatic, der Smartphone-App, die in der semantischen Analyse und automatischen Kuratierung derzeit am meisten erreicht. Gründer Bradford Cross (Foto) arbeitet mit seinem Team in San Francisco. Finanziert wird er von Jim Breyer und Yuri Milner mit einer Einlage von 15 Millionen Dollar. Über die gegenwärtige Bewertung von Prismatic kursieren Gerüchte, die einen dreistelligen Millionenbetrag nahelegen.

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Werden Snippets vom Leistungsschutzrecht erfasst? Der Gesetzgeber gibt Auskunft

Was ist von den jüngsten Änderungen am Wortlaut des Gesetzestextes zu halten? Sind Snippets vom Leistungsschutzrecht nun erfasst oder nicht? Darüber hat es in den vergangenen Tagen eine lebhafte Diskussion gegeben. Der Wille des Gesetzgebers spielt in den späteren Anwendungen jedes Gesetzes eine wichtige Rolle. Deswegen ist es zur Interpretation des heute beschlossenen Gesetzes wichtig, die Redebeiträge der Koalitionsvertreter zu kennen. Auch mit diesen Reden bringt der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck. Hier die einschlägigen Auszüge aus den Reden. Sie zeigen deutlich die gesetzgeberische Absicht: Snippets sollen auf jeden Fall vom Gesetz erfasst sein.

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Europäische Verleger begrüßen deutsches Leistungsschutzrecht

Der Europäische Verlegerrat (European Publishers Council, EPC) hat die Entscheidung des Bundestags begrüßt, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzuführen. Der Vorsitzende des Rates, der portugiesische Verleger Francisco Pinto Balsemão, sagte: „Das EPC begrüßt die wichtige Entscheidung des Deutschen Bundestags. Dadurch werden Wert und Kosten der Investitionen in professionellen Journalismus anerkannt.“ Durch das Gesetz werde das Entstehen eines Markts für aggregierte Inhalte gefördert. Neue innovative Geschäftsmodelle könnten nun rund um legal lizenzierte Inhalte entstehen.

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Apple und Microsoft: Ringen um den besten Flagshipstore

In Palo Alto, dem ehemaligen Wohnort seines verstorbenen Gründers Steve Jobs, hat Apple auf der Hauptstraße University Avenue einen strahlenden neuen Flagship-Store eröffnet. Er löst einen älteren, etwas kleineren und nicht ganz so schicken Laden auf der University Avenue ab. Mit dem neuen Geschäft markiert Apple seinen Anspruch auf Design- und Technologieführerschaft im Herzen des Silicon Valley. Doch unweit dieser Repräsentanz, im edlen Stanford Shopping Center auf dem Universitäts-Campus, hat Konkurrent Microsoft sein Lager aufgeschlagen. Der Laden sieht dem Apple-Vorbild zum Verwechseln ähnlich. Die sich gleichenden Bilder zeigen, wie entschlossen Microsoft mit Windows 8 dem Tablet-Marktführer Apple den Kampf angesagt hat:

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Accelerator Plug and Play kommt in Joint Venture mit Springer nach Berlin

Und weiter geht’s mit unserer Internet-Initiative: Wir bei Axel Springer richten unser Augenmerk immer stärker auf junge Hightech-Unternehmen. Nach unserem Einstieg bei der Startup-Konferenz HY Berlin (nächste Veranstaltung übrigens vom 2. bis 4. Juni; Besuch lohnt sich!) bringen wir jetzt einen der großen kalifornischen Acceleratoren und Startup-Investoren in einem Joint Venture nach Deutschland: das Plug and Play Tech Center. Unser Kalifornien-Team (Kai Diekmann, Peter Würtenberger, Martin Sinner) hat diese Kooperation eingefädelt, verhandelt und konzipiert. Ulrich Schmitz, Chief Technology Officer des Bereichs Elektronische Medien und zufälligerweise mein Büronachbar, übernimmt die Leitung – in enger Abstimmung mit seinem Chef Jens Müffelmann. Heute fand die symbolische Vertragsunterzeichnung in Sunnyvale statt. Mit dabei auch Wirtschaftsminister Philipp Rösler, gerade auf Dienstreise im Silicon Valley, und Plug and Play-Gründer und CEO Saeed Amidi.

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Axel Springer-Präsenz im Silicon Valley geht in die Verlängerung

Von morgen an bis Ende Juli werde ich im Silicon Valley sein. Axel Springer verlängert seine Präsenz in Palo Alto und schickt nun regelmäßig Mitarbeiter als „Visiting Fellows“ dorthin. Ich bin der erste Fellow. Kai Diekmann und Peter Würtenberger kehren am 1. Juni zurück, Martin Sinner verlängert seinen Aufenthalt. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit den drei Kollegen. Meine bisherigen Aufgaben als Senior Vice President Investor Relations und Public Affairs führe ich fort und werde dafür öfters in Berlin sowie auf Reisen sein. Und ja: der deutschen Leistungsschutzrecht-Debatte bleibe ich erhalten. Kein Grund zur Freude für die Gegner des Gesetzes also. Für die Leser dieses Blogs wird sich aber manches ändern. Neben der Berichterstattung über Copyright und Netzpolitik rücken mehr und mehr die Themen Paid Content und Technologie in den Vordergrund. Auf diese Felder werde ich mich im Silicon Valley konzentrieren.

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Zeit Online: Die Medienredaktion und ihre ausländischen Krokodile

Kai Biermann, Redakteur bei Zeit Online, hat sich verhört. „Sind Suchmaschinen wirklich Alligatoren?“, fragt er in seinem Bericht über die Leistungsschutzrechts-Anhörung im Bundestag. Er meint, ich hätte in der Anhörung Google mit Alligatoren verglichen. Stimmt nicht. Gesprochen habe ich von „Aggregatoren“. Klingt ähnlich, ist aber etwas anderes. Nicht der einzige Fehler in seinem Beitrag:

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Österreichs Verlage bestehen ebenfalls auf Leistungsschutzrecht

Nach den deutschen Verlagen haben nun auch die Verleger in Österreich erklärt, dass sie zugunsten einer Einigung mit Google nicht auf ein Leistungsschutzrecht verzichten würden. Sie sind überzeugt, dass ein „ordentlicher Rechtsrahmen“ bestehen müsse, um für einen fairen Interessenausgleich im Internet zu sorgen. Davon würden auch die Suchmaschinen profitieren. Innerhalb dieses Rahmens sei man zu vernünftigen Einigungen bereit. Allerdings erkennen die österreichischen Verlage an, dass es ihren französischen Kollegen gelungen ist, ein Prinzip zu etablieren: für die gewerbliche Nutzung journalistischer Inhalte müsse bezahlt werden. Hier die aktuelle Mitteilung des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) im Wortlaut. Sie geht auch auf den Kartellfall in Brüssel ein:

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Interview Promedia: Wie geht es weiter mit dem Leistungsschutzrecht?

Helmut Hartung, Herausgeber und Chefredakteur des Berliner Medienfachdiensts Promedia, hat mich nach der Leistungsschutzrechts-Anhörung im Bundestag per Email zum weiteren Fortgang des Verfahrens befragt. Das Interview erscheint heute auf der Webseite des Dienstes. Mit freundlicher Genehmigung von Promedia wird der Text hier dokumentiert. Gestellt wurden die Fragen vor dem Google-Vergleich in Frankreich. Deswegen taucht dieser Aspekt hier noch nicht auf:

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Google zahlt für Copyright-Vergleich mit Frankreichs Verlagen und trägt Camouflage

Unter Vermittlung von Präsident Francois Hollande hat Google einen Vergleich mit den französischen Verlagen geschlossen. Er enthält eine einmalige Leistung in Höhe von 60 Millionen Euro sowie dauerhafte Zahlungen in unbekannter Größenordnung. Der Vergleich wird wie zuvor schon in Belgien sorgsam verhüllt, um den Anschein zu vermeiden, Google zahle für Inhalte. Dabei tut Google genau das. Hier eine erste Bewertung:

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Google dreht Fotografen und ihren Webseiten den Traffic ab

Mir geht es genauso wie dem Suchmaschinen-Experten Philipp Klöckner: Eigentlich möchte ich hier keinen Google-Watchblog schreiben. Doch die schlechten Nachrichten für Urheber und Verlage aus dem Hause Google folgen so schnell aufeinander, dass mir nichts anderes übrig bleibt, als auch auf den neuesten Streich einzugehen: die überarbeitete Bildersuche. Google nutzt seine dominante Stellung als Suchmaschine aus, um noch eleganter bei Urhebern und Verlagen zu stehlen und die Verwertung von kreativen Leistungen damit noch weiter zu erschweren.

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Gastbeitrag: Wie Aggregatoren den Webseiten von Verlagen schaden

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Thomas Höppner ist mit dem Unternehmen Google und seinem Geschäftsmodell vertraut, da er Verfahren vor der Europäischen Kommission zum Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Google führt. In einem Beitrag für die Zeitschrift „Kommunikation und Recht“ hat sich Höppner jetzt mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt. Er widerspricht zentralen Behauptungen der Google-Kampagne gegen das neue Recht. Mit freundlicher Genehmigung des Autoren und des Verlags werden Auszüge des Beitrags hier dokumentiert:

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Stellungnahme des DJV: „Leistungsschutzrecht für alle Verleger, gleichzeitig Position der Urheber stärken“

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat heute seine schriftliche Stellungnahme zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage veröffentlicht. Damit wird die Position des Verbands für die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am 30. Januar 2013 beschrieben. Das umfangreiche, kompetente und hoch detaillierte 40seitige Papier, unterzeichnet von DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, wird hier zwecks Übersichtlichkeit nicht zur Gänze, sondern nur mit seinen einleitenden Thesen wiedergegeben. Zum Original auf der Verbandswebseite geht es hier entlang. Das Papier ist auch hier in diesem Blog verfügbar. Und die vier zusammenfassenden Positionspunkte stehen hier:

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Stellungnahme der Verlage zur Bundestags-Anhörung: „Marktfähigkeit journalistischer Produkte im Internet erhalten“

Am 30. Januar 2013 findet die Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses zum Leistungsschutzrecht statt. Dazu bin ich als Sachverständiger geladen. Vorab habe ich heute im Namen der Verlagsverbände BDZV und VDZ eine ausführliche schriftliche Stellungnahme beim Bundestag eingereicht. Der Wortlaut wird hier dokumentiert:

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Das Schwartmann-Gutachten im Wortlaut: „Anerkennung der verlegerischen Leistung“

Für die Anhörung des Deutschen Bundestags zum Leistungsschutzrecht am 30. Januar 2013 sowie als Antwort auf die ablehnende Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüterrecht hat Professor Dr. Rolf Schwartmann aus Köln ein Gutachten vorgelegt, das sich für das Gesetzesvorhaben ausspricht. Das Gutachten ist entstanden im Auftrag der Verlagsverbände BDZV und VDZ. Der Text des Gutachtens wird hier dokumentiert:

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Erstaunlich inkonsistent: Wie Max-Planck-Jurist Hilty einmal für und einmal gegen ein Leistungsschutzrecht argumentiert

Kopf der Titelseite des Gutachtens von Prof. Reto Hilty für ein Sportveranstalter-Leistungsschutzrecht

Professor Reto Hilty, Chef des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München, zählt zu den bekanntesten Kritikern des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Sein Institut verfasste vor der ersten Befassung des Bundestags mit dem Gesetzentwurf eine ablehnende Stellungnahme. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bekräftigte Hilty vor einigen Tagen seine Kritik. Seine heutige Position steht jedoch im Widerspruch zu einem Gutachten, das er 2006 geschrieben hat. Darin spricht er sich ausdrücklich für ein Leistungsschutzrecht der Sportveranstalter aus. Beauftragt hatten ihn damals der Deutsche Fußballbund, die Deutsche Bundesliga, der Olympische Sportbund sowie vier Bundesländer. Die Argumente, die er für ein Recht der Sportveranstalter nannte, können ebenso gut für Presseverlage gelten. Ein genauer Blick auf Hiltys Gutachten von damals und seine heutigen Äußerungen zeigt erstaunliche Inkonsistenzen in der juristischen Beurteilung:

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Leistungsschutzrecht für Einsteiger: Faires Internet und guter Journalismus

Die Mainpost in Würzburg hat Stefan Niggemeier und mich zu einem Pro und Contra Leistungsschutzrecht eingeladen. Die Rolle des Pro-Sprechers in diesem Duo habe, wenig überraschend, ich übernommen. Zu Stefan Niggemeiers Contra geht es hier. Mein Beitrag gewährt besonders Einsteigern einen ersten Einblick in die Materie. Wer sich also zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, startet am besten hier:

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Neues Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt Musikproduzenten

In der Begründung zum Regierungsentwurf für das Leistungsschutzrecht spielt die sogenannten „Metall auf Metall“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine wichtige Rolle. Sie handelt vom Tonträger-Sampling. Auf diese Entscheidung nimmt die Regierung ausdrücklich Bezug und begründet damit auch den Schutz auch „kleinster Teile“ eines Presseerzeugnisses. Heute hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren wichtigen Urteil („Metall auf Metall II“) seine Auffassung bestätigt und bekräftigt. Danach erstreckt sich der Schutz des Leistungsschutzrechts für Musikproduzenten auch auf kleinste Teile. Hier die Pressemitteilung des Gerichts:

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Was eine maschinenlesbare Rechtesprache können sollte

Immer wenn ich Robots.txt, die von Google bevorzugte Rechtesprache, kritisiere, hagelt es Vorwürfe der Lüge und Dummheit. Manche meinen, ich sei dumm und verlogen zugleich. Zahlreiche Blogger, Twitterer und Kommentatoren schicken mir Hinweise, wie man einzelnen Seiten vor Bots schützen und einzelne Bots von Seiten fern halten kann. Danke für die Tipps, aber die Fakten sind mir durchaus bekannt. Trotzdem bleibt es dabei, dass Robots.txt wie ein Lichtschalter nach dem An-Aus-Prinzip funktioniert. Kay Oberbeck von Google hat Robots.txt bei der UdLDigital-Diskussion einen „Dimmer“ genannt. Die Metapher ist nicht schlecht. Auch ein Dimmer ist ein Lichtschalter, auch wenn er graduelles Abdunkeln ermöglicht. Eine taugliche Rechtesprache ist Robots.txt damit aber noch lange nicht. Hier eine Liste der Informationen, die man in gute maschinenlesbare Rechtesprache eintragen können sollte, und die von anderen Marktteilnehmern zu berücksichtigen wären:

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Ist Google ein Taliban? Nein!

Die Schlagzeile in der neuen Ausgabe des Branchenmagazins „Horizont“ klingt aggressiv: „Google ist eine Art Taliban“ heißt es da in großen Lettern über einem Interview mit mir zum Leistungsschutzrecht. Die Formulierung hat im Netz für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Deswegen möchte ich hier klar sagen: Nein, Google ist kein Taliban. Und ich möchte Google auch nicht mit einem amerikanischen Kriegsgegner gleichsetzen. Die Formulierung ist unglücklich gewählt, und wenn sie jemanden verletzt hat, tut es mir leid. Ihr Kontext wird deutlich, wenn man den entsprechenden Teil des Interviews liest. Dann wird klar, dass es um ein technisches Detail von Rechtesprachen geht:

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Eine europäische Bewegung: Verlage Portugals und der Schweiz fordern Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht, laut Google angeblich ein absurder deutscher Sonderweg, wird in Wahrheit immer mehr zu einer europäischen Bewegung. In dieser Woche haben die Verlage Portugals und der Schweiz ihre Regierungen ersucht, ebenfalls ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild zu veranlassen. Gemeinsam mit ihren Kollegen in Deutschland, Frankreich und Italien veröffentlichten die Portugiesen und Schweizer eine Pressemitteilung. Damit treten offiziell nun die Verlage in fünf europäischen Ländern für das Leistungsschutzrecht ein: Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal und Schweiz. Hier der Text der Erklärung in französischer Sprache:

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Erfrischende Doppelmoral bei iRights

Philipp Otto und Ministerin Ilse Aigner bei der Vorstellung des neuen Cloud-Portals von iRights.info. Foto: BMELV

In der Debatte um das Leistungsschutzrecht ist Philipp Ottos Verein iRights.info immer schnell dabei, jegliche Form von staatlichem Eingriff in den freien Markt abzulehnen. Doch selber nimmt er gern hohe staatliche Förderung entgegen. Soeben sicherte er sich 120.000 Euro vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für den Aufbau eines neuen Portals zum Thema Cloud-Computing. Gleichzeitig lässt er eine eine andere Urheberrechts-Initiative auf seiner Website verhöhnen, weil sie ein Drittel dieser Summe als Förderung vom Staatsminister für Medien und Kultur erhält – selten kommt Doppelmoral so herrlich erfrischend und unbekümmert daher. Hier die Details:

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Für eine moderne Ethik im Internet

Bei der Debatte um Freiheit im Netz kommt der Verantwortungsbegriff zu kurz. Getan sollte auch im Internet nicht, was technisch möglich, sondern was sittlich statthaft ist. In der neuen Ausgabe der „Funkkorrespondenz“ habe ich ein Plädoyer für das Auferlegen eigener Grenzen im Netz geschrieben. Die erfolgreiche Selbstregulierung der Presse kann dafür ein Vorbild sein. Der Beitrag wird hier mit freundlicher Genehmigung der „Funkkorrespondenz“ dokumentiert:

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Alte Geschäftsmodelle zerstören und neue erfinden

Die beiden IDEAS-Chefs Ulrich Machold (2. v.l.) und Michael Paustian (r.) mit Victoria Solms (Berliner Morgenpost) und Michael Fabricius (Welt)

Der Ort könnte nicht prominenter gewählt sein: Unsere neue Entwicklungsfirma IDEAS hat gestern Abend ihr Hauptquartier in einem Glaswürfel mitten in der Axel-Springer-Passage bezogen. Hier läuft jeder vorbei, der zur Kantine oder der populären „Mittelbar“ möchte – einer Bar mit zwei endlos langen Tresen, dem besten Espresso Kreuzbergs, zwei riesigen Aquarien, ebenso vielen Twitterwalls und einem phänomenalen Serviceteam. Hier schlägt das Herz des Unternehmens, Mittags geht es zu wie auf dem Marktplatz von Siena. Direkt gegenüber jetzt also IDEAS (richtig gemerkt, die beiden letzten Buchstaben sind ein Akronym). Was macht die Truppe? Sie entwickelt innovative, disruptive Geschäftsmodelle. Dabei arbeitet sie eng mit anderen Startups zusammen. Welche Projekte sind in Arbeit? Noch geheim. Hier aber ein paar Fotos von der kleinen Einzugsparty:

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Frankreichs Präsident Hollande droht Google mit Leistungsschutzrecht

Am gestrigen Montag hat Eric Schmidt, Verwaltungsratschef von Google, den Präsidenten der Republik Frankreich, François Hollande, in Paris besucht. Dabei legte Hollande Google unmissverständlich dar, dass man bis zum Jahresende eine Einigung mit den französischen Verlagen in Urheberrechtsfragen erwarte, da sich die Politik sonst gezwungen sehe, ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild einzuführen. Damit hat das französische Staatsoberhaupt erstmals öffentlich seine deutliche Unterstützung für ein Leistungsschutzrecht bekundet. Durch Hinweis auf das Jahresende setzt der Präsident Google eine denkbar kurze Einigungsfrist.

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Konferenzräume wie aus dem Designerbuch: Ein Besuch bei AirBnB in San Francisco

Nathan Blecharczyk und Lisa Dubost von AirBnB

Im Süden von San Francisco sitzt die Zentrale von AirBnB, des schnell wachsenden Portals zur Vermietung privater Wohnungen. Mein Arbeitgeber Axel Springer hat sich im vergangenen Jahr an dem Unternehmen beteiligt. Gegründet von zwei Designern und einem Programmierer (Nathan Blecharczyk, siehe Foto), legt AirBnB Wert auf gut gestaltete Büros. Vergangene Woche habe ich mit drei Kollegen die Zentrale besucht. Hier einige Fotos:

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Und was wäre, wenn Sie Ihre eigene Firma bekämen?

Mein Arbeitgeber Axel Springer setzt auf das Internet, Unternehmertalente und moderne Geschäftsmodelle. Deswegen gibt es das Media Entrepreneurs Program. Es dient dazu, Talente zu finden und ihnen die Chance zu geben, ein eigenes Geschäft zu gründen. Wer in das Programm aufgenommen wird, arbeitet zunächst in der neuen Einheit für Strategische Geschäftsentwicklung. Dort denkt ein junges Team den ganzen Tag darüber nach, in welche Felder man mit disruptiven Geschäftsmodellen eindringen kann. Und es denkt nicht nur, es gründet auch am laufenden Band. Wer eine gute Idee hat und sie umsetzen kann, findet hier die nötige Unterstützung. Das Programm ist bewusst international gehalten. Hier die englischsprachige Ausschreibung:

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Italiens Verlage fordern Leistungsschutzrecht und schließen Bund mit Deutschland und Frankreich

Nach den französischen Verlagen schlagen nun auch die italienischen Verlagen ihrer Regierung vor, ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild zu schaffen. Eine entsprechende Erklärung haben Italiens Presseverbände in dieser Woche abgegeben. Zugleich beschlossen sie, alle urheberrechtlichen Themen künftig eng mit den französischen und deutschen Verbänden abzustimmen. Hier der Wortlaut der Presseerklärung in französischer und italienischer Sprache:

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Dokumentiert: Das Urteil das Landgerichts Köln zur Tagesschau-App

Die Wettbewerbskammer am Landgericht Köln unter dem Vorsitzenden Richter Kehl hat der ARD kürzlich untersagt, eine konkrete Ausgabe der Tagesschau-App weiter zu verbreiten. Damit hat das Gericht einer Klage mehrerer Verlage, darunter Axel Springer, stattgegeben. Das Urteil betrifft zwar nur diese eine konkrete Ausgabe der App aus dem Juni 2011, entfaltet eine allgemeinere, abstraktere Wirkung aber dadurch, dass Verlage auf Grundlage dieses Urteils nun gerichtliche Verbote gegen „kerngleiche Verstöße“ erwirken können. Wenn die ARD die Tagesschau-App weiter unverändert ließe, läge eine solche Kerngleichheit vor. Die Prüfung eines Gericht könnte, da die grundsätzlichen Fragen im vorliegenden Urteil schon weitgehend geklärt sind, deutlich kürzer ausfallen, was Verlagen die Möglichkeit gäbe, weitaus schneller Titel gegen jeweils tagesaktuelle Ausgaben zu erwirken. Ob sie dies tun oder vorhaben, sei dahingestellt. Auf diesen Mechanismus sei hier nur hingewiesen, weil einige Medien, darunter die Financial Times Deutschland, an der Wirkung des Urteils über die App vom Juni 2011 hinaus gezweifelt hatten. Hier der wesentliche Teil des Urteils im Wortlaut:

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Bundesrat lehnt Antrag der SPD gegen Leistungsschutzrecht und für Vermutungsregelung ab

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Antrag der SPD abgelehnt, den Bundestag zu ersuchen, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht einzuführen und stattdessen eine Vermutungsregelung zu schaffen. Diese Regelung hätte dazu geführt, dass Verlage im Namen von Urhebern klagen dürfen, ohne vorher ihre Erlaubnis einzuholen. Die Autoren hätten sich nur dagegen wehren können, indem sie widersprechen und einzeln klarstellen, dass sie keine Klagen in ihrem Namen wünschen. Der SPD-Vorschlag war bei Urhebern und ihren Vertretern stark umstritten. Zugleich hat der Bundesrat den Bundestag ersucht, eine Verwertungsgesellschaftspflicht für das neue Leistungsschutzrecht zu prüfen. Hier der Wortlaut des heutigen Bundesrats-Beschlusses:

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Die Petition gegen das Leistungsschutzrecht ist gescheitert

Die Petition gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist gescheitert. Bis zum Ablauf der Frist gestern Abend um 23:59 Uhr fand das Begehren nur 21.346 Mitunterzeichner. Nötig gewesen wären 50.000, um das vorgeschriebene Quorum zu erreichen. Formuliert und eingereicht hatte die Petition Bruno Kramm, urheberrechtspolitischer Sprecher der Piratenpartei und neuerdings politischer Geschäftsführer der Piratenpartei in Bayern. Für die Öffentlichkeitsarbeit hatte sich vor allem Nina Galla engagiert.

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Warum eine Vermutungsregelung keine Alternative für das Leistungsschutzrecht ist

Der Kulturausschuss des Bundesrats wird am morgigen Montag über einen Antrag der SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beraten. Darin wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Leistungsschutzrecht abzulehnen und stattdessen eine sogenannte Vermutungsregelung zu schaffen. Danach sollen Presseverleger als befugt gelten, Ansprüche der Autoren in eigenem Namen gegen Dritte im Wege der Prozessstandschaft durchzusetzen. Bislang hat die SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf nur angekündigt, aber noch nicht ausformuliert vorgelegt. Noch kann mangels Entwurf also nicht im Detail über den Vorschlag gesprochen werden. Fest steht allerdings schon heute, dass eine solche Vermutungsregelung erhebliche Probleme aufwerfen würde. Die Verlegerverbände BDZV und VDZ lehnen sie daher ab. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Argumente:

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Gemeinsame Erklärung deutscher und französischer Verlage zum Leistungsschutzrecht

Frankreichs und Deutschlands Verlage haben beschlossen, ihre Interessen in der Urheberrechtspolitik künftig gemeinsam zu verfolgen und eng miteinander zu koordinieren. Die französischen Verleger haben überdies ihre Regierung offiziell ersucht, ein Leistungsschutzrecht einzuführen. Dies ist das Ergebnis einer Tagung, die gestern in Paris stattfand. Eingeladen hatte die Association de la Presse IPG, zu der das Syndicat de la Presse Quotidienne Nationale, das Syndicat des Editeurs des la Presse Magazine und das Syndicat de la Presse Quotidienne Régionale gehören. Diese Verbände haben gemeinsamen mit den deutschen Verlegerverbänden BDZV und VDZ folgende Erklärung herausgegeben:

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Ein Textangebot für Zeit Online

DIE ZEIT hat heute ein Pro und Contra zum Leistungsschutzrecht abgedruckt. Das Contra kam von Till Kreutzer, das Pro von mir. ZEIT ONLINE hat leider nur das Contra übernommen, in einer längeren Fassung, das Pro seine Leserinnen und Lesern jedoch vorenthalten. Zwischen Chefredakteur Wolfgang Blau, einem prononcierten Kritiker des Leistungsschutzrecht, und mir hat sich darauf ein Dialog bei Twitter entsponnen. Hier der Text, den ich der ZEIT geschickt hatte. Er musste aus Platzgründen gekürzt werden; der Endfassung habe ich zugestimmt. Den vollständigen Beitrag biete ich ZEIT ONLINE hiermit zur honorarfreien Veröffentlichung an. Es wäre nur fair, wenn nach Kreutzers Contra auch das Pro bei ZEIT ONLINE zu finden wäre:

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Google sucht Copyright-Experten mit Sinn für Humor

Google, gefangen im Dauerstreit mit Kreativen, rüstet seine Rechtsabteilung in London auf und sucht per Anzeige Anwälte für Urheberrecht. Verhandelt wird mit den Kreativen und ihren Verlagen bekanntlich nicht, aber dafür werden mehr Juristen an Bord geholt. Um Google bei der Suche nach Experten zu unterstützen, erklärt sich dieser Blog bereit, den Text der Anzeige kostenlos weiter zu verbreiten, versehen mit einigen einführenden Bemerkungen:

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KaufDa: „Handelsanzeigen werden ins Netz abwandern. Sie folgen den Rubrikenmärkten“

KaufDa-Gründer und Geschäftsführer Christian Gaiser (zweiter von rechts) in einer Verhandlung

In lockerer Folge wird dieser Blog moderne Internet-Geschäftsmodelle von Verlagen vorstellen. Die Reihe soll veranschaulichen, wie stark sich neue Modelle im Netz von traditionellen Verlagsgeschäften unterscheiden, und wie breit die Spanne der Verdienstformen ist, mit denen Verlage im Internet erfolgreich sein können. Den Anfang macht heute die Berliner Firma KaufDa, an der mein Arbeitgeber Axel Springer beteiligt ist. KaufDa greift ein traditionelles Geschäft von Verlagen frontal an: die Schaltung von Handelsbeilagen in Tageszeitungen. Statt sich von KaufDa kannibalisieren zu lassen, hat Springer im März 2011 die Mehrheit des 2008 gegründeten Unternehmens übernommen. Der folgende Beitrag stammt von Christian Gaiser, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von KaufDa. In seinem Gastbeitrag erläutert er das Geschäftsmodell:

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Ein schwaches Papier: Die Petition der Piraten zum Leistungsschutzrecht

Bruno Kramm, Urheberrechtssprecher der Piratenpartei, hat eine Petition gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingebracht und wirbt im Netz eifrig um Unterstützung. Sascha Lobo, Mario Sixtus, Marina Weisband und rund 2.730 andere besorgte Bürger (Stand heute 18:00 Uhr) haben bisher auf der Webseite des Bundestags unterschrieben. Doch der Text der Petition lässt zu wünschen übrig. Befürworter des Leistungsschutzrechts können seinen Argumenten leicht widersprechen. Hier eine kommentierte Fassung:

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Französische Verlage schlagen der Regierung ein Leistungsschutzrecht vor

Französische Verlage haben ihren ersten Überlegungen Taten folgen lassen und Kontakte zur Regierung geknüpft, um ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild auch in Frankreich auf den Weg zu bringen. Die Verlage arbeiten seit dem Frühjahr an dem Projekt. Bisher haben sie hinter den Kulissen um Unterstützung geworben, jetzt treten sie an die Öffentlichkeit. Zuvor hatten sie sich jahrelang um eine einvernehmliche Einigung mit Google bemüht, was aber ergebnislos geblieben war. Hier mit freundlicher Genehmigung des Verlags ein Hintergrundartikel aus der Wirtschaftszeitung Les Echos:

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Google lehnt Gespräche über Lizenzierung von Verlagsinhalten rigoros ab

In der Diskussion um das Leistungsschutzrecht werden Verlage von Bloggern und Journalisten immer wieder gefragt, wie sie mit einem Boykott ihrer Angebote durch Google umgehen würden. Wenn man zurückfragt, warum Google Verlags-Webseiten denn aus dem Index nehmen sollte, kommt als Antwort stets: „Weil Google in ein unbeherrschbares wirtschaftliches Risiko läuft, sobald das Leistungsschutzrecht vom Bundestag verabschiedet ist.“ Es fällt schwer, dieses Argument zu verstehen. Hier die Gründe:

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Vom Niedergang der Pressefreiheit in der Ukraine

Demonstrierende Journalistin in Kiew

Heute war ich beim Weltzeitungskongress und World Editors’s Forum in Kiew. So wichtig es auch ist, dass Journalisten und Verleger ihr Jahrestreffen in autokratischen Ländern abhalten, um dort ein Zeichen für Pressefreiheit zu setzen, so deprimierend ist es, vor Ort in Schilderungen von Kollegen zu hören, wie wenig Raum das freie Wort in der Ukraine noch hat.

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Dokumentiert: Wer braucht schon einen Verlag zum Schreiben?

In einem Artikel für das Fachmedium Horizont hat Hamburg-Korrespondent Roland Pimpl vor einigen Tagen darauf hingewiesen, wie gern Kritiker von Verlagen die Leistungen der Verlage nutzen. Sein pointierter Text illustriert, was Verlage tun und welchen Beitrag in der Wertschöpfungskette sie erbringen. Pimpls Text wird hier mit freundlicher Genehmigung des Autors dokumentiert:

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English translation of ancillary copyright for publishers as passed by German government

On August 29 2012, German federal government passed a revision of the national Copyright Act granting ancillary copyright protection for news publishers. This move intends to give publishers a similar protection of their investments in content as other creative industries such as music and film have enjoyed for decades. The rapid growth of aggregation on the internet left publishers often unprotected against business models relying on copying their material. To help non-German speakers access the copyright revision this blog presents a non-official private translation. Errors in translation cannot be excluded. The revision is being sent to German parliament Bundestag for deliberation.

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„Ein guter Tag für die Freiheit“

Bitkom und Eco, die beiden Verbände, in denen Google den Ton angibt, haben die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts durch die Bundesregierung erwartungsgemäß kritisch kommentiert. Doch was sagt die restliche Wirtschaft? Dr. Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hat das Leistungsschutzrecht begrüßt. Von einhelliger Ablehnung der Wirtschaft gegen das neue Recht kann also keine Rede mehr sein. Im Gegenteil: Während der BDA nahezu alle Arbeitgeber in Deutschland repräsentiert, vertreten Bitkom und Eco nur einen kleinen Ausschnitt der Wirtschaft. Daraus kann man schließen, dass die Mehrheit der Wirtschaft ihren Frieden mit der neuen Fassung des Leistungsschutzrechts gemacht hat. Hier die BDA-Stellungnahme im Wortlaut sowie einige lesenswerte Zitate aus FAZ und Süddeutscher Zeitung:

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Bekommen Verlage wirklich sieben Milliarden Dollar von Google?

In einem Gastbeitrag für die Nachrichtenagentur dapd hatte Google-Sprecher Kay Oberbeck kürzlich die Haltung seines Unternehmens gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wiederholt und begründet. Dabei erweckte er den Eindruck, Verlage würden jährlich sieben Milliarden US-Dollar aus dem AdSense-Programm von Google bekommen. Deswegen sei nicht nachvollziehbar, warum sie eine weitere Vergütung ihrer Inhalte verlangten. Stimmt! Wenn Verlage sieben Milliarden von Google bekämen, gäbe es wirklich keinen Grund, noch mehr zu fordern. Doch leider ist das nicht der Fall. Sie bekommen nur einen winzigen Bruchteil dieser Summe. Hier die Begründung, warum die Sieben-Milliarden-Behauptung nicht stimmt:

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Berlins Aufstieg vom Abenteuerspielplatz zum europäischen Silicon Valley

Auf dem Gründer-Schiff des Telekom-Inkubators Hubraum: Spree-Rundfahrt vor der Tech Open Air im “Kater Holzig”

Der Flughafen wird nicht fertig, die S-Bahn fährt nicht und die Schulen sind ein Trauerspiel – man könnte denken, Berlin wäre dem Niedergang geweiht. Doch allen Widernissen zum Trotz hat sich Berlin zu einer der spannendsten Unternehmer-Städte der Welt entwickelt. Aufbruchstimmung und Vielfalt der Internet-Gründerszene sind nicht mehr weit vom Silicon Valley entfernt. Manche amerikanischen Investoren finden Berlin sogar schon frischer und dynamischer als Palo Alto. Nicht umsonst hält sich YouTube-Mitgründer Jawed Karim seit Wochen in der Stadt auf. Deutlich wurde die Aufbruchstimmung wieder einmal in der vergangenen Woche bei der Tech Open Air. Hier ein paar kommentierte Fotos:

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Warum und wie sollte man Rechte maschinenlesbar ausdrücken können?

In meiner Diskussion mit Stefan Niggemeier über Robots.txt hatte ich auf die Auseinandersetzung hingewiesen, die sich seit Jahren um die maschinenlesbare Darstellung von Urheberrechtsinformationen dreht. Den Reaktionen auf diesen Text war zu entnehmen, dass viele Leserinnen und Leser mit der Thematik noch nicht vertraut sind. Daher hier ein interessantes Hintergrundpapier aus den USA, das Lage und Problematik in einem kurzen Abriss darstellt. Es handelt sich um ein aktuelles internes Dokument in englischer Sprache, das ich hier veröffentlichen darf, jedoch ohne den Absender zu nennen. Die Fakten habe ich überprüft. Sie sind nach meinem Kenntnisstand alle korrekt.

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