Deutliche Unterstützung für die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage erhält die Bundesregierung von der Bayerischen Landesregierung. Justizministerin Dr. Beate Merk sagte gestern in einer öffentlichen Stellungnahme: „Wir müssen die Rechte der Verleger stärken! Und dürfen uns dabei nicht durch Detailfragen vom klaren Kurs abbringen lassen.“ Sie spricht sich außerdem für die Rechtewahrnehmung durch eine Verwertungsgesellschaft aus. Hier die Pressemitteilung der Ministerin im Wortlaut:
München, 26. Juni 2012. Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat sich heute klar für das derzeit heftig diskutierte Leistungsschutzrecht für die Verleger von Presseerzeugnissen positioniert und damit deutlich gegen die kritischen Äußerungen des BDI hierzu gestellt. „Es geht nicht an, dass der Verleger, mit dessen Inhalten Google News & Co Geld verdienen, davon nichts abbekommt“, so Merk. „Wir müssen die Rechte der Verleger stärken. Dass wir ein effektives Leistungsschutzschutzrecht brauchen, steht daher für mich außer Frage!“
Die Argumente des BDI, der aus angeblich unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums Bedenken gegen das Leistungsschutzrecht als solches herleitet, hält Merk für vorgeschoben. „Über die Ausgestaltung im Einzelnen kann man natürlich diskutieren“, so Merk. „So halte ich den Gesetzentwurf in seiner gegenwärtigen Fassung für wenig praktikabel, weil er kein Lizenzierungssystem durch eine Verwertungsgesellschaft analog der GEMA vorsieht. Der gewerbliche Nutzer verschiedener Seiten müsste sich also an tausend verschiedene Stellen wenden, um eine Lizenz zu erhalten. Zudem ist fraglich, ob die vorgesehene angemessene Beteiligung der Journalisten an der Lizenzgebühr des Verlegers ausreichend sichergestellt wird, wenn dieser durch die Verwertungsgesellschaft nicht automatisch beteiligt wird, sondern seinen Anspruch erst mühsam durchsetzen muss. Hier dürften noch Nachbesserungen erforderlich sein!“ Merk abschließend: „Aber diese Detailfragen gestatten nicht, das Vorhaben insgesamt zu torpedieren. Sie werden sich zweifellos im Gesetzgebungsverfahren klären lassen!“
(Das Original der Pressemitteilung steht hier als PDF.)
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Kleine Etymologie: “Merkbefreit”
http://www.leo.org/information/freizeit/fun/merkbefrei.html
Wie stets holt Frau Merk die volle Punktzahl – eine richtige Musterschülerin.
P.S.: Dieser Beitrag steuert ebensoviel sachliche Informationen bei wie Frau Merk.
P.P.S.: Heute schien kurz die Sonn.
P.P.P.S.: so – nun enthält der Beitrag mehr sachliche Informationen als der von Frau Merk – die sich ja auch von Tatsachen nicht in Ihrer Meinung beeinflussen lässt.
Moon
„Es geht nicht an, dass der Verleger, mit dessen Inhalten Google News & Co Geld verdienen, davon nichts abbekommt“, so Merk.
Dumm nur, dass bei Google News keine Werbung geschaltet ist, wie? Sind das die “Detailfragen” die Frau Merk meint ignorieren zu können? Schon erstaunlich, dass Herr Keese diese ahnungslose Dame als Schützenhilfe nötig hat.
[...] Zunächst zog er Beate Merk, die bayerische Justizministerin, hervor, die sich für das Leistungsschutzrecht aussprach: „Es geht nicht an, dass der Verleger, mit dessen Inhalten Google News & Co Geld verdienen, davon nichts abbekommt“, meint Beate Merk. [...]
Ohne hinreichende Legitimation ist das Leistungsschutzrecht nur willfährige Klientelpolitik | der presseschauer
2. Juli 2012
Michael Butscher
Bayerns Justizministerin fordert Einführung des Leistungsschutzrechts
Und irgendwo fällt ein Sack Reis um.
Hans
Hmm, bei Google News gibt es bestimmt viel Geld zu holen, da wird man von Werbung ja förmlich erschlagen. Da scheint die gute Frau wohl was zu verwechseln. Wo ich mein Kreuz bei den nächsten Wahlen zu machen habe, werde ich aber sicher nicht verwechseln, aber das ist ihr bestimmt egal, Geld hat sie ja dann schon für das Gesetz kassiert
Wofür brauchts eigentlich noch eine Verwertungsgesellschaft, es gibt doch schon die VG Wort?
Leider wird nirgendwo der Anteil der Autoren erwähnt, mit Absicht? Wenn diese wenigstens einen ordentlichen Batzen davon abbekommen würden, wäre das wenigstens gerecht. Aber ich befürchte das Geld wird der Vorstand stillschweigend in die eigene Tasche stecken (“bei steigenden Gewinnen verdienen wir natürlich höhere Boni”), während die Journalisten in Gesellschaften ohne Tarifbindung geschoben oder ihnen gekündigt wird.
Ach nein halt, zumindest die eine Hälfte ist ja traurigerweise schon Realität. Aber daran ist bestimmt auch Google schuld, weil… weil halt.
Wolfgang Ksoll
Bravo! Damit ist das Leistungsschutzrecht garantiert vom Tisch. Frau Dr. Beate Merk ist Garantin für unwirksame Bundesgesetze.
Am 10.7.2009 führte Frau Dr. Beate Merke im Deutschen Bundesrat laut Protokoll aus:
“Dr. Beate Merk (Bayern): Herr Präsident, meine Damen
und Herren! Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag
mit breiter Mehrheit das Gesetz zur Bekämpfung
der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
beschlossen.
Das Bundeskriminalamt soll künftig Seiten mit kinderpornografischem
Inhalt auf einer Sperrliste erfassen
und diese den Internetprovidern zur Verfügung
stellen, wenn eine Löschung nicht oder nicht in angemessener
Zeit möglich ist. Die Provider ihrerseits blockieren
dann den Zugang zu den kinderpornografischen
Internetauftritten. Ruft ein Internetnutzer eine
derartige Seite auf, wird er mit einem Stoppschild
über die Sperrung der Seite informiert.
Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die bei
Durchführung der Maßnahme anfallenden Verkehrsund
Nutzungsdaten nicht für Zwecke der Strafverfolgung
verwendet werden dürfen. Ich sage klar: Als
Justizministerin bedauere ich das sehr.
Gleichwohl ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt,
um das widerwärtige Geschäft mit dem Missbrauch
von Kindern durch Verbreitung kinderpornografischer
Inhalte im Internet zu bekämpfen. Natürlich
kann die Sperre kinderpornografischer Internetseiten
eine Strafverfolgung nicht ersetzen. Für eine effektive
und nachhaltige Bekämpfung der Kinderpornografie
ist es aber erforderlich, dass der Staat das Verbot
der Kinderpornografie nicht nur strafrechtlich,
sondern mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln
auch präventiv und medientechnisch durchsetzt.
Mit Kinderpornografie wird im Internet ein
schwunghafter Handel betrieben. Diesen florierenden
Markt gilt es zu zerstören. Alle müssen dazu ihren
Beitrag leisten, auch die Internetprovider.
Wenn ich höre, dass mancher empört „Zensur!“
schreit, dann kann ich nur sagen: Diesen Vorwurf
und die damit einhergehende Diskussion halte ich
angesichts der enormen Schwierigkeiten, die Kinder
auf dieser Welt vor der Mafia der Hersteller von Kinderpornografie zu schützen, für absurd. Es geht ausschließlich darum, dass der Zugriff auf kinderpornografische Inhalte, deren Besitz und versuchte Besitzverschaffung zu Recht strafbar sind, unterbunden wird. Wir können es nicht dulden, dass abscheuliche kinderpornografische Bilder und Filme, denen jeweils realer Kindesmissbrauch zugrunde liegt, im Internet ohne Probleme verfügbar sind. Kindesmissbrauch ist ein schreckliches Verbrechen, das unheilbare Wunden an Körper und Seele der missbrauchten Kinder hinterlässt, und zwar lebenslänglich. Dem können wir nicht tatenlos zusehen.
Deshalb ist dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz
trotz seiner Defizite zuzustimmen.”
http://www.bundesrat.de/cln_110/nn_1440944/SharedDocs/Downloads/DE/Plenarprotokolle/2009/Plenarprotokoll-860,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-860.pdf
Hintergrund damals war, dass sich die bayerische Landregierung weigerte, den Kinderpornografiedreck zu löschen trotz Petition von 140.000 Bürger den Kram zu löschen, statt ihn nur mit einem roten Vorhang zu versehen, ohne dass der Zugang wesentlich für katholische Priester erschwert wurde.
Frau Merk stimmt damals dafür, dass der Dreck nicht gelöscht sondern nur gesperrt wurde. 2 Jahre später wurde dann wieder das gesamte Gesetz ersatzlos aufgehoben (mit den gleichen Stimmen , nachdem vorher sich die Koalition von CDU/CSU/FDP weigerte, das von Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident Köhler beschlossenes Gesetz auszuführen. Ein Novum in der deutschen Geschichte: als Regierung einfach geltende Gesetz vorsätzlich nicht auszuführen und sich schriftlich dazu zu verabreden.
Schmankerl am Rande, weil hier wieder alle handelnden die gleichen sind: In Bayern regiert Frau Merk in einer Koalition von CSU und FDP. Der bayerische Koalitionsvertrag sieht vor, dass bei Unstimmigkeiten sich im Bundesrat enthalten wird. bayerische Landesvorsitzende der FDP war damals Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie konnte die FDP in Bayern aber nicht dazu gewinnen, gegen das Zugangserschwerungsgesetz zu stimmen, so dass das Gesetz mit den Stimmen der FDP im Bundesrat (auch aus Sachsen) in Kraft trat, um dann erst von SLS ignoriert zu werden und dann von den gleichen Leuten wieder abgeschafft werden. So ist das, wenn CSU und FDP Netzpolitik machen.
Man könnte also kurz und salopp sagen, dass die gleichen Leute, die 2009 die Kinderpornos nicht löschen wollten sondern nur mit einem roten Vorhang kenntlich machen wollten, heute für das Leistungsschutzrecht für die Axel Springer AG sind. Ist klar!
Flo Diehl
“Es geht nicht an, dass der Verleger, mit dessen Inhalten Google News & Co Geld verdienen, davon nichts abbekommt“
Manche scheinen immer noch zu glauben dass je öfter man das Gras wiederkaeut, irgendwan Schokolade draus wird.