Brauchen wir ein Leistungsschutzrecht?



Die Debattenplattform Debatare hatte mich vor Monaten zu einem Gastbeitrag eingeladen. Entweder habe ich das Thema falsch verstanden, oder die Überschrift auf der Seite gibt das mir gestellte Thema nicht genau wieder – auf jeden Fall besteht jetzt eine Textschere. Till Kreutzer, der das Contra geschrieben hat, und ich reden aneinander vorbei. Ich habe Debatare einen neuen Text geschickt. Ob man ihn verwendet, weiß ich noch nicht. Hier der neue Text, zusammen mit der alten Fassung:

Der neue Beitrag

In etwa der gleichen Länge wie Till Kreutzers Contra-Position:

Brauchen wir ein Leistungsschutzrecht?

Der digitale Wandel hat die Wertschöpfungsketten des Journalismus vollständig verändert. Früher haben Redaktionen ihre Zeitungen und Zeitschriften geschrieben und gestaltet; Verlage haben die Produkte mit Hilfe von Dienstleistern und Partnern gedruckt, vertrieben, vermarktet und abgerechnet. Auch im Internet gibt es diesen linearen Weg noch immer, doch es sind viele andere Verwertungsformen hinzu gekommen. Dazu gehören neben zahlreichen legitimen Drittverwertungen auch illegitime. Es lohnt sich für Dritte, die Arbeitsergebnisse von Redaktionen und Verlagen ohne deren Zustimmung zu kopieren und sie selbst zu vermarkten.

Ungenehmigte Drittverwertungen treten in zahlreichen Formen auf. Mal sind es Downloadplattformen, die eingescannte Zeitungen und Zeitschriften tagesaktuell zur Verfügung stellen. Dann sind es Business-to-Business-Aggregatoren wie Meltwater, die Texte von Webseiten kopieren und ihrer zahlenden Firmenkundschaft gebündelt ausliefern. Dann boomen Konsumenten-orientierte Dienste wie Readitlater, die vom Leser markierte Texte von den Verlagsseiten herunterladen und auf ihren eigenen Plattformen – bereinigt um Werbung – ausspielen. Wieder andere Dienste greifen nur Kurzzusammenfassungen ab, um daraus Überblicksseiten zu bauen, die den Besuch der Originale fast überflüssig machen. Nahezu alle dieser Dienste verweigern Urhebern und Verlagen eine faire Vergütung.

Verlage wollen und können den Trend zur Aggregation nicht aufhalten. Aber sie können auch nicht akzeptieren, dass sie nichts für ihre Leistungen bekommen. In zahlreichen Verhandlungen, die über die Jahre geführt worden sind, haben die allermeisten Aggregatoren jedes Entgegenkommen vermissen lassen. Meistens sagen sie: „Verklagt mich doch. Bis dahin machen wir weiter.“ Doch heute haben die Verlage kein eigenes Recht, auf dessen Basis sie Unterlassung und Schadensersatz verlangen können. Rechte, die sie wahrnehmen wollen, müssen sie sich erst von den Autoren übertragen lassen. Doch die Autoren haben ihrerseits ein legitimes Interesse, den Verlagen so wenig Rechte wie möglich zu übertragen. So können sie ihre eigenen Einnahmen besser steigern. Autoren und Verlage stecken somit in einem Nullsummenspiel. Das kann keine Lösung sein.

Andere Branchen der Kreativwirtschaft machen seit Jahrzehnten vor, wie es besser geht. Neben das Recht der Urheber tritt ein Leistungsschutzrecht des Werkmittlers. Die Rechte sind überschneidungsfrei ausgestaltet. Das Leistungsschutzrecht schützt nur die spezifischen und unverzichtbaren Leistungen des Musikproduzenten, Filmherstellers oder Konzertveranstalters. Ein solches Recht brauchen die Presseverlage auch, um der digitalen Wirklichkeit Rechnung zu tragen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich Verhandlungspositionen gegen die leider oft hartleibigen und destruktiven Aggregatoren nur durchsetzen lassen, wenn robuste Rechte vorliegen. Aus Freundlichkeit zahlt niemand Lizenzgebühren.

Das Leistungsschutzrecht dient ausschließlich dazu, faire Ausgangsbedingungen zwischen Verlagen und gewerblichen Nutzern zu schaffen. Es ist weder eine Subvention noch eine Zwangsgebühr, sondern es erkennt lediglich eine Leistung an, die vom Gesetz bisher nicht gewürdigt wird. Die Gegner des Leistungsschutzrechts haben in der mittlerweile dreijährigen Debatte keine gangbare juristische Alternative vorgelegt. Daher ist geboten und angemessen, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage jetzt einzuführen.

Der ursprüngliche Beitrag

Hier der ursprüngliche Beitrag. Ich stehe nach wie vor zu ihm, doch er behandelt die allgemeine Urheberrechtsdebatte und nicht das Leistungsschutzrecht im Besonderen:

Für ein modernes Urheberrecht, für eine sachliche Debatte

Das Urheberrecht wird leidenschaftlich diskutiert – aus gutem Grund. Kein anderes Rechtsgebiet ist für die Entwicklung des Internets so wichtig wie dieses. In virtuellen Welten muss geregelt sein, wie mit virtuellen Gütern umgegangen wird. Nur so kann Wachstum stattfinden und Kreativität sich entfalten. Alle Beteiligten der Debatte haben in den vergangenen Jahren viel voneinander gelernt. Grundhaltungen sind mit Verve beschrieben, verteidigt und angegriffen worden. Trotzdem haben viele Debattenteilnehmer zugleich auch etwas Nachvollziehbares und Verständliches in der Position der anderen gefunden.

Das gilt auch für Presseverlage. Sie haben verstanden, dass Nutzer moderne Angebote und Geschäftsmodelle schätzen, ein legitimes Interesse an einfachem Zugang zu kreativen Werken haben, diese in Blogs auszugsweise verwenden und verändern wollen, nicht mit übertriebenen Abmahnungen überzogen werden möchten und Stoffe, die sie interessant finden, mit anderen zu teilen wünschen. Umgekehrt ist in der Netzgemeinde das Verständnis dafür gewachsen, dass auch Urheber und ihre Verlage von etwas leben möchten und sich dagegen wehren, gegen ihren Willen kostenlos kopiert zu werden.

Auf dieser Grundlage könnte die Debatte nun in eine sachlichere Phase eintreten. Es wäre wichtig, jetzt die einzelnen Projekte für eine Modernisierung des Urheberrechts zu definieren. Manches wird sich außerhalb des Gesetzes klären lassen, zum Beispiel das unkomplizierte Einholen von Nutzungsgenehmigungen über digitale Plattformen. Manches müsste vielleicht im Gesetz geklärt werden, zum Beispiel die Erleichterung der Privatkopie. Manches muss auf jeden Fall vom Gesetzgeber novelliert werden, etwa der Umgang mit verwaisten Werken, die Regeln für Public Viewing oder die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage.

Ein fairer Ausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Werkmittlern (Verlagen, Produzenten, Musikfirmen) kann aber nicht auf der Straße unter Fahnen und Plakaten gefunden werden. Die Lösung liegt am Verhandlungstisch. Durch die hitzige Debatte der vergangenen Jahren sind Türen aufgestoßen, nicht zugeschlagen worden. Alle interessierten Gruppen sollten jetzt zusammen finden und vernünftige Lösungen suchen. Die Presseverlage sind dazu bereit.



 

6 Kommentare

 
  1.  
  2. Lieber Herr Keese,
    Ihre Angaben zu Meltwater sind falsch und ich würde Sie bitten dies richtig zu stellen. Meltwater kopiert keine Artikel um sie gebündelt an Unternehmen zu liefern. Wir stellen lediglich Links zur Verfügung, um auf relevante im Netz frei verfügbare Artikel hinzuweisen. Gerne zeige ich Ihnen das mal. Ansonsten hier schon mal ein screenshot: http://goo.gl/G9fDq

    Ausserdem: Wir wurden noch nie von Axel Springer oder sonstwem in Ihrer Branche angesprochen. Daher müssen Sie wohl andere Unternehmen mit der Bezeichnung “hartleibig und destruktiv” gemeint haben.

     
     
    • Christoph Keese

      Lieber Herr Lorenz

      danke für Ihren Hinweis. Meltwalter ist noch von niemandem aus unserer Branche angesprochen worden? Mich würde interessieren, wie Sie die Klage der Associated Press in diesem Zusammenhang werten.

      Beste Grüße
      Christoph Keese

       
       
  3. Stefan

    Ich bin entrüstet über solche Beiträge gerade von Ihnen, der sie den Leistenden doch gerade das Zeilenhonorar wieder gekürzt haben, wärend Ihr Konzern einen schönen Jahresgewinn von 289 Millionen Euro gemacht hat (siehe auch einen Artikel dazu auf http://www.freischreiber.de). Wie machen Sie das eigentlich mit sich selber aus, tagtäglich?

     
     
  4.  
  5. robbyb

    Herzlichen Glückwusch !
    0% Zustimmung auf Debatare – fast hätte ich schon einen Mitleidsklick gemacht, damit dieser lästige wp-poll Fehler verschwindet. Dann kam mir aber noch die Lektüre dieses Beitrages von Frau van Cronenburg dazwischen.

     
     

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