ComputerBild, die Fotomontage und das Urheberrecht



Diese Fotomontage steht sein einigen Tagen im Netz und wird gern weiterverbreitet. Ich habe sie an mehreren Stellen kommentiert, aber da diese Beiträge in den sozialen Netzwerken nicht immer leicht zu finden sind, erscheinen sie hier noch einmal auf einen Blick:

Meine zehn Anmerkungen lauten:

  1. Die Idee als solche ist originell. Innere Widersprüche zwischen Thesen und Wirklichkeit zu finden, ist ein urjournalistischer Auftrag. Wenn man einen Widerspruch auch noch sinnfällig zuspitzen kann, dann um so besser für den Rechercheur. Hanno Zulla berichtet bei Google+, wie er auf die Idee gekommen ist und die Montage gebaut hat. Er schreibt:

    „Zugegeben, die Collage war eine boshafte Zuspitzung. Keese hat auch mal durchaus vernünftiges zum Thema Privatkopie gesagt. Aber das Leistungsschutzrecht, für das Keese bis heute nicht überzeugend argumentiert, ist und bleibt eine Extrawurst für Verlage ohne Legitimation. Keese mault, dass im Internet böse Dunkelmänner Millionen-Werbeumsätze mit Sites für Raubkopien machen, während sein eigenes Unternehmen Werbeumsätze mit Zeitungen mit Raubkopieranleitungen macht und eine Filesharing-Plattformen betreibt, die sich durch Firmenstandort in Rumänien dem deutschen Recht entziehen.“

    Inhaltlich liegt die Sache allerdings nicht ganz so sehr im Argen, wie Hannes Zullas Montage glauben machen will. Er sieht das selber wohl auch so. Deswegen spricht er von einer „boshaften Zuspitzung“.

    Der Hinweis auf Zulla als Urheber ist auf seinem Weg durchs Netz verloren gegangen. Deswegen hier die vollständigen Credits: Bilder: ComputerBild / Axel Springer AG. Text: Christoph Keese. Montage: Hanno Zulla.

  2. Zum meinem Zitat stehe ich. Es ist ihm nichts hinzuzufügen. Piraterie ist unfair; man sollte Werke nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber kopieren.
  3. Bei uns herrscht Binnenpluralismus. Über den Inhalt von Zeitungen, Zeitschriften und Webseiten entscheiden die Chefredakteure. Der Verlag erteilt keine inhaltlichen Einzelanweisungen. Dies ist Voraussetzung für die Existenz großer Presseunternehmen. Im ganzen Verlag gelten zwar allgemeine Leitlinien. Dazu gehört auch, dass die Redaktionen für freie Marktwirtschaft einstehen. Diese Leitlinien lassen den Redaktionen aber viel Spielraum. Zum Binnenpluralismus gehört, dass Redaktionen für sich selbst sprechen und Verlagsmitarbeiter sich mit öffentlichen Kommentaren zur inhaltlichen Arbeit der Redaktionen so weit wie möglich zurück halten.
  4. Meine Meinung. Wegen der geschilderten Regeln zum Binnenpluralismus sage ich hier nur ganz allgemein, dass ich die Berichterstattung von ComputerBild mit Blick auf das Urheberrecht auch nicht immer optimal fand.
  5. Wir verstecken uns nicht hinter dem Binnenpluralismus. Kritik, die an uns heran getragen wird, tragen wir intern weiter und diskutieren sie lebhaft. So auch in diesem Fall. Dass wir die Ergebnisse dieser Diskussionen nicht nach außen tragen, heißt nicht, dass wir die Debatte nicht führen. Jeder, der mir einen Hinweis zu Publikationen unseres Hauses schickt, kann sicher sein, dass intern darüber diskutiert wird. Sofern es um die Arbeit von Redaktionen geht, berichte ich aber nicht über die Ergebnisse der Gespräche. Die Redaktionen müssen selbst entscheiden, ob und wie sie das tun.
  6. Nicht alles, was von Kopien handelt, ist eine Aufforderung zur Piraterie. ComputerBild muss als Computer-Zeitschrift über Kopierprogramme berichten. Solche Artikel sind nicht automatisch Aufrufe zu illegaler Nutzung. Es gibt auch legitime Kopien und Kopierprogramme.
  7. Die gezeigten Titelbilder stammen von 2008 bis 2010. Richtig ist, dass – wie Hanno Zulla schreibt – die Debatte über das Leistungsschutzrecht damals schon in vollem Gange war. Richtig ist aber auch, das die öffentliche wie interne Debatte über Urheber- und Leistungsschutzrechte auch in unserem Haus seitdem Früchte getragen hat – auch bei ComputerBild.
  8. Das neue Cloud-Angebot ist keine Piratenplattform. ComputerBild hat kürzlich einen neuen Cloud-Service angekündigt. Dieser ist entgegen mancher Anschuldigungen im Netz jedoch keine Piratenplattform. Das Urheberrecht wird gewahrt. Wenn man Dateien hochlädt, stehen sie nicht der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung, sondern nur einer begrenzten und legalen Zahl von Freunden, die man ausdrücklich dazu einlädt. Vor Einführung des Angebots wurde es juristisch gründlich geprüft. Die Plattform entzieht sich keineswegs dem deutschen Recht, sondern entspricht ihm.
  9. Axel Springer nimmt Urheberrechte ernst. Es ist erklärte Geschäftspolitik unseres Hauses, das Urheberrecht zu befolgen, den Schutz von Urhebern im Internet zu wahren und für das Schließen der Gesetzeslücke bei einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzutreten. Wir möchten auch bei diesem Thema ein Vorbild sein. Unbestritten gelingt uns das im Alltag nicht immer. In einem großen Verlag wie unserem gibt es Tag für Tag Abertausende von Rechtstransaktionen, von denen nicht immer alle optimal laufen. Aber wir möchten noch besser werden und freuen uns über Hinweise.
  10. Auch wir lernen dazu. Falls jemand einen Widerspruch zwischen unseren Worten und unserem Handeln erkennt, ist er eingeladen, uns das wissen zu lassen. Tritt ein Mangel zu Tage, bemühen wir uns um Besserung.


 

89 Kommentare

 
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  55. Der Komplettheit halber die Links zu einigen Pressemitteilungen des Deutschen Presserats inkl. Verweis auf Rügen für PC-Magazine wegen detaillierter Beschreibungen von Hackertools, illegalen Downloadmöglichkeiten etc. anbei:

    2012: http://www.presserat.info/inhalt/dokumentation/pressemitteilungen/pm/article/opfer-geniessen-besonderen-schutz.html

    2009: http://www.presserat.info/inhalt/dokumentation/pressemitteilungen/pm/article/gebrauchsanweisung-fuer-illegale-software.html

    2006: http://www.presserat.info/inhalt/dokumentation/pressemitteilungen/pm/article/fuenf-schwere-persoenlichkeitsrechtsverletzungen.html

     
     
  56. So, wie angedroht, hier zwei Links, einmal von 2007 (!) – da sieht man wieder we alt das Thema ist, einmal von 2012. In der 2012er Meldung ist auch ein ganz netter Link zu einer Sendung von ZAPP mit drin. Sonst aber wenig zu dem Thema gefunden.

    2007
    http://www.musikindustrie.de/presse_aktuell_einzel/back/82/page/1/news/presserat-ruegt-pc-magazin-anleitungen-zum-illegalen-downloaden-widersprechen-der-presseethik/

    2011
    http://winfuture.de/news,66509.html

    2012
    http://www.musikindustrie.de/presse_aktuell_einzel/back/82/page/33/news/phonoverband-pcgo-und-pc-magazin-leiten-zu-illegalem-verhalten-an-und-drucken-oeffentliche-ruegen-d/

     
     
  57. @ Juliane Böckler: Spot on!

    Ich glaube diesen “Kampf” bzw. Interessenskonflikt zwischen Kreativwirtschaft und Computerzeitschriften hat es schon lange gegeben. Wenn mich nicht alles täuscht, so sind diverse Kanzleien auch mehrere Jahre lang gegen Computermagazine beim deutschen Presserat, dem Selbstregulationsorgan der deutschen Presse (Herrr Keese, ist das so richtig beschrieben?) vorgegangen, und die Magazine haben sich auch diverse Rügen eingefangen. Genützt hat das jedoch wenig, die Magazine haben unverholen weitergemacht. Ich suche mal nach einer entsprechenden Meldung.

    Was die fortlaufende Existenz dieser Titelseiten zeigt, ist, dass das Urheberrechtsverständnis in der Gesellschaft und die rechtliche Stuation zunehmend auseinanderlaufen, bzw.: Dass das Urheberrechtsverständnis in der Bevölkerung derzeit ÜBERHAUPT nicht als Konvention existiert, ist auch durch Computerpresse verursacht. Wenn es existierte, gäbe es massive Kriik an den Titelseiten. Die sind aber ausgeblieben. (Ich habe selber mal einen Leserbrief an die Chip damals geschrieben, die haben ihn dann sinnentstellend gekürzt und sind dem thema ausgewichen.)

    Sonst sähen wir die Bildzeitung mit den Tipps wie: “Sicheres Schwarzfahren – so entkommen sie den Fängen der Bahn-Kontrolleure” im Fokus (Um mal ein nicht-Springer-Medium zu nennen), bzw. “Deutschlands Blitzlücken: Hier rasen sie noch straffrei” in Auto Motor Sport.

    Das Passiert aber nicht. Und innerhalb der eigenen Branche werden die Medien nicht zu Nestbeschmutzern. Da zeigt sich, dass die Medien schon genau wissen, was sie tun.

    Trotzdem ein offenes Wort: Respekt an Herrn Keese, dass er sich dieser unangenehmen Diskussion mit offenem Visier stellt. Wenn jetzt auch noch der Springer-Chefredakteur einen Artikel dazu schreibt, so ziehe ich meinen Hut.

    @Manfred Gillig: Danke für den Linka auf den Musikwoche-Artikel. Interessant, dass die Diskussion bisher nur wenige fußbreit weiter ist.

    Gruß,

    SH

     
     
    • mepeisen

      Oder aber die Titelzeile “So knacken Sie jede Haustüre” in “Besser Wohnen” mit dem Verweis, dass es nur legal ist, die eigene Wohnungstüre zu knacken, wenn man sich ausgesperrt hat. Das wäre mal ein Ratgeber…

       
       
  58. Juliane Böckler

    “Die 6 schnellsten Warez-Seiten: hier gibt es brandneue Zeitschriften GRATIS im Netz!”

    “So durchbrechen Sie die Bezahlschranke: ALLES lesen – kostenlos!”

    “Die geheimen Tricks der Hacker: wie Sie JEDES neue Magazin ohne zu bezahlen als PDF runterladen können!”

    .
    .
    .

    Ich vermute, dass wir DIESE Titelbilder niemals sehen werden.

     
     
  59. Oberschwabe

    >>>Nicht alles, was von Kopien handelt, ist eine Aufforderung zur Piraterie. ComputerBild muss als Computer-Zeitschrift über Kopierprogramme berichten. Solche Artikel sind nicht automatisch Aufrufe zu illegaler Nutzung. Es gibt auch legitime Kopien und Kopierprogramme.<<<

    Sorry, aber das geht doch an der Realität vorbei. Nach Gesetzeslage darf man schon lange auch den allerschwächsten Kopierschutz nicht aushebeln und ein Titel wie "Kopieren sie _alles_ – Die _schärfsten_ Kopierprogramme" dreht sich sicherlich nicht darum wie ich meine Urlaubsfotos auf CD brenne. Software dafür finde ich nämlich überall, dafür braucht man nichts besonderes.

    Ein derartiger Artikel verspricht die Umgehung des Kopierschutzes und genau das ist eben auch für die Privatkopie illegal. Man mag zur Privatkopie stehen wie man will, aber so ist es. Ein scharfes Programm hat nur diesen einen Zweck. Jeder Torrent-Client ist in dieser Betrachtung legaler.

     
     
  60.  
  61. robbyb

    Über den Inhalt von Zeitungen, Zeitschriften und Webseiten entscheiden die Chefredakteure.

    In dem Ihnen gesetzten Rahmen. auch Chefredakteure sind Angestellte und müssen sich diesem verantworten.

    Der Verlag erteilt keine inhaltlichen Einzelanweisungen.

    Muss je auch nicht explizit. Denn: “Wessen Brot ich es dessen Lied ich sing.”

     
     
  62. Christoph Keese

    @ Stefan Herwig: Danke. An dieser Stelle wäre es wirklich interessant, die Chefredaktion zu hören.

     
     
    •  
      • mepeisen

        Vielen Dank dafür. Es zeigt schon sehr deutlich, wie die einzelnen Positionen sind. Ich finde hier weder die Position der “Verbraucher”, so wie sie angeblich vorherrschen soll, noch die Position der Computerzeitschriften, noch die Position der Musikverlage besonders empfehlenswert. Wie weit sich daran etwas geändert hat, müsste man die Personen mal fragen.

        Das Hauptproblem ist doch seitens der Musikindustrie nicht, dass es Alternativen gab oder heute gibt. Das Hauptproblem ist eher, dass man sämtliche Entwicklungen jahrelang total verpennt hatte und krampfhaft versuchte, längst tote Modelle zu retten. Und verstecken tut man das hinter dem Argument des Urheberrechts. Das Umdenken kam sehr spät und für viele viel zu spät.
        Ich kenne genug Gegenbeispiele, wo Künstler sehr sehr gut über sehr unbekannte Modelle direkt und jenseits eines Kopierschutzes freie Inhalte produzieren und auch davon leben können. Warum? Weil der Verbraucher nach wie vor bereit ist, Qualität zu entlohnen. Wieso haben Plattformen wie iTunes, das (neuere) Napster u.ä., wo durchaus Kontrolle technischer Art möglich ist, nach wie vor Erfolg? Sicher nicht weil niemand bereit ist, nichts zu zahlen.

        Vergleichen wir das mal mit den TV-Sendern und dem Unfug namens “Reality-TV”. Dort wird behauptet, der Verbraucher will das. Das ist Unfug. Irgendein Kaufmann hat gemerkt, dass man sich damit eine goldene Nase verdienen kann. Nur mittlerweile kann man nicht mehr anders oder will nicht mehr anders. Dass man für 10 Minuten Sendezeit plötzlich nur noch ein zwanzigstel Produktionskosten hat. Also produzieren alle TV-Sender solch einen Unfug. Der Verbraucher, anfangs noch damit durchaus angesprochen, weil er schadenfroh gerne andere leiden sieht, quittiert das mittlerweile damit, dass kaum noch TV geguckt wird. Mit dem Ergebnis, dass die produzierten Sendungen immer lauter, immer drastischer, immer merkwürdiger werden müssen.
        Die zehnte Staffel von DSDS will auch keiner mehr schauen, wenn nicht Bohlen im Vorspann mit noch drastischeren Sprüchen, die Kandidaten mit noch schokierenderen Geheimnissen und die (weiblichen) Jury-Mitglieder mit noch knapperen BHs auffallen würden.

        Und ein Nachsatz zum Quervergleich mit der Software-Piraterie bzw. im Speziellen den Computerspielen.
        So Erfolgsstories wie Rekorde bei verkauften Exemplaren oder eingetriebenen Monatsgebühren sollten eher ein Hallo-Wach bedeuten für die (böswillig gesagt) ewig gestrigen Musikindustrien und auch Verlage. Die Computerspiele-Industrie bzw. Software-Industrie hat dieses Tal durchschritten. Sie hat sehr früh erkannt, dass gewisse Haltungen niemals zum Erfolg führen und sie verdient nach wie vor gut und kräftig, sogar in Teilen besser als je zuvor. Sie hat reagiert, teilweise sehr elegant. Sie hat ihre Geschäftsmodelle teilweise drastisch geändert, hat die Plattformen teilweise deutlich geändert. Sie hat auch die Spiele teilweise derart aufwändig werden lassen, dass der Verbraucher wieder anfing, einen Gegenwert für die 50 Euro zu erkennen, die er da ausgab. Ich erkenne bei einiger produzierter Musik keinen Gegenwert mehr. Übertragen auf die Verlage erkenne ich bei einigen Zeitschriften, die Argenturmeldungen recyclen keinen Gegenwert mehr, selbst wenn sie nur 60 Cent kosten.
        Wer auf der einen Seite seine Inhalte in die Welt hinausposaunt zur Popularitätssteigerung (freien Zugang zu sämtlichen Artikeln und Inhalten, freien Zugang zur Musik über diverse Kanäle), dann aber dem Verbraucher Kopien verbieten will, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er damit nur für Kopfschütteln sorgt und wenn der Verbraucher sowas einfach nicht kapieren will.

         
         
  63. Leider geht sowohl die Einlassug von Christoph Keese als auch die Kritik von Zulla ein Stück weit an der eigentlichen Problematik vorbei.

    Sowohl Computerbild als auch andere Medien (insbesondere PC Welt, PC Go) schaffen mit dieser Art von Titelseiten gesellchaftliche Konventionen für den Umgang mit dem Urheberrecht, die selbiges in letzter Konsequenz komplett aushöhlen.

    Der Subtext der Titelseiten heisst in etwa, dass wir Technik zum Kopieren von Inhalten verwenden können und sollten. Das ist modern, das spart Geld.

    Kopiert werden sollter, und das ungeachtet der Tatsache, ob die Dateien legalen oder illegalen Ursprungs sind, bzw. kopiert werden dürfen oder nicht.

    Die Computerpresse bedient seit Jahren Filesharer und solche die es werden wollen mit einer entsprechenden Berichterstattung, und transportiert entsprechende Nachrichten. Wenn das Thema sich nicht so hoher NAchfrage erfreuen würde, so wäre es nicht im Zweimonatstakt auf den titelseiten vertreten.

    Ich halte dieses Vorgehen von den Computerzeitschriften schon seit Jahren für unverantwortlich, zumal auch sie in letzter Konsequenz von kreativer Leistung leben. Trotzdem helfen sie dabei, die kreative Leistung anderer Branchen (Musik, Filme, interessanterweise weniger Software) auszuhöhlen und abzutragen.

    Fairerweise muss man sagen, dass Computer Bild in letzter Zeit weniger solche Artikel “fährt”. Eine Berichterstattung, die aber einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Urheberrecht transportiert sucht man in Deutschlands auflagenstärksten Computermagazin nach wie vor. Das ist, nicht wie Herr Keese beschreibt, ein “Versehen” sondern bewusste jahrelange Strategie der Computernmagazine. Sie haben sich gegen Moral und für Auflage etschieden. Interessanterweise fällt Ihnen jetzt zum Zeitpunkt der Kopierbarkeit von Magazinen im Internet durch Sharehoster diese Strategie auf die Füsse – auch damit auch deren Verlagshäusern.

    Es wäre ganz interessant, hierzu mal einen Kommentar derentsprechenden Chefredaktion zu hören, wie man sich in Zukunft hinsichtlich solcher Themen positionieren wird. Denn die Computerpresse könne sich entscheiden, Teil der Lösung im Urheberrechtskonflikt zu werden. Derzeit hat sie sich aber leider entschlossen, Teil des Problems zu sein.

    Gruß,

    SH

     
     
    • Moon

      Eine Berichterstattung, die aber einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Urheberrecht transportiert sucht man in Deutschlands auflagenstärksten Computermagazin nach wie vor.

      Nicht, dass ich die Computerblöd lesen würde, aber warum sollte man von einer Computerzeitschrift Erziehung in Sachen Urheberrecht erwarten dürfen?

       
       
      • nik

        Weil das ein gesellschaftlich relevantes und mit der IT verknüpftes Thema ist. Die C’t z.B. dröselt regelmäßig Rechtsthemen auf. Es muss ja keine “Erziehung” sein. Aber die Entscheidung, ein Thema als Titel zu bringen oder nicht – und mal ehrlich, wie platt ist es eigentlich, “kopiere alles was Du willst” als Reißer zu thematisieren – spricht schon eine deutliche Sprache und kann sich der entsprechenden Verantwortung auch nicht entziehen.

         
         
  64. medha

    zu 3: “Dazu gehört auch, dass die Redaktionen für freie Marktwirtschaft einstehen.” – Was ist aus der sozialen Marktwirtschaft geworden?

     
     
  65.  
    • Moon

      Schreiben Sie, was Sie wollen. JEDER sieht nach Ihren Einlassungen weiterhin, dass Sie Wasser predigen und Wein saufen. Peinlich.

       
       
  66.  
  67. Jan

    “Axel Springer nimmt Urheberrechte ernst” , pfeift dafür sehr gerne mal auf andere Persönlichkeitsrechte, etwa das am eigenen Bild u.a., aber was solls. (Hätte das Zitat eigentlich lauten müssen…)

     
     
    • Andreas

      Danke dass es bemerkt wurde. Die Aussage ist ein Hohn, mehr noch eine Lüge. Und damit ist der Rest der Aussagen für mich auch nicht haltbar. Aber danke für den Versuch :P

       
       
  68. Megaupload und Computerbild Cloud unterscheiden sich insofern nicht, dass der Link zur Datei vom Uploader verbreitet wird. Dass sich der Dienst lediglich durch eine zahlenmäßige Begrenzung auf Privatkopien im Sinn des deutschen Urheberrechts beschränken lässt, ist äußerst zweifelhaft.

     
     
    • Das ist nicht ganz richtig.

      1. Gibt es jetzt schon Clouddienste, die sich erheblich von Megaupload unterscheiden. Dort fehlt das Incentive, dort wird niemand belohnt für viele Downloads.
      Vielleicht kann Christph Keese das mal etwas weiter aufklären, sofern das jetzt schon möglich ist.

      2. Diese anderen Clouddienste kennen den Vertragspartner der Cloud, denn dieser muss in der Regel für die Nutzung zahlen und wird nicht incentiviert. Das aber geht nur mit ordentlicher Rechnung und Bankverbindung/Kreditkarte/Paypal. Es ist also eine Identifizierung möglich. Und weil das so ist, wird sich so ein Dienst nicht als Nachfolger von Megaupload etablieren.

       
       
      • Die Intensivierung bei Megaupload wurde ausgerechnet von Künstler begrüßt. Wenn man sich Entscheidungen zu den massenhaften Abmahnungen ansieht, fällt auf, dass weder Geld noch die Anzahl sondern allein die Aktualität eine Rolle spielen kann, um nicht mehr von der Privatkopie gedeckt zu sein.

         
         
        • Wenn ich Kim, Schmitz gewesen wäre, dann hätte ich solche Urban Legends auch in die Welt gesetzt.

          Fakt ist, dass der Dienst in 8 Jahren 180 Millionen US Dollar umgesetzt hat (diese Zahl ist mir jedenfalls bekannt) und davon hat Megauplpoad exakt wieviel an Urheber oder andere Berechtigte ausgezahlt?
          Richtig, gar nichts.

          Da war auch genügend Geld übrig, um sich einige Künstler einzukaufen, die einen Megaupload Song anfertigen oder sich sogar eine Rolle in dem Unternehmen vorstellen konnten.

          Ich möchte hier nicht zum wiederholten Male das Geschäftsmodel von Megaupload skizieren.
          Wer es immer noch nicht verstanden hat, der möge bitte mal entweder hier nachsehen oder die Suchmaschine bemühen.

           
           
          • Nachdem Sie den Geschäftsbericht von Megaupload offenbar kennen, möchte ich zur entscheidenden Frage zurückkehren: unterscheiden sich Megaupload und Computerbild Cloud aus der Perspektive des Urheberrechts? Und diese Frage ist aufgrund der oben genannten Argumente für mich mit Nein zu beantworten.

               
             
             
          • “Fakt ist, dass der Dienst in 8 Jahren 180 Millionen US Dollar umgesetzt hat (diese Zahl ist mir jedenfalls bekannt) und davon hat Megauplpoad exakt wieviel an Urheber oder andere Berechtigte ausgezahlt?
            Richtig, gar nichts.”

            Falsch. Fakt ist, dass Sie nicht wissen, wovon Sie reden.
            Musiker wie Busta Rhymes haben sich nicht für Megaupload ausgesprochen, weil sie urban legends aufgesessen sind, sondern weil sie es genutzt haben, um Geld zu verdienen.

            http://www.neunetz.com/2012/01/23/musiker-konnten-mit-megaupload-geld-verdienen/

            Das ändert nichts daran, dass Megaupload nicht die Lösung für die Contentindustrie gewesen wäre, aber es bleibt trotzdem eine Tatsache.

               
             
             
        • 1. Im den besagten Fall Busta Rhymes war die Band nichts anderes als jeder andere Uploader, der am Incentiv Programm teilgenommen hat. Ob die Sonderkonditionen bekommen haben, das weiß ich nicht.
          Die Band hätte theoretisch alles mögliche dort hochladen können, nicht nur eigene Songs.
          Genauso wie sehr viele Uploader es gemacht haben.
          Und zwar ohne dass die Berechtigten einen Cent gesehen haben.
          2. Ich kenne nur die Zahlen, die man im Netz nachlesen kann. Wie kommen Sie darauf, dass ich den Geschäftsbericht kenne? Unterstellen Sie mir nicht so etwas.
          3. Der Unterschied (da es ja immer noch nicht klar geworden ist) Im Falle eines seriösen Clouddienst kann ich beim Auftauchen von Links, die meine Inhalte betreffen, den Uploader ausfindig machen.
          Das ist bei Diensten wie Megaupload nicht möglich gewesen und auch nicht gewollt.

           
           
          • “Im Falle eines seriösen Clouddienst kann ich beim Auftauchen von Links, die meine Inhalte betreffen, den Uploader ausfindig machen.” Weil man bei der Anmeldung bei Computerbild Cloud nicht irgendeine Emailadresse angeben kann? Weil damit die Identität des Uploader zweifelsfrei bestimmt werden kann?

               
             
             
          • https://www.computerbild-cloud.de/info/?page_id=145

            Die kostenlos Veriante ist für Uploads relativ uninteressant. Aber richtig, das kann/könnte man anonym machen.

            Ab dem ersten bezahlten Dienst muss ich mich irgendwie ientifizieren, denn ich muss es ja bezahlen.

            Der Traffic ist bei allen Ausformungen des Angebots beschränkt. Die Dauer von Links ist begenzt und man kann maximal 2 mal sharen. Bei den Bezahlvarianten sind die Links etwas länger aktiv und lassen sich bis zu 5 mal freigeben.

            Also beim besten Willen, das ist als neuer Filehoster nicht wirklich zu gebrauchen. Es fehlt das Hauptargument: Incentive Programme.

               
             
             
          • Dass Computerbild Cloud kein Incentiv Programm hat und wegen sonstiger Einschränkungen “nicht wirklich zu gebrauchen” ist, ist für das Urheberrecht irrelevant und Anwälten dürfte das auch herzlich egal sein. Entscheidend ist die Möglichkeit etwas an wenigsten EINEN unbekannten Dritten weitergeben zu können. In dieser Grundfunktionalität des Filesharings unterscheidet sich das Angebot nicht von Megaupload. Auch wenn man sich klassische Tauschbörsen ansieht fällt auf, es gibt kein Incentiv Programm. Den Abmahnanwälten ist auch nicht wichtig, wie oft eine einzelne Datei heruntergeladen werden konnte, sondern dass sie heruntergeladen werden konnte.

               
             
             
          • Wenn man das so einsetzen möchte wie man heute Netload/Share-Online/Uploaded etc. einsetzt, ist es nicht geeignet.
            Genau aus den genannten Gründen: Trafficbegrenzung, Sharingbegrenzung, Nachverfolgungsmöglichkeit (Bezahl Account).

            Schon für eine einzige Blueray oder ein großes Game muss man sich wegen der Datengröße einen Bezahlaccount anlegen. Dieser wird über ein deutsches Unternehmen abgerechnet. Das muss eine ordentliche Rechnung stellen.
            Wer also Links so wie es aktuell in einschlägigen Foren passiert, verbreiten möchte, der wird nicht diese Cloud Lösung wählen.

            Tauschbörsen sind etwas ganz anderes als Filehosting.
            Das Geschäftsmodel ist auch anders, das sind Äpfel und Birnen.

               
             
             
          • Es mag einen Unterschied zwischen Tauschbörsen und Filehosting geben. Nur ist für das Urheberrecht das Geschäftsmodell und die dahinter liegende Technik irrelevant, daher stehen unter diesem Gesichtspunkt Computerbild Cloud, Megaupload und auch Napster auf einer Stufe. Es ist nicht die Frage, ob Computerbild Cloud wegen irgendwelchen Limitationen für derartige Zwecke unattraktiv ist, es geht um die Frage nach der prinzipiellen Möglichkeit der Urheberrechtsverletzung und dafür genügen schon wenige KB.

               
             
             
          • “Es mag einen Unterschied zwischen Tauschbörsen und Filehosting geben.”

            Es gibt einen und der ist riesig.

            Aber, da stimme ich Ihnen zu: prinzipiell ist auch der ComputerBild Clouddienst dazu geeignet, urheberrechtlich relevantes Material zu distribuieren.
            Genauso wie Dropbox, Idrive, Skydrive usw.
            In der Praxis passiert das aber nicht, zumindestens werden diese Dienste nicht da eingesetzt, wo Links getauscht werden.

            Glauben Sie mir bitte, ich habe ganz gute Daten aus den Bereich. Da ist mein Beritt. Bezahlte Clouddienste finden dort so gut wie nicht statt.

            Die anderen Unterschiede hatte ich hoffentlich schon ausreichend erklärt?
            Sie legen in erster Linie im m. E. sehr unterschiedlichen Ansatz des Geschäftsmodels.

               
             
             
  69.  

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