Ein Textangebot für Zeit Online



DIE ZEIT hat heute ein Pro und Contra zum Leistungsschutzrecht abgedruckt. Das Contra kam von Till Kreutzer, das Pro von mir. ZEIT ONLINE hat leider nur das Contra übernommen, in einer längeren Fassung, das Pro seine Leserinnen und Lesern jedoch vorenthalten. Zwischen Chefredakteur Wolfgang Blau, einem prononcierten Kritiker des Leistungsschutzrecht, und mir hat sich darauf ein Dialog bei Twitter entsponnen. Hier der Text, den ich der ZEIT geschickt hatte. Er musste aus Platzgründen gekürzt werden; der Endfassung habe ich zugestimmt. Den vollständigen Beitrag biete ich ZEIT ONLINE hiermit zur honorarfreien Veröffentlichung an. Es wäre nur fair, wenn nach Kreutzers Contra auch das Pro bei ZEIT ONLINE zu finden wäre:

Hier der Text in der ursprünglichen Fassung vor der Kürzung aus Platzgründen. Die Kürzung, verbunden mit einigen Umformulierungen, war nötig geworden, da ich mehr als die vereinbarten 3.000 Zeichen geschickt hatte:

Das Leistungsschutzrecht wird einen Schub von Innovationen und neuen Ideen auslösen. Kritiker, die das bezweifeln, gehen von falschen Voraussetzungen aus. Das Recht errichtet keinen Schutzwall um überholte Geschäftsmodelle: Es gilt nur für das Internet; Produkte auf Papier sind gar nicht erfasst. Vielmehr schafft das Recht die Voraussetzungen für einen boomenden neuen Markt mit modernen Netz-Produkten: Suchmaschinen und Aggregatoren.

Was sind Aggregatoren? Elektronische Angebote, die Texte, Fotos und Videos aus verschiedenen Quellen zusammenfassen und dem Leser bequem wie eine persönliche Internet-Zeitung auf den Bildschirm liefern. Aggregatoren sind sehr beliebt. Sie sparen dem Leser Wege und Zeit.

Die allermeisten Aggregatoren zahlen den Urhebern und ihren Verlagen heute kein Geld, sondern bedienen sich kostenlos auf deren Webseiten. Manche Aggregatoren liefern den Verlagen Besucher, weil man sich von ihnen auf die Originalseiten durchklicken kann. Andere versuchen, das Publikum bei sich zu behalten, ihm Abos schmackhaft zu machen oder Werbung zu zeigen. Wieder andere verkaufen die kopierten Artikel weiter an Kunden in der Wirtschaft, denen das Durchsuchen des Webs nach Beiträgen über ihre Firma oder Branche zu mühsam wäre. Manche Aggregatoren zeigen ungekürzte Texte, manche Auszüge daraus, wieder andere stellen Kurznachrichten zu Überblicken zusammen, die für eilige Leser oft schon ausreichen, ohne noch zu den Originalen klicken zu müssen.

Verlage wissen, dass sie den Trend zur Aggregation nicht aufhalten sollten. Der Leser hat immer Recht. Wenn Leute gern bei Aggregatoren lesen, müssen Verlage sich darauf einstellen. Verlage begegnen diesem Trend mit offenen Armen. Eines aber können sie nicht akzeptieren: Dass sie den Aggregatoren ihre Vorleistungen kostenlos zur Verfügung stellen sollen. Sie müssen darauf bestehen, ihr Produkt gegen Geld zu lizenzieren.

Leider ist in den vergangenen Jahren ein erbitterter Streit um Lizenzen entbrannt. Viele Aggregatoren beharren aus unterschiedlichen Gründen darauf, sich weiter kostenlos bedienen zu dürfen. Andere, die eher bereit sind, Lizenzverträge abzuschließen, schieben dies immer weiter hinaus, solange wichtige Konkurrenten noch Totalverweigerer sind.

In dieser Lage liefert das Leistungsschutzrecht einen Beitrag zur Lösung des Problems. Es erlaubt Verlagen, rechtlich gegen gewerbliche Angebote vorzugehen, die ohne vorherige Genehmigung kopieren. Private Kopien bleiben kostenlos. Damit wird der Weg geebnet für jene Aggregatoren, die ein faires Geschäft machen möchten. Sie müssen nicht mehr fürchten, auf Dauer von nichtzahlender Gratiskonkurrenz unterlaufen zu werden. Schon heute signalisieren viele Aggregatoren Interesse, Lizenzverträge abzuschließen, sobald das Leistungsschutzrecht kommt.

Mangels eigenen Rechts können Verlage heute nur aus abgeleiteten Rechten von Autoren gegen gewerbliche Kopisten vorgehen. Das hat sich vor Gericht als äußerst kostspielig, uneffektiv und unpraktikabel erwiesen. Die SPD schlägt als Alternative zum Leistungsschutzrecht vor, diesen Umweg zu verbessern und auszubauen. Doch das kann nicht die Lösung sein. Die Durchsetzung von Verlagsinteressen darf nicht auf dem Rücken der Journalisten geschehen. Es kann nicht sein, dass Urheber alle Rechte an Verlage abtreten müssen, nur weil sich der Gesetzgeber aus Furcht vor Netzaktivisten scheut, Verlagen ein eigenes Recht zuzugestehen, das er Musik, Film, Fernsehen oder Konzertveranstaltern bereits vor Jahrzehnten eingeräumt hat. Klüger ist der Vorschlag der Bundesregierung, Verlagen ein solches Recht zu gewähren und Journalisten zwingend an den Erlösen zu beteiligen.

„Auch das schärfste Urheberrecht würde nicht verhindern können, dass die Verlagslandschaft in den nächsten Jahren weiter aus den Angeln gehoben wird“, hat Wolfgang Blau, Chefredakteur der nach eigenem Bekunden defizitären Webseite „Zeit Online“, kürzlich gesagt. Das hat aber auch nie jemand behauptet. Ein faires Urheberrecht ist eine notwendige, keine hinreichende Bedingung für eine moderne Verlagswirtschaft. Klar ist aber auch: Wenn man gegen Gratiskopisten nicht wirksam vorgehen kann, wird man vielen Lesern keine Abonnements für Webseiten verkaufen können. *

* = Die Worte „wirksam“ und „vielen“ habe ich zur Präzisierung in diese Fassung des Textes eingefügt. Sie standen nicht im Ursprungsmanuskript, das ich an DIE ZEIT geschickt hatte.



 

70 Kommentare

 
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  61. Daniel

    Wäre es zu viel gewesen den Text von Till Kreutzer bei Zeit Online zu verlinken? Ist das nicht der große Vorteil des Internets?

     
     
  62. Albertus Magnus

    Man bin ich glücklich das sich die öffentlichkeit doch noch in breiter Masse gegen das LSR echauffiert.
    Hab die Petition dagegen schon Mitte diesen Jahres unterschrieben :P

     
     
  63. Es kann nicht sein, dass Urheber alle Rechte an Verlage abtreten müssen, nur weil sich der Gesetzgeber aus Furcht vor Netzaktivisten scheut, Verlagen ein eigenes Recht zuzugestehen

    Ich weiß nicht, wie Axel Springer mit seinen Urhebern umgeht. Fakt ist aber doch, dass Total-buy-out-Verträge bei vielen Verlagen schon gängige Praxis waren, als über ein Leistungsschutzrecht noch nichtmal ansatzweise nachgedacht wurde. Diese Knebelpraxis der Verlage jetzt als Notwendigkeit hinzustellen, nur weil die Verlage kein Leistungsschutzrecht haben, ist schon recht dreist.

     
     
  64. meimail

    Dieser Text ist klar geschrieben. Man findet ihn aber, anders als in der Einleitung gesagt, auch auf Zeit online.

    Dieser Text stammt von jemand, der für den Springer Verlag arbeitet. Till Kreutzer arbeitet an der HU mit Geld, dass google seinem Institut gibt.

    Beim Lesen der beiden Text hatte ich den Eindruck, als hätten beide Autoren den Text des anderen nicht vorher gekannt. Jedenfalls gehen sie nicht explizit auf den anderen Text ein.

    Kreutzer spielt mehrfach ein Szenario durch, was gewesen wäre, wenn das geplante Gesetz früher schon gegolten hätte. Eine Antwort: google hätte es nicht zu seiner Marktmacht geschafft. Kreutzer scheint das ein schlechtes Szenario zu finden – aber wäre es das?

    Kreutzer schreibt außerdem, Deutschland fiele mit dem Gesetz wirtschaftlich zurück, weil Firmengründungen erschwert würden.

    Zum Thema Marktzugang für neue Firmen sagt Keese nichts. Ist Springer nur daran interessiert, weiter am Markt zu bleiben, oder denkt Springer auch in der Kategorie der ganzen Verlags-Branche und auch an Leute, die erst Verlage oder Service-Firmen gründen wollen?

    Ich finde es gut, wenn Diskussionen in pro und contra Beiträgen organisiert werden, und würde Fortsetzungen gerne lesen.

     
     
    • Richtig, Zeit Online hat den Text einen Tag später übernommen. Dies sei hier mit Dank nachgetragen.

      Den Text des jeweils anderen haben wir wirklich nicht gekannt und gehen deswegen nicht direkt aufeinander ein.

      Firmengründungen werden durch das Leistungsschutzrecht in keiner Weise erschwert. Im Gegenteil: Gerade Firmengründer können davon profitieren, weil sie leicht und schnell Zugang zu Rechten bekommen, mit denen sie ihre Produkte bestücken und für den Markt attraktiv gestalten können.

       
       
  65. M.Winter

    Was sind Aggregatoren? Elektronische Angebote, die Texte, Fotos und Videos aus verschiedenen Quellen zusammenfassen und dem Leser bequem wie eine persönliche Internet-Zeitung auf den Bildschirm liefern. Aggregatoren sind sehr beliebt. Sie sparen dem Leser Wege und Zeit.

    Ersetzen Sie mal durch Folgendes:

    Was sind Suchmaschinen? Elektronische Angebote, die Texte, Fotos und Videos aus verschiedenen Quellen zusammenfassen und dem Leser bequem wie eine persönliche Internet-Zeitung auf den Bildschirm liefern. Suchmaschinen sind sehr beliebt. Sie sparen dem Leser Wege und Zeit.

    Sehen Sie jetzt, welchen Unsinn Sie schreiben?

    Suchmachinen SIND Aggregatoren

    Aggregatoren wie Google News, Commentarist etc. tun genau das nicht, was sie Ihnen unterstellen. Sie ergeben keine “Internetzeitung”, weil man das, was sie kurz anreißen, lesen muss… und zwar bei der Originalquelle.

    Google News ersetzt – ebensowenig wie Google Search – das Webangebot. Sie behaupten hier einfach Unwahres.

    Aggregatoren, die mehr tun als eine Suchmaschine (also Volltexte übernehmen),verstoßen gegen das Urheberrecht und sind genau aus dem Grund juristisch leicht zu verfolgen.

    Ist Ihnen zu mühsam? Sorry, warum sollen Sie es besser haben als jeder anderer Webanbieter? Mit welchen Recht fordern Sie Privilegien?

    Tatsächlichg maßen Sie sich mit einem Leistungsschutzrecht Rechte an, die über die Rechte, die dem tatsächlichen Urheber zustehen, weit hinausgehen.

    Sie halten eine Schlagzeile zu basteln und Tecte zusammenstellen für schützenswerter als das, was der Urheber tut (dem kein LSR zusteht, der keine Textfetzen abmahnen kann).

     
     
  66. kleitos

    “Mangels eigenen Rechts können Verlage heute nur aus abgeleiteten Rechten von Autoren gegen gewerbliche Kopisten vorgehen.”

    DAS ist des Pudels Kern. Die Verlage haben einfach kein eigenes Recht – sie verewerten bloß die Rechte Dritter.

    Und diese Rechteverwertung soll nun via LSR in ein eigenes Recht umgemünzt werden welches sich mit den bereits vorliegenden Rechten Dritter überschneidet.

    Da ist das juristische Chaos bereits vorprogrammiert, ohne das irgendwer einen Nutzen von hätte – bloß einige wenige vielleicht ein paar Cent mehr im Geldspeicher …

     
     
  67. Wahrer monetaerer Schaden fuer Verlage?
    Verlage und Urheber trennen Sie nicht. Die Regelung von “angemessener Bezahlung” ist eine Nicht-Regelung die den KOnzernen maximale Freiheit einräumt (wie gehts eigentlich den Computer-Bild Urhebern??).
    Welchen kreativen Boost wuerde das LSR denn auslösen? Die Verlage bekommen mehr Geld und versprechen im Voraus mehr guten Content und mehr Leute einzustellen? Sorry, das kauft Ihnen keiner ab. Die Springer AG ist nicht die Bewahrerin der Demokratie, auch wenn Herr Doepfner das immer behauptet. Demokratie entsteht aus Freiheit und gleichen Bedingungen in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Aggregation von Freiheit auf einen Bereich (die Verleger) bringt genau das Gegenteil. Demokratie und Freiheit wagen, heisst auch Macht abzugeben, aber das werden Sie wohl in diesem Leben nicht mehr verstehen.

     
     
  68. (Pingback)

    [...] die scheint sich Christoph Keese zu sorgen. So ist vermutlich zu erklären, wie es zu dem Textangebot für Zeit Online kam, das er am Abend bloggte. Darin bietet er den in der Zeit (print) veröffentlichten Text pro [...]

    “Ins Netz stellen” im September 2012 | Digitale Notizen

    20. September 2012

     

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