Es ist vollbracht: Axel Springer bringt sein Leistungsschutzrecht in die VG Media ein



Im Quartalspressegespräch am Mittwoch hat Mathias Döpfner, Vorstandschef der Axel Springer AG, bekannt gegeben, wie unsere Leistungsschutzrechte verwertet werden sollen: durch die Verwertungsgesellschaft Media in Berlin. Damit enden monatelange Spekulationen, ob Springer das Recht überhaupt und wenn ja, durch wen wahrnehmen lassen würde. Die meisten dieser Spekulationen waren unbegründet. Hier einige Hintergründe zur Entscheidung:

Immer wieder hatten einige Medien und Kritiker des Leistungsschutzrechts bezweifelt, dass Springer das hart erkämpfte Recht wirklich wahrnehmen wolle. Daran aber konnten nie Zweifel bestehen. Gleich aus mehreren Gründen:

Erstens hatten wir uns sehr sichtbar für das neue Recht eingesetzt und dafür geworben, die Gesetzeslücke zu anderen Medienbranchen wie Film, Fernsehen und Musik zu schließen. Wir haben das nicht leichtfertig getan und hatten natürlich schon vorher über mögliche Verwertungsformen nachgedacht. Für eine Änderung des Plans nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August gab es keinen Anlass.

Zweitens hatten wir immer öffentlich gesagt, dass wir eine kollektive Verwertung des Rechts in einer Verwertungsgesellschaft anstreben. Wir halten dies für die beste Form, auch weil sie es den potentiellen Kunden am einfachsten macht, die Rechte einzuholen. Sie können sich damit an eine zentrale Stelle wenden.

Drittens hatten wir im Juli und August mehrfach betont, dass es einige Monate dauern werde, bis die Verhandlungen mit Verwertungsgesellschaften abgeschlossen sind. Bis die reguläre Verwertung beginnt, haben wir Aggregatoren und Suchmaschinen wie zum Beispiel Google eine kostenlose Weiternutzung unserer Rechte eingeräumt. Google hatte zum 1. August ausdrücklich darum gebeten. Beim Einräumen dieser Zwischennutzung haben wir schriftlich klar gestellt, dass damit keine kostenlose Nutzung auf Dauer präjudiziert wird, sondern es lediglich um das Intermezzo bis zum Arbeitsbeginn einer Verwertungsgesellschaft geht.

Verhandlungen mit Verwertungsgesellschaften sind kompliziert, weil es um komplizierte Sachverhalte geht. Auch dafür gibt es mehrere Gründe:

Erstens haben sich dankenswerterweise gleich mehrere Verwertungsgesellschaften um die Wahrnehmung unserer Rechte bemüht. Auch wäre es möglich gewesen, eine eigene Verwertungsgesellschaft zu gründen. Diese Optionen mussten bewertet und abgewogen werden.

Zweitens war zu besprechen, was man als Verlag in der Verwertungsgesellschaft seiner Wahl zu sagen hat. Welche Gremien entscheiden worüber und wer hat in diesen Gremien wie viele Stimmen?

Drittens musste beschlossen werden, ob man nur seine Rechte in die Verwertungsgesellschaft einbringt oder auch Anteile an ihr erwirbt.

Viertens war zu entscheiden, wer die Kosten für die Rechteverfolgung trägt und wie später die Gewinne verteilt werden.

Alle diese Entscheidungen fanden in einem eng gesteckten rechtlichen Rahmen statt, da Verwertungsgesellschaften aus guten Gründen gesetzlich streng reguliert sind. Hinzu kommt, dass Verlage Wettbewerber sind. Sie dürfen sich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht untereinander absprechen, ob und zu welchen Konditionen sie einer Verwertungsgesellschaft beitreten. Jeder Verlag musste für sich allein mit der Verwertungsgesellschaft verhandeln. Erst nachdem man seine Rechte in einer Verwertungsgesellschaft eingebracht hat, darf man mit anderen Verlagen, die dies ebenfalls getan haben, über die Verwertung sprechen. Und auch dies findet in gesetzlich vorgeschriebenen Formen und unter staatlicher Kontrolle statt.

In Anbetracht dieser Umstände sind unsere Verhandlungen ausgesprochen zügig verlaufen und nur drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden. Mit der VG Media haben wir einen starken Partner gefunden. Das Team um die beiden Geschäftsführer Markus Runde und Maren Ruhfus ist hoch kompetent und ausgesprochen erfolgreich. Bei ihm sind unsere Leistungsschutzrechte in besten Händen. Die VG Media hat sich als professionelle Verwertungsgesellschaft der Medienwirtschaft bewährt und seit ihrer Zulassung wirklich hervorragende Arbeit geleistet. Sie vertritt Urheber- und Leistungsschutzrechte von 143 privaten Fernseh- und Hörfunkunternehmen und hat Lizenzverträge mit mehr als 30.000 Vertragspartnern.

Wir bringen nicht nur unsere Rechte ein, sondern erwerben auch einen Minderheitsanteil an der VG Media. Auch damit bringen wir unsere Entschlossenheit zum Ausdruck, das Leistungsschutzrecht zu verwerten.

Wie geht es nun weiter? Welche Preise gibt es und wer soll zahlen?

Wichtig zu wissen ist, dass wir unsere Leistungsschutzrechte der VG Media ausschließlich übertragen. Das bedeutet: Die Rechte gehen damit voll auf die VG Media über. Sie würden erst an uns zurückfallen, wenn wir den Wahrnehmungsvertrag kündigen sollten, was wir aber nicht vorhaben. Wie die Rechte verwertet werden, entscheiden nicht mehr wir, sondern das entscheiden die Gremien der VG Media. In diesen Gremien sind wir natürlich vertreten, aber wir bestimmen nicht alleine, sondern im Verbund mit anderen Verlagen. Wie es weitergeht, müssen diese Gremien festlegen. Wir können dazu heute noch nichts sagen, weil wir den Gremien nicht vorgreifen können und wollen. Nur eines ist jetzt schon klar: Wir geben der VG Media keine Einschränkungen mit auf den Weg. Natürlich soll das Recht auch Google gegenüber geltend gemacht werden, wie allen anderen Suchmaschinen und Aggregatoren gegenüber auch.



 

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