As a service to English speaking readers here is a translation of my recent blogpost about the state of affairs of the German ancillary copyright.
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Kurzfassung für die Generation Twitter: Der Stand des Leistungsschutzrechts
Gestern habe ich hier einen langen, differenzierten Beitrag zum Stand des Leistungsschutzrechts für Presseverleger veröffentlicht. Aus dem Netz kam sofort Kritik an der Länge des Textes. „Verschwurbelt“ sagten die einen, „Wer viele Worte braucht, kann nicht die Wahrheit sagen“, fanden die anderen. Als Service für all diejenigen Twitter-Freunde, die unter verkürzter Aufmerksamkeitsspanne leiden und Texte mit mehr als 140 Zeichen für eine Zumutung halten, hier meine zehn Antworten auf die zehn Fragen in Tweets. Die Lektüre dauert nur zwei Minuten – versprochen!
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Ist das Leistungsschutzrecht gescheitert und werfen die Verlage die Flinte ins Korn? Nein. Ganz im Gegenteil
Axel Springer hat Google nun auch für seine letzten vier Titel eine Gratislizenz eingeräumt. Heißt das, wir kapitulieren vor Google und geben das Leistungsschutzrecht verloren? Mitnichten. Die Gratislizenz ist ein Schritt in einer langen Auseinandersetzung. Der Fall geht jetzt vor die Gerichte. Dort gehört er hin, und dort kämpfen wir weiter. Zehn wichtige Fragen und Antworten zum Stand der Dinge.
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Einige Anmerkungen zu Berichten über die Verwertung des Leistungsschutzrechts
In den vergangenen Tage sind einige Berichte, Kommentare und Tweets erschienen, die sich kritisch mit der Verwertung des Leistungsschutzrechts durch die VG Media auseinandersetzen. Diese Beiträge enthielten einige sachliche Fehler und Missverständnisse. Hier eine Sammlung der falschen Argumente samt Hinweisen auf die korrekten Fakten:
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Es ist vollbracht: Axel Springer bringt sein Leistungsschutzrecht in die VG Media ein
Im Quartalspressegespräch am Mittwoch hat Mathias Döpfner, Vorstandschef der Axel Springer AG, bekannt gegeben, wie unsere Leistungsschutzrechte verwertet werden sollen: durch die Verwertungsgesellschaft Media in Berlin. Damit enden monatelange Spekulationen, ob Springer das Recht überhaupt und wenn ja, durch wen wahrnehmen lassen würde. Die meisten dieser Spekulationen waren unbegründet. Hier einige Hintergründe zur Entscheidung:
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