Europäische Verleger begrüßen deutsches Leistungsschutzrecht



Der Europäische Verlegerrat (European Publishers Council, EPC) hat die Entscheidung des Bundestags begrüßt, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzuführen. Der Vorsitzende des Rates, der portugiesische Verleger Francisco Pinto Balsemão, sagte: „Das EPC begrüßt die wichtige Entscheidung des Deutschen Bundestags. Dadurch werden Wert und Kosten der Investitionen in professionellen Journalismus anerkannt.“ Durch das Gesetz werde das Entstehen eines Markts für aggregierte Inhalte gefördert. Neue innovative Geschäftsmodelle könnten nun rund um legal lizenzierte Inhalte entstehen.

Die Erklärung des European Publishers Council im Wortlaut:

EUROPE’S PUBLISHERS WELCOME NEW GERMAN LAW TO FORCE CONTENT AGGREGATORS AND SEARCH ENGINES TO RECOGNISE COPYRIGHT

The European Publishers Council (EPC) welcomes today’s decision by the German Bundestag to approve an ancillary copyright for news publishers in law that means that search engines and other aggregators who commercialise publishers’ content will no longer be able to do so without permission. The “Leistungsschutzrecht,” as it is know in German, will pave the way for commercial negotiations between the parties on the price for the commercial use of publishers’ content.

EPC Chairman and CEO of Impresa in Portugal, Francisco Pinto Balsemão, said: “The EPC welcomes this important vote in the German Bundestag today which recognises clearly in copyright law both the value and the cost of investment in professional journalistic content.”

The new law will only apply to those companies who exploit commercially third party content such as content aggregators and search engines. The proposed provision signifies no change at all to possible uses by other users, or for consumers, bloggers or companies and associations who may use links or cite passages of published content.

News publishers can now demand that search engines and other providers of such services that aggregate their content, refrain from unauthorised forms of usage. These companies will need licences for such usage in the future.

The EPC believes that this law will help establish a market for aggregator content. New innovative business models can now be built based on legally licensed content.

Meanwhile the EPC is actively working on creating the technical infrastructure that will facilitate the communication of online digital rights. Its project, the Linked Content Coalition, has devised a new Rights Reference Model (RRM), due to be published for comment over the next few weeks. The RRM brings together for the first time all the different licensing models and languages for all kinds of content: text, images, video, music, for example. This project seeks to solve the problem and address the criticism that it is often difficult to work out how to use online content legally – for individuals, businesses and for automated tools.

EPC’s Executive Director, Angela Mills Wade said: “With the right legal conditions and the technical tools provided by the Linked Content Coalition, it will be easy to access and use content legally. This will mean that publishers will have the incentive to continue to populate the internet with high-quality, authoritative, diverse content and to support new, innovative business models for online content.”



 

60 Kommentare

 
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    Was steht nun in diesem Rechtsgutachten drin:

    Die beiden kommen zu dem Schluss, das geplante Leistungsschutzrecht verletze “die Grundrechte der Internetnutzer” sowie “die Medienfreiheit der Suchmaschinenbetreiber und sonstigen Informationsdienste.” Grundlage für ihre Argumentation ist Artikel 5 des Grundgesetzes. Darin heißt es: “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten …”

    Blankenagel und Spoerr schreiben unter anderem, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage blockiere “die Tätigkeit der zentralen Informationsmittler des Internets, der Suchmaschinenbetreiber und anderen Informationsdienste”. Das stelle einen “Eingriff in die Informationsfreiheit” dar. Weil der Gesetzesentwurf schwammig formuliert sei, verstoße er zudem “gegen den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz und wäre deshalb verfassungswidrig”. Auf rund 50 Seiten geht es so weiter: Gleichheitsgrundsatz, wirtschaftliche Betätigungsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit – das alles würde das Leistungsschutzrecht verletzen.

    Damit könnten wir User ganz locker das Bundesverfassungsgericht bemühen und dort klagen und dass mit Erfolgsaussicht. Denn dieses Teil verstößt gleich gegen drei wichtige Artikel unseres Grundgesetzes:

    Artikel 1 + Artikel 2 GG: informationelle Selbstbestimmung
    Artikel 5 GG: Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit

    Dann verstößt dieses Teil nochdazu gegen unser Bundesdatenschutzgesetz.

    Warum dass Teil gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt?

    Ganz einfach: weil damit ein neuer Markt für die sogenannte “Abmahnindustrie” geschaffen wurde. Denn: nun kann es so sein, dass man für Textzitate in Foren und Blogs, für das Setzen von Links in Foren und Blogs sowie für das Einsetzen von Links zu Grafiken und Bildern bereits abgemahnt werden kann.

    Aber genau dass wiederum verstößt gegen das obige Urteil des EuGH, gegen unser Grundgesetz sowie gegen unser Bundesdatenschutzgesetz.

    Und sollte diese Hürde scheitern, haben wir die allerhöchsten Richter auf EU-Ebene: den EuGH.

    Denn diese Entfernung solcher Links in Google ist eine unerlaubte Form der Zensur und stellt einen sogenannten verbotenen Präventiv-Filter dar.

    Und genau darüber hat eben genau jener EuGH bereits im Jahre 2012 geurteilt, dass so etwas illegal ist:

    http://www.n-tv.de/technik/Praeventiv-Filter-sind-illegal-article5517291.html

    Spätestens hier wird euer Traum – ihr Herren Verleger – mit einem lauten Donnerhall im Nichts zerplatzen.

    Also: seht ein, dass dieses Gesetz der absolute Unsinn und sogar nochdazu illegal ist!

     
     
  28. Andrea

    Ihr Herren Verleger: seht endlich ein, dass ihr mit so einem Gesetz keinen Erfolg haben werdet. Denn ihr steht vor drei Hürden, die ihr nicht überwinden werdet:

    a) Bundesverfassungsgericht
    b) Eu-Kommission
    c) der EuGH

    Und alle drei Hürden werden dieses Leistungsschutzrecht wieder einkassieren, weil es verfassungswidrig ist. Und die EU-Kommission ist bereits aktiv geworden, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete:

    http://www.sueddeutsche.de/digital/umstrittenes-leistungsschutzrecht-turbo-gesetz-mit-eingebautem-bremsfaktor-1.1612736-2

    Eine Verzögerung könnte sich auch über die europarechtliche Komponente ergeben: In einem Gutachten für Facebook argumentiert der Jurist Thomas Hoeren, dass das Leistungsschutzrecht der Notifzierungspflicht unterliegt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Bundesregierung bestimmte nationale Vorschriften der Europäischen Kommission zur Prüfung vorlegen muss. Während der Notifizierung ruht der Gesetzgebungsprozess für drei Monate.

    Wurde also das Leistungsrecht entschärft, um die Notifizierung zu umgehen, wie bereits spekuliert wird? “An unserer Einschätzung hat sich nichts geändert”, erklärt ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage. Keiner der beiden Gesetzesentwürfe müsse an Brüssel gemeldet werden. Inzwischen ist allerdings auch die Europäische Kommission hellhörig geworden: Eine Sprecherin erklärt auf Anfrage von Süddeutsche.de, man habe beim Bundesjustizministerium Informationen angefordert, um diese Frage zu klären.

    Solle diese Hürde euch recht geben, haben wir noch zwei Möglichkeiten, euch dieses Gesetz zu Fall zu bringen: das Bundesverfassungsgericht mittels dieses Rechtsgutachtens zu diesem Gesetz und den EuGH.

    Hier mal der Link zum Bericht über dieses Rechtsgutachten:

    http://www.zeit.de/digital/internet/2013-02/leistungsschutzrecht-gutachten-google-eco

     
     
  29. Andrea

    Außerdem: es gäbe so viele andere Möglichkeiten für die Herren Verleger, wie sie – anstatt mittels eines so unsinnigen und schwachsinnigen Gesetzes – legal an Geld kommen könnten.

    Alternative Finanzierungsmöglichkeiten:
    a) macht eure Zeitungen zu e-papern
    b) bringt eure Zeitungsmagazine als e-paper raus
    c) verkaut e-books (sind derzeit der absolute Renner)
    d) Crowdfunding

    Von daher: nutzt doch lieber diese alternativen Möglichkeiten, euch zu finanzieren anstatt so ein Unsinnsgesetz, mit dem ihr euch und uns nur schadet anstatt nützt. Seht es endlich ein, dass ihr umdenken und modern denken müsst.

     
     
  30. Gibt es auch eine Verlinkung zu der Erklärung oder sind Links jetzt doch vom LSR betroffen und Sie verzichten darauf, weil Sie mehr wissen? Anders als bei gedruckten Zeitungen können Quellen verlinkt werden. Das beweist Aussagen und zeugt von Respekt gegenüber der Quelle.

     
     
    • M.Winter

      Wie naiv sind Sie denn? Die deutsche Presse darf klauen, das tut sie ja seit je her. Aus NYT und Co, Wikipedia und Blogs zu exzerpieren ist halt billiger als selber recherchieren.

      An und zu fällt es auf, wenn das Englisch nicht verstanden wurde.

      Quelle: “Internet”

       
       

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