Facebook misst mit zweierlei Maß



Angeblich bis zu hundert Milliarden Dollar möchte Facebook an der Börse erlösen. Ein erheblicher Teil dieses Werts entsteht dadurch, dass Millionen Nutzer oft auf die Seite kommen und dort rege mit ihren Freunden kommunizieren. Je interessanter dieser Austausch, desto öfter kommen sie und desto wertvoller Facebook. Was aber macht den Dialog mit Freunden interessant? Es sind nicht nur die persönlichen Erlebnisse und selbst gemachten Fotos. Erhebliche Bedeutung hat die Arbeit von Dritten. Kaum ein Facebook-Nutzer, der nicht gern Videos, Fotos und Artikel von anderen auf seine Pinnwand stellt, oft von professionellen Kreativen. Damit wird zuweilen das Urheberrecht gebrochen, wie die „Welt am Sonntag“ in ihrer heutigen Ausgabe schreibt:

Oft genug aber haben Urheber und Werkmittler der Nutzung ihrer Werke nicht widersprochen. Sie lassen damit dazu, dass sie selbst keinen Anteil jener Werte bekommen, die mit Hilfe ihres Eigentums von anderen geschaffen werden. Ein nicht zu unterschätzender Teil des Werts von Facebook basiert auf der Nutzung von Arbeiten der Kreativen. Obwohl ihre Arbeitsergebnisse meist ohne aktive Zustimmung auf Facebook landen und dort das Publikum bei Laune halten, bekommen die Urheber kein Honorar für die Nutzung. Facebook hat sich bisher wie andere Aggregatoren geweigert, Geld an die Eigentümer dieser kreativen Schöpfungen zu zahlen – mit dem Argument, man täte den Kreativen mit dem Einstellen ins Netz einen Gefallen, weil es ja Aufmerksamkeit auf ihre Arbeit zöge. Die Kreativen sollten sich nicht beschweren, das freimütige Kopieren sei schließlich in ihrem eigenen Interesse.

Dabei macht Facebook vor, dass es durchaus zum eigenen Nutzen sein kann, restriktiv mit den eigenen Rechten umzugehen. Wir sehen das durch einen ganz einfachen Aufruf der Datei robots.txt bei Facebook.com, die den Robotern der Suchmaschinen sagt, was sie dürfen und was nicht.

Der Aufruf von www.facebook.com/robots.txt bringt folgendes Ergebnis, nämlich ein fast totales Verbot für Robots aller Art mit einer kleinen (auskommentierten) Einleitung, die für Menschen lesbar ist:

# Notice: if you would like to crawl Facebook you can
# contact us here: http://www.facebook.com/apps/site_scraping_tos.php
# to apply for white listing. Our general terms are available
# at http://www.facebook.com/apps/site_scraping_tos_terms.php

User-agent: baiduspider
Disallow: /ac.php
Disallow: /ae.php
Disallow: /album.php
Disallow: /ap.php
Disallow: /feeds/
Disallow: /l.php
Disallow: /o.php
Disallow: /p.php
Disallow: /photo.php
Disallow: /photo_comments.php
Disallow: /photo_search.php
Disallow: /photos.php

User-agent: Googlebot
Disallow: /ac.php
Disallow: /ae.php
Disallow: /album.php
Disallow: /ap.php
Disallow: /feeds/
Disallow: /l.php
Disallow: /o.php
Disallow: /p.php
Disallow: /photo.php
Disallow: /photo_comments.php
Disallow: /photo_search.php
Disallow: /photos.php

User-agent: msnbot
Disallow: /ac.php
Disallow: /ae.php
Disallow: /album.php
Disallow: /ap.php
Disallow: /feeds/
Disallow: /l.php
Disallow: /o.php
Disallow: /p.php
Disallow: /photo.php
Disallow: /photo_comments.php
Disallow: /photo_search.php
Disallow: /photos.php

User-agent: naverbot
Disallow: /ac.php
Disallow: /ae.php
Disallow: /album.php
Disallow: /ap.php
Disallow: /feeds/
Disallow: /l.php
Disallow: /o.php
Disallow: /p.php
Disallow: /photo.php
Disallow: /photo_comments.php
Disallow: /photo_search.php
Disallow: /photos.php

User-agent: seznambot
Disallow: /ac.php
Disallow: /ae.php
Disallow: /album.php
Disallow: /ap.php
Disallow: /feeds/
Disallow: /l.php
Disallow: /o.php
Disallow: /p.php
Disallow: /photo.php
Disallow: /photo_comments.php
Disallow: /photo_search.php
Disallow: /photos.php

User-agent: Slurp
Disallow: /ac.php
Disallow: /ae.php
Disallow: /album.php
Disallow: /ap.php
Disallow: /feeds/
Disallow: /l.php
Disallow: /o.php
Disallow: /p.php
Disallow: /photo.php
Disallow: /photo_comments.php
Disallow: /photo_search.php
Disallow: /photos.php

User-agent: teoma
Disallow: /ac.php
Disallow: /ae.php
Disallow: /album.php
Disallow: /ap.php
Disallow: /feeds/
Disallow: /l.php
Disallow: /o.php
Disallow: /p.php
Disallow: /photo.php
Disallow: /photo_comments.php
Disallow: /photo_search.php
Disallow: /photos.php

User-agent: Yandex
Disallow: /ac.php
Disallow: /ae.php
Disallow: /album.php
Disallow: /ap.php
Disallow: /feeds/
Disallow: /l.php
Disallow: /o.php
Disallow: /p.php
Disallow: /photo.php
Disallow: /photo_comments.php
Disallow: /photo_search.php
Disallow: /photos.php

User-agent: *
Disallow: /

# E-mail sitemaps@lists.facebook.com if you are authorized to access these and are getting denied. Sitemap: http://www.facebook.com/sitemap.php

Ein wichtiger Grund für diese Blockade ist der legitime Schutz der privaten Nutzerdaten. Wenn Suchmaschinen alles auslesen dürften, würden die Daten ohne jede Kontrolle im Netz zirkulieren. Dennoch verfolgt Facebook neben dem Datenschutz fraglos auch die Absicht, Dritte nicht einfach kostenlos an den Früchten seiner Arbeit teilhaben zu lassen. Hiervon sollten die Urheber sich inspirieren lassen. Folgt man dem Verweis auf die Lizenzbestimmungen für alle, die trotzdem durchsuchen möchten, findet man folgenden Text:

Automated Data Collection Terms

1. These terms govern your collection of data from Facebook through automated means, such as through harvesting bots, robots, spiders, or scrapers (“Automated Data Collection”), as well as your use of that data.

2. You will not engage in Automated Data Collection without Facebook’s express written permission.

3. By obtaining permission to engage in Automated Data Collection you agree to abide by these Automated Data Collection Terms, which incorporate by reference the Statement of Rights and Responsibilities.

4. You agree that your use of data you collect through Automated Data Collection will be confined solely to search indexing for display on the Internet unless granted separate approval by Facebook for alternative usage and display on the Internet.

5. You agree that you will not sell any data collected through, or derived from data collected through, Automated Data Collection.

6. You agree that you will not transfer data collected through Automated Data Collection in aggregated or bulk form.

7. You agree that you will destroy all data you have collected through Automated Data Collection upon Facebook’s written request and that you will certify such destruction under penalty of perjury.

8. You agree that Facebook may revoke any permission granted at anytime for any reason and you agree to immediately cease collection and use of data collected through Automated Data Collection on notice of such revocation.

9. You agree to provide an accounting of all uses of data collected through Automated Data Collection within ten (10) days of your receipt of Facebook’s request for such an accounting.

10. You agree that you will not circumvent any measures implemented by Facebook to prevent violations of these terms.

11. You agree that you will not violate the restrictions in any robot exclusion header.

12. You agree that you will only use your own true IP address/useragent identity and will not mask your services under the IP address/useragent string of another service.

13. You agree that you will not transfer any approved IP address or useragent to any party without Facebook’s express written consent.

14. You agree that any violation of these terms may result in your immediate ban from all Facebook websites, products and services. You acknowledge and agree that a breach or threatened breach of these terms would cause irreparable injury, that money damages would be an inadequate remedy, and that Facebook shall be entitled to temporary and permanent injunctive relief, without the posting of any bond or other security, to restrain you or anyone acting on your behalf, from such breach or threatened breach. Nothing herein shall be construed as preventing Facebook from pursuing any and all remedies available to it, including the recovery of money damages.

15. Nothing herein shall be construed to confer any grant to, or license of, any intellectual property rights, whether by estoppel, by implication, or otherwise.

Clicking here will take you to an application form to apply for permission to engage in Automated Data Collection pursuant to these Automated Data Collection Terms.

Wir sehen in Ziffer 2, dass Facebook sich nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durchsuchen lässt. Und wer durchsucht, muss sich den Regeln von Facebook beugen. Das ist eine viel striktere Vorgabe, als die meisten Urheber und Werkmittler sie gegenüber Aggregatoren anwenden. In Ziffer 4 steht, dass man die beim Durchsuchen mit Zustimmung gewonnenen Daten nur für die Indexierung benutzen darf – also nicht zum Herauskopieren des Materials. Auch hier ist Facebook strikter als die Urheber. Kreative und Werkmittler könnten genauso darauf pochen, dass ihre Arbeiten nur indexiert, aber nicht kopiert werden dürfen. Die meisten tun dies aber nicht. Ziffer 6 regelt, dass nicht aggregiert werden darf, was Facebook selber mit dem Eigentum anderer aber milliardenfach tut. Illegal ist das nur, wenn ein Verbot durchbrochen wurde. Und legal ist das immer dann, wenn der Urheber gar nicht erst bestimmt hat, dass seine Arbeit nicht kopiert werden darf. Nach Ziffer 7 darf Facebook fordern, alle gewonnen Daten zu löschen, womit sich viele Aggregatoren gegenüber ihren eigenen Nutzern eher schwer tun. Ziffer 14 kündigt Strafen für den Fall des Missbrauchs an.

Würden all die Plattenfirmen, Filmstudios, Verlage, Buchautoren, Journalisten, Regisseure, Musiker, Schauspieler, Beleuchter, Cutter oder Fotografen, deren kreative Leistungen Tag für Tag millionenfach hochgeladen werden, ähnlich strikte Regeln erlassen wie Facebook, dann wären soziale Netzwerk entweder gezwungen, einen Teil ihrer Milliardenbewertung an sie auszubezahlen. Oder die Netzwerke müssten auf professionelle Inhalte verzichten und wären zurückgeworfen auf rein private Fotos, Videos und Texte ihrer Nutzer. Deren Kreativität in allen Ehren – aber der Reiz von Tagebucheinträgen, Kinderfotos, Kaffeeklatschvideos und Luftgitarrennummern in der Garage hätte sich bald erschöpft. Früher jedenfalls als der Reiz, Profis zu lesen und ihnen zuzuschauen.

Urheber sollten nicht zulassen, dass Aggregatoren und soziale Netzwerke mit zweierlei Maß messen. Sie sollten Facebook zum Vorbild nehmen, eigene Regeln festlegen, Indexierung erlauben und Kopieren ohne Geld verbieten.



 

58 Kommentare

 
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  43. @Christoph Kappes: Obwohl ich finde, dass der @Christoph Keese in sein gefühltes Unrechtsempfinden die Fragen der echten Urheberrechtsverletzungen etwas zu intensiv einfließen lässt, denke ich, dass die grundsätzliche Aussage “Zweierlei Maß” (oder Pharisäertum) stimmt.

    Disclaimer: Ich bin kein Jurist und spiele nicht mal einen im Fernsehen.

    Meine Sichtweise unter Berücksichtigung obigen Disclaimers:

    Facebook selbst begeht im Umgang mit user-generierten Inhalten nur selten (wenn überhaupt) Urheberrechtsverletzungen, da sich das Unternehmen über die AGBs/ToS ein nahezu uneingeschränktes Nutzungsrecht an diesen Inhalten sichert. Das geht m.E. weit über das Maß hinaus, das nötig wäre, um den Service Facebook in der Form anbieten zu können, wie ihn die Nutzer (nicht “Kunden”!) wahrnehmen. Ein gutes Beispiel dafür sind die “Sponsored Stories” die selbst mir – durchaus kein Befürworter “harter” Privacy – schon sehr grenzwertig vorkommen.

    Facebook nutzt zudem zur Aufwertung seines Dienstes alle verfügbaren Quellen, auch die von Wettbewerbern. Wie fast alle anderen Online-Dienster gibt es beispielsweise einfache Möglichkeiten (nach Zustimmung des Nutzers) Kontakte, die ich auf anderen Plattformen festgelegt habe, zu übernehmen – unter anderem auch bei GMail.

    Facebook wehrt sich umgekehrt immer wieder dagegen, dass Wettbewerber die äquivalenten Daten (nach Zustimmung des Nutzers) aus Facebook übernehmen. Weitergabe der Kontaktinformationen nach Google ist (war?) zum Beispiel gesperrt.

    @Thomas Knüwer, @Christoph Kappes: Das Aussperren der Crawler anderer Services aus den Facebook-Seiten ist dafür m.E. ein weiteres, recht illustratives Beispiel. Auf diese Weise werden ja NICHT “private Daten” geschützt, wie @Thomas Knüwer kurz einwirft. Auch ein Crawler könnte ja nur die Daten sehen, die Facebook-Nutzer – auch durch massiven Druck von Seiten Facebooks – der Öffentlichkeit zeigen. (Um Daten zu sehen, die nur dem Benutzer selbst oder Freunden zugänglich sind, müsste sich der Crawler ja entsprechend authentifizieren.)

    Auch das viel diskutierte Sensor-Feature des LIKE-Buttons gehört in diese Kategorie: Verhaltensinformationen über Facebook-User werden damit überall im freien Web eingesammelt – völlig unabhängig von der Benutzerinteraktion mit dem Button.

    Es drängt sich der Eindruck auf, dass Facebook möglichst alle Ressourcen des freien Webs nutzen will aber seine “eigenen” Inhalte nur höchst wiederwillig dem freien Web zur Verfügung stellt. Das ist schon “zweierlei Maß” – unabhängig davon, dass das nach den Facebook AGBs vermutlich völlig legal ist.

     
     
    • Christoph Kappes

      @Markus Breuer:
      Es gibt keinen Dissens über den Punkt, dass “Facebook möglichst alle Ressourcen des freien Webs nutzen will aber seine “eigenen” Inhalte nur höchst wiederwillig dem freien Web zur Verfügung stellt.”

      Es gibt einen Dissens darüber, ob die “zweierlei Maß” die zutreffende Kategorie ist.

      Hier ist die allererste Frage, was die Gemeinsamkeiten sind, die eine solche Betrachtungsweise rechtfertigen. Warum sollten für Aggregatoren gleiche Maßstäbe wie für Hersteller und “Packager” gelten? (Dies ist eine Frage, keine These.) Wer mit Analogem argumentiert, sollte den analogiefähigen Sachverhalt benennen. Anders gesagt: Was Herr Keese schreibt, ist für meinen Geschmack ganz hart am Zirkelschluss. Zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle “messen” immer irgendwie “mit zweierlei Maß”.

      Die zweite Frage ist, ob man als Unternehmen V(erlag), das marktseitig im Wettbewerb mit Unternehmen A(ggregator) (Anzeigenmarkt) steht, überhaupt moralisch argumentieren kann. Da reagiere gerade ich als Freund der Marktwirtschaft besonders sensibel. Klar kann man als Gustav Gemüsehändler sagen: “Da, der Willi Wettbewerber handelt unmoralisch.” Aber muss auf dieser Ebene als Peter Publikum oder Paul Politik diskutieren?

       
       
      • Erstmal freue ich mich selbstverständlich über

        >> Es gibt keinen Dissens über den Punkt, dass “Facebook
        >> möglichst alle Ressourcen des freien Webs nutzen will
        >> aber seine “eigenen” Inhalte nur höchst wiederwillig
        >> dem freien Web zur Verfügung stellt.”

        Den Dissens danach werden wir sicherlich nicht leicht aus der Welt räumen können. Jeder Vergleich hinkt. Der, der ihn anstellt, meint gemeinhin, dass der Vergleich hilfreich ist. Der, dem die Schlussfolgerung missfällt, hält den Vergleich typischerweise für unzulässig :)

        Selbstverständlich hast Du weiterhin Recht mit der Aussage, dass moralisch/ethische Betrachtungen für die Bewertung wirtschaftlichen Handelns nur begrenzt tauglich sind.

        Tatsächlich aber scheint es mir, das Fairness ein Gedanke ist, der dem Wirtschaftsrecht nicht völlig fremd ist (du als Jurist magst mich da gerne korrigieren). Es gibt ja durchaus Gesetze, die in das freie Spiel der Marktkräfte ein paar zusätzliche Regeln einführen. Nicht alle davon sind völlig sinnlos und nur dem sinistren Wirken von Lobbyisten geschuldet. Deshalb würde ich deine Frage:

        >> Aber muss auf dieser Ebene als Peter Publikum oder
        >> Paul Politik diskutieren?

        nicht uneingeschränkt mit “Nein” beantworten wollen. Tatsächlich werden solche Fairness-Gesichtspunkte spätestens dann für Peter und damit auch für Paul wichtig, wenn Günther Gemüsehändler eine gewisse Größe und Marktbedeutung erreicht hat. Das ist im Einzelfall immer schwer zu beurteilen, aber ich denke, Facebook hat diese Marktbedeutung erreicht oder steht kurz davor.

        Es gibt ja – aufgrund der Marktmacht – auch gute Gründe dafür gibt, von Google zu verlangen, dass die Suchergebnisse “unbiased” sind. Entsprechende Klagen sind ja auch anhängig, obwohl Google durch Manipulation der Suchergebnisse sein eigenes Geschäft sicherlich fördern könnte.

        Ich geben zu, dass ich das nicht komplett zu Ende gedacht haben … aber ich könnte ich mir gute Gründe dafür vorstellen, dass auch Facebook – aufgrund der marktbeherrschenden Stellung beim Social Graph – nicht immer einfach das tun darf, was für das eigene Geschäft am besten ist.

         
         
  44. Christoph Kappes

    PS: Ich sehe gerade, dass Sie doch noch schreiben:

    Zitat 1: “Ein nicht zu unterschätzender Teil des Werts von Facebook basiert auf der Nutzung von Arbeiten der Kreativen.”
    Frage: Was ist denn die Grundlage dieser Aussage?

    Zitat 2:” Obwohl ihre Arbeitsergebnisse meist ohne aktive Zustimmung auf Facebook landen”
    Frage: Wie kommen Sie darauf? Wieso “meist”?

    Die meisten Web-Dienste sehen Nutzungsbestimmungen vor, die dem Betreiber einer Plattform erlauben, den Inhalt auch im Rahmen von Webservices zu nutzen. Beispiel: Youtube. Dort heisst es in Ziff. 10: Sie gewähren “YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege.

    Sehen Sie, was ich meinte? Wer berechtigt Videos auf Youtube hochlädt, erteilt so die Zustimmung zur Integration auf Facebook. Viele Web-2.0-Dienste, die Inhalte-Integration in Drittdiensten erlauben, haben solche Klauseln. Das ist kein Facebook-Thema, sondern ein generelles Prinzip der Verwertungsketten bei nutzergenerierten Inhalten im (modernen) Web. (Womit ich nicht sage, dass ich das gutheiße – anderes Thema).

     
     
    • @Christoph Kappes
      Die Frage

      >> Zitat 1: “Ein nicht zu unterschätzender Teil des Werts von Facebook basiert
      >> auf der Nutzung von Arbeiten der Kreativen.”
      >> Frage: Was ist denn die Grundlage dieser Aussage?

      verstehe ich nicht. Facebook ist doch für seine Benutzer allein deshalb von Interesse, weil andere Benutzer dort Inhalte hinterlegen, seien es kurze oder lange Texte, Fotos, Videos etc. Stichwort User-Generated-Content (obwohl der Begriff kurioserweise aus der öffentlichen Diskussion fast völlig entschwunden ist.) Ohne diese Inhalte hätte Facebook für die Benutzer doch m.E. überhaupt keinen Wert. …

      Oder wo ist da mein (Herrn Keeses) Denkfehler?

       
       
      • Christoph Kappes

        @Markus Breuer: Ich frage Herrn Keese nach der Grundlage dieser Aussage, denn er belegt sie nicht. Wenn ich sie wörtlich nehme, heisst das: ein nicht unerheblicher Teil von 100 Mrd. EUR basiert auf der Nutzung von Arbeiten von Kreativen.

        Was ist die Kausalität zwischen Wert des Unternehmens und Inhalten von Kreativen?

        Anders formuliert: Was wäre Facebook denn Wert ohne die Inhalte von Kreativen? Wenn wir den Unternehmenswert berechnen, dann müssten wir schon irgendwann irgendwie über Umsätze und Gewinne reden, die Facebook macht.

        Und was sind “Kreative”?

        Und wieso messen wir nach Kreativen und nicht nach Inhalten:
        - Wieviel % des Inhalts von stern.de stammen von Kreativen?
        - Wieviele der 100 Milliarden Fotos auf Facebook sind “Kreativen” im Sinne von Herrn Keese zuzurechnen? Alle/Viele/einige/keine?

        Hilfsweise: Was wäre Facebook denn Wert geworden nur mit nutzergenerierten Inhalten?

         
         
        • hmmmm …
          Ein Teil unserer Diskussion hat wohl mit Definitionsfragen zu tun.

          >> Und was sind “Kreative”?
          Das Problem liegt hier in der m.E etwas merkwürdigen Semantik der Begriffs “Kreativer”. Rund um die Werbebranche wird damit ein Teil des Personals gemeint. In die Richtung geht – glaube ich – auch Christoph Keeses Definition: Menschen, die sich selbst als Kreative/Künstler/Schaffende empfinden.

          IMHO reduziert das die Bedeutung des Begriffs “Kreativität” aber unzulässig. Auch ein Buchhalter und die freundliche Dame am Empfang kann kreativ sein – und ist es auch! :)

          Facebook lebt vom user-generated content. Ob der nun von “Kreativen” in irgendeiner persönliche Klassifizierung von Kreativität stammt oder nicht. Die Nutzungsrechte an diesen Inhalten überläßt der FB-User gezwungenermaßen der Plattform – als Kompensation für die Freude, Facebook nutzen zu dürfen. Ohne diese Inhalte wäre die Plattform leer und nutzlos. Tatsächlich würde sie nicht existieren.

          Andererseits trägt Facebook selbstverständlich selbst auch stark zum “Wert” dieser Inhalte bei, indem es diese erschließt – hauptsächlich über Vernetzung und mehr oder weniger clevere Filtersysteme.

          Es ist schwierig bis müßig, darüber zu diskutieren, welcher Teil der wertvollere wäre – der Inhalt oder die diese Inhalte tragende System. Die usergenerierten Inhalte wäre ohne die verbindenden Strukturen von Facebook deutlich weniger wert (wenn auch nicht “nichts”) und Facebook ohne die Inhalte wirklich nichts. Hier gilt wirklich einmal: das Ganze ist mehr als die Summe der Teile.

           
           
          • Christoph Kappes

            @Markus: Ich möchte auf der Ebene ein Unternehmen “lebt von” und “Kreative” einfach nicht ohne Erklärung diskutieren.

            Die für meinen Geschmack richtigen Kategorien sind nicht, ob jemand ein “Kreativer” ist, sondern ob er schutzwürdige Inhalte produziert, und da ist schon mal sehr viel an User Generated Content schon gar nicht urheberrechtlich geschützt. Die nächste Frage ist, wenn er schutzwürdige Inhalte produziert, ob er auf Nutzungsrechteverzichtet hat.

            Gerade wenn man aus dem Verlagsumfeld heraus argumentiert, sollte man das sehen. Es geht nicht, einerseits mit einer Formulierung “Die Kreativen” das geltende Urheberrecht komplett zu ignorieren und sich dann MORALISCH auch noch darauf zu berufen.

               
             
             
  45. Christoph Kappes

    @Christoph Keese: Danke, nun heisst es “zuweilen” würde das Urheberrecht gebrochen. Das wäre auch meine Einschätzung, leider ohne empirische Daten (gefühlt sind es 10% der Inhalte, zu deren Upload der Nutzer nicht berechtigt ist).

    Ich verstehe trotzdem die Logik Ihrer Argumentation nicht. Auf den ersten Blick hört sich das einleuchtend an. Sagen Sie sinngemäß “Facebook nimmt einerseits von anderen Links, Snippets, Bilder (und Inhalte von Unberechtigten), andererseits will es das gleiche aber nicht Dritten erlauben, sich also nicht Durchsuchen lassen etc.”?

    Hier sind doch die Sachverhalte schon nicht identisch: die einen (Verlage) erlauben den Zugriff mit robots.txt oder zumindest durch SEO-Massnahmen, die anderen (Facebook) eben nicht.

    Pointiert formuliert: Ich kann mir doch als Hobbykoch mit Einwilligung des Bauern Apfel-Fallobst nehmen und trotzdem verlangen, dass mir niemand den Apfelkuchen stiehlt. Wo ist da ein Wertungswiderspruch?

    Vor allem, wenn Sie den letzten Absatz lesen: Könnte es nicht sein, dass Facebook sogar materiell berechtigt wäre, ein Leistungsschutzrecht wahrzunehmen, weil es einen Mehrwert schafft durch Verknüpfung von 1. Inhalt, 2. Nutzern, 3. Diensten ?

     
     
  46.  
  47.  
  48. Christoph Keese

    @ Thomas Knüwer: Natürlich sollen die privaten Informationen nicht ausgelesen werden dürfen. Das Sperren gegen Suchmaschinen ist richtig. Ich plädiere nicht dafür, dass Facebook die Schranke öffnet, sondern dafür, dass Urheber darüber nachdenken, ihrerseits restriktiver mit ihren Rechten umzugehen. Werde das im Text stärker hervorheben.

    Lieber Herr Kappes,
    richtig, eine Verletzung des Urheberrechts stellt eine Übernahme nur dar, wenn der Urheber nicht zugestimmt hat. Schaue mir die Kette der Rechteeinräumungen gerne noch genauer an. Dennoch wären Urheber besser beraten, restriktiver mit ihren Rechten umzugehen. Werde das im Text noch unmissverständlicher formulieren.
    Beste Grüße
    Christoph Keese

     
     
  49. Christoph Kappes

    Lieber Herr Keese,
    erklären Sie uns doch bitte zunächst den Usprung Ihrer Argumentation, wieso in Facebook eingebettete Videos, Fotos und Texte Urheberrechtsverletzungen darstellen.
    Insbesondere: Haben Sie sich mal die Kette an Nutzungsrechtseinräumungen angesehen, die vom ersten Upload bis zur Abbildung/Abspielen in Facebook geschieht?
    Beste Grüsse

     
     
  50. Ähm… Wenn Facebook sich Suchmaschinen öffnen würde, könnten alle privaten Informationen ausgelesen werden. Wäre Ihnen das lieber?

    Und: Sind Sie der einzige Mensch weltweit, der einen IPO-Antrag Facebooks in Händen hält? Oder worauf beruht Ihre Behauptung, Facebook wolle an die Börse

     
     
    • Äh – die robots.txt bietet keine Schutz der Privatsphäre, die formuliert lediglich eine Bitte. Der kann eine Suchmaschine folgen. Oder auch nicht. Solange die aufgeführten Verzeichnisse nicht serverseitig gesperrt werden, ist da überhaupt nichts geschützt. Schon gar keine Privatsphäre.

       
       

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