Für eine moderne Ethik im Internet



Bei der Debatte um Freiheit im Netz kommt der Verantwortungsbegriff zu kurz. Getan sollte auch im Internet nicht, was technisch möglich, sondern was sittlich statthaft ist. In der neuen Ausgabe der „Funkkorrespondenz“ habe ich ein Plädoyer für das Auferlegen eigener Grenzen im Netz geschrieben. Die erfolgreiche Selbstregulierung der Presse kann dafür ein Vorbild sein. Der Beitrag wird hier mit freundlicher Genehmigung der „Funkkorrespondenz“ dokumentiert:

Die netzpolitische Debatte der vergangenen Jahre dreht sich vor allem um zwei Fragen: Sollte das Internet durch die Politik reguliert werden? Und wenn ja, wie sollte dies aussehen? Die Meinungen zu beiden Fragen gehen weit auseinander. Wortmächtig ist die Fraktion derer, die davor warnt, das Internet überhaupt auf klassische Weise zu regulieren. Dies würde die vielen Vorteile eines innovativen Wachstumsfeldes gefährden. Ebenso deutlich trägt das Gegenlager seine Argumente vor: Keine Gesellschaft könne rechtsfreie Räume zulassen, und im Internet sei mindestens jenem Rechtsstand Geltung zu verschaffen, wie er außerhalb des Netzes gilt. Nicht minder weit gehen die Meinungen auseinander, wie man das Internet denn regulieren solle, wenn man sich zu einem solchen Schritt erst einmal entschlossen habe.

Zahlreiche Risiken für die Politik

Aus Sicht der Politik birgt diese virulent geführte Debatte zahlreiche Risiken. Jede Exposition zugunsten des einen Lagers bringt Kritik von der Gegenseite. Das kann Stimmen kosten. Klare Regulierungsvorbilder gibt es nicht. Das Internet ist nicht nur die am schnellsten vordringende Technologie der Menschheitsgeschichte, es ist zudem auch die am tiefsten greifende neue Technologie, da sie viele vormals getrennte Politikfelder miteinander verschmelzen lässt.

Netzpolitik ist heute nicht weniger anspruchsvoll als zum Beispiel die Verkehrspolitik in den 1970er Jahren, bei der es damals darum ging, der extrem schnellen Durchdringung der Gesellschaft mit einem neuartigen technischen Gut – dem Auto – irgendwie Herr zu werden und dabei so gut wie möglich Schadensbegrenzung zu vermeiden, ohne die unbestreitbaren Vorteile des Autos durch Überregulierung zu verringern. Damals erreichte die Zahl der Verkehrstoten von Jahr zu Jahr neue Höchststände. Auf den Straßen starben Tausende von Unschuldigen, und mehr und mehr wuchs die Einsicht, dass man ihren Tod nicht einfach als Preis des Fortschritts abbuchen konnte, sondern versuchen musste, Autoverkehr so zu organisieren, dass der Eingriff in die Rechte von Dritten minimiert würde. Ob dies überhaupt gelingen könnte, galt als keineswegs ausgemacht und war hoch umstritten.

Interessante Parallele zwischen Netzpolitik und Verkehrspolitik

Der Musikunternehmer und Netzpolitiker Stefan Herwig hat in einer Analyse eindrucksvoll gezeigt, wie weit die Analogie zwischen Verkehrs- und Netzpolitik trägt. Auch damals standen sich zwei Lager unversöhnlich gegenüber: „Freie Fahrt für freie Bürger“ und „Der siebte Sinn“. Auch damals ging es um Regeln, Standardisierung, Anonymität und Freiheit, auch damals musste ein Gesetz für Profis (Kraftfahrer) und für Laien (Sonntagsfahrer) verständlich gemacht werden, so wie heute beispielsweise das Urheberrecht. Und auch damals ging es um internationale Harmonisierung (Rechtsfahren auf dem Kontinent, gleichgestaltete Stopp-Schilder überall in Europa, weißes Scheinwerferlicht, weiße Spurstreifen), und es war ein Ziel, das zunächst als unerreichbar galt. Es kam dabei ein Gesetzeswerk heraus, das zwar zahlreiche Beschränkungen enthielt, aber gerade dadurch die Freiheit sicherte. Denn Freiheit bedeutet auch die Freiheit, sich im Straßenverkehr bewegen zu können, ohne körperlich versehrt zu werden.

Wie eine Fortschreibung des Rechtsrahmens im Internet aussehen muss, um die Freiheit des einen nicht in die Versehrung des anderen ausarten zu lassen, ist noch nicht endgültig absehbar. Wir befinden uns in der wichtigen Phase der vollständigen Marktdurchdringung einer neuen Technologie: Ähnlich wie beim Auto steigt mit der Dichte der Technologie die Kollisionshäufigkeit der Interessen an. Dadurch ergibt sich erheblicher Regulierungsdruck. Es ist zu wünschen und zu erwarten, dass über die richtigen Antworten weiter gerungen wird. Dies ist unerlässlich, um zu einer vernünftigen Politik zu finden.
Gleichzeitig aber darf nicht aus dem Blick geraten, dass es nicht allein der Gesetzgeber ist, der Lösungen finden kann, sondern dass allen handelnden Personen die Aufgabe zufällt, jeweils ihre Rolle zu hinterfragen und Leitlinien für das eigene Handeln zu entwickeln. Das Prinzip Verantwortung muss in den Blick genommen werden. Politik und Eigenverantwortung greifen ineinander. Das eine kann ohne das andere nicht funktionieren. Leider wird in der gegenwärtigen Debatte zu wenig über Eigenverantwortung gesprochen. Ohne der Politik ihre Gestaltungsaufgabe abzusprechen oder sie auch nur relativieren zu wollen, soll dieser Beitrag die Verantwortungsdimension der Internet-Debatte stärker beleuchten und Lösungsansätze aufzeigen.

Tricks und Augenwischereien verbieten sich

Was ist Verantwortung? Auf diese Frage kann man Dutzende richtiger Antworten geben. Eine der besten ist die semantische: Neben der Endung „ung“, die nicht mehr leistet, als „verantworten“ zu substantivieren, tragen die drei anderen Silben jeweils einen wichtigen Teil zum Bedeutungskern bei: „Wort“ steht für Rede, „Ant“ für Gegen, „Ver“ für das Aufgehen in etwas, wie „Verdampfen“ für das Aufgehen von Wasser in Dampf oder „Verbrennen“ für die Verwandlung von Holz in Feuer. „Verantwortung“ ist also das Aufgehen in der Bereitschaft, sich zur Gegenrede zur Verfügung zu halten. Wer eine Frage stellt – ganz gleich, wann und wo –, bekommt eine zufriedenstellende Antwort. Ob sie tatsächlich zufriedenstellt, entscheidet der Fragesteller. Verantwortungsbewusst zu handeln, fordert also, vor der jeweiligen Tat in Betracht zu ziehen, welche Fragen man später gestellt bekommen könnte und die Tat so auszurichten, dass man alle Fragen befriedigend beantworten kann. Da man diese Bereitschaft nicht nur vorschützen, sondern vollständig in der Gegenrede aufgehen soll, verbieten sich Tricks und Augenwischereien.

Einen umfassenderen Anspruch an menschliches Handeln kann man kaum stellen. In letzter Konsequenz ist Verantwortung nie ganz zu erfüllen. Dennoch kommt dem Verantwortungsprinzip in der Wirtschaft, ganz besonders in den Medien, eine überragende Bedeutung zu, richtet es doch den Blick von außen nach innen. Wer verantwortungsbewusst handelt, fragt nicht die Gesellschaft nach ihren gedruckten Regeln, sondern sich selbst nach seinen eigenen Sittengesetzen. Er wartet nicht auf den Richter, sondern urteilt selbst. Sein Handeln muss keinen Kategorischen Imperativ erfüllen und nicht als Maßstab für alle anderen Menschen gelten, sondern lediglich dem Dialog zwischen Subjekt und Objekt einer Handlung standhalten. Niemand hat das dialogische Prinzip besser beschrieben und in seinen Konsequenzen deutlicher ausgeführt als Martin Buber.

Viel Erfahrung der Medien mit dem Prinzip Verantwortung

Traditionelle Medien haben viel Erfahrung mit Bubers Prinzip. Medien über großen Einfluss auf den Ruf von Menschen aus. Sie können ihm schaden oder nützen. Wer welche Stellung in der Gesellschaft bekleidet, hängt auch davon ab, was Medien über den jeweils Betroffenen schreiben. Diese Macht muss man verantwortungsvoll nutzen. Kein staatliches Gesetz könnte im Detail regeln, was verantwortungsvolle Nutzung ist und was nicht. Wenn Medien Schaden anrichten, tritt er sofort nach der Veröffentlichung ein. Rufschäden sind anders als Vermögensschäden kaum wieder gutzumachen. Wollte man die Ethik der Medien allein mit den Mitteln von Gesetz und Gericht regeln, käme die staatliche Pönale immer zu spät und könnte den wahren Schaden so gut wie nie mehr ausgleichen. Geldstrafen oder Unterlassungen können einen Rufmord allenfalls verkraften helfen, niemals aber seine sozialen Folgen vergessen machen.

Wendet man das Verantwortungsprinzip auf Medien an, folgt daraus, dass sie Sittengesetze internalisieren und zum Maßstab ihres Handelns machen müssen. Es gilt, Schäden gar nicht erst eintreten zu lassen. Dieses Prinzip gilt für Medien seit Jahrzehnten, in Ansätzen sogar seit Jahrhunderten. Natürlich sind Medien fehlbar. Dass im Tagesgeschäft zahlreiche Übertretungen geschehen, ist unbestreitbar, mindert aber nicht die Richtigkeit des ethischen Anspruchs. Im Gegenteil: Gäbe es den Anspruch nicht, würde die Regelwidrigkeit oft gar nicht sichtbar werden und hätten die Betroffenen keine Möglichkeit, an das Gewissen der Redaktionen zu appellieren und sich auf öffentlich bekannte Kodizes zu berufen.

Wettbewerber im Internet mit anderem Wertesystem

Zugleich aber müssen Redaktionen eine schwierige Güterabwägung vornehmen. Abzuwägen sind einerseits die berechtigten Schutzinteressen von Objekten der Berichterstattung und andererseits der verfassungsmäßige Auftrag, die Öffentlichkeit zu informieren. Die Vermeidung von Rufschäden an sich ist kein Selbstzweck, sondern sorgfältig auszutarieren mit dem öffentlichen Interesse. Ein Beispiel: Ein korrupter Minister muss in Kauf nehmen, dass sein Ruf leidet, wenn die an ihn gerichteten Vorwürfe wahr sind und er sein Amt wirklich missbraucht hat. Was aber ist mit Staatssekretären, Landesministern, Amtschefs, Referatsleitern und Sachbearbeitern? Wo verläuft die Grenze des öffentlichen Interesses und ab welcher Stufe der Hierarchie hat das individuelle Interesse auf Vertraulichkeit Vorrang vor dem öffentlichen auf Information? Handelt es sich um eine absolute Grenze oder bewegt sie sich? Was ist, wenn Geld genommen, aber keine Gegenleistung erbracht worden ist? Begründet Ehebruch schon öffentliches Interesse? Wenn ja, bei wem? Auf solche Fragen gibt es keine Standardantwort. Hier sind Gerichte und Gesetze überfordert. Unverzichtbar ist ein ausgeprägtes ethisches Verständnis bei den Medien, um von Fall zu Fall passende Antworten zu finden.

In einer entwickelten Gesellschaft genießt Presse Freiheit und füllt diese Freiheit unter anderem durch die Wahrung ethischer Standards aus. Täte sie dies nicht, könnte sie vielleicht weiter auf Pressefreiheit pochen, verlöre moralisch aber ihre Legitimation. Pflastern erst einmal unschuldige Leichen den Weg einer rabaukenhaften Presse, reagieren Politik und Gesellschaft früher oder später mit der Verschärfung rechtlicher Auflagen. Großbritannien liefert dafür gerade ein Musterbeispiel. Die Abwesenheit von Selbstverpflichtung führt für die Presse früher oder später zum Teilverlust von Freiheit, ganz abgesehen davon, dass sie auf dem Weg dorthin Menschen ihrer gesellschaftlichen Freiheit beraubt. Pressefreiheit umfasst eben nicht die Freiheit zur Lüge. Auch nicht die Freiheit zur Verbreitung von Unwahrheiten und zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Presse darf immer nur dann in die Rechte von Persönlichkeiten eingreifen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt.

Deutsche Presse erreicht hohe Standards

Aus diesen moralischen und strategischen Gründen heraus betreibt die Presse in der Bundesrepublik seit jeher hohen ethischen Aufwand. Sie gibt sich innerhalb der einzelnen Verlagshäuser Hauskodizes, die oft umfangreich und umfassend sind. Darüber hinaus hat sie ihre kollektiven Wertvorstellungen in einem freiwilligen Pressekodex zusammengefasst. Über dessen Einhaltung wacht der Presserat, eine Institution, die gemeinsam von Verlagen und Journalisten über deren Gewerkschaften getragen wird. Mit seinen Sanktionsmethoden wie dem nicht-öffentlichen Hinweis oder der öffentlichen Rüge hat sich der Presserat als wirkungsmächtiges Organ erwiesen.

Abgesehen von gelegentlichen Ausfällen hat die überaus vielfältige und wettbewerbsintensive deutsche Presse über Jahrzehnte einen Konvergenzprogress ihrer ethischen Standards durchgemacht. Über einzelne Rügen des Presserats mag es Streit geben – und zuweilen ist er berechtigt, da der Presserat manchmal zu übertriebenen und unfairen Sprüchen neigt. Im Großen und Ganzen aber stellt niemand den Pressekodex in Frage. In seiner Spruchpraxis irrt sich der Presserat hin und wieder durch überschießende Strenge, aber nie durch pflichtvergessene Laxheit. Verglichen mit anderen Ländern darf die deutsche Presse daher international als eine der ethischsten und fairsten gelten. Wir haben einen moralischen Standard erreicht und in allen Segmenten des Marktes etabliert, der anderswo als unerreichbar gilt.

Im Internet trifft nun diese ethisch hochgezüchtete Presse qua Medienkonvergenz auf Wettbewerber, die sich völlig anderen Wertesystemen verpflichtet sehen. Für sie stellt Freiheit im Netz ein absolutes, durch nichts begrenztes Ziel dar. Die meisten Blogger wissen nichts vom Pressekodex und jene, die ihn kennen, lehnen ihn oft als veraltet und überholt ab, als Relikt „überkommener Holzmedien“, das es zu überwinden gelte. Konzepte wie Ausgewogenheit, Unvoreingenommenheit, Beweisverpflichtung und Anhören der Gegenseite sind vielen Bloggern fremd. Den Goldstandard des angelsächsisch geprägten Nachrichtenjournalismus, ausgedrückt durch Merksätze wie „No friend, no foe“ oder „fair and balanced reporting“, nehmen sie für sich nicht an. Noch einmal sei betont: Auch traditionelle Medien werden diesem Anspruch nicht immer gerecht – aber sie fühlen sich ihm verpflichtet, und man kann sie an den Kodex erinnern, wenn sie ihn gebrochen haben. Das ist besser, als wenn man gar keinen Kodex hat, kennt oder akzeptiert.

Illegale Güter im Datenstrom

Telekommunikationsunternehmen und Zugangsprovider sehen ihre moralische Pflicht als erfüllt an, wenn sie die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union erfüllen, die sie inhaltlich zu sehr wenig verpflichten. Sie sehen sich nicht in der Pflicht, illegale Güter aus dem Datenstrom herauszufiltern. Dies ist ethisch höchst fragwürdig. Man stelle sich im Sinne eines Gedankenexperiments einen Moment lang vor, ein Datenpaket würde per Blinken dem Betreiber eines Telekommunikationsnetzes mitteilen, dass es Ergebnis einer Straftat ist, ihn also ohne Deep Packet Inspection aktiv bösgläubig machen. Würde der Netzbetreiber dieses Paket dann unterdrücken? Nein, denn die meisten Betreiber lehnen jede Intervention mit Hinweis auf die Rechtslage ab. Was aber unterscheidet deren Geschäftstätigkeit so grundsätzlich von der physischen Post? DHL oder Fedex würden ein Paket mit dem grellroten Aufkleber „Vorsicht, wertvolles Heroin! Bitte nicht schütteln! Bitte trocken lagern!“ ganz selbstverständlich aus dem Paketfluss fischen und dem Zoll aushändigen.

Ebenso würden wohl Mobilbetreiber handeln, wenn Terroristen sie vorab darauf hinweisen würden, dass eine Telefonkonferenz zur Planung eines Attentats stattfinden soll. Man würde sofort die Polizei holen. Die Mobilfunker und Paketlogistiker handeln so, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, aber auch, weil sie eine moralische Pflicht empfinden, Straftaten nicht tatenlos zuzuschauen. Sie handeln im seltenen Fall aktiver Bösgläubigmachung nach diesem Muster, aber regelmäßig auch darüber hinaus. Ohne Frage haben auch sie eine anspruchsvolle Güterabwägung zu treffen, denn Kommunikationsfreiheit und Briefgeheimnis sind hohe Güter, die es zu schützen gilt. Auch ohne das Paket zu öffnen, finden sie Wege, auf Verdachtsfälle aufmerksam zu werden und den Zoll einzuschalten. Lieber ziehen sie ein Paket zu viel aus dem Verkehr, als einmal eine Ladung Heroin zuzustellen. Niemals würden sie sagen: „Wir befördern doch nur die Güter, die Absender uns aufgegeben haben. Niemand konnte ahnen, dass dieses Drogenlabor in Mexiko wirklich Heroin in Pakete packt und losschickt.“ Zugegeben, ein drastischer Vergleich. Er soll Urheberrechtsverletzungen nicht mit Drogenhandel gleichsetzen, auf den Medienbereich übertragen soll er jedoch illustrieren, dass online und offline mit zweierlei Maß gemessen wird.

Abwälzen der Verantwortung auf die Betroffenen

Die netzpolitische Debatte hingegen dreht sich immer nur um die technische oder datenschutzrechtliche Machbarkeit von Deep Packet Inspection. Zum Kern des ethischen Problems stößt man aber erst vor, wenn man sich dem Gedankenexperiment einer aktiven Bösgläubigmachung durch das Datenpaket aussetzt. Erst dann wird deutlich, dass Netzbetreiber gegen Rechtsverstöße nicht intervenieren wollen, selbst wenn sie dies ohne Eingriff in das Fernmeldegeheimnis tun könnten. Sie erkennen keinen ethischen Anlass, beispielsweise gegen Urheberrechtsverletzungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorzugehen. Stattdessen wälzen sie alle Verantwortung auf die betroffenen Rechteinhaber ab. Damit bleiben sie weit hinter ihren ethischen Möglichkeiten zurück.

Suchmaschinen und Aggregatoren bezeichnen sich als agnostische Programmierer von Algorithmen, die alles suchen und anzeigen, was im Netz zu finden ist. Wenn sie einzelne illegale Angebote aussortieren, geschieht dies auf Grund nicht-öffentlicher, inkonsistenter Standards. Beispielsweise zeigen Suchmaschinen Links auf Seiten mit Kinderpornografie zum Glück nicht an, wohl aber Links auf Piratenseiten, die Urheberrechte brechen. Beide Delikte – Kinderpornografie und Piraterie – sind strafbewehrt. Ohne diese beiden sehr unterschiedlichen Vergehen in irgendeiner Weise gleichsetzen oder auf eine Ebene stellen zu wollen, muss man doch festhalten, dass hier eine private Organisation nach unveröffentlichten Kriterien willkürlich zwischen „guten“ und „bösen“ Straftaten unterscheidet. Auf die Frage, wer ihnen das Recht gibt, zu der einen Straftat zu verlinken und zu der anderen nicht, wissen Suchmaschinen keine zufriedenstellende Antwort. Verantwortliches Handeln im Sinne der anfangs angeführten Definition sieht anders aus. Schließlich ist es der Souverän qua seiner demokratisch legitimierten Parlamente gewesen, der bestimmte Handlungen als unerwünscht erklärt und mit Strafen bewehrt hat. Da steht es einzelnen Unternehmen nicht zu, Gut und Böse noch einmal ganz neu zu definieren.

Suchmaschinen möchten jede unbewiesene Behauptung verbreiten

Auch bei Eingriffen in Persönlichkeitsrechte bleibt die geübte Praxis von Suchmaschinen zweifelhaft. Nach dem Kodex der Presse hat Bettina Wulff, die Ehefrau des früheren Bundespräsidenten, was auch immer man sonst von ihr halten mag, selbstverständlich einen Anspruch darauf, nicht in einen Zusammenhang mit Prostitution gestellt zu werden, sofern nicht erstens berechtigtes öffentliches Interesse besteht und zweitens der Nachweis des Sachverhalts zweifelsfrei geführt werden kann. Genau aus diesem Grund hat die Presse nie über diese Gerüchte geschrieben. Dieses Verhalten diente nicht dazu, Bettina Wulff zu helfen oder sie in Schutz zu nehmen, sondern war Ergebnis der vielen Prüfungen in den einzelnen Redaktionen: Liegt das Thema im öffentlichen Interesse? Sind die Gerüchte wahr? Während man bei der ersten Frage vielleicht noch Pro-Argumente finden konnte, so lange Bettina Wulff die Gattin eines amtierenden Bundespräsidenten war, ließ die Antwort auf die zweite Frage keinen Zweifel zu: Die Beweislast liegt bei der Presse. Was sie nicht beweisen kann, darf sie nicht drucken. Weil es keine Beweise gab, hat niemand die Gerüchte gedruckt.

Die Presse erhebt für sich, natürlich fehlbar, den Anspruch, nicht Gerüchte zu verbreiten, sondern Informationen und Nachrichten, die einer gewissenhaften Wahrheitsprüfung unterzogen wurden. Suchmaschinen erheben den gegenteiligen Anspruch: Sie möchten jede unbewiesene Behauptung verbreiten dürfen, sobald sie im Netz erschienen ist. Hiermit treffen Suchmaschinen eine weitreichende moralische Entscheidung: Sie möchten sich selbst als ethisches Subjekt abschaffen. Da sich aber kein Mensch und keine Firma als ethisches Subjekt aus der Welt schaffen kann, besteht der einzig gangbare Weg darin, Subjekt zu bleiben und seine Verantwortung zu negieren. Anders ausgedrückt: Suchmaschinen verweigern Verantwortung.

Selbstregulierung ist zivilisatorischer Fortschritt

Der vermeintlich rechtfertigende Verweis auf das Vorhandensein einer Behauptung im Netz ist keineswegs modern, sondern rückwärtsgewandt und reaktionär. Wer dieses Argument für sich in Anspruch nimmt, weist zurück auf ein frühkapitalistisches Zeitalter, in dem Gesellschaft und Individuen alles schlucken mussten, was der Fabrikant ihnen zumutete, wenn sie in den Genuss seiner Produkte kommen wollten. Diese Zeiten haben sich durch Jahrzehnte voller zivilisatorischer Anstrengungen geändert. Heute darf die Öffentlichkeit aus gutem Recht erwarten, dass dialogisches Verantwortungsprinzip ebenso Grundlage jedes Geschäftsbetriebs ist wie Gewinnstreben. Suchmaschinen verweisen gern darauf, dass sie Rechtsverstöße auf Antrag gerne löschen. Doch genau diese Scheinbereitschaft offenbart das Problem: Der verantwortungsbewusste Mensch wartet nicht darauf, dass Betroffene ihn auf Rechtsverletzungen aufmerksam machen und Hilfe erbitten, sondern er „geht in der Antwort auf“, sprich: Er richtet sein Handeln von Anfang an nach der berechtigten Frage der Betroffenen aus und lässt es gar nicht so weit kommen.

Wie könnte verantwortungsbewusstes Handeln im Internet aussehen? Ein erster Schritt bestünde darin, die unkalkulierbare, verschwommene Sphäre der Privatethik zu verlassen und sich einer Verantwortungsdebatte in Branche und Gesellschaft zu stellen. Ergebnis sollte – Branche für Branche – ein schriftlich kodifizierter Katalog von Prinzipien und Regeln sein, denen man sich verpflichtet fühlt und die man einzuhalten gedenkt. Ein zweiter Schritt könnte sein, Institutionen der Selbstregulierung zu gründen und sie mit der Überwachung und Vollstreckung des Kodex zu beauftragen. Ein dritter Schritt wäre, Branchenfremde zum Dialog über Konstruktion und Wahrhaftigkeit des Kodex einzuladen und berechtigte Anregungen aufzugreifen.

Vorschläge für ethische Grundsätze im Internet

Erfahrungsgemäß ist ein solcher Kodex dann erfolgreich, wenn er neben allgemeinen Regeln auch konkrete Ausführungsbestimmungen und Definitionen aufstellt. Viel wäre schon gewonnen, wenn alle Unternehmen und Personen im Internet folgende einfachen ethischen Grundsätze befolgen würden:

1. Erkennbare Rechtsverstöße nicht befördern.
2. Erkennbare Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht befördern.
3. Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre Wünsche maschinenlesbar auszudrücken, und diese Wünsche respektieren
4. Marktbeherrschung nicht zum eigenen Vorteil ausnutzen.
5. Suchergebnisse nur nach Relevanz sortieren.
6. Chinesische Mauern zwischen Management und den Verantwortlichen von Inhalten und Algorithmen schaffen.
7. Andersmeinenden die Möglichkeit zum Ausdruck geben.

Dies sind nur Vorschläge. Was die Internet-Branchen für sich beschließen, ist allein ihre Sache. Verantwortungssubjekte sind sie selbst. Durchaus könnte sich herausstellen, dass Maschinen mit ethischen Aufgaben überfordert sind. Das könnte daran anschließend dann nahelegen, dass man Menschen damit betraut.

Sollten die Internet-Branchen sich dieser Aufgabe dauerhaft entziehen, kann dies nicht ohne Folgen auf die Gesetzgebung bleiben. Es kann nicht sein, dass traditionelle Medien strengsten Regulierungen unterworfen sind, während reine Internet-Firmen davon aufgrund veralteter Medienbegriffe in den Gesetzen nicht erfasst werden. Entweder muss das Regime der traditionellen Medien gelockert werden oder die Internet-Firmen sind auch diesem Regime zu unterstellen. Wie auch immer der Gesetzgeber sich entscheidet: Die sittliche Pflicht ist schon heute für alle gleich, und es ist an der Zeit, dass alle danach handeln.



 

69 Kommentare

 
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  47.  
  48. Danke für den Artikel.
    Im August gab es im Spiegel einen bemerkenswerten Artikel von Felix Knocke, ähnliches Thema.
    Ich möchte daraus eine Passage zitieren, den ich für sehr gelungen halte, es ging um Persönlichkeitsrecht oder besser Verletzungen dieses Rechts, das unter der gleichen Prämisse steht:

    “Was nach all dem Wirbel bleiben wird: Vielleicht ja eine neue Debatte über Verantwortung im Informationszeitalter. Nur weil es Maschinen sind, die Daten übertragen, kann man an sie nicht die Verantwortung übertragen. Was Menschen tun, müssen Menschen verantworten. Nicht nur die Partei der selbsternannten Erstbewohner der digitalen Sphäre dürfte diese Lektion nötig haben.”

     
     
  49. Ihre Ausführungen und Ethik über Presse war sehr schön zu lesen.
    Soweit hab ich gelesen:
    “…Für sie stellt Freiheit im Netz ein absolutes, durch nichts begrenztes Ziel dar.”

    Kurz und knapp, innerhalb eines Satzes schmeißen Sie mindestens 2 Annahmen. Obwohl sie zuvor absätzeweise über Ethik und Presse sinnieren.
    1. Inwiefern ist das Internet frei? Was ist Freiheit, v.a. wenn man Blogger (die direkt mit ihrem Erzeugnis kein Geld verdienen) und Presse (die pro verkaufte Einheit Ihres Erzeugnisses Geld bekommen).
    2. Wer kämpft denn Ihrer Meinung nach für die Freiheit im Netz? Google? Facebook? Der fette Kim? Das ich nicht lache…

     
     
  50.  
    • kleitos

      Schöner wertneutraler Artikel – eine Erholung bei der einseitigen Berichterstattung der Betroffenen zum LSR hier in D.

      Und es wurde sehr seutlich der einzige Grund für ein LSR in D herausgestellt:

      ” … German and French publishers have a much closer — some would say symbiotic — relationship with the government.”

      Und nach Zahlung wartet man nun natürlich auf die Lieferung …

       
       
  51.  
    • 123

      Nein danke Herr Keese!
      Denn dieser Text, nein Ihr ganzer Blog (oder besser Springers Blog) ist eine Farce!

      Schreiben Sie doch mal wieder etwas über Ihr Leistungsschutzrecht.

       
       
    • kleitos

      Sie vermischen meiner Meinung nach zu viel: Ethik, Urheberrecht, LSR und Persönlichkeitsrechte.

      In den Bereichen Urheberrecht und Persönlicheitsschutz ist das Internet kein rechtsfreier Raum.

      Bezüglich einer Ethik muss man das Medium Internet verstehen. Das Internet hat sehr wohl eine ihm eigene Ethik. Das Internet ist reine Interaktionen im Rahmen seiner Möglichkeiten. Interaktionsraum für den Menschen, der sich diese Welt durch sein Tun schafft. Bloß behagt Ihnen diese Ethik einfach nicht.

      Etwas ;-) polemisch gesagt: Das Internet hat der Menschheit Flügel zum fliegen verliehen, und Sie möchten, das wir mit den Flügeln am Rücken weiterhin zu Fuß gehen.

      Und ich finde in Ihren abschgließenden Vorschhlägen sehr wohl etwas zum LSR, was mir gar nicht gefällt: 3 (DRM-gestützte Indexierung) und 4. (Delisting-Verbot für Google).

      1 und 2 sind bereits lange Realität im Internet.

      5 unterstütze ich – da sehe ich eine Gefahr aus kulturwissenschaftlicher Perspektive (Suchergebnisse werden zur wahrgenommen Wirklichkeit – Manipulation)

      6 verstehe ich ehrlich gesagt nicht

      7 tun wie doch gerade

      Also bleiben noch 3 und 4.

      Zu 3 würde ich sagen: Fragen kann man immer und man kann sich auch einig werden – aber macht das unter “euch” aus und zerdeppert dabei bitte nicht die Reste der Demokratie und die Freiheit des Internets. Wenn google nicht will, dann nutzt die robots.txt und gut ist.

      4 finde ich irgendwie putzig aus dem Hause einer börsennotierten AG. Das ist doch unternehmerische Lebenswirklichkeit.

       
       
    • Juliane Böckler

      Kaum. Er ist ein gut und glatt konstruiertes Lobby-Stück. Manches ist natürlich bewusst verzerrt – den zahn- und konsequenzlosen Presserat zum “wirkungsmächtigen Organ” hochzuschreiben, um der traditionellen Presse im Gegensatz zur Blogosphäre eine ausreichende moralische Regulierung und Selbstregulierung zu attestieren, ist natürlich clever.

       
       
      • @ Juliane Böckler: Wieso ist der Presserat zahn- und konsequenzlos? Woran machen Sie das fest? Es gibt in Deutschland kaum eine wirksamere Selbstregulierung als den Presserat. Wenn Sie anderer Meinung sind, würde ich mich über Beispiele freuen.

         
         
        • Juliane Böckler

          Ich möchte nicht immer die moralische Verkommenheit einer einschlägigen großen deutschen Boulevardzeitung als Trumpf ausspielen, aber sie ist das beste Beispiel dafür, dass man trotz aller fein formulierten Regeln des Presserates wieder und wieder Persönlichkeitsrechte, journalistische Ethik, guten Geschmack und menschlichen Anstand ignorieren kann – und nach einem sanften Rüffel (oder über 100, um genauer zu sein – http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Geruegte_Medien.svg&filetimestamp=20080724203021 ist ebenso schockierend wie interessant) alles so weiterläuft wie bisher. Man setzt sich bewusst über den Kodex hinweg, nimmt die völlig konsequenzlose Ermahnung hin und folgt weiterhin ungerührt dem Diktat der eigenen Auflage (oder Klickzahlen).

          Mal anders herum gefragt: inwiefern ist denn der Presserat bei einer Zeitung wie der Bild “wirkungsmächtig”? Welche journalistischen Standards hat der Kodex hier etabliert oder gesichert?

           
           
          • Juliane Böckler

            Oder, noch etwas anders formuliert: Deutschlands größte, meistzitierte Tageszeitung sammelt seit fast drei Jahrzehnten mehr Rügen als die zehn in der Presserats-Statistik folgenden Publikationen zusammen.

            Wo kann man hier in irgendeiner Form von “Wirkungsmacht” des Presserates sprechen? Was ist denn dann die Definition von “wirkungsmächtig”?

            Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

               
             
             
          • Juliane Böckler

            Ich nehme an, die Erwähnung des B-Wortes sorgt für einen sofortigen Abbruch der Diskussion? ;-)

               
             
             
          • Juliane Böckler

            Ich erinnere noch einmal kurz an diesen Diskussionsfaden. Würde mich weiterhin über eine kurze Antwort freuen.

               
             
             
    • robbyb

      Wie von mir erwatet und in einem Kommentar zu einem früheren Post bereits ausgedrückt beginnt jetzt, nach der relativ erfolglosen LSR-Schlacht, der Kampf gegen die Netzneutralität (Abschnitt “Illegale Güter … “).

      Bei den Vorschlägen 1-7 fehlt der Zusatz “Gilt nicht für die ASAG”.

       
       
      • @ Robbyb: Vorschläge 1-7 gelten auch und besonders für die Axel Springer AG. Sie stehen bei uns in den Ethikgrundsätzen, teilweise in den Arbeitsverträgen, und werden von einer eigenen Compliance-Abteilung überwacht.

         
         
        • Moki

          Was man nicht so alles in seine unverbindlichen Ethikgrundsätze und Arbeitsverträge kritzeln kann… Gerade als Vertreter eines Hauses, das die Bild-Zeitung herausgibt, klingt das alles fast schon wie Selbstironie. Dann noch nach Beispielen zu fragen, warum der Presserat (z.B. gegenüber Bild) ein zahnloser Tiger sei, setzt dem ganzen die Krone auf.

           
           
  52. Otto Hildebrandt

    @Frau Böckler

    Ich denke, jemand der nicht “auf einem Auge blind ist” wie der Volksmund solche einseitigen Wahrnehmungen zu bezeichnen pflegt, sondern je einen Balken in seinen beiden Augen hat, muß völlig anders bewertet werden. Er glaubt ja, was er sagt. Kritiker sind nichts anderes als lästige Querulanten. Profesionell gewendet: berufliche Versager. Sie sitzen nicht an den Schaltstellen der Meinungsmacht in Deutschland, sondern machen Lärm, wenn die Karawane vorbeizieht. Es gibt nur eine Möglichkeit, die Karawane zu beindrucken. Man muß ihre Meinungsmacht brechen.

    Es hat ja in den Kommetarspalten dieses Blogs die Hoffnung gegeben, in der Frage des Leistungsschutzrechts mit sachlichen Argumenten wenigstens ein Problembewußtsein, wenn nicht eine Änderung der Haltung des Springer-Konzerns zu erreichen. Alles Fehlanzeige. Eine reine Scheindebatte. Am Ende scheint sie doch den Gegnern des Leistungsschutzrechts mehr genutzt zu haben, als dem Springer-Verlag. Deshalb wurde sie still begraben.

     
     
    • 123

      Das haben Sie gut beobachtet. Vor einigen Wochen dachte ich noch, dass es bald zum großen Knall kommt und Google alle Verlagsseiten aus dem Index schmeißt, aber Sie haben Recht: Selbst in diesem LSR-Propaganda-Blog geht es seit Wochen nicht mehr um das Thema LSR.

      Dabei hätte ich gerade den Springer Websites einen Rausschmiss aus dem Google-Index gegönnt.

       
       
  53. Juliane Böckler

    Für einen Springer-Mitarbeiter ist das ein hochgradig ironischer Text. Man sollte ihn den Redaktionen zu lesen geben.

     
     

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