In der Diskussion um das Leistungsschutzrecht werden Verlage von Bloggern und Journalisten immer wieder gefragt, wie sie mit einem Boykott ihrer Angebote durch Google umgehen würden. Wenn man zurückfragt, warum Google Verlags-Webseiten denn aus dem Index nehmen sollte, kommt als Antwort stets: „Weil Google in ein unbeherrschbares wirtschaftliches Risiko läuft, sobald das Leistungsschutzrecht vom Bundestag verabschiedet ist.“ Es fällt schwer, dieses Argument zu verstehen. Hier die Gründe:
Erstens müsste jeder einzelne Verlag erklären, dass er das Leistungsschutzrecht für sich in Anspruch nehmen möchte, bevor er überhaupt irgendwelche Schritte unternimmt. Er könnte nicht einfach rückwirkend Rechnungen an Suchmaschinen und Aggregatoren verschicken. Zweitens könnte Google ja im Vorfeld versuchen, eine wirtschaftliche Einigung für den Fall zu erzielen, dass das Leistungsschutzrecht kommt. Dann wäre die vermeintliche Gefahr eines „unbeherrschbaren Risikos“ gebannt.
Die Verlage haben öffentlich immer wieder erklärt, dass sie vernünftige Preise anbieten werden, die keinen Anbieter aus dem Markt drängen oder ihn auch nur in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen würden. Verlage streben eine faire, vernünftige, erschwingliche wirtschaftliche Einigung mit allen Suchmaschinen und Aggregatoren an.
Doch hat Google jemals versucht herauszufinden, welche Beträge den Verlagen überhaupt vorschweben? Nein. Jedes einzelne Verhandlungsangebot der Verlage über Lizenzierung von Inhalten ist durch Google bisher abgelehnt worden. Damit nimmt Google eine Sonderstellung ein. Andere Anbieter denken da deutlich pragmatischer, erkennen den Wert von Kreativität an und bemühen sich um eine verträgliche wirtschaftliche Einigung.
Nicht so Google. Bislang haben die Verlage Google Gesprächsangebote informell unterbreitet. Erst vor wenigen Tagen ist das jüngste Angebot für eine Sondierung ergangen. Google hat es wiederum abgelehnt, diesmal schriftlich.
Wir haben Google daraufhin gebeten, die schriftlich erteilte Absage öffentlich zitieren zu dürfen. Google hat diese Genehmigung bereitwillig erteilt.
Deswegen hier an dieser Stelle nun das von Google offiziell freigegebene Zitat als Reaktion auf die Einladung zu einem Gespräch über die mögliche Lizenzierung von Verlagsinhalten:
Google lehnt ein Leistungschutzrecht rigoros ab und arbeitet daran, dass die Politik versteht, welcher Schaden durch die Einführung eines Leistungsschutzreches für Internetnutzer, Wirtschaftsunternehmen, Suchmaschinen, Verlage und den Innovationsstandort Deutschland entstehen wird. Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht angezeigt, ein Sondierungsgespräch über die Lizenzierung von Inhalten zu führen.
Was ist davon zu halten? Man mag sich denken: „Ja gut, Google möchte halt nicht bezahlen. Logisch, dass die dann auch nicht sondieren wollen.“ Das sei Google natürlich auch zugestanden. Jeder muss selbst entscheiden, ob und mit wem er Verhandlungen führen möchte.
Politische Entscheidungsträger sollten aber wissen, dass die Aussage „Google läuft beim Leistungsschutzrecht in ein unbeherrschbares wirtschaftliches Risiko“ falsch ist. Richtig ist vielmehr folgende Aussage: „Google weigert sich beharrlich, die wirtschaftlichen Folgen eines Leistungsschutzrechts konkret abschätzen zu können, um in der öffentlichen Debatte weiterhin wahrheitswidrig den Mythos zu verbreiten, die Existenz von Google News in Deutschland sei in Gefahr und die Lizenzierung von Verlagsinhalten würde den Innovationsstandort beschädigen.“
Anders ausgedrückt: Google hält sich absichtlich im Stand der Unwissenheit, um in der Debatte weiter holzschnittartig mit unrichtigen Argumenten hantieren zu können.
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[...] Zeitungen aus dem Index zu nehmen, ist vollkommen unverständlich. Man kann wohl kaum von einem Boykott sprechen, wenn Google einer Rechtspflicht nachkommt, die ihm vom Gesetzgeber auferlegt wird. [...]
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht — Carta
24. November 2012
[...] großer Zeitungen aus dem Index zu nehmen, ist vollkommen unverständlich. Man kann wohl kaum von einem Boykott sprechen, wenn Google einer Rechtspflicht nachkommt, die ihm vom Gesetzgeber auferlegt [...]
Leistungsschutzrecht – das elektronische Verlagsgrab « Der Nesselsetzer
24. November 2012
Troll
Wenn Google und Wikipedia ihre Leistungen gratis anbieten, ist das ihre unternehmerische Entscheidung. Solange kein Geld verlangt wird, darf jedermann kostenlos nutzen.
Das sagt doch schon alles.
Wenn Verlage Ihre Leistung kostenlos auf einer Webseite freigeben, warum sollten bestimmte Gruppen der Gesellschaft dafür bezahlen?
Ich persönlich würde es gerne sehen wenn alle Links auf Verlage aus den Suchmaschinen und allen Blogs verschwinden.
[...] trauert um Ex-Präsident Wöbse Emotionen: 11* In Blogs gefunden: Google lehnt Gespräche über Lizenzierung von Verlagsinhalten Deswegen hier an dieser Stelle nun das von Google offiziell freigegebene Zitat als Reaktion auf die [...]
Hollande setzt auf Gespräche von Google mit Verlegern
30. Oktober 2012
[...] sucht per Anzeige Anwälte für Urheberrecht. Verhandelt wird mit den Kreativen und ihren Verlagen bekanntlich nicht, aber dafür werden mehr Juristen an Bord geholt. Um Google bei der Suche nach Experten zu [...]
Google sucht Copyright-Experten mit Sinn für Humor | der presseschauder
20. September 2012
M.Winter
Nur noch eine kurze knackige Frage an Herrn Keese:
Warum “optimieren” Presseverlage ihr Angebot für Google News?
(und bitte erzählen Sie mir jetzt nicht, dass sie das nicht tun, es gibt ganze Abteilungen dafür)
Also warum?
Christoph Keese
Verlage optimieren ihren Angebote für alle Suchmaschinen, nicht nur für Google oder Google News. Es liegt auf der Hand, warum sie das tun: Weil sie möglichst viel Traffic auf ihre Seiten bekommen wollen. Dies steht jedoch nicht im Widerspruch zur Initiative für ein Leistungsschutzrecht, im Gegenteil: Auch in Zukunft möchten Verlage möglichst viel Traffic auf ihre Seiten bekommen. Sie möchten aber auch Lizenzen an Aggregatoren verkaufen, die mit ihnen in Wettbewerb treten. Google News ist beides: ein Traffic-Referrer und ein Wettbewerber. Ein Traffic-Referrer ist das Angebot für jenen Teil der Besucher, die sich zum Durcklicken auf die Originalseiten anregen lassen. Dies ist die Zielgruppe der Suchmaschinenoptimierung. Ein Wettbewerber hingegen stellt Google News bei jenen Besuchern dar, denen der aggregierte Nachrichtenüberblick zur Stillung des unmittelbaren Informationshungers schon reicht und die deswegen gar nicht mehr auf die Originalseiten durchklicken.
Suchmaschinen werden in dem Maße zu Aggregatoren, wie sie Originalinhalte gebündelt ausspielen und von Lesern als Substitut der Originalseiten wahrgenommen werden. Sie werden um so stärker zum Substitut, je länger die Textauszüge ausfallen. Google News ist wegen der vergleichsweise kurzen Textauszüge sicherlich kein vollständiges Substitut. Andere Aggregatoren ersetzen die Originalseiten in weit höherem Maße. Das ist der Grund, warum die Diskussion um das Leistungsschutzrecht nicht auf Google News verkürzt werden darf.
Heller
Herr Keese, schreiben Sie ihren Blog wirklich selbst? Sie haben in unzähligen Artikeln die Diskussion direkt und vor allem auf Google bezogen und schreiben jetzt, man dürfe das nicht? Wissen Sie überhaupt was Sie wollen?
Christoph Keese
Ja, schreibe ich selbst. Ich habe nicht geschrieben, dass die Diskussion nicht auf Google bezogen werden sollte, sondern dass sie nicht nur auf Google bezogen werden darf. Das ist ein Unterschied. Ja, es geht auch um Google, aber nicht nur. Genau das habe ich immer gesagt.
M.Winter
Derzeit ist doch fast nur Google relevant, wenn Sie Kohle sehen möchten.
M.Winter
Weil sie möglichst viel Traffic auf ihre Seiten bekommen wollen.
Sie möchten also kostenlos die Leistung anderer nutzen?
Sie möchten aber auch Lizenzen an Aggregatoren verkaufen, die mit ihnen in Wettbewerb treten. Google News ist beides: ein Traffic-Referrer und ein Wettbewerber.
Das ist zumindest derzeit einfach nicht zutreffend. Welchen “Informationshunger” stillen die aktuellsten Einträge zum LSG bei Google News? Beispiele:
Was Sie über das neue Recht im Internet wissen müssen
Berlin – Die Bundesregierung beschloss gestern ein Gesetz zum besseren Schutz von Journalismus im Internet! BILD erklärt, was das neue …
Leistungsschutzgesetz: Urheberrecht: Journalismus im Internet soll … Hamburger Abendblatt
Lex Google Viel Kritik, wenig Lob für Leistungsschutz-Gesetz
Viel Kritik für Leistungsschutz-Gesetz: Google hofft auf den Bundestag
Leistungsschutz: Neues Gesetz soll journalistische Inhalte besser …
BerlinPresseverlage sollen das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu
“Leistungsschutzgesetz”: Deutschland will Urheberrecht neu regeln
Journalismus im Internet soll besser geschützt werden
Leistungsschutzrecht für Verlage kommt ins Bundeskabinett Berliner Morgenpost
Piratenfraktion Saarland: Leistungsschutzgesetz
BPP) Die Bundesregierung hat angekündigt, das von einigen Verlegern geforderte und von der Piratenpartei ausdrücklich abgelehnte …
Politik: Regierung will Verlage schützen
Das Suchen und Finden im deutschsprachigen Netz werde durch das geplante Leistungsschutzgesetz, das zu diesem Zeitpunkt gerade das …
Leistungsschutzrecht – nicht überflüssig, sondern überfällig …
„Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, dass nach dem dritten Anlauf nun ein mehrheitsfähiger Entwurf des Leistungsschutzgesetzes verabschiedet …
Das also “konkurriert” mit Ihrem “Qualitätsjournalismus”? Wenn das so ist, haben Sie ein wirklich großes Problem.
Das hindert Sie doch überhaupt nicht daran, mit Aggregatoren Verträge abzuschließen (die dann aber wohl mehr anbieten müssen als diese Halbsatz-Snippets)
Aggregatoren, die mehr anbieten als Google News, geraten sehr schnell in Konflikt mit dem Urheberrecht. Dagegen kann man auch heute schon vorgehen.
M.Winter
Ich hatte das ja schon mal gefragt, ohne eine Antwort zu bekommen. Erneuter Versuch:
1) Wie hoch beziffern Sie den “Schaden”, der Presseverlage durch die Aktivitäten von Google entsteht?
2) Wie entsteht dieser Schaden überhaupt? Lesen die Leute, die sonst den Beitrag auf der entsprechenden Website der Verlage gelesen hätten, diesen nicht mehr, weil ihnen das Snippet reicht? Und wenn dadurch ein Schaden entsteht, wird dieser nicht dadurch mehr als aufgewogen, dass viele Menschen den entsprechenden Artikel überhaupt nur lesen, weil sie über Google darauf gestoßen sind?
3) Wenn Ihnen der Gedanke unerträglich ist, dass ein anderer mit Ihrer Leistung Geld verdient, ohne Sie dafür zu bezahlen (vom Nutzen, den Sie mittelbar dadurch haben, mal abgesehen), wie verträgt sich das mit der Tatsache, dass sicherlich auch Ihre Redakteure und Journalisten täglich Google (Wikipedia o.ä) nutzen, ohne dafür zu bezahlen, und damit Geld verdienen? Sollten Sie nicht jeder Person, die Ihnen (kostenlos!) Auskunft gibt, etwas bezahlen, anstatt deren Aussage einfach so für Ihre Texte zu verwenden, mit denen Sie Geld verdienen?
Christoph Keese
@ M. Winter:
1) Die Reduktion des Themas auf Google hilft nicht weiter. Deswegen die Antwort allgemein formuliert: Verlagswebseiten verlieren Besucher in dem Maße, in dem Besucher sich mit Angeboten von Suchmaschinen und Aggregatoren zufrieden geben, also nicht mehr auf die Originalseiten durchklicken, weil ihre Informationsinteressen dort mit Auszügen von Verlagsinhalten bereits gestillt werden. Das Volumen dieses Traffics können Verlage nicht beziffern. Suchmaschinen und Aggregatoren machen ihre Nutzungsdaten nicht öffentlich, und einen Auskunftsanspruch haben die Verlage nicht. Mit Sicherheit aber liegt das Volumen über Null. Da die Verlage keinerlei Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte bekommen, ergibt sich zwangsläufig eine Diskrepanz.
2) Auch hier ist eine Reduktion auf Google abzulehnen. Ob der oben geschilderte Schaden aufgewogen wird oder nicht, muss in das Ermessen des Verlags gestellt werden, nicht der Suchmaschine oder des Aggergators. Genau das leistet das Leistungsschutzrecht. Jeder Verlag kann dann selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er Inhalte für Trafficakquisition einsetzt. Falls Sie an dieser Stelle einwenden, Robots.txt biete diese Wahlmöglichkeit bereits, ist zu widersprechen, siehe dazu die entsprechenden Posts in diesem Blog.
3) Wenn Google und Wikipedia ihre Leistungen gratis anbieten, ist das ihre unternehmerische Entscheidung. Solange kein Geld verlangt wird, darf jedermann kostenlos nutzen. Das gilt auch für Verlage und Journalisten. Ihrerseits haben sich viele Verlage dazu entschieden, zentrale Leistungen künftig nicht mehr kostenlos abzugeben. Dies sollte mit gleicher Selbstverständlichkeit von den Marktpartnern akzeptiert werden. Falls Google und Wikipedia irgendwann einmal einen ähnlichen Weg beschreiten wollten, würden Verlage das ebenfalls akzeptieren.
M.Winter
Lieber Herr Keese
Die Reduktion des Themas auf Google hilft nicht weiter.”>
Warum nicht? Sie selbst schießen sich ja fast täglich speziell auf Google ein. Wer sonst könnte den Verlagen signifikante Zahlungen leisten? Von 10 anderen Aggregatoren werden 9 einfach ihren Dienst einstellen. Was glauben sie eigentlich, wieviel Geld die verdienen?
Verlagswebseiten verlieren Besucher in dem Maße, in dem Besucher sich mit Angeboten von Suchmaschinen und Aggregatoren zufrieden geben, also nicht mehr auf die Originalseiten durchklicken, weil ihre Informationsinteressen dort mit Auszügen von Verlagsinhalten bereits gestillt werden.>
Wirklich? Was bitte sind denn ihre Inhalte wert, wenn die Leute sie nicht mehr lesen wollen? Werden Schlagzeilen nicht deshalb geschrieben, damit die Leute dann den Text lesen wollen? Ihr Argument ist ja so, als würde BILD sagen: Wir benutzen jetzt keine großen Schlagzeilen mehr, denn dann wollen die Leute den Text nicht mehr lesen (bzw. BILD kaufen). Wie logisch ist das denn?
Ich habe mal einen Google-Test mit dem Begriff “Leistungsschutzrecht” gemacht. Hier mal eine Auswahl an Snippets:
Der deutsche Vorstoß, Suchmaschinen und News-Aggregatoren zur Kasse zu bitten, wenn sie Textauszüge nutzen, ging durch die …
Frankreichs Verleger planen Leistungsschutzrecht
Was ist Leistungsschutzrecht?
Leistungsschutzrecht Der Code ist das Gesetz
Zum Thema Leistungsschutzrecht ist schon alles gesagt worden und auch schon von jedem. Die Fronten sind so verhärtet, dass jetzt Zeit ist, …
Leistungsschutzrecht: Kampfansage an die Gratiskultur: Google zur …
Berlin. Für die Medienhäuser geht es um nichts weniger als eine Kampfansage an die Gratiskultur im Netz, Internet-Aktivisten sehen dagegen …
Leistungsschutzrecht für Verlage Lex Google – jetzt überarbeitet
Leistungsschutzrecht: Ministerium weitet Google-Gesetz aus
Das Ende der Gratiskultur im Internet
Medienwoche: Berliner Senat sieht geplantes Leistungsschutzrecht …
Berlins Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz von Presseverlegern …
Also warum sollte nun jemand, der sich für das LSR interessiert, nicht mehr durchklicken? Er hat doch lediglich erfahren, dass hinter dem Link etwas wartet, was ihn interessieren könnte.
Da die Verlage keinerlei Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte bekommen, ergibt sich zwangsläufig eine Diskrepanz.
Ihre “Vergütung” sind mehr Leser. Leser, die Ihren Artikel sonst nie gefunden hätten. Das nennt sich Symbiose.
Jeder Verlag kann dann selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er Inhalte für Trafficakquisition einsetzt. Falls Sie an dieser Stelle einwenden, Robots.txt biete diese Wahlmöglichkeit bereits, ist zu widersprechen, siehe dazu die entsprechenden Posts in diesem Blog.
Nun, jeder andere, der Inhalte im Netz veröffentlicht, kann (und darf) das nur mit robots.txt. Denn wenn Sie etwas im Internet veröffentlichen, steht es kostenlos zur Verfügung, das ist nämlich der Sinn des Internets. Wollen Sie niczht, das Inhalte kostenlos genutzt werden, können Sie diese entweder hinter eine Paywall setzen oder sie eben nicht veröffentlichen. Mit robots.txt sorgen sie dafür, dass alle bösen Aggregatoren ihre Texte nicht mehr nutzen. Gefällt Ihnen nicht, ist aber geltendes Recht. Wenn ich ein Foto veröffentliche, muss ich miur gefallen lassen, dass es bei Google Images auftaucht, es sei denn, ich verhindere das aktiv (was sehr leicht ist). Suchmaschinen wären unfähig, ihren Auftrag zu erfüllen, würde das nicht so gehandhabt.
Wenn Google und Wikipedia ihre Leistungen gratis anbieten, ist das ihre unternehmerische Entscheidung. Solange kein Geld verlangt wird, darf jedermann kostenlos nutzen. Das gilt auch für Verlage und Journalisten. Ihrerseits haben sich viele Verlage dazu entschieden, zentrale Leistungen künftig nicht mehr kostenlos abzugeben.
Äh wie bitte? Dann geben Sie sie doch nicht kostenlos ab, punktum. Solange ihre Artikel frei verfügbar im Netz stehen, können Sie für deren Nutzung nichts verlangen (Urheberrecht vorbehalten), ebensowenig wie Google sagen kann: Springer darf meine Leistungen nicht nutzen, ohne dafür zu bezahlen.
Wie bitte begründen Sie solche Sonderrechte speziell für Verlage? Warum soll jemand, der mit viel Arbeit ein Blog betreibt, keinen Anspruch auf “Leistungsschutz” haben… sprich warum soll aus einem Blog aggregiert werden dürfen und aus einer Zeitung nicht. Nur weil die Leistung in erstem Fall ein einziger erbringt, und im zweiten mehrere? “Solange kein Geld verlangt wird, darf jedermann kostenlos nutzen.” Äh nö, so funktioniert das im Netz nicht. Sie könnewn gerne Geld verlangen, zahlen muss deswegen aber noch keiner.
Nehmen Sie mal meinen Kommentar hier. Wenn ich jetzt sage: Sie veröffentlichen meinen Kommentar, nutzen also meine Leistung, ohne dafür zu zahlen. Schließlich bringen Ihnen meine hochintelligenten Kommentare mehr Leser. Ich will jetzt 50 Euro dafür. Auf jeden Fall bin ich bereit, in Vehandlungen über Zahlungen ihrerseits einzutreten.
Dann haben Sie mehrere Möglichkeiten:
1) Sie zahlen (freiwillig)
2) Sie löschen einfach
3) Sie ignorieren das einfach, weil es keine Rechtsgrundlage für meine Forderung gibt.
Wenn Sie also “zentrale Leistungen” nicht mehr kostenlos anbieten möchten, dann tun Sie das einfach nicht.
Nur, das wollen Sie ja gar nicht. Darum “optimieren” sie ja für Google. Sie WOLLEN, dass Ihre Leistungen genutzt werden, sonst könnten Sie sich die Optimierung ja schenken.
Vielleicht hilft Ihnen ja Grimms Märchen weiter:
Der weise Richter
Ein reicher Mann lebte mit seiner Frau in einer Stadt. Sie hatten ein großes Haus, viele Bedienstete und große Reichtümer.
Hinter ihrem Haus lebte ein armer Mann mit seiner Frau. Obwohl der reiche Mann und seine Frau ein komfortables Leben
führten, waren sie so dünn wie Bohnenstangen. Sie machten sich ständig Gedanken über ihre Geschäfte und waren stets
beschäftigt. Der arme Mann und seine Frau dagegen waren sehr dick. Sie hatten kaum Sorgen und waren immer glücklich.
Eines Tages traf der reiche Mann den armen Mann auf der Straße und sprach. „Was isst du, dass du so dick bist?“ „Nichts
Besonderes“, antwortete der arme Mann. „Wir warten einfach jeden Tag darauf, dass dein Koch mit der Arbeit beginnt. Der
Duft aus deiner Küche genügt uns. Deshalb sind wir so dick.“
Als er das hörte, wurde der reiche Mann sehr ärgerlich. Er befand, dass der arme Mann und seine Frau den Nutzen am Duft
seiner Mahlzeiten hatten. So wandte sich der reiche Mann zusammen mit seiner Frau an einen Richter und sprach: „Wir
wollen Entschädigung, Euer Ehren!“ Der arme Mann und seine Frau verteidigten sich vor Gericht gegen die Anklage des
reichen Mannes und seiner Frau.
Der Richter verkündete das Urteil. Er forderte die entsprechende Summe an goldenen Münzen und eine Metallschüssel. Er
fragte den reichen Mann: „Bist du bereit, die Entschädigung anzunehmen?“
Der reiche Mann nickte. So nahm der Richter die Münzen und ließ sie nach und nach einzeln in die Metallschüssel fallen. Der
reiche Mann aber zählte die Münzen anhand des Klappern, das sie beim Fallen in die Schüssel verursachten. „Ja, das ist die
Entschädigung, die wir wollen!“ sagte der reiche Mann.
Der Richter aber antwortete dem reichen Mann: „ Der arme Mann erhielt nur den Duft deines Essens. Deshalb ist es gerecht,
dass du nur das Geräusch der fallenden Münzen als Entschädigung erhältst.“
Die Verhandlung war vorüber. Der arme Mann und seine Frau wurden entlassen. Der reiche Mann und seine Frau verließen
beschämt das Gericht.
Christoph Keese
@ M. Winter 21:19
Reduktion auf Google: Ist deswegen nicht geboten, weil der Gesetzentwurf Suchmaschinen und Aggregatoren gleichermaßen umfasst. Also wäre es eine Verkürzung, nur über zu Google zu sprechen.
9 von 10 Aggregatoren werden ihren Dienst einstellen anstatt zu zahlen: Abwarten. Dafür gibt es weder Grund noch Beweis.
Wert von Informationen: Doch, Verlagsinhalte sind wertvoll und werden gern gelesen. Sonst gäbe es für Aggregatoren keinen Grund, sie zu sammeln und selber auszuspielen.
Kostenlos im Netz: Die Tatsache, dass Texte und Bilder kostenlos auf Verlagsseiten stehen, berechtigt nicht zum Kopieren dieser Texte. Das müsste unmittelbar einleuchten.
Grimms Märchen: Ich kann den Bezug zum vorliegenden Fall nicht erkennen.
Flo Diehl
Das heisst, wenn ich an der Auslage eines Zeitschriftenhändlers vorbeilaufe, oder (Gott bewahre) in Zeitschriften blättere, ohne sie dann zu kaufen, müsste ich konsequenterweise vor Eintritt in den Zeitschriftenladen eine Gebühr entrichten, die dieses “Browsing” kompensiert?!
Sehen sie was das für ein Unsinn ist? Ud jetzt bitte nicht die Ausrede “das Internet ist was anderes…lässt sich aufs reale Leben nicht übersetzen”
Ihre Ganze Argumentation fußt auf der Annahme, dass ihnen durch Verbreitung ein Mangel entsteht.
Also, es mag sein, dass der “Verlust” durch Nutzer die nur durch Aggregatoren konsumieren, vorhanden ist.
Die interessante Frage, die IMMER NOCH konsequent nicht beantworten wollen, können oder dürfen, ist was netto dabei raus kommt. Die Absolutwerte sind überhaupt nicht interessant, es kommt darauf an wie sich die “Verluste” in Relation zu den Gewinnen mit dem Online-Geschäft verhalten.
M.Winter
Wert von Informationen: Doch, Verlagsinhalte sind wertvoll und werden gern gelesen. Sonst gäbe es für Aggregatoren keinen Grund, sie zu sammeln und selber auszuspielen.
Aggregatoren (inkl. Google News) bringen mir gar nichts, wenn ich nicht anschließend die Verlagsseite aufsuche. Auch eine Suchmaschine ist relativ sinnfrei, wenn ich nicht nach ihrer Konsultation die Seite aufsuche, die mich interessiert. Eine aussagefähige Überschrift und ein Snippet haben für mich genau einen Informationswert, nämlich den: Hat die Seite die Info, die ich suche? Besonders interessant finde ich zum Beispiel den Commentarist, der mich über Kommentare in Presseerzeugnissen informiert. Dadurch entsteht ein echter Mehrwert, weil ich mich schlichtweg nicht durch 100 Verlagsseiten klicken werde, um einen mich eventuell interessierenden Kommentar zu lesen. Je besser das (letztlich von Ihnen gelieferte) Snippet, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass ich den Kommentar lesen werde und damit auf Ihrer Verlagsseite lande und Werbung konsumiere, mit der Sie Ihr Angebot finanzieren.
Einem Snippet bei Google News kann ich gerade noch entnehmen, dass Deutschland gegen die Färöer gewonnen hat (eine Info, die tausendfach zur Verfügung steht), aber das war es dann auch schon. Sobald ich irgendeine tatsächliche journalistische oder Verlagsleistung nutzen möchte, muss ich auf die entsprechende Seite selbst gehen.
Und selbstredend nutzen Ihre Journalisten auch gerne die Inhalte anderer, nicht nur die von Verlagen. Was würden Sie tun, wenn Google und Wikipedia einen Hinweis anbringen würden, dass Privatpersonen das Angebot kostenlos nutzen dürfen, Mitarbeiter von Verlagen aber dafür zu zahlen hätten. Gäbe wohl ziemliche Heiterkeit in ihren Redaktionsräumen.
Kostenlos im Netz: Die Tatsache, dass Texte und Bilder kostenlos auf Verlagsseiten stehen, berechtigt nicht zum Kopieren dieser Texte. Das müsste unmittelbar einleuchten.
Doch selbstverständlich darf ich diese Inhalte “kopieren”, wenn sie frei zugänglich sind. Sie verwechseln (mit Absicht?) gerne das Wort “kopieren” mit “republizieren”. Kopieren, sprich auf meinem PC speichern, darf ich alles, was nicht offensichtlich aus einer rechtswidrigen Quelle stammt. Ich tue das im Prinzip automatisch, denn wenn ich eine Seite aufrufe, fertige ich von ihr eine zumindest temporäre Kopie an.
Beim Republizieren setzt das Urheberrecht (recht enge) Grenzen. Sie wollen nun Geld für das Republizieren von Satzschnipseln, die aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe nicht unter das Urheberrecht fallen, weil jemand mit diesen winzigen Schnipseln Geld verdienen könnte. Sie berufen sich dabei auf irgendwelche Leistungen ihrerseits, die niemand kostenlos nutzen dürfe, der selbst einen finanziellen Nutzen davon hat.
Sie beantworten meine Frage aber nicht, warum Verlage Sonderrechte haben sollten, was die Vergütung dieser “Leistungen” betrifft, ein Blog, das Ihre selbstgestrickten Definitionen von einem “Verlagserzeugnis” nicht erfüllt, aber nicht.
Warum soll eine von Ihrem Verlag erstellte Schlagzeile/Überschrift eine zu vergütende Leistung sein, die eines Blogs aber nicht?
Sie können keinen “Schaden” beziffern, der Ihnen durch Aggregatoren (bes. Google News) entsteht. Ich behaupte, unterm Strich entsteht Ihnen keiner, denn wäre das so, könnten Sie diesen Schaden in 30 Sekunden abwehren.
Ich fände es ideal, wenn ALLE Aggregatoren mal einen Monat komplett ihre Dienste einstellen würden und sie dann mal gucken würden, ob ihr Umsatz dann steigt oder fällt.
Grimms Märchen: Ich kann den Bezug zum vorliegenden Fall nicht erkennen.
Schade, aber nicht überraschend.
Fazit: Die Presseverlage könnten sehr wohl ihr eigenes Google News ins Leben rufen. Da wären Sie auch viel freier in der Entscheidung, was da zu lesen ist und was nicht. So können ja auch die Rechteinhaber bei Amazon frei entscheiden, wieviel Vorschau sie zulassen möchten.
Zu teuer, gelle?
Mett
“Nun, jeder andere, der Inhalte im Netz veröffentlicht, kann (und darf) das nur mit robots.txt. Denn wenn Sie etwas im Internet veröffentlichen, steht es kostenlos zur Verfügung, das ist nämlich der Sinn des Internets. Wollen Sie niczht, das Inhalte kostenlos genutzt werden, können Sie diese entweder hinter eine Paywall setzen oder sie eben nicht veröffentlichen.”
Das ist doch nicht richtig. Nur weil ich mich zur Publikation eines Textes im Internet entscheide und du kostenlos darauf zugreifen darfst, heißt das noch lange nicht, dass andere diesen Text (oder ein Bild, oder ein Musikstück, etc.) kostenlos weiterverbreiten oder anderweitig nutzen dürfen. Das hat mit Geist des Internets wenig zu tun.
Im Bezug auf Nachrichtenaggregatoren sehe ich das aber anders, da hier keine kompletten Texte genutzt werden, sondern im Rahmen einer Verlinkung Textauszüge abgebildet werden. Wie sonst soll man Suchergebnisse präsentieren, die auf Text zeigen?
Das ist doch ein Dilemma, mindestens aber Schizophren. Verlage nutzen kostenlos die Suchdienstleistung einer Suchmaschine, die sie nicht nutzen müssten und beklagen sich dann darüber, dass die eigenen Texte auszugsweise dargestellt werden. Das muss doch das Wesen einer Textsuchmaschine sein. Wie sollen sich die Schumaschinen denn finanzieren, wenn sie keine Werbung schalten dürfen? Google News zeigt ja nichtmal Werbung an und generiert demzufolge auch keinerlei Einnahmen.
Herr Keese, wie stellen Sie sich das vor?
Mett
Keine Antwort ist auch eine Antwort. Nicht wahr?
Christoph Keese
Ihre Frage habe ich in diesem Blog schon xfach beantwortet. Bitte machen Sie sich die Mühe, das nachzulesen, anstatt mir die Mühe aufzulasten, alles noch einmal einzutippen.
Moki
Guter Punkt, was Sie da unter 3) anschneiden. Wer Google und Wikipedia privat nutzt, sollte das kostenlos tun dürfen. Mit der gleichen Logik, mit der nun ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden soll, sollten dann all jene, die das Internet beruflich nutzen (v.a. Verlagsmitarbeiter) dafür eine Gebühr bezahlen müssen…
Moki
Guter Punkt, was Sie da unter 3) anschneiden. Wer Google und Wikipedia privat nutzt, sollte das kostenlos tun dürfen. Mit der gleichen Logik, mit der nun ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden soll, sollten dann all jene, die das Internet beruflich nutzen (v.a. Verlagsmitarbeiter) dafür eine Gebühr bezahlen müssen…
Moki
… mein letzter Kommentar sollte eigentlich unter einem anderen Beitrag stehen…
Christoph Keese
@Mark B. / Eintrag 17:58
Die rechtlichen Bewertungen, die uns vorliegen, kommen zu anderen Schlüssen.
Ihre Einschätzung der Rechtelage trifft so nicht zu. Sie schreiben:
Dieser Punkt ist seit Jahren in Diskussion und schon vielfach erläutert und geklärt worden. Bei den Werken freier Mitarbeiter – zahlenmäßig die große Überzahl – liegen den Verlagen eben nur dann ausreichende Rechte aus Vertrag vor, wenn sie Total-Buy-Out-Verträge abschließen. Dies kann aber nicht das Ziel der Urheberrechtspolitik sein. Unser Haus beispielsweise setzt bis auf wenige Ausnahmefälle (ausdrücklicher Wunsch einzelner Urheber) keine Total-Buy-Out-Verträge ein. Gewerkschaften und Urheber wenden sich aus nachvollziehbaren Gründen gegen Total-Buy-Out-Verträge. Nur mit einem Leistungsschutzrecht kann der Druck auf Total-Buy-Out-Verträge gesenkt werden.
In Abwesenheit von Total-Buy-Out-Verträgen besteht eine erhebliche Schutzlücke auch oberhalb der Schöpfungshöhenschwelle. Die Alternativen lauten deswegen: Entweder Leistungsschutzrecht oder Total-Buy-Out-Verträge.
dirk
Ich betreibe seit Jahren eine Website, die u.a. über Google gefunden werden kann. Noch nie wurde ich gefragt, wie viel ich dafür haben will. Ich wäre mit einem halben Cent pro Leser, der via Google kommt, zufrieden – aber Google weiß das nicht und will das nicht wissen. Meine Website umfasst Tausende Dokumente und füllt entsprechend viele Bildschirmseiten des Google-Katalogs, wofür Google ausschließlich Traffic- und Serverkosten entstehen, doch auf jeder dieser Fundseiten ist Reklame platziert, die Geld in die Kassen von Google spült. Google wird immer reicher. Ich hingegen betreibe ein werbefreies Angebot, trage alle Kosten aus meinem Privatvermögen. Je mehr Leser Google schickt, desto mehr muss ich bezahlen. Seit 17 Jahren geht das so, vor Google mit Yahoo und anderen Suchmaschinen. Auch heute ist es nicht Google allein. Sie alle haben nie einen Pfennig, einen Cent überwiesen, nie nachgefragt, nie auch nur einen Dank geschickt.
Meine Website enthält eine Gedichtsammlung, zu der Hunderte Leser in ihrer Freizeit beigetragen haben. Ihnen würde ich gern eine Anerkennung zukommen lassen. Ich kann es mir nicht leisten, ich verdiene nichts, verdienen tun nur die anderen. Stattdessen bekam ich Post von obskuren Vereinen, die dafür eintraten, dass ich noch mehr zahlen solle, z.B. einen “Goethe-Groschen” für jedes gemeinfreie klassische Gedicht, dass ich zeige. Eine große Website mit Gegenwartsliteratur musste ich sogar schließen, als Autoren Geld von mir forderten, da ich ihre Texte nicht binnen Stunden löschen konnte, nachdem sie einen Verlag gefunden hatten, der sie druckte. Alle wollen Geld, alle freuen sich darüber, bloß Google und die anderen Suchganoven zahlen nie, hören nicht hin, leben allein ihrem Gewinn. Das ist sehr traurig. Was soll ich tun? Schließe ich sie von meiner Website aus, liest dort keiner mehr. Dann spare ich zwar Geld, könnte aber die Gedichte auch gleich im Keller aushängen. Das wissen Google und Co. und nutzen es schamlos aus. Darum bin ich für ein Gesetz, dass die Suchmaschinen zwingt, für ihre Fundstellen Lizenzgebühren zu entrichten – ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, sich davor zu drücken, indem sie etwa meine Site nicht mehr indizieren; es muss auch vorgeschrieben sein, vollständige Suchmaschinen zu betreiben.
Dass sie meine Dokumente nicht noch gleich kopieren, konnte ich übrigens mit dem Meta-Tag “noarchive” verhindern. Und Snippets würde Google, schriebe man “nosnippets” hin, wirklich nicht mehr zeigen, ich habe es ausprobiert. Daraus schließe ich, dass Google zuhört, wenn Maschine zu Maschine spricht. Unmenschlich, ja, – aber wenigstens das.
Die Artikel der Zeitungen haben jeweils Urheber. Vor allzu grobem Missbrauch schützt das Urheberrecht. Meine Gedichtsammlung ist nicht urheberrechtlich geschützt. Das finde ich gut, sonst gäbe es sie ja gar nicht. Umso mehr verstehe ich die Forderung nach einem umfassenden Leistungsschutz – auch wer nicht urgehoben hat, erbringt eine Leistung. Meinen Respekt dafür drücke ich aus, indem ich anklickbare Verweise, Links zu Sites anderer Betreiber nur mit unterschriebener Genehmigung setze. Es sollte jeder selbst entscheiden können, wer seine Leistung nutzen darf und ob und was er dafür zahlen soll. Auf ein Entgegenkommen Googles hoffe ich dabei längst nicht mehr. Dass die sich rühren, ist so unwahrscheinlich wie der Anruf des Telefonsbuchverlags mit der Frage, was ich dafür möchte, dass er meine Nummer druckt. Ich wünsche dir Glück für deinen Kampf gegen die Konzerne der “Kostenloskultur” und für faire Gewinne aus echter Leistung, für ein gerechtes Leistungsschutzrecht – aber ich glaube nicht daran; es wird seine Gründe haben, dass bislang kein Staat der Welt sich traute.
Moki
Das ist doch eine total verdrehte Logik… Warum betreiben Sie privat eine Internetseite, wenn Sie sich indirekt darüber beklagen, dass zu viele Menschen diese Seite anklicken und Ihnen dadurch Kosten für Traffic entstehen? Anders herum wird ein Schuh draus. Wer eine Seite im Netz betreibt, will auch, dass sie gefunden und angeschaut wird. Eine Bibliothek beklagt sich doch auch nicht darüber, dass plötzlich Leseratten über sie herfallen und die ganzen kostbaren Bücher aus den Regalen zerren. Dafür, dass Seiten im Netz gefunden werden, gibt es Suchmaschinen, die Menschen auf diese Seiten leiten. Und dafür, dass mir die Suchmaschinen etwas zuleiten, das ich ja gerade will (nämlich Leser), kann ich doch um Himmels Willen kein Geld verlangen. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?
Moki
Es ist das erste Mal, dass ich überhaupt ein offizielles Statement von Google in dieser Sache lese. Und das, obwohl ich mich mit der Thematik aktiv nach Inhalten suchend auseinandersetze. Mann kann Google vieles vorwerfen. Das hier…
“Google hält sich absichtlich im Stand der Unwissenheit, um in der Debatte weiter holzschnittartig mit unrichtigen Argumenten hantieren zu können.”
… aber weiß Gott nicht. Das sieht mir doch schon wieder nach verlagsseitiger Stimmungsmache aus.
Mark B.
“Erstens müsste jeder einzelne Verlag erklären, dass er das Leistungsschutzrecht für sich in Anspruch nehmen möchte, bevor er überhaupt irgendwelche Schritte unternimmt.” – Haben Sie wirklich keinerlei Ahnung vom Rechtsrahmen der Bundesrepublik Deutschland oder verschleiern Sie die Wahrheit hier vorsätzlich?
Ab dem Tag, an dem ein Leistungsschutzrecht in Kraft tritt, bedarf es keiner “Anmeldung” oder “Erklärung”, damit jegliche von diesem Recht umfasste Leistung geschützt ist. Der Schutz entsteht per Gesetz. Und ab diesem Tag kann der Rechteinhaber das Recht geltend machen. Er kann auch zwei Jahre, 355 Tage später kommen und seine Ansprüche rückwirkend bis zum Tag des Inkrafttretens des Gesetzes einklagen.
Deshalb ist das Risiko für jeden Nutzer von dem Leistungsschutzrecht unterliegenden Leistungen ab diesem Tag unkalkulierbar. Und aller anderen Personen, bei denen unklar ist, ob sie die Leistungen in einer Weise nutzen, die dem Gesetz unterliegt auch.
Ab dem Tag des Inkrafttretens eines solchen Gesetzes muss jeder Betreiber einer Suchmaschine und jeder, der Inhalte “in entsprechender Weise nutzt” oder befürchtet, darunter zu fallen, die Nutzung einstellen um dem Haftungsrisiko zu entgehen. Oder er muss vor dem Tag des Inkrafttretens mit jedem Rechteinhaber eine Vereinbarung abschließen.
Google wird das nicht tun. Google wird Ihre Beiträge einfach aus dem Suchindex und vor allem aus Google News entfernen, es sei denn, sie verpflichten sich rechtswirksam, auf das Leistungsschutzrecht zu verzichten. Und das werden Sie tun. Denn Sie können es sich nicht leisten, auf die Besucher von Google zu verzichten. Deren Werbeeinnahmen liegen nämlich erheblich höher als alles, was Sie aus dem Leistungsschutzrecht je erlösen könnten.
Dann aber ist das Leistungsschutzrecht vollkommen unnötig. qed
Christoph Keese
Sie irren. Es ist genau anders herum. Mit Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts entsteht keinerlei Zahlungsverpflichtung für irgendjemanden. Das Leistungsschutzrecht gibt jedem Verlag lediglich das Recht, selbst entscheiden zu dürfen, wer seine Leistungen nutzt. Dieses sogenannte Ausschließlichkeitsrecht läuft auf ein Lizenzmodell hinaus. Wer ohne Lizenz nutzt, kann maximal dazu aufgefodert werden, künftig nicht mehr zu nutzen. Aber es kann ihm nicht einfach eine Rechnung geschickt werden. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Weder steht im Gesetz ein Vergütungsanspruch – Ausschließlichkeitsrechte sind etwas anderes als Schranken. Noch bestünde mit einem Nicht-Lizenznehmer ein Lizenzvertrag, aus dem heraus man eine Zahlung verlangen könnte.
Wie kommen Sie zu Ihrer Rechtsauffassung? Sie geht fehl und entbehrt jeder Grundlage.
Mark B.
Wie ich zu meiner Rechtsauffassung komme? Ich bin Jurist und mit dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie dem Schuldrecht des BGB vertraut. Sie offenbar nicht. Mit einer Nutzung unter Verletzung eines Leistungsschutzrechtes entsteht immer ein Schaden und damit ein Schadensersatzanspruch.
Dieser kann nach Wahl des Rechteinhabers in drei Formen geltend gemacht werden: Gewinnherausgabe wenn beim Verletzer direkt ein bezifferbarer Gewinn entstanden ist, entgangener Gewinn des Verletzten wenn dieser bezifferbar und nachweisbar ist oder im Rahmen der Lizenzanalogie, das heißt der Rechteinhaber kann vom Verletzer die Summe fordern, die verständige Partner bei einer vorherigen Abstimmung und Einigung wohl verlangt hätten.
Ihre Ansicht, dass aus der Verletzung eines Leistungsschutzrechtes keine Forderungen geltend gemacht werden können, ist hingegen völlig abwegig. Wenn Sie das wirklich glauben, dann erklärt das natürlich ihre Position. Dann hoffe ich allerdings, dass sie nach der Aufklärung ihres Irrtums zwar enttäuscht (im Sinne der Aufhebung einer Täuschung) sind, aber selbst einsehen, dass ihr Verlangen und das ganze Leistungsschutzrecht vollkommen absurd sind.
Christoph Keese
Sie berücksichtigen bei Ihrer Darstellung nicht die für den Sachverhalt wichtige BGH-Rechtssprechung über die rechtlichen Auswirkungen der Einstellung von Material auf frei zugänglichen Webseiten. Zu beachten sind auch die Auswirkungen von Robots.txt. Aggregatoren würden bei einem Vorgehen, wie Sie es skizzieren, den Einwand erheben, der Einstellung auf die Website bzw. Robots.txt sei eine Erlaubnis erteilt worden. Zur Robots.txt-Problematik und der Notwendigkeit differenzierter maschinenlesbarer Rechteübermittlung ist in diesem Blog an mehreren Stellen berichtet worden.
Wenn Sie Leistungsschutzrechte generell für absurd halten, würde mich interessieren, ob Sie zu diesem Urteil auch bei den vorhandenen Leistungsschutzrechten kommen. Warum sollte das sehr breite Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller gerechtfertigt sein, das sehr schmale der Presseverleger aber nicht? Worin erkennen Sie einen grundsätzlichen Unterschied zwischen der Leistung eines Tonträgerherstellers und der eines Presseverlags? Oder lehnen Sie alle Leistungsschutzrechte ab?
Mark B.
Die Rechtsprechung des BGH zu öffentlich zugänglichen Webseiten hat doch mit Leistungsschutzrechten überhaupt nichts zu tun? Sie bezieht sich doch zB in der Google-Bildersuche-Entscheidung auf Inhalte, die mindestens dem Leistunggschutzrecht des Lichtbilds unterliegen, wenn nicht wie die meisten betroffenen Bilder sogar ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk vorliegt? Wo sehen Sie denn da den Bezug zum hier diskutierten Leistungsschutzrecht?
Und nein, ich erkenne natürlich die Bedeutung von Leistungsschutzrechten da an, wo Leistungen erbracht werden, die unterhalb der Schwelle eines urheberrechtlich geschützten Werkes liegen (zB den Lichtbildern) oder andererseits Leistungen außerhalb des urheberrechtlichen Rahmens für die Vermittlung oder den Werkzugang erforderlich sind (musikalische Aufführungsrechte und solche an Tonträgern). In allen bisherigen Anwendungsbereichen von Leistungsschutzrechten schließen diese eine reale Schutzlücke.
Bei Verlagsprodukten sind solche Leistungsschutzrechte aber offensichtlich nicht erforderlich, da die Verlage bereits aus Vertrag über die urheberrechtlichen Ansprüche der Autoren verfügen und deshalb gar keine Schutzlücke vorliegt.
M.Winter
“Wer ohne Lizenz nutzt, kann maximal dazu aufgefodert werden, künftig nicht mehr zu nutzen.”
Ach? Und diese Aufforderung, wie kommt die? Als freundlicher Brief? Oder vielleicht nicht doch als Abmahnung. Und das bei jedem Snippet? Wieviele täglich?
Entschuldigen Sie, Herr Keese, man kann Lobbyist für den Springer Verlag sein. Man kann auch ein völlig absurdes Gesetz verteidigen.
Aber was Sie hier machen, das kann man nur noch mit fassungslosem Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen.
Wake up and smell the coffee. Google braucht die deutschen Verlage nicht. Google wird einfach alle de-listen, die Geld wollen.
Die GEMA kennt das schon. Nie und nimmer wird Google sich auf ein deutsches LSR einlassen und damit quasi andere Länder auffordern, nachzuziehen.
Daniel
Würde Google bereit sein für Verlagsinhalte zu zahlen, wäre dies ein Tabubruch. Verlage in aller Welt würden sich sofort darauf berufen und würden auch ein LSR für ihre Inhalte fordern. Desweiteren würden bei anderen Inhalteanbietern Begierden geweckt werden. Warum sollten ProSieben, MyVideo oder Anbieter von Online-Games kein Geld für ihre Leistung bekommen?
Außerdem wäre es ein Eingeständnis Googles, dass sie mehr von Verlagsinhalten profitieren als umgekehrt. Da Google aber nicht besonders von Verlagsinhalten abhängig sind, können sie ein Delisting von Verlags-Webseiten riskieren.
Und solange Google diese Linie fährt, sieht es für das LSR ganz schlecht bezüglich der Umsetzung aus. Denn hier herrscht eine Art . Denn es gibt sicherlich einige Verlage, die sich sehr gerne dem potenziell frei werdenden Traffic von Welt, Bild, Spiegel, FAZ, Zeit, etc. annehmen würden um dadurch massiv zu profitieren.
Daniel
… Denn hier herrscht eine Art “Gefangenendilemma”. …
Andrea Reimann
Mich kauderte, pardon: schauderte bei der Lektüre dieses absurden Artikels. Ich hoffe, das Leistungsschutzrecht kommt recht bald – es wird den Verlagen sehr weh tun, sie werden weniger Nutzer haben und viele Werbeeinnahmen verlieren.
Für die Nutzerlieferanten (Google etc.) ist das weder gut noch schlecht. Es kann ihnen völlig egal sein.
Oh Verleger, wann rafft Ihr das endlich?!
[...] Von Andreas Rabe | 6. September 2012 – 22:44 | Bloggen, Internet Hier nur mal ein kleiner Linktip zu einem Blogeintrag von Herrn Keese. Interessant ist weniger der Artikel, sondern vielmehr die Aussagen in den [...]
Leistungsschutzrecht - mal wieder Keese - Addis Techblog
6. September 2012
robbyb
„Google weigert sich beharrlich, die wirtschaftlichen Folgen eines Leistungsschutzrechts konkret abschätzen zu können, …”
Kann mir bitte einer mal erklären, wie ich mich weigern soll etwas zu KÖNNEN ???
Ähhm – “Ich weigere mich, Herrn Keeses Argumente verstehen zu können ?!”
Bin ich der einzige der das als
“Ich weigere mich Herrn Keeses Argumente verstehen zu wollen.”
oder
“Ich will Herrn Keeses Argumente nicht verstehen.”
begreift.
Was für mich rückübersetzt dann bedeutet:
“Google will die konkreten wirtschaftlichen Folgen eines Leistungsschutzrechtes nicht abschätzen … ”
Was für mich wieder Sinn macht. Keinen Sinn macht es für mich dagegen, die wirtschaftlichen Folgen von etwas abzuschätzen, das noch der juristischen Interpretation durch die ersten Präzedenzfälle bedarf und daher aus heutiger Sicht als schlicht nicht abschätzbar bzw. nur durch unverhältnismäßigen Aufwand mit hinreichender Genauigkeit abschätzbar ist.
Außerdem geht es hier noch nicht einmal um geltendes Recht. Der Bundesrat muss doch auch noch etwas dazu sagen.
Flo Diehl
…and back to Google bashing…
Wenn die Verlage so verhandlungsbereit und sonstwas sind, wozu brauchts dann eine gesetzliche Verankerung der Verwerterrechte?
Was ist mit Fair Use, was ist mit der Einigung zwischen NYT und news-aggregatoren?
Langsam langweilts echt.
1. Beweise, dass Google direkt mit der Aggregation Geld verdient gibt es NICHT.
2. Die Argumentation: “Ja dann verdient google halt über 2 – 3 Ecken mit Aggregation Geld”, laesst sich auch auf jede andere Industrie, inklusive den Verlegern anwenden. Über 2-3 Ecken verdient jeder mit den Werken anderer Geld…
3. Beweis mir d’r Doepfner mal, dass er Verlust macht wenn google rumaggregiert.
4. Enteignet Springer!! (Ach nee, Moment, war schon…sorry…)
Thomas
Dabei wäre das angebliche Problem der Verlage, dass nämlich Google mit ihren Texten unberechtigterweise Geld verdient, ganz, ganz einfach zu lösen, Herr Keese:
Gründen Sie (oder von mir aus auch Ihr Arbeitgeber) doch einfach ein Start-Up, entwickeln Sie eine Suchmaschine ausschließlich für Verlagsinhalte, überzeugen Sie alle Verlage sich dort indizieren und gleichzeitig bei Google und allen anderen Suchmaschinen per robots.txt auslisten zu lassen, vermarkten Sie die Suchergebnisse und beteiligen Sie die Verlage an den Erlösen.
Keine Lust dazu? Kann ich verstehen Dabei wäre das doch jetzt genau der richtige Zeitpunkt dafür, falls es tatsächlich zu diesem LSR kommen sollte. Also nochmal die Frage: Keine Lust? Und warum nicht?
Peterchen
Lieber Herr Keese,
ich habe mir nun lange genug ihren Blog verfolgt, aber langsam habe ich genug.
Sie wundern sich, dass Google mit Ihnen über diesen Unfug nicht reden will? Ich würde das an Googles Stelle auch nicht machen.
Können Sie bitte aufhören unsere Politiker mit diesem Thema zu nerven? Es gibt schließlich auch wichtige Themen und nicht nur Unsinn!
Wenn man Ihre geistigen Ergüsse so liest könnte man meinen, dass diverse Entscheider der großen deutschen Verlage geistig auf dem Niveau eines kleinen Kindes stehen geblieben sind.
Ich finde, dass Sie mit dem Thema LSR nun lange genug genervt haben. Sehen Sie es doch einfach ein, dass das nichts wird und sehen Sie zu, dass Sie eine Paywall für Ihre ach so tollen Inhalte an den Start bekommen. Der Osten macht es doch vor: http://www.turi2.de/2012/09/04/heute2-polnische-medien-gemeinsamer-paywall-14667100/
Ich würde mich freuen in Zukunft nichts mehr von Ihnen zu hören (es sei denn Sie steigen aus dem Verlagsgeschäft aus und machen was ehrenamtliches oder so).
Christoph Keese
@ Peterchen: Am besten wird dann wohl sein, dass Sie die Lektüre dieses Blogs einstellen.
Peterchen
Alles klar. Ich bin hier raus.
Sie checken es ja eh nicht, dass der Schuss nach hinten losgehen wird.
Können Sie nicht mal nachsehen wie es Ihrem Kollegen, dem Herrn Dieckmann in den USA so geht? Und lassen Sie sich ruhig Zeit
Ein schönes Wochenende und viel “Erfolg” mit dem LSR ^^^
Juliane Böckler
Solange die Verlage sich weigern, ihre Texte per Robots.TXT zu schützen, darf Google sich gerne weigern, das LRS anzuerkennen. Finde ich ganz richtig.
Heller
Gehen Ihnen die Argumente aus, Herr Keese? Sie wissen ganz genau warum Google nicht mit Ihnen verhandelt. Es gibt nichts zu verhandeln. Nehmen Sie doch endlich die Titel von AS aus dem Index von Google und das Problem ist gelöst. Google kann kein Geld mehr verdienen mit Suchresultaten wo sie ebenfalls vorkommen.
Sie wollen es anscheinend nicht verstehen. Die User im Internet suchen nicht auf Google weil Sie die Bild oder was auch immer lesen wollen, sondern weil Sie eine Information brauchen. Wenn sie Glück haben, gibt es dann Traffic. Ohne Google hätten sie nichts, weil der User ansonsten ihr Artikel nie gesehen hätte.
Stefan Engeln
Hallo Heer Keese,
ob Google derzeit Gespräche ablehnt oder nicht, interessiert mich wenig, aber was mich schon interessiert und zwecks Vermeidung einer Mythenbildung ohnehin veröffentlicht werden sollte:
Wie sieht das Angebot der Verlage über Lizenzierung von Inhalten aus? Was ist der Schlüssel nach dem abgerechnet wird und welche Beträge werden aufgerufen?
Stefan Engeln
Hallo Heer Keese,
ob Google derzeit Gespräche ablehnt oder nicht interessiert mich herzlich wenig, aber was mich schon interessiert und zwecks Vermeidung einer Mythenbildung ohnehin veröffentlicht werden sollte:
Wie sieht das Angebot der Verlage über Lizenzierung von Inhalten aus? Was ist der Schlüssel nach dem abgerechnet wird und welche Beträge werden aufgerufen?
Michael
Zwei Sachen:
- “Verlage streben eine faire, vernünftige, erschwingliche wirtschaftliche Einigung mit allen Suchmaschinen und Aggregatoren an.”
Wenn Ihre Forderung fair und wirtschaftlich ist, warum nennen Sie dann nicht einfach mal ein paar Zahlen? In der Debatte möchten beide Seiten nicht so recht mit Zahlen rausrücken, aber von den Verlagen habe ich da noch weniger gehört, als von Google.
- “Andere Anbieter denken da deutlich pragmatischer, erkennen den Wert von Kreativität an und bemühen sich um eine verträgliche wirtschaftliche Einigung.”
Beispiele? Aber bitte welche mit ähnlichem Angebot, also nur kurze Snippets, keine ganzen Artikel. Wie sieht es aus mit Bing oder Yahoo?
Christoph Keese
@ Michael, Stefan Engeln: Sie schlagen vor, dass wir hier öffentlich Zahlen nennen, obwohl Google Vorschläge in Verhandlungen jederzeit erfahren könnte? Seltsamer Vorschlag.
Michael
Mir geht es dabei doch nicht um Google. ICH wollte wissen (und mindestens noch der Herr Engeln) , was die Verlage sich so vorstellen. Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht man in der heutigen Zeit doch nicht mehr mit Mauscheleien hinter verschlossenen Türen und Geheimnistuerei.
Stefan Engeln
Wenn die Verleger selbst keine Zahlen benennen wollen, was denn jetzt das Leistungsschutzrecht pro Link/Snippet kostet, dann hat sich ja wohl die intendierte Wirkung Ihres Blogbeitrages erledigt:
Einer “holzschnittartig mit unrichtigen Argumenten” vorgetragenen Strategie von Google, “um in der öffentlichen Debatte weiterhin wahrheitswidrig” Mythen zu verbreiten, hätten ja nun die Verleger selbst vorbeugen können, in dem sie in diesem privaten Blog die Zahlen veröffentlichen.
Stefan Herwig
Lieber Harry,
Prinzipiell hast du Recht, was Deine Bedenken angeht. Verlage koennen sich auslisten lassen, oder fuer ihre Inhalte Geld fordern. Dafür braucht man eigentlich kein Leistungsschutzrecht. Das sollte unter normalen Umstaenden der Markt regeln. Das Problem ist jedoch, dass kein Verleger es sich leisten kann, sich von einer Suchmaschine mit 94% Marktanteil auslisten lassen kann. Hätten wir einen homogenen Markt von Suchmaschinen, so gaebe es ja jetzt Moeglicherweise einen Wettbewerb zwischen denen, einige wuerden die Inhalte lizenzieren, Andere nicht, und es entstünde ein regulaerer Wettbewerb. Weil das aber nicht der Fall ist, kann Google diese Verhandlung einfach aussitzen – Leistungsschutzrecht hin oder her.l
kleitos
Hmmm – die richtige Antwort der Verlage wäre wohl gewesen, selber eine Suchmaschiene für den “Premiumcontent” der Verlage” zu etablieren.
Aber der Zug ist wohl so gegen 1999 abgefahren …
Frederic Schneider
Wäre ich Google, würde ich genauso reagieren. Zum einen ist das LSR überhaupt noch kein Gesetz, zum anderen wird Google doch höchstwahrscheinlich alle Angebote aus “Google News” nehmen, die eine Lizenzgebühr verlangen. Dass der Axel-Springer-Verlag das nicht gut findet, da er sich ja ein Millionengeschäft aus Lizenzgebühren mit Google erwartet, finde ich absolut nachvollziehbar. Letztendlich wird sich die Verlagsbranche mit ihrer Forderung nach einem LSR selbst schaden, da die Besucherzahlen via “Google News” dann zukünftig schlicht ausbleiben.
Torsten
Natürlich stellt es für Google ein “unbeherrschbares wirtschaftliches Risiko” dar, jedem Verlag (auch noch einzeln auszuhandeln, oder habe ich da Ihre Ausführung falsch verstanden?) der das LSR für sich in Anspruch nimmt, eine Lizenzgebühr zu zahlen.
Wenn ich (mit 3 verschiedenen Browsern getestet) Google News aufrufe, erscheinen im Umfeld genau 0 Werbeanzeigen.
Wie erzielt Google also Einnahmen durch diesen Dienst, die auch nur Ansatzweise Zahlungen an Verlage begründen würden?
Die Mär, pro Klick auf eine Webseite von Bill Gates bezahlt zu werden, die ab und zu per Mail rumgeistert, wird wohl nicht das Geschäftsmodell von Google sein.
Torsten
Harry
Im Grunde ist es doch logisch.
Würden sie auch nur Ansatzweise über diese Praxis mit euch verhandeln, müssen sie der Logik zustimmen das derjenige der die Besucher liefert auch bezahlt. Beispiele hierzu mit Taxi’s etc gibt es ja genug.
Wäre ich bei Google würde ich ebenso nicht mit den Verlagshäusern darüber reden.
Hinzu würden von mir allerdings ein paar Fragen kommen:
Ihr wollt von Google indziert werden, sprich ihr wollt gefunden werden über Google. Insofern geht Google seiner Arbeit nach und trägt eure Websites in ihrem Suchindex ein. Ihr erhaltet Besucher und Google verdient an den Werbeeinnahmen die neben der Suche zu finden sind.
Wenn ihr nicht gefunden werden wollt von Google, dann müsst ihr das in der Website hinterlegen, es kommen keine (oder besser gesagt wenige) Besucher, und Google verdient mit anderen Suchergebnissen Geld.
Nun ist es aber ja so das euch speziell die Verwendung von den Ausschnitten so wichtig und wertvoll und oh mein Gott wir werden bestohlen, ist.
Wo liegt also das Problem dem jeweiligen Aggregator zu sagen: Hör zu.. ich will nicht mehr das du uns listest.
Entweder du listest uns nicht mehr, oder du bezahlst.
Der kann es sich dann überlegen und gut ist.
Nur was da geplant ist, ist soweit abseits von gut und böse seitens Logik, das ist nicht mehr feierlich.
Da kommen die Verlagshäuser (auch die Springer AG) einem immer mit Qualitätsjournalismus. Nur mit Qualität hat das offensichtliche falsch Abschreiben von anderen Websites (Bild zum Beispiel holt sich ja gerne (zeitungsenten) von der britischen Sun) oder 1:1 Übernahmen von der dpa und co, nichts mehr mit Qualtität geschweige denn Journalismus gemein. Das ist einfach nur Abschreiben ohne Recherche ohne den eigenen Verstand und ohne überhaupt den Sinn dahinter nachgefragt zu haben (meist über Automatik Routinen sogar) Was dabei rauskommt sieht man ja.
Werter Herr Keese, es ist einfach nur zu verständlich das Google (und ich wette Microsoft schließt sich dem gerne an) bei sowas zwar zu freundlich ist zu sagen “Ihr habt doch einen Knall” und statt dessen einfach nur sagt “danke aber nein danke”
sdfsdfsdfsdf
Das bringt es auf den Punkt! Vielen Dank! Aber ich glaube nicht, dass das Herrn Keese die Augen öffnen wird. Der ist einfach schon zu festgefahren mit seiner Meinung (oder der Meinung seines Arbeitgebers).