Leistungsschutzrecht für Einsteiger: Faires Internet und guter Journalismus



Die Mainpost in Würzburg hat Stefan Niggemeier und mich zu einem Pro und Contra Leistungsschutzrecht eingeladen. Die Rolle des Pro-Sprechers in diesem Duo habe, wenig überraschend, ich übernommen. Zu Stefan Niggemeiers Contra geht es hier. Mein Beitrag gewährt besonders Einsteigern einen ersten Einblick in die Materie. Wer sich also zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, startet am besten hier:

Stellen Sie sich vor, die Firma, für die Sie arbeiten, hat etwas produziert: ein Auto, ein Flugzeug, einen Film oder ein Buch. Sie und Ihre Familie leben davon, dass es Ihrer Firma gut geht und Sie pünktlich zum Monatsende Ihr Gehalt bekommen. Vermutlich sagt Ihnen Ihr gesundes Rechtsempfinden, dass Leute, die Produkte Ihrer Firma nutzen möchten, dafür bezahlen sollten. Vermutlich denken Sie auch, dass Leute, die für diese Produkte nicht bezahlen möchten, wenigstens vorher fragen müssten, bevor sie mit einem Auto ihrer Firma vom Hof fahren, ein Buch einstecken oder einen Film kopieren – alles andere würden Sie wahrscheinlich als unfair empfinden.

Wer nutzen will, soll künftig vorher fragen

Die Modernisierung des Urheberrechts, die derzeit vom Bundestag beraten wird, sieht vor, dieses selbstverständliche Prinzip ins Internet zu übertragen: Wer die digitalen Produkte von Firmen nutzen möchte, sollte vorher fragen. Genauer gesagt geht es bei dieser Reform nur um die digitalen Produkte von Presseverlagen. Für fast alle anderen Medien wie Film, Musik oder Fernsehen gibt es solche Vorschriften seit Jahrzehnten. Nun soll diese Gesetzeslücke endlich geschlossen werden. Presseverlage sollen nicht länger benachteiligt bleiben. Dafür wird es höchste Zeit, denn im Laufe der vergangenen Jahre ist eine blühende Industrie entstanden, die gut davon lebt, Artikel und Fotos von den Webseiten der Verlage zu kopieren und weiter zu verkaufen, ohne die Verlage oder Journalisten an den Erlösen zu beteiligen. Das ist unfair.

Im Internet geht Kopieren ganz einfach. Man programmiert Computer, in regelmäßigen Abständen auf die Seiten renommierter Redaktionen zu gehen und alles Interessante herunter zu laden. Diese Kopien bündelt man und wertet sie kommerziell aus. Zum Beispiel, indem die Artikel mit Werbung garniert auf der eigenen Webseite anzeigt. Oder indem man Firmenkunden mit den gesammelten Artikeln beliefert. Indem man Archivleistungen anbietet. Oder indem man die Artikel benutzt, um Besucher in eigene Angebote zu lockern, die mit Journalismus gar nichts zu tun haben. Die Möglichkeiten sind fast unbegrenzt.

Kein eigenes Recht an der eigenen Arbeit

Vorgehen können die Verlage gegen diese Kopien kaum. Nach deutschem Gesetz haben sie kein eigenes Recht an ihrer Arbeit. Alle Rechte liegen bei den Autoren. Damit hinkt das deutsche Urhebergesetz weit hinter anderen Ländern her. Großbritannien, Kanada, Australien, USA – in der ganzen angelsächsischen Welt sind Verlage mit starken Rechten ausgestattet. Dort kann selbst klagen, wer bestohlen wurde. In Deutschland und anderen Ländern Kontinentaleuropas müssen Presseverlage ihre Autoren bitten, ihnen nahezu alle Rechte abzutreten, damit sie vor Gericht etwas erreichen können. Natürlich geben Autoren nicht gern etwas ab, das ihnen gehört. Und selbst wenn sie es tun, reicht das meist nicht aus, um wirksam und effizient gegen Kopisten vorzugehen. Dies schadet der lebendigen und vielfältigen Pressekultur.

Kein anderes Land der Welt kann sich an so vielen unterschiedlichen und anspruchsvollen Redaktionen erfreuen wie Deutschland. Redaktionen, die längst im Internet angekommen sind und dort oft mehr Leserinnen und Leser erreichen als auf Papier. Ihre Berichterstattung, ihre kritisch-investigative Recherche, ihre Kommentierung und Einordnung, ihre Regionalkompetenz, aber auch ihre Unterhaltung tragen zum Erfolg von Demokratie und Gesellschaft bei. Auch Blogger leisten etwas Unverzichtbares, aber genauso unverzichtbar sind Profijournalisten. Ihre Leistungen können durch nichts und niemanden ersetzt werden.

Keine Subvention, kein Verbot, kein Zwang

Mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes möchte die Regierungskoalition dazu beitragen, die Kultur der freien Presse im Internet zu bewahren. Sie wählt dafür den mildesten Weg. Weder schafft sie eine Subvention, also eine direkte staatliche Zahlung – die Reform kostet den Steuerzahler gar nichts. Noch eine indirekte Subvention wie beim Energie-Einspeisegesetz – auf keiner Rechnung des Verbrauchers wird diese Reform je erscheinen. Noch werden die Autoren gezwungen, Rechte an Verlage abzugeben, damit die sich leichter gegen Kopisten zur Wehr setzen können. Noch wird irgendetwas verboten, unmöglich gemacht, aus dem Netz genommen oder den Augen der Öffentlichkeit entzogen.

Das Einzige, was der Gesetzentwurf der Koalition sagt, ist dies: Wer Verlagsprodukte geschäftlich für sich selbst nutzen möchte, muss die Verlage vorher fragen. Das sollte eigentlich ganz selbstverständlich sein und ist nur fair. Vorher fragen heißt nicht, dass man irgendwo anrufen oder komplizierte Formulare ausfüllen muss. Die Klärung kann elektronisch in Bruchteilen von Sekunden stattfinden.

Auf dem Weg zu normalen Lizenzverträgen

Gemeint ist damit ein rechtliches Prinzip. In der Praxis bedeutet dies, dass Lizenzverträge abgeschlossen werden, ob nun auf Papier oder elektronisch. Zum Lizenzpreis sagt das Gesetz nichts. Jeder Verlag darf weiterhin selbst entscheiden, ob er seine Produkte verschenken möchte oder nicht. Wenn er sich dafür entscheidet, Geld in Form von Lizenzgebühren zu nehmen, muss er die Autoren zwingend daran beteiligen – das schreibt das Gesetz ausdrücklich vor. Sie bekommen ihren fairen Anteil, weil sie ja die Texte geschrieben und die Fotos aufgenommen haben. Das ist gut und richtig so.

Gegen diese Reform hat Google eine großangelegte Werbekampagne auch auf der eigenen Webseite gestartet. Es ist wichtig, diesen Einwand zu verstehen und richtig einzuordnen. Warum ist Google überhaupt betroffen? Weil Google für sein „News“-Angebot ebenfalls auf Verlagsprodukte im Netz zugreift und kleine Teile daraus kopiert.

Es geht um Leser, die nicht durchklicken

Viele Leser klicken von Google News aus nicht mehr auf die Originalseiten durch, weil ihnen der Überblick dort schon reicht. Über Leser, die Google ihnen schickt, freut sich jeder Verlag. Dafür möchte er kein Geld bekommen, denn er kann mit diesen Lesern ja Geld auf seiner eigenen Seite verdienen. Aber jene Leser, die beim Verlag gar nicht mehr ankommen, weil sie mit Hilfe von kopierten Verlagsprodukten bei Aggregatoren finden, was sie suchen, sind Grund genug zur Sorge. Für diesen Anteil des Besucherverkehrs bei Aggregatoren sollten Verlage einen fairen Ausgleich erhalten. Dies verweigern die meisten Aggregatoren, auch Google, jedoch beharrlich seit Jahren.

Aus Sicht der Verlage ist Google nur einer von vielen Dutzend Aggregatoren – und längst nicht der wichtigste. Trotzdem stilisiert Google das anstehende Gesetz zu einer Grundsatzfrage um die Freiheit des Netzes und der Information. Eine maßlose Übertreibung. Das Unternehmen beharrt auf dem heute geltenden Widerspruchssystem, das durch die Reform geändert werden soll: Jedes Produkt von Verlagen soll frei kommerziell genutzt werden dürfen, sagt Google, bis der Verlag dieser Nutzung widerspricht. Zum Ausdruck bringen sollen die Verlage ihren Widerspruch in maschinenlesbarer Form. Dafür gibt es im Netz einen technischen Standard, der es aber nicht zulässt, Preise oder detaillierte Nutzungsbedingungen einzutragen.

Opt-out erzeugt einen widernatürlichen Zustand

So stecken Verlage heute in der paradoxen Situation, dass sich jede andere Firma ihre Produkte dienstbar machen kann, ohne vorher zu fragen, und Verlage aktiv widersprechen müssen, ohne dabei aber einen Preis oder andere Bedingungen nennen zu können. Ein widernatürlicher Zustand. Denn die natürlichste aller kaufmännischen Aussagen kann in diesem System nicht ausgedrückt werden: „Ja, Sie dürfen mein Produkt nutzen, wenn Sie dafür soundsoviel bezahlen. Nein, Sie dürfen es nicht benutzen, wenn wir uns preislich nicht einig werden.“

Auch nach der anstehenden Reform bleibt das Netz frei und offen. Auch in Zukunft wird man suchen und finden können. Falls der eine oder andere Aggregator dauerhaft jede Lizenz zur Nutzung von Verlagsprodukten verweigern sollte und nicht mehr alle Verlage bereit sind, Aggregatoren kostenlos zu beliefern, bedeutet das noch lange nicht den Tod der Freiheit im Netz.

Leistungsschutzrecht schafft lebendigen Markt

Warum nicht? Weil es andere Aggregatoren geben wird, die in diese Marktlücke springen und erfolgreiche Überblicke herausbringen – mit Lizenz. Und weil es immer noch die Originalseiten der Verlage gibt. Man muss nicht die Kopien besuchen, um sich im Netz zu informieren. Viel besser ist es, man geht gleich zum Original. Dort gibt es guten Journalismus und verlässliche Informationen kostenlos oder zu fairen Preisen.

DIE WELT hat gerade ihr Abomodell im Netz gestartet. 20 Artikel pro Monat sind gratis, die Homepage bleibt offen und ab dem 21. Artikel im Monat kostet das Abo zwischen 4,49 und 12,99 Euro im Monat, je nachdem, welches Paket man wählt. Jeder ist herzlich eingeladen, dieses Angebot zu nutzen. Die Freiheit des Netzes und der Information ist nirgendwo bedroht. Jeder kann die Adresse der Redaktion seines Vertrauens direkt eintippen und findet die gesuchten Informationen dort aktuell und aus erster Hand.



 

31 Kommentare

 
  1. My partner and I stumbled over here by a different website and thought I may as well check things out.
    I like what I see so now i’m following you. Look forward to exploring your web page yet again.

     
     
  2.  
  3.  
  4. I’m amazed, I have to admit. Seldom do I encounter a blog that’s both
    equally educative and engaging, and let me tell you, you’ve
    hit the nail on the head. The issue is something not enough people are speaking
    intelligently about. I’m very happy I stumbled across this during my search for something relating to
    this.

     
     
  5. Can I just say what a relief to discover someone that actually understands what they’re discussing on the net.

    You definitely know how to bring a problem to light and make it important.
    More people must look at this and understand this side of your story.
    It’s surprising you aren’t more popular since you most
    certainly possess the gift.

     
     
  6. I was curious if you ever thought of changing the layout of your
    site? Its very well written; I love what youve got to say.
    But maybe you could a little more in the way of content so people could connect with
    it better. Youve got an awful lot of text for only having 1 or two images.

    Maybe you could space it out better?

     
     
  7.  
  8. Wow that was strange. I just wrote an really long comment but after I clicked submit my comment didn’t show up.
    Grrrr… well I’m not writing all that over again. Anyways, just wanted to say excellent blog!

     
     
  9.  
  10. Yesterday, while I was at work, my sister stole my iPad and
    tested to see if it can survive a twenty five foot drop, just so she can be a youtube sensation. My iPad
    is now broken and she has 83 views. I know this is entirely off topic but I had
    to share it with someone!

     
     
  11. I do trust all the ideas you’ve introduced in your post.
    They’re really convincing and can certainly work. Nonetheless, the posts are too brief
    for starters. May you please prolong them a bit from subsequent time?
    Thanks for the post.

     
     
  12.  
  13.  
  14. This is really interesting, You’re a very skilled blogger.
    I’ve joined your rss feed and look forward to
    seeking more of your wonderful post. Also, I have
    shared your site in my social networks!

     
     
  15. Oh my goodness! Impressive article dude! Thank you, However I
    am going through troubles with your RSS. I don’t know why I can’t subscribe to it.
    Is there anybody having identical RSS issues? Anyone
    who knows the answer can you kindly respond? Thanks!!

     
     
  16.  
  17.  
  18.  
  19.  
  20.  
  21. Meisterlein

    >> Viele Leser klicken von Google News aus nicht mehr auf die Originalseiten durch, weil ihnen der Überblick dort schon reicht.

    Offenbar haben Sie es sich zur Aufgabe gemacht, immer abstrusere Argumente für Ihren Standpunkt zu finden. Woher wollen Sie wissen, was der Nutzer bei Ihrem Lieblingsfeind da macht? Natürlich klicke ich nicht jeden Link an, und lande auf der entsprechenden Seite der “renommierten Redaktionen”. Nicht, weil mir die paar Textbrocken genügen. Eher, weil mich das Thema nicht interessiert, oder ich bereits darüber gelesen habe. Außerdem klicke ich bestimmte Links aus Prinzip nicht an, wie beispielsweise Bild.de, da ich dort keine lesenswerten Beiträge erwarten.

    >> Für diesen Anteil des Besucherverkehrs bei Aggregatoren sollten Verlage einen fairen Ausgleich erhalten. Dies verweigern die meisten Aggregatoren, auch Google, jedoch beharrlich seit Jahren.

    Natürlich verweigert man das. Nochmal für Sie zum Verständnis: Google-News listet auf dem Portal dutzende Textschnipsel. Es liegt doch wohl auf der Hand, dass nicht jeder Besucher jeden Link anklickt. Woher also willen Sie wissen, was ich gelesen habe oder nicht? Auf welcher Basis wollen Sie da etwas berechnen? Wenn ich in den Zeitungskiosk gehe, kann ich die Cover der Zeitung und Zeitschriften auch anschauen. Würden Sie da vielleicht auch gerne eine Nutzungsgebühr erheben, den Ihnen der Betreiber zahlt?

    >> Aus Sicht der Verlage ist Google nur einer von vielen Dutzend Aggregatoren – und längst nicht der wichtigste.

    Welches ist denn der wichtigste, oder welche sind wichtiger als Google?

    Ansonsten ist es wohl müßig, erneut auf Möglichkeiten zur Aussperrung von Aggregatoren einzugehen, mit deren Geschäftsmodell man nicht einverstanden ist. In dieser Hinsicht hat Herr Keese sich ja bereits mehr als lernresistent gezeigt.

     
     
  22. (Pingback)

    [...] die Materie. Wer sich also zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, startet am besten hier: Aus: Der Presseschauder b. Die Informationsfreiheit (…) Der Hannoveraner Reservekorvettenkapitän Eckhard von [...]

    Aufgelesen … Nr. 72 – 2012  | Post von Horn

    16. Dezember 2012

     
  23. M.Winter

    Vermutlich denken Sie auch, dass Leute, die für diese Produkte nicht bezahlen möchten, wenigstens vorher fragen müssten, bevor sie mit einem Auto ihrer Firma vom Hof fahren, ein Buch einstecken oder einen Film kopieren – alles andere würden Sie wahrscheinlich als unfair empfinden.

    Stellen Sie sich vor, diese Leute würden Ihnen gar nichts „stehlen“, sondern vielmehr anderen erzählen, wo es dieses Auto oder diesen Film zu kaufen gibt?

    Wer die digitalen Produkte von Firmen nutzen möchte, sollte vorher fragen. Genauer gesagt geht es bei dieser Reform nur um die digitalen Produkte von Presseverlagen.

    Und warum „nur“ diese? Ist die Leistung von Nicht-Presseverlagen nichts wert? Und es wird doch längst gefragt, ob man darf, nämlich durch Abfragung der robots.txt. Vgl. dazu das Urteil des BGH zur konkludenten Einwilligung im Fall von Google Images.

    Nun soll diese Gesetzeslücke endlich geschlossen werden. Presseverlage sollen nicht länger benachteiligt bleiben. Dafür wird es höchste Zeit, denn im Laufe der vergangenen Jahre ist eine blühende Industrie entstanden, die gut davon lebt, Artikel und Fotos von den Webseiten der Verlage zu kopieren und weiter zu verkaufen, ohne die Verlage oder Journalisten an den Erlösen zu beteiligen. Das ist unfair.

    Nein, das ist urheberrechtlich eben NICHT erlaubt. Wer Artikel oder Fotos anderer weiterverkauft, bekommt Ärger. Zu Thumbnails bei Google Images s.o. Texte dürfen ebenfalls, so sie unter urheberrechtlichen Schutz fallen, nicht „weiter verkauft“ werden. Snippets fallen aber nicht darunter.

    Zum Beispiel, indem die Artikel mit Werbung garniert auf der eigenen Webseite anzeigt

    Nö, darf man nicht, siehe Urheberrecht.

    Oder indem man die Artikel benutzt, um Besucher in eigene Angebote zu lockern, die mit Journalismus gar nichts zu tun haben.

    Siehe Urheberrecht. Sie reden immer von „Artikeln“. Zweizeilen-Snippets sind keine Artikel

    Vorgehen können die Verlage gegen diese Kopien kaum.

    Doch, mit einer winzigen Zeile in robots.txt.

    Nach deutschem Gesetz haben sie kein eigenes Recht an ihrer Arbeit. Alle Rechte liegen bei den Autoren. Damit hinkt das deutsche Urhebergesetz weit hinter anderen Ländern her. Großbritannien, Kanada, Australien, USA – in der ganzen angelsächsischen Welt sind Verlage mit starken Rechten ausgestattet. Dort kann selbst klagen, wer bestohlen wurde.

    Schon wieder Diebstahl. Seltsam aber, dass kein US-Verlag gegen Google News USA klagt. Wo sie doch so bestohlen werden und klagen könnten? Schon mal von „Fair Use“ gehört?

    In Deutschland und anderen Ländern Kontinentaleuropas müssen Presseverlage ihre Autoren bitten, ihnen nahezu alle Rechte abzutreten, damit sie vor Gericht etwas erreichen können. Natürlich geben Autoren nicht gern etwas ab, das ihnen gehört. Und selbst wenn sie es tun, reicht das meist nicht aus, um wirksam und effizient gegen Kopisten vorzugehen. Dies schadet der lebendigen und vielfältigen Pressekultur.

    Quatsch. Bei echten Urheberrechtsverletzungen ist es in der Regel ein Leichtes, Autoren zum Handeln zu bewegen. Da wird nämlich was dran verdient. Aber der Text der Autoren ist nicht IHRE Leistung, Herr Keese. Autoren sind übrigens nicht so dämlich, Google die Indizierung zu untersagen.

    Auch Blogger leisten etwas Unverzichtbares, aber genauso unverzichtbar sind Profijournalisten. Ihre Leistungen können durch nichts und niemanden ersetzt werden.

    Blogger sind aber, sofern sie nicht Presseverlag sind, außen vor beim LSR?

    Das Einzige, was der Gesetzentwurf der Koalition sagt, ist dies: Wer Verlagsprodukte geschäftlich für sich selbst nutzen möchte, muss die Verlage vorher fragen. Das sollte eigentlich ganz selbstverständlich sein und ist nur fair. Vorher fragen heißt nicht, dass man irgendwo anrufen oder komplizierte Formulare ausfüllen muss. Die Klärung kann elektronisch in Bruchteilen von Sekunden stattfinden.

    Stimmt, per robots.txt. Da können Sie schon nein sagen, bevor überhaupt angefragt wird. Übrigens, wenn ein Profijournalist Google News zur Recherche nutzt, handelt er da nicht geschäftlich?

    Viele Leser klicken von Google News aus nicht mehr auf die Originalseiten durch, weil ihnen der Überblick dort schon reicht.

    Ja, viele Leser gehen auch am Zeitungskiosk vorbei, weil ihnen die Schlagzeilen schon reichen. Trotzdem kriegen Sie für die kein Geld vom Kiosk.

    Über Leser, die Google ihnen schickt, freut sich jeder Verlag. Dafür möchte er kein Geld bekommen, denn er kann mit diesen Lesern ja Geld auf seiner eigenen Seite verdienen.

    Achso, diese „Leistung“ von Google möchten Sie aber schon kostenlos nutzen oder? Was machen Sie eigentlich, wenn Google für diese Leser Geld will und sie rauswirft, wenn Sie nicht bezahlen?

    Aber jene Leser, die beim Verlag gar nicht mehr ankommen, weil sie mit Hilfe von kopierten Verlagsprodukten bei Aggregatoren finden, was sie suchen, sind Grund genug zur Sorge.

    Ja finde ich auch. Wenn Ihre Artikel so qualitätsvoll sind, dass Leser glauben, das winzige Snippet reicht, dann würde ich mir wirklich Sorgen machen.

    Für diesen Anteil des Besucherverkehrs bei Aggregatoren sollten Verlage einen fairen Ausgleich erhalten. Dies verweigern die meisten Aggregatoren, auch Google, jedoch beharrlich seit Jahren.

    Sie wollen also Geld für Leute bekommen, die nicht durchklicken, aber kein Geld für Leute bezahlen, die durchklicken? Richtig?

    Aus Sicht der Verlage ist Google nur einer von vielen Dutzend Aggregatoren – und längst nicht der wichtigste.

    Aber der einzige mit Geld, oder? Nennen Sie doch mal ein paar andere, die wichtiger sind?

    Trotzdem stilisiert Google das anstehende Gesetz zu einer Grundsatzfrage um die Freiheit des Netzes und der Information. Eine maßlose Übertreibung.

    Äh und was genau tun Sie hier?

    Das Unternehmen beharrt auf dem heute geltenden Widerspruchssystem, das durch die Reform geändert werden soll: Jedes Produkt von Verlagen soll frei kommerziell genutzt werden dürfen, sagt Google, bis der Verlag dieser Nutzung widerspricht. Zum Ausdruck bringen sollen die Verlage ihren Widerspruch in maschinenlesbarer Form. Dafür gibt es im Netz einen technischen Standard, der es aber nicht zulässt, Preise oder detaillierte Nutzungsbedingungen einzutragen.

    Sie können doch Preise eintragen, soviel Sie wollen. Google wird dann ablehnen und nicht indizieren. Ganz einfach.

    Opt-out erzeugt einen widernatürlichen Zustand

    Nicht wirklich. Laut BGH besteht mit Veröffentlichung im Web eine konkludente Einwilligung, von anderen gefunden zu werden, sofern man das nicht unterbindet. Übrigens mussten Sie bei Google News einen Opt in machen, sonst wären Sie da gar nicht dabei.

    So stecken Verlage heute in der paradoxen Situation, dass sich jede andere Firma ihre Produkte dienstbar machen kann, ohne vorher zu fragen, und Verlage aktiv widersprechen müssen, ohne dabei aber einen Preis oder andere Bedingungen nennen zu können.

    Sie kennen doch die Aggregatoren. So viele sind es doch nicht. Fragen Sie nach, ob jemand etwas bezahlen möchte. Falls ja, darf er indizieren, falls nein, eben nicht.

    Auch nach der anstehenden Reform bleibt das Netz frei und offen. Auch in Zukunft wird man suchen und finden können.

    Nur eben wesentlich mühsamer und oft eben gar nicht, obwohl es „da“ ist.

    Weil es andere Aggregatoren geben wird, die in diese Marktlücke springen und erfolgreiche Überblicke herausbringen – mit Lizenz.

    Echt? Warum probieren Sie das dann nicht aus? Sperren Sie alle Aggregatoren, die nichts zahlen wollen. Dann kommen doch bestimmt welche, die diese „Marktlücke“ nutzen und dafür bezahlen möchten, oder? Wozu brauchen Sie da ein LSR?

    Und weil es immer noch die Originalseiten der Verlage gibt. Man muss nicht die Kopien besuchen, um sich im Netz zu informieren.

    Häh? Was für Kopien? Es geht um Snippets, die SIE SELBST verfasst haben, Anreißer, die Leser dazu bewegen sollen, IHR Angebot aufzusuchen. Wo der Leser diese Snippets findet, ist doch egal. Nur der Google-User will eben nicht wissen, was die Welt zum LSR schreibt, sondern was die deutsche Presse dazu schreibt. Er will vergleichen und das Interessanteste auswählen.

    Viel besser ist es, man geht gleich zum Original. Dort gibt es guten Journalismus und verlässliche Informationen kostenlos oder zu fairen Preisen.

    Die Aggregatoren schicken die Leser doch zum Original!

    DIE WELT hat gerade ihr Abomodell im Netz gestartet. 20 Artikel pro Monat sind gratis, die Homepage bleibt offen und ab dem 21. Artikel im Monat kostet das Abo zwischen 4,49 und 12,99 Euro im Monat, je nachdem, welches Paket man wählt.

    Natürlich die berühmte löchrige Paywall, die schon zerfällt, wenn man täglich seine Cookies löscht.

    Jeder kann die Adresse der Redaktion seines Vertrauens direkt eintippen und findet die gesuchten Informationen dort aktuell und aus erster Hand.

    Warum soll ich zehn Adressen nacheinander abfragen, wenn mir eine einzige den Überblick verschafft? Bitte, starten Sie doch selbst Ihren Aggregator. Sie können das doch bestimmt besser als Google, und ganz ohne Urheberrechtsprobleme.

    NEIN Herr Keese, Ihr LSR macht nur Sinn, wenn Sie finanzkräftige Aggregatoren zur kostenpflichtigen Lizenzierung ZWINGEN können.

    Aber das kriegen wir später, oder?

     
     
  24. Torsten Römer

    Sie überlesen ja alle Kommentare hier Herr Keese.
    Es wird kein Verlag gezwungen sich in den Google News aggregieren zu lassen. Das muss jedes Medium manuell anmelden (und kann es auch sicher wieder abmelden): http://support.google.com/news/publisher/bin/answer.py?hl=de&answer=40787
    Eine Austragung in diesem kostenfreien Service für Verlage ist ebenfalls möglich.

    Übrigens kann man Springer auch wunderbar unterstützen damit deren “Rechte” nicht weiter verletzt werden. Wenn man auf Google angemeldet ist lassen sich diese Medien wunderbar über die Einstellungen (Zahnrad Icon oben rechts) in den Google News herausfiltern.
    Eine Übersicht von Springer-Medien findet sich hier, sollte die Aussortierung erleichtern: http://de.wikipedia.org/wiki/Publikationen_der_Axel_Springer_AG

     
     
    • Meisterlein

      Dazu eine kurze, klare Frage an Herrn Keese: Warum genau glauben Sie, einem Dienst wie Google-News, den Sie ja keineswegs beliefern MÜSSEN, ein bestimmtes Geschäftsmodell in Form einer Rechtesprache, Preise etc. aufzwingen zu können? Ich persönlich nutze sowohl privat als auch beruflich nur Anbieter, Lieferanten und Dienstleister, mit deren Angebote, AGB, Service, Preisen usw. ich einverstanden bin.

       
       
      • @ Meisterlein: Das Leistungsschutzrecht ändert lediglich das bestehende Opt-Out in ein Opt-In-Modell um. Mehr nicht. Geschäftsmodelle werden dadurch nicht erzwungen. Viele Geschäfte, die Sie privat abschließen, funktionieren nach Opt-In.

         
         
        • Sie halten es also nicht für zumutbar, daß die Webmaster von Internet-Verlagsangeboten, die sich ohnehin um die technische Seite von Aufbau und Pflege des Angebots kümmern müssen, mal einige Minuten für die Erstellung einer robots.txt aufwenden? Stattdessen fordern Sie ein neues Gesetz?

           
           
          • M.Winter

            Dafür haben die Webmaster nun wirklich keine Zeit. Die müssen schließlich das Angebot für Google optimieren.

               
             
             

Hinterlasse einen Kommentar zu Michael Butscher Antworten abbrechen

Bitte füllen Sie die mit einem Stern markierten Felder aus.

*


1 × = 3

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>