Notwendige Anmerkungen zu Jakob Augstein



Freitag-Herausgeber Jakob Augstein hat sich ein weiteres Mal in die Debatte um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage eigeschaltet. Im Laufe dieser Woche haben fast alle namhaften Medien bei den Verlagsverbänden BDZV und VDZ angerufen, um Einschätzungen zum Koalitionsbeschluss zu erfragen – nicht so ZEIT und Freitag. Entsprechend fehlerhaft und einseitig ihre Berichterstattung. Hier einige Anmerkungen zu Augsteins Text.

Augstein: Die Debatte um ein Leistungsschutzrecht für Verlage wird langsam bizarr: So viele Worte, kaum ein Ergebnis. Wenn überhaupt kann man den Streit darüber, wer an Texten im Internet Geld verdient, als Lehrbeispiel für die verderbliche Wirkung des Lobbyismus lesen. Und darüber, wie unsinnig industriepolitische Bemühungen in einem Umfeld sind, das einem dynamischen Wandel unterworfen ist.

Anmerkung: Gerade Felder, die dynamischem Wandel unterworfen sind, bedürfen der gesellschaftlichen und politischen Debatte. Dabei ist wichtig, dass Gruppen und Branchen ihr Interesse definieren und artikulieren. Die Meinungsbildung innerhalb der Verlagsbranche zum Urheberrecht findet demokratisch in Gremien statt. Jakob Augstein hat als Verleger noch nie an einer dieser Sitzungen teilgenommen.

Mehrere Jahre liegt die Politik jetzt schon im Dauerfeuer der Lobbyisten.

Und im Dauerfeuer der Netzgemeinde, die Urheberrechte entweder zur Gänze ablehnt oder das Urheberrecht vollständig umgestalten will. Dass Verlage sich in diesem Umfeld äußern, ist ihre Pflicht.

In erster Reihe immer Springers Chefkanonier Christoph Keese.

Weil ich gemeinsam mit Prof. Robert Schweizer von Burda gewählter Vorsitzender des Arbeitskreises Urheberrecht bin. Wir artikulieren gemeinsam die Brancheninteressen in dieser Sache. Viele Protagonisten der Netzgemeinde können keine demokratische Legitimierung vorweisen.

Die Unermüdlichkeit, mit der der Konzerngeschäftsführer für Public Affairs gegen das Wesen des Internets kämpft, macht ihn beinahe sympathisch.

Danke.

Sinnvoll wird sein Kampf dadurch freilich nicht.

Abwarten.

Von der Bundesregierung hatten sich die Verlage eigentlich eine politische Wende erhofft. Aber außer einer Absichtserklärung im Koalitionsvertrag ist bisher nichts geschehen. Und auch die neuerliche Ankündigung des Koalitionsausschusses, nun werde bald ein Gesetz im Sinne der Medienhäuser kommen, ist so schwammig formuliert, dass man die Hilflosigkeit der Politik geradezu mit Händen greifen kann.

Nur wer die Diskussion mangels Teilnahme an Fachsitzungen nicht im Detail verfolgt hat, kann die Erklärung des Koalitionsausschusses für schwammig halten. Sie ist im Gegenteil viel konkreter ausgefallen, als viele das erwartet hatte. Es handelt sich um ein Eckpunktepapier, das alle wesentlichen Regelungspunkte umreißt.

16 dürre Zeilen widmete die Koalition dem Thema und die sind voller Unklarheiten und Widersprüche.

Das Papier ist nicht länger und nicht kürzer als andere Eckpunktepapiere. Der Vergleich bietet sich schon innerhalb dieses Koalitionsbeschlusses an. Dort werden mehrere Politikfelder besprochen; alle sind im gleichen Stil abgefasst. Dafür muss man allerdings den gesamten Beschluss lesen anstatt nur den Auszug, der das Leistungsschutzrecht behandelt.

Allein die Unterscheidung zwischen „gewerblich“ und „privat“, die der Politikertext trifft, geht an der Realität des Netzes vorbei.

Augstein hat im letzten Absatz Unklarheiten und Widersprüche, also formale Punkte, kritisiert. Jetzt argumentiert er schon inhaltlich, ohne einen einzigen Beleg für Unklarheiten und Widersprüche geliefert zu haben. Inhaltlich ist die Unterscheidung zwischen gewerblich und privat keine Eigenheit des Leistungsschutzrechts. Er durchzieht das gesamte Urheberrechtsgesetz heute schon. So sind beispielsweise Kopien nach § 53 nur privat, nicht aber gewerblich gestattet. Wenn Augstein das kritisieren wollte, hätte er nicht auf das Leistungsschutzrecht für Presseverlage warten müssen.

Gleichwohl frohlocken die Verlage und begrüßen den Beschluss.

Begrüßen ja, frohlocken nein.

In Wahrheit können die wolkigen Worte auch die Verlage nicht glücklich machen.

Richtig, das Eckpunkte-Papier reicht nicht. Es muss ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums auf den Tisch. Aber das ist der normale Gang der Dinge. Die Koalition hat nicht gesagt, dass es bei dem Eckpunktepapier bleibt, sondern hat einen Gesetzentwurf angekündigt. Der wird noch mehr Klarheit bringen.

Man sieht nicht, wie ein kommendes Gesetz das konzeptionelle Problem des Verlagsvorhabens lösen soll. Die Grenzen zwischen öffentlich und privat und gewerblich sind im Netz aufgelöst worden.

Keineswegs sind diese Grenzen aufgelöst worden! Natürlich gibt es auch im Netz private und gewerbliche Nutzer.

Das bedeutet keineswegs, dass es im Netz keine Rechtsbegriffe gibt. Es bedeutet nur, dass Springers Vision eines kommerziell kontrollierten Netzes anachronistisch ist.

Wie lautet jetzt der Vorwurf? Dass die Grenzen zwischen privat und gewerblich aufgelöst sind, oder dass das Netz kommerziell kontrolliert wird? Argumentationssprung, nicht nachvollziehbar.

Der Versuch der Verlage, das eigene Versagen im Netz durch die Hintertür der Politik wiedergutzumachen, ist zum Scheitern verurteilt.

Welches Versagen? Springer erzielt mehr als 30 Prozent seines Umsatzes im Netz, leider vor allem nicht mit Journalismus. Spiegel, Welt, Bild, Süddeutsche, FAZ, Rheinische Post, Stern, Focus, Heise und Hunderte Titel mehr erreichen überragende Reichweiten im Netz. Versagen sieht anders aus. Das Problem ist nur, dass von diesen Seiten kopiert wird, ohne dafür zu bezahlen.

Die Verteidiger des Leistungsschutzrechts haben es bis heute nicht geschafft deutlich zu machen, wo eigentlich das Problem liegt, was sie wollen und wie das umgesetzt werden kann. Sie erwecken den Eindruck, dass im Netz mit illegal kopierten Texten viel Geld verdient wird, das an den Verlagen – vorbeigeht.

Verfahren gegen Aggregatoren wie Meltwater und Moreover zeigen sehr deutlich, dass mit illegal kopierten Texten viel Geld verdient wird. Hierzu schreibe ich in diesem Blog demnächst einen Beitrag. Auch Google verdient viel Geld, wenn auch nicht illegal.

Erstens stimmt das nicht und zweitens verbietet das Urheberrecht das schon heute.

Das Gesetz heißt Urheberrechtsgesetz. Es enthält Urheberrechte für Urheber und Leistungsschutzrechte für Werkmittler. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage gibt es nicht. Deswegen können Verlage nicht aus eigenem Recht gegen Kopisten vorgehen. Urheber könnten es in gewissem Umfang, tun es oft aber nicht oder beauftragen ihren Verwertungsgesellschaft nicht damit. Es ist nicht einsichtig, warum Verlage die Urheber um Prozessvollmacht bitten sollten, um in ihrem Namen wegen Diebstahls an ihren Verlagserzeugnissen zu klagen. Dies ist kompliziert und nimmt Autoren Rechte weg, die sie behalten sollten. Weitaus logischer ist es, den Verlagen ein eigenes Recht an ihrer eigenen Leistung einzuräumen.

Weil sie wissen, dass die Netznutzer der Übermacht Googles misstrauen, tarnen die Verlage in der öffentlichen Vermittlung ihren Angriff auf das Netz als Angriff auf Google. Aber selbst Google kopiert keine Texte.

Doch, Google kopiert Texte. Alle Snippets sind kopiert. Alle Textausschnitte bei Google Shopping sind kopiert (rund 1.500 Zeichen lange Produktrezensionen). Selbst Google behauptet nicht, dass es keine Texte kopiert, sondern sagt lediglich, die Verlage hätten via robots.txt die Erlaubnis dazu erteilt.

Es ist kurios, wie Keese und Konsorten hier gegen das Offensichtliche anrennen: Die Suchmaschine stellt Links zur Verfügung, keine Inhalte.

Nein, sie stellt Links und Inhalte zur Verfügung. Der Link ist der Deeplink, der ohne Textauszug unverständlich wäre. Der bleibt auch beim Leistungsschutzrecht frei und kostenlos. Lizensiert werden soll lediglich der Textauszug. Suchmaschinen können frei entscheiden, ob sie dieses Angebot nutzen wollen. Die Verlage haben erklärt, dass sie vernünftige Preise setzen wollen, die weder zum Tod von Google führen noch einen Abschied vom deutschen Markt notwendig machen.

Ein Besuch bei Google-News genügt, um die Frage abschließend zu klären.

Richtig. Der Besuch bei Google zeigt: Dort steht jeweils ein Link (auch künftig kostenlos) und ein Textauszug oder Bild (kann mit einem Leistungsschutzrecht lizensiert werden).

Und was den Link angeht, schreibt Keese selbst in seinem Blog: „Frei bleibt auch der Link.“

Korrekt. Widerspruchsfrei.

Hinter diesen Widersprüchen (….)

Scheinwiderspruch. Argument nicht belegt.

(…) verbirgt sich das eigentliche Ziel der Verlage: die Kontrolle des Netzes, das sowohl der privaten als auch der öffentlich-rechtlichen Nutzung entzogen und zu einem rein kommerziellen Raum umgestaltet werden soll.

Die Verlage streben nicht die Kontrolle des Netzes an. Das wäre auch illusorisch. Dafür sind sie zu klein. Der Vorwurf, das Internet zum kommerziellen Raum umgestalten zu wollen, ist absurd: Noch immer sind die allermeisten journalistischen Webseiten kostenlos. Das wird oft kritisiert und als Kardinalfehler der Verlage bezeichnet. Jakob Augstein ist meines Wissens der einzige, der den exakt gegenteiligen Vorwurf erhebt: das Streben nach totaler Kommerzialisierung.

Durch Druck und Wiederholung versuchen die Verlage, die Schwäche ihrer Position wettzumachen. Aber auch eine noch so willfährige Politik kann nicht dafür sorgen, dass im Netz die Flüsse aufwärts fließen und die Hasen Jäger schießen.

Lyrik. Viele Verlage erschließen das Internet mit großer Dynamik. Axel Springer ist dafür das beste Beispiel.

PS: Der Augstein-Text ist hier zur Kommentierung vollständig wiedergegeben. Es handelt sich zwar um Zitate, aber zugleich um eine Vollübernahme. Sie war inhaltlich unvermeidlich, da kein Absatz unwidersprochen bleiben konnte. Falls Jakob Augstein dies wünscht, kürze oder entferne ich seine Zitate selbstverständlich. Kurze Nachricht reicht.



 

45 Kommentare

 
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  29. Juliane Böckler

    Wo genau ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Zitat und einem Snippet, wie etwa Google News es verwendet?

     
     
    • Jan

      Der LSR-Befürworter würde hier wohl antworten, dass bei “aggregierten” Snippets die inhaltliche Auseinandersetzung fehlt, dass beim zitieren das Zitat in einem gewissen Kontext gebracht wird.

      Dagegen widerum würde ich argumentieren, dass jedes durchaus bei Google-News auch, ähnlich wie beim zitieren, in einen gewissen Kontext gebracht wird: Es wird zu einem bestimmten Thema (Suchanfrage) gelistet ODER wegen zeitlicher Aktualität. Ferner wird es durch die Listung mehrerer Snippets in einen Kontext gesetzt.

      Außerdem finde ich die Argumentation von Herrn Keese bezüglich Snipptes (insbesondere im Kommentarbereich “Unbegründete Sorgen…”-Artikel) etwas sprunghaft bzw. schwer nachzuvollziehen: Mal heißt es, es ginge gar nicht primär um Google und Snipptest, sondern um vollständige Kopien (als Beispiel wird da stets diese Meltwater genannt, ich persönlich kenne es nicht, glaube aber einfach mal, dass dort ganze Artikel kopiert werden); mal wird wieder mit den Milliardeneinnahmen von Google argumentiert. (Letzteres übrigens unabhängig davon, wie viele dieser Einnahmen mit Erzeugnissen der deutschen Verlage generiert werden… gibt’s da keine Schätzung zu, wo doch ohnehin der ganze Einnahmenwert geschätzt ist?)

       
       
  30. Verfahren gegen Aggregatoren wie Meltwater und Moreover zeigen sehr deutlich, dass mit illegal kopierten Texten viel Geld verdient wird. Hierzu schreibe ich in diesem Blog demnächst einen Beitrag.

    Darauf bin ich sehr gespannt. ”Meltwater” (UK) ist wie ”Copiepresse” (Belgien) ein gutes Beispiel dafür, welche absurden Züge das Urheberrecht in Europa angenommen hat. Meltwater News ist im Prinzip nicht mehr als ein RSS-Reader mit intelligentem Filter. Es zeigt Überschriften mit Links zu Presseartikeln sowie allenfalls Snippets an. Das mag nach geltendem britischen Recht eine Urheberrechtsverletzung sein, aber das sollte es nicht. Die zuständigen Richter mögen das Recht korrekt ausgelegt haben, aber an dieser Stelle ist das Recht an sich einfach unzeitgemäß und falsch. Inhalte erst entgeltfrei ins Netz zu stellen aber dann zu klagen, dass diese Inhalte von Dritten verlinkt und zitiert werden, ist schlichtweg absurd. Wer sich durch so eine Nutzung “ausgebeutet” fühlt, kann sie bequem per Einrichtung einer Paywall unterbinden, anstatt mit Gerichtsverfahren und Gesetzesänderungen die Informationsfreiheit zu drangsalieren.

    Wie dem auch sei, ich bin auf Ihre Deutung des ”Meltwater” Urteils gespannt.

     
     
    • Lieber TecoScr,

      vielen Dank, dass Du Herrn Keese unsere Dienstleistung erklärst.

      Lieber Herr Keese,
      wir verdienen keineswegs mit illegal kopierten Texten Geld. Wie schon in einem Kommentar zu einer Ihrer anderen Beiträge dargelegt und auch von TecoScr richtig wiedergegeben: Wir stellen lediglich Links zur Verfügung, um auf relevante im Netz frei verfügbare Artikel hinweisen. Wie Sie natürlich wissen hat hierzu das BGH im Jahre 2003 eindeutig geurteilt http://goo.gl/co6qP Ich würde Sie daher bitten, es zu unterlassen unseren Service als “illegal” zu bezeichnen.

      Beste Grüße,

      Kevin Lorenz
      @Kevin_Meltwater

       
       
  31. Christoph Keese

    Nein. Zitatrecht bleibt wie es ist => Zitate bleiben frei. Ich weiß nicht, wie oft ich das in diesem Blog und bei Twitter schon erklärt habe. Gilt auch für indirekte Zitate. Auch Sie könnten das bitte mal zur Kenntnis nehmen.

    Wenn Google und andere Aggregatoren paraphrasieren wollen: Nur zu!

     
     
    •  
      • Christoph Keese

        Habe es zu oft erklärt, keine Lust mehr. In einem Satz: Nutzungsart öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen der normalen Schrankenbestimmungen. Was diese Begriffe bedeuten, steht im Gesetz.

         
         
        • Na, wenn das alles ist… :-)

          Schließlich hat der Bundesgerichtshof im Fall Paperboy (I ZR 259/00) klargestellt, dass die “Zugänglichmachung” bereits durch das Einstellen des jeweiligen Artikels ins Internet ohne technische Schutzmaßnahmen erfolgt, nicht erst durch die Verlinkung bzw. Referenzierung darauf mittels “Snippet”.

           
           
  32.  
    •  
      • Eine Google Scholar-Suche nach “summarization paraphrase” kann durchaus erleuchtend sein: http://scholar.google.de/scholar?q=summarization+paraphrase&hl=de&btnG=Suche&lr=

        Unabhängig davon: Offensichtlich haben Sie von Paraphrasieren im allgemeinen auch nichts gehört, sonst hätten Sie Herrn Augsteins Text auch entsprechend behandelt. Indirekte Zitate sollte ein Journalist wie Sie doch drauf haben?

        Aber verstehe ich Sie recht, dass Sie mit dem Leistungsschutzrecht sowohl direkte als auch indirekte Zitate und auch sonstige Verwendungen von Presseerzeugnissen durch Aggregatoren, Suchmaschinen und andere Wertschöpfer unter Ihre Kontrolle bringen möchten?

        Wenn ja, dann spielt doch die Art der Verarbeitung (Snippet, indirektes Summary) überhaupt keine Rolle?

         
         
  33. Markus Beckedahl

    Zur besseren Lesbarkeit würde ich vorschlagen, Zitate mit einem Blockquote zu versehen. Diese Funktion bietet WordPress. Wobei ich Ihnen nicht sagen kann, wo Sie das im WYSIWYG-Editor finden können. Mit der HTML-Ansicht wäre das der b-quote-Button über dem Textfeld.

     
     
    • Christoph Keese

      Danke, sieht wirklich besser aus. Benutze Blockquote oft, dachte aber, hier sähe es zu unruhig aus. Ist aber tatsächlich übersichtlicher.

       
       
  34. Also *voneinander* darf man wohl abschreiben?

    Oder haben Sie Herrn Augstein für das Vollzitat bereits Leistungsschutzgeld gezahlt?

    Es ehrt übrigens Herrn Augstein sehr, sich Ihrer Kampagne nicht anzuschließen. Diese Auseinandersetzung zeigt sehr deutlich, dass Sie die Diskussion zuerst mit Ihren Verlegerkollegen führen sollen, ehe man den Koalitionsausschuss bemüht.

     
     

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