Österreichs Verlage bestehen ebenfalls auf Leistungsschutzrecht



Nach den deutschen Verlagen haben nun auch die Verleger in Österreich erklärt, dass sie zugunsten einer Einigung mit Google nicht auf ein Leistungsschutzrecht verzichten würden. Sie sind überzeugt, dass ein „ordentlicher Rechtsrahmen“ bestehen müsse, um für einen fairen Interessenausgleich im Internet zu sorgen. Davon würden auch die Suchmaschinen profitieren. Innerhalb dieses Rahmens sei man zu vernünftigen Einigungen bereit. Allerdings erkennen die österreichischen Verlage an, dass es ihren französischen Kollegen gelungen ist, ein Prinzip zu etablieren: für die gewerbliche Nutzung journalistischer Inhalte müsse bezahlt werden. Hier die aktuelle Mitteilung des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) im Wortlaut. Sie geht auch auf den Kartellfall in Brüssel ein:

Der Text der Mitteilung:

„Ich denke – ich befürchte – dass es einen Missbrauch dieser dominierenden Position gibt“, zeigte sich EU-Wettbewerbskomissar Joaquin Almunia kürzlich überzeugt, dass Google mit der Platzierung der Links zu eigenen Angeboten den Internetverkehr umleite. Darüber hinaus einigten sich Frankreichs Verleger mit Google zu einer Zahlung von 60 Mio. Euro.

Der Wettbewerbskommissar kündigte im Internet mit der „Financial Times London“ an, härter gegen Google durchgreifen zu wollen als seine US-Kollegen von der amerikanischen Handelsbehörde FTC. Einerseits weil es rechtliche Unterschiede zwischen den USA und der Europäischen Union gebe, andererseits weil Google in Europa deutlich stärker den Markt dominiert. Am amerikanischen Heimatmarkt laufen rund zwei Drittel aller Suchanfragen über Google, in Europa sind es bis zu 90 Prozent. Für Almunia ist klar: Wenn Google in den Suchergebnissen eigene Dienste vor Angeboten von Wettbewern reiht, missbraucht der Suchmaschinengigant seine marktbeherrschende Stellung. Google müsse nun die Bedenken der EU-Wettbewerbshüter zerstreuen, sonst sehe sich Almunia „verpflichtet zu klagen“.

VÖZ-Geschäftsführer ortet Rückenwind durch französische Einigung

Ein weiterer Schauplatz im Streit zwischen Google und Content-Anbietern war am Wochenende Frankreich. Unter tatkräftiger Vermittlung des französischen Präsidenten François Hollande einigten sich die Verleger und der Suchmaschinenbetreiber auf eine Zahlung von 60 Mio. Euro. VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünbeger bezeichnete dies als „schönen Erfolg für die französischen Zeitungen“. Die Zahlung leiste Google jedoch nicht aus reiner Mildtätigkeit, sondern weil sich der US-Konzern an den Leistungen der Zeitungen über Jahre bedient hat. Grünberger wertet die Einigung somit als „Schuldeingeständnis“ des Suchmaschinengiganten und erwartet sich dadurch Rückenwind für die österreichischen Debatte um ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. „Wir wollen jedoch nicht den französischen Weg kopieren, sondern orientieren uns eher am deutschen Leistungsschutzrecht. Unser Ziel ist ein ordentlicher Rechtsrahmen, der festschreibt, dass Dritte zahlen müssen, wenn sie die Inhalte von Zeitungen gewerblich nutzen“, so der VÖZ-Geschäftsführer.

Leistungsschutzrecht kann Win-Win-Win-Situation für alle werden

Während in Deutschland bereits ein Gesetzesentwurf vorliegt, der auch in den parlamentarischen Ausschüssen debattiert wird, hat Österreichs Justizministerin Beatrix Karl einen Entwurf für das Frühjahr 2013 angekündigt. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll hierzulande noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Grünberger zeigt sich überzeugt, dass ein fair ausgestaltetes Leistungsschutzrecht eine Win-Win-Win-Situation für alle Seiten sein kann: „Google profitiert, weil die Suchmaschinen weiter an Suchanfragen nach Zeitungsinhalten verdienen werden. Die Zeitungen profitieren, weil deren Leistungen endlich auch im Web etwas Wert sind und vor allem profitieren die Leser: wenn sich mit journalistischen Inhalten im Web mehr Geld verdienen lässt, geht damit ein starker Anreiz für Verlage einher, mehr hochwertigen Content bereit zu stellen.“



 

19 Kommentare

 
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    Was hat den der eine Aspekt dieses Artikels (monopol-ähnliche Stellung Googles und möglicherweise bevorzugung eigener konzerneigener Dienste in Suchergebnissen) mit dem anderen Aspekt, einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger zu tun?
    Es wirkt ein wenig so, als hier solle ein emotionales Argument konstruiert werden: Google ist ein “böser” Monopolist, ergo muss man gegen Google sein ergo muss man für das LSR sein, denn nach dessen Einführung müsste Google ggf. Geld bezahlen.

     
     
  16. kleitos

    Ach schau mal einer guck: auch österreichische Verleger sind also gierig geworden und kommen nun auf dumme Gedanken.

    Wer hätte schon gedacht, das Gier keine Grenzen kennt ;-)

    So was aber auch …

    P.S.: Wenn was Neues zum Thema kommt, werd’ ich auch wieder sachlich. Aber der Schmarrn vom VÖZ ist dieselbe Leier, mit der das Team Keese uns schon seit lagnem “beglückt”.

     
     
  17. Den Piefke stünden in der Logik des Leistungsschutzrechtes ein Obulus von den Ösis zu. Alles andere wäre ein Verrat am “geistigen Eigentum” der Gesetzgeber. Ich hoffe für Sie, Herr Kesse, Sie können entsprechende Ansprüche geltend machen.

     
     

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