Suchwort „Mario Sixtus“



Stefan Niggemeier hat richtig beobachtet, dass neben der Google-Suchergebnisliste für das Stichwort „Mario Sixtus“ hin und wieder eine Anzeige mit folgendem Text erscheint: „Leistungsschutzrecht – Alle Fragen und Antworten zu den Plänen der Verlage“. Der Link führt zur Liste mit Fragen und Antworten in diesem Blog. Geschaltet und bezahlt habe ich diese Anzeige privat. Das AdWords-Budget beträgt einen Euro pro Tag. “Mario Sixtus” erzielt bei AdWords derzeit einen Cost-per-Click-Wert von 30 Cent. Die Click-through-rate beträgt 9 Prozent. Seit Sonntag wurde die Anzeige 33mal ausgespielt und 3mal geklickt. Geschaltet sind auch die Suchworte Matthias Spielkamp, Till Kreutzer, Verlage, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Copyright und Copyleft. (Ergänzung 9.9.2011: Auf Anregung von Daniel Schultz sind die Suchworte Presseschauer und Presseschauder demnächst ebenfalls belegt.) Die meisten Ad-Impressions hatte “Copyright” mit 1.159 Ausspielungen. “Urheberrecht” kam mit 438 auf die zweite Stelle und “Sixtus” mit 300 auf die dritte. Das Suchwort “Sixtus” habe ich mir nicht geleistet, weil dieses Schlagwort mehr als einen Euro pro Klick kostet. (Nachtrag: Das liegt nicht an Mario Sixtus, sondern an der Werbung der Sixtus Werke – “Experte für Fußpflege und Hautöle seit 1931″.)

Mit meiner Werbeschaltung hat Stefan Niggemeier offenbar ein Problem. Er schreibt:

Keese, der sein Blog nach eigenen Angaben privat und ausschließlich in seiner Freizeit betreibt, hat bei der Suchmaschinenfirma, deren Geschäftsmodell er regelmäßig kritisiert, offenbar gezielt Anti-Werbung für den Suchbegriff “Mario Sixtus” gebucht und verspricht „alle Fragen und Antworten zu den Plänen der Verlage”. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich das lustig, konsequent oder beunruhigend finden soll.

Warum sollte ihn das beunruhigen? Warum sollte ich keine Anzeige bei Google schalten? Dass ich das Budget von einem Euro pro Tag wirklich privat bezahle, dürfte glaubhaft sein. Dass Google AdWords ein wirksames Werbemedium ist, habe ich nie bestritten. Ein Werbeaufwand von rund vier Euro hat immerhin einen Aufmacher bei Stefan Niggemeier, einen längeren Beitrag bei Turi2, den meistgeklickten Turi-Link am Morgen sowie zahlreiche Tweets eingebracht. Vier Euro haben also eine durchaus messbare Wirkung erzielt. Auch haben Verlage noch nie Kritik an AdWords oder AdSense als solchen geübt. Sie kritisieren lediglich die Bevorzugung von Google-Produkte in den Google-Ergebnislisten, sowie den Umstand, dass für Textausschnitte nicht bezahlt wird. Ansonsten aber ist Google ein hochwillkommener Geschäftspartner, mit dem alle Verlage, auch wir, gern zusammen arbeiten.

Der interessierte Leser hat es verdient, mit einem sachlichen AdWords-Text auf eine informative Frage-und-Antwortliste zum Leistungsschutzrecht hingewiesen zu werden, so lange einige Blogger-Kollegen fälschlicherweise noch immer von „Zwangsabgaben“, „Leistungsschutzgeld“ und „Subvention“ sprechen.

Ich vermute, dass es nicht lange dauert, bis eine Gegenanzeige unter dem Stichwort „Christoph Keese“ erscheint. Sachliche Formulierungen werden bevorzugt.



 

27 Kommentare

 
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  15. Tim Wöhrle

    Abgesehen vom inhaltlichen (das ich nicht beurteilen kann, da kein medienmensch) finde ich die Vorgehensweise sehr fragwürdig. Bei Begriffen (Leistungsschutrecht) kann ich das ja noch verstehen. Aber den Namen von Kritikern dazu zu ge(/miß)brauchen, um auf seine eigenen Inhalte zu verweisen, hat irgendwie einen ekligen Beigeschmack…
    Angenommen, ich suche nach Turgut Altug, Ertan Taskiran oder Figen Izgin (türkischstämmige Kandidaten om Berliner Wahlkampf) und bekomme dann einen Link zur NPD angezeigt, weil die diese Namen per AdWords gebucht hat, und das grad so gut passt.

    Fänden Sia das auch legitim?

     
     
  16. Wissen Sie Herr Keese, Christoph Fiedler und auch niemand sonst konnte bisher wiederlegen, dass es sich beim Leistungsschutzrecht nicht um eine Zwangsabgabe handelt. Aber bitte, Sie können jetzt gerne den Gegenbeweis antreten.

    Warum haben Sie eigentlich nicht “presseschauder” als Stichwort für die Adwords-Aktion verwendet. Immerhin überlagert meine Identität dieses Wort so stark, dass Google selbst vorschlägt: “Ergebnisse für presseschauer. Stattdessen suchen nach: presseschauder.”

    Entsprechend biegen auch Leute zu mir ab, die nach Ihnen suchen…

     
     
    • Christoph Keese

      Es ist keine Zwangsabgabe, da weder Zwang noch Abgabe, sondern freiwillige Lizenz auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden. So funktionieren alle Ausschließlichkeitsrechte. Es läge es Ihnen zu beweisen, warum dies in diesem Fall anders sein sollte.
      Zu AdWords: Guter Vorschlag. Werde auch auf “Presseschauer” und “Presseschauder” schalten. Die Stärke des “Presseschauers” ist eindrucksvoll und unbestritten.

       
       
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  17. Es ist wirklich schade anzusehen mit welcher Ignoranz versucht wird Entwicklungen zu behindern oder gar zu stoppen.

    Wie schon unzählige Male geschrieben und gesagt wurde: Warum sperrt Ihr die Website nicht für den Googlebot wenn die Euch die Veröffentlichung nicht passt?

    Mit dem Leistungsschutzrecht soll letztlich nur abkassiert werden, denn ansonsten bestünde ja oben genannte Möglichkeit die Leistung zu schützen ;)

     
     
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  20. Alex E.

    Und ich habe immer noch nicht begriffen warum Google für die Textausschnitte bezahlen sollte. Immerhin verschafft Google so den Verlagen eine Menge Leser. Und Google News ist nach wie vor werbefrei.

     
     
  21. Sehr geehrter Herr Keese,

    wer bei Google nach “Mario Sixtus” sucht, sucht mit Sicherheit nicht primär nach Informationen zum Leistungsschutzrecht. Ihre Argumentation hinkt gewaltig und wirkt eher wie die Rechtfertigung eines Ertappten, der seinem ungeliebten Klassenkameraden einen Streich spielen wollte.

    Ich bin überzeugt, dass Herr Sixtus Ihnen mit Sicherheit nicht den Spaß durch die Schaltung einer “Konkurrenz-Werbung” gönnen wird. Das Internet ist nämlich kein Spielplatz der Eitelkeiten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Denis Scollie

     
     
    • Christoph Keese

      Ich habe ja auch nicht nur ein Keyword belegt, sondern auch andere. Klicken muss niemand, den es nicht interessiert.

       
       
      • M. Boettcher

        Völlig falscher Ansatz. Wer die Werbung misbilligt, aus welchen Gründen auch immer, sollte klicken. Natürlich einzig aus dem Interesse, das Werbebudget zu verbraten.

         
         

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