Im Schnellgericht der Piraten



Abstimmung zum Leistungsschutzrecht
bei der Piraten-Partei

Wenig überraschend hat sich die Piraten-Partei dazu entschlossen, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage abzulehnen. Die Online-Abstimmung steht bei 485 Stimmen (93 Prozent) für die Annahme des Antrags zur Ablehnung des Rechts, nur 38 (7 Prozent) stimmten dagegen. Der Antrag ist damit angenommen.

Engagierte Bürger bilden sich eine informierte Meinung zu einem komplizierten Thema und beziehen dann Position? Das verspricht die Piraten-Partei, doch die Praxis sieht anders aus. In Wahrheit werden Reflexe auf äußerst dürftig vorbereitete Positionen abgefragt.

Hier die vollständige Einleitung und Erklärung des Antrags auf dem Abstimmungsportal:

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist ein im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehenes neues Immaterialgüterrecht. Beteiligte Lobbyisten in den Verhandlungen sind der Bundesverband der deutschen Zeitungsverleger (BDZV), der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Deutsche Journalisten Verband (DJV). Es gab bereits Annhörungen und Unterredungen beim Justizministerium. Die Stellungnahme der Verleger für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger findet man auf den Seiten des BDZV. Viele mit Medien beschäftigte Personen , u.a. auch freie Journalisten schreiben seit Mitte 2009 vehement gegen ein derartiges Gesetz an. Quellen hierzu bitte per Suchmaschine und dem Suchbegriff Leistungsschutzrecht selbst suchen. Die Piratenpartei sollte sich hier dringend positionieren, da dieses Gesetz bereits auf der Türschwelle steht und weitreichende Folgen hat.

Was steht da drin? Nur die Liste der Verbände, der Hinweis auf Anhörungen, ein vager Vermerk über die lebhafte Debatte – das war’s. Den Rest soll man bitte schön selber heraussuchen. Erreichte inhaltliche Tiefe: nahezu Null.

Um so mehr Emphase dafür beim Text des Programmpunkts:

Die Piratenpartei lehnt die staatliche Subventionierung der Presse- und Zeitschriftenverleger über ein Leistungsschutzrecht ab. Diese Ablehnung beinhaltet jegliche Art von Schutzzöllen, die Legitimierung von Verwertungsgesellschaften (Presse-GEZ), die Etablierung derartiger Gesetze und ähnliche Methoden. Die Piratenpartei erkennt vollumfänglich die demokratischen Dienste der Zeitungen/Zeitschriften und ihrer Verleger an der Gesellschaft an und möchte bei der Transition selbiger in eine moderne Wissengesellschaft konstruktiv mitwirken. Grund hierfür ist die umfassende Information für alle beteiligten (nicht-)vernetzten Gruppen in unserer Gesellschaft. Die wirtschaftliche Sicherung der Verlage kann aber ausschließlich durch Anpassung der Geschäftsmodelle geschehen und nicht auf Kosten der Allgemeinheit.

Der Text des Programmpunkts ist tatsächlich genau so lang wie seine inhaltliche Vorbereitung. Nicht schlecht, das schaffen andere Parteien nicht. Der Programmtext enthält viele Behauptungen, aber keinen einzigen Beleg: staatliche Subventionierung, Schutzzoll, Presse-GEZ, auf Kosten der Allgemeinheit. Wie die Verfasser zu diesen – inhaltlich übrigens falschen – Schlussfolgerungen gekommen sind, erfährt der Pirat nicht.

Die Piraten stimmen nach der Logik von Schnellgerichten ab. Da ist das Mitmachen schön einfach und geht unheimlich schnell.



 

51 Kommentare

 
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  38. SD

    Die Meinungsbilder in Liquid Feedback sind ein Teil der Diskussion und nicht der Beschluss. Das wurde ja schon ausgeführt.

    Dass dieses Meinungsbild nun schon ungefähr ein Jahr alt ist, aber nach wie vor nicht beschlossen wurde, stützt die Schnellgerichtsthese jetzt auch nicht so wirklich.

    Man könnte fast sagen der Text hier enthält viele unbelegte Behauptungen und zieht daraus falsche Schlussfolgerungen. ;)

     
     
  39. Typischbild

    Hinweis: die Piratenpartei heißt Piratenpartei und nicht Piraten-Partei. Wunderbare Recherche von Ihnen. Kein Wunder bei Ihrer Zeitschrift. Da braucht man ja keine. Einfach irgendetwas erfinden…

     
     
    • Christoph Keese

      BILD ist eine Zeitung, keine Zeitschrift. Und Parteien schreibe ich nach Lesbarkeit. FDP ohne Punkte (was die Partei ja inzwischen auch selbst eingesehen hat), und Piraten-Partei mit Bindestrich. Sie schreiben ja BILD auch nicht in Versalien.

       
       
      • Typischbild

        BILD ist keine Zeitung! Sie darf sich nicht Zeitung nennen! Und das wissen Sie! Nennen Sie diese wie Sie wollen. Aber die Bild eine “Zeitung” zu nennen wäre eine Beleidigung für echte Zeitungen.

         
         
      • Typischbild

        Und die Lesbarkeit von Piraten-Partei ist grauenhaft. Zumal dies die völlig falsche Bezeichnung ist und sogar den Textfluss durch ein zusätzliches Zeichen stört.
        Oder schreiben wir ab sofort B-I-L-D? Und die FDP anstatt F.D.P. sind halt 3 Zeichen weniger die gedruckt werrden müssen und somit Druckkosten spart. Der Rechtschreibfehller von Ihnen mit dem – erhöht also noch die Druckkosten für Sie falls Sie versuchen würden diesen auch so in der Realität zu schreiben. Besuchen Sie doch mal die ominöse Piratenpartei-Website…

         
         
  40. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist wie andere Leistungsschutzrechte auch ein Monopolrecht und damit ein Ausschließlichkeitsrecht. Daher kann es nur auf Kosten der Allgemeinheit etabliert werden, weil damit der Staat über das Recht die exklusive Nutzung für etwas gewährt, das zuvor jeder nutzen konnte.

     
     
  41. Christoph Keese

    @ Christopher Lauer: Verstanden, aber das kann ja kein Grund sein, den Antrag nicht ausführlich zu begründen, Fakten zu liefern, Pro und Contra abzuwägen und ein vollständiges Bild der Lage zu vermitteln. Alle Eloquenz auf die Schlussfolgerung, aber fast keine bei der Begründung – das ist nicht optimal.

     
     
  42. Nils

    Schnellgericht? Da bin ich anderer Meinung.

    Erstmal war das, was im Liquid Feedback zu sehen ist keine Abstimmung im verbindlichen Sinn, sondern ein Meinungsbild zur Unterstützung eines Programmpunktes der später einmal auf einem Parteitag beschlossen wird. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Zusätzlich läuft die Diskussion über das Leistungsschutzrecht ja schon über ein Jahr. Alle Argumente wurden bereits ausgetauscht. Die Faktenlage ist jedem bekannt.

    Warum also ein Meinungsbild unnötig mit Text auf-blähen, wenn es auch kurz und prägnant geht?

     
     
  43. piratenproll

    Eine weitergehende Erklärung ist einfach unnötig. Das Thema ist innerhalb der Partei weitgehend bekannt und diskutiert, und diese Abstimmung klärt bloß die Mehrheitsverhältnisse. Die Beschreibung “staatliche Subventionierung, Schutzzoll, Presse-GEZ, auf Kosten der Allgemeinheit” trifft es ganz gut, und gegen so ein “Recht” einzutreten ist in etwa so erklärungsbedürftig, wie gegen die Legalisierung von Raub o.ä zu sein.

     
     
  44. Bastian Haas

    Zum Glück nehmen da nur rund 2 Prozent der Piraten an diesen Abstimmungen teil. Der Rest hat mittlerweile (manche auch von Anfang an) erkannt, dass diese Abstimmungen nichts bringen und in diesem Abstimmtool keine sinnvollen programmatischen Diskussionen möglich sind.

     
     
  45. Hallo,

    durch eine Abstimmung in unserem LiquidFeedback-System ist dieser Antrag noch nicht in unserem Programm. Das geht nach Parteiengesetz auch gar nicht. Ich könnte jetzt ein wenig zu Deinen Recherchefähigkeiten ranten, komme aber zum Punkt:

    Das Meinungsbild in LQFB wird sicher auf dem nächsten Bundesparteitag herangezogen werden, um über diesen Antrag zu diskutieren.

    Wenn Du dazu Anmerkungen und Anregungen hast, da Du es ja anscheinend anders siehst, kannst Du Dich gerne bei mir melden. Meine Email-Adresse hast Du jetzt ja.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Christopher Lauer

     
     

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