IGEL: Googles Landschaftspflege zur Wahrung seiner finanziellen Interessen




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Eberhard von Brauchitsch, früherer Generalmanager des Flick-Konzerns, hat die deutsche Sprache um einen bildstarken Ausdruck bereichert: Seine Spenden an Parteien, Stiftungen und Politiker bezeichnete er als „Pflege der Bonner Landschaft“, kurz „Landschaftspflege“. Die Idee dahinter ist so einfach wie wirksam: Man unterstütze diejenigen Kräfte der Gesellschaft mit Geld, die dem eigenen wirtschaftlichen Interesse zuträglich sind. Brauchitsch hat das damals verdeckt getan und wurde 1987 wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilt. Sein Wort von der „Landschaftspflege“ aber hat Flügel bekommen und sich vom ursprünglichen Tatbestand entfernt. Man verwendet es heute auch für offene und legale Zuwendungen an Institutionen, die dem eigenen Geschäft helfen. Wenn man heute – ein Vierteljahrhundert nach dem Fall Brauchitsch – das Wort „Landschaftspflege“ in dem Mund nimmt, kann man dies tun, ohne damit zugleich den Vorwurf der Illegalität zu erheben. Genau in diesem Sinne ist folgender Satz gemeint: Google betreibt Landschaftspflege – offen und legal -, indem Institutionen wie die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) mit Geld unterstützt werden, die das eigene Lied singen. Google gibt das zu, während IGEL sich um eine klare Antwort drückt. IGEL wird von Google finanziert. Ohne das Geld von Google könnte IGEL nicht so viele Leute beschäftigen und keine derartig lebendige Seite betreiben.

Verwundern muss diese Tatsache nicht. Sie ist auch kein großer Skandal. Man sollte die Sache nur im Hinterkopf behalten, wenn IGEL sich äußert. Hinter IGEL steht Google. Praktischerweise könnte man von GIGEL sprechen, der „Google Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“. Weil wieder schnell der Vorwurf der Verschwörungstheorie erhoben werden wird, hier in aller Ruhe und Sachlichkeit einige Fakten und Einordnungen.

Verbindlich erfahren habe ich von der finanziellen Unterstützung Googles für IGEL bei einer Podiumsdiskussion des Social Media Clubs im Grünen Salon / Berlin am Abend des 19. September 2011. Google wird schon immer auf der IGEL-Unterstützerliste geführt, die auf der Website einsehbar ist. Ich war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Google kein Geld oder nur Sachleistungen – ähnlich dem Eco-Server bei iRights.info – zur Verfügung stellt. Der Google-Vertreter an dem Abend hob dann aber zu meiner Überraschung hervor, dass Google Geld an IGEL zahlt. Wie viel das ist, konnte er nicht sagen, riet aber, Till Kreutzer, den Verantwortlichen von IGEL, zu befragen. Dass Google Geld an IGEL schicke, sei seit jeher bekannt, sagte der Google-Mann. Mag sein. Mir war es entgangen. Ich hatte nur die IGEL-Selbstauskunft im Kopf, die folgendermaßen lautet:

Unsere Sorge: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage hätte – unabhängig von dessen konkreter Ausgestaltung – bedenkliche Auswirkungen auf die Interessen Dritter und das Gemeinwohl.

Unsere Leistungen: Wir bieten mit IGEL eine zentrale Informationsquelle zum Thema Leistungsschutzrecht an. Die an vielen Stellen, vor allem im Netz verstreuten Artikel, Informationen und Materialien sollen hier an einem Ort auffindbar gemacht werden. Mit IGEL soll auch das Informationsdefizit der deutschen Öffentlichkeit behoben werden, da die meisten Printmedien nur einseitig über das Thema berichten. Zudem möchte IGEL für mehr Transparenz in der politischen Debatte sorgen. Auf unserer Plattform soll nachvollziehbar gemacht werden, welche Argumente von welcher Seite zu welchem Zeitpunkt vorgebracht wurden. Besonders der Umstand, dass die Befürworter des Leistungsschutzrechts – die Presseverlage und deren Verbände – im Laufe der Zeit mehrfach ihre Argumentation verändert haben, erschwert es erheblich, den Stand der Debatte zu überblicken.

Unsere Initiative: IGEL wurde initiiert von Dr. Till Kreutzer, Jurist, auf Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Eine kurze Biografie findet sich hier. Die Initiative wird unterstützt von Unternehmen, Verbänden, Blogs und sonstigen Einrichtungen. Alle Unterstützer sprechen sich im Grundsatz gegen die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht aus. Sie befürworten die Initiative (im Sinne der Facebook-Funktion „Gefällt mir”) und unterstützen diese auf unterschiedliche Weise. Weitere Unterstützer sind jederzeit herzlich willkommen.

Von Google im Speziellen steht da nichts. Wahrscheinlich wird Google bei den Unternehmen mit gemeint sein, von denen die Rede ist. Allerdings bleibt Google das einzige Unternehmen von Rang auf der Liste. Alle anderen Firmen sind eher klein und lokal. (Details zur Liste hier in diesem Blog.) Auch war mir bei der Ankündigung der IGEL-Gründung kein Vermerk über die Google-Finanzierung aufgefallen. Ebenso wenig findet er sich jetzt bei der Suche im Netz. Hinweise hierzu gern an mich.

Nach der Veranstaltung im Grünen Salon habe ich Till Kreutzer eine Mail mit folgenden Fragen geschickt. Er hat sie bis heute nicht beantwortet:

1. Mit wieviel Geld hat Google die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) in der Vergangenheit unterstützt? Wie hoch ist die Unterstützung in der Gegenwart?
2. Wie viel Prozent des jährlichen Budgets von IGEL macht der finanzielle Beitrag von Google aus?
3. Welche anderen Geldgeber unterstützen IGEL mit welchen Beiträgen?
4. Beziehen Sie von IGEL persönlich Zahlungen?
5. Nehmen Sie persönlich als Anwalt oder Berater ein Mandat von Google wahr? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt?

Auch Anfragen über Twitter blieben unbeantwortet. Daher muss die Höhe der Unterstützung durch Google weiterhin als unbekannt gelten.

Das Geld von Google bringt das Engagement und die Meinung der anderen IGEL-Unterstützer nicht in Misskredit. Gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu sein, ist jedermanns gutes Recht. Zwar bin ich anderer Meinung und führe Argumente ins Feld, um für unsere Sicht der Dinge zu werben, die ich für gut begründet halte, doch es gibt keinen Grund, die Lauterkeit der Leistungsschutzrecht-Kritiker in Frage zu stellen.

Ebenso wenig ist es für IGEL verwerflich, Geld von Google anzunehmen. Man könnte offener mit dieser Tatsache umgehen und Aussagen zur Höhe der Unterstützung treffen, aber Till Kreutzer und sein Team werden dadurch noch lange nicht zu Google-Handlangern oder Befehlsempfängern. Auch sie haben ihre Meinung und werden nun einmal von einem Unternehmen unterstützt, das ihre Ansicht teilt. Sie stehen eben einfach auf der Google-Gehaltsliste. Man kann sie mit einigem Recht als Google-Mitarbeiter bezeichnen.

Selbst Google ist kein Vorwurf zu machen. Das Unternehmen lebt in der Hauptsache davon, Inhalte von Dritten ohne Bezahlung auf die eigene Seite zu ziehen und Werbung daneben zu verkaufen. Damit sind nicht nur Text-Snippets gemeint. Etwa bei der Google-Preisvergleichsmaschine landen systematisch ganze Texte von Wettbewerbern (darunter unserer Beteiligung Idealo) auf der eigenen Seite. Fotos, Filme, Karten – überall greift Google kostenlos zu. Wer das nicht möchte, sagt Google, kann den Zugang für Suchroboter ganz leicht sperren. Das stimmt. Doch wer sperrt, wird auch nicht mehr gefunden. Deswegen sperrt so gut wie niemand.

Würde Google den Webseiten die Option anbieten „Durchsuche und indexiere mich, aber kopiere meinen Inhalt nicht heraus“, dann würden sich viele Seiten wohl für diese Möglichkeit entscheiden. Doch Google bietet diese Option über Snippets hinaus nicht an, obwohl viele Inhalte-Produzenten sie seit Jahren vorschlagen. Sie hören immer nur „Nein“. Daher nehmen die meisten Webseiten das Google-Kopieren in Kauf. Sie täten das nicht, wenn Google das Gesucht- und Gefundenwerden nicht zwangsverknüpfen würde mit dem kostenlosen Herunterkopieren. Anders ausgedrückt: Wer nicht kopiert werden möchte, bezahlt das angesichts des Google-Suchmarktanteils von weit über 90 Prozent mit Quasi-Unsichtbarkeit im Netz. Es ist nur zu verständlich, dass sich nur wenige Inhalteanbieter für diese Option entscheiden.

Google hat somit ein enormes wirtschaftliches Interesse, die Rechtekosten für Inhalte so lage wie möglich bei Null zu halten und so lange wie möglich Werbung neben den Auszügen oder Vollkopien zu verkaufen. Richtig, die Werbung wird nicht nur über AdWords auf Google-Seiten ausgespielt, sondern auch über AdSense bei Partnerseiten, worauf Google gern hinweist. Und ja, die AdSense-Partnerseiten bekommen dafür Geld – auch wenn davon nur ein Bruchteil der sechs Milliarden AdSense-Dollar, die Google immer im Munde führt, auf die Hersteller von Qualitäts-Inhalten entfällt. Doch AdSense schließt denklogisch keineswegs aus, dass für Kopien von Inhalten bezahlt wird. Natürlich wären AdWords und AdSense auch möglich, wenn Kopierlizenzen erworben werden müssten. Und natürlich könnte die Google-Suche als solche problemlos weiter existieren, wenn die Inhaber der Inhalte maßvolle Lizenzzahlungen für Kopien ihre Arbeiten durchsetzen würden.

Selbstverständlich weiß auch Google das. Aber es wäre eben unwirtschaftlicher, für Kopien von Inhalten Geld zu bezahlen, als sie kostenlos zu bekommen.

Deswegen die Landschaftspflege. Es liegt im kommerziellen Interesse von Google, all diejenigen zu stärken, die für kostenlosen Inhalt im Netz eintreten. Dazu gehört auch IGEL. Um so besser für Google, dass IGEL das Geld annimmt, statt es zur Demonstration der eigenen Unabhängigkeit abzulehnen. Billiger ist es allemal, Geld in die Landschaftspflege zu stecken als irgendein Risiko zu laufen, das Leistungsschutzrecht könne doch noch gegen kostenlose Kopien in Stellung gebracht werden. Jeder, der Googles Lied singt, und sei es noch so sehr die selbsterarbeitete lautere Meinung, muss wissen, dass er damit die kommerziellen Interessen eines weltumspannenden Konzerns mit Quasi-Monopol und prekärer Einstellung zu geistigem Eigentum vertritt.

Übrigens bezahlen auch die Verlage für ihr Engagement in Sachen Leistungsschutzrecht. Und ja, das Leistungsschutzrecht liegt in ihrem finanziellen Interesse. Sie finanzieren Mitarbeiter und Verbände, um ihrer Auffassung Gehör zu verschaffen. Allerdings finanzieren sie kein Projekt wie IGEL, das seine Finanzquellen nicht offen angibt. Sie finanzieren überhaupt kein Drittprojekt, sondern sprechen für sich selbst nur unter eigenem Namen der jeweiligen Verlage, als VDZ oder als BDZV. Das ist, scheint mir, der bessere Weg.

 



 

42 Kommentare

 
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  23. Wenn man sich die Entwicklung von generiertem Text ansieht, dann scheint der obige Text nicht weit von den bestehenden Möglichkeiten entfernt zu sein.

    Insofern müsste ein Richter erst mal eine Art umgekehrten Turing-Test bestehen, um einen Menschen als “Urheber” festzustellen.

    Juristen mit denen ich gesprochen habe und die einen Urheberrechtsanspruch auf durch Computer generierte Texter verneinen, begründen dies mit der den Programmen fehlenden Persönlichkeit. Ihrer Ansicht nach kann es sich daher nicht um eine „persönliche geistige Schöpfung“ handeln, die durch ein Urheberrecht geschützt wäre.

    Das ist ein Grund, warum ich “geistiges Eigentum” für irrational halte.

     
     
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  25. Christoph Keese

    Dann sind wir doch gemeinsam ein gutes Stück voran gekommen. Sie sehen in dem exemplarisch zitierten Text ein Snippet mit Null Schöpfungshöhe, eine Art Datenkatalog mit eingefügten Füllwörtern. Ich hingegen sehe in diesem zugegeben nicht kunstvollen, wohl aber eigenständigen Text eine geistige Leistung, die schutzfähig und schutzbedürtig ist. Meine Position wird – bezogen auf das Recht des Urhebers – von der gegenwärtigen Rechtslage gestützt; vor Gericht würden Sie es nie durchsetzen können, diesem Text die Schöpfungshöhe abzusprechen. Sie streben ein anderes Urheberrecht an, das selbst solche Texte als nicht schutzfähig bezeichnet und der beliebigen Vervielfältigung preisgibt.
    Wir beide vertreten unvereinbare Positionen zum Umgang mit geistigem Eigentum. Das hat dieser Dialog gezeigt.

     
     
    • L. von Matterhorn

      Meine Position wird – bezogen auf das Recht des Urhebers – von der gegenwärtigen Rechtslage gestützt; vor Gericht würden Sie es nie durchsetzen können, diesem Text die Schöpfungshöhe abzusprechen.

      Die Rechtslage ist keineswegs so eindeutig, wie sie andeuten. Aber ohnehin war das nicht der entscheidende Punkt. Selbst wenn testberichte.de und Google ebenso wie Sie und ich über die Schöpfungshöhe dieses Textes uneins sind, besteht für testberichte.de die nun zum dritten Mal angesprochene Möglichkeit, eine Nutzung ihrer Inhalte in Snippetform gleich welcher Länge zu unterbinden (nochmal der Link, falls er Ihnen entgangen ist).

       
       
  26. L. von Matterhorn

    Fortsetzung des Threads oben:

    Meine Antwort bezog sich (wenn auch nicht explizit erwähnt) auf beide Links. Auch der zweite, längere Text ist im wesentlichen ein Gebrauchstext; eine Auflistung technischer Features mit ein paar Füllwörtern. Soetwas hat kaum Schöpfungshöhe. Aber unabhängig davon, zu Ihrer Frage:

    Bitte beantworten Sie folgende Frage: Wie kann der Website-Betreiber das Scrapen dieser Texte durch Google verhindern, ohne sich vom Indexieren durch den Marktbeherrscher vollständig auszuschließen?

    Wie bereits erwähnt ist es dieser einfache Meta-Tag. Natürlich werden Sie jetzt antworten, warum Sie denn aktiv werden müssten, statt dass umgekehrt Google Sie fragen muss, und dann drehen wir uns wieder im Kreis.

     
     
  27. Christoph Keese

    Eine Verschärfung und Klarstellung der Aussage wie mit dem Satz zum Quasi-Monopol interpretieren SIe also als “ideologische Komponente”, “gravierende Änderung” und “Gegenteil von Aufklärung”. Absolut unberechtigte Kritik. Den Vorwurf könnten SIe erheben, wenn ich eine Aussage zurück genommen hätte. Habe ich aber nicht. Ihr Vorwurf läuft ins Leere.

     
     
  28. (Pingback)

    [...] Aber wirklich gewundert habe ich mich über die gravierenden Änderungen, die Sie im Nachhinein – ohne Ihre Leser ausreichend in Kenntnis zu setzen – am Text vorgenommen haben. In immerhin 12 von 18 Absätzen wurden Änderungen und Erweiterungen meist um ideologische Komponenten vorgenommen. Oder genügt „Habe Formulierung klargestellt.” etwa Ihrem Anspruch an Aufklärung, die Sie ja von Anderen einfordern? „Jeder, der Googles Lied singt, und sei es noch so sehr die selbsterarbeitete lautere Meinung, muss wissen, dass er damit die kommerziellen Interessen eines weltumspannenden Konzerns mit Quasi-Monopol und prekärer Einstellung zu geistigem Eigentum vertritt.”, meint Christoph Keese [...]

    Das Pressefusionsrecht ist das neue Leistungsschutzrecht | der presseschauer

    28. September 2011

     
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  31. Christoph Keese

    Gemeint sind Inhalte, die länger sind als Snippets. Habe Formulierung klargestellt.
    Traffic: Option “Scrape / No Scrape” einführen und jeden selbst entscheiden lassen. Darüber muss man gar keine Grundsatzdiskussion führen.
    “Schamlose Lüge”: Sehr prononcierte Wortwahl. Kommentieren Sie die Tatsache, dass IGEL seine Finanzierung nicht offenlegt, ähnlich robust?

     
     
    • L. von Matterhorn

      Gemeint sind Inhalte, die länger sind als Snippets.

      Wo bitte kopiert Google Inhalte, die länger sind als Snippets, ohne das die Website-Betrieber etwas dagegen tun könnnten?

      “Schamlose Lüge”: Sehr prononcierte Wortwahl. Kommentieren Sie die Tatsache, dass IGEL seine Finanzierung nicht offenlegt, ähnlich robust?

      Täte ich, wenn IGEL jemals bestritten hätte, von Google unterstützt wurden zu sein.

       
       
      • Christoph Keese

        Wo kommen zum Beispiel diese Daten und Texte her?
        1) http://goo.gl/h4Sbh
        2) http://goo.gl/gFjT0
        Wer klickt noch auf den Link zB zu Testberichte.de, wenn die Google Shopping-Übersicht die ersten 1475 Zeichen des Berichts schon anzeigt?
        IGEL: “Wenn IGEL jemals bestritten hätte…” Das soll Ihren moralischen Ansprüchen genügen? Wie wäre es denn gewesen mit einer offenen Ankündigung: “IGEL wird von Google finanziert”? Das wäre ehrlich gewesen.

         
         
        • L. von Matterhorn

          Wer klickt noch auf den Link zB zu Testberichte.de, wenn die Google Shopping-Übersicht die ersten 1475 Zeichen des Berichts schon anzeigt?

          Nicht ohne Grund hatte ich den hinteren Teil der Frage fett markiert. Testberichte.de könnte Google jederzeit (technisch) untersagen, Snippets und/oder Links von ihren Inhalten anzuzeigen.

          Auf der anderen Seite machen Sie wieder eines sehr schön deutlich: das Leistungsschutzrecht soll über das UrhG weit hinausgehen, zu Gunsten der Werkmittler und zu Ungunsten der Urheber. Aus gutem Grund sind nämlich Gebrauchstexte (bspw. eine Auflistung technischer Features einer Kamera) nur selten urheberrechtlich geschützt, weil ihnen die Schöpfungshöhe fehlt.

          Soetwas ließe sich durch ein Leistungsschutzrecht ändern, aber zu warum? Und warum nur für Presseverleger?

           
           
          • Christoph Keese

            Diese Argumentation entlarvt die Schwäche Ihrer Position. Nur der erste Link, den ich angegeben hatte, zeigt Gebrauchstexte wie die Auflistung der technischen Features einer Kamera, denen natürlich die Schöpfungshöhe fehlt, die von den Verlagen im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht aber auch gar nicht in die Debatte eingebracht worden sind. Ich hatte auch nicht die Frage gestellt, ob diese Texte vom Urheber- oder Leistungsschutzrecht erfasst sind beziehungsweise wären, sondern ich hatte gefragt, woher diese Texte und Daten kommen. Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Deswegen frage ich noch einmal: Hat Google sich die Mühe gemacht, diese Daten zusammen zu stellen, in einer Datenbank zu sammeln, zu strukturieren und zu erschließen? Woher kommen die genannten Preise? Hat Google sie direkt bei den Shops abgefragt? Bitte beantworten Sie diese Fragen.

            Bei dem zweiten Link, auf den Sie wohlweislich nicht eingegangen sind, handelt es sich nicht um Produktdaten, sondern um einen von Menschenhand geschrieben, ausführlichen Text. Ich kopiere ihn unten zur leichteren Übersicht ein. Diesem Text können Sie die Schöpfungshöhe nicht absprechen. Er ist unzweifelhaft vom Urheberrecht geschützt. Ihre Frage hatte gelautet: “Wo bitte kopiert Google Texte, die länger sind als Snippets, ohne dass Website-Betreiber etwas dagegen tun könnten?” Einen solchen Text habe ich Ihnen hiermit beispielhaft genannt. Es gibt Abertausend andere. Geben Sie jedes beliebige Produkt bei Google Search ein und klicken Sie dann beim Suchergebnis von Google Shopping auf die Rezensionen durch – dort finden Sie endlos viele Beispiele. Bitte beantworten Sie folgende Frage: Wie kann der Website-Betreiber das Scrapen dieser Texte durch Google verhindern, ohne sich vom Indexieren durch den Marktbeherrscher vollständig auszuschließen?

            Hier der erwähnte beispielhaft gewählte Text. Falls für diesen Text, diesen Betreiber oder diese Autorin vorher ausnahmsweise Genehmigungen eingeholt worden sein sollten, möchte ich Sie bitten, zusätzlich folgende Frage zu beantworten: Holt Google generell von allen Rechteinhabern vor dem Scrapen Genehmigungen ein?

            Der Text:

            “Canon EOS 550D: Profi-APS-C-Sensor mit 18 Megapixel
            Von Elena – 09.02.2010 – Redaktioneller Bericht – Testberichte.de
            Die EOS 550D ist eine neue Profi-Kamera von Canon, die im März 2010 auf den Markt kommt. Sie soll das Beste von dem Vorgänger-Modell EOS 500 erben und einige Features der EOS 7D übernehmen. Hervorragend an der neuen Kamera sind ihr APS-C-Sensor mit einer effektiven Auflösung von 18 Megapixeln, HD-Videos im H.264-Format und Kompatibilität mit Speicherkarten neuer Generation SDXC.

            Im Normalfall können Digitalkameras mit einer Auflösung von 18 Megapixeln sehr schlecht rauschfrei arbeiten. Die neue EOS 550D ist aber mit einem Profi-APS-C-Chip ausgerüstet. Seine Größe von 22,3 x 14,9 Millimeter beim Formatfaktor von 1,6 soll, so der Hersteller, hohe Lichtempfindlichkeit schaffen und scharfe, verwacklungsfreie Fotos garantieren. Die Kamera arbeitet präzise und schnell. Ihre Verschlusszeiten liegen zwischen 1/4000 und 30 Sekunden. Bei Serienaufnahmen leistet das Modell 3.7 Bilder pro Sekunde.

            Die Kamera nimmt auch Videos im Full-HD-Format H.264 mit 30 Bildern pro Sekunde auf. Die Größe einer Videodatei beträgt damit maximal vier Gigabyte. Das 3 Zoll große LCD-Display beeindruckt mit 1,04 Millionen Bildpunkten und klaren, satten Bildern. Die Helligkeit der Aufnahmen kann man in sieben Stufen regeln, um präzise Farbwiedergaben zu erreichen. Der optischer Pentaspiegel-Sucher bietet eine Vergrößerung von 0.87fach und deckt 95% des Gesichtsfeldes ab.

            Eine wichtige Besonderheit des Modells liegt darin, dass sie nicht nur traditionelle SD- und SDHC-Karten, …”

               
             
             
  32. L. von Matterhorn

    Würde Google den Webseiten die Option anbieten „Durchsuche und indexiere mich, aber kopiere meinen Inhalt nicht heraus“, dann würden sich viele Seiten wohl für diese Möglichkeit entscheiden. Doch Google bietet diese Option nicht an, obwohl viele Inhalte-Produzenten das seit Jahren vorschlagen. Sie hören immer nur „Nein“. Daher nehmen die meisten Webseiten das Google-Kopieren in Kauf. Sie täten das nicht, wenn Google das Gesucht- und Gefundenwerden nicht zwangsverknüpfen würde mit dem kostenlosen Herunterkopieren.

    Warum lügen Sie Ihre Leser so schamlos an? Google bietet seit fast 10 Jahren die Option, im Google Index ohne Snippet gelistet zu werden. Es genügt ein simpler Meta-Tag auf der entsprechenden Website. Etwas ähnliches gibt es für die Seiten, die nicht im Google Archiv auftauchen wollen. Oder jene, die ihre Bilder nicht in Google Image finden wollen.

    Darüber hinaus: wem der kurze Snippet in den Suchergebnissen reicht, der würde ohnehin nicht die Verlegerseite besuchen, geschweige denn für einen Artikel Geld bezahlen. Anders als sie unterstellen kopiert Google nämlich nicht die komplette Website.

     
     
  33. Eben! Und deswegen brauchen Sie doch gar nicht so zu tun, als würden Sie (bzw. Ihre Beteiligungen) anders mit den Inhalten Dritter umgehen.

    Weil Sie Idealo ins Feld führen, sei kurz auf die AGBs hingewiesen. Dort heißt es:

    „Mit der Einsendung von Meinungen und Text- bzw. Bildbeiträgen (z.B. zu Online-Shops, Produkten, Dienstleistungen usw.) räumt der Verfasser der Gesellschaft das ausschließliche, übertragbare sowie räumlich und zeitlich nicht beschränkte umfassende Nutzungsrecht (inklusive Bearbeitungsrecht) an dem eingesandten Text- bzw. Bildbeitrag nebst abgegebener Bewertung ein und verzichtet auf eine Nennung als Autor. Die Gesellschaft distanziert sich ausdrücklich von auf den Webseiten dargestellten Meinungen Dritter und übernimmt hierfür keine Verantwortung.“

    Das ist juristisch natürlich äußerst fragwürdig und steht meines Erachtens auf wackligen Beinen. Ein Leistungsschutzrecht könnte allerdings helfen, wenn diese erste Verteidigungslinie bröckeln sollte. Insofern hatte ich mich heute nach dem lesen des Textes gefragt, ob nicht mit dem Leistungsschutzrecht vor allem UGC abgesichert werden soll.

     
     
    • Christoph Keese

      Also ist das rechtliche und wirtschaftliche Verhältnis von Lesern zu Website aus Ihrer Sicht genau wie das Verhältnis von Website von Suchmaschine?

       
       
  34. Christoph Keese

    Lamento über Kostenlos-Kultur? Wo? Google operiert in einem dreiseitigen Markt. Kostenlose Abgabe an Konsumenten maximiert Werbeerlöse. Gewinnmaximum wird erreicht, wenn Rechtekosten gleich Null.

     
     
  35. Werter Herr Keese,

    es hilft nicht weiter, wenn Sie ständig über eine angebeliche Kostenlos-Kultur lamentieren. Sie wissen doch selbst, dass das eine Lüge ist. Sie haben doch was mit Wirtschaft studiert. Insofern könnte Ihnen das Konzept von zweiseitigen Märkten bekannt sein. Falls dem nicht so ist, fragen Sie doch mal Marcel Weiß. Er gibt ihnen gegen einen kleinen Obolus bestimmt Nachhilfe.

     
     

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