Keine Abmahnwellen, faire Preise! Wie das Leistungsschutzrecht genutzt werden sollte



Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sollte von Verlagen und Bloggern verantwortungsvoll genutzt werden. Dazu gehört, dass die Rechte schnell und unkompliziert geklärt werden können, dass harmlose Nutzer weder kriminalisiert noch mit Abmahnwellen überzogen werden und dass es attraktive Preise gibt. Hier einige Vorschläge zu Grundsätzen der Verwertung:

Ich kann den Berechtigten des künftigen Leistungsschutzrechts zwar keine Vorschriften machen. Sie entscheiden selbst, ob und wie sie ihr Recht verwerten. Aber Vorschläge für Grundsätze der Verwertung sind sicher erlaubt. Folgende Leitlinien fände ich in erster Näherung sinnvoll:

  1. Bewahrung von Offenheit, Transparenz und Informationsfreiheit
  2. Maximale Rechtssicherheit für alle Beteiligten
  3. Vereinfachung der Arbeit für alle Beteiligten
  4. Superschnelle und extrem einfache Rechteklärung
  5. Förderung von Innovationen
  6. Keine unnötige Bürokratie

Wie können diese Ziele erreicht werden? Aus meiner Sicht durch eine Kombination der folgenden Maßnahmen:

Eine zentrale Clearingstelle für alle Rechte

Beide Seiten – Produzenten wie gewerbliche Nutzer – haben Interesse an einer schlanken Lösung. Produzenten, weil sie Verwaltungskosten sparen wollen. Gewerbliche Nutzer, weil sie Rechte schnell klären wollen. Deswegen liegt es im Interesse beider Seiten, die Wahrnehmung der Rechte in möglichst wenige Hände zu legen. Idealerweise entsteht ein „One Stop Shop“ – eine einzige Organisation, die alle Rechte vertritt und lizensiert. Dies könnte eine Verwertungsgesellschaft sein. Der Gesetzentwurf schreibt diese Lösung nicht vor, lässt die Möglichkeit dazu aber trotzdem offen. Eine Verwertungsgesellschaft, die alle Rechte vertritt, hätte für den gewerblichen Nutzer den entscheidenden Vorteil der Rechtssicherheit. Er könnte nach Abschluss eines Lizenzvertrags sicher sein, dass er nicht ständig mit weiteren Rechteinhabern oder –verwertern verhandeln muss.

Voraussetzung für das Entstehen eines One Stop Shop ist, dass alle Rechteinhaber sich individuell dazu entschließen, ihm beizutreten. Falls sie das nicht tun, werden trotzdem daran interessiert sein, ihr Recht gemeinsam mit anderen wahrzunehmen. Dann entsteht vielleicht nicht ein einziger Verwerter, aber doch immerhin eine begrenzte Zahl von Verwertern. Alles andere wäre viel zu teuer und zu aufwändig. Befürchtungen vor einer unübersichtlichen, desorganisierten Landschaft dürften unbegründet sein. Auch in anderen Branchen – Musik und Film zum Beispiel – haben sich übersichtliche Strukturen der Rechtewahrnehmung gebildet.

Was heißt das konkret? Dass eine Institution die Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts organisieren sollte. Welche Institution könnte das sein? Eine bestehende Verwertungsgesellschaften, eine neue Verwertungsgesellschaft oder eine Nicht-Verwertungsgesellschaft, die aus rechtlichen Gründen aber bestimmte Funktionen von Verwertungsgesellschaften nicht ausüben darf. Wer entscheidet über die Auswahl der Organisation? Die Rechteinhaber. Wer organisiert die Willensbildung der Rechteinhaber? Diese selbst. Am besten wäre es, wenn sie sich nach Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts zusammenfänden und alle anstehenden Fragen miteinander besprächen. Wer lädt zu einem solchen Treffen ein? Bei den Verlagen die Verbände BDZV und VDZ. Blogger könnten entweder selber ein Treffen abhalten, oder sich dem Treffen der Verlage anschließen, oder selber die Verlage einladen, oder anregen, dass alle Rechteinhaber unabhängig von BDZV und VDZ zusammenkommen. Natürlich haben sie auch die Möglichkeit, gar nichts zu unternehmen. Wer bekommt das eingenommene Geld? Das entscheiden alle Rechteinhaber gemeinsam. Vermutlich wird keine Frage so umstritten sein wie diese. Aber eine Einigung wird es immer geben, weil ohne Ausschüttungsplan niemand etwas bekommt.

Moderner und einfacher Kundenservice

Weil wir das Jahr 2012 schreiben, sollte der Rechteverwerter seinen Kunden das Leben so einfach wie möglich machen. Ideal wäre eine One-Click-Rechteklärung über das Internet. Das darf nicht länger als fünf Minuten dauern – nicht für jeden einzelnen Nutzungsvorgang, sondern idealerweise pauschal für eine langlaufende Flatrate. Wer will, sollte die Rechte gleich für mehrere Jahre kaufen können. Er bekommt dafür einen guten Mengenrabatt. Ein Flugticket im Netz zu buchen muss viel komplizierter sein, als sich die Leistungsschutzrechte von Verlagen zu besorgen.

Wenn junge Leute ein neues Flipboard oder Readitlater bauen wollen, müssen sie die Rechte in fünf Minuten bei einem Café Latte im Sankt Oberholz zusammenklicken können. Das ist ein Fortschritt, denn heute müssen die Gründer dafür auf eine lange Deutschlandreise gehen.

Größeren Kunden sollte auf Wunsch ein vernünftiges Key-Account-Management angeboten werden. Wer nicht über die Website einkaufen möchte, ruft einfach seinen Kundenberater an.

Attraktive Preise und Angebotsformen

Es muss ansprechend sein, sich Rechte zu kaufen. Deswegen sollte es klare, leicht verständliche und erschwingliche Preise geben. Es muss billiger sein, sich legal zu verhalten als sich einem schwer kalkulierbaren Rechtsrisiko durch illegales Kopieren auszusetzen.

Zugleich sollten Angebote entstehen, die es heute noch gar nicht gibt. Zum Beispiel komplette Texte, die man völlig legal zu einer neuen Zeitung zusammenbauen und seinen eigenen Kunden verkaufen kann. Raus aus der Grauzone, rein in die legale Nutzung – dies ist eine wichtige Leistung, die Verlage ihren Kunden mit dem neuen Verwerter anbieten können.

Mit Einzelnachweisen und Schnüffeln sollte es der Verwerter nicht versuchen. Flatrates sind viel attraktiver. Dann verliert niemand Zeit mit Bürokratie.

Keine Kriminalisierung, keine Abmahnwellen

Harmlose Blogger, die hin und wieder Texte von Verlagen übernehmen, dabei manchmal die Grenzen des Zitierens überschreiten und nebenbei ein bisschen Werbung auf ihren Seiten verkaufen – diese Kreativen sollten völlig angstfrei mit den Leistungen der Verlage umgehen können. Man sollte ihnen eine preislich superattraktive Mehrjahresflatrate anbieten, die kleines Geld kostet und sie aller Sorgen enthebt.

Wer keine Lust hat, eine Flatrate abzuschließen, aber trotzdem weiter kopiert, wird nicht mit Abmahnwellen überzogen, sondern bekommt ab und zu neue Vertragsangebote. Er ist ein potentieller Kunde und sollte nett behandelt werden. Überhaupt sollte das Leistungsschutzrecht nicht mit Abmahnwellen durchgesetzt werden. Vielmehr geht es darum, attraktive Produkte zu schnüren, die von Kunden gekauft werden, weil sie inhaltlich überzeugt sind. Rechtliche Schritte sollten für Kopisten vorbehalten bleiben, die trotz vielfacher Einladungen und massiven gewerblichen Kopierern jede gütliche Regelung ausgeschlagen haben.

Lebendiges Netz erhalten

Tweets und Links, auch Linksammlungen, beleben das Netz. Man sollte nicht den Leuten nachsteigen, die dieses Leben ins Netz bringen. Es sollten Preismodelle entwickelt werden, die auch den Preis Null enthalten – zum Beispiel für Tweets und Linksammlungen von Bloggern.

Bitte nicht vergessen

  1. Zitate und private Nutzung werden vom Leistungsschutzrecht sowieso nicht erfasst. Sie sind ausnahmslos kostenfrei.
  2. Dies hier ist meine private Meinung.


 

119 Kommentare

 
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  12. Peter

    Zur Diskussion noch ein passendes Zitat: “So ist das bei der Axel-Springer-AG. Der Konzern möchte kleinste Schnipsel, die er produzieren lässt, im Internet durch ein eigenes Recht schützen lassen, während sein wichtigstes Blatt Persönlichkeits– und Urheberrechte im selben Medium konsequent ignoriert.” ( http://www.stefan-niggemeier.de/blog/im-internet-ist-jeder-freiwild-fuer-bild/ )

    Ich bin mir aber sicher, dass Herr Keese auch diesen Fall an die Redaktion der BILD Zeitung weitergeben und man intern intensiv darüber diskutieren wird. Und so.

     
     
  13. DasKleineTeilchen

    “sollte-müsste-könnte…”

    herr keese, SO wird das nix. hören sie doch bitte auf, sich und anderen in die tasche zu lügen, ja?

     
     
  14. @ Floh Diehl:

    Je nun, was wollen Blogger denn? (Maoam?) Wozu “Ping-Backs” und Reverenzen? Natürlich wollen Blogger Aufmerksamkeit, sie wollen gelesen, kommentiert und verlinkt und zitiert werden. Die Netzökonomie ist dieselbe wie die Wissenschaftsökonomie, der Google-Algorithmus und das Ranking orientiert sich (auch) an den Verlinkungen zu einer Seite und in der Wissenschaft und im Netz sind “Aufmerksamkeit” eine Währung.

    {Das wissenschaftliche Publizieren ist ein ganz anderes Thema, nicht alle Disziplinen haben Probleme mit Elsevier, das ist vor allem eine Sache der MINT-Fächer. Bei mir in den Geisteswissenschaften gibt es andere Strukturen, keine “author-paid”-Modelle und die Abonnement-Gebühren sind auch nur ein minimaler Bruchteil im Vergleich zu denen von MINTies. Deshalb sind dort auch open-access-Modelle nicht so drängend, wenngleich ebenso sehr wünschenswert.}

     
     
    • Ich bin immer für Maoam!!
      Nein, ersthaft – natürlich lebt das Internet von der Mitteilungslust seiner Nutzer; und jeder strebt nach max. Aufmerksamkeit. Nur, ist das digitale Selbstverständnis der Verlage, oder allgemeiner, derer die “mit dem Internet” Geld verdienen wollen, völlig verquer zur Netzrealität der “normalen” Nutzer.
      Als Privatblogger möchte ich mich erstmal mit der Welt mitteilen; ich möchte meine Gedanken verbreiten. DAzu ist es mir natürlich recht wenn meine Gedanken von anderen geteilt und verbreitet werden (solange ein Link auf meinen Blog verweist); Verlagen ist der Inhalt den sie verbreiten erstmal wurscht. Sie wollen maximale Aufmerksamkeit um mit Werbung den Betrieb zu refinanzieren; ich habe aber hier auch schon öfters angesprochen, dass IMHO das Modell der passiven Werbung und der Content-Präsentation à la Zeitschrift im Web nichtmehr ausreicht; die Verlage verstehen das Internet als weitere Konsum-variante, und nicht als lebendiges Netzwerk. Das ist der Fehler; deshalb werden Filesharer und Blogger und Aggregatoren auch als Feinde erkannt und nicht als Kunden bzw. Content-Verbreiter…

      Zum Thema wiss. Publizieren werde ich hoffentl. demnächst auf meinem Blog etwas ausführlicher schreiben können…

       
       
    • @Joachim: *interesse-geweckt*:

      wenn’s nicht author-paid ist, wie sieht’s dann bei euch mit OpenAccess aus? Wie groß ist die Zahl der Journale mit OpenAccess?
      Wieviele online-only (PloS-ähnliche) Journale gibt es?

      Danke ;-)

       
       
  15. Ihr Appell in Ehren, er offenbart jedoch ein Mißverständnis.

    Das geplante LSR für Presseverleger ist eine Gesetzesnovelle wie jede andere und die Anwendung dieser künftigen Rechtsvorschriften erfolgt auf rechtsstaatlicher Basis.

    Was Sie jedoch hier formulieren, läßt das LSR zu einem Akt aus feudalistischen Zeiten mutieren, in der “Gnade vor Recht” galt.

    Beiseitegelassen, daß jeder “code of conduct” der (und gar aller) Presseverleger untereinander monopolartige und damit kartellrechtlich problematische Gebilde befördert – gerade, daß Sie “maximale Rechtssicherheit für alle Beteiligten” fordern, offenbart sich, daß diese Rechtssicherheit eben nicht für alle Beteiligten garantiert ist.

    Natürlich kann niemand gezwungen werden, Rechte wahrzunehmen, ebenso aber kann niemand gezwungen werden, Rechte nicht wahrzunehmen.

    “Rechtssicherheit” auf Basis einseitig formulierter “Grundsätze der Verwertung” ist keine Rechtssicherheit, sonder nichts weniger als ein feudalistischer Gnadenakt und steht damit im Widerspruch mit der rechtstaatlichen Grundordnung in Europa und damit – meine ich – sicher auch in Deutschland.

    Weswegen Ihre Vorschläge auch nicht funktionieren werden: Sobald vor Gerichten einschlägige Abmahnungen einzelner Rechteinhaber Bestand haben, bspw. hinsichtlich der Störerhaftung von kommerziellen “social-media”-Plattformen oder der Verwendung von ls-rechtlich geschützten Überschriften in Links usw. sind die ganzen vollmundig versicherten Benevolentien der Presseverleger zum Teufel.

    Angesichts der Tatsache, daß das deutsche LSR global angewandt und auf dessen Basis abgemahnt werden kann (weil ja auch ausländige Blogs in Deutschland sichtbar sind), verspricht es, eine lustige Zeit zu werden.

    Wenn das LSR denn wirklich kömmt.

     
     
    • Christoph Keese

      “Gnade vor Recht” habe ich nicht gemeint. Ich denke nur, dass es sinnvoll ist, wenn künftige Rechteinhaber schon jetzt darüber nachdenken, wie sie das Recht zu nutzen gedenken. Dabei ging es mir nicht nur darum zu zeigen, welche gewerblichen Lizenzen im Vordergrund stehen werden, sondern auch darum, die moderne und schnelle Methode der Rechterklärung anzudeuten, die uns vorschwebt. Dieser letzte Aspekt ist in den Kommentaren zu diesem Beitrag zu wenig besprochen worden. Ich denke schon, dass es Anerkennung verdient, wenn nicht ein bürokratischer, byzantinischer Moloch angestrebt wird, sondern ein schlanker, webbasierter Dienstleister.

       
       
      • ich hätte mich gefreut, wenn Sie mehr auf Mr. Losehands Argument eingegangen wären, als ihre Thesen nochmals zu wiederholen; welche, für sich betrachtet durchaus Sinn machen könnten, wenn die ARt und Weise der (geplanten) durchsetzung nicht völlig fehl laufen würde:
        Ich habe von Anfang an gesagt, dass hier das Pferd falsch aufgezäumt wurde; das hat Herr Losehand hier nochmal wesentlich eloquenter dargestellt: es handelt sich hier um die Durchsetzung von Rechten einiger weniger auf alle; dass die geplanten Gesetze auch von echten Personen genutzt werden könnten, spielt hierbei eine untergeordnete Rolle, denn Sinn und Zweck ist es, den Kartellen mehr Rechte zu geben. Dass diese nur gegen andere Teile der Wirtschaft angewandt werden sollen, wie sie stets behaupten, ist im Gesetzesvorschlag nicht erkennbar.

         
         
        • Ich sehe kein Problem darin, daß ein LSR die “Durchsetzung von Rechten einiger weniger auf alle” ist, das leistet das Urheberrecht im allgmeinen ja auch, denn es wird immer weniger Urheber als Nutzer geben und jeder einzelne Urheber kann sein Recht gegenüber der überwiegenden Mehrheit der Nutzer wahren.

          “Was Verlage können, können nur Verlage” zu sagen mag beeindrucken, aber (Presse-)Verleger zu sein unterliegt der Gewerbefreiheit, mithin kann jeder Mensch den Beruf des Verlegers ergreifen und die formalen Voraussetzungen auch für “Presseerzeugnisse” erfüllen, gerade im Netz gilt ja “publishing is not a job, it’s a button”.

          Jedoch entspricht das geplante LSR für Presseverleger diametral der Netzkultur, insofern werden nur wenige “netizens” im eigentlichen Sinne selbst als Presseverleger einen Nutzen vom LSR empfinden, sondern eher die Nachteile: Denn Netzökonomie basiert auf dem Teilen von Inhalten (“share this”) und der gegenseitigen Reverenzierung per Link (“Verlinkung”).

          Würde es ein analoges LSR beispielsweise für Wissenschaftsverleger geben, würde der gesamte wissenschaftliche Publikationsbetrieb im Grunde zum Stillstand kommen, da eine Lizensierung von “Wissenschaftserzeugnissen” völlig im Widerspruch zu den gängigen Usancen wissenschaftliche Schreibens steht, von der steten Gefahr abgesehen, für ein “zu langes” Zitat in einer Qualifikationsschrift von Rechteinhabern abgemahnt zu werden. (Selbst in den bekannten Fällen von “Fast-Voll-”Plagiaten haben die Rechteinhaber und Autoren ja auf eine entsprechende Vergütung verzichtet.)

          Und jede wissenschaftliche schriftliche Arbeit wäre zudem lt. LSR-Entwurf als gewerblich einzustufen, weil sie entweder unmittelbar Ausdruck der eigenen beruflichen Tätigkeit ist, und unmittelbar oder mittelbar honoriert wird, bspw. über Druckkostenzuschüssen et. al.

          Für den Kommunikationsraum “Internet”, in dem Presseverlage nach wie vor eine wichtige demokratische Funktion ausüben wird das LSR sicherlich Konsequenzen haben: Es gibt zunehmend qualitativ hochwertige und professionell geführte Blogs, die nicht die Kriterien eines “Presseerzeugnisses” im Sinne des LSR erfüllen, und diese werden dann vermehrt anstelle der “rechtsunsicheren” Presseportale rezipiert und zitiert werden.

          Im “Disclaimer” ließe sich darauf mit einem Vermerk der Art hinweisen: “Der Inhaber dieses Blogs ist kein Presseverleger i. S. UrhG § 87f (1) und dieser Blog und dessen darin enthaltenen Beiträge stellen kein Presseerzeugnis i. S. UrhG § 87f (2) dar”.

           
           
      • Wir sprechen über zwei unterschiedliche Problembereiche: 1) den juristischen und 2) den praktischen.

        Der juristische Aspekt (1) ist die prinzipielle Rechtsunsicherheit für einen Teil der Agenten, mithin alle Nicht-Presseverleger bzw. alle Nutzer von Presseerzeugnissen, denn “codes of conduct” oder andere Absichtserklärungen sind rechtlich nicht verbindlich. Es ist glaubhaft, daß sich die Mitglieder einer “Content Allianz” auf ein gemeinsames Vorgehen einigen werden.

        Eine fehlende Kontrahierungspflicht und die offenen Fragen dahingehend, was überhaupt lizensierbar ist (Links?, Überschriften?, Sätze?, Phrasen?, Wörter?) – die Antworten werden seitens der Gerichte ausjudiziert werden müssen, ist jedoch kein haltbarer und einem Rechtsstaat würdiger Zustand. Bereits jetzt (dem “fliegenden Gerichtsstand” sei Dank) urteilen Gerichte und Instanzen zu ähnlich oder gar gleichen Fällen unterschiedlich. Rechtsunsicherheit und Kostenrisiko werden zu einer abschreckenden Wirkung führen, vom Mibrauch des eigentlich für den geschäftlichen Verkehr gedachten Abmahnungen ganz abgesehen.

        Der praktische Aspekt (2) hingegen wäre insofern zu begrüßen, als Presseverleger vielleicht damit ein funktions- und leistungsfähiges Micropayment-System installieren können, mit dem einerseits die weitere Nutzung von Inhalten lizensiert, andererseits auch die Bezahlung von “content” durch Leser ermöglicht wird. In wieweit das aber selbst auf dem nationalen Markt Deutschlands datenschutzrechtskonform und praktikabel umsetzbar sein wird, wird abzuwarten sein.

        Wobei auch funktionierende Lizenzsysteme nicht die Antwort auf die grundsätzliche Frage geben können, was rechtlich überhaupt lizenzpflichtig ist (Abgrenzung des Zitats) und was nicht.

        Im Zweifel wird man jungen oder unerfahrenen Netz-Autoren raten müssen, auf eine über Allgemeines hinausgehende inhaltliche Auseinandersetzung mit bundesdeutschen Presseerzeugnissen in Zukunft zu verzichten, was der Rezeption und damit der Reichweite schadet. Selbst wenn das zu hoch gegriffen ist, ist klar, daß auch in diesem Fall die ökonomische Binsenweisheit gilt, daß Rechtsunsicherheit wirtschaftlich und in diesem Fall auch kulturell schädliche Auswirkungen haben kann und wohl auch haben wird.

         
         
        • @JOachim: also der Analogie zur Wissenschaft muss ich widersprechen: Jeder Wissenschaftler will zitiert werden und wuerde daherden Teufel tun und Zitierende abmahnen. Das Problem bei Vroniplag war ja, dass zitiert wurde, ohne dass darauf klar hingewiesen wurde. Das wissenschaftliche Publizieren hat das Problem, dass die Kartelle (Springer, Elsevier) die Information vermarkten und die Verbreitung einschraenken. Die Wissenschaftler erzeugen wissenschaftlichen Content, überpruefen diesen gegenseitig (Peer Review) und bezahlen um veroeffentlichen zu koennen. Dann bezahlen sie wieder um die Veroeffentlichungen anderer lesen zu koennen. Springer und Elsevier u.a. haben also das Monopol auf die Information die in den Journalen veroeffentlicht wird. Das haben die Verleger die jetzt das LSR pushen (noch) nicht. Sie haben das Monopol auf das Papier, aber nicht auf die Inhalte. Der wissenschaftliche Diskurs ist zwar durch die Monopolstrukturen der Verleger noch nicht zum Stillstand gekommen, aber es kommt zur Fragmentierung der Wissenschaft; waere jeder Content frei erhaeltlich waere der Wissenschaftliche Diskurs auf einem wesentlich hoeheren Level als er heute ist;
          Ich verstehe nicht warum es unter Kollegen keine Diskussion über das Veroeffentlichen an sich gibt: warum Leute nicht über CC-Lizenzen, OpenAccess etc. aufgeklaert werden…

           
           
  16. Also Herr Keese,

    mein lieber Scholli, das LSR muss ja ein gutes Zeuch sein. Es wird sogar von den Eliten des Lobbyismus beworben.

    Alle Achtung!

    Das LSR ist doch nix anderes als ein Rudel Kampfhunde: Die tun nix.

    Prost Mahlzeit!

    Wer ist ein privater Blogger? Jemand, der für seine Webseite monatlich die Servermiete zahlt und auf den Kosten hocken bleibt? Oder AUCH jemand, der den Blog privat betreibt und mit den Werbebannern die Servermiete bezahlen will, obwohl das in Zeiten von AdBlock nahezu aussichtslos ist?

    Ein gewerblicher Blogger wäre für mich jemand, der über die Dienstleistungen, die er beruflich anbietet, berichtet. Also so ein Blog wie – ach ja, der Presseschauder.

    Oder sehe ich das falsch?

    Und wie sieht es aus mit den Verlagen? Wann werden die in Gottes Namen endlich die Hände von den Blogs lassen und aufhören, sich ständig an deren Inhalt zu bedienen, ohne zu fragen oder einen Quellennachweis zu erbringen?

    Ich verlinke nicht mehr auf euch – oder wenn, dann auf ein oder zwei handverlesene. Von mir bekommt der ASV keine direkten Leser mehr. Das mag so schlimm nicht sein, schließlich ist meine Seite klein und unbedeutend. Aber Kleinvieh macht auch Mist (ooops, ein Zitat, von wem nur?). Und wenn genügend kleine Viecher zusammen kommen, entsteht viel Mist.

    Es ist keine Lex Google, die da in die Runde gekippt wurde, es ist eine Lex Blogs. Ihr Verlage wollt doch nur die Blogs loswerden. Und warum? Weil Blogs manchmal eine Konkurrenz sein können.

    Das mag alles – Moment, wie schreiben Sie? – kenntnisfrei sein. Ich habe auch keine Ahnung vom Verlagswesen. Ich weiß nur, was ich selbst beobachte. Und ich beobachte, dass die Verlage alles tun werden, um die Blogger aus dem gemutmaßten eigenen Metier raus zu halten. Und sei es mit Gesetzesänderungen, die kein Mensch versteht.

    Nochmal: Ich bin einer von denen, die nicht mehr auf die Großen der Verlage verlinken wird. Wissen Sie, wie meine Links bisher aussahen?

    Informationsquelle:
    - – Artikelüberschrift

    Ich mache nicht den Fehler und verlasse mich auf irgendwelche halbgesalzenen Aussagen. Und als privater Blogger ohne jegliche kostendeckenden Einnahmen (Gründe habe ich genannt) werde ich mir keine Lizenz kaufen, mit der ich ausgerechnet auf die Bild verlinken darf. Dann lass ich es lieber mit dem Zitieren und Verlinken.

     
     
  17. das stimmt völlig, Nikolas; ist auch sehr interessant, dass sich von der Lobby keiner zu äußert…
    Aber ist auch irgendwie klar, denn die Industrie will ein Informationskartell werden. Bisher waren die “publisher” (in dem Wort steckt ja eigentlich das Wort “public”, aber diese Perversion nur am linguistischen Rande) Verbreitungskartelle. Sie haben die Verbreitung der Information in Papierform kontrollieren und sich bezahlen können. Was eigentlich genau in dem Buch drin steht, war bisher völlig wurscht, hauptsache es wurde totes Holz verkauft.
    In der Netzwelt ändert sich das komplett; der Inhalt wurde auf einmal wichtig.
    Die Industrie will da nachsteuern und will nun den Content rechtlich schützen lassen.
    Das haben wir bei Pharma-kartellen gesehen, die sich Lebewesen patentieren lassen, bzw. DNA-”snippets”…

    Da wird es schlussendlich hingehen. Information wird patentierbar werden, so wie in der wissenschaftlichen Welt, in der sich Springer & Elsevier die Information, die andere geschaffen haben, sichern und vermarkten.

    Friede sei mit uns.

     
     
  18. Ich hätte noch eine Frage, zu mich eine kurze Antwort freuen würde: Wieso benötigen Sie ein pauschales Verbot von Snippets etc. per Gesetz, wenn jeder Webmaster wirklich eindeutig per “nosnippet” oder “noindex” Suchmaschinen und anderen Crawlern explizit mitteilen könnte, dass er keine Snippets von seiner Seite wünscht? Könnten die Zeitungen damit nicht viel einfacher den “Missbrauch” ihrer Erzeugnisse durch Google verhindern?

    Die technischen Hintergründe dürften vielleicht nicht jedem klar sein, der sich nur unter rechtlichen Gesichtspunkten mit der Thematik beschäftigt hat. Sie sind aber keine Raketenwissenschafft und werden auf genug Seiten ausreichend erläutert: http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=35304

     
     
    • Christoph Keese

      Das ist eine berechtigte Frage, und ich bemühe mich um eine kurze Antwort:

      1. Der Gesetzentwurf sieht kein Verbot von Snippets vor. Was genau er sagt, hat Robert Heine in seinem Gutachten präzise beschrieben: http://goo.gl/rKHFN

      2. Statt eines Verbots schreibt der Gesetzentwurf unter bestimmten Umständen eine Lizenzpflicht vor – aber nicht nur für Snippets, sondern auch für längere Texte.

      3. Die Befehle Noindex oder Nosnippet erreichen das angestrebte Ziel nicht. Sie würden ja jede Form von Indexierung oder Snippets ausschalten. Das ist aber gar nicht angestrebt, sondern es geht nur darum, gewerbliche Vervielfältigung im Netz zu erfassen. Diese Differenzierungsmöglichkeit (privat / wissenschaftlch / gewerblich) bietet robots.txt sind und ist damit ungeeignet, modernes Rechtemanagement abzubilden.

      4. Außerdem finden täglich Hunderttausende von gewerblichen Kopien ohne jede Rücksicht auf robots.txt statt. Nur Suchmaschinen lesen die Befehle dort aus. Andere gewerbliche Nutzer machen sich diese Mühe aber gar nicht, sondern heben Texte einfach so auf ihre Seite. Texte deutscher Nachrichtenagenturen beispielsweise tauchen mit durchschnittlich jeweils 45 Kopien im Netz auf, davon ist nur ein Drittel lizensiert, zwei Drittel sind es nicht. Dabei geht es nicht um Snippets, sondern um Teil- oder Komplettübernahmen.

       
       
      • Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich gebe Ihnen Recht, dass weder das robots-Meta-Tag noch die robots.txt heute ausreichende Differenzierungsmöglichkeiten bieten. Dennoch denke ich, dass es ein wichtiger Punkt wäre, im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht, diese technischen Möglichkeiten unbedingt zu berücksichtigen und eventuell weiter zu definieren.

        Aktuell sieht das Leistungsschutzrecht vor, dass die gewerbliche Verwertung zunächst einmal verboten ist. Das heißt, jeder Aggregator (wie Beispielsweise Suchmaschinen), die einen Crawler nutzen, um Inhalte automatisch auslesen, müssten zunächst davon ausgehen, dass die Verwertung verboten ist. Erst wenn sie die Lizenzrechte geklärt haben, dürften sie die Inhalte (beispielsweise in einer News-Plattform wie Google-News) verwerten.

        Das eine manuelle Überprüfung der Lizenzrechte für Millionen von Webseiten unpraktikabel ist, dürfte evident sein. Wenn sie wirklich durch das LSR notwendig wäre, würde das LSR massiv dazu Beitragen, Monopole der Suchmaschinen zu sichern. Nur große Suchmaschinen wären nämlich in der Lage, diesen Aufwand zu betreiben, bzw. es auf den Rechtsstreit ankommen zu lassen.

        Meiner Meinung nach, müsste mit dem Leistungsschutzrecht zugleich die Pflicht verbunden sein, bei online veröffentlichten Presseerzeugnissen in maschinenlesbarer Form (ob per HTML-Tag, robots.txt o.ä. Techniken) darauf hinzuweisen, dass die Verwertung ohne eigens erworbene Lizenz untersagt ist. Sollte diese Angabe fehlen, dürfte der Aggregator davon ausgehen, dass sie (innerhalb der Schranken des Urheberrechts) sowohl für die private als auch für die gewerbliche Nutzung frei ist. Ist diese Angabe aber vorhanden, hätte der Aggregator die Pflicht, sie zu befolgen.

        Ich habe zu der Frage, ob ein LSR überhaupt notwendig ist, eine andere Meinung als Sie, sehe im LSR aber nicht dieselbe Gefahr wie ein großer Teil der Netzöffentlichkeit und der Kommentaroren hier im Blog. Meiner Meinung nach kann der Markt sehr gut regeln, ob sich ein LSR durchsetzt (wenn es für die Verlage wirtschaftlich ist) oder ob es ungenutzt bleibt. Hierfür wäre es aber notwendig, einen Ausgleich zwischen Suchmaschinen und Verlagen zu schaffen, indem die Verlage das LSR nur dann nutzen können, wenn sie explizit und maschinenlesbarer Form darauf hinweisen, dass sie es nutzen möchten.

         
         
      • Diese Differenzierungsmöglichkeit (privat / wissenschaftlch / gewerblich) bietet robots.txt sind [soll wohl "nicht" heißen] und ist damit ungeeignet, modernes Rechtemanagement abzubilden.

        Auf der von Nikolas verlinkten Seite steht, daß in die Webseite eine Markierung der Art (ohne spitze Anführungszeichen):

        meta name=”googlebot” content=”nosnippet”

        eingebracht werden soll. Die verbietet eindeutig nur dem gewerblichen Google, Snippets anzuzeigen.

        Wenn man andere Suchmaschinen/Aggregatoren auch ansprechen will, wäre natürlich eine standardisierte Lösung besser, aber für Google ist es vollkommen ausreichend.

         
         
      • Das ist aber gar nicht angestrebt, sondern es geht nur darum, gewerbliche Vervielfältigung im Netz zu erfassen.

        endlich sagt er’s mal: Indizierung durch Google JA, Verbreitung NEIN.

        Auf deutsch: klar lassen wir uns unseren Content kostenlos indizieren, aber wenn der Inhalt kopiert wird soll gefaelligst dafuer gezahlt werden. Is doch schizophren.

         
         
  19. @Jörg: das ist genau das wozu die ganze Sch*** führen wird: Unsicherheit, und Einschränkung der Freiheiten aller!

    Ich denke man kann das nicht oft genug posten und mitteilen, auch wenn Mr. Keese und die anderen das nicht geparst kriegen werden

     
     
  20. Ich werde auf meinen 3 Webseiten und in meinen künftigen Büchern einfach auf jegliche Verweise / Links verzichten und nicht mehr für die Quellen/Medien werben. Bei Zitaten werde ich nur noch Satzfetzen statt ganzer Sätze verwenden. Das ist mir einfach zu viel Rechtsunsicherheit.

    Viele Grüße auch an Ihre Mutter in Heisingen, meine alte Klassenlehrerin in Heisingen!

    Jörg Gastmann, 50969 Köln,
    übrigens ex-Helmholtz-Gymnnasium Essen

     
     
    • Christoph Keese

      Schade, denn dazu besteht kein Anlass. Ich finde auf Ihren Seiten nichts, was vom Leistungsschutzrecht berührt oder kostenpflichtig gemacht werden würde.
      Grüße richte ich aus.

       
       
  21. Rainer

    Ich würde mich freuen, wenn Sie noch meine Fragen beantworten könnten: gilt das LSR, wenn Unternehmen, also nicht Privatpersonen, bei Facebook Presse-Artikel posten.
    Und sind die Twitter-Geschichten ihrer Meinung nach lizenzpflichtig? Danke.

     
     
    • Christoph Keese

      1. Sofern Sie nicht gleich den ganzen Artikel bei Facebook posten, greift das Leistungsschutzrecht nicht. Ich nehme an, Sie meinen mit Ihrer Frage: Ein Link wird gesetzt und Facebook zeigt darunter eine Preview des Artikels an. Meinten Sie das? Falls ja: Nicht vom LSR erfasst, da Links generell nicht enthalten.

      2. Meinen Sie “Twitter-Geschichten” Tweets mit Überschriften und Links? Falls ja: Werden vom LSR nicht erfasst. Siehe dazu Robert Heines Gutachten: http://goo.gl/rKHFN

       
       
  22.  
  23. Sehr geehrter Herr Keese,

    Aggregatoren und Suchmaschinen leisten etwas, dass Verlage noch nie geschafft haben, nämlich auf die zwei zentralen Fragen des Online-Lesers eine Antwort zu liefern:
    1.) Welche Artikel behandeln Themen die mich interessieren?
    2.) Was lesen meine Freunde/mein soziales Umfeld?

    Hier hätten Sie seit Jahren nachrüsten können und somit auch durch personalisierte Werbung ihre Werbeerlöse hochschrauben können.

    Da dies nicht erfolgt ist, haben junge Entwicklerteams wie das Meinige an dieser Lösung gearbeitet. Wir haben Ihnen dabei Leser gebracht und einen Mehrwert geschaffen, den Sie bis heute nicht zu liefern vermögen.

    Sie haben die Inhalte in der eigenen Datenbank und können sie direkt bei der Erstellung von den Schreibern sortieren lassen. Eigentlich müssten Sie mit diesem Vorsprung in der Lage sein, ein besseres Produkt als die Aggregatoren zu bauen ohne den Markt unsachgemäß zu beschneiden.

    Ich fühle mich – verzeihen Sie mir den Ausdruck – als würden ein paar Affen ihre Artgenossen vom evolutionären Verlassen der Bäume abhalten und sehe große Parallelen zu den Beschneidungsversuchen der Musikindustrie vor rund zehn Jahren.

    Leider müssen wir nun bis auf Weiteres den Deutschen Markt von unserem bevorstehenden Europa-Einstieg ausschließen bzw. div. Zeitschriften ignorieren.

    Das Netz ist bei Kundenwünschen kompromisslos – unsere Arbeit wird einfach von einem fernen/halb-illegalen Service übernommen werden bzw. neue Grauzonen werden sich auftun. Nur dann werden potenzielle Partner nicht mehr in Rufnähe sein.

    Glauben Sie wirklich, dass Sie mit ihrem Vorgehen für die Verlage einen Mehrwert schaffen?

    MfG
    -Felix Häusler

     
     
  24.  
  25. (Pingback)

    [...] Zwar schwadroniert bereits genannter Christof Keese in herzallerliebster Naivität über eine Verwertungsgesellschaft, bei der man mit einem Klick die erforderlichen Rechte kaufen könnte (dieser Link würde mich in Zukunft etwas kosten) und natürlich wäre das schön für ganze Texte, [...]

    Auf'n'Kaffee | Leistungsschutzrecht: Sorglos bloggen adé

    20. Juni 2012

     
  26.  
  27.  
    • widerlich.

      trotzdem stimme ich voll und ganz zu. Die Herangehensweise von Urhebern gegenüber den Urheberrechten anderer muss sich ebenfalls ändern. Allerdings braucht es dafür kein LSR!

       
       
    • Peter

      Das ist ja leider nur ein Beispiel von vielen. Menschenverachtender geht es kaum… Ist so eine Form des “Journalismus” überhaupt in irgendeiner Form schützenswert?

       
       
  28. tschill

    Ach so, Herr Keese, das sind also Gesetze – gutgemeinte Vorschläge, wie sich alle verhalten. Könnten. Ich komm doch aus dem Osten, wir haben solch an metaphysisch grenzenden Idealismus ja vierzig Jahre nicht gehabt.

    Was mich aber viel mehr interessiert – ich sitze ja gerade in UK. Wie wollen Sie denn ihr Leistungsschutzrecht hier oder in Singapur durchsetzen? Denken Sie wirklich daß irgendein Gericht weltweit interessiert, was sich zehn deutsche Verlage aus dem Bauchnabel ziehen?

     
     
  29. Rainer

    Kurze Fragen mit der Bitte um Beantwortung:
    Wenn jemand bei Facebook einen Artikel postet und ein Snippet daraus bei Facebook erscheint, müsste dafür eine Lizenz erworben werden? Wenn ja, von wem: Facebook oder dem Unternehmen, das diesen Artikel gepostet hat? Und Zusatzfrage: Wie sieht es mit den Twitter-Geschichten aus, sind auch diese lizenzpflichtig?

     
     
    •  
    • Christoph Keese

      @ Rainer: Nein! Private Posts bei Facebook oder Twitter sind privat. Die Gewerblichkeit der Plattform macht diese privaten Posts nicht gewerblich.

       
       
      • Rene Wegel

        Aber was passiert, wenn das ein Unternehmen auf seiner Facebook-Seite postet, das war ja die Frage, dann ist es ja kein privater Post? Und können sie ausschließen, dass sie gegen Facebook vorgehen, da Facebook ja neben den Snippets Anzeigen vermarktet und nicht im engeren Sinne nicht gewerblich handelt?

         
         
      • “Verletzen Nutzer das Leistungsschutzrecht, weil sie die erforderlichen Rechte nicht eingeholt haben, können die Betreiber der Dienste und Plattformen als „Störer“ zur Verantwortung gezogen werden. Das Prinzip der Störerhaftung ist angesichts der vielen Rechtsstreitigkeiten zum Beispiel um die Haftung von Youtube oder Forenbetreibern (für Kommentare der Nutzer) hinlänglich bekannt.”

        http://irights.info/?q=content/referentenentwurf-zum-leistungsschutzrecht-eine-erste-ausfuhrliche-analyse

        Aus dem Entwurf geht nicht hervor, warum diese gängige Rechtspraxis keine Anwendung finden sollte.

         
         
  30. Eine Verwertungsgesellschaft, die alle Rechte vertritt, hätte für den gewerblichen Nutzer den entscheidenden Vorteil der Rechtssicherheit. Er könnte nach Abschluss eines Lizenzvertrags sicher sein, dass er nicht ständig mit weiteren Rechteinhabern oder –verwertern verhandeln muss.

    Wenn man Ihnen eines lassen muss, dann Ihr meisterhaftes Politikersprech. Sie propagieren die Gründung eines deutschen Presse-Monopols, obwohl es dafür keinerlei Notwendigkeit gibt. Im Gegenteil, diese Notwendigkeit wird erst durch dieses überflüssige Gesetz geschaffen.

    In der Tat, der gewerbliche Nutzer muss nach Abschluss eines Lizenzvertrags nicht mit weiteren Rechteinhabern verhandeln. Auf der anderen Seite kann er dann auch mit keinem anderen verhandeln, falls ein Lizenzvertrag aufgrund überhöhter Preis nicht zustande kommt. Denn die eine Verwertungsgesellschaft vertritt ja schließlich alle Rechte. Welche Konsequenzen das für freien Wettbewerb und Marktpreisbildung hat, brauche ich Ihnen als Ökonom nicht erklären (siehe auch Haucap & Stühmeier 2008).

    Ideal wäre eine One-Click-Rechteklärung über das Internet. Das darf nicht länger als fünf Minuten dauern – nicht für jeden einzelnen Nutzungsvorgang, sondern idealerweise pauschal für eine langlaufende Flatrate.

    Und schon wieder: it’s not a bug, it’s a feature. Im Klartext bedeutet das aber: jeder “gewerbliche Nutzer” (Definition weiterhin unklar) bräuchte für diesen Tweet gleich eine langjährige Lizenz für das komplette Springer-Portfolio. Zur Not auch erst im Nachhinein, per Abmahnung vom Anwalt. Das wäre sozusagen die Klingelton-Abofalle für Presserzeugnisse.

    Ich bin mir sicher Sie wissen sehr genau, dass dieser mehr oder weniger erzwungene Bündelverkauf für die Presseverleger äußerst lukrativ ist. In gleichem Maße, wie er für die Verbraucher nachteilig ist.

    Schade finde ich, dass Sie entgegen Ihrer Ankündigung meine Fragen bzgl. Twitter unbeantwortet ließen. Ich hoffe Sie beantworten Sie an anderer Stelle. Ebenso wäre ein Kommentar wünschenswert, ob und wenn ja wie der von Sixtus skizzierte LSR-Missbrauch (gerade in einer allumfassenden Verwertungsgesellschaft!) zu vermeiden wäre.

    Gerade in Hinblick auf das Szenario von Sixtus stellt sich die Frage, wie Suchmaschinen einer LSR-Verletzung entgehen sollen. Sie betonen zwar fortlaufend, dass niemand zahlen müsse, der Presseerzeugnisse nicht nutze, aber für Suchmaschinen lässt sich diese “Nicht-Nutzung” de facto nicht bewerkstelligen. Nicht nur weil dazu erst einmal alle Presseerzeugnisse deutlich gekennzeichnet werden müssten (was technisch mit einigem Aufwand noch ginge), sondern auch weil diese Kennzeichnung über jede legale Zweitnutzung hinweg erhalten bleiben müsste. Ein Beispiel: welt.de verlangt für Nutzung im Sinne des LSR eine Zahlung, deshalb indiziert Google sie nicht. Der private Blogger XY zitiert nun ein welt.de Presseerzeugnis im Rahmen der ihm zugestandenen Schranken in seinem Blog. Wenn Google dieses Blog (das selbst kein Presseerzeugnis ist) nun indiziert, nutzt es damit auch das ursprünglich von welt.de stammende Zitat, welches der Blogger im Zweifel ohne jegliche in Metatags versteckte Kennzeichnung kopiert hat. Damit lassen sich derartige Verletzungen technisch nicht vermeiden, insofern sind juristische Auseinandersetzungen zwischen Google und den Verlegern vorprogrammiert.

     
     
  31. Jan

    “Zum Beispiel komplette Texte, die man völlig legal zu einer neuen Zeitung zusammenbauen und seinen eigenen Kunden verkaufen kann.”

    Die würde ich ja lieber dem Autoren (= Urheber) direkt abkaufen. Warum sollte der Verlag dafür Geld bekommen, welche Leistung hat er daran? Irgendein Risiko getragen vllt.? Hm, eher selten, bei so vielen freien Autoren, denen Texte einfach wie Ware abgekauft wird (was ja ok ist, aber dann sollte auch ER/SIE damit weiteres Geld verdienen dürfen, bei Zweitverwertungen, und nicht der Verlag.)

     
     
    • Christoph Keese

      @ Jan: Es ist ermüdend, immer wieder die selben kenntnisfreien Argumente von Ihnen zu hören. Lesen Sie meinen Beitrag über die Leistungen von Verlagen: http://www.presseschauder.de/das-grundmissverstandnis-uber-die-leistungen-von-redaktionen/
      Den Text hatte ich unter anderem Ihretwegen geschrieben. Ich würde mich freuen, wenn Sie ihn nun zur Kenntnis nehmen könnten. Mit der ständig wiederholten Behauptung, Verlage würde kein Risiko eingehen und nichts leisten, geben Sie nur zu erkennen, dass Sie noch keinen Verlag von innen gesehen haben.

       
       
      • Jan

        Hui, da kommentiere ich hier schon recht selten (dachte ich zumindest) und bekomme die Eigenschaft zugeschrieben, Ermüdung hervorzurufen… aber es ehrt mich, dass sie einen ganzen Blog-Artikel auch meinetwegen geschrieben haben! Wirklich.

        Dazu muss ich noch sagen, dass ich es Ihnen hoch anrechne, dass sie hier in der Regel auf persönliche Angriffe verzichten, während z.B. bei Stefan Niggemeier – dessen inhaltliche Linie ich zwar weitaus mehr teile, als Ihre – immer wieder relativ überflüssige, persönliche Spitzen, wie zuletzt das “olympische Zurückrudern” einfügt.

        Ob ich mich wegen der “Ermüdung” nun auch so angegriffen fühle…? Hm, nein, wohl eher nicht, ich habe mich wohl auch recht ungeschickt ausgedrückt. Also genug des Ego-Präludiums, zur Sache:

        Ich will nicht behaupten, Verleger würden nichts leisten – so viel verstehe ich vom Verlagswesen auch. Aber – ihr verlinkter Artikel dreht sich zunächst um Leistungen wie Auswahl der Themen, Layout, Auswahl der Texte, die ins Blatt kommen. Später dann auch um gemeinsam gefundene Vorspänne und Schlagzeilen.

        Letzteres ist dann wirklich Arbeit am Text, und der ist ja das, was nach ihrem Vorschlag der Verlag verkaufen dürfen soll. Gut, so gibt es da von mir aus einige Mit-Urheber, die Redakteure, die eben gemeinsam an Schlagzeile, Vorspann und einzelnen Textpassagen gefeilt haben. Dann sollten diese gemeinsamen Urheber ihr Werk verkaufen dürfen, sooft und an wen sie wollen. Hoppla, so ist es doch schon durch das Urheberrecht geregelt, oder nicht?

        Ihr Wunsch klingt mir nach folgendem – was de jure nicht so wirklich geht, nämlich auf sein Urheberrecht zu verzichten, was aber de facto durch die häufig genannten “total buy-out”-Vereinbarungen mit freien Autoren getan wird, soll durch das Leistungsschutzrecht zum gesetzlich geregelten Normalfall werden.

        WENN es so geregelt wäre, dass…
        - der bzw. die Urheber zustimmen muss/müssen, an wen sein/ihr Text weiterverkauft wird
        - der bzw. die Urheber angemessen (und das hieße meines Erachtens aus o.g. Gründen mit dem größten Teil der Einnahmen) beteiligt wird/werden
        - eine Nicht-Zustimmung der Urheber keine nachteiligen Folgen hat (da wäre man wieder angewiesen auf “moralisches” Handeln der Verleger)
        …, dann von mir aus. Alles andere wäre meines Erachtens unfair gegenüber den Urhebern.

        Wie wahrscheinlich z.B. der Zweite Punkt ist, weiß ich nicht… wenn man nur mal auf das aktuelle ComputerBILD-Beispiel schaut, offenbar wird häufig nicht mal die erste, ursprüngliche Abnahme von Artikeln angemessen bezahlt.

        Kurze Schlussbemerkung, die wirklich keine beleidigte Stichelei sein soll – wenn sie hierin wieder nur Unkenntnis und Wiederholung sehen sollten, ignorieren sie gerne den Kommentar und lassen ihn unkommentiert. Ich will Ihnen wirklich keine Zeit stehlen.

         
         
      • Es klingt fast so als wollen die Verlage genau die Rechte haben, die sie Autoren (gegen geltendes Recht) verwehren. Und das alles mit dem Beisatz auch im Interesse der Autoren? Wie viele Autoren stehen hinter dem LSR?

         
         
      • Moon

        Was meinen Sie, wie ermüdend Ihre konstante Behauptung, dies sei Ihr privates Blog erst sind? Oder, die Tatsache, dass Sie weiterhin keinen einzigen Beleg für die Notwendigkeit eines LSR gebracht haben?

         
         
    • Dafür sichert sich Springer also die Syndication-Rechte! Es geht gar nicht um Newsaggregatoren à la Google. Darf ich vielleicht mal an die Maßgabe des UrhG erinnern, dass die Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben?

      Um unsere Leistung, die der Autoren, geht es hier:

      Die Leistung der Verleger besteht darin, aus einzelnen Werken Medienprodukte zusammenzustellen, die in ihrer Mischung von Themen und Darstellungsformen originell, einzigartig und attraktiv sind. Sobald das einzelne Werk aus diesem Zusammenhang herausgerissen wird (nicht einmal die Typographie bleibt erhalten!), ist der Beitrag des Verlegers zur Gesamtleistung perdu. Was dann noch netto übrigbleibt, ist allein die Leistung des Urhebers.

       
       
      • Uups, da hat die Blog-Software die Bezüge etwas durcheinandergebracht. Mein Kommentar ist nicht dort gelandet, wo ich dies erwartet hätte.

        Also: Ich bezog mich auf den Gedanken, dass Springer bzw. Christoph Keese ganze Texte auf diese Weise weiterverkaufen wollen. BTW: Wie läuft eigentlich “dieredaktion.de”? Da springert es ja gewaltig, sonst ist wenig los, gell?

         
         
  32.  
    •  
      • Ich war immer die Stärkste und Schnellste, das hat sich niemand getraut.

        Dachte eigentlich, das Zeug müsse doch irgendwie appetiltlich sein, da die unterschiedlichsten Menschen daran Geschmack zu finden scheinen. Danke für die Information.

         
         
  33.  
    • Christoph Keese

      Wie jede Verwwertungsgesellschaft finanziert sie sich aus den Umsätzen, die sie macht. Verwaltungskosten deutscher Verwertungsgesellschaften liegen zwischen 5-15% des Umsatz, d.h. 85-95% werden an die Rechteinhaber ausgeschüttet. Ein guter Wert.

       
       
  34. Klingt ja ganz danach, als wollten Sie die sang- und klanglos eingestellte “Clearingstelle Multimedia für Verwertungsgesellschaften von Urheber- und Leistungsschutzrechten (CMMV)” (München) in neuer Form wiederbeleben.

    Der Ansatz hat schon damals nicht so richtig geklappt, warum bloß?

     
     
  35. Lutz

    Diese zwei Sätze aus Ihrem Artikel:

    - “Ich kann den Berechtigten des künftigen Leistungsschutzrechts zwar keine Vorschriften machen. Sie entscheiden selbst, ob und wie sie ihr Recht verwerten.”

    Und dieser Satz:

    - “Maximale Rechtssicherheit für alle Beteiligten.”

    Sind leider denknotwendig schon nicht zu vereinbaren. Sogar eine “freiwillige” Beschränkung der Verleger – selbst wenn sich zunächst sämtliche Verleger daran halten würden, was tatsächlich utopisch wäre – könnte keine Rechtssicherheit bieten, da jederzeit ein Vertreter ausscheren könnte.

     
     
  36.  
    •  
    • Christoph Keese

      @ Marcel: Was ist das denn für ein klassenkämpferischer Einwand? In der Marktwirtschaft wimmelt es doch von Selbstverpflichtungen. Sie finden heutzutage keine Branche mehr ohne System von Selbstverpflichtungen. Außerdem habe ich hier nicht von abstrakten moralischen Maßstäben gesprochen, sondern von konkreten Geschäftsprinzipien, die nicht nur wünschenswert sind, sondern sich aus den genannten Gründen wahrscheinlich sogar selbst durchsetzen werden.

       
       
      • Marcel

        Es würde den Rahmen sprengen, hier die Branchen aufzuzählen, in denen noch kein Mensch je von einem System von Selbstverpflichtungen gehört hat, wenn man die Pflicht zur Gewinnmaximierung ausklammert; dafür muss man nicht mal Klassenkämpfer sein, sondern nur die vergangene Finanzkrise analysieren. Dass sich da eine Ethik von selbst durchsetzt, dass alle von der unsichtbaren Hand gestreichelt werden, glauben Sie doch selber nicht.

         
         
  37. Früher als Kind habe ich mir vor Weihnachten ausgemalt, was ich mit meinen Geschenken anfangen würde. Da wir nicht viel Geld hatten, wurde ich meist enttäuscht. Dieser Text erinnert mich daran. OK, eine große Portion Montgomery-Burns-Haftigkeit ist auch noch dabei.
    Nun gehe ich hier weg, das ganze ist zu traurig.

     
     
  38. Juliane Böckler

    Alleine die Tatsache, dass ein neues Gesetz einen Verhaltenskodex von Wirtschaftsunternehmen dem Bürger gegenüber überhaupt nötig machen könnte, spricht gegen das Gesetz selbst.

     
     
  39. Dirk Moebius

    Die Idee, dass wirklich alle, die das frei rumliegende scharfe Messer vor sich liegen haben, freiwillig darauf verzichten, es zu benutzen, ist herzallerliebst.
    In der alten Zeit, als das Wuenschen noch geholfen hat (gut, dass die Grimms schon tot sind, sonst wuerde das jetzt teuer werden), haette man auf sowas noch vertrauen koennen. Vielleicht. Heute, wo eine Abmahnwelle die andere jagt, in Zeiten, wo private ebay-Anngebote genauso wie Katzenpfoten die Anwaelte anziehen wie das Licht die Motten, faellt es schwer, an einen solchen freiwilligen Verzicht zu glauben.
    “Komm nur, wir tun Dir nichts…” – schon klar.

     
     
    • Christoph Keese

      Dieses Argument kann ich nachvollziehen. Danke für den Beitrag. Wenn Sie Missbrauch des “scharfen Messers” befürchten, sollten Sie für eine Verwertungsgesellschaftspflicht eintreten. Sie würde sicherstellen, dass es auf die Disziplin jedes einzelnen Rechteinhabers nicht mehr ankommt, sondern dass das Recht nur durch eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden kann, die ihrerseits nicht frei in ihrer Preisgestaltung ist, sondern der Aufsicht einer staatlichen Behörde (Patentamt) untersteht, ihre Tarife dort genehmigen lassen muss, Kontrahierungspflicht gegenüber allen interessierten Kunden hat und niemand diskriminieren darf. Der Tarif einer solchen Verwertungsgesellschaft könnte die Grundsätze, die ich im Blogbeitrag skizziert habe, in verbindliche Tarife umsetzen, von denen niemand mehr abweichen kann.

       
       
      • Dirk Moebius

        Eine Verwertungsgesellschaftspflicht hiesse aber, dass niemand mehr das Recht haette, seine Inhalte auch kostenlos ins Netz zu stellen. Das erachte ich fuer wenig zielfuehrend.
        Ausserdem zeigen die Erfahrungen mit anderen Verwertungsgesellschaften, dass letztlich dort nur die Grossen der Branche den Kuchen unter sich aufteilen. Nicht jeder moechte mit denen im gleichen Verein sein.

         
         
        • Also, ohne jetzt die Idee der Verwertungsgesellschaft für Text-inhalte befürworten zu wollen, aber an der Tatsache, dass die GEMA oder VGWort den “Markt” dominieren, liegt daran dass die Künstler selbst zu unorganisiert sind;
          Es steht nirgends geschrieben dass die GEMA die einzige Verwertungsgesellschaft ist…aber viele Künstler gehen zu naiv an die Sache ran.
          Was ihnen ja per se auch nicht vorzuwerfen ist: denn sie sind ja Künstler, und Blogger sind Blogger und sollten sich nicht mit so einem Mickey-Maus-Schiet rumschlagen müssen;

          Deshalb bin ich auch prinzipiell gegen die ganze Sache hier, wei selbst wenn die Argumentation FÜR das LSR Sinn machen würde, es trotzdem unwiderrufbaren Verwaltungsaufwand für Kleinanwender hervorrufen der einfach nicht gerechtfertigt ist.

          Friede sei mit uns.

           
           
        • Christoph Keese

          @ Dirk Moebius:

          Nein, das heißt Verwertungsgesellschaftspflicht nicht. Jeder kann sich entscheiden, ob er sein Recht wahrnimmt oder nicht. Man kann sich absolut frei gegen eine Wahrnehmung entscheiden und die Beiträge weiter frei ins Netz stellen. Man kann auch entscheiden, nur eine gewisse Gruppe von Beiträgen in die VG einzubringen und den Rest frei ins Netz zu geben. Das Wort “Pflicht” in Verwertungsgesellschaftspflicht bedeutet nicht, dass man verpflichtet ist, der VG beizutreten, sondern nur, dass die Wahrnehmung, wenn man sie denn wünscht, verpflichtend über eine VG erfolgen muss. Man kann sich aber eben auch dagegen entscheiden.

          Wie eine VG intern verfasst ist, können die Rechteinhaber selbst bestimmen. Man kann es besser machen als bestehende VGs.

           
           
      • Man kann ja gegen das LexKeese sagen was man will, aber Humor hat der Mann. An einem Tag, an dem die VG Wort zu explodieren droht, weil die Verleger sich als Störer für die Vergütung der Autoren erweisen, singt der “privat” bloggende Axel Springer AG Mitarbeiter (mit Privatanschrift bei der Axel Springer AG :-) das hohe Leid der sozialistischen Verwertungsgesellschaft und dem starken Staat, dessen gnadenlosen Tarifen keiner fliehen könne. Aber es ist bei Keese wie bei Honecker, seinem sozialistischen Vorbild: der real existierende Sozialismus sieht dann doch anders aus:

        “Crowdfunding-Klage gegen VG Wort?
        Peter Mühlbauer 19.06.2012
        Autoren wollen nicht “7 oder 8 Jahre” auf ihren Ausschüttungsanteil warten

        Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) kassiert unter anderem Abgaben auf Computer, Festplatten, Drucker, Scanner, DVD-Rohlinge, USB-Sticks und Kopien. Diese schüttet sie aber nicht nur an Autoren aus, sondern auch an Verlage. Weil er die dafür herangezogenen Begründungen für ausgesprochen fadenscheinig hielt, klagte der Jurist Martin Vogel dagegen vor dem Landgericht München und bekam im letzten Monat Recht. Dieses Urteil nahm die VG Wort zum Anlass, nicht nur die Ausschüttung an die Verlage vorerst einzustellen, sondern auch die an die Autoren.”
        http://www.heise.de/tp/artikel/37/37115/1.html

        Vielleicht nehmen die Autoren jetzt auch noch die Verlage in Haftung für die verschleppte Vergütung. So nach §1004 BGB mit der Störerhaftung. So wie es Verlage und Abmahnanwälte hunderttausendfach derzeit im Abmahnrausch selbst mit Kindern machen, ohne dass die Autoren davon Pfennige sehen.

        Wie man sich auch dreht und wendet, die Verlage stören und zersetzen unsere Kultur, statt deren Ruhm zu mehren. LexKesse halt. Aber Humor hat er. Große sozialistische Verwertungsgesellschaft für Schnippsel der Axel Springer AG, ach ne Schnippsel von Keese privat, oder was war jetzt der Anlasse der Störung durch den Staat? :-) Ach man kommt ganz durcheinander bei den privaten Keese-Jokes :-)

         
         
      • Moon

        Wenn Sie Missbrauch des “scharfen Messers” befürchten, sollten Sie für eine Verwertungsgesellschaftspflicht eintreten.

        Wenn Sie Missbrauch des “scharfen Messers” befürchten, sollten Sie gegen das LSR angehen. FTFY.

         
         
  40. (Pingback)

    [...] der anderen Seite erklärt Christoph Keese wie die Verlage sich in Zukunft verhalten sollten: Keine Abmahnwellen, faire Preise! Wie das Leistungsschutzrecht genutzt werden sollte. Man muss hierzu noch sagen, dass wohl kaum ein anderer so für das Sonderrecht der Presseverleger [...]

    Sonderrecht für Presseverleger (Leistungsschutzrecht) | FiFo Ost

    19. Juni 2012

     
  41. (Pingback)

    [...] 18.6.2012: Christoph Keese präzisiert Vorstellungen des #LSR: Faire Preise, keine Abmahnwellen. [...]

    Linksammlung Leistungsschutzrecht

    19. Juni 2012

     
  42. Naja, “da” ist es ja noch nicht ;-)
    Ich bete inständig dass Google und die anderen einfach “Fich dick!” sagen, und einfach nichtmehr verlinken – dann wird das ganze in spätestens nem Jahr als nicht-profitabel eingestellt werden; dumm nur, dass die Gesetzte immernoch existieren werden, und irgendwelche Dritten die Geld verdienen wollen ihre Chance nutzen um Leute zu verklagen (im dümmsten Fall); warum kann man dieses Pack eigentlich nicht wegen “Anstiftung zu sinnloser Legislatur” verklagen?!

     
     
    •  
    • manes

      Gut möglich, daß dieser Referentenentwurf in ähnlicher Form Gesetz wird.
      Gut möglich, daß für ganz kurze Zeit Google die deutsche Presse aus dem Index wirft.
      Sehr wahrscheinlich, daß es analog zu den Vorgängen in Belgien daraufhin schnell eine Einigung mit Google gibt. Wahrscheinlich einigt man sich schon vorher.

      Mit dem LSR ist die natürliche Allianz der politischen Klasse mit den 200 reichen Männern, die sich eine Zeitung leisten können, in Gesetzesform gegossen.

      Beide, Politik und Presse, hassen die im Netz entstandene demokratische Öffentlichkeit, beide haben ein natürliches Bedürfnis, jede Form von unkontrolliert sich artikulierender Öffentlichkeit mundtot zu machen und zurückzuverwandeln in Stimmvieh und Leserbriefschreiber.

      Diese Übereinstimmung der Interessen macht es so wenig wahrscheinlich, daß das LSR nicht doch noch Gesetz wird.

      Letztlich ist dies eine Regulierung, wie sie einst auch der Rundfunk erfuhr. Durch die Hintertür.

      Wenn selbst der am lautesten krähende Lobbyist des LSR es für erforderlich hält, an den goodwill der Beteiligten zu appellieren, kann man zumindest ahnen, daß es mindestens so schlimm kommen wird.

      Sinnlose Legislatur ist das nicht. Wir werden das Netz nicht wiedererkennen.

       
       
  43. Juliane Böckler

    Jetzt gab es also lange Zeit “unbegründete Sorgen anlässlich des Leistungsschutzrechts”. Dann wurden vier Gründe genannt, “warum Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten sollten”. Und jetzt ist eines da, und urplötzlich brauchen wir einen freiwilligen Verhaltenskodex der LSR-Lobby, um die gefürchteten Mondpreise, die Zersetzung des Internets und Abmahn-Orgien gegen Privatleute einzudämmen?

    Es wäre lustig, wenn es nicht so traurig wäre.

     
     
  44. Frage: was passiert wenn ich Snippets umschreibe und dann in meinem Blog veröffentliche?

    Warum Kostenfreiheit für Tweets? Wo ist bei Ihrer Logik der Unterschied zwischen Tweet und Blogpost??

    Vorschlag: Mülltonne. So lange die Verleger nicht zweifelsfrei beweisen können, dass ihnen netto ein wirtschaftlicher Nachteil aus Verlinkung und Snippets entsteht, kein neues Gesetz!

     
     
    • OK, Korrektur; im Blog scheint das egal zu sein, ich muss das halt nur in einen sich-auf-den-Snippet-beziehenden Text verpacken…auch bissl wischiwaschi, aber egal; am Ende läufts darauf hinaus dass vor Gericht geklärt werden muss, was als ausreichende erklärende Textmasse definiert wird, und dann habe ich genau das, wovor ich die ganze Zeit gewarnt habe: ZENSUR; Freiheitsbeschneidung…aber Mr. Keese sieht das ja alles nicht so eng, so lange die Verlage ihr Geld bekommen für das andere ja so hart gearbeitet haben.

      anyway, mal weg von den Bloggern; was passiert, wenn Aggregatoren diese Snippets einfach durch Veränderung von einem Wort ändern??

       
       
  45.  
  46. “Welche Institution könnte das sein?”

    Öhm, wie wäre es mit NewsRight? Das würde doch passen, nachdem die Axel Springer AG sich da schon eingekauft hat und Sie noch erklärt haben, dass NewsRight kein Abmahnverein ist.

    Außerdem unterstreichen Sie in dem Interview, um wen es wirklich geht und dass die Störerhaftung wohl einkaluliert ist.

    “Die Hälfte aller Postings bei Facebook verlinken auf professionelle Inhalte”

    Nur hilft ihnen das nichts solange – da behaupten Sie dann immer das Gegenteil – solange Links frei sind. Weil dann das LSR-Exploit den Schutzanspruch aushebelt, da Facebook nicht mehr als den Link verbreitet, was ja legal sein soll, und der Browser clientseitig je nach Einstellung des Nutzer Titel/Anriss/Titel+Anriss/Titel+Anriss+Bild selbstständig läd.

     
     
  47. Es wird das LexKeese für das Leisitungsschutzrecht nicht geben. Diese antiamerikanische und konservativenfeindliche Megabürokratie als Keese-Sozialismus würde unsere Kultur verarmen lassen. Google würde wie in Belgien einfach die deutschen Zeitungen abklemmen bei so viel Bürokratie udn Rechtsunsicherheit. Damit würden den deutschen Zeitungen erhebliche Werbeeinnahmen bei drastisch verringerten Zugriffszahlen entgehen. Warum wollen Sie die Zeitungen so schädigen? Die deutschnationale Sonderbehandlung des LexKeese ist gegen die Globaliserung gerichtet, gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, die sich kulturell austauschen.

    Die Verhöhnung mit der “privaten Meinung” ist doch schon im Entwurf abgewatscht worden. Wer sich hauptberuflich als Lobbyist mit dem Leistungsrechtsschutz befasst und als “private ” Adresse die Axel Springer AG angibt, ist gewerblicher Nutzer. Sie haben offenbar den Ihnen geltenden Zynismus des Entwurfes noch gar nicht begriffen. Peinlich.

    Kissinger wird toben, wenn er von Ihren antiamerikanischen Umtrieben gegen Google, Facebook usw. hört.

     
     
  48. Hallo Herr Keese,

    schauen Sie sich doch mal an, was die Kollegen von der Börsenvereinstochter MVB zusammen mit dem CCC (nein, nicht dem internet-affinen CCC in Deutschland) gebastelt haben und gehen Sie doch mal die Kriterien durch, die Sie oben genannt haben. http://www.mvb-rightslink.com/

    So, und dann sagen Sie, ob MVB/CCC einfach nur noch niemanden hatten, der ihnen das Internet und Usability so gut erklärt wie Sie.

     
     
    • Christoph Keese

      Hallo Herr Schindler, habe es gelesen. Danke. Interessant. Spricht das jetzt gegen meinen Vorschlag oder dafür? Habe Stoßrichtung Ihrer Bemerkung nicht ganz verstanden.

       
       
      •  
        • Christoph Keese

          Mit der Wirklichkeit? Das müssen Sie bitte einmal erklären. Ich verstehe nicht, was Sie damit meinen.

           
           
          • Moon

            Wer definiert denn zum Beispiel, was “harmlose” Blogger sind?

               
             
             
          • Christoph Keese

            Das Gesetz, aber natürlich nicht in den Kategorien “harmlose” und “nicht harmlose” Blogger. Lesenswert hierzu Robert Heines Gutachten: http://goo.gl/rKHFN

               
             
             
          • lofty

            Lesenswert hierzu Robert Heines Gutachten: http://goo.gl/rKHFN

            Sehr geehrter Herr Keese, Sie haben bis vor kurzem Links in Ihren Beiträgen als absolute URLs angegeben. Sie verwenden inzwischen Linkverkürzer, also Redirects, ohne ersichtlichen Grund. Wollen Sie uns die hehre Zukunft zeigen?

            Dass die SE-Optimierer auf den Dreh gekommen sind, Snippets in den URL zu integrieren, halte ich für eine äußerst positive Entwicklung. Ihr hier angegebener Link hat keinerlei weitere Information, außer ein Link zu sein. Es ist eine Kastration der Möglichkeiten, die die Technik bietet, es ähnelt Ihrer Empfehlung, im Zweifel das Pingback-Verfahren abzuschalten. Diese Reverse Links wurden bereits in den frühen Hypertextkonzepten als so nützlich empfunden, dass das Vorläuferprojekt des WWW, Xanadu aus den 60er Jahren, sie als festen Bestandteil führte.

            Sie interessieren sich offensichtlich nicht für das Thema “barrierefreies Internet”, wie ich der Ausgestaltung Ihres Blogs entnehme. Das ist Ihre Entscheidung.

            Wie dem auch sei, in den entsprechenden Standards des W3C (WCAG) ist festgelegt, dass URLs eine aussagekräftige Bezeichnung führen müssen (die Attribute “title”, “desc”, “longdesc”). Häufig werden diese Angaben direkt aus dem Text genommen, Überschriften bieten sich meistens an. Das ist best practice und völlig legal.

            Durch das Leistungsschutzrecht werden diese Snippets kriminalisiert, entsprechende Angebote müssen durchgehend überprüft werden, ob sie das neue Ausschlussrecht verletzen und ggf. überarbeitet werden. Der Aufwand ist immens, wie Sie sich sicher vorstellen können. Die es nicht leisten können (und sei es nur, weil sie sich ihres plötzlichen Raubkopierertums nicht bewusst sind) wird es treffen.

               
             
             

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