Neue Post von Daniel Schultz



20. Mai 2011 um 13:46 Uhr

Sehr geehrter Herr Keese,

nach wie vor warte ich auf die Übermittlung der Tonaufnahme unseres Gesprächs. Da Sie offenbar auf Miturheberschaft pochen, möchte ich Sie auf § 8 (2) UrhG hinweisen.

„Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern.“

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

Zitat Ende. Interview ist veröffentlicht, siehe unten



 

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  12. In der Regel weigern sich Leute solche Tonaufnahmen herauszugeben, wenn es für sie peinlich werden könnte.

    So ganz nebenbei ist Herr Schultz auch juristisch der Urheber des Interviews und nicht Herr Keese. Es amüsiert mich, dass gerade der Lobbyist für Schutzrechte selbige ignoriert, falls sie anderen nützen.

    So ähnlich ist es ja auch mit dem Leistungsschutzrecht. Es hilft Springer und schadet praktisch allen anderen im Lande.

    Ich denke der Staat sollte lieber die Schwachen (z.B. die Freien) schützen. Die eigentlichen Urheber werden seit Jahren auf unwürdigste Weise von den Verlagen ausgeplündert.

     
     
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