Occupy Buchmesse: Die originellste Demonstration des Jahres



Massendemonstration vor der Buchmesse.
Alle Fotos: Piratenpartei Frankfurt.
CC-Lizenz BY-NC-SA

Bei allem Medienhype um die „Occupy Wallstreet“-Bewegung ist leider völlig in Vergessenheit geraten, dass es die Piratenpartei Frankfurt war, die einen Preis für die originellste Demonstration des Jahres verdient hat. Mit einer wegweisenden Kundgebung vor der Buchmesse stemmte sie sich mutig gegen das Leistungsschutzrecht. Warum originell? Weil mehr Plakate als Menschen an der Veranstaltung teilnahmen, und weil ein Schuss Humor in das ansonsten so triste Politikgeschäft gebracht wurde.

Zum Auftakt der Buchmesse hatte die Piratenpartei für den 12. Oktober zu einer Demonstration gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger aufgerufen. Treffpunkt war am Haupteingang der Messe. Hier versteckte sich schon die erste Pointe: die Buchmesse als Ort der Handlung. Aufmerksame Beobachter sollten den Fehler finden. Und schwups, schon ist er gefunden: Die deutschen Buchverleger fordern gar kein Leistungsschutzrecht. Durch das Verlagsgesetz sind ihre Rechte gut genug gesichert. Also irgendwie der falsche Ort für eine Demonstration zu diesem Thema. Lustig.

Pointe Nummer 2:

Auch hier wird der Fehler gesucht. Schon gefunden? Richtig! Die Presseverleger schlagen gar keine Änderung des Zitatrechts vor. Sie wollen es so lassen, wie es ist. Leider sieht man auf dem Foto nicht, wer das Plakat hält. Wahrscheinlich ist es ein Presseverleger, der genau wie die Piraten findet: Finger weg vom Zitatrecht!

Pointe Nummer 3:

So schlimm ist das mit dem Leistungsschutzrecht? Dann sollte man es wirklich lassen. Nicht auf Kosten der Meinungsvielfalt! Das ist es nicht wert. Auf dem Foto nicht sichtbar ist die ausführliche Begründung. Sie steht kleingedruckt in 800 Zeilen à 200 Anschlägen auf der Rückseite. Da ist haarklein dargelegt, warum das Leistungsschutzrecht die Meinungsfreiheit killt. Da steht auch, warum es heute soviel Musik und Filme gibt, obwohl Musik- und Filmhersteller ein Leistungsschutzrecht haben. Auf jeden Fall ist es gut, dass die Piraten jetzt demonstrieren, denn gäbe es das Leistungsschutzrecht, wäre ja die Meinungsfreiheit gekillt und niemand dürfte mehr offen seine Meinung sagen.

Pointe Nummer 4:

Ein Bildrätsel: Wem ist dieses Wortspiel zuerst eingefallen? Falls es Mario Sixtus war, kommt eine Rechnung.

Pointe Nummer 5:

Genau, welche Leistung überhaupt? Man sieht ja schon an der Buchmesse, dass Autoren alles und Verlage gar nichts machen. Die Autoren haben die Stände gemietet, richten die Partys aus und zahlen die Werbung. Hin und wieder kommt ein Verleger vorbei und greift den Autoren in die Tasche. Ansonsten treten Verlage nicht in Erscheinung.

Pointe Nummer 6:

Hier hat sich jemand verlaufen. Die Piraten sind gegen jede Form von Leistungsschutz. Das gilt auch für Theater. Oder ist es ironisch gemeint?

So, genug demonstriert. Jetzt sind alle müde. Fünf Demonstranten, zehn Schilder – das zehrt an den Kräften.

Und nun die allerletzte Pointe: Im August hatte ich in diesem Blog einmal geschrieben, dass die Piraten per LiquidFeedback einen Beschluss gegen das Leistungsschutzrecht gefällt hätten. Ein Sturm der Entrüstung brach los: Nein, der Beschluss sei alt. LiquidFeedback sei nicht bindend, im Parteiprogramm stünde nichts gegen das Leistungsschutzrecht. Das stimmte auch. Jetzt die Demonstration in Frankfurt – welche Meinung hat die Piratenpartei denn nun?



 

29 Kommentare

 
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    Ich finde das Leistungsschutzrecht muss kommen. Aber das kann nur der Anfang sein. Anschließend muss das Warenschutzrecht kommen. Niemand will in meinem Laden einkaufen, aber wenn ich meine Waren kostenlos vor die Türe stellen, dann greifen sie alle zu, egal wie minderwertig das Zeug ist. Hauptsache kostenlos. Verdammte Schmarotzer. Darum muss nach dem Leistungsschutzrecht ein Warenschutzrecht her, daß mir Einnahmen garantiert und zwar unabhängig von der Qualität meiner Produkte.

    Finde ich übrigens toll, das der Axel Springer Verlag im Bereich des Verlagswesens die Marktwirtschaft abschaffen und den Sozialismus einführen will. Der Sinneswandel kommt spät, aber er kommt.

     
     
  24. Vielen Dank für die Antwort. Allerdings ist mir nachwievor etwas unklar:

    Damit sagt Herr Fiedler, dass Verlage keine Rechte auf Leistungsschutz gelten machen können, wenn jemand nur Worte oder Sätze kopiert, ohne dabei Leistungen der Zeitung, Zeitschrift oder Website zu übernehmen.

    Wie sieht denn die Überahme von Verlagsleistung in der Praxis aus? Ihren Ausführungen zufolge wäre es keine solche, wenn ich hier einen Dreizeiler aus einem beliebigen Artikel von bild.de einfüge (und BILD als Quelle nenne). Wo liegt also der Unterschied zwischen einem Zitat ohne, und einem mit Verlagsleistung?

     
     
  25. Christoph Keese

    Danke für Ihren detaillierten Hinweis. Allerdings geben Sie Dr. Fiedlers Beitrag nicht richtig wieder. In seinem Meinungsbeitrag, auf den Sie verlinken, schreibt er wörtlich: “Der Verleger kann (nach Einführung eines Leistungsschutzrecht, Anm. CK) Vervielfältigungen seines Presseerzeugnisses aus eigenem Recht unterbinden, soweit sie nicht von Schranken wie etwa dem Zitatrecht oder der Privatkopie gedeckt sind.” Damit sagt Herr Fiedler ausdrücklich, dass die gesetzlichen Schranken von Zitatrecht und Privatkopie auch für ein Leistungsschutzrecht gelten. Im nächsten Satz beschreibt Fiedler die Abgrenzung zwischen Leistungsschutzrecht und Recht des Urhebers: “Nachrichten, Texte oder gar Worte werden schon deshalb nicht monopolisiert, weil das Leistungsschutzrecht Texte nur in Anbindung an das Presseerzeugnis erfasst.” Das bedeutet, dass Verleger mit einem Leistungsschutzrecht kein Recht am Text als solchem bekommen, sondern nur an der konkreten Aufbereitung ihres Mediums (zum Beispiel durch Layout, Einbindung in die Website etc). Danach und in diesem Kontext folgt der Satz, den Sie zitieren: “Werden Worte oder Sätze ohne Bezug auf das Presseerzeugnis verwendet, kann, wie heute schon, allenfalls das Urheberrecht des Autors betroffen sein.” Damit sagt Herr Fiedler, dass Verlage keine Rechte auf Leistungsschutz gelten machen können, wenn jemand nur Worte oder Sätze kopiert, ohne dabei Leistungen der Zeitung, Zeitschrift oder Website zu übernehmen. Ein solcher Eingriff, schreibt er, kann – wenn überhaupt – nur vom Autoren, keinesfalls aber vom Verlag verfolgt werden.
    Ihr Einwand trifft somit in doppelter Hinsicht nicht zu. Erstens schreibt Dr Fiedler an der von Ihnen angeführten Stelle nicht über das Zitatrecht, sondern über die Abgrenzung von Urheber- und Leistungsschutzrecht. Zweitens sagt er ausdrücklich, dass das Zitatrecht unverändert bleiben soll und es in vollem Maße auf das Leistungsschutzrecht wirkt.
    Insofern stimmen die Verlage Ihrem Plakat “Finger weg vom Zitatrecht” in vollem Umfang zu. Wir hätten es nicht besser ausdrücken können.

     
     
  26. Die Presseverleger schlagen gar keine Änderung des Zitatrechts vor. Sie wollen es so lassen, wie es ist.

    Laut Ihrem Kollegen Dr. Christoph Fiedler soll das Leistungsschutzrecht das Zitatrecht effektiv aushebeln. Das Zitat eines Pressetextes soll seinem Wunsch nach nur noch “ohne Bezug auf das Presseerzeugnis” erlaubt sein. Offenbar ist Fiedler ebenso wenig wie Ihnen, Herr Keese, klar, was das bedeutet. Denn wenn man zwar “Wir sind Papst!” schreiben darf, aber nicht “BILD meint ‘Wir sind Papst!’”, wird der Grundgedanke des Zitats ad absurdum geführt.

    Die Forderung “Finger weg vom Zitatrecht!” ist somit ohne Zweifel berechtigt.

     
     
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  29. Gestern hatte ich mir ja die Diskussion mit Rolf Schwartmann angesehen, der in der Forderung eines „nackten“ Leistungsschutzrechtes nichts verwerfliches sah, sondern wie auch Kollegen aus ihren Reihen verwundert war, warum man nicht auch dieser Brache zugestehen möchte, was anders wo längst maßgebend ist. Nur war Schwartmann ebenso wenig wie Ihre Lobbyisten-Freuden und Kollege, Burkhard Schaffeld, in der Lage zwischen der Tragweite eines Leistungsschutzrechts der Datenbankhersteller und einem Leistungsschutzrecht für Tonträgerherstellern zu differenzieren.

    Obgleich das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller ungleich weitreichender ist und faktisch ein Zitatrecht für Tonfolgen ausschließt. Daher rührt meines Erachten auch in etwa 99% des Misstrauens, das von Ihnen nicht ausgeräumt werden konnte. Da das einzig Konkrete, was in die Öffentlichkeit drang so gleich ihrerseits als unzutreffend dementiert wurde, und gleichzeitig dem Leistungsschutzrecht für Tonträgerhersteller mehr glich als dem der Datenbankhersteller, waren Mutmaßungen zwangsläufig an der Tagesordnung.

    Sie und ihre Kollegen konnten über weiten Strecken diesem Zweifel nicht Herr werden und nun müssen Sie einfach mit Ihren selbst beschworenen Ausgeburten leben. Herzlichen Glückwunsch!

     
     

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