Unbegründete Sorgen anlässlich des Leistungsschutzrechts



Kai Biermann hat bei Zeit Online mehrere Gründe aufgezählt, warum er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage für gefährlich und „übel“ hält. Seine Darstellung fasst Einwände zusammen, die auch von anderen Kritikern vorgetragen werden. Hier in aller Kürze einige Antworten:

Erstens: Kai Biermann: „Verlage wollen nachträglich Geld für Inhalte eintreiben, die sie selbst kostenlos ins Internet stellen. Jahrelang glaubten viele Verleger, im Netz könne mit Journalismus nichts verdient werden. Statt Geschäftsmodelle zu entwickeln und exklusive Marken zu installieren, überließen sie das anderen.“ Wenn Verlage Inhalte kostenlos ins Netz stellen, erteilen sie damit nicht automatisch die Genehmigung zur gewerblichen Vervielfältigung oder öffentlichen Zugänglichmachung auf anderen Plattformen. Wer gewerblich Inhalte kopiert, muss sich schon die Frage gefallen lassen, ob er nicht dafür bezahlen möchte. Es mag sein, dass in unserer Branche lange geglaubt wurde, mit Journalismus im Netz könne man nichts verdienen. Aber das hat die Branche nicht erlahmen lassen. Sie ist im Gegenteil quicklebendig und hat starke Marken etabliert: Zeit Online, Welt Online, Spiegel Online, FAZ.net, Süddeutsche.de, Heise.de – um nur einige zu nennen. Es hat sehr viel Innovation stattgefunden. Die modernen Webseiten haben mit ihren Print-Schwestern optisch, inhaltlich und funktional nur noch wenig zu tun. Lebendiger könnte der Markt kaum sein.

Nicht entwickelt haben Verlage hingegen Suchmaschinen oder Aggregatoren. Genauer gesagt: Darauf haben sie keinen Entwicklungsschwerpunkt gelegt, Ansätze gab es durchaus. Kann man ihnen das vorwerfen? Natürlich wäre es schön, wenn Google bei Springer erfunden worden wäre. Andererseits aber ist das eine ganz andere Branche. Verlage produzieren Inhalte, oder um einen Vergleich zu bemühen: Verlage stellen den Wein her, nicht die Flaschen. Es hat sich heraus gestellt, dass mit Flaschen derzeit mehr Geld zu verdienen ist als mit Wein. Sollte man deswegen den Wein aufgeben und auf Flaschen umsatteln? Ich fände das falsch. Besser ist es, weiter zu versuchen, mit Wein Geld zu verdienen. Dazu gehört auch, aber natürlich nicht nur, vom Flaschenhersteller etwas Geld für den Wein zu bekommen. (Nachtrag: vom Abfüller ist gemeint. Siehe Kommentare unten)

Kai Biermann schreibt außerdem: „Aber statt in Journalisten zu investieren und damit in eigene Geschichten, setzen einige Verlage lieber mit Nachdruck auf ein solches Gesetz – ist ja auch billiger.“ Verlage investieren in Journalisten. Niemand sieht das Leistungsschutzrecht als Allheilmittel für die Umsätze der Zukunft. In Journalismus zu investieren und die Rechteverwertung vernünftig zu organisieren – das sind keine Widersprüche, sondern diese beiden Strategien bedingen einander.

Zweitens: Kai Biermann: „Vom illegalen Kopieren sind Verlage im Gegensatz zu Filmfirmen kaum betroffen. Ihre Inhalte stehen ja schließlich kostenlos im Netz.“ Natürlich sind Verlage international vom Kopieren betroffen. Viele Internet-Aggregatoren haben keine Lizenzen erworben. Deswegen führt Associated Press jetzt eine Musterklage gegen Meltwater. Gerade auf Tablets sind in kürzester Zeit Dutzende von Aggregatoren entstanden. Auch in Deutschland werden diese Angebote immer beliebter. Dass Inhalte kostenlos auf Verlagswebseiten stehen, gibt Aggregatoren nicht das Recht, sie von dort einfach zu kopieren und auf ihren eigenen Seiten auszuspielen. Kai Biermann: „Außerdem werden Verlage längst für die Tatsache entschädigt, dass die Texte ihrer Zeitungen und Zeitschriften kopiert werden können. Genau wie Autoren. Geregelt wird es durch das Urheberrecht und dafür zuständig ist die Verwertungsgesellschaft Wort, kurz VG Wort. Sie erhält für jedes verkaufte Kopiergerät, jeden verkauften Computer und für jede verkaufte Druckerpatrone eine Gebühr, die sie einmal im Jahr an Verlage und Autoren verteilt.“ Nein, Geräte- und Kopierabgaben fließen der Verwertungsgesellschaft der Autoren (VG Wort) zu, die sie ihrerseits an Autoren ausschüttet, wobei die Verlagsverbände VDZ und BDZV an den Ausschüttungen beteiligt werden (2,627 Mio. € im Jahr 2010). Das Geld wird zweckgebunden für die journalistische Ausbildung verwendet. Es fließt nicht an die Verlage. Außerdem decken diese Abgaben nur die Vergütung für die Privatkopie ab. Sie sind keine Entschädigung für gewerbliche Kopien. Das Beispiel zeigt geradezu die bestehende Lücke: Es gibt für Verlage bisher kein Vergütungssystem für gewerbliche Online-Kopien aus dem Internet. (Anmerkung: Der unterstrichene Text ist eine nachträgliche Änderung zur präziseren Darstellung des Sachverhalts. Siehe dazu den Schriftwechsel mit Stefan Niggemeier in den Kommentaren.)

Drittens: Kai Biermann: „Es wird gelogen. Es geht bei der ganzen Debatte nicht um die Urheber und nicht darum, dass Texte und damit Medien besser werden würden. Auch wenn Vertreter von Verlagen das immer wieder behaupten. Denn die Autoren haben von einem solchen Recht nichts und sollen auch gar nichts davon haben. Wenn überhaupt, bekommen sie vom Erlös höchstens ein paar Krümel. Oder, wie es in der Koalitionsvereinbarung heißt: ‘Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten.’“ Nein, die Autoren werden sehr wohl beteiligt. Verlage und Gewerkschaften haben dies immer öffentlich gesagt, und so kommt es nun auch. Dass es sich nur um „Krümel“ handele, ist reine Vermutung. Mit der Angemessenheits-Klausel legt die Koalition nur fest, dass die Tarifparteien die Höhe der Beteiligung miteinander aushandeln müssen. Genauere Vorgaben kann der Gesetzgeber nicht machen, da er sonst die Tarifautonomie verletzen würden. Journalistinnen und Journalisten werden von ihren Gewerkschaften in dieser Sache unnachgiebig vertreten. Diese Erfahrung durften die Verlage in den bisherigen Gesprächen mit DJV und Verdi schon machen.

Viertens: Kai Biermann: „Die Verbreitung von Informationen und Nachrichten ist nicht ohne Grund kaum beschränkt. Jeder darf aus einem beliebigen Text zitieren und den Kerninhalt weitergeben, Zitatrecht genannt. Außerdem sind Nachrichten überhaupt nicht geschützt. Der Satz ‘Sack Reis in China umgefallen’, darf von jedem verbreitet werden, auch wenn er zuvor Aufmacher einer Zeitung war. Denn das Recht auf umfassende Information wird als Grundrecht betrachtet. Das Leistungsschutzrecht schränkt jedoch genau diese Weitergabe ein.“ Nein, das Leistungsschutzrecht schränkt die Weitergabe von Informationen nicht ein. Das Zitatrecht wird nicht geändert, sondern umgekehrt: Es gilt mit allen bisherigen Bestimmungen auch beim Leistungsschutzrecht. Die Nachricht als solche wird ebenfalls nicht geschützt und wäre auch gar nicht schützbar. Frei bleibt auch der Link. Übrigens heißt Bezahlen für Inhalte nicht, dass das Verbreiten von Inhalten damit ausgeschlossen oder abgestellt wird. Flugtickets für Geld zu verkaufen heißt ja auch nicht, dass nicht mehr geflogen wird. Kai Biermann weiter: „Das bedeutet, ein Leistungsschutzrecht gefährdet die im Grundgesetz zugesicherte Informationsfreiheit.“ Nein, das tut ein Leistungsschutzrecht nicht. Die Informationen bleiben frei. Es gibt im Übrigen kein Grundrecht auf kostenloses Kopieren journalistisch aufbereiteter Informationen.

Kai Biermann schließt mit einer Quizfrage: „Was ist wahrscheinlicher? Dass Google jährlich Millionen Euro an deutsche Verlage ausschüttet, um in Deutschland Google News weiter betreiben zu können? Oder dass Google sein nach eigenen Angaben defizitäres Produkt Google News in Deutschland abschaltet und sich damit die Millionen an die Verlage spart?“ Produkte, die darauf angewiesen sind, Leistungen von Lieferanten kostenlos in Anspruch zu nehmen, sind nicht marktfähig. Umgekehrt setzen Lieferanten zumeist Preise, die ihren von Kunden bezahlt werden können. Es gibt keinen Grund, warum dieser normale Mechanismus nicht auch auf diesem Markt greifen kann.



 

218 Kommentare

 
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  16. Philipp R.

    Eine Frage Herr Keese:

    Wie kommt man eigentlich auf die Idee, den verständigen Internetnutzer so dreist ins Gesicht zu Lügen wie Sie im Interview mit DRadio? http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1935272/

    Entgegen ihrer Aussage kann für jede beliebige URL mit einfachsten technischen Mittel sehr feinkörnig bestimmt werden, in welchem Google.de-Dienst diese erscheinen darf oder eben nicht.

    Zum nachlesen (und anwenden): http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=1061943

     
     
    • Und man kann dezidiert zum Ausdruck bringen, unter welchen Bedingungen und für welche Preis die Nutzung gestattet ist? Das wäre mir neu. Bevor Sie den Vorwurf der Lüge erheben, sollten Sie sich intensiver mit den Details der Debatte beschäftigen.

       
       
      • Philipp R.

        Der Wunsch nach einer solchen technischen Ausgestaltung hat sich aus dem Interview nicht direkt ergeben.

        Letztendlich ist es eine Frage der Perspektive, ob man das Bestehen solcher Möglichkeiten annehmen möchte. Grundsätzlich kann man dies schon bejahen – allerdings mit der Einschränkung, dass nicht die Verlage das Angebot stellen, sondern der Suchmaschinen- bzw. Aggregatorbetreiber (hier in der Form der kostenlosen Nutzung von Snippets gegen kostenfreie Nutzerzuführung). Die Verlage haben die Möglichkeit dieses Angebot anzunehmen, oder eben nicht.

        Ich kann schon nachvollziehen, dass ihnen hier das “Diktat” des Angebots nicht ins Konzept passt. Dennoch müsste den Verlagen klar sein, dass in der Regel die Vertragspartei das Angebot stellt, die weniger auf die Annahme des anderen angewiesen ist. Der Markt regelt eben Angebot und Nachfrage.

        Ebenso wäre es für ihr Haus wohl kaum praktikabel, an der Pay-Wall oder beim Kauf einer App auf Gegenangebote der potentiellen Nutzer einzugehen. Dort wiederum ist ihre Seite die “stärkere” Partei und diktiert die Bedingungen nach Belieben.

         
         
  17. (Pingback)

    [...] vor der letzten Bundestagswahl 2009, der Einfluss von Axel-Springer und Co. noch ausgereicht, um das Leistungsschutzrecht (bzw. den Schutz der alten Verlagsgeschäftsmodelle) [...]

    Wie die Bürgerlobby Axel Springer das Fürchten lehrt

    31. Juli 2012

     
  18. (Pingback)

    [...] fordert größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln Emotionen: 22* In Blogs gefunden: Unbegründete Sorgen anlässlich des Leistungsschutzrechts der Daraufhin haben Verlage auf der ganzen Welt gemeinsam einen eigenen Standard namens ACAP entwickelt [...]

    Verleger blicken gespannt auf Verhandlung um "Tagesschau"-App

    17. Juli 2012

     
  19. Juliane Böckler

    Nun wissen wir’s: das Leistungsschutzrecht kommt, und mit ihm eine Abmahnwelle für “kommerziell” arbeitende Blogger und Privatleute, die von epischer Größe sein wird. Zumindest versteht man jetzt, worauf die Verlegerlobby von Anfang an gesetzt hat – wir wissen ja alle, wie lukrativ das Abmahngeschäft gegen Privatleute für die Rechteinhaber und ihre Anwälte in den letzten Jahren gewesen ist.

    Willkommen, Verlagswelt – Ihr seid endgültig im kommerziellen Netz angekommen. Ein wenig anders, als gedacht, aber immerhin.

     
     
  20. (Pingback)

    [...] Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs – Axel Springer, argumentiert, es gebe bisher kein Vergütungsmodell für Online-Kopien. Außerdem würden die Gelder, die die „Verwertungsgesellschaft Wort“ derzeit verteile zweckgebunden in die journalistische Ausbildung fließen. [...]

    Leistungsschutzrecht, alles nur Ablenkung? » YOUdaz.com

    9. März 2012

     
  21. Sie verschenken doch gar nichts, sie packen Werbung auf die Seiten. Google soll Gerüchten zufolge auch davon leben können und “verschenken” sozusagen ihre Suchtechnologie und die ganze eingesetzte Hardware.

     
     
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        • Christoph Keese

          Werbeumsätze Google in Deutschland geschätzt 2,5 Mrd. Euro (offizielle Zahlen liegen nicht vor). Nettoumsätze (nach Provisionen) aller Webseiten deutscher Verlage etwa 0,3 Mrd.

           
           
          • lofty

            Werbeumsätze Google in Deutschland geschätzt 2,5 Mrd. Euro (offizielle Zahlen liegen nicht vor). Nettoumsätze (nach Provisionen) aller Webseiten deutscher Verlage etwa 0,3 Mrd.

            Das ist ein recht fragwürdiger Vergleich, aber ich nehme ihn mal auf:
            netcraft.com gibt die Anzahl der aktiven Domains weltweit für diesen März mit ca. 170 Millionen an. Das ist Googles Suchraum. Für Deutschland beträgt die Anzahl (nach hostmapper.com) ca. 8 Millionen. Darunter dürften einige Tausend Angebote sein, die das LSR erhalten sollen.

            Schwieriger ist abzuschätzen, wie hoch die Relevanz dieser Angebote für die einzelnen Suchanfragen sind. Daher (nur von der Größenordnung) behaupte ich einmal einen Anteil der Verlagsangebote von 0,1 bis 1%; daraus ergäbe sich ein “fairer Anteil” am Umsatz Googles von ≤25 Millionen € pro Jahr. Für jedes einzelne Angebot könnte man an Hand der IVW-Zahlen den eigenen Beitrag abschätzen, daneben das Ganze für die Verlage, Verlagsgruppen und die Branche aggregiert.

            Genauere Zahlen liegen höchstwahrscheinlich den Betreibern der Onlineangebote vor hinsichtlich der Besucher, die von der Google-Suche kommen, daraus kann man den Ertrag aus eigenen Werbeeinblendungen etc. errechnen. Die müssten aggregiert werden. Leider sind diese Zahlen nicht öffentlich.

            Ich würde hier eher von einer Symbiose ausgehen: Würde Google die LSR-geschützten Angebote aus dem Index nehmen, hätten beide Seiten Verluste, und umgekehrt: es kommt m.M.n. noch nicht einmal darauf an, ob beide Seiten pari beteiligt sind.

               
             
             
          • Stefan Unterrichter

            Imerhin ist jetzt offziell, auf welche Umsätze sie zielen: Auf die von Google.

            Ich dachte ja, es würde ein höherer Plan hinter Ihrer Foderung stecken, den wir nur noch nicht erkennen. Nach diesem Vergleich aber glaube ich, sie glauben wirklich daran, Google hätte ohne die Print-Verlage ein Problem.

            Sie werden sich alerdings wundern, wie wunderbar das Internet ohne Zeitungs- und Zeitschriftenverlage zurecht kommt. Ihre einzige Chance wäre die Bildung eines Kartells (Pflicht zur Teilnahme an der Verwertungsgesellschaft) und dann die anschließende Klage gegen Google, wieder aufgenommen zu werden. Beides wollen Sie ja nicht – und irgendwie kann ich Ihnen da nicht trauen.

            Denn die Rechnung nach LSR wird so aussehen: Google 2,5 Mrd Umsatz, Websiten der Verlage 0,15 Mrd.

            Erstaunlich, dass einige abgehobene Verlags-Manager vernichten dürfen, was ihre eigenen Webabteilungen mühsam aufgebaut haben. Fragen Sie doch einfach mal bei Ihren eigenen Leuten von bild.de, autobild.de und so weiter nach, was sie von Lizenzforderungen an Google halten. Ungefiltert und direkt – ich bin mir sicher, die Macher an der “Front” freuen sich über Ihren Besuch.

               
             
             
          • Es ist zugegebenermaßen schwer, genauere Angaben zu machen, wenn Google seine Zahlen nicht veröffentlicht. Aber es sollte klar sein, daß Google in vielen seiner Dienste Werbung zeigt (Maps, Mail, Google+) und auch Werbung auf anderen Webseiten vermarktet (Adsense).

            Der Anteil, den Google tatsächlich mit (zukünftig) LSR-pflichtigen Snippets in der Suche verdient, dürfte also wesentlich geringer sein. Dieser Anteil müßte (gemäß den von Ihnen angegebenen Zahlen) über 12% betragen, damit Google an den Snippets tatsächlich mehr umsetzt als die Verlage (und ob es das möglicherweise zu Recht tut, ist auch eine Frage).

            Außerdem sind auf Seiten der Verlage die Methoden zur Generierung von Werbeeinnahmen vielleicht noch verbesserungsfähig, wenn man an die sinnlosen Klickstrecken und durchgereichten Agenturmeldungen denkt.

               
             
             
  22. Christoph Keese

    Gern beantworte ich Ihre Fragen. Sorry für Verspätung:

    1. Nein. Man kann Rechte von einer Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lassen, ohne ihr Mitglied zu sein. Verlage sind frei, ob sie das Recht wahrnehmen lassen wollen oder welche Verwertungsgesellschaft sie damit beauftragen

    2. Es ist Googles freie Entscheidung

    Internetselbstmord wäre es, auch in den nächsten Jahrzehnten noch alles zu verschenken

     
     
    • Verschenken? Wer verschenkt etwas? Nicht Google, nicht Facebook und nicht die Verlage .. jeder bekommt Werbung, Klicks .. Aufmerksamkeit. Das ist schon seit 15 Jahren die Währung. Nicht die Schuld der Community, wenn das für sie nicht klappt.

       
       
      • Christoph Keese

        Das dürfen die Produzenten bitte noch selber entscheiden, ob ein Tausch sich für sich lohnt. 15 Jahre sind im Internet eine Ewigkeit. Es ist nur normal, dass ein Bartergeschäft neu bewertet wird. Eigentlich ist es auch nicht Sache der “Community”, wie Wirtschaftsunternehmen sich untereinander einigen.

         
         
        • Stefan Unterrichter

          Sie glauben gar nicht, wie glücklich die Community wäre, wenn sich die Wirtschaftsuntnehmen untereinander einigen würden.

          Diese (existierende) Einigung sieht aber weltweit gleich aus (übrigens auch dort, wo snippets bereits klar dem Urheberrecht unterliegen): Bloger, Wikipedianer, Unternehmen, Gemeinden, Verbände, Vereine und Journalisten erstellen Inhalte. Suchmaschinen zeigen den Usern, was sie interessieren könnte und liefern so die Besucher.

          Und so haben sich in Deutschland hunderte von Verlagen aktiv bei Google News angemeldet (dort war’s immer opt in), Shop Betreiber schicken per Feed bis zu 1.500 Zeichen Text aktiv an Googe Shopping und Ihre SEO Truppen sorgen für gutes Ranking von Verlagsinhalten in der Google Suche.

          Wie hier schon mehrfach erklärt, können Sie schon heute entscheiden, ob sich der Tausch für Sie noch lohnt. Fragen Sie doch einfach die Aggregatoren oder Google was Sie bezahlen wollen. Wenn Ihnen das nicht reicht (und es wird 0 sein) stellen Sie den robots.txt Schalter für diesen Aggregator oder diese Suchmaschine eben auf Aus.

          Doch diese Einigung unter Wirtschaftsunternehmen würde zur Auslistung Ihrer für das Internet praktisch bedeutungslosen Inhalte führen. Niemand braucht hier 1.759 Verlage, die die selbe Meldung zum Zapfenstreich von den Agenturen abtippen.

          Also suchen Sie eben genau diese Eingung zwischen Wirtschaftsunternehmen nicht, sondern den politischen Zwang.

           
           
  23. Sehr geehrter Herr Keese,

    ich finde es toll, dass Sie sich hier der Diskussion stellen. Verwirrt bin ich, dass Sie trotz diverser Nachfragen zwei entscheidende Fragen nicht eindeutig beantworten:

    1. Wird die Mitgliedschaft in der Verwertungsgesellschaft für Verlage verpflichtend?

    2. Würden Sie es hinnehmen, wenn Google die betroffenen Websites aus der normalen Suche (nicht Google News) auslistet oder würden Sie sich dann für eine Aufnahmepflicht in die Suchergebnisse einsetzen?

    Wenn in beiden Fällen Freiwilligkeit Ihr Ziel wäre, fände ich das LSR durchaus in Ordnung. Allerdings hielte ich es dann für „Internetselbstmord“ der Verlage.

     
     
  24. Greg

    Lieber Herr Keese,

    Wofür braucht Deutschland(!) ein Leistungsschutzrecht?

    Sie führen weiter oben an, dass AP gegen Meltwater klagt. Was hindert die deutschen Verlage daran, gegen kommerzielle copy+paster vorzugehen? Dazu reichen doch die bestehenden Urheberrechtsgesetze aus?

    Das Leistungsschutzrecht ist lediglich eine klug lobbyierte Subventionierung der Verlage, hauptsächlich auf Kosten googles. Das kann man in Ordnung finden – oder auch nicht.

     
     
    • Christoph Keese

      Google kann dann frei entscheiden, ob es Snippets nimmt oder nicht. Sehe nicht, warum das eine Subvention sein soll.

       
       
      • Greg

        Ich meine auch verstanden zu haben: Die Verlage können frei entscheiden, ob sie auf Google vertreten sein wollen. Sehe nicht, warum Google dafür bezahlen sollte.

        In Ihren vorherigen Kommentaren stellen Sie ja fest (und ich habe das als Kern Ihrer Argumentation wahrgenommen):

        “Hier in den Kommentaren wird nur über Kurzsnippets diskutiert. Sie verschließen Ihre Augen vor den vielen viel weiter gehenden Aggregationen. Bei Google Shopping sind es 1.500 Zeichen, bei Readitlater oder Meltwater ganze Texte, ganze Vollproduktionen von Redaktionen. Und das soll auch alles kostenlos bleiben?”

        Warum wehren Sie sich nicht juristisch gegen solche Kopien auf Basis der bestehenden Gesetze?

         
         
        • Stefan Unterrichter

          Die Diskussion erscheint mir schon sehr naiv. Selbstredend wird Google nicht für Snippets bezahlen. Selbstredend wird das aber auch keine Verwertungsgesellschaft verlangen. Schon die (neutrale) Messung, wie oft welches Snippet in welchen Suchergebnissen angezeigt wurde, wäre technisch unglaublich aufwändig – und aus Sicht des Datenschutzes mehr als problematisch.

          Jetzt wird erst einmal die Forderung nach Geld für die angeblich so unverzichtbare, massive Überproduktion von Wein (also Verlagsinhalten im Internet) aufgestellt, die am Ende schon aus administrativen Gründen eine Zwangsabgabe für Internetnutzer sein wird.

          Einzutreiben zum Beispiel über eine Abgabe pro DSL Anschluss direkt über die Provider. Oder, wenn politisch eine Begrenzung auf gewerbliche Nutzer verlangt wird, pro Computerarbeitsplatz mit Internetzugang.

          Verteilt wird dann nach IVW Visits.

          Da passt auch jede ausweichende Antwort des Herrn Keese hinein: Nein, Google muss nicht zwangsweise Snippets aufnehmen, der Beitritt in die Verwertungsgesellschaft wird freiwillig (wer würde nicht mitmachen, wenn es nur etwas zu verteilen gibt) und es wird eine schlanke Verwertungsgesellschaft.

          Freuen wir uns also auf eine zweite GEZ. Und denken wir dann nach Einführung mit Schmunzeln an die Rubrik „ARD & ZDF“ dieses Blogs zurück.

           
           
  25. Alex E.

    “Produkte, die darauf angewiesen sind, Leistungen von Lieferanten kostenlos in Anspruch zu nehmen, sind nicht marktfähig.”
    Ich habe mir mal erlaubt dieses Snipplet aus Ihrem Text zu kopieren. Bleibt ja auf Ihrer Seite. Aber ich verstehe Ihren Satz nicht. Damit sagen Sie doch das Portale ,wie bsw. bild.de, nicht marktfähig sind. Denn Sie wollen ja nicht nur die Leistung Googles, Ihnen Leser auf die Seiten zu spülen, kostenlos in anspruch nehmen, sie wollen auch noch dafür Geld sehen. Das würde ja bedeuten, Ihre Portale sind noch weniger als marktfähig, oder? Für Google macht es keinen Unterschied. Google News arbeitet sowieso defizitär. Für Google kann es also nur ein Gewinn sein die Seite abzuschalten. Für Sie allerdings nicht.

     
     
    •  
    • Christoph Keese

      Dieser Satz stand oben im Zusammenhang mit Kai Biermanns These, dass Google News nur dann auf dem Markt bleiben werde, wenn Snippets dauerhaft kostenlos bleiben. In diesem Zusammenhang ist der Satz bitte zu verstehen. Wofür Google sich entscheiden würde, wenn Snippets Geld kosten würde, wissen wir heute nicht. Ich kann es mit Sicherheit nicht beantworten. Dafür müssen Sie bitte Google fragen.

       
       
      • Alex E.

        Also gilt der Satz nur so lange er Google betrifft? Ein bisschen Einseitig, meinen Sie nicht. Sie haben natürlich Recht, wenn Sie sagen das keiner weiß was Google machen wird. Aber meine These wäre für Google das einzige ökonomisch sinnvolle.

         
         
  26. Nach Abwägung aller Argumente muss ich feststellen, dass Herr Keese, wie bislang auch alle anderen Urheberrechte-Vertreter, keine überzeugende Argumente vorbringen konnte. Im Gegenteil – mit jeder Aktion, mit jedem Gesetz, mit jedem Lobby-Vorstoß wächst mein Misstrauen.

    Auch die Keule “geistiges Eigentum muss geschützt werden” zieht nicht. Natürlich muss es einen realistischen Schutz geben. Aber das geht nicht mit Zwang, Lobbyarbeit und Gesetzen.

    Das geht nur, wenn Rechteinhaber und -Vertreter mit uns, der Internet-Community zusammenarbeiten. Nur so kann ein akzeptables Modell erarbeitet werden.

    Solange die Rechteinhaber oder Rechtevertreter mit ACTA, LSR, GEMA oder sonstigen Keulen ihre Geschäftsmodelle durchdrücken wollen, bin ich ihr Gegner.

    Solange es keinen ernsthaften Dialog mit der Community gibt, werden wir alle mit eigener Lobbyarbeit, mit Technologie, Witz und Aktionen gegen sie kämpfen.

    Es ist traurig, dass wie so viele Ressourcen verbrauchen müssen, um gegeneinander zu arbeiten. Was könnten wir erreichen, wenn wir MITeinander arbeiten würden …

    Michaela Merz

     
     
  27. Stefan Unterrichter

    Hier wird mir die Bedeutung von Verlagen für die Meinungsfreiheit und Informationsvielfalt viel zu hoch gehängt. Ein ausweichen auf Österreich wird nicht notwendig werden: es gibt auch noch n-tv, N24, t-online, Yahoo, Tagesschau.de, Antenne.de und viele andere.

    Abgesehen davon geht es ja auch kaum nur um die Nachrichten-Inhalte von Zeitungsverlagen. Bild.de ist ja profitabel, der zweite Treiber hinter dem LSR sogar Burda – ein Verlag, der überhaupt keine Zeitung im Portfolio hat.

    Es geht also um Inhalte von hoerzu.de, bunte.de und mein schöner Garten. Wer ernsthaft glaubt, Google würde für Snippets dieser Angebote auch nur einen Cent bezahlen, hat das Internet noch nicht einmal im Ansatz verstanden.

    Dafür kennt sich aber mindestens Burda im Internet viel zu gut aus – und deshalb meine Befürchtung, dass es von Beginn an Teil der Strategie ist, sich nach dem Rauswurf wieder in die Google Suche reinzuklagen.

    Und dass es in Wahrheit nur um diese Suche geht, steht doch fest: selbst wenn hohe Umsatzbeteiligungen von Aggregatoren wie turi2 & Co gefordert werden, reicht das ja noch nicht mal für die Miete der Verwertungsgesellschaft.

     
     
  28. SJ

    Sehr geehrter Herr Keese

    Sie behaupten mehrfach, dass die robots.txt nicht ausreichen würde für die Benutzung der Inhalte.

    Ich frage mich, wie Sie auf diese Idee kommen?

    Heutzutage sind alle Inhalte in irgendwelchen CMS. Dadurch lässt sich relativ einfach sagen, wann ein Inhalt erscheinen soll und wann nicht. Ebenso einfach lässt sich programmatisch die robots.txt füllen.

    Inhalte die noch nicht in Aggregatoren auftauchen dürfen, werden halt programmatisch in die robots.txt mit disallow aufgenommen.

    Wenn gewünscht wird, dass unterschiedliche Suchmaschinen unterschiedliche Versionen eines Texts erhalten, dann kann auch mittles UserAgentString unterschiedliches Material für die Spiders ausgefahren werden.

    Die Möglichkeiten die Sie sich wünschen sind alle schon da. Nur benutzen Sie diese nicht. Meine Frage: Wieso denn nicht?

     
     
  29. Thomas Steinkuhl

    Hallo,

    so ganz kann ich noch nicht verstehen, warum daraus so eine große Show gemacht werden muss.

    Die kommerzielle Nutzung von geschützten Inhalten muss bezahlt werden. Das steht schon seit gefühlten Ewigkeiten im Urheberrechtsgesetz.

    Also warum haben Sie (bzw. die Rechteinhaber) Google und Co. nicht in dem Moment verklagt, als die mit Google News auf den Markt kamen?

    Wahrscheinlich weil Sie Angst vor den Konsequenzen hatten, für den Fall dass Sie gewonnen hätten.

    Nehmen wir mal an der Gesetzgeber vergeigt es nicht völlig und bringt ein Gesetz, nach dem Google und Co. “zahlen” müsste.

    Das ist nicht so wahrscheinlich, da ne Menge der letzten Gesetze in Karlsruhe zurück gepfiffen werden. Ich merke da mal den Gleichheitsgrundsatz an. Scheint mir nachdem was ich gehört habe, nicht gewahrt. Das Internet “kopiert” von den alten Medien und zahlt, aber umgekehrt nicht?

    Aber gehen wir mal davon aus, das geht so durch, was würde dann passieren.

    Es wird ein Preis festgesetzt, kaum einer zahlt den, denn die Dienstleistungen der Aggregatoren sind ja auch kostenlos. Die stellen ihre “Dienstleistung” also ein. Ergo, immer noch kein Geld für die alte Presse.

    Wenn Google aufgrund der Milliarden bezahlt, gibt es dann ein weiteres Monopol in DE bei den Aggregatoren :-)

    Aber ich glaub nicht mal das Google das bezahlen wird. Die werden die deutschen Zeitungen im ersten Moment ausblenden. Zeitungen aus AT und CH reichen für internationale Storys doch alle mal aus.

    Und im zweiten Schritt kaufen die sich bei ein paar Zeitungen ein und dann hat es sich. DPA-Meldungen via Copy und Paste zu bringen ist ja jetzt nicht so aufwendig.

    Auf welchem Planeten muss man leben um das nicht zu erkennen? Die wollen ins Mobilgeschäft, stampfen ne Software aus dem Boden, die wird das Monopol bald haben und danach kaufen sie noch nebenbei Motorola.

    Man sieht an Google Maps und Google Earth (beides Dienste die viel Geld gekostet haben) dass Google Ausdauer hat, wenn sie wollen.

    Und News ist definitiv etwas, woran sie Interesse haben. Das bringt die Leute auf die Seite und sie sehen Werbung. Bingo.

    Auch das Thema Google vs. GEMA scheint an der Presse komplett vorbei gegangen zu sein. Die Videos werden nicht gezeigt und damit hat es sich.

    Also insoweit muss man nicht Hellseher sein, um zu erkennen, dass Google diesen Bereich ebenfalls in eigene Hand nehmen wird. Wie gesagt, nen DPA-Ticker (und von einigen anderen Agenturen) aufzustellen ist nicht so schwer.

    Hilft auch in Bezug auf AT und CH, die jetzt evtl. etwas ähnliches Anstreben. Aber der deutschsprachige Raum dürfte zu wichtig sein, als dass Google drauf verzichtet.

    Aber es bleibt interessant. Wie die Frau Merz mit Ihrer “Germany.net”-Idee schon aufgezeigt hat. Im Grunde “regieren” bei den Zeitungen die gleichen “Blinden” wie damals. Insoweit war da auch nicht zu erwarten, dass man den richtigen Weg “sieht”.

    Grüße

    Thomas

     
     
    • Christoph Keese

      Zu Ihrer Frage, warum nicht schon Klage bei Markteintritt: Weil in den ersten Jahren zunächst abgewartet werden musste, in welche Richtung sich Markt und Umsatz entwickeln. Danach weltweit intensive Verhandlungen der Verlagsbranche mit Google. Verhandlungen aber ergebnislos. Vorschlag für Gesetze erst nach Jahren erfolgloser Versuche, eine vertragliche Einigung zu erzielen

       
       
      • SJ

        Versteh ich das richtig:

        ” Weil in den ersten Jahren zunächst abgewartet werden musste, in welche Richtung sich Markt und Umsatz entwickeln.”
        Die Verlage wollten kein eigenes Risiko eingehen. Deswegen haben sie zugewartet.

        “Danach weltweit intensive Verhandlungen der Verlagsbranche mit Google.”
        Nachdem andere Risiken eingegangen sind und sich neue Formen entwickelt haben, kommen die Verlage und wollen einfach Pfründe kassieren aus der Leistung von anderen, welche Risiken eingegangen sind.

        “Verhandlungen aber ergebnislos. Vorschlag für Gesetze erst nach Jahren erfolgloser Versuche, eine vertragliche Einigung zu erzielen.”
        Da aber Einschüchterungsversuche nicht gewirkt haben, drückt man auf die Heuldrüse bei Papa Staat um sich ein Monopol einräumen zu lassen.

        Das ist zumindest meine Interpretation.

         
         
      •  
  30.  
  31. Richtig Christian:

    Guter Kommentar. Danke. Man sollte auch einmal darüber nachdenken, ob nicht auch Verlage im Grunde genommen ‘Aggregatoren’ sind – und entsprechend an Blogs, kommerzielle Webseiten oder vielleicht auch Wikipedia Gebühren abführen sollten.

    Liebe Grüsse
    mm.

     
     
  32. Liebe Verleger: In 1994 bin ich mit einer Idee bei allen möglichen Verlagen vorstellig geworden. Ich wollte einen Internet-Onlinedienst mit dem Namen ‘germany.net’ starten und brauchte dazu Partner.

    Überall sagte man mir: Das Internet? Junge Frau, wissen Sie, wie lange es schon Zeitungen gibt? Wir werden noch Zeitungen verkaufen, wenn sie mit ihrem Internet längst in Vergessenheit geraten sind.

    Ich habe damals versucht deutlich zu machen, dass das Internet zu einer Chance oder Bedrohung für Verlage werden könnte – Sie, liebe Verlage, haben die Nase gerümpft und mich auf den Weg geschickt. Die RWE hat germany.net finanziert, das Internet hat sich entwickelt und jetzt stehen Sie da: Business-Modelle funktionieren nicht mehr, der Überlebenskampf hat begonnen.

    Deshalb versuchen Sie mit einem Taschenspielertrick, doch noch irgendwie am Internet zu profitieren.

    Und wieder sage ich: Das wird nicht klappen. Suchen Sie sich neue Geschäftsmethoden. Ja – das wird schwierig. Ja – es werden nicht alle überleben. Aber – so ist das. Oder um es mit einem geflügelten Wort auszudrücken:

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

    Liebe Grüsse aus dem Internet.

    Michaela Merz

     
     
    • Christoph Keese

      Liebe Frau Merz

      schade, dass damals kein Verlag bei Ihnen investiert hat. Germany.net war eine gute Idee. Axel Springer macht inzwischen >30% seines Umsatzes (rund 1 Mrd €) Umsatz im Internet und ist an Dutzenden erfolgreicher Unternehmen beteiligt bzw. hält die Mehrheit, zum Beispiel bei Se Loger, Zanox, Stepstone, Immonet und Idealo. Es hat sich seit damals viel getan. Trotzdem ist der Schutz geistigen Eigentums wichtig. Das Leistungsschutzrecht ist kein Taschenspieltrick. Ich halte diese Bezeichnung für unfair. Das Recht setzt lediglich einen Rahmen. Geschäftsmodelle müssen die Verlage weiter selbst entwickeln.

      Viele Grüße zurück aus dem Internet und aus einem Internet-Unternehmen

      Christoph Keese

       
       
      • Hallo zurück Herr Keese:

        Sie halten den Begriff ‘Taschenspielertrick’ für unfair – zugegeben, etwas übertrieben war’s schon ;)

        Es bleibt der Vorwurf, das alle Verlage selbst bestimmen können, was sie wem zur Verfügung stellen – entsprechend haben auch schon Gerichte in Deutschland entschieden.

        Ich halte den Vorstoß der Verleger vielleicht nicht für einen Taschenspielertrick, vielleicht passt ‘Nachkarten’ besser?

        Ich bin ganz sicher kein Google- oder Yahoo-Fan. Im Gegenteil – ich sehe den US IT/Internet Monopolismus als Gefahr für den Industriestandort Deutschland.

        Aber das ist nicht der Weg, den die deutsche Industrie gehen sollte. Sie hätten die Mittel, gemeinsam MIT der Internet-Community neue Wege zu gehen. Gegen Facebook, gegen Google, Yahoo, gegen Ebay, Paypal und wie die anderen Dienste alle heissen. Das wäre richtig, konstruktiv und gut.

        Stattdessen helfen Sie den US-Giganten, in dem sie unverständlicherweise die Community gegen sich aufbringen. So wird aus Google das Opfer – und die gerade aus ACTA siegreich hervorgegangene Community stellt sich, wie übrigens auch zahlreiche Journalisten aller Verlage, gegen sie.

        Das ist, ehrlich gesagt, nicht nachzuvollziehen.

        Ciao

        Michaela Merz

        Für mich ist das nicht

         
         
        • Hinzu kommt, dass es mit dem LSR auch eher keine deutschen Mitbewerber geben wird, denn der Einstieg in den Markt wird dadurch ja noch schwerer. Ist natürlich Herrn Keese egal, aber uns Bürgern und der Politik sollte dies nicht egal sein – im Gegenteil!

          Man fragt sich auch, wie Angebote wie TechCrunch und Co eigentlich entstehen konnten, wo doch niemand für Journalismus zahlt und alle nur kopieren…

           
           
        • Christoph Keese

          Ich kann Ihr Argument im Ansatz gut verstehen.

          Journalisten: Glaube nicht, dass Kritik der Journalisten anhält, wenn erst einmal unter Beweis gestellt ist, dass wirklich Geld an die Kolleginnen und Kollegen fließt. So wird es kommen, aber das dauert noch. Die Gründungsgeschichte der PMG liest sich ähnlich. Anfangs war Vergütung für Pressespiegel hoch umstritten, auch bei Journalisten. Jetzt fließt Geld, die Wirtschaft hat es akzeptiert, VG Wort, Gewerkschaften und Journalisten sind zufrieden. Ähnlich wird es in diesem Fall auch kommen.

          Netzgemeinde: Gern! Aber wie? Es gibt nicht “die Netzgemeinde”. Sie besteht aus vielen unterschiedlichen Gruppen. Dazu gehört auch Fundamental-Opposition gegen Geistiges Eigentum. Diese Denkschule werden wir nie überzeugen. Aber mit vielen anderen sollten wir Schulterschluss suchen. Darüber denken wir auch nach. Für Vorschläge sind wir offen.

           
           
          • Bernd

            Ob Sie es glauben oder nicht, es gibt Leute (auch unter den Journalisten) die gerne auf einen Teil verzichten wenn es der Gesellschaft insgesamt nützt. Nur weil diese Journalisten möglicherweise mehr Geld durch das Leistungsschutzrecht bekommen (was im Übrigen erst noch zu beweisen wäre) bedeutet das nicht, dass sie dafür sind.
            Ich könnte auch mehr Gas geben, wenn die Mineralölsteuer abgeschafft würde. Trotzdem bin ich ein Befürworter einer hohen Mineralölsteuer und würde eine Abschaffung kritisieren obwohl sie mir selbst nützen würde.
            Ich habe gehört es soll sogar Millionäre geben, die für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer sind.

            Ceterum censeo Springer esse delendam

            Bernd der Ältere

               
             
             
  33.  
  34. Flo Diehl

    “Klar, eindeutig, kostenfrei”

    Natürlich. Warum auch nicht?
    Ich habe weder von Ihnen (Herr Keese) noch von anderen Vertretern eine sinnvolle Überlegung zum Thema “digitale Kopie” gehört.
    Es wird digitales Kopieren immer mit “Stehlen” verglichen, obwohl dieser Vergleich offensichtlich falsch ist.
    Darüber hinaus, werden immer die armen Künstler vorgeschoben, obwohl auch durch das LSR nicht geregelt ist, wie die Künstler bzw. Urheber sinnvoll entlohnt werden sollen.

    Die Digitale Kopie ist eine Vervielfältigung eines werkes. Ohne dass der Urheber etwas dazu beisteuern muss. Was ist daran so schlimm?
    Ich selbst bin auch Künstler und stelle meine Photographien z.T. kostenlos (CC Lizenz) zur Verfügung. Ich freue mich wenn meine Werke in (digitaler) Form verbreitet werden, solang mein Name drunter steht….

     
     
    • Christoph Keese

      Das ist Ihre freie Entscheidung als Künstler. Es wäre nett, wenn Sie Ihren Kollegen ebenfalls die freie Entscheidung überlassen würden, ob sie verschenken oder verkaufen wollen. Wenn die sich zum Verkaufen entscheiden, sollten Sie dies ebenso akzeptieren wie umgekehrt. Sie können nicht erwarten, dass Ihre persönliche Entscheidung zum Maßstab für alle anderen Künstler gemacht wird.

      Wenn jemand sein Werk nur gegen Geld hergeben möchte und es werden unerlaubt Kopien davon angefertigt und in den Umlauf gebracht, dann ist das natürlich Diebstahl. Ich vergleiche das nicht mit Stehlen, sondern sage: Es ist Stehlen. Wie soll man es sonst bezeichnen?

       
       
      • Matthias Krage

        Darf ich daraus folgern, dass die Mitgliedschaft in der Verwertungsgesellschaft freiwillig sein wird? Oder muss jeder Verlag mitmachen? Und wie definiert sich dann “Verlag”?

         
         
      • Bernd

        Vielleicht sollten Sie die Dinge einfach beim Namen nennen. Im ersten Teil des zweiten Absatzes tun sie das sogar: “es werden unerlaubt Kopien davon angefertigt”.
        Warum müssen Sie zwei sätze später fragen wie man das sonst bezeichnen soll? Die Antwort haben Sie sich selbst gegeben: “Kopieren soll man kopieren nennen” – frei nach Wiglaf Droste
        Habe ich Ihnen den Halbsatz gestohlen den ich oben von Ihnen kopiert habe? Nein, denn im Gegensatz zu einem Diebstahl sind Sie nun nicht um diesen Halbsatz ärmer sondern er existiert jetzt zwei mal. Das ist der entscheidende, qualitative Unterschied zwischen Wegnahme und Kopie.

        Sollten Sie meinen Kommentar löschen (aus welchen Gründen auch immer) wäre das zwar sicherlich nicht nett, aber ich käme doch niemals auf die Idee Sie der Sachbeschädigung zu bezichtigen weil Sie mein Werk kaputt gemacht haben. Das liegt daran, dass eine Idee eine Idee ist und keine Sache.

        Ceterum censeo Springer esse delendam

        Bernd der Ältere

         
         
  35. Martin Kolber

    Schade, dass Sie sich bisher um die Antwort drücken, ob Google und andere Suchmaschinen (das sind ja keine Aggregatoren) aus Ihrer Sicht nach Einführung des Leistungsschutzrechtes zur Aufnahme der Verlagsangebote in deren Suchergebnisse gezwungen werden sollen. Aber keine Antwort ist ja auch eine Antwort.

     
     
    •  
    • Christoph Keese

      Gerne ein Antwort: Nein, kein Aggregator, auch Google nicht, wird nach Einführung eines Leistungsschutzrechts zur Aufnahme der Verlagsangebote in die Suchergebnisse gezwungen. Klipp und klar nein.

       
       
      • Stefan Unterrichter

        Schade, dass Sie immer so ausweichend antworten. Google News mag ein Aggregator sein. Google News ist aber sowohl für Google selbst, als auch als Trafficquelle für Verlage praktisch bedeutungslos.

        Entscheidend ist die normale Google Suche – und dabei handelt es sich nicht um einen Aggregator. Dort verdient Google das Geld, dort kommt der Traffic der Verlagswebsites her. Und genau da werden die Verlage selbstredend mit Einführung des Leistungsschutzrechts rausfliegen. Die Befürchtung, dass die Verlage dann versuchen werden, sich auf juristischem Weg wieder reinzuklagen, teile ich uneingeschränkt.

        Insbesondere wegen Ihrer jeweils so offensichtlich vorsichtigen Beschränkung auf Aggregatoren.

         
         
  36. Warum mit einem Lobbyisten diskutieren, der bezahlt wird, seine Meinung zu haben. Bringt nix.

    Komplett neugeschrieben gehört das Urheberrecht samt dem Leistungsschutz.

    Man sieht ja, was das “Datenbank-LSR” für Probleme brachte. Nix da mit gesellschaftlichem Vorteil durch mehr und billigere Datenangebote. Nee, ist ne Anspruchsgrundlage für Abmahner geworden.

    Her muss ein gerechtes Fair-Use, es muss endlich klargestellt werden, dass auch Klein-Teile von urheberrechtlich geschützten Werken frei von jedermann für jeden Zweck in jeder Menge in jeder Zusammenstellung genutzt werden können. Inklusive Bildern, Tönen, Bewegtbildern.

    Klar, eindeutig, kostenfrei.

    Als Gegengewicht zum Schutzwahn … als gesellschaftlicher Ausgleich.

     
     
  37. PETER

    Es ist schon erstaunlich wie viel Zeit sich ein Konzerngeschäftsführer für ein Vorhaben nimmt, dass sowas von nach hinten losgehen wird.

    Selbst wenn das Ganze vom Bundesrat (???) abgesegnet wird, dann schmeißt Google Springer und Co halt aus dem Index und dann ist das Geheule groß.

    Mensch Herr Keese sein Sie doch nicht so stolz und geben Sie doch einfach zu, dass Sie Unterstützung brauchen und das gewinnbringende online publizieren nicht auf die Reihe bekommen.

     
     
  38. Holger Streck

    14.04.2011: Bilanzgewinn des Axel-Springer-Verlags in Höhe von 158.304.000,00 €
    https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=fec7d62a2151b386887e47be885995be&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=5440e89c7d8d6939&fts_search_list.destHistoryId=37868
    Wer über so wenig Geld verfügt und dann auch noch Dividenden an seine Aktionäre zahlen muss, von dem kann wahrlich nicht verlangt werden, seine Autoren aus eigener Tasche zu bezahlen!
    Und dieser ständig steigende Aktienkurs mit einer Performance von +149,52% innerhalb von drei Jahren muss ja der pure Stress sein! Wer soll sich da auf das Wohl seiner Redakteure konzentrieren können!
    http://finanzen.handelsblatt.com/aktien_einzelkurs_uebersicht.htn?i=2236304

     
     
    • Christoph Keese

      Dann lesen Sie unsere Geschäftszahlen bitte mal genauer oder nehmen Sie an der Jahrespressekonferenz teil, die gerade erst beendet worden ist. Der große Erfolg unseres Hauses im Internet basiert vor allem auf der entschlossenen Akquisition und Gründung von Rubrikenmärkten (Se Loger, Immonet, Stepstone etc) und Vermarktern (Zanox, Digital Window etc). Mit Journalismus allein wären >30% Anteil der Digitalumsätze am Gesamtumsatz niemals möglich gewesen. Allein unser Fallbeispiel zeigt, dass ein Leistungsschutzrecht notwendig ist.
      Hinzu kommt, dass es Tausende von Verlagen gibt. Selbst wenn Sie sagen würden: “Soll Springer sich doch mit einem Erfolg bei Rubriken und Vermarktern zufrieden geben”, dann hätten Sie damit noch kein Rezept für die gesamte Branche gefunden.

       
       
      • Thomas

        Möglicherweise etwas Off-Topic:

        Journalismus ist doch gerade in Ihrem Hause nur noch ein Feigenblatt. Das sieht man doch aktuell wieder an dem Versuch der Lohndrückung bei den Redakteuren der Computer BILD-Gruppe, die in die Billiglohn-Digital-GmbH abgeschoben werden sollen. Ihr Haus versucht Geld aus- und zu erpressen, wo es nur geht. Und am Ende ist das böse Internet schuld, wenn der Käufer sich keine minderwertige Qualität mehr kauft (Ja, Löhne wirken sich auf die Motivation der Mitarbeiter und damit auch auf die Qualität des Ergebnisses aus). Anstatt sich auf Qualität zu konzentrieren, macht Ihre Branche solche Nebenkriegsschauplätze auf, wo sie am Ende eh kein Geld werden scheffeln können, das wissen Sie doch jetzt schon.

         
         
  39. böser Urheber

    @Christian Scholz (6. März 2012, 22:01)
    Es ist nur dann vielleicht fair, wenn man sich im Journalismus allein auf Werbung verlassen will. Aber die Geldquelle hat immer auch Einfluss darauf, welche Inhalte überhaupt erstellt werden. Deshalb scheint mir die Bezahlung durch jeden Verwerter gerade legitim. An welcher Stelle der Vermittlungskette er steht, darf nicht zu einem Privileg führen. Nur eine solche Herangehensweise nimmt den Verwertern jede Möglichkeit, den Autor um sein Honorar zu prellen. Den letztlich geht es um den Autoren bzw. Autorengruppen, auch Redaktionen genannt, für die sich auch eine unangenehme, langwierige Recherche sicher rechnen muss, weil sie sonst erst gar nicht begonnen wird. Die haben eine gesellschaftliche Funktion, müssen aber auch im Wettbewerb stehen. Ich weiß nicht, wie das ohne Leistungsschutzrecht auf Dauer realisiert werden soll.

     
     
  40. Den Untergang seh ich auch nicht, aber eine Traffic-Reduktion schon. Schliesslich verzichtet man auf ansonsten freien Traffic.

    Und ich klicke vielleicht eher auf die Werbung auf der Zeitung als auf welche der Suchmaschine. Selbst wenn es 50:50 ist, ist es doch fair, denn schliesslich kostet der Aufbau der Suchinfrastruktur ja auch Geld.

     
     
  41. böser Urheber

    @maz (6. März 2012, 21:11)

    Gegenstand des Journalismus sind immer die gemeinsamen Interessen sozialer Gruppen. Für Angler gibt es die Anglerzeitung (oder eine entsprechende Website oder beides), für die Region die Regionalzeitung usw.
    Die Mitglieder dieser Gruppen finden ihr Medium auch ohne Google. Also zunächst mal kein Weltuntergang durch Googles eventuellen Verzicht.

     
     
  42. maz

    Sehr geehrter Herr Keese,

    ich zeige Ihnen mal die Zukunft wie Sie mit Leistungschutzrecht aussehen wird:

    1. Google wir nach Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts alle deutschen Zeitungen aus seinem Angebot entfernen.

    2. Zeitungen die darauf verzichten einer Verwertungsgesellschaft beizutreten können dies dann durch einen entsprechenden Meta Tag oder Befehl in der robots.txt bekanntgeben und Google kostenfreien Zugang gewähren.

    3. Da nach dem Entfernen aus den Aggregatoren und Suchmaschinen der Online-Umsatz der Zeitungen ins Bodenlose sinkt, wird ein Verlag nach dem anderen seine Angebote für die kostenfreie Nutzung freigeben.

    Das Leistungsschutzrecht wird bezüglich der Aggregatoren lediglich einen Wechsel von Opt-Out auf Opt-In bewirken.

    Also lassen wirs doch gleich und sparen uns die Kollateralschäden die durch das Leistungschutzrecht für die Meinungsfreiheit entstehen.

     
     
    • Max Hanner

      4. Springer wird Google zwingen, alle Inhalte wieder aufzunehmen (böser Monopolist nutzt Marktmacht)

      5. Springer wird alle Zeitungen zur Teilnahme an der Verwertungsgesllschaft zwingen (böser Vorteil gegenüber dem Wettbewerb)

      6. Mutti wird beide Gesetzte unterschreiben, weil es ihr sonst geht wie Christian Wulff.

       
       
    • Christoph Keese

      1. Abwarten

      2. Richtig, aber völlig offen, ob und wie viele dies tun werden

      3. Tritt nur ein, wenn Ihre 1. These stimmt. Völlig offen, ob das so kommt. Abhängig mit Sicherheit vom Preis

      Schlussfolgerung daher nicht belegbar.

      Wechsel von Opt-Out auf Opt-In: Das wäre ja schon einmal nicht schlecht! Darauf arbeitet unter anderem die EU-Kommission seit langem hin, auch in anderen Rechtsgebieten.

       
       
      • lofty

        Wechsel von Opt-Out auf Opt-In: Das wäre ja schon einmal nicht schlecht!
        Das ist doch wohl die Höhe! Nur um die Partikularinteressen einer Minderheit zu bedienen sollen hier technische und rechtliche Minenfelder ausgelegt werden? Das erinnert ein wenig an den kläglichen Versuch, alle Internetseiten einer Altersklassifizierung zu unterwerfen. Es wurde bekanntlich nichts daraus.

        Darauf arbeitet unter anderem die EU-Kommission seit langem hin, auch in anderen Rechtsgebieten.
        Aber hoffentlich nur dort, wo es passt.

         
         
  43. Ben

    a) Würde ein Konzern wie Google twittern, würde das dem LSR unterfallen?

    b) Das UrhG kennt Ausnahmen für Printmedien bei der”öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht” (§ 49 I 2 UrhG) – ist darin nicht der Wille des Urheberrechtsgesetzgebers erkennbar, Aggregationsleistungen gerade kostenfrei zu stellen?

     
     
    • Christoph Keese

      a) Wir kennen die Definition des Presseverlegers im Gesetzesentwurf noch nicht. Daher kann man heute nicht sagen, wer unter LSR fällt und wer nicht

      b) §49 I 2 behandelt Zeitungen und Rundfunk, nicht Online. Einen Willen des Gesetzgebers, damit auch Online gemeint zu haben, erkenne ich nicht. Caveat: Ich bin kein Jurist.

       
       
  44. böser Urheber

    Diese Diskussion ist grausig. Der Urheber erstellt ein Werk für einen bestimmten, für ihn vorher absehbaren Rahmen oder Kontext.
    Wird das Werk kommerziell in ganz anderen Zusammenhängen präsentiert, ist eine Zahlungspflicht das mindeste,um den Urheber zu schützen oder zu entschädigen.
    Verlage sind da nur Mittler.
    Der Verweis auf den Traffic zur eigenen Site ist der pure Hohn, denn er bringt nur weitere Gäste, die ebenfalls nichts zahlen und die Methode spricht sich rum.
    Es geht schlicht und einfach darum, ob professionelles Werkschaffen auch morgen noch möglich ist. Werbung allein ist da eine viel zu unsichere Quelle. Der Bedarf ist da, sonst wäre der Schrei nach kostenlos nicht so laut.

     
     
    • Bernd

      Wenn der Urheber nicht möchte, dass sein Artikel in anderen Zusammenhängen präsentiert wird gibt es verschiedene Möglichkeiten: robots.txt, Passwortschutz etc.
      Im übrigen ist der Verweis auf die Werbung alles andere als blanker Hohn, denn damit finanzieren sich die Verlage die kostenlos online veröffentlichen (und im übrigen auch die Zeitungen auf totem Baum) hauptsächlich. Wer das nicht möchte, kann seine Inhalte ja auch kostenpflichtig anbieten (siehe Paywall).

      Ceterum censeo Springer esse delendam

      Bernd der Ältere

       
       
      •  
        • Bernd

          Mein Betrag ist als Antwort auf böser Urheber zu verstehen, der offenbar der Meinung ist, man brauche ein Leistungsschutzrecht um zu verhindern, dass ein Werk “kommerziell in ganz anderen Zusammenhängen präsentiert” wird. Dazu reicht aber das bestehende Urheberrecht und Techniken wie die robots.txt aus.

          Auf den Teil zur Werbung gehen Sie lieber gar nicht ein, denn dann müssten Sie zugeben, dass die Verlage an dem durch die Links von Google, Twitter etc. generierten Traffic sehr wohl parasitieren profitieren.
          Wie viel sollten denn Ihrer Meinung nach eigentlich die ISPs an die Verlage bezahlen? Schließlich verbreiten die die Inhalte der Verlage ja auch einfach weiter ohne dafür zu bezahlen oder wenigstens mal zu fragen ob und zu welchen Konditionen sie das dürfen. Und die verlangen dafür sogar Geld von ihren Kunden (uns).

          Ceterum censeo Springer esse delendam

          Bernd der Ältere

           
           
  45. Christoph Keese

    Puh! Ich habe jetzt schon so oft erklärt, dass private Kopien kostenfrei bleiben. Ihr Tweet ist privat. Sie zahlen gar nichts.

     
     
    • Martin

      Ich habe Werbung auf meiner Seite und einen flattr -Button, sowie Hinweise das man mir per Paypal Spenden zukommen lassen kann.
      Bin ich immer noch “privat”?

      Wenn ich eine Firma wäre, was würde es kosten auf diesen Beitrag zu verlinken?
      Wieviel würden sie mir zahlen, das ich hier einen Kommentar schreibe?

       
       
      • Christoph Keese

        Ob Ihre Seite privat oder gewerblich ist, kann ich nicht beurteilen. Am besten konsultieren Sie hierzu Ihren Steuerberater.

        Wenn die Seite gewerblich wäre, würde Sie der Links nichts kosten, denn Links bleiben auch beim Leistungsschutzrecht kostenfrei.

        Ich weiß nicht, ich Ihnen für ein Honorar für einen Beitrag bezahlen würde. Ich kenne ja weder Sie noch Ihr Textangebot.

         
         
        • Aber wie lang darf der Text innerhalb des Links dann sein, um nicht unter das LSR zu fallen? (also das zwischen a und /a)

          So einfach scheint mir das mit den Links nun doch nicht zu sein.

           
           
    • Aber Twitter ist doch gewerblich. Wenn ich dort nach Springer-Titeln suche und die getwitterten Links erscheinen, dann habe ich wohl einen Newsaggregator.

      Also sorry, die Frage muss natürlich heissen: Was muss Twitter zahlen? Und was muss Google zahlen, wenn sie dann Twitter indizieren und das ausspucken? Und was muss ich zahlen, wenn ich auf meinem Blog mit flattr-Button oder Werbung ein Twitter-Widget habe, das diese Suche ausspuckt?

      Und wie teuer wir die dafür notwendige Bürokratie?

       
       
      • Was ist eigentlich mit Herstellern von Hardware, Betriebsystemen oder Browsern? Wenn die gewerblich sind, müssen sie dann nicht auch für die Verbreitung herangezogen werden und entsprechende Leistungsschutzlizenzen zahlen? Wenn dem nicht so ist, warum werden sie dann Suchmaschinen und Aggregatoren gegenüber bevorteilt?

         
         
      • Christoph Keese

        Das sind gute Fragen!

        Twitter: Ja, Twitter ist zweifelsfrei gewerblich. Ob und was Twitter bezahlen müsste, kann heute noch niemand beantworten. Der Gesetzgeber plant eine Verwertungsgesellschaftspflicht zur Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts. Innerhalb der Verwertungsgesellschaft entscheiden die Gremien über die Preise. Persönlich würde ich es für durchaus denkbar halten, sehr kurze Ausschnitte wie bei Tweets extrem preiswert oder sogar kostenlos zu machen, aber es steht mir nicht zu, Entscheidungen einer noch gar nicht bestehenden Institution vorweg zu greifen. Sicher sagen kann man aber heute schon, dass Kurzausschnitte nicht im Vordergrund der Verwertung stehen werden. Der Schwerpunkt wird auf Kopien substantieller Länge liegen. Die Diskussion konzentriert sich hier meines Erachtens viel zu stark auf Twitter und Google News. Niemand erwähnt Meltwater oder die Tablet-Aggregatoren. Dort findet aber die längenmäßig intensivste Nutzung statt. Falls Sie einwenden, dass einige dieser Aggregatoren nur RSS-Feeds einbinden, die logischerweise den RSS-Bedingungen unterliegen, würde ich antworten, dass Verlage natürlich immer die Möglichkeit haben, Feeds außerhalb von RSS laufen zu lassen – in (vielleicht noch zu schaffenden) Systemen, die eine Monetarisierung ermöglichen.

        Bürokratie: Verwertungsgesellschaften haben zumeist einen sehr niedrige Quote von Verwaltungskosten und einen hohen Ausschüttungsgrad. Man kann sie so organisieren, dass sie sehr wenig Bürokratie produzieren. Den Verlagen schwebt ein modernes, effizientes, schnelles Abwicklungssystem vor.

        Flattr/Widget: Siehe Anmerkungen zu Gewerblichkeit eine Antwort weiter oben

         
         
  46.  
  47. robbyb

    “Verlage produzieren Inhalte, oder um einen Vergleich zu bemühen: Verlage stellen den Wein her, nicht die Flaschen. Es hat sich heraus gestellt, dass mit Flaschen derzeit mehr Geld zu verdienen ist als mit Wein.”
    Na – das ist für mich eine klare Selbstüberschätzung (zumindest eines Verlages). Im Gegensatz zu Buchverlagen stellen Presseverlage fast nichts her – Sie füllen den Wein der Urheber in gekaufte Flaschen. Die bunten Etiketten sind natürlich vom Verlag. Ein Presseverlag besitzt – um das nochmal klarzustellen – keinerlei Urheberrechte. Die verbleiben beim Redakteur und sind diesem auch nicht zu nehmen. In der ganzen Diskussion geht es ausschließlich um Verwertungsrechte. Das Herr Keese als Branchenkenner diesen feinen aber wichtigen Unterschied permanent unter den Tisch fallen lässt zeigt für mich seinen Respekt gegenüber den eigentlichen Urhebern.

    “Sollte man deswegen den Wein aufgeben und auf Flaschen umsatteln?”
    Wenn man ausschließlich Werbeplakate für Wein produziert, stellt sich die Frage doch gar nicht.

     
     
  48. Wieso sollte denn die Übermittlung detaillierter Urheber- und Nutzungsinformationen(z.B. ACAP) zu Suchmaschinen möglich werden? Auf Suchmaschinenseite gibt es ja nur AN oder AUS. Also zeigen oder nicht zeigen.

    Dürfen Suchmaschinen dann Ihrer Meinung nach entscheiden, ob sie – abhängig von z.B. artikelspezifischen Honorarforderungen – den Artikel listen?

     
     
    • Christoph Keese

      Ja, das wäre die Idee, wobei es nicht nur um Honorarforderungen geht, sondern auch um sonstige Nutzungsbedingungen. Beispielsweise: Auszug darf maximal Länge x betragen, Zeitverzögerung y etc. Enthalten sein könnten auch die Creative Commons-Bedingungen. Für Aggregatoren könnte dieses Modell einen Gewinn darstellen, denn viele Inhalte-Anbieter würden vermutlich weitaus längere Beiträge anbieten. Angebot und Nachfrage könnten sich im Sinne einer On-the-spot-Auktion ähnlich wie bei AdWords treffen.

       
       
      • Was bestimmte News Aggregatoren (wie etwa turi2) betrifft – bin ich einverstanden.

        Aber bei Suchmaschinen? Noch mal meine Frage: Darf Google in Zukunft nach Ihrer Vorstellung entscheiden, ob es bis zu einer bestimmten Honorarforderung bereit ist, den Artikel in üblicher Art und Weise aufzunehmen? Oder werden die Suchmaschinen nach Ihrer Vorstellung durch das Leistungsschutzrecht zur Aufnahme – und Bezahlung – gezwungen?

         
         
        • Christoph Keese

          Leistungsschutzrecht wird über Verwertungsgesellschaft wahrgenommen. Die stellt Tarife auf. Tarife werden vermutlich nach Länge der Auszüge und Traffic der aufnehmenden Seite gestaffelt. Tarif kann auch sehr niedrig sein. Entscheidung liegt dann bei Aggregator, ob er zu diesem Preis abnimmt oder nicht.

           
           
          • Sie begrenzen die Freiwilligkeit also auf Aggregatoren? Oder dürfen in Ihrem Wunschbild auch Suchmaschinen, insbesondere auch Google, frei entscheiden, ob sie bereit sind, den von der Verwertungsgesellschaft geforderten Preis für die Aufnahme zu bezahlen?

               
             
             
      •  
      • Beispiel: Ich gehe zum Gemüsehändler. Natürlich kann ich ihn fragen, ob er bereit ist, zu feilschen, mir eine halbe Paprika zum halben Preis zu verkaufen oder eine Auktion als Telefonkonferenz mit anderen Gemüsehändlern zu veranstalten, bei der der Händler mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag für den Kauf erhält.

        Er kann das alles aber auch ablehnen und einfach den angegebenen Preis fordern. Dann kann ich nur noch entscheiden, ob ich das Angebot annehme oder nicht.

        Ähnlich ist das bei Google (und anderen): Die Firma lehnt komplizierte Angebote mit Maximallänge oder Zeitverzögerung ab und bietet nur einen einfachen Deal: die Erlaubnis, Textschnipsel zu verwenden gegen eine Erhöhung der Besucherzahlen.

        Dieses Angebot kann man nun entweder annehmen oder nicht und das kann mit der robots.txt völlig ausreichend abgebildet werden.

        Für Suchmaschinen und Aggregatoren, die bereit sind, auf kompliziertere Deals einzugehen, kann man ja zusätzlich andere Techniken der Inhaltsauszeichnung verwenden (HNews, ACAP).

         
         
        • lofty

          Ähnlich ist das bei Google (und anderen): Die Firma lehnt komplizierte Angebote mit Maximallänge oder Zeitverzögerung ab und bietet nur einen einfachen Deal: die Erlaubnis, Textschnipsel zu verwenden gegen eine Erhöhung der Besucherzahlen.

          Dieses Angebot kann man nun entweder annehmen oder nicht und das kann mit der robots.txt völlig ausreichend abgebildet werden.

          Für Suchmaschinen und Aggregatoren, die bereit sind, auf kompliziertere Deals einzugehen, kann man ja zusätzlich andere Techniken der Inhaltsauszeichnung verwenden (HNews, ACAP).

          Die Suchmaschinenbetreiber haben sicherlich kein Interesse an derartigen nicht-inhaltsbezogenen Angaben. Überhaupt wird ein Leistungsschutzrecht per se nicht zu höheren Einnahmen auf Verlagsseite führen.

          Um Google & Co. zu Zahlungen zu zwingen werden die Verleger massiv deren Indices torpedieren, also ein umfassendes Kartell bilden müssen, in der Hoffnung, die Suchmaschinen und Aggregatoren gegeneinander ausspielen zu können durch die Fülle und Qualität der Information, die der Suchmaschine durch Ausschluss per robots.txt entgeht. M.W. war Entsprechendes zu der Zeit gerüchtet, als Microsoft bing an den Start brachte.

          Mir scheint in dieser Kartellbildung der eigentliche Zweck des Leistungsschutzrechtes zu liegen, nämlich durch dieses Recht ein Verwertungsgesellschaft-Kartell zu legitimieren. Das wird ausgehen wie das Hornberger Schießen, wie man an der Auseinandersetzung zwischen Youtube & Sony vs. Gema & Sony sieht ;-)

          Es wäre ein geradezu Popcorn vernichtendes Spektakel, wenn es die Beteiligten untereinander austragen würden. Es macht mich aber schon schaudern, wenn ich an die in Paragrafen gegossene Rechtsunsicherheit in Form von unscharfen Definitionen, Geltungsbereichen, Tatbeständen, betroffenen Rechtssubjekten und das Hamburger Richterrecht denke.

           
           
  49.  
  50. Hans Schmidt

    Herr Keese,

    Sie haben weiter oben geschrieben “Gegen Links hat noch nie jemand etwas einzuwenden gehabt.”

    Diese Aussage ist so leider nicht richtig, denn wie sonst wäre es jemals zum sog. Paperboy-Urteil gekommen? Man hat also schon damals gesehen, dass manche Verlage das Internet nicht mal in seinen Grundsätzen verstehen.
    So wie es aussieht hat sich das bis heute nicht geändert.
    Wenn Verlage nicht wollen, dass Ihre Artikel bei GoogleNews oder anderen News-Aggregatoren gefunden werden, können Sie auf die robots.txt zurückgreifen. Desweiteren hätte man noch die Möglichkeit, die html-Tags title und description im head des Seitenquelltextes leer zu lassen, denn nur darüber kommen die Aggregatoren an die Überschrift und an den Aufreisstext.
    Was glauben Sie warum es diese Tags im Head einer HTML-Seite gibt? Tim Berners-Lee wird sich dabei schon seinen Teil gedacht haben…

     
     
    • Christoph Keese

      Ja, aus der Suchmaschine heraus gibt es viele Wege. Richtig. Danke. Es geht aber um die Übermittlung und Akzeptanz detaillierter Urheber- und Nutzungsinformationen. Siehe Antwort an Jan oben.

       
       
  51. Christoph Keese

    Was zeigt der Focus-Link jetzt? Hier geht es gerade um die Frage, ob Robots.txt mehr kann als AN und AUS. Sehe nicht, dass das bei Focus anders ist.

     
     
  52.  
  53. Christoph Keese

    Robots.txt kennt mehr als AN oder AUS? Das kann ich nicht erkennen. So sehen die ersten Zeilen des Robots.txt von Google.com aus (www.google.com/robots.txt):

    Disallow: /search
    Disallow: /sdch
    Disallow: /groups
    Disallow: /images
    Disallow: /catalogs
    Allow: /catalogs/about
    Disallow: /catalogues
    Disallow: /news
    Allow: /news/directory
    Disallow: /nwshp
    Disallow: /setnewsprefs?
    Disallow: /index.html?

    So geht es weiter.
    Allow oder Disallow – AN oder AUS. Mehr geht nicht. Das funktioniert wie ein Lichtschalter. Zwar differenzierbar nach Unterverzeichnissen, aber trotzdem strikt nach dem AN-AUS-Prinzip. Das reicht nicht für die moderne digitale Welt.

    Ja, man kann sich bei Google News komplett ausklinken. Habe ich nicht bestritten. Darum geht es aber nicht, sondern darum, dass detaillierte Copyright-Information mitgeliefert und beachtet werden.

    Autorenbeteiligung: Doch, Autoren werden beim LSR beteiligt. Steht ausdrücklich im Beschluss der Koalition. Über die Höhe müssen Tarifparteien verhandeln.

     
     
    • Jan

      Warum soll die Kommunikation mit Google (stellvertretend für alle “Aggregatoren”) denn über die robots.txt stattfinden?

      (Mal polemisch gefragt, möchten Sie/die Verlage das Geld auch gerne per robots.txt überwiesen haben?)

      Wieder sachlich, was spricht gegen llamaz’ Vorschlag, mit Google eine Abmachung zu treffen, sie sollen für die “Aggregation” zahlen, ansonsten wird sie per robots.txt unterbunden?

      Oder geht es Ihnen nur darum, dass sie es nicht einsehen, aktiv (durch eben eine Zeile in robots.txt) etwas unterbinden zu müssen, was – Ihrer Ansicht nach – laut Urheberrecht ohnehin nicht erlaubt ist? Das scheint mir nicht der Fall zu sein.

       
       
      • Christoph Keese

        Weil Google das immer so wollte. Maschinenlesbarkeit ist Google wie allen anderen Aggregatoren wichtig. Ist ja auch vernünftig. Bevor Sie spekulieren, um was es den Verlagen angeblich in Wirklichkeit geht, hier noch einmal die These:

        “Urheberrechtsinformationen und -bedingungen sollten maschinenlesbar in digitalen Werken enthalten sein und von allen Marktteilnehmern akzeptiert werden”

        Was soll daran falsch sein? Doch ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

        Könnten detaillierte Informationen mitgesendet werden und würden sie von allen Marktteilnehmern akzeptiert, könnte jeder Urheber und Verlag festlegen und maschinenlesbar kommunizieren, welcher Nutzungsform er zustimmt und welche Honorierung er verlangt. Jeder Aggregator könnte dann sehr leicht einen Algorithmus programmieren, der nur solche Inhalte aufnimmt, deren Bedingungen den eigenen Vorstellungen entsprechen. Ein Effekt eines solchen Modells wäre wahrscheinlich, dass viel mehr Content bei Aggregatoren landet – manches davon aber eben gegen Geld! Dadurch würden die Aggregatoren interessanter für ihr Publikum werden, und ganz bestimmt nicht weniger interessant. Es würde dadurch ein interessanter neuer Absatzkanal für Urheber und Verlage entstehen. Und Aggregatoren könnten selbst entscheiden, was sie für welchen Preis einkaufen. Zugleich wäre der Markt für kostenlosen Content nach wie vor groß. Es wird immer viele Autoren oder Verlage geben, die kostenlos anbieten. So ist es im AppStore ja auch. Gut vorstellbar ist, dass die Zahlung auch schnell und unbürokratisch über elektronische Plattformen abgewickelt werden kann.

        Kurzum: Eingebaute Copyright-Informationen werten das Internet auf, lassen den Markt wachsen und schaffen allen Beteiligten Vorteile. Leider gibt es ein solches System noch nicht.

         
         
        • Pinto

          Ihre These mal verkürzt auf das vertraglich wesentliche: “Urheberrechts(…)bedingungen sollten (…) von allen Marktteilnehmern akzeptiert werden” offenbart das Problem: Niemand kann niemanden im freien Wirtschaftsverkehr dazu zwingen, Bedingungen zu akzeptieren. Es gibt keinen Kontrahierungszwang für Links, so gern sie den hätten.
          Ganz konkret heisst das: Die Verlage dürfen gern Bedingungen stellen, zu denen Newsaggregatoren ihre Produkte verwenden. Wenn der Newsaggregator dann “nö” sagt, war’s das mit der Verlinkung.
          Letzlich ist es eine Frage der Marktmacht, wer sich mit seinen Preisvorstellungen durchsetzt. Sich diese Marktmacht auf dem Gesetzeswege zu verschaffen, ist alles andere als marktwirtschaftlich.
          Klar wäre das toll, wenn man Suchmaschinen gesetzlich verpflichten könnte, für Verlagscontent zu bezahlen. Damit das funktioniert, muß das Gesetz den Suchmaschinen aber auch einen Kontrahierungszwang auferlegen. Sonst steht es den Suchmaschinen doch frei, content mit nicht “passenden” Urheberrechtsbedingungne einfach auszuschliessen. Oder soll der Staat solche Suchmaschinen kategorisch verbieten, die ausschließlich kostenfreien content listen? Wie man es dreht und wendet: ein freier Markt sieht anders aus als das, was Sie da vorschlagen.

           
           
        • Bernd

          Warum benutzen die Verlage dann nicht einfach ACAP, HNews oder was auch immer und verbieten Crawlern die ACAP nicht unterstützen den Zugriff?
          Dann kann Google immer noch beschließen, ACAP zu unterstützen oder die Inhalte eben nicht zu aggregieren. Wahrscheinlich würde Google aber letzteres tun, was natürlich nicht in Ihrem Interesse ist. Schließlich wollen Sie ja gerne von den Leistungen der Aggregatoren parasitieren profitieren.

          Ceterum censeo Springer esse delendam

          Bernd der Ältere

           
           
    •  
    • kleitos

      Hallo Her Keese,

      bezüglich der robots.txt. sagen Sie stets, man könne nur Alles oder Nichts zulassen oder verbieten.

      Aus der oben verlinkten robots.txt. von focus online wird jedoch ersichtlich, das sich sehr wohl differenzierter Berechtigungen für Crawler setzen lassen.

      Ist es Ihnen nicht irgendwann peinlich, immer wieder beim Lügen erwischt zu werden?

      Das ist Ihrer Argumentationsline insgesamt eher abträglich und fördert nicht Ihre Glaubwürdigkeit.

       
       
  54. llamaz

    Lieber Herr Keese,

    es ist schlicht falsch wenn Sie behaupten die robots.txt funktioniere wie ein Lichtschalter, AN – AUS, mehr geht nicht.

    Wenn Sie mit Google News keine Vereinbarung über eine angemessene Vergütung erreichen – dann können Sie Google News über die robots.txt den Zugriff auf ihr komplettes Angebot versagen, oder auf Teile davon.

    Kommen Sie dagegen mit Bing zu einer Übereinkunft, können Sie Bing zulassen, Google weiterhin aussperren.

    Im übrigen: So wie das Leitstungschutzrecht angedacht ist, sollen nur Verleger vergütet werden – Autoren dagegen nicht. Wer zum Beispiel als Autor seine Inhalte im Internet selbst veröffentlicht soll aussen vor bleiben. Nur die Veröffentlichung über einen Verlag soll vergütet werden. Das lässt sich durch überhaupt nichts rechtfertigen.

     
     
  55. Alex

    Wenn Verlage Inhalte kostenlos ins Netz stellen, erteilen sie damit nicht automatisch die Genehmigung zur gewerblichen Vervielfältigung oder öffentlichen Zugänglichmachung auf anderen Plattformen.

    Es handelt sich, auch wenn Sie das fälschlicherweise anders sehen, lediglich um Links und um Ausschnitte der Artikel. Das fällt bisher glasklar unter das Zitatrecht. Die Verlage schießen sich mit ihrer Gier selbst ins Knie. Ich bete inständig, daß Google wie in Belgien alle deutschen Zeitungen, die davon profitieren, aus seinen News und seinem Suchindex löscht. Denn wenn die Verlage glauben, sie könnten sich an Google bereichern, aber gleichzeitig erwarten, weiter im Google-Index geführt zu werden, haben sie sich geschnitten.

    Und was die Einbettung in ein eigenes Werk angeht: Die ist nicht zwingend notwendig. Im Gesetzestext heißt es nämlich:

    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.

    Daß hier der Umfang nicht gerechtfertigt ist, wäre zu beweisen.

    2Zulässig ist dies insbesondere, wenn
    1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
    2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
    3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

    Ihnen ist der semantische Unterschied zwischen “insbesondere” und “ausschließlich” schon klar, oder? Würden die Snippets nicht unter das Zitatrecht fallen, könnten die Verlage doch auch einfach klagen. Warum tun sie das nicht? Angst zu verlieren?

     
     
  56. Stefan

    Wenn Sie dem Flaschenhersteller Geld abnehmen, dass er ihnen (!) Flaschen liefert, wird der sich bedanken und sich andere Flaschen Kunden suchen.
    Übrigens verdient der Flaschenhersteller gerade nichts an ihrem Wein, sondern an seinen anderen Geschäften.
    Und Sie, der Winzer, verdienen auch mehr am Geschäft mit den VOLKSwein, nicht wahr?

     
     
  57. Thomas Mollen

    Ein schönes Beispiel, das mit dem Wein und den Flaschen. Ein Freund von mir ist Winzer und fand die Idee so kreativ, dass er die Probe aufs Exempel gemacht hat: Er hat also die Firma angerufen, von der er seine Flaschen bezieht, und dort um “etwas Geld für den Wein” gebeten. Sie können sich gar nicht vorstellen, Herr Keese, wie viel Heiterkeit und Gelächter dieser Anruf bei den Herrschaften dort ausgelöst hat.

     
     
    • Christoph Keese

      Sie wissen schon, was gemeint war: Anteil für den Weinerzeuger durch den Abfüller. Das dürfte Ihr Freund, der herzhaft lachende Winzer, verstehen

       
       
  58. Christoph Keese

    Herr Niggemeier!

    Warum nehmen Sie denn nicht den Geschäftsbericht von 2010? Er steht auch auf der Seite der VG Wort.

    Dort heißt es über die Presseausschüttungen:

    Der für das Fotokopieren aus der Presse an BDZV und
    VDZ ausbezahlte und dort für Zwecke der
    journalistischen Ausbildung zu verwendende
    Verlagsanteil betrug € 2.627.754,– (Vj. € 1,55 Mio.).

    Es ist also noch rund eine Million mehr als in der von Ihnen zitierten Vorjahreszahl. Dieses Geld fließt nicht an die Verlage, sondern an die beiden Verbände BDZV und VDZ, die es ihrerseits zweckgebunden in die Ausbildung von Journalisten investieren. Das Geld wird nicht an die Verlage ausgeschüttet. Mit dem Adjektiv “minimal” meinte ich diese Summe im Verhältnis zum Gesamtaufkommen der VG Wort, nicht im Vergleich zum Autorenanteil dieses speziellen Bereichs Presse-Repro.

    Der Fluss des den Verlagsverbänden zustehenden Geldes verläuft also folgendermaßen: Gerätebetreiber ->VG Wort -> BDZV/VDZ -> Journalistenausbildung.

    Übrigens fließt auch Geld in umgekehrter Richtung. Die VG Wort wird an den Erlösen des Pressespiegel-Verwerters PMG beteiligt, der Verlagen und ihren Verbänden gehört.

    Zu meiner Formulierung: Sie trifft nach wie vor den Kern des Sachverhalts, könnte tatsächlich aber etwas genauer gefasst sein. Ich ändere sie daher ab in:

    Geräte- und Kopierabgaben fließen der Verwertungsgesellschaft der Autoren (VG Wort) zu, die sie ihrerseits an Autoren ausschüttet, wobei die Verlagsverbände VDZ und BDZV an den Ausschüttungen beteiligt werden (2,627 Mio. € im Jahr 2010). Das Geld wird zweckgebunden für die journalistische Ausbildung verwendet. Es fließt nicht an die Verlage.

    Der Anteil der Autoren an der Presse-Repro betrug 2010 5,34 Mio. Euro. Hierzu der Geschäftsbericht:

    Im Bereich Presse-Repro erhielten 10.287 Journalisten (Vj. 11.429) € 5.347.726,– (Vj. € 2,28 Mio), durchschnittlich also € 520,– (Vj. € 199,–) pro Autor.

     
     
  59. Christoph Keese schreibt richtig: „Wer gewerblich Inhalte kopiert, muss sich schon die Frage gefallen lassen, ob er nicht dafür bezahlen möchte.“ – warum stellen die Verlage dann nicht einfach die Frage? Die Antwort wäre klar: Google würde nein sagen. Google kann auf die Inhalte der Verlage blendend verzichten – also wird kurzerhand ein Zwang draus gemacht. Passt ja auch gerade schön, hat Springer der Politik ja kürzlich gezeigt wer die Macht im Land ist.

    Übrigens: Wenn der Wein sich kaum mehr rechnet, die Flaschen aber schon, werden einfach nur zu wenig Flachen aber zu viel Wein hergestellt. Das könnte und würde der Markt wunderbar selber regeln. Ganz ohne staatlich verordnete Umsatzumverteilung.

    Und so wird der letzte Satz des Artikels auch für den vollkommen überbesetzten Internet-News Markt gelten: „Es gibt keinen Grund, warum dieser normale Mechanismus nicht auch auf diesem Markt greifen kann.“

     
     
  60. kenny

    Die wenigsten Besucher von Zeitungsseiten kommen über Google News, die meisten über die ganz normale Google-Suche, das wissen wir alle. Bedeutet das dann, dass Google auch für die Zuverfügungstellung von normalen Suchergebnissen in der normalen Suche Gebühren zahlen soll?

    Mit Verlaub, wer das fordert, fordert, die Zahnpasta in die Tube zurückzudrücken und zur schönen alten Zeit mit Nachrichten ausschließlich auf Papier zurückzukehren.

    Dann wird man das “deutsche Internet” aber im nächsten Schritt schön abschotten müssen, denn dass Google für die englischsprachige Suche in Deutschland Gebühren an Springer zahlen wird, vermag ich mir wirklich nicht vorzustellen.

     
     
  61. Herr Keese, Sie schreiben:

    Geräte- und Kopierabgaben fließen nur den Autoren zu, nicht den Verlagen. Die Verlage werden von der VG Wort nur minimal daran beteiligt und stecken diesen Betrag in die Journalistenfortbildung.

    Mal abgesehen davon, dass der zweite Satz dem ersten widerspricht: Die Verlage haben 2009 laut Geschäftsbericht der VG Wort 1.551.057,- Euro für das Fotokopieren aus der Presse erhalten. Zum Vergleich: Autoren bekamen im Bereich Presse-Repro 2.275.453,- Euro.

    Meinen Sie ernsthaft, dass diese Zahlen durch die Formulierungen, Geräte- und Kopierabgaben flössen “nur den Autoren zu, nicht den Verlagen” bzw. Verlage würden an diesen Erlösen “nur minimal” beteiligt, angemessen beschrieben werden?

     
     
  62. Kai Biermann hat mit jedem einzelnen Satz Recht. Die Gegenargumentation ist von hanebüchener Logik und an Heuchelei nicht zu übertreffen.

    Es ist immer dasselbe: Konkrete Hinweise auf Widersprüche und Ungereimtheiten werden mit allgemeinen Hinweisen auf die Unrechtmäßigkeit der „gewerblichen Vervielfältigung“ und die Schlechtigkeit der Welt im allgemeinen beantwortet. Mal wird darauf verwiesen, dass mit Links und Suchmaschinen ja schließlich viel Geld verdient wird, dann wieder wird behauptet, es ginge ja gar nicht um Links und Suchmaschinen, sondern um die unerlaubte Nutzung von Inhalten.

    Dabei hätte ich geschworen, dass die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte schon jetzt unrechtmäßig ist und entsprechend geahndet werden kann.

    Zu behaupten, es ginge bei all dem um die Urheber, ist in der Tat eine ziemlich dreiste Lüge. Das Gegenteil ist der Fall: Mit solch absurden, von niemandem außer den Presseverlegern und ihren Sprechern selbst nachvollziehbaren Forderungen wird das im Kern gute und wichtige Urheberrecht nicht gestärkt, sondern schamlos zum Artenschutz für eine der Innovation unfähige Branche missbraucht und in seiner gesellschaftliche Akzeptanz immer weiter geschwächt.

    Das Motto der Verleger: Wir laufen jetzt einfach mal auf den Abgrund zu und schauen, ob wir fliegen können. Falls nicht, wollen wir wenigstens noch möglichst viele mit in die Tiefe reißen.

    Und Christoph Keese wird in zehn Jahren sagen können: Ich war dabei!

     
     
  63. Christian Käse

    Sie ärgern sich wahrscheinlich auch gerade, weil so ein gemeiner Aggregator wie Rivva ihrem „vollkommen privaten“ Blog, im Moment etliche tausend Besucher beschert, oder!?

     
     
  64. Robert Kindermann

    Sehr geehrter Herr Keese,

    es tut mir Leid, dass wir wieder nicht einer Meinung sind.

    Ihr Weltbild ist schief und binnensichtig.

    Ich bemühe einen einfachen Vergleich, der Ihr ganzes Konzept ad absurdum führt:

    Surfen Sie einmal über BILD Online oder lesen Sie ein wenig in der BILD herum.

    Wie viel Content wird aus Fernsehsendungen generiert? Wenn Sie Schlagzeilen mit Gesichtern und Geschichten aus DSDS, GNTM, dem Perfekten Dinner, dem Dschungelcamp und GottschalkLive generieren, bedienen Sie sich an Inhalten, die sie weiterverwerten, für die Sie aber kein Geld bezahlen – jedoch damit Geld verdienen. Nach Ihren Überlegungen müsste nun der Springer Verlag sich an den Kosten der Produktion der genannten Formate beteiligen.

    Noch schnell die Antworten auf Ihre Gegenargumente:

    “Das ist doch Promotion für die TV Shows”: ja, richtig. Siehe Google News für Ihre Plattformen.

    “Wir haben doch eine Pflicht darüber zu berichten”: ich glaube, dass das bei diesen Formaten nicht der Fall ist. Im Übrigen kann man auch Google ebenfalls eine Pflicht zusprechen, Informationen zugänglich zu machen und niemanden auszuschließen.

    “Wir betreiben Journalismus, ordnen ein und verlinken nicht nur – wir bringen also eine Eigenleistung.” – Meinen Sie Google würde keine Eigenleistung bei der Errichtung von Google News bringen – dass Google News also einfach da sei und keine Eigenleistung seitens des Konzerns erfordert?

    Wie Herr Niggemeier richtig sagt, das LSR hat keine innere Logik.

    Herzliche Grüße
    Robert Kindermann

     
     
    • Christoph Keese

      Ein Gegenargument fehlt: Wir reden mit den Rechteinhabern und finden faire Lösungen mit ihnen.
      Sie werden antworten: Nein, tun Sie nicht. Gegenbeispiel A,B,C
      Ich antworte: Danke für Hinweis, gehen dem nach. In überragender Mehrzahl der Fälle aber schon.
      Sie: Ein Gegenbeispiel reicht, um zu falsifizieren
      Ich: Nein, reicht nicht. Unser Respekt für Urheberrechte ist in einem ganz anderen Maße ausgeprägt als bei vielen Aggregatoren

      So geht’s dann weiter.

      Ich würde trotzdem gern mal von Ihnen hören, wie Sie Ihr Argument auf Readitlater oder Meltwater transponieren. Hier in den Kommentaren wird nur über Kurzsnippets diskutiert. Sie verschließen Ihre Augen vor den vielen viel weiter gehenden Aggregationen. Bei Google Shopping sind es 1.500 Zeichen, bei Readitlater oder Meltwater ganze Texte, ganze Vollproduktionen von Redaktionen. Und das soll auch alles kostenlos bleiben?

       
       
      • Robert

        Verstehe ich Sie richtig? Sie reden also vorher mit den Sendern von GNTM, DSDS und Co., ob es okay ist, darüber zu berichten und beteiligen im Zweifel die Sender an den Einnahmen aus den Werbeeinnahmen oder einigen sich explizit darauf, kein Geld zu zahlen?

        Readitlater funktioniert als Beispiel ebenso nicht: der Nutzer war vorher auf ihrer Seite und speichert den Inhalt für das spätere Lesen ab. Die Nutzung ist also rein privater Natur, die sie, wenn ich das bisher richtig verstanden habe, gar nicht einschränken wollen.

        Und wie machen Sie es mit der Reader-Funktion in Apples Safari in iOS und Mac OS X? Soll Apple auch bezahlen?

        Polemisch formuliert: würde man die Energie, die zur Zeit in solche Gesetzesvorhaben gesteckt wird in Innovationen umleiten, hätten Sie vielleicht Readitlater oder Google erfunden. Oder Sie würden selbst Auswertungen für Firmen anbieten, wie es Meltwater macht.

        Apropos Meltwater: sollte Meltwater so handeln, wie es auf der Internetseite deutlich wird, verstößt das gegen das Urheberrecht. Dafür braucht es kein neues Gesetz – außer Sie haben eigentlich gar nichts gegen Urheberrechtsverstöße solange Sie selbst daran mitverdienen?!

        Google Shopping ziehen Sie jetzt nicht ernsthaft in Betracht für ein Leistungsschutzrecht für Verlage? Dann dürfen demnächst Anbieter von Produktprospekten Geld von AMAZON verlangen, wenn Sie die Informationen einpflegen?

         
         
      • Juliane Böckler

        Ich habe mich immer gefragt, warum die deutsche Verlagslandschaft niemals einen eigenen News-Aggregrator aufgebaut hat. Das scheint mir ein Versäumnis unfassbarer Größe zu sein – anstatt mir als Nutzer eine Art “Bahnhofsbuchhandel” im Internet anzubieten, gilt offensichtlich im Jahre 2012 die Annahme, ich würde gerne die Websites von zahllosen Zeitungen und Zeitschriften in meine Bookmarks einpflegen und jeden Morgen brav die Schlagzeilen von Spiegel Online bis zum Hammersbacher Waldkurier nach News durchforsten, um die selbst verfassten Perlen aus hunderten identischen DPA-Meldungen rauszupicken.

         
         
        • Udo Schewietzek

          Völlig richtig!
          Der Treppenwitz der Geschichte:
          Die organisatorische Plattform existiert seit Jahren, die technische Realisierung ist kein Problem.
          Und sie hätte einen Vorteil: Nahezu alle deutschen Verlagshäuser wären problemlos integrierbar.

           
           
  65.  
  66. Magellan

    Also dass Google für seinen Newsdienst bezahlen soll, begreife ich definitiv nicht! Wenn ich mir Google-News anschaue, sehe ich sehr kleine Bilder, eine Schlagzeile und darunter einen kurzen, kleinen Text. Sichtbar für jeden ist auch der Ursprung davon. Klicke ich nun auf einen solchen Artickel, weil er mich angesprochen hat, werde ich auf die Erzeugerseite verlinkt. Google erhebt also meiner Ansicht nach absolut keinen Anspruch auf diesen Text. Sie platzieren nichtmal Werbung. Sollte also in Wirklichkeit nicht der Verleger eine Abgeltung an Google bezahlen?! Google macht ja Werbung für den Inhalteanbieter!
    Wie ist das am Kiosk? Müssen die auch bezahlen für die Aushängung von Schlagzeilen und sichtbare Auslage der Zeitschriften?
    Wenn ein Verleger seine Informationen so zugänglich macht, dass jeder zufällig Dahergesurfte zu der Information kommt, aber eigentlich nicht kommen sollte, ist der Verleger selberschuld. Schon eine einfache Anmeldung auf ein Portal eines Verlegers, kann da Wunder bewirken. Aber offensichtlich will das der Verleger nicht, da er sonst zu wenig “trafic” hat und dann teure “AdWords”-Werbung machen muss!
    Also wennschon, dann gleiches Recht für alle….!!!

     
     
    • Es geht ja auch nicht darum, ob das für Google Sinn macht. Es geht nur um die Verlage, die es versäumt haben und weiterhin versäumen, Innovation zu betreiben. Stattdessen jammern sie und beharren auf ihrem Business-Modell. Schlimmer noch: Sie verhindern damit auch, dass andere Innovation betreiben, indem man es in Deutschland schwerer und schwerer macht, dies zu tun, ohne in ein Fettnäpfchen zu treten.

      Man stelle sich ja auch die Frage, wieso das nur für Verlage gelten soll. Man könnte ja auch fordern, dass Google an alle Websites Geld ausschüttet, deren Seiten sie verlinken. Schliesslich hat ja jeder Leistung in seine Website gesteckt.

      (denn es geht ja nicht um Google News, sondern doch eher um die generelle Suche)

       
       
      • Jan

        Ja, auf die Frage warum ausschließlich/explizit “Verlage”, warte ich auch sehr gespannt auf die Antwort von Herrn Keese.

         
         
        • Christoph Keese

          Hatte ich schon einmal beantwortet, trotzdem gern noch mal: Wie der Gesetzgeber Begriff “Presseverlag” definieren wird, wissen wir nicht. Dafür müssen wir auf den Gesetzentwurf warten. Vorschlag der Verleger war immer, auch Blogs einzubeziehen. Bei Bloggern fällt die Funktion “Autor” und “Verlag” meist übereinander – sie sind beides gleichzeitig. Durch seine Autorenschaft genießt der Blogger schon des Schutz des Urhebersrechts. Die Verlage hätten nichts dagegen, wenn der Gesetzgeber Blogs zusätzlich auch als Verlage im Sinne des Leistungsschutzrechts ansehen würde.
          Warum nur Presseverlage und nicht Buchverlage? Weil Buchverlage ein eigenes Gesetz (Verlagsgesetz) haben und deswegen kein weiteres Leistungsschutzrecht benötigen. Der Börsenverein des Buchhandels als Branchenverband hat vor Jahren erklärt, dass er kein eigenes Leistungsschutzrecht anstrebt. Die Hersteller von Bildungsmedien vertraten eine andere Auffassung, haben die Position des Börsenvereins dann aber mitgetragen.
          Warum keine anderen Branchen wie Film/Musik etc? Weil die alle schon ein Leistungsschutzrecht haben.
          Von “ausschließlich Verlage” kann also nicht die Rede sein. Wer sollte es Ihrer Meinung nach noch bekommen?

           
           
          • Aber warum nicht alle Webseiten generell? Urheberrecht gilt ja auch für alle Webseiten, also könnte man doch auch sagen, dass auch alle per LSR mit abkassieren sollen. Und das Gesetz wird auch viel einfacher zu schreiben, es würde viel mehr Rechtssicherheit geben.

            Problem ist dann zwar, dass es dann keine Suchmaschinen oder irgendwelche Aggregatoren mehr gäbe, da solch ein Modell halt nicht ins Internetzeitalter passt, aber da Ihnen das ja eh egal ist, sollten wir das Internet dann schon richtig kaputt machen.

            Es gibt halt doch einen Grund, warum dieser antiquierte Mechanismus auf diesem Markt nicht greifen kann.

               
             
             
        • Herrn Keeses Meinung ist ja eigentlich da klar. Ihm geht es ja um den eigenen Verlag. Der ist gross und profitiert. Wenn Google zahlen muss, dann lohnt sich das dort am ehesten. Wenn Google die Links zu Verlagen entfernt, dann trifft das vor allem kleine Verlage oder auch Blogs (je nachdem, wie rechtsunsicher das alles wird).

          Es geht ja schliesslich darum, das bestehende Business-Modell für das Internetzeitalter festzuschreiben (siehe auch der letzte Satz ” Es gibt keinen Grund, warum dieser normale Mechanismus nicht auch auf diesem Markt greifen kann.”, der zeigt die Denkweise ja klar auf).

          Und eigentlich muss man daher mit der Politik diskutieren und denen klarmachen, dass das LSR eigentlich keinem nutzt, denn das LSR mag nur ein Aufschub sein. Auch grosse Verlage müssen irgendwann mal umdenken und bei den Medientagen schien es auch so, dass dies auch Herrn Keese klar ist.

          Wichtiger als Jammern wäre daher, die Chancen der Zeit zu ergreifen, insbesondere wenn Jammern solche Kollateralschäden verursacht. Wichtiger als dem Jammern nachzugeben, wäre, Anreize für Neues zu schaffen und Deutschland zum Innovationsstandort zu machen. Aber das überlassen wir dann wohl doch lieber anderen. Und das ist daher auch meine Hauptsorge bei all diesem Aktionismus.

           
           
          • Christoph Keese

            Axel Springer nutzt die Chancen doch. Ca. 30% des Konzernumsatzes schon aus dem Internet.
            Ihr Einwand: Dann ist ja alles gut!
            Meine Antwort: Nein, Löwenanteil des Digitalumsatzes nicht mit Journalismus. Gut für Springer, ja. Aber Ziel muss sein, auch mit Journalismus gutes Geld verdienen zu können. Sonst wird frei finanzierter Journalismus es in Zukunft schwer haben.
            Morgen haben wir hier übrigens Jahrespressekonferenz. Danach kann man sich die aktuellen Zahlen gut anschauen.

               
             
             
          • Ja, aber wieso sollten denn Aggregatoren dafür zahlen? Die werden die Inhalte wohl eher weglassen. Und da eine Rechtsunsicherheit eher wahrscheinlich ist, wird es auch bei Verlinkungen zu Chilling Effects kommen, auch der Google Rank dürfte also sinken.

            Ich sehe nicht, wie das bitte Journalismus finanzieren soll.

            Ich würde auch gerne mal wissen, wer denn durch das LSR genau in die Schranken gewiesen werden soll. Ist es Google Search? Google News? Irgendwer anders? Wie sieht da die Rechnung aus? Wie genau verliert Springer dort Geld? Und ist es nicht gut, wenn jemand durch eine Suche auf Ihre Seiten kommt?

               
             
             
  67. Derzeit wähle ich die zu lesenden Artikel auf verschiedenen Aggregatoren oder Blog-Widgets nach Thema und Überschrift aus – NICHT danach, um welches Medium es sich handelt. So lande ich in aller Regel auch auf den Webseiten von kleinen Zeitungen, die ich ansonsten nie zu Gesicht bekommen hätte, wie etwa auf “Märkische Allgemeine”, “Köllner Stadtanzeiger”, “Augsburger Allgemeine” und ähnlichen Blättern.

    Gibt es solche News-Aggregatoren nicht mehr, werde ich nolens volens die Startseiten von SPIEGEL ONLINE, ZEIT ONLINE und TAZ ONLINE ansurfen – aber nie und nimmer die “Märkische Allgemeine”. Und damit bin ich gewiss nicht alleine.

    So wird das Leistungsschutzrecht ein paar großen Medien mehr Besucher bringen, die vielen kleinen aber verschwinden in der Versenkung! Was zu einem massiven Kahlschlag in der deutschen Presselandschaft führen kann – aber das interessiert offenbar nicht.

    http://www.claudia-klinger.de/digidiary/2012/03/06/das-leistungsschutzrecht-wird-kleinen-zeitungen-schaden/

     
     
    • Christoph Keese

      Das sehen Sie zu pessimistisch, fürchte ich, Natürlich können und sollen Suchmaschinen auch in Zukunft auf kleine Zeitungen verweisen. An den Suchergebnissen muss und wird sich überhaupt nichts ändern. Auch die Textauszüge können und sollen bleiben.

       
       
      • Sie und andere Befürworter denken nur an Google (und Sie nehmen an, dass Google zahlen und den – im übrigen werbefreien – Newsservice nicht einstellen wird). Es gibt aber viel mehr Aggregatoren, die oft gar nicht über nenneswertes Einkommen verfügen, also vermutlich dicht machen werden.
        Was da an Klicks (und auch Möglichkeiten, sich zu informieren) wegfällt, ist eine Menge! Hier mal ein paar Beispiele:

        Leistungsschutzrecht – die ersten Opfer
        http://www.webwriting-magazin.de/leistungsschutzrecht-die-ersten-opfer/

        Mal ganz zu schweigen von den vielen Presseschauen und Linklisten auf Blogs – z.B. die Nachdenkseiten könnten die täglichen Presseschauen evtl. auch nicht mehr bringen, da sie ja auf dem Magazin auch Bücher verkaufen, also vermutlich als “gewerblich” gelten.

         
         
  68. Sie haben ReaditLater erwähnt. Sind Sie der Meinung, dass auch Hersteller von Werkzeugen zahlen müssen, die dem (Privat-)Nutzer das Erstellen von individuellen Zeitungen oder Informationssammlungen erlauben?
    Z.B. Feedreader, Evernote, Flipbook, SendToReader, ReadItlater?

     
     
    • “Wenn Verlage Inhalte kostenlos ins Netz stellen, erteilen sie damit nicht automatisch die Genehmigung zur gewerblichen Vervielfältigung.”

      Das glaube ich ihnen.

      “Wenn Verlage Inhalte kostenlos ins Netz stellen, erteilen sie damit nicht automatisch die Genehmigung zur öffentlichen Zugänglichmachung auf anderen Plattformen.”

      Das glaube ich ihnen nicht. Die entsprechende Stelle zeigen sie mir bitte mal.

       
       
      • Christoph Keese

        Falls Sie mit Ihrem Kommentar auf die Robots.txt-Problematik anspielen, darf ich auf meine oben stehende Antwort (#2, Antwort auf Ben) verweisen. Oder meinten Sie mit der Unterscheidung zwischen Vervielfältigung und Zugänglichmachung etwas anderes? Bitte kurze Info. Antworte gern.

         
         
        • Sehen Sie Herr Keese,

          mein Punkt ist: Eine Fernsehzeitung bspw. muss keine Gebühr an die GEMA zahlen – und das sollte sie auch nicht, ganz selbstverständlich. Wenn Sie davon reden, dass die Film- und Musikindustrie bereits ein Leistungsschutzgesetz genießt, die Verlage aber nicht, haben sie vollkommen Recht. Ihre Analogie, dass Filme für privaten Gebrauch bzw. für öffentliche Vorstellungen verschieden lizensiert werden müssen, passt auch. Aber eben nur für den Teil, wo es um das kopieren des eigentlichen Werkes geht.

          Nicht wenn es um die Information geht, wann welches Werk wo zu welchem Preis zu haben ist.

          Diese Information – im Internet nichts anderes als ein “Link” – ist nicht und darf auch nicht schutzfähig sein. Oder?

           
           
    • Christoph Keese

      Nicht alle Hersteller von Werkzeugen, wohl aber solche, die Inhalte auf ihre eigenen Seiten kopieren und von dort aus ausspielen. Manche davon schneiden die Werbung der Original-Seite komplett ab und liefern nicht einmal mehr einen Link auf die Originalseite mit. Solche Geschäftsmodelle sind parasitär.

       
       
  69. Verstehe ich es also richtig, dass das Leistungsschutzrecht sich eher auf automatisierte Clipping/Snippet-Dienste wie Google News oder neuerdings Flipboard beziehen soll als auf Dienste wie turi2.de oder W&V Morgenpost, die eine Art handverlesene Medienschau anbieten?

     
     
    • Christoph Keese

      Im Prinzip ja. Aber auch handverlesene Medienschauen können ins reine Copy&Paste abgleiten. Bei Turi2 hatte ich diesen Eindruck noch nie. Dort wird ja nach meiner Beobachtung immer ein eigenständiger Text geschrieben statt einfach zu kopieren. Dieses Modell wird vom Leistungsschutzrecht in keiner Weise berührt.

       
       
  70. Gerd Kamp

    ACAP war IMHO ein überkomplexer Versuch eine Eierlegende Wollmilchsau zu bauen und zwar gleichzeitig für alle Arten von ehemaligen Printprodukte einzuführen.

    HNews bzw. Newsright ist da viel pragmatischer (Fokussierung auf Nachrichten, Auszeichnung an der Quelle, dem Artikel selbst).

    Ich nehme an nicht zuletzt deswegen hat sich Axel Springer an Newsright beteiligt und sie sind Member of the Board.

    An eine aktive Beteiligung deutscher Verlage an ACAP kann ich mich im übrigen nicht erinnern, ebensowenig wie an den Versuch “gegen Honorar B” maschinenlesbar einbetten zu wollen.

     
     
    • Christoph Keese

      ACAP mag Mängel gehabt haben, aber der Ansatz war richtig: Copyright-Informationen maschinenlesbar mit auszuliefern.

      HNews / NewsRight erfüllt dieses Ziel tatsächlich besser. Einer der Gründe für die Beteiligung von AS nach NewsRight. HNews ist technologische Basis von NewsRight, interessant ist das Projekt jedoch vor allem durch seinen dienstleistungsorientierten Ansatz.

      Übrigens für keine Codierung der Welt weiter, wenn andere Marktteilnehmer sie nicht respektieren. AP muss Meltwater leider verklagen, weil Meltwater trotz langer Verhandlungen keinen Respekt für das Eigentum der AP zeigte.

       
       
      • Auch mir gefällt der konstruktive Ansatz von Newsright deutlich besser. Was die Codierung angeht: Deswegen ist Newsright ja auch eine Kombination auch Beacon und Tracker, und nicht nur Beacon. Interessant ist auch, das HNews jetzt über die Variante RNews in wichtigen Teilen Bestandteil von schema.org ist und damit Eingang in die Suchergebnisseiten finden.

        Aus der schema.org Seite: “This site provides a collection of schemas, i.e., html tags, that webmasters can use to markup their pages in ways recognized by major search providers. Search engines including Bing, Google, Yahoo! and Yandex rely on this markup to improve the display of search results, making it easier for people to find the right web pages.”

        Damit ist man IMHO ein gutes Stück weiter als bei ACAP. Daher stellt die alleinige Referenz auf ACAP und die Blockade der Suchmaschinen (übrigens nicht nur Google) in ihrem Kommentar leider nur eine Seite der Medaille dar.

        BTW.: Wann können wir denn damit rechnen, dass die Nachrichtenseiten von ASV HNews resp. RNews einsetzen?

        Zum Thema Meltwater. Wird zur Verhinderung dieses offensichtlichen Missbrauchs ein Leistungsschutzrecht benötigt, oder reicht das geltende Recht aus?

        Ist es nicht eher ein Problem, dass die Lösungen von Anbietern von Meltwater (oder anderen Reputation-Management, Issue Management, Social Media Monitoring, … Anbietern) laufen gerne mal in einem Intranet und sind daher für die Rechteinhaber nicht (leicht) einsehbar sind. Wie schätzen sie hier die Quote der unlizenzierten Nutzung im Vergleich zum offenen Netz ein?

        Das Dokument der Koalition enthält die Formulierung: “In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.

        Öffnet das Recht zum kostenlosen Speichern Meltwater und den anderen Anbietern nicht die Tür für ihre Aktivitäten, indem sie ihr System auf diesen legal gespeicherten Inhalten aufsetzen können?

        Und zuguterletzt: Gegen Meltwater geklagt hat ja die amerikanische Nachrichtenagentur AP. Daher die folgende generelle Frage: Welche Rolle spielen im LSR die Nachrichtengenturen: Werkmittler, Urheber?

         
         
  71.  
    • Christoph Keese

      Ich habe damit auf Kai Biermanns Argument geantwortet. Er hat Google News als chronisch defizitär und von Einstellung bedroht bezeichnet, nicht ich.

       
       
      • Neenee, Herr Keese,

        zur Erinnerung:

        Zum Schluss eine Quizfrage: Was ist wahrscheinlicher? Dass Google jährlich Millionen Euro an deutsche Verlage ausschüttet, um in Deutschland Google News weiterbetreiben zu können? Oder dass Google sein nach eigenen Angaben defizitäres Produkt Google News in Deutschland abschaltet und sich damit die Millionen an die Verlage spart?

        Biermann beschreibt lediglich Googles Aussage und mögliche Strategie. Die Interpretation – in Ihrem Sinn – stammt schon von Ihnen.

         
         
  72. Rote Nase

    Dann verkauft den Wein halt vor Ort an die Stammtrinker, die direkt über dem Fass hängen. Aber wundert Euch nicht, wenn sonstige Gäste ausbleiben, weil Euch die Auslieferung in Flaschen als Fehlinvestition erschien. *Hicks*

     
     
  73. dot tilde dot

    es gäbe noch eine sehr einfache lösung: seit 1994 kann man google und andere crawler mit hilfe des <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Robots_Exclusion_Standard"robots exclusion standard ausschließen. das wurde von gerichten auch schon als verbot der nutzung für aggregatoren interpretiert.

    wer dann noch schön säuberlich ausspielt, möchte sicher abgemahnt werden.

    noch ein vorteil: kunden, die über suchmaschinen reinkommen, haben in der regel eine sehr kurze aufmerksamkeitsspanne. kunden, die von sich aus die so geschützte website aufsuchen, dürften viel loyaler sein.

    .~.

     
     
  74. Oliver

    @kozu

    Also meines Wissens ist google news werbefrei – es handelt sich somit eher um einen guten Freund (statt Berater), der einem einen guten Laden empfiehlt.
    Warum dieser Freund dem Laden für die kostenlose ‘Lieferung’ eines Kunden etwas zahlen soll, erschließt sich mir auch nach diesen gestelzten Ausführungen nicht.

     
     
    • Thomas Essing

      Ich verstehe nicht so ganz warum Google kein Geld mit news.google.com verdient.
      Google verlinkt auf Verlagsseiten wo dererseits wiederum Googleads zu sehen sind. Die Verlage bekommen also Leser zugeführt die Werbung sehen. Die Verlage und Google bekommen Geld von den Werbern. Das funktioniert in anderen Ländern genauso. Ich gebe Keese aber Recht mit den anderen Agregatoren die sich keine Erlaubnis holen Verlagstexte zu veröffentlichen. Aber Google ist doch ein ganz schlechtes Beispiel für die Diskusion.

       
       
  75. kozu

    Der Knackpunkt liegt hier: “Es gibt im Übrigen kein Grundrecht auf kostenloses Kopieren journalistisch aufbereiteter Informationen.”

    Bei Google News handelt es sich nämlich gerade eben nicht um das KOPIEREN journalistisch aufbereiteter Informationen, sondern um das VERWEISEN AUF journalistisch aufbereitete Informationen.

    Deshalb hinkt auch der Wein-Flaschen-Vergleich. Google News ist nicht der Flaschenverkäufer. Google News ist der Berater, der dem Kunden gegen eine Bezahlung (also Anschauen von Werbung) empfiehlt, wo er guten Wein kaufen kann.

     
     
    • Christoph Keese

      Gegen Links hat noch nie jemand etwas einzuwenden gehabt. Links sind Grundelement des Internets und jeder kann auch mit dem Leistungsschutzrecht soviel Links setzen, wie er will – alles kostenlos. Etwas anderes als der Link ist aber der Text daneben. Der ist von Autoren geschrieben und wird von Verlagen verlegt. Dieser Text steht nicht einfach zur freien Verfügung, sondern gehört jemandem. Das Kopieren von Texten hört bei kurzen Snippets ja nicht auf. Google Shopping zieht ganze oder fast komplette Produktrezensionen von Webseiten Dritter herunter (siehe dazu die Berichte in diesem Blog), Meltwater kopiert massiv von journalistischen Webseiten, um aggregierte Produkte an die Industrie weiter zu verkaufen, und es sprießen innerhalb weniger Monate Dutzende neuer Aggregatoren hervor. Nur Verweisen auf journalistische Informationen, wie Sie schreiben? Schön wär’s. Probieren Sie mal Readitlater aus. Da wird überhaupt nicht mehr auf Verlagswebseiten verwiesen, sondern der Content wird schön säuberlich kopiert, von Werbung befreit und auf der eigenen Plattform an die eigene Kundschaft ausgespielt. Ich bleibe dabei: Verlage liefern den Wein, Aggregatoren die Flaschen. Da wird man sich irgendwie einigen müssen.

       
       
      • “Mit der Einsendung von Meinungen und Text- bzw. Bildbeiträgen (z.B. zu Online-Shops, Produkten, Dienstleistungen usw.) räumt der Verfasser der Gesellschaft das ausschließliche, übertragbare sowie räumlich und zeitlich nicht beschränkte umfassende Nutzungsrecht (inklusive Bearbeitungsrecht) an dem eingesandten Text- bzw. Bildbeitrag nebst abgegebener Bewertung ein und verzichtet auf eine Nennung als Autor.”, das steht also in den AGBs von Idealo.

        Es ist natürlich fraglich, ob das auch vor Gericht bestand hat. Und da wird auch verständlich warum das Leistungsschutzrecht helfen soll. Wenn man jetzt gegen Google vorgehen wollte, müsste man ja die Rechte an den Texten nachweisen. Da ist der Verweis auf die AGBs dürftig, zumal ja noch nicht mal klar ist, ob der Einsender selbst die Rechte tatsächlich einräumen kann. Nachdem zahlreiche Total-Buy-Out-Verträge für unwirksam erklärt wurden, scheint die Nichtigkeit der AGB-Klausel nicht unwahrscheinlich. Da wäre ein Leistungschutzrecht in der Tat hilfreich, weil man dann einfach auf dieses verweisen könnte…

         
         
      • Übrigens ist es auch fraglich, ob sich mit einem Leistungsschutzrecht für _Presseverleger_ UGC in Form von Produktrezensionen überhaupt schützen lassen? Diese Produktrezensionen sind ja kein Presseerzeugnis.

         
         
      • kozu

        Übereinstimmung. Aber: Das Kopieren ganzer Texte ohne Vergütung ist doch schon durch das Urheberrecht geschützt. Von welchen “journalistisch aufbereiteten Informationen” reden Sie also, die durch ein Leistungsschutzrecht extra geschützt werden müssten? (Um es plastisch zu machen: Kein Anbieter darf die Artikel von Bild und Welt kopieren, die Werbung entfernen und bei sich als eigenen Inhalt einbinden.) Reden wir aneinander vorbei?

         
         
      •  
      • Andreas Spengler

        Google Shopping zieht ganze oder fast komplette Produktrezensionen von Webseiten Dritter herunter (siehe dazu die Berichte in diesem Blog), Meltwater kopiert massiv von journalistischen Webseiten, um aggregierte Produkte an die Industrie weiter zu verkaufen, und es sprießen innerhalb weniger Monate Dutzende neuer Aggregatoren hervor.

        Dann wird sich der Verlag eben juristisch vor Gericht gegen diese Störer des Urheberrechtes wehren müssen. Das ist in meinen Augen der Preis dafür, dass man über das Urheberrecht ein zeitlich befristetes und staatlich gewährtes Monopol für seine Werke eingeräumt bekommt…

        Und wer weiß, wenn er mal ein Grundsatzurteil gegen einen Kopierer erziehlt, vielleicht kann man dann auch mal wieder die Abmahnkohorten in Bewegung setzen.

         
         
  76. Daniel

    Zwei Fragen hätte ich an den Autor:

    1. Beträfe ein solches Gesetz auch Facebook als Plattformbetreiber? Facebook wird ja oftmals als sozialer News-Aggregator bezeichnet.

    2. Würden Sie zustimmen, dass die Verlage aus den Verlinkungen über Google News – und den daraus resultierenden Traffic – finanziell profitieren?

     
     
    • Christoph Keese

      Zu Ihren Fragen:

      1. Ich kenne den Gesetzestext noch nicht. Deswegen kann ich diese Frage noch nicht beantworten. Der Beschluss des Koalitionsausschusses spricht von der “Verbreitung von Presseerzeugnissen durch gewerbliche Anbieter im Netz” – wer darunter fällt, wird man erst abschätzen können, wenn der Textentwurf vorliegt.

      2. Ja, dem stimme ich zu. Allerdings heißt das noch nicht, dass der Nutzen 50:50 aufgeteilt ist. Oft ist das Argument zu hören, Verlage sollten doch zufrieden sein mit dem Austausch “Traffic gegen Snippets”. Wer das sagt, stellt aber eine implizite Annahme auf: nämlich dass beide Güter gleich viel wert sind. Was aber ist, wenn sie einen unterschiedlichen Wert haben? Das ist ja der viel wahrscheinlichere Fall. Mit dieser Frage muss man sich auch mal beschäftigen. Bei asymmetrischer Verteilung des Nutzens ist ja nicht ganz von der Hand zu weisen, dass der eine vom anderen einen Ausgleich in Geld haben will.

       
       
      • Jan

        Und wie weisen Sie jetzt nach, dass der Aggregator den größeren Nutzen daraus zieht, als der Content-Anbieter? Ist das irgendwie quantifizierbar?

        Eine Frage noch, wieso ist Ihrer Meinung nach bei dem Vorhaben explizit von “Verlagen” (nach Wortlaut des Vorhabens!) die Rede, warum sollen gerade die ein Entgelt von News-Aggregatoren erhalten, nicht aber ich als verlagsloser Blogger (sofern meine Artikel vom Aggregator auch verlinkt werden)?

         
         
  77. Ben

    Wie unterscheidet sich denn der Trailer einer Google-News-Suche von einem Zitat? Wo ist der Nutzwert eines solchen Textfetzens, der einer Vergütung würdig wäre?

    Dass Angebote, die sich nicht per bspw. robots.txt gegen Vorschauerstellung wehren, in diese einwilligen, ist seit BGH-Entscheidungen klargestellt. Für Keeses Behauptungen sehe ich nirgends eine Stütze.

     
     
    • Christoph Keese

      Ein Zitat bettet den Auszug aus einem fremden Werk in ein eigenes Werk ein. Das Zitat ist oben und unten von einer eigenen kreativen Schöpfung umgeben. Snippets sind keine Zitate. Sie sind in kein eigenes Werk eingebettet. Das ist schlechterdings auch nicht möglich, denn die Snippets werden ja von Maschinen zusammen gestellt. Da ist niemand, der ein Werk schreibt, in das eingebettet werden könnte. Ohne den Snippet wäre der Link – zumeist ist es ja ein Deeplink – ziemlich witzlos. Denn dem Link allein sieht man nicht wirklich an, wohin er führt und wovon er handelt.

      Robots.txt ist in seiner heutigen Form nicht die Antwort. Wo kann man bei Robots.txt maschinenlesbare Informationen übermitteln wie: “Dieser Text gehört XYZ. Er darf nicht unter der Bedingung A genutzt werden und nur gegen das Honorar B?”. Google hat über Jahre immer verhindert, dass robots.txt um solche sinnvollen Informationen ergänzt wird. Daraufhin haben Verlage auf der ganzen Welt gemeinsam einen eigenen Standard namens ACAP entwickelt. Den wollte Google aber nicht auslesen bzw. akzeptieren. Nach jahrelangen Verhandlungen sitzen wir heute alle noch immer auf robots.txt – einem Standard aus der Internet-Steinzeit. Selbst das supereinfache Creative Commons ist vielschichtig gegen dieses simplizistische Robots.txt. Das Ding funktioniert wie eine Lichtschalter: An, Aus – mehr geht nicht. Für eine moderne Internet-Welt reicht das vorn und hinten nicht mehr.

       
       
      • dot tilde dot

        aber dann würde doch dem wunsch der verleger entsprochen werden können, nicht an dem angebot von google teilzunehmen.

        wie lautet die frage, auf die robots.txt nicht die antwort ist?

        .~.

         
         
      • Matthias

        Doch, die robots.txt ist vollkommen ausreichend. Man (z.B. Google) möchte kein Geld dafür ausgeben, dass man den Internetseiten Besucher liefert und zur Information für den potentiellen Besucher winzige Textschnipsel oder gar nur Überschriften anzeigt.

        Also müssen die Verlage, die das nicht wollen, den von ihnen genannten Lichtschalter einfach auf “AUS” stellen. Dann wird die ach so schlimme Nutzung von kleinen Textstellen wirksam unterbunden. Aber ach… das will man auch wieder nicht. Dann kommt ja wieder fast keiner auf die eigene Seite. Warum ignoriert man bloß einfach, dass Google im Prinzip sogar schon für eine Bezahlung sorgt, indem die vielen Besucher auf die Verlagsseiten gelotst werden…

        Das Vorgehen der Verlage, sich ein spezielles Gesetz schreiben zu lassen, ist einfach nur traurig!

         
         
        • Christoph Keese

          Ich geb’s auf. Dass detaillierte Urheberrechtsinformationen maschinenlesbar in Werken enthalten sein sollten und von anderen Marktteilnehmern akzeptiert werden, es doch wohl das Mindeste. Wenn Sie das ablehnen, kann ich es auch nicht ändern.

           
           
          • Matthias

            Wozu sollte man denn jemanden mit noch mehr Informationen zumüllen, die er nicht braucht?
            Wer von Google profitieren möchte liefert winzige Textschnipsel sowie die Überschrift und bekommt dafür Besucher. Wer seine Inhalte nicht kostenlos herausgeben möchte, lässt das eben. Das ist alles bereits mit der robots.txt möglich. Mehr Informationen werden schlicht nicht benötigt, da es keinen gibt der für Textschnipsel Geld bezahlen möchte.

               
             
             
          • Andreas Spengler

            Die Verlage können gerne die Urheberrechtsinformationen maschinenlesbar (z.B. in den Meta-Tags) _des eigentlichen Artikels_, den sie auf ihren Seiten veröffentlichen, unterbringen.

            Warum sollten die in der robots.txt stehen? Diese Datei ist schlicht nur dazu da zu verhindern, dass ein Link von einer Suchmaschine berücksichtigt wird.

            Zu glauben, irgendeine maschinenlesbare Datei quasi als inhärentes DRM-System etablieren zu können, wird schon daran scheitern, dass es hoffentlich auch in Zukunft freie (im Sinne von Open-Source) Internetbrowser gibt, die solch einen Unfug hoffentlich schlicht ignorieren.

            Nebenbei, die Behauptung, ein Zitat sei rechtlich nur dann ein Zitat, wenn es in ein eigenes Werk eingebettet wird, ist geradezu grotesk. So als genösse man nur dann den Schutz des Zitatrechts, wenn man nicht – wie das pöse Google – nur einfach einen Teil eines Werks wiedergibt…

            Ich geb’s auf

            Schön wär’s…

               
             
             
      • Ein Zitat bettet den Auszug aus einem fremden Werk in ein eigenes Werk ein. Das Zitat ist oben und unten von einer eigenen kreativen Schöpfung umgeben. Snippets sind keine Zitate. Sie sind in kein eigenes Werk eingebettet. Das ist schlechterdings auch nicht möglich, denn die Snippets werden ja von Maschinen zusammen gestellt.

        Das muss nicht sein. Eine Auflistung von Snippets kann auch von Menschen zusammengestellt werden. Denken Sie nur an die durchaus verbreiteten Pressespiegel von Firmen (Beispiel) und Vereinen (Beispiel). Wäre soetwas mit dem Leistungsschutzrecht lizenzpflichtig? Ich bitte Sie hier ausdrücklich um Ihre Meinung (bzw. die des von Ihnen vertretenen Springer-Verlags), und nicht um einen Verweis auf den (sicherlich auch Ihnen) nicht bekannten Entwurf des BMJ. Sind die oben genannten Beispiel in Ihren Augen Aggregatoren?

         
         
      • lofty

        Wenn das Leistungsschutzrecht kommt, sind die Contentanbieter sowieso gezwungen, den ACAP-Standard o.ä. (der auch nur u.a. die robots.txt aufbohrt) zu implementieren, genau wie Suchmaschinenanbieter ihn werden beachten müssen.

        Den Standard verwendet heute nämlich keiner. Warum sollte also der Adressat es tun? Das ist kein Henne-Ei-Problem, denn es ist nicht notwendig, dass irgendeiner ACAP beachtet, um diese Informationen selber bereitzustellen. Kostet nur ein paar wenige Byte pro Besuch (robots.txt) oder Seite (meta-Tag) und steht sonst keinem im Wege.

        Soll hier mit dem LSR ein juristisches Minenfeld gelegt werden, nur um einen Standard zu etablieren? Eine alberne Vorstellung, wenn man bedenkt, dass ACAP nichts zur eigentlichen Problemlösung beiträgt, nämlich von Suchmaschinenbetreibern und Newsaggregatoren Geld einzusammeln. ACAP zeigt nur die Wünsche des Seitenbetreibers hinsichtlich der automatischen Weiterverarbeitung seiner Informationen.

        Die großen Suchmaschinen und Aggregatoren wurden in der Vergangenheit gezwungen, für ihre Indices u.dgl. eine Zensurinfrastruktur aufzubauen, die genau dazu genutzt werden wird (und schon wurde, s. die Causa copiepresse), so etwas wie das LSR zu unterlaufen. Was soll auch in dem Leistungsschutzrecht stehen? Ein Zwang zur Abnahme und Bezahlung? Die Hintertür, nicht verlangte Angebote nicht abzunehmen, bleibt immer. Zumindest, solange ihr euch nicht auf ein GEZ-System festlegt ;-)

        Mit ACAP ließe sich die Hintertür übrigens bei Bedarf automatisch öffnen. Das wird kein Vereger wollen.

         
         

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