Warum spricht der BDI beim Schutz geistigen Eigentums mit zwei Zungen?



Welche Haltung vertritt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eigentlich zum Schutz geistigen Eigentums? Die Frage muss man sich stellen, wenn man die höchst unterschiedlichen Positionen zweier BDI-Spitzenvertreter miteinander vergleicht. Mal ist der Verband für, mal gegen geistiges Eigentum – je nachdem, ob es seinen Mitgliedern nutzt oder schadet:

Markus Kerber, Hauptgeschäftsführer des BDI, wurde am Freitag in Sachen Acta mit folgendem Satz zum ablehnenden Beschluss des Handelsausschusses im EU-Parlament zitiert:

„Für den Schutz geistigen Eigentums und für den Innovationsstandort Europa sendet der Ausschuss ein fatales Signal.“ (laut Handelsblatt)

Dringlich forderte Kerber das Parlament auf, vor einer endgültigen Entscheidung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Der BDI positioniert sich in Sachen Acta als Verfechter geistigen Eigentums.

Fast zeitgleich trat Geschäftsführungskollege Dieter Schweer mit einer gegenteiligen Auffassung an die Öffentlichkeit. Laut Spiegel Online setzte er sich in einem Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein – wegen angeblicher „problematischer Regelungen und Unschärfen“.

Problematische Regelungen und Unschärfen: Das ist genau das, was Kritiker an Acta bemängelt haben. Bei Acta aber nimmt der BDI keinen Anstoß an „problematischen Regelungen und Unschärfen“, sondern verteidigt das Abkommen als eine unverzichtbare Säule unserer Rechtsordnung.

Warum einmal so herum und gleichzeitig genau anders herum? Weil der BDI den Grundwert des Schutzes geistigen Eigentums nur dann verteidigt, wenn seine Mitglieder finanziell etwas davon haben. Kostet es seine Mitglieder potentiell Geld, kippt die Meinung des BDI ins Gegenteil, in krasse Ablehnung.

Mitglieder des BDI sind Wirtschaftsverbände. Der BDI ist ein Dachverband. Traditionell nicht mit dabei sind die auf ihre Unabhängigkeit bedachten Verlegerverbände VDZ und BDZV. BDI-Mitglied ist hingegen Bitkom, ein Verband der Internet-, Computer- und Telekommunikationswirtschaft. Im Bitkom ist Google Mitglied und spielt eine dominante Rolle. Über Bitkom wirkt Google stark in den BDI hinein.

Weil Google und andere Bitkom-/BDI-Mitglieder fürchten, durch das Leistungsschutzrecht Geld zahlen zu müssen, spricht sich der BDI in Sachen Leistungsschutz gegen geistiges Eigentum, genauer gesagt: gegen den Schutz von Investitionen in geistiges Eigentum aus. Die Nutznießer (Verlage) sind schließlich nicht Mitglied, die potentiell Zahlenden (Suchmaschinen) sind es.

Können BDI-Mitglieder hingegen vom Schutz geistigen Eigentums finanziell profitieren, entdeckt der BDI sein Herz für Kreativität. Acta schützt neben Urheberrechten vor allem auch Patente. Die sind für die Industrie viel Geld wird. Also wird der Brüsseler Ausschuss-Beschluss gegen Acta vom BDI mit starken Worten verurteilt.

Vielleicht kennt der BDI Grundwerte, die er unabhängig von Mitgliedschaften verteidigt. Geistiges Eigentum gehört erkennbar nicht dazu.



 

79 Kommentare

 
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  60. Der BDI ist ein von Wirtschaftsverbänden geführter Dachverband. Dieser spricht sich gegenteilig im Bereich geistiges Eigentum bei Pressewerken aus. Genauer geht es um das Werk Acta. Das hängt auch damit zusammen, weil Google in einem Verlegerverband des Dachverbandes sich dagegen ausspricht. Denn Google möchte kein Extrageld für Pressewerke bezahlen. Deshalb sind innerhalb des Dachverbands zwei Meinungen zum Schutz von geistigem Eigentum bei Pressewerken ansässig. Suchmaschinen im Internet wären direkt davon betroffen.

     
     
  61. Juliane Böckler

    “Doch für jenen Teil der Nutzer, die nicht durchklicken, sondern die Informationen allein bei Google News oder in der normalen Suche aufnehmen, wäre eine kleine finanzielle Beteiligung der Originalseite nur fair. Das gilt nicht nur für Google, sondern für jeden, der Nachrichten aggregiert.”

    Warum sperrt denn der Anbieter der Nachrichten den (unfair) aggregierenden nicht einfach technisch aus, gerne auch nur für eine gewisse Zeit? So könnte man als Verlag unmissverständlich und mit kleinem Aufwand verdeutlichen, dass das eigene Nachrichtenangebot nur gegen eine entsprechende finanzielle Beteiligung verarbeitet werden darf. Bei der relativ kleinen Menge an kommerziellen Aggregatoren sollte das weder logistisch noch technisch noch finanziell ein Problem sein.

    Würde mich interessieren.

     
     
  62. mark

    Warum soll das LSR eigentlich nur für Presseverlage die regelmäßig Publizieren gelten. Wenn es so unproblematisch wäre könnte man doch jedem der Texte irgendwie öffentlich zugänglich macht dieses Recht einräumen. ACTA ist schlimm aber es würde immerhin für alle Rechteinhaber Vorteile bringen und nicht nur für ein paar ausgewählte Monopolisten.

     
     
    • Man sollte nicht vergessen, dass das letzte “A” in ACTA für agreement steht, und nicht für law.
      Insofert wäre ACTA nicht unbedingt eine Verbesserung für “kleine” Rechteinhaber, beim Versuch ihre Rechte global einzufordern.
      Um bei den Mitgliedsstaaten die ACTA unterschrieben haben werden ACTA durchzusetzen bedarf es einer Lobby IN diesem Land, um ACTA-freundliche LEgislatur in diesem Land durchzusetzen (ich hoffe das ist verständlich formuliert);
      Dies unterstützt wiederum, ähnlich wie das TPP die Großkonzerne legislatur zu ihrem Nutzen auszuhebeln. Lobby ist alles. Enteignet Springer! Und Nestlé und CocaCola und Unilever und PhillipMorris und Halliburton….^^

       
       
  63. Was hat das LSR mit geistigem Eigentum zu tun? Die Urheber sind doch explizit ausgeschlossen, und dürfen somit ihren Anteil mit den Verlagen selbst aushandeln;
    Die Trennung zwischen Content und Verlagsleistung im LSR war doch der “Meilenstein” dieses Gesetzesvorschlages…

    Also, bitte genauer trennen (welches man von den anderen ja auch immer verlangt)

     
     
  64. Juliane Böckler

    “Warum einmal so herum und gleichzeitig genau anders herum? Weil der BDI den Grundwert des Schutzes geistigen Eigentums nur dann verteidigt, wenn seine Mitglieder finanziell etwas davon haben.”

    Erinnert wieder ein wenig an die “SO KOPIEREN SIE ALLES!!!”-Titelbilder aus dem Springer-Verlag, gell?

     
     
  65. Steffen Zeisig

    Ist das jetzt Ihre verschlüsselte Antwort auf diesen Fall? Also der Hinweis darauf, dass neben der Bild auch andere Verbände / Institutionen / Unternehmen ein situationsbedingt beliebig anpassbares Interpretationsspektrum haben?

     
     
    •  
      • M.Winter

        “Vielleicht kennt der BDI Grundwerte, die er unabhängig von Mitgliedschaften verteidigt. Geistiges Eigentum gehört erkennbar nicht dazu.”

        Können Sie nicht erkennen?

        »Bild« hatte den Fall versehentlich mit dem Foto einer ganz anderen jungen Frau illustriert. Dieses Foto hatte »Bild« einfach aus deren Blog genommen.

        Könnte es sein, dass man in Ihrem Konzern den Begriff “geistiges Eigentum” (von Persönlichkeitsrechten mal abgesehen) recht flexibel auslegt, wenn es nicht das eigene Eigentum ist, sondern das anderer?

        Trotz Ihrer Postinglawine bleiben Sie jede Erklärung dafür schuldig, was das LSR nun schützen soll. Auf jeden Fall wird es nicht die Eigentumsrechte anderer schützen denn:

        “Wenn Leute, Menschen — viele, viele Menschen offenkundig — ihr ganzes Privatleben im Internet ausbreiten, und das ist nun mal frei zugänglich, dann sind solche Folgen leider mit einzupreisen. Das heißt, dann müssen sich Menschen auch bewusst sein, dass sie sich öffentlich gemacht haben. Und das kann dann auch dazu führen, dass Zeitungen von diesen öffentlich zugänglichen Recherchefeldern, also zum Beispiel Facebook, also zum Beispiel Internet insgesamt, Gebrauch machen.”

        Sie verfahren in etwa nach dem Motto: WIR nehmen uns, was öffentlich ist, aber was WIR öffentlich machen, dafür habt IHR zu zahlen, und wenn es nur der banalste Textschnipsel ist. Denn das “Presseerzeugnis” ist heilig, aber wenn es beim Erzeugen die Rechte anderer mit Füßen trampelt, hat euch das nicht zu kümmern.

        Nochmal zum Mitschreiben: Wenn jemand sein Foto im Internet postet, dann kann sich euer Presseerzeugnis dieses Foto nicht ungefragt aneignen, es kann so öffentlich sein wie es will.

        Öffentlich, das sind eure Inhalte nämlich auch.

         
         
  66. Lieber Christoph Keese: Darf ich Ihnen, im Namen der Internet-Community, eine Dose Mitleid anbieten? Sie werfen dem BDI vor, an die Kasse der Mitglieder zu denken? Sie selbst verfechten natürlich ganz uneigennützig das Leistungsschutzrecht .. ?

    Sie erinnern sich? Ich hatte Ihnen angeboten, gemeinsam nach einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu suchen. Das Leistungsschutzrecht in der aktuellen Version ist das genaue Gegenteil.

    Also: Zähne zusammenbeißen und akzeptieren, dass die Internet-Community nicht ganz so doof ist wie viele glauben.

    Unterstützen Sie einfach unsere Forderung: Infos im HEADER einer Webseite werden explizit aus dem LSG herausgenommen. Damit akzeptieren Sie die international geltenden Regeln des Internets und können darauf vertrauen, dass Ihre Abmahnungen gegen Datendiebe (die Inhalte aus dem BODY klauen) nicht gleich vom ersten Amtsgericht in den Mülleimer geschmissen werden.

    Liebe Grüsse

    Michaela Merz
    Liberale Basis e.V.

    http://www.liberalebasis.de/libabp/2012/06/15/das-leistungsschutzrecht-angriff-auf-das-internet/

     
     
    • Christoph Keese

      Liebe Frau Merz,

      habe den Header von WELT ONLINE gerade noch einmal angeschaut. Ihn vom LSR auszunehmen, würde ich reichen, um die Gesetzesinitiative zu unterstützen? Es ist dann doch nahezu aller journalistischer Inhalt vom LSR umfasst, da im Header so gut wie nichts journalistisches steht.

      Beste Grüße
      Christoph Keese

       
       
      • Lieber Herr Keese:

        Dann stehen Sie dazu und unterstützen Sie unsere Forderung, dass die Header-Informationen, also alles was zwischen HEAD und /HEAD steht, nicht in’s Leistungsschutzrecht gehört.

        LG
        Michaela Merz

         
         
        • Christoph Keese

          Liebe Frau Merz,

          aber ich verstehe Ihre Forderung aus Ihrer Sicht nicht genau. Was wollen Sie damit erreichen? Überschriften und Vorspänne stehen nicht zwischen HEAD und /HEAD. Dort stehen nur der Title (bei WELT ONLINE: Nachrichten und aktuelle Informationen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur- WELT ONLINE), ein paar Link-Rels, die Metadaten, der CSS-AUfruf und einige Javascripte. Was soll das bringen?

          Beste Grüße
          Christoph Keese

           
           
          • Humor me. Informationen im HEADER gehören nicht in’s Leistungsschutzrecht. Die zentrale Forderung der Liberalen Basis e.V. ist die Frage der Header-Informationen.

            Liebe Grüsse aus hot and sunny Texas, US of A.

            mm.

               
             
             
    • robbyb

      Liebe Frau Merz,

      diese Header/Body Geschichte wie auch der von Ihren verlinkte Artikel sind schlicht und ergreifend sachlich grundfalsch. Sie haben damit für die liberale Sache einen kapitalen Bock geschossen. Suchmaschinen verwenden bereits seit Jahren vorwiegend menschenlesbare Textinformationen einer indizierten Webseite.

      Diese wurden zu diesem Vorgehen vornehmlich durch die Werbeindustrie und Ihr Heer von SEO-Beratern gezwungen. Diese kamen ganz schnell auf die Idee in den für den normalen Webnutzer nicht sichtbaren Header-Bereich Werbetexte zu plazieren, die mit dem Inhalt der Seite nichts zu tun hatten.

      Danach wurde versucht, Texte zu platzieren die durch ihren grafischen Gestaltungselemente nicht als solche wahrgenommen werden.

      Aber diese Techniken kann Ihnen Herr Keese viel ausführlicher erläutern – da sitzt das Expertenwissen im Hause.

       
       
      • Lieber robbyb:

        Wir reden nicht über normale Webseiten, die ihre Produkte oder Dienstleistungen im Markt anbieten, sondern von Webseiten, deren Inhalte selber einen Wert repräsentieren.

        Wir reden auch nicht (nur) über Suchmaschinen, sondern in erster Linie über News-Aggregatoren. Wenn ein Verleger es nicht möchte, dass der BODY seiner Seite gescraped wird, ist das das gute Recht des Rechteinhabers.

        Nur: Die Informationen im HEADER gehören in kein LSG.

        Und was das Expertenwissen angeht: Da brauche ich ganz bestimmt nicht das Springer Team ;)

        Liebe Grüße

        Michaela Merz

         
         
        • Wenn ein Verleger es nicht möchte, dass der BODY seiner Seite gescraped wird, ist das das gute Recht des Rechteinhabers.

          Für eine Linkliste mit kurzen Textauszügen oder beim Teilen auf Facebook (was auch einen Anreißer erzeugt) sollte er dieses Recht nicht haben.

          Für Google kann der Verleger das bereits heute einstellen (mit entsprechendem “meta”-Eintrag), tut es aber nicht.

          Ich muß ausnahmsweise Christoph Keese recht geben: Die Beschränkung auf den Header ergibt keinen Sinn.

           
           
          • Sehe ich anders. Aus meiner Sicht sind die Informationen im BODY einer Webseite in erster Linie für human-viewing vorgesehen. Ich kenne Scraper, die ganze Datenbanken automatisiert leersaugen und daraus ein Business machen. Das ist nicht ok.

            Hier muss klar unterschieden werden zwischen ‘Suchmaschinen’, die mir als Webseitenbetreiber helfen, und Aggregatoren, die Inhalte meiner Webseite nutzen, um daraus ein eigenständiges Business zu machen. Da kann ich CK schon verstehen.

            Unabhängig davon sind HEADER-Infos eben explizit maschinenlesebar und sollte deshalb auch von LSG ausgenommen werden.

            mm.

               
             
             
          • Hier muss klar unterschieden werden zwischen ‘Suchmaschinen’, die mir als Webseitenbetreiber helfen, und Aggregatoren, die Inhalte meiner Webseite nutzen, um daraus ein eigenständiges Business zu machen. Da kann ich CK schon verstehen.

            Sofern bei Aggregatoren ganze Artikel betroffen sind, greift doch das bisherige Urheberrecht?

            Und das LSR wurde doch explizit wegen Google News gefordert. Ist das keine Suchmaschine?

               
             
             

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