Die Petition gegen das Leistungsschutzrecht ist gescheitert



Die Petition gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist gescheitert. Bis zum Ablauf der Frist gestern Abend um 23:59 Uhr fand das Begehren nur 21.346 Mitunterzeichner. Nötig gewesen wären 50.000, um das vorgeschriebene Quorum zu erreichen. Formuliert und eingereicht hatte die Petition Bruno Kramm, urheberrechtspolitischer Sprecher der Piratenpartei und neuerdings politischer Geschäftsführer der Piratenpartei in Bayern. Für die Öffentlichkeitsarbeit hatte sich vor allem Nina Galla engagiert.

Von Anfang an krankte die Petition an der schlecht formulierten und argumentativ zweifelhaften Begründung aus der Feder des Petenten. Selbst unter Kritikern des Leistungsschutzrechts war der Text der Petition bemängelt worden. In den letzten Tagen vor Fristablauf hatten zahlreiche Unterstützer dennoch für die Unterzeichnung geworben, darunter die Digitale Gesellschaft, Netzpolitik.org, Sascha Lobo, Mario Sixtus, der Chaos Computer Club, Jakob Augsteins Freitag, die von Google finanzierte Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, Anonymous und die taz. Doch selbst diese große Koalition schaffte es nicht, alle gemeldeten Piraten zu mobilisieren, wie Norbert Hense gestern in einem Tweet vorgerechnet hat:

Auch das Drücken und Drängen von Google brachte nicht viel. Der amerikanische Internetkonzern, ein Profiteur schwachen Urheberrechts, wirkte offenbar sehr direkt auf Leistungsschutzrecht-Kritiker ein, was manche zum Melden der Kontaktaufnahme per Twitter veranlasste:

Über die Gründe für das Scheitern der Petition ist schon vor Ablauf der Frist viel spekuliert worden, so von ZEIT ONLINE und SPIEGEL ONLINE, die beide nicht im Verdacht stehen, blind für Verlagsinteressen einzutreten.

Aus meiner Sicht der wunderlichste Aspekt der Petitionsaktion ist die Unwilligkeit oder Unfähigkeit von Teilen der Netzgemeinschaft, sich sachlich mit den Themen auseinander zu setzen, zu denen sie Kampagnen führt. Das war schon bei Markus Beckedahls Anti-Acta-Kampagne überdeutlich, die von Falschbehauptungen nur so strotzte. Auch Kramms Petitionsantrag war gezeichnet von dem Unwillen, die kritisierte Materie korrekt darzustellen. Eine detaillierte Kritik seines Textes hatte ich seinerzeit hier veröffentlicht.

Unpräzise Kritik schwächt deren Schlagkraft. Ein Gesetzgeber kann Kritik nur aufgreifen, wenn sie an Punkten ansetzt, die wirklich im Text eines Gesetzesentwurf stehen. Kramm aber hat mit seiner Petition Punkte angegriffen, die im Text gar nicht vorkommen. Selbst wohlwollende Politiker hätten ihm nicht entgegen kommen können, weil sie beim besten Willen nichts abändern können, was nicht im Entwurf steht.

Vom Petitionstext griff die Technik der mangelnden Präzision auf die Berichterstatter, die Kampagnenführer und die Mitunterzeichner über.

Selbst ZEIT ONLINE hat in seiner Spekulation über die Gründe des Scheiterns der Petition den Sachverhalt wieder einmal unscharf dargestellt. Dort heißt es: „Verleger sollen Lizenzgebühren fordern dürfen, wenn auf Suchmaschinen auf die von ihnen verlegten Zeitungstexte oder andere Presserzeugnisse verlinkt und mit kurzen Textschnipseln hingewiesen wird.“ Nein, Links sind laut Gesetzestext ausdrücklich kostenlos. Und richtig, es geht zwar auch um kurze Textschnipsel, aber vor allem über längere oder sogar komplette Übernahmen.

Hätten sich ZEIT-Autor Patrick Beuth, sein Ressortleiter oder sein Chefredakteur um mehr Präzision bemüht, hätte der Satz lauten müssen: „Verleger sollen den Abschluss von Lizenzverträgen fordern dürfen, wenn gewerbliche Suchmaschinen oder Aggregatoren Textauszüge oder ganze Texte von den Verlagsseiten kopieren und auf ihren eigenen Seiten anzeigen.“ Dieser Satz wäre ebenso leicht lesbar gewesen, und ZEIT ONLINE wäre dem eigenen Qualitätsanspruch ein Stück näher gekommen.

Der Unterschied mag unbedeutend und klein klingen, doch die beharrliche Verkürzung der komplizierten Materie auf falsche Zusammenfassungen und polemische Kurzformeln führt bei den Rezipienten zu extrem verzerrter Wahrnehmung der Wirklichkeit.

Dieser Effekt ist in beunruhigender Weise deutlich geworden an einem Kommentar auf der Petitionsseite des Bundestags. Dort schrieb Mooné Tayler:

Ich finde das hier ist die wichtigste Petition des Jahres, weswegen ich nicht verstehen kann das nur so wenige mit gemacht haben. Etwas aus Pressetexten zu Posten oder zu zitieren ist DANACH unter Geld-Strafe verboten! Meiner Meinung nach, schränkt des Leistungsschutzrechts für Presseverlage die Redefreiheit im Internet sehr stark ein!

Ich verstehe nicht, warum dafür Keine/Keiner auf die Straße geht, sind wir die Bewölkung diese Landes schon so gleichgültig unser Freiheit gegen über?

Was muss in der politischen Kommunikation alles schief gelaufen sein, um diesen haarsträubenden Unsinn in den Köpfen von Empfängern ankommen zu lassen? An diesem kurzen und leider exemplarischen Eintrag ist alles falsch:

Zitieren bleibt kostenfrei!

Lizenzpflichtig wird nur die gewerbliche Kopie

Privates Kopieren bleibt in vollem Umfang kostenlos erlaubt

Verboten wird selbst das gewerbliche Kopieren nicht, sondern es wird nur lizenzpflichtig

Die Redefreiheit wird in keiner Weise eingeschränkt. Jeder kann im Netz weiter frei alles sagen

Das Leistungsschutzrecht schränkt niemandes Freiheit ein. Es schützt lediglich die Rechte derjenigen, die in den Aufbau von Marken und Redaktionen viel Geld investieren

Für künftige Petitionen ist ein höheres Maß an Genauigkeit zu erhoffen.



 

45 Kommentare

 
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  20. Erstaunlich still ist es hier geworden zum Thema Leistungsschutzrecht. Und das am Tag der ersten Lesung im Bundestag und an einem Tag, an dem Google ganzseitige Anzeigen schaltet, unter anderem in der BILD, wo angeblich ein mittlerer sechsstelliger Betrag für die Anzeige fällig ist.

     
     
  21. Moki

    Zitat Keese: ” Jeder kann im Netz weiter frei alles sagen.”

    So eine ultraliberale Haltung hätte ich Ihnen nicht zugetraut. Aber wenn Sie schon die Ungenauigkeit der Sprache und Ausdrücke anderer anprangern, sollten Sie vielleicht über diesen Satz nochmal nachdenken…

     
     
  22. Dafür, dass unsere Anti-ACTA-Kampagne nur so von Falschaussagen gestrotzt hat, haben Sie in Ihrem Blogpost aber nicht viele gefunden. Und die Sie meinen gefunden zu haben, dürften eher aufgrund einer anderen politischen Betrachtung als falsch empfunden werden, aber doch wohl nicht aus neutraler Sicht. Was man auch beachten sollte: Immerhin hat sich das Europaparlament eindeutig gegen ACTA ausgesprochen und unsere Argumente waren dann auch vielfach der genannte Grund.

     
     
    • @ Markus Beckedahl: Viele Ihrer Argumente mögen auf frühere Acta-Entwürfe zugetroffen haben, beim endgütigen und für die Abstimmung maßgeblichen Entwurf waren sie aber hinfällig, da die allermeisten Kritikpunkte bereits abgeräumt wären. Sie hätten Ihre Kampagne vor der Endabstimmung abbrechen müssen, da Ihre Forderung bereits erfüllt waren. Sie können Sie sich rühmen, den Export europäischer Standards zum Schutz geistiger Leistungen ins nicht-europäische Ausland verhindert zu haben. Warum Ihnen die Mehrheit der Abgeordneten gefolgt ist, bleibt ein Rätsel.

       
       
      • Demokratie ist dem Herrn Keese ein Rätsel :-)

        Aber gut dass Herr Keese uns die Welt erklärt udn die Abgeordneten des Europaparlaments zu dumm sind, die Wahrheit zu erkennen.

        Wahrscheinlich sind zu wenig Schmiergelder nach Brüssel geflossen. Noch verteidigt Herr Kauder im Rechtsausschuss des BT, dass Abgeordnetenbestechung straflos bleiben soll. Wir werden sehen, ob die Abgeordneten auch da die Wahrheit nicht richtig erkennen. Sicherlich werden wir dann von den korrupten Bestechern die richtig Wahrheit erklärt bekommen und dass die 50.000 Zeichner zu dumm sind:
        https://www.campact.de/transparenz/appell/teilnehmen/

         
         
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  23. Herrn Keeses Sozialimsus-Gedanken, dass Investitionen in Redaktionen durch den Staat geschützt werden sollen statt sich in der Marktwirtschaft zu amortisieren, wie es unsere Gesellschaftsordnung und die Verfassung vorsehen, werden nicht von allen Beteiligten der Gesetzgeber geteilt. Selbst die Sozialdemokratien stehen nicht hinter den Sozialismusaufrufen der Springer . Der Spiegel schreibt heute:
    “Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz kritisiert die schwarz-gelbe Regierung für ihr geplantes Leistungsschutzrecht – der Sozialdemokrat sieht darin eine einseitige Attacke auf Google. ”
    und
    ” Scholz: Das Anliegen der Verleger ist berechtigt. Allerdings glaube ich, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung keine gute Lösung ist. Das, was geschützt werden soll, sind die verlegerischen und journalistischen Leistungen. Wer aber gleichzeitig auch noch will, dass er Geld dafür bekommt, weil man ihn im Internet findet, will zu viel. Als Anwalt habe ich meinen Mandanten immer gesagt, dass man gut begründete Ziele haben muss und nicht alles wollen darf. Sonst bekommt man manchmal weniger, als man verdient.

    SPIEGEL ONLINE: Google verdient mit dem Auffinden von verlegerischen Inhalten Milliarden. Ist es da nicht verständlich, dass die Verleger einen Teil davon abhaben wollen?

    Scholz: Wenn bei Google steht, dass es einen Artikel zu Olaf Scholz bei SPIEGEL ONLINE gibt, dann ist das noch keine Sache, für die SPIEGEL ONLINE Geld bekommen sollte. Aber für den Nachdruck oder das Verbreiten interessanter größerer Teile des Artikels schon.”
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/interview-mit-buergermeister-scholz-zu-internet-und-leistungsschutzrecht-a-860800.html
    Möglicherweise wäre ohne die Petition der Hinterzimmer-Lobbyismus aus den Kaffeekränzchen bei Frau Merkel durch gerutscht, wie die Lobbyisten es bei ACTA auch gehofft hatten.

    Zudem will ich noch mal sagen, dass Herr Keese unsachlich argumentiert. Die Formulierung, die Petition sei gescheiter, ist grober unsachlicher Unsinn. Die Petition hat lediglich das 50.000-Zeichner-Quorum nicht erreicht, dass notwendig für eine öffentliche Behandlung der Petition wäre. So wird halt geheim darüber im Petionsausschuss verhandelt. Was der dann damit macht, steht in den Sternen. Keese maßt sich also an, aus der Zukunft zu berichten. Einige Verlage wie heise habe diese grobe Unsachlichkeit auch eigennützig übernommen. Damit schaden die Akteure der Glaubwürdigkeit des “Qualitätsjournalismus”. Man will offenbar ohne jede Sachlichkeit einfach nur Google abzocken mit Hilfe des Staates, statt sich innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung ein tragfähiges Geschäftsmodell selbst zu suchen.

    Falls der Gesetzgeber wie beim Zugangserschwerungsgesetz den Entwurf aus Versehen in Kraft setzen sollte, werden sich die Amerikaner diesen sozialistischen Angriff auf die Marktwirtschaft nicht gefallen lassen. Sie werden wie in Belgien deutsche Verlage einfach ausblenden. Die US-Amerikaner haben kein Interesse an sozialistischen oder kommunistischen Gesellschaftsmodellen, wie sie die Springer AG wünscht. In USA steht man zum Kapitalismus. Gut dass Axel Springer diese antiamerikanischen Umtriebe seines Hauses nicht mehr erleben muss. Offenbar stehen die Alt68er nicht mehr mit Molotowcocktails vom Verfassungsschutz vor der Türe des Axel-Springerhochhauses, sondern sitzen in den Büros drinnen.

     
     
  24. (Pingback)

    [...] überhaupt nicht gewundert, dass etwa der Springer-Lobbyist Christoph Keese sofort vom “Scheitern” gesprochen hat, oder dass sich die grüne Kulturpolitikerin Agnes Krumwiede auf Twitter [...]

    Aus der LSR-Petition lernen, statt zu verzweifeln — Carta

    12. Oktober 2012

     
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  26. robbyb

    Beantworten Sie folgende Frage und gewinnen Sie Werbeeinnahmen in bisher nicht erlebtem Umfang !

    “Wie platziere ich Online-Anzeigen erfolgreich ?”

    A: Ich gebe meinen Nutzern viele kostenlose Dienste und Tools und versuche unaufdringliche Anzeigen mit möglichst nahem Bezug zur Arbeitsweise des Nutzers zu platzieren.

    B: Ich überlege mir ein Konzept wie ich Eyecatcher-Anzeigen so platziere das mein Nutzer diesen nicht ausweichen kann.

    Senden Sie einen SMS mit A oder B an +49 30 25 91-08(*)

    (*) Einige Minuten Lebenszeit je SMS – selber schuld.

     
     
  27. Nick

    „Unwilligkeit oder Unfähigkeit […] sich sachlich mit den Themen auseinander zu setzen“

    Sagt der mit dem Lichtschaltergleichnis. Meh.

     
     
  28.  
    • “Wieviele Menschen sind denn für das LSR? Ich kenne keinen Einzigen!”

      Also ich kennen mindestens zwei: den Herrn Keese und den Herrn Döpfner. Beide von der Springer AG. Letzterer ist der, der auf der geheimen Sitzung von Angela Merkel im Kanzleramt dabei war, als anlässlich des Geburtstages von Herrn Ackermann man auf Kosten des Steuerzahlers es mit erlesenen Speisen und Weinen ordentlich krachen ließ, was Frau Merkel versuchte geheim zu halten. Dabei kann der auch gute Videos machen und sich sein Geld ehrlich verdienen, ohne beim Steuerzahler auf Banker-Geburtstagsparties noch mit der Nahrungsaufnahme zu schmarotzen.
      http://www.youtube.com/watch?v=YAbpmkqn6JE

      Offen bleibt die Frage, warum im Internet nur die Presseverlage (also die, die auf Papier drucken) ein LSR bekommen sollen, Blogger aber, die im Selbstverlag und verlegend für andere (Crosspostings) ausgeschlossen bleiben sollen. Diese Asymmetrie bei gleichen Leistungen ist irrational. Sie lässt sich nur auf Hinterzimmer-Lobbyarbeit zurückzuführen. Die aber ist verwerflich und führt zu Störungen des gesellschaftlichen Freiedens wie wir bei ACTA gesehen haben, dass ähnlich Krise in Hinterzimmern geheim vorangetrieben haben, weil sie sich offenbar in unserer Demokratie nicht wohl fühlen. Aber warum sollen wir Leute, die sich in unserer Demokratie nicht wohlfühlen, gesetzlich privilegieren?

      Ich kann mir diese Irrationalität nicht erklären. Es sei denn, dass sich bei Angela Merkels CDU seit der Spendenaffäre 2000 tatsächlich nichts geändert hat.

       
       
  29. Christian

    Es ist doch völlig Wurst, ob diese dämliche Idee eines LSR je umgesetzt wird oder nicht. Denn News-Aggregatoren wie Google und Co. werden niemals auch nur einen Cent an irgendwelchen Lizenzgebühren zahlen.

    Google und Co. schmeißen die Verlagsseiten zur Not einfach aus ihrem Index und dann ist das Geschrei bei Leuten wie Herrn Keese groß….

    Ich lass mich überraschen und bin gespannt wie es weiter geht. Denn egal wie es ausgeht:

    Verlage wie Axel Springer müssen endlich mal anfangen eigene Geschäftsmodelle zu entwickeln. Hört auf zu heulen! Fangt an. Tut was!

    Schließt Euch doch zusammen und macht eine eigene Nachrichten-Suchmaschine, macht eine Paywall,…

    Was auch immer! Aber hört auf damit die Leute mit diesem LSR-Unfug zu nerven!

     
     
    • @ Christian: Lesen Sie irgendwelche Nachrichten? Wir machen ein Drittel unseres Umsatzes im Internet und haben Dutzende neuer Geschäftsmodelle erfolgreich etabliert. Nur ist mit Journalismus bisher aus den genannten Gründen leider nicht viel oder gar nichts zu verdienen. Paywalls haben wir in Hamburg und Berlin seit Jahren. Die WELT startet ein neues Online-Abo-Modell in Bälde. Nichts davon scheinen Sie zu wissen. Ich empfehle, mehr zu lesen, bevor Sie sich öffentlich äußern. Was die gemeinsamen Plattformen angeht: Sie werden mitbekommen haben, dass das Bundeskartellamt eine gemeinsame Plattform der Fernsehsender untersagt hat.

       
       
  30. Werter Herr Keese,

    ich hatte ihnen bereits erklärt, wie die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Anstatt auf diesen recht konkreten Vorwurf einzugehen und ihn zu widerlegen, behaupten Sie weiterhin und fälschlicherweise das Gegenteil.

    „Nach dem aktuellen Entwurf dürfen Blogger zwar im Rahmen des Zitatrechts Teile von Presseinhalten entgeltfrei und ohne zu fragen verwenden. Nur ergibt sich hieraus das Problem, dass eine Suchmaschine oder ein Aggregator eben gegen das Leistungsschutzrecht des jeweiligen Verlags verstößt, wenn das Snippet des Blogbeitrags das Zitat miterfasst und die Lizenzierung nicht geregelt ist. Wie soll denn automatisiert erkannt werden, ob ein Text in einem Blogbeitrag eigentlich unter einem Leistungsschutzrecht steht und deshalb nicht verbreitet werden darf? Folglich müssen Suchmaschinenbetreiber entweder alle Blogs aus dem Index nehmen oder mit allen™ Verlagen™ Lizenzvereinbarungen abgeschlossen haben.

    Im Übrigen ist es egal, ob es sich um ein Blog oder eine Verlagsseite handelt. Angenommen SPON einigt sich mit Google und AS habe noch keine Einigung erzielt. Sobald ein Redakteur von SPON irgendeine AS Publikation zitiert, wird der Artikel praktisch mit Leistungsschutzrechtsansprüchen infiziert. Google dürfte kein Snippet des SPON Artikels erzeugen, das gleichzeitig Teile des AS Artikels enthält. Somit muss Google auch Artikel aus dem Index entfernen, die von SPON kommen, um nicht gegen das Leistungsschutzrecht von AS zu verstoßen.“, mein Kommentar in ihrem Blog

    http://www.presseschauer.de/?p=1905

     
     
    • @ Daniel Schultz: Wie schon bei Twitter gesagt: Sie haben den Anknüpfungspunkt beim geplanten Leistungsschutzrecht bis heute nicht verstanden. Darauf beruhen Ihre Irrtümer. Ihnen ist entgangen, dass es immer nur um das gewerbliche Kopieren von Verlagsseiten geht. Alles, was anderswo oder sonstwo mit Texten stattfindet, die irgendwann einmal auf einer Verlagsseiten gestanden haben, wird vom LSR nicht erfasst. Glauben Sie mir, es ist so. In diesem Punkt irren Sie einfach.

       
       
      • Wenn es diesen “Anknüpfungspunkt” geben sollte, muss er sich ja im Gesetzesentwurf wiederfinden, da die anderen Leistungsschutzrechte das von ihnen beschworene Konzept nicht kennen. Bitte zitieren Sie doch die relevanten Stellen des Entwurfs, aus dem Sie das herauslesen.

        Übrigens hatten Kai Biermann und ich schon einmal ihren Aussagen glaubt und wurde wir wurden von ihnen enttäuscht.

         
         
        • @ Daniel Schultz:

          Gesetzestext:

          § 87f Abs. 2

          Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.

          In Verbindung mit Abs. 1

          Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

          heißt “redaktionell-technische Festlegung”, dass es sich um die konkrete technische Festlegung auf der Webseite des Presseverlegers handelt. Nur was dort festgelegt ist, sprich: liegt, wird vom Leistungsschutzrecht erfasst. Das heißt: Alles, was anderswo liegt, ist vom Leistungsschutzrecht nicht erfasst. Deswegen ist Ihre These von der Einschränkung der Meinungsfreiheit in keiner Weise gerechtfertigt.

           
           
  31. Heller

    “Was muss in der politischen Kommunikation alles schief gelaufen sein, um diesen haarsträubenden Unsinn in den Köpfen von Empfängern ankommen zu lassen?”

    Sicherlich dazu bei trägt das Leistungsschutzrecht an sich. Es ist mir immer noch nicht klar, was Sie damit überhaupt bezwecken wollen, obwohl ich Ihren Blog ausführlich lese. Was Sie schützen wollen, ist nachweislich bereits geschützt, weil Sie bei Suchmaschinen die Snippets nicht anzeigen müssen. Kopieren der Texte auf einer Websiete ist bereits per Urheberrecht verboten.

     
     
  32. kleitos

    „Verleger sollen den Abschluss von Lizenzverträgen fordern dürfen, wenn gewerbliche Suchmaschinen oder Aggregatoren Textauszüge oder ganze Texte von den Verlagsseiten kopieren und auf ihren eigenen Seiten anzeigen.“

    Fordern dürfen die Verlage doch ;-)

    Den Ausführungen von Herrn Ksoll schließe ich mich an wobei für mich vier Fragen offen bleiben:

    1.) Wieviele Zeichen hat den ein Textauszug minimal und maximal?

    2.) Kann ein Link auch ein Textauszug sein?

    3.) Ab wann handele ich “gewerblich”? Ist z.B. ein Werbebanner in einem Blog ein Indiz für “gewerbliches Handeln”?

    4.) Was genau ist das Unterscheidungsmerkmal beim LSR hinsichtlich einem Zitat und einem Textauszug?

     
     
    • kleitos

      Wenn solch einfache Fragen bezüglich des LSR offensichtlich nicht so leicht zu beantworten sind, dann hat man bereits hier einen Vorgeschmack auf die zu erwartende Rechtsunsicherheit mit all ihren wenig positiven Folgen, welche ein LSR uns bescheren wird.

       
       
  33. (Pingback)

    [...] Jahren der politischen Auseinandersetzung schmerzt es jetzt besonders, wenn der politische Gegner ausgerechnet eine gescheiterte Petition gegen uns zu Felde führen (Keese-Link) kann. Und das dann auch noch bei den Weichspülern in SPD und Grün dazu führt, dass [...]

    Petitionen sind fürn Arsch | Metronaut.de - Big Berlin Bullshit Blog

    11. Oktober 2012

     
  34. Wie kommen Sie darauf, dass die Petition gescheitert sei? Der Bundestagspetitionsausschuss hat sie doch noch gar nicht behandelt. Das Quorum bewirkt nur, dass bei mehr als 50.000 Petenden die Erörterung im Petitionsausschuss öffentlich sein muss. Dann macht er sie halt geheim.

    Aber wir wissen jetzt, dass über 20.000 Bürger das LexKeese nicht wollen und dies mit ihrem Namen im Deutschen Bundestag hinterlegt haben. So viele bekannte Namen haben Sie für Ihr LexKeese noch nicht hinter sich gebracht.

    Wir wissen auch, dass der Bundesrat eine andere Meinung hat als die Bundesregierung unter Lobbyarbeitseinfluss von Herrn Keese von der Springer AG.

    Wir wissen nicht, was der Bundestag damit in mehreren Lesungen damit macht (beim Melderecht hatten wir eine 180-Graddrehung zwischen 2.ter und dritter Lesung). Wir wissen nicht, was der Bundespräsident damit macht. Beim Zugangserschwerungsgesetz hat er mehr als sein halbes Jahr geprüft bis zur Unterschrift und nach Inkrafttreten haben die selben Personen im Bundestag, die es wollten, wieder abgeschafft.

    Wir werden sehen, wie sich das entwickelt. Im schlimmsten Fall verlieren wir wieder ein paar Jahre wie bei dem hysterischen Zugangserschwerungsgesetz.

    Klar scheint mir, dass wir Presse, Rundfunk und Internet trennen müssen. Wir brauchen im Grundgesetz eine Internetfreiheit, wie wir sie auch für Presse und Rundfunk haben. Das Herumgewürge an Gesetzen aus alter Zeit ist wenig zielführend.

    Wenn wir dann zu einem Leistungsschutzrecht im Internet kommen sollten, dann werden wir es für alle im Internet Leistungen über das Urheberrecht hinaus erbringen einführen und nicht Presse privilegieren, weil sie früher auf Papier gedruckt hat. Wenn ein Blogger im Selbstverlag nicht nur eigenen TExt schöpft sonst auch verlagstypische Leistungen erbringt, dann müssen die genauso geschützt werden wie die Leistungen von denen,. die früher auf Papier gedruckt haben. Für die Asymmetrie nach historischer Vergangenheit im jetzigen Regierungsentwurf gibt es keinerlei sachlichen Grund, außer das Blogger nicht so viel in Lobbyismus investieren.

    Es bleibt also spannend, ob wir ein Leistungsschutzrecht für Papierverlage im Internet bekommen und wenn ja, wie es aussieht.

    Ich persönlich glaube nicht, dass der Petitionsausschuss mangels erfüllten Quorums seine Behandlung der Petition geheim halten können wird.

     
     

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