Diebstahl und andere Kleinigkeiten



Begeisterte Zeitschriftenleser im Netz.
Bild der Panzerknacker mit freundlicher Genehmigung
von Disney / Egmont Ehapa

Mein Beitrag über Downloads illegal gescannter Zeitschriften hat eine Vielzahl von Kommentaren ausgelöst. Weil viele Kommentatoren ähnliche Argumente verwenden und es etwas unübersichtlich wäre, auf jede Anmerkung einzeln zu antworten, hier eine Zusammenstellung der zehn wichtigsten Kritikpunkte, ergänzt um meine Antworten.

Kritikpunkt 1: Gescannte Zeitschriften und Zeitschriften sind nichts Neues. Die gibt es seit Jahren. Interessant ist, dass Verlage das jetzt erst bemerken und sich darüber echauffieren.

Richtig, Zeitschriften werden seit Jahren gescannt. Dennoch wird in der Debatte um Urheber- und Leistungsschutz immer wieder behauptet, es gäbe keinen organisierten, gewerblichen Diebstahl von Autoren- und Verlagsleistungen im Netz. Angesichts der erdrückenden Beweislage habe ich diesen Einwand nie verstanden. Nun kann er endgültig als widerlegt betrachtet werden. Die Kommentatoren meines Beitrags überbieten sich mit Hinweisen auf illegale Plattformen. Für künftige Diskussionen über das Urheberrechtsgesetz können wir deswegen festhalten: Im Netz finden massive illegale Vervielfältigungen von Verlagsinhalten statt.

Kritikpunkt 2: Verlage vollziehen im eigenen Geschäft jetzt nach, was in der Spiele-, Film- und Musikbranche seit Jahren geschieht. Empörung ist nicht angebracht.

Viele Verlage wissen, dass sie neue Geschäftsmodelle entwickeln und innovativ sein müssen. Axel Springer nimmt dabei eine Vorreiterrolle wahr. Zum Konzern gehören (als Mehrheitsbeteiligungen oder zur Gänze) Idealo, Zanox, KaufDa, SeLoger, Stepstone, Gamigo, Stylebook, iKiosk, Bild.de, WELT HD, Finanzen.net sowie viele andere erfolgreiche digitale Produkte. Rund ein Drittel des Konzernumsatzes kommt aus dem Internet, Tendenz steigend.

Erlöse stammen längst nicht mehr nur aus Anzeigen, Abonnements und Einzelverkäufen. Wir verkaufen auch virtuelle Golfschläger für browserbasierte Netzwerkspiele, 360-Grad-Rundumansichten auf Immobilienportalen und Premiumpakete für Stellensucher. Wir verdienen Geld mit Apps, Verticals, Leadgeneration und Transaktionsgebühren. Wir sind innovativ. Das aber ist kein Grund, dem Diebstahl unseres Eigentums tatenlos zuzuschauen. Deswegen setzen wir uns dafür ein, Piraterie entschlossen zu bekämpfen.

Kritikpunkt 3: Die Erfahrungen anderer Branchen lehren, dass es sinn- und zwecklos ist, gegen illegale Kopien vorzugehen.

Nein, die Erfahrungen anderer Branchen zeigen das Gegenteil. Das Verbieten von Kino.to war ein wichtiger Erfolg für die Filmindustrie. Dass Kino.to unter neuem Namen und an anderer Stelle wieder aufersteht, ist kein Grund, diese Neugründungen nicht ebenso entschlossen zu bekämpfen. Wenn illegale Musik-Tauschplattformen nicht bekämpft würden, hätten selbst preiswerte Flatrate-Dienste wie Spotify keine große Chance, geschweige denn Marktplätze für Einzelverkäufe.

Kritikpunkt 4: Die Flut der Raubkopien ist nicht einzudämmen. Daher sollten die Verlage aufhören zu jammern, den Widerstand gegen illegale Kopien einstellen und sich darauf konzentrieren, innovative, leicht bedienbare Produkte zu erschwinglichen Preisen auf den Markt zu bringen. Sonst steuern sie in den Untergang.

Wir jammern nicht. Wir wehren uns nur gegen Diebstahl. Das müssen wir tun. Würde die Musikindustrie den Piraten freien Lauf lassen, hätten ehrliche Marktplätze wie iTunes wenig Chancen. Der Aufbau neuer, moderner Geschäftsmodelle und die Verfolgung von Piraterie schließen sich nicht aus, sondern bedingen einander. Warum soll der Kunde auch nur einen Cent bezahlen, wenn es dank der Panzerknacker alles umsonst gibt? Wer als Verlag illegal kopierte Zeitschriften tatenlos hinnimmt, wird auf Dauer gar nichts mehr verkaufen.

Wir können nicht darauf bauen, dass im Internet alle Ausgaben kostenlos verbreitet werden, treue Kunden aber aus Liebe zum Papier und dem opulenten haptischen Erlebnis weiter unbeirrt die gedruckte Ausgabe kaufen, wie einige Kommentatoren nahe gelegt haben. Das wird leider nicht reichen.

Kritikpunkt 5: Der Download bei Filesonic ist nicht zwingend kostenpflichtig. Man kann alles auch kostenlos herunter laden.

Stimmt. Versteckt auf der Seite findet sich der Knopf zum langsamen, kostenlosen Herunterladen. Dies zeigt zweierlei: Erstens ist es damit noch viel günstiger als beschrieben, an illegale Kopien zu kommen, was mein Argument der Schutzbedürftigkeit von Autoren und Verlagen untermauert. Zweitens legen es die Server-Dienstleister wie Filesonic darauf an, Abos für schnellere Downloads zu verkaufen und die Gratis-Optionen schlecht sichtbar zu verstecken.

Das Geschäftsmodell dieser Dienstleister besteht zu einem Gutteil darin, Diebesgut an Kunden auszuliefern, die genau wissen, dass es Diebesgut ist. Die Server-Dienstleister bemühen sich, durch die Wahl einer geschickten Rechtskonstruktion rechtlich unbescholten zu bleiben. Dieses Geschäftsmodell ist aber weder lauter noch nachhaltig.

Ein Kommentator hat einen Vergleich zu Paket-Logistikern gewählt, die angeblich auch illegale Güter zustellen und für den Inhalt der Sendung nicht verantwortlich gemacht werden. Doch der Vergleich hinkt. Postdienste sind nicht bösgläubig, denn sie wissen nicht, was in den Paketen steckt. Die Betreiber einschlägiger Server-Plattformen hingegen sind zweiffelos bösgläubig, denn sie wissen genau, was bei ihnen über die Server geschoben wird, und wenn sie es nicht wissen, könnten und müssten sie es wissen.

Warum? Weil sie sehen, wer mit welchem Marketing auf sie verlinkt und dabei unverhohlen mit illegalen Kopien wirbt. Darin unterscheiden sie sich von UPS, FedEx oder DHL, die garantiert keine Pakete zustellen würden, für die öffentlich laut geworben wird mit dem Versprechen: „Erstklassige Hehlerware zum unschlagbaren Preis von Null“. Renommierte Paketdienstleister wissen, worin ihre rechtliche und ethische Verantwortung besteht, und sie wählen keine trickreichen Umgehungen, um ihren Hals aus der Schlinge zu ziehen. Das haben sie den einschlägigen Download-Plattformen voraus.

Kritikpunkt 6: Mit deutschen Zeitschriften findet genau dasselbe statt wie mit amerikanischen. Das im Blog angeführte amerikanische Beispiel zeigt nur, dass Verlage nicht wissen, was in Deutschland geschieht.

Nahezu jede Zeitschrift gibt es illegal gescannt im Netz. Das amerikanische Beispiel war willkürlich gewählt. Kommentatoren unter dem Beitrag und Twitterer haben zahlreiche Beispiel zugeliefert, wo man deutsche Zeitschriften bekommt. Die Verlage haben die Diebeswelle durchaus mitbekommen, und zwar nicht erst heute. Seit zwei Jahren fordern sie ein Leistungsschutzrecht – immer mit der Begründung, dass sie ein eigenes Recht zum Schutz gegen illegale Kopien benötigen.

Kritikpunkt 7: Die Aussage „Jeder illegale Download bedeutet einen Verkauf weniger“ ist inhaltlich falsch. Längst nicht jeder, der eine Zeitschrift kostenlos herunter lädt, wäre auch bereit, für sie zu bezahlen.

Stimmt, nicht jeder Leser einer Raubkopie hätte sich eine Zeitschrift gekauft. Vielleicht nur jeder zweite, dritte, vierte oder zehnte. Auf jeden Fall zerstört Piraterie Verkaufschancen und bringt die Menschen und Firmen, die Fantasie, Mühe und Geschick in das Produkt investiert haben, um den Lohn ihrer Arbeit. Piraterie ist nicht nur illegal, sie ist vor allem unfair.

Kritikpunkt 8: Das Anfertigen einer digitalen Kopie richtet keinen Schaden an. Schließlich wird das Original dadurch weder beschädigt noch abgenutzt.

Doch, sie richtet Schaden an. Es kommt nicht darauf an, ob das Original abgenutzt wird. Auch der Käufer einer legalen Kopie zahlt nicht für ein Abnutzungsrecht am Original. Er zahlt für eine Nutzungslizenz. Jede Raubkopie richtet einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe der entgangenen Lizenzen an. Eine Analogie ist das Schwarzfahren: Die alte Schwarzfahrer-Schutzbehauptung, dass er keinen Schaden anrichte, weil der Zug ja auch ohne ihn gefahren wäre, ist deswegen falsch, weil eine Fahrkarte nicht einen Anteil der Gesamtkosten umlegt, sondern unabhängig von den Gesamtkosten ein Beförderungsrecht einräumt. Man zahlt im Zug keine Kostenumlage, sondern erwirbt ein Beförderungsrecht. Fährt man schwarz, tritt unweigerlich ein Schaden ein, weil man ein Recht wahrnimmt, für das man nicht gezahlt hat.

Kritikpunkt 9: Um Kunden zu gewinnen, sollten sich Verlage lieber etwas Neues einfallen zu lassen.

Sie lassen sich ständig etwas Neues einfallen – von Ausgabe zu Ausgabe wird alles komplett neu gemacht. Weder Musik noch Film oder Buch produzieren soviel und so regelmäßig Neues wie Presseverlage. Und trotzdem – oder gerade deswegen – wird ihre Arbeit illegal kopiert. Wie kann es dann, anempfohlen von einigen Kommentatoren, ein Mittel gegen Raubkopien sein, sich viel einfallen zu lassen? Wäre das ein Ausweg, gäbe es keine Raubkopien. Es gibt sie aber.

Kritikpunkt 10: Das Urheberrecht muss endlich nutzerfreundlich gestaltet werden, um dem Abmahnunwesen Einhalt zu gebieten.

Dieses Argument könnte man vielleicht anführen, wenn ein Kreativer Versatzstücke einer Zeitschrift benutzt hätte, um ein neues Werk – ein Mash-Up – zu erstellen, und daraufhin von Abmahnanwälten verfolgt würde. Darum ging es in dem Beitrag jedoch nicht. Es ging um Raubkopien ganzer Zeitschriften ohne einen einzigen kreativen Beitrag der Kopisten. Wer sich in diesem Zusammenhang über Abmahnungen beschwert, sollte ehrlicherweise ganz offen sagen: „Ich möchte stehlen und fühle mich belästigt, wenn mich jemand dabei stört.“ Wer Zeitschriften stiehlt, muss wissen, dass er Autoren und Verlagen damit auf Dauer die wirtschaftliche Grundlage entzieht. Er zerstört, was er mag. Klug ist das nicht.

 

 

77 Kommentare

 
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  43. Christoph Keese

    Lieber Herr Dr. Kohlschütter

    offizielle schriftliche Vorschläge der Verlegerseite gibt es auf ausdrücklichen Wunsch der Politik nicht. Wir wurden gebeten, unsere Vorschläge mündlich vorzutragen. Dies haben wir Ende 2010 in einem Gespräch mit dem Ministerium getan. Danach haben wir den mündlichen Vorschlag veröffentlicht. Er steht seitdem als Diskussionsgrundlage zur Verfügung. Ausführlich dargestellt finden Sie ihn in diesem Blog hier. Kürzere Fassungen finden Sie auf den Webseiten der Verbände BDZV und VDZ.

     
     
  44. Feynman

    Ich lese mich gerade in die Debatte ein. Einige Frage:

    > Im Netz finden massive illegale Vervielfältigungen
    >von Verlagsinhalten statt.
    Gibt es datz belastbare Zahlen? Auf welcher Grundlage wird von “massiv” gesprochen. Sind Downloadzahlen von Filehostern irgendwo öffentlich zugänglich? Gibt es belastbare Zahlen zur Anzahl zum Beispiel der “gestohlenen” Spiegel-Auflage? Bedeutet “massiv” in diesem Zusammenhang, dass von einem Anteil von 1% der Auflage gesprochen wird? Oder mehr? Vielleicht weniger?
    Kurz: Auf welchen Quellen und Fakten beruht diese Erwiderung?

    Hierzu passend:
    >Das Geschäftsmodell dieser Dienstleister besteht zu
    >einem Gutteil darin, Diebesgut an Kunden
    >auszuliefern, die genau wissen, dass es Diebesgut
    >ist.

    Worauf beruht diese Annahme, vor allem in dieser pauschalen Form. Bitte verstehen sie, dass ich eine Erwiderung in der Form: “Das ist offensichtlich und liegt in der Natur der Sache” oder ähnliches nicht akzeptieren kann.

    >Würde die Musikindustrie den Piraten freien Lauf
    >lassen, hätten ehrliche Marktplätze wie iTunes wenig
    >Chancen.
    Ist es für nicht umgekehrt denkbar: Dass die illegalen Angebote immer genau dann zurückgehen, wenn es legale und aus Verbrauchersicht angemessene Alternativen gibt? (Siehe z.B. eben genau den durchschlagenden Erfolg von iTunes)

    >Auf jeden Fall zerstört Piraterie Verkaufschancen
    Warum halten sie es für undenkbar, dass jemand, der ein Produkt kaufen möchte, dieses vorher erst auf Herz und Nieren testen will ohne direkt zur Kasse gebeten zu werden? Wenn man abstreitet, dass aus “Raubkopierern” Abo-Kunden werden können, dann zeigt das nur eins: Dass man ein sehr begrenztes Vertrauen in die Qualität der eigenen Leistung / das eigenen Produkts hat.

    Ich weiß wohl, dass meine Nachfragen unausgewogen und tendenziös sind – allerdings in meinen Augen nicht stärker, als ihre eigenen Ausführungen.

    Im übrigen vielen Dank für den sachlichen Ton, mit dem sie den Kommentatoren hier begegnen.

     
     
    • Christoph Keese

      Hier gern Antworten auf Ihre Fragen:

      1. Zahlen: Downloadzahlen von Filehostern sind nicht öffentlich zugänglich. Näherungsweise muss mit den öffentlich zugänglichen Reichweitenzahlen geschätzt werden. Avaxhome erzielt als Reichweite nach Alexa.com etwa 0,1% des weltweiten Internet-Traffics. Damit hat es eine ernst zu nehmende Größenordnung. Allerdings enthält Avaxhome weitaus mehr Medien als Zeitungen und Zeitschriften, und unter diesen weitaus mehr als nur deutsche. Zu beachten ist, dass Avaxhome nur eine von Dutzenden Downloadplattformen darstellt.

      2. Bösgläubigkeit: Der Downloader ist im Geschäftsverkehr gewohnt, dass die jeweiligen Zeitungen und Zeitschriften Geld kosten. Auf Avaxhome bekommt er sie gratis angeboten. Es wird damit geworben, dass die Downloads keine Wasserzeichen enthalten. Der Downloader weiß oder muss wissen, dass er illegale Ware bezieht.

      3. Reziproke Beziehung zwischen legalen und illegalen Downloads: Das kann ich nicht beurteilen.

      4. Testen / Kaufbereitschaft: Testen ist ein wichtiger Aspekt bei der Gewinnung von Kunden. Daher bieten nahezu alle Verlage Probeabonnements an – in körperlicher oder digitaler Form. Avaxhome holt jedoch keine Genehmigungen von Verlagen ein. Daher handelt es sich um umgenehmigte Vervielfältigungen. Ob und in welchem Umfang ein Verlag Testlesen ermöglichen möchte, muss er selbst entscheiden. Downloadplattformen können diese Bereitschaft nicht einfach stillschweigend und in jedem Umfang voraussetzen. Abgesehen davon, dass sie gar keine Abonnement-Möglichkeiten anbieten und noch nicht einmal auf die Webseiten der Verlage verlinken.

       
       
      • Feynman

        >1. Zahlen: Alle diese Unwägbarkeiten in Betracht gezogen: Auf welche Anzahl von illegal heruntergelandenen deutschen Printmedien kommt man also?
        0,1 % von etwa 15.000 PB an Daten (Wikipedia) wären 15 PB Traffic, die avaxhome abwickelt. Wäre davon je ein Drittel in Asien, den USA und Europa angesiedelt, kämen wir auf 5 PB. Unterstellen wir einen Anteil von Printmedien von 10% (Was sehr sehr viel ist in Anbetracht der kleinen Dateigrößen) bleiben 500000 GB. Nehmen wir an, die Hälfte davon seien “redlich” hochgeladene Dokumente. (Wissenschaftliche Paper, Unterlagen von NGO, geleakte Geheimdokumente, Handbücher von technischen Geräten, Open Access-Inhalte (Lehrbücher, technische Handbücher etc.), private Inhalte, Plakate, Poster, Gewinnspiele…) und von der anderen Hälfte stamme tatsächliche der Großteil (50%) vom deutschen Zeitschriftenmarkt.

        Dieser bestehe aus Tages-, Wochen- und Monatszeitschriften zu gleichen Teilen, mit jeweils zum Beispiel 10 relevanten Organen. Das sind ~25.000 Ausgaben, also über den Daumen eine halbe Million Seiten.

        Dann bleibt uns pro Zeitschriftenseite ein Downloadvolumen von 250 Megabyte. Nehmen wir mal an, eine Datei sei 2,5 MB groß, dann wird jede Seite 100 Mal “gestohlen”. Da avaxhome nur einer vonv vielen Hostern ist, von denen es laut ihrer Aussage “Dutzende” gibt, dann landen wir bei 2500 Diebstählen.
        (Ich unterstelle zu Ihren Gunsten, dass bei jedem einzelnen Hoster ein flächendeckendes Angebot sämtlicher verfügbarer Zeitschriften existiert. Wie realistisch das ist, mögen andere beurteilen)

        Das ist im Fall der WELT ein Zehntel-Promille der Auflage.

        Ich bin weiterhin bereit zu erklären, dass ich mich leicht um eine Größenordnung verschätzt haben kann.

        Dann landen wir bei einem Anteil von 1 Promille. Ich werfe an dieser Stelle mal das Wort “Verhältnismäßigkeit” in den Raum und unterstelle, dass die in diesem Beispiel in Frage kommende Summe vn 50.000 Euro leicht wieder aufgefressen würde, wenn Rechteinhaber von Fotos, de aus sozialen Netzwerken entwendet wurden oder Beiträge, die von Bloggern gestohlen und in der Zeitung verarbeitet wurden, mit einem Leistungsschutzrecht ebenfalls anständig bezahlt würden.

        >2. Der Downloader weiß oder muss wissen, dass er
        >illegale Ware bezieht.
        Korrekt, aber ihr Punkt sowie meine Replik bezog sich auf den Dienstleister und nicht auf den Downloader.

        > 3. Reziproke Beziehung zwischen legalen und illegalen
        > Downloads: Das kann ich nicht beurteilen.

        Sie können es nicht beurteilen, unterstellen aber dass es sich so verhält, wie es für ihre Sichtweise passend ist (nämlich umgekehrt als ich es formuliert habe) ?

        Dazu fällt mir jetzt wirklich kein passender Kommentar mehr ein.

        >4. Zugegeben, mit genügend Aufwand kann man auch günstige Proben von Zeitschriften bekommen. Dennoch machen sich hier die Verlage in der Regel das Leben unnötig schwer.

         
         
  45. shadaik

    Mal abgesehen davon, dass der Vorreiter und der mit der Schlussleuchte keineswegs identische Rollen im Zug sind:
    “Das Verbieten von Kino.to war ein wichtiger Erfolg für die Filmindustrie”
    Nein, aber eine wichtige Schlagzeile. Was zugegebenermaßen auch eine Art von Erfolg sein kann. Allerdings eher für die Download-Plattformen, die sich jetzt über das Opferlamm kino.to freuen können.

    Davon ab bleibt es weiterhin dabei: Die Schädlichkeit der Plattformen behaupten Sie zwar, belegen Sie aber nicht. Ihre Behauptung mag ja logisch erscheinen, ist aber in anderen bereichen (namentlich im Literaturbetrieb) bereits widerlegt.
    Hier ist zudem die Frage interessant: Ja, die Plattformen existieren. Aber wie stark werden sie denn genutzt? Offenbar sind sie ja nicht sehr bekannt, sonst käme ja nicht ständig die Behauptung auf, es gäbe sie nicht.

     
     
    • Christoph Keese

      Danke für Ihre Anmerkungen.
      Illegale Kopien waren nicht schädlich für die Buchbranche? Das ist mir neu. Gibt es dazu Zahlen? Alle mir bekannten Buchverlage sagen das Gegenteil.
      Über die Nutzung der Plattformen liegen keine verlässlichen Zahlen vor. Es wird aber wichtig sein, Nutzung und Effekt quantitativ zu bewerten. Darin stimme ich Ihnen zu.

       
       
      • shadaik

        Da müssen Sie die Autoren fragen, nicht die Verlage.
        Bekannt sind hier Cory Doctorow und Paulo Coelho, die ihre Buchabsätze teilweise verzehnfacht haben, indem sie ihre Bücher kurzerhand selber piratierten (Doctorow offenauf seiner Webseite, Coelho gab es erst nachträglich zu).

         
         
  46.  
  47.  
    • Christoph Keese

      Ich kann Ihren Einwand nicht verstehen. Die Betreiber von Kino.to werden strafrechtlich verfolgt und es ist gezeigt worden, dass Linkplattform, Downloadbetreiber und Uploader miteinander im Bunde standen. Es sind kriminelle Strukturen aufgedeckt und unterbunden worden. Natürlich ist das ein Erfolg.
      Dass neue Anbieter entstehen, schmälert diesen Erfolg nicht. Verbrechensbekämpfung ist niemals abschließend. Ihr Argument würde übertragen auf andere Straftaten folgendermaßen lauten: “Der gesuchte Betrüger ist zwar gefasst worden, aber es hat schon wieder einen neuen Betrug gegeben. Deswegen kann man beim Fassen des ersten Betrügers nicht von eimen Erfolg sprechen.” Diese Argumentation ist doch absurd.

       
       
  48. karpatenhund

    Es ist immer noch eine unbewiesene Behauptung, dass Geschäftsmodelle von Direktdownloadanbietern unlauter sind. Ersten müsste man dafür nachweisen, dass diese Betreiber genau wissen, was wo auf den Servern hochgeladen wird; daran kann man deswegen zweifeln, weil dieses Geschäftsmodell vollautomatisch abläuft und eine Überprüfung jeder hochgeladenen Datei problematisch wäre; nicht nur, weil Dateien zum Teil verschlüsselt hochgeladen werden, sondern auch, weil es den Anbieter schlichtweg nichts angeht. Genauso, wie es die Post grundsätzlich nichts angeht, was ich über sie verschicke.
    Entgegen der Aussage oben weiß im übrigen auch jeder Paketdienstleister, dass über ihn nicht nur legale Dinge verschickt werden. Dagegen spricht schon die Wahrscheinlichkeit. Analog zum Anbieter von Direktdownloads müsste man bei dieser Argumentation darüber nachdenken, Paket- oder Postdienstleister dazu zu verpflichten, Pakete und Briefe aus fragwürdigen Quellen verschwinden zu lassen oder gesondert zu überprüfen.

    Abgesehen davon hat es immer noch einen faden Beigeschmack, wenn ausgerechnet Zeitungs- und Zeitschriftenanbieter sich darüber beschweren, wie unfair die Welt doch wäre. Entgegen der eigenen Annahme leisten diese Unternehmen auch keine kreative Leistung. Nicht umsonst ist das Urheberrecht in Deutschland an den Urheber – die natürliche Person – geknüpft. Und was Journalisten aktuell verdienen und wie die Arbeitsbedingungen zumindest in weiten Teilen aussehen, bedarf glaube ich keiner Erläuterung.

    Ich finde es richtig, wenn Urheber von ihren Werken profitieren wollen; Allerdings soll das Urheberrecht einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und dem Interesse der Allgemeinheit schaffen. Zur Zeit sehe ich da eine ganz massive Fehlentwicklung, die keine der beiden Gruppen begünstigt, sondern Dritte: Verlage, Verwertungsgesellschaften, Produzenten.

     
     
    • Christoph Keese

      Danke für Ihre Anmerkungen.
      Natürlich geht es den Postdienstleister etwas an, was über ihn verschickt wird. Handelsware durchläuft den Zoll. Unverzollte Pakete werden aufgehalten und man muss sie beim Zoll auslösen. Drogen, Sprengstoffe, illegale Waffen – das alles kann nicht einfach zur Post gebracht und aufgegeben werden. Richtig, Logistiker wissen nicht, was in jedem Paket steckt, und es wird sicherlich manches Illegale durchrutschen. Das habe ich nicht bestritten. Ich habe abgestellt auf die Bösgläubigkeit, also auf das vorab erlangte Wissen des Logistikers. Wenn er – etwa durch Werbung oder einen Aufkleber auf dem Paket – darüber informiert wird, dass die Sendung illegale Stoffe enthält, wird er sie nicht zustellen. Anders verhalten sich die Downloadplattformen, die den illegalen Inhalt der von ihnen zugestellten Güter kennen oder zumindest kennen müssten. Ich sage nicht, dass sie sich zwingend illegal verhalten, denn der Rechtsrahmen für Telekommunikation ist weitaus laxer als für Logistiker. Ich sage nur, dass manche Downloadplattformen – natürlich längst nicht alle – sich diese Tatsache zunutze machen und dem Vertrieb illegaler Güter Vorschub leisten. Dies mag rechtlich angreifbar sein, moralisch verwerflich ist auf jeden Fall.
      Kreative Leistungen der Verlage: Leistungsschutzrechte schützen ausdrücklich nicht die kreative Leistungen von Werkmittlern, sondern deren Investitionen. Das ist ein Unterschied. Urheberrechte und Leistungsschutzrechte werden beide im Urheberrechtsgesetz normiert. Richtig, Urheberrechte sind an den Urheber geknüpft. Das machen Verlage ihnen nicht streitig. Ihnen geht es um den Schutz ihrer eigenen Investitionen durch ein Leistungsschutzrecht.
      Gerechter Ausgleich: Im Grundsatz stimme ich Ihnen zu, aber nicht in der Schlussfolgerung. Presseverlage sind durch das Urheberrechtsgesetz heute gar nicht geschützt. Also kann es nicht sein, dass dieses Gesetz die Verlage mehr begünstigt als die Urheber. Die Verwertungsgesellschaften ziehen Geld für Urheber ein. Sie schütten es fast vollständig an sie aus und behalten nur ihre Verwaltungskosten ein. Gewinne dürfen sie nicht machen. Presseverlage bekommen (bis auf eine winzige Ausnahme) kein Geld von Verwertungsgesellschaften. Auch hier kann ich keine Ungerechtigkeit zu Lasten der Urheber erkennen.

       
       
      • Einerseits hört man immer wieder, dass das Leistungsschutzrecht das Zweitverwertungsrecht der Urheber gefährden würden. Und andererseits stellt sich Günter Krings hin und meint, das Zweitverwertungsrecht würde schaden. Wobei stellenweise unklar ist, ob er die Verlage meint, denen es schaden könnte, auch wenn er tatsächlich die Wissenschaftler als Opfer vorschiebt. Da Günter Krings sich im Wesentlichen als parlamentarischer Verlagslobbyist in Szene gesetzt hat, kann man kaum davon ausgehen, dass er Interessen der Urheber berücksichtigen möchte.

         
         
  49. Lieber Herr Keese!

    Ein interessanter Versuch, das Thema “Urheberrechtsnovelle” und “Leistungsschutzrecht” auf der Bühne der politischen Diskussion wieder ein Stück nach vorn zu rücken. Sozusagen ein Stück in zwei Akten. Zuerst ein von Fehlern strotzender Artikel, der (auch dadurch) mit vielerlei guten wie zu erwartenden Kommentaren goutiert wird. In Akt Numero Zwei garnieren Sie dann eine Auswahl der geernteten Kommentare, fachmännisch drapiert nach Attacke-Kritik und Parade-Argument, auf das Silbertablett für die nächste Lobbyisten-Afterwork-Party.

    Dem geneigten Leser sei Vorsicht bei der Verkostung dieser kalten Platte angeraten. Ein Amuse-Gueule aus bekannten, althütigen Rauchbomben. Ein Hauch von Nichts, welche von der verkochten Hauptspeise ablenken soll; diese wird allen schwer im Magen liegen:

    Mit dem Anspruch auf ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger nämlich, welches Sie so vehement fordern, wird mitnichten dem illegalen Schwarzdrucker das Handwerk gelegt. Was jetzt schon illegal ist und trotzdem gemacht wird, wird dadurch vielleicht “noch illegaler”, aber was schert das schon die paar wenigen raubkopierenden und brandschatzenden Randfiguren, die Sie hier vorsätzlich zum Protagisten küren?

    Sagen Sie doch bitte offen und ehrlich, worum es Ihnen tatsächlich geht.

    Es grüßt herzlich
    Ihr
    Dr. Christian Kohlschütter

     
     
    •  
    • Christoph Keese

      Lieber Herr Dr. Kohlschütter,

      danke für Ihren Beitrag. In einem Punkt stimme ich Ihnen sofort zu: Ein weiterer Rechtsanspruch mindert nicht automatisch das Vollstreckungsproblem. Wahrscheinlich lässt er Täter zunächst unbeeindruckt.

      Allerdings bekämen Verlage mit dem Leistungsschutzrecht erstmals eine eigene rechtliche Handhabe gegen Piraterie. Dies würde ihre Lage im Prozess entscheidend verbessern. Dadurch ließen sich Titel leichter und schneller erwirken, was dazu beitragen dürfte, den Verfolgungsdruck auf gewerbliche Kopisten zu erhöhen. Ihr Geschäft fiele dann nicht mehr so leicht. Es entstünden ihnen bisher unbekannte Risiken und Kosten, die sie in ihr Kalkül mit einbeziehen würden und die Piraterie wirtschaftlich weniger attraktiv machten. Dadurch ließe sich mittelbar zumindest eine Eindämmung der Piraterie erwarten. Schon das wäre ein Teilerfolg.

      Sie schreiben, mein Beitrag würde von Fehlern strotzen. Zwei Ungenauigkeiten habe ich oben eingeräumt: Den Download erreicht man auch kostenlos (Stehlen ist also noch einfacher), und nicht jeder Download entspricht einem entgangenen Verkauf (sondern vielleicht nur jeder zweite, dritte, vierte oder x-te).

      Das können Sie mit “strotzen” nicht meinen. Bitte listen Sie weitere Fehler auf, die Sie zu erkennen vermeinen.

      Halten Sie illegale Kopien von Zeitschriften für verwerflich und strafbar? Schreiben Sie den Autoren und Verlagen im Prinzip ein Recht zu, gegen diese Kopien vorzugehen? Mich würde ich Meinung dazu interessieren, denn auf den Kern meines Beitrags gehen Sie in Ihrer Stellungnahme nicht ein.

      Sie fordern mich auf zu erklären, worum es uns ins Wahrheit geht. Offenbar vermuten Sie eine geheime Agenda. Was genau meinen Sie damit? In welche Richtung zielt Ihr Verdacht? Da wir keine geheime Agenda haben, weiß ich nicht, worauf Sie anspielen.

      Mit besten Grüßen
      Christoph Keese

       
       
      • Mir ist immer noch schleierhaft warum Sie auf eine Verschärfung des Rechts pochen, wo doch die Medien Ihres Hauses noch nicht ein Mal mit der aktuellen Rechtsgebung zu Rande kommen. Dass man in Ihrem Hause das Urheberrecht kaum achtet, dürfte mit Ihnen selbst als Beispiel widerlegt sein. Oder sind Sie endlich bereit mir die Tonaufnahme unseres Gemeinschaftswerks zukommen zu lassen?

         
         
      • Lieber Herr Keese!

        Sie haben natürlich vollkommen recht, eine geheime Agenda haben Sie nicht nötig.

        Beim Anblick der drei Panzerknacker unter der knackigen Überschrift “Diebstahl und andere Kleinigkeiten” ist Ihr Leitmotiv schnell erfasst.

        Dennoch kann ich mich dem Eindruck nicht verwehren, dass es für Sie bei dem angestrebten Leistungsschutzrecht für Presseverleger um mehr geht, als um einen Hebel zum Abwehren bösewichtiger Panzerknacker, die eingescannte Zeitschriften bandenmäßig übers Internet verschenken.

        Die brandschatzenden, filesharenden Randfiguren können Sie bereits heute mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren plus Schadensersatz gehörig bluten lassen (und an diesem Strafmaß wird sich auch nichts ändern). Was ist z.B. mit § 9 Abs. 2 VerlG (Gesetz über das Verlagsrecht) in Verbindung mit UrhG §§ 97ff, 106ff bzw. 87a ff.? Was ist mit §3, 4 Nr. 9 UWG?

        Es grüßt recht freundlich
        Ihr
        Dr. Christian Kohlschütter

         
         
        • Christoph Keese

          Lieber Herr Dr. Kohlschütter,

          das Verlagsgesetz gilt für Buchverlage, nicht für Presseverlage. Es kann von uns daher nicht eingesetzt werden. In Prozessen können wir uns nur auf die eingeräumten Rechte der Urheber berufen. Unsere Verträge mit Freien sehen zumeist nur einmalige Nutzungsrechte vor, keine ausschließlichen. Dadurch sind die prozessualen Möglichkeiten stark eingeschränkt. Hilfsweise können wir das Markenrecht zu unseren Gunsten einbringen, aber nur dort, wo die Marke berührt wird, was bei vielen illegalen Kopierakten nicht der Fall ist.

          Wenn ich es richtig verstanden haben, sind Sie für die DATEV tätig. Auch die DATEV ist auf den Schutz ihres geistigen Eigentums angewiesen. Allerdings ist der rechtliche Schutz in diesem Segment deutlich stärker als bei Presseverlagen.

          Mit vielen Grüßen
          Christoph Keese

           
           
          • Lieber Herr Keese!

            Hinsichtlich eines Schutzes geistlichen Eigentums gebe ich Ihnen sofort recht, als dass Werke mit entsprechender Schöpfungshöhe urheberrechtlichen Schutz genießen bzw. genießen sollten.

            Da Sie ja erkannt haben, dass das Verlagsrecht in dieser Konstellation für Sie bislang nicht anwendbar ist, wäre es doch gerade deshalb sinnvoll, diesen Schutz auch auf Ihre Branche auszuweiten! Oder aber Sie gestalten entsprechend die Verträge mit Ihre Autoren neu.

            Dafür bräuchte man kein neues Leistungsschutzrecht.

            Die großen Probleme, die ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, so wie es aktuell gefordert wird, mit sich brächte, haben ja bereits sowohl BITKOM als auch die Bundesrechtsanwaltskammer aufgeführt.

            Wenn es richtig sehe, haben diese Argumente doch herzlich wenig mit raubkopierenden Panzerknackern zu tun, nicht wahr?

            Herzlichst,
            Ihr
            Dr. Christian Kohlschütter

            PS:
            Wie Sie der Information aus meinem Blog entnehmen können (von hier aus durch Klick auf meinen Namen — links zu Beginn meiner Posts — erreichbar), spreche ich nicht für DATEV. Ich äußere hier, in meiner Freizeit, meine rein persönliche Meinung, so wie ich es seit meiner Studienzeit schon getan habe. Ferner handle ich in dieser Hinsicht weder direkt oder indirekt im Auftrag meines Arbeitgebers.

               
             
             
          • Christoph Keese

            Lieber Herr Dr. Kohlschütter

            ein Leistungsschutzrecht im Urheberrechtsgesetz ist ein milderes Mittel als die Ausdehnung des Verlagsgesetzes auf Presseverlage. Die Ausweitung der einräumten Rechte durch Urheber kann auch keine Alternative sein, da dies den Autoren die Möglichkeit zur Zweitverwertung nähme. Dagegen sprechen Autoren und Gewerkschaften sich aus guten Gründen dezidiert aus.

            BITKOM und Bundesrechtsanwaltskammer haben veraltete Entwürfe kommentiert, die von den Verlagen nicht als Vorschlag in die Debatte eingebracht worden sind und nicht Gegenstand des offiziellen Gesprächs im Justizministerium waren. Sie gehen damit vollständig an der Sachlage vorbei. Dazu ausführlicher Beitrag in diesem Blog.

               
             
             
          • Lieber Herr Keese!

            Dann kommen wir der Sache schon näher, auch wenn ich nicht so ganz überzeugt davon bin, dass ein Leistungsschutzrecht ein milderes Mittel sei als die Änderung des Verlagsrechts.

            Könnten Sie mir bitte freundlicherweise die aktuellen Entwürfe zukommen lassen. Dann ließe sich substantieller diskutieren.

            Beste Grüße,
            Dr. Christian Kohlschütter

               
             
             
  50. Andi

    Ich habe eine Verständnisfrage zu Punkt 7:

    Was ein “illegaler Download” ist, kann ich mir vorstellen. Aber ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir erklären könnten, was ich unter einem “illegalen Leser” zu verstehen habe.

    (Ein Download ist eine Handlung. Die kann rechtswidrig sein. Ein Leser ist aber ein Mensch, dem Sie mit dieser Formulierung zwangsläufig die Existenzberechtigung absprechen. Ich nehme zu Ihren Gunsten an, dass dies nicht Ihre Absicht war; gleichwohl sollte für Sie als Journalist eine grössere Sorgfalt bei der Formulierung jedweder Texte allerdings selbstverständlich sein.)

     
     
    • Christoph Keese

      Sie haben Recht. Illegale Leser gibt es nicht. Sprachlich ungenau. Ich werde die Formulierung nachher ändern. Danke.
      22:00 h: Ist umgesetzt.

       
       
  51. Moon

    Ihr ganzes Gejammer relativiert sich sofort, wenn man sieht, wie hier konsistent das völlig falsche Wort vom Diebstahl gebracht wird. Dazu noch die unpassende Analogie zum Schwarzfahren und als krönender Abschluss die Behauptung, Axel Springer sei innovativ.

    Wie peinlich soll es noch werden?

     
     
    • Christoph Keese

      Bitte die Kritik inhaltlich unterlegen. Was ist falsch am Wort “Diebstahl”? Warum trifft die Analogie zum Schwarzfahren nicht zu? Welches der genannten Beispiele für Innovation bei Axel Springer ist nicht innovativ?

       
       
      • Moon

        Das wurde doch schon x-mal durchgekaut, deswegen kauft Ihnen den Begriff ja auch niemand mehr ab: es fehlt hinterher nichts, was man vorher auch schon hatte, wenn jemand gelesen hat ohne zu zahlen. Vorher hatten Sie ein Hetzblatt und hinterher auch. Passt allerdings wieder zum Gejammer über den angeblich “unschlagbaren” Preis von Null. Wie man an Hulu und Netflix sieht, kann man mit vernüftig bepreisten Angeboten ohne Kundengängelung doch gegen free ankommen.

        Zum Schwarzfahrerfall: Das “Beförderungsrecht” ist genauso unsinnig wie der Begriff “geistiges Eigentum”.
        Der Schaden, der höchstens auftreten könnte, wären ungedeckte Kosten für:

        - Abnutzung des Gefährts
        - Mehrkosten durch höheren Verbrauch
        - entgangener Gewinn, falls ein zahlender Gast nicht mitfahren konnte

        Von diesen 3 Punkten trifft auf digitale Erzeugnisse gar nichts zu. Nur weil sich jemand einen hypothetischen Gewinn erhofft, kann er nicht behaupten, er erleide Schaden, weil der sich nicht einstellt. Wenn der Konsument nicht bereit ist, den verlangten Preis zu zahlen, dann erhält der Erzeuger nichts. Ob er das digitale Gut dann konsumiert oder nicht, ändert für den Produzenten rein gar nichts.

        Zum Thema Innovation: Ein und dieselbe Info einer Website in eine App zu packen und nur weil die über das iPad abgerufen wird, plötzlich Geld dafür zu verlangen ist Gängelung (von Deppen zwar, die keinen Browser nutzen können), nichts anderes.

         
         
      •  
        • Christoph Keese

          Ebenso wenig trifft streng juristisch das Wort Raub zu, das in “Raubkopie” vorkommt und von vielen Kommentatoren verwendet wurde. Wollen wir die hier die präzisen gesetzlichen Paragraphen und Begriffe verwenden? Von mir aus gern, aber dann wird die Diskussion um so unverständlicher.
          Sie wissen genau, dass Urheberrechtsverletzungen strafbewehrt sind. Es wäre gut, wenn Sie offenen Rechtsbruch kritisieren würden. In der Diskussion unter dem Beitrag finden sich kaum Kommentare, die das illegale Kopieren kritisieren. Das ist wirklich bedauerlich.

           
           
          • karpatenhund

            Dass eine Handlung strafbewehrt ist, ist kein Argument für die moralische Verwerflichkeit. Recht und Moral sind nicht deckungsgleich.

            Grade im Urheberrecht ist immer wieder in der Diskussion, ob die aktuelle Rechtslage überhaupt zeitgemäß ist. Es gibt sehr gute Gründe dafür, dass zum Beispiel die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zur Anfertigung von Privatkopien erlaubt werden sollte (Beispielsweise, um eine gekaufte Musik-CD als .mp3 auf dem eigenen Rechner zu speichern); zur Zeit aus unerfindlichen Gründen tatsächlich strafbewehrt (wenn auch praktisch nicht verfolgbar). Damit läuft die Forderung, offenen Rechtsbruch zu kritisieren, ins Leere.

            Das ändert allerdings zugegebenermaßen nichts daran, dass dieses beharren auf bestimmten Begrifflichkeiten oder der Hinweis darauf, dass es sich nicht um Diebstahl handelt, albern ist. Schließlich ändern die Begrifflichkeiten nichts am Sachverhalt; ob man das Kind jetzt “Diebstahl geistigen Eigentums”, “Raubkopie” oder “illegalen Download” nennt, macht keinen Unterschied.

               
             
             
          • “Sie wissen genau, dass Urheberrechtsverletzungen strafbewehrt sind.”

            Eben: „Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern.“ § 8 (2) UrhG

            Wann möchten Sie mir die Tonaufnahme zur Verfügung stellen?

               
             
             
          • Moon

            Von mir aus gern, aber dann wird die Diskussion um so unverständlicher.

            Von wegen unverständlicher. Sie wollen das nur nicht, damit Sie die Diskussion weiter auf die moralische Ebene ziehen können, weil so am ehesten Mitleid für die Extrempositionen der Rechteinhaber zu erwarten ist. Es geht hier aber um Geschäftsmodelle und Industrien, die es nicht ertragen können, Ihren Gatekeeper-Status zu verlieren.

            Wenn Sie sich über echten Diebstahl echauffieren möchten, können wir ja mal über die dreiste und von den ökonomischen Anreizen her völlig sinnfreie Landnahme der rückwirkenden (!) Urheberrechtsverlängerung durch die EU diskutieren. Da wird der Allgemeinheit wirklich etwas genommen, was sie dann die nächsten 20 Jahre nicht mehr hat.

               
             
             

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