EU-Kommissar Michel Barnier: „Kreative müssen für ihre Arbeit bezahlt werden”

Gestern Abend fand in Brüssel die European Magazine Media Night statt, ausgerichtet vom Europäischen Zeitschriftenverband EMMA. Es war der Auftakt zur heute stattfindenden Innovationskonferenz „Future Media Lab“. Zwei Vorträge und einige Gespräche am Rande sind besonders berichtenswert. Allen voran beeindruckte Michel Barnier, der aus Frankreich stammende EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen. Bei ihm liegt die Zuständigkeit für Urheberrecht. Er forderte vehement die Verteidigung von Urheberrechten im Internet ein und kündigte entsprechende EU-Initiativen an.

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Digitale Privatkopien sind erlaubt und sollten erlaubt bleiben

Die Debatte um Acta und Urheberrecht hat eine interessante Wendung genommen. Zwei wichtige Autoren haben sich bei Süddeutsche.de der digitalen Privatkopie gewidmet und damit ein wichtiges Thema angeschnitten, das erörtert werden muss. Dirk von Gehlen sprach sich in einem Essay für besseren Schutz der Privatkopie im Netz aus. Und CDU-Bundestagsabgeordneter Peter Tauber forderte in seinen Antworten auf einen Fragebogen: „Wir brauchen ein Recht auf digitale Privatkopie“. Beide haben Recht: Digitale Privatkopien sollten erlaubt sein. Doch das ist wenig revolutionär. Das geltende Urheberrecht gestattet sie jetzt schon. Der einschlägige Paragraph im Gesetz ist dennoch überarbeitungsbedürftig.

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Offenes Netz und Schutz des Urhebers sind gleichzeitig möglich

Lawrence Lessig
Foto: Lessig.org Lizenz: CC BY 3.0 (US)

In der Debatte um Ansgar Hevelings Gastbeitrag im Handelsblatt hat sich vergangene Woche ebenfalls im Handelsblatt Harvard-Professor Lawrence Lessig geäußert, einer der weltweit führenden Urheberrechtler. In seinem Beitrag verteidigt Lessig zwar den Schutz von Urhebern, fordert aber gleichzeitig praktikable Wege der Lizensierung, die den Bedingungen des Internets angepasst sind. Damit zeigt Lessig einen konstruktiven Weg auf, der anders als die vielen vulgären Angriffe auf Heveling ernsthaft diskutiert werden sollte. Schutz des Urhebers und offenes Netz sind keine Widersprüche. Im Gegenteil: Sie sind gut miteinander vereinbar. Doch wie sehen die Systeme aus, in denen das funktionieren kann? Hierzu einige Anmerkungen.

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Warum das Leistungsschutzrecht MyEdition nicht im Wege steht

Thomas Knüwer, die Kassandra unter den Medienbloggern, schreibt bei Indiskretion Ehrensache heute, dass ihm Axel Springers Tablet-Aggregator MyEdition zwar nicht grundsätzlich missfalle, er aber nicht an den Erfolg glaube, weil die anderen Verlage keine Rechte zur Aggregation einräumen würden. Warum nicht? Weil das Leistungsschutzrecht im Wege stünde. Kann das stimmen? Hier in aller Kürze ein Widerspruch.

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Ein Blick auf den neuen iKiosk und MyEdition

Startseite des iKiosk.
Neues Layout, neue Funktionen, neue Titel

Am Freitag hat Axel Springer bei seinem jährlichen Adventstreffen mit Journalisten den überarbeiteten iKiosk und einen Closed-Beta-Test des neuen Tablet-Aggregators MyEdition vorgestellt. Für alle, die nicht dabei gewesen sind, hier einige Screenshots und die wichtigsten Fakten. Man sieht: Verlage sind durchaus aktiv beim Erschließen neuer Vertriebswege und Geschäftsmodelle.

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Haste mal ‘nen Spiegel?

Titelbild des SPIEGEL, wie er als Raubkopie auf der Website Avaxhome.ws angeboten wird. Wer das Nachrichtenmagazin liebt, kann sich hier den lästigen und kostspieligen Umweg über Kiosk oder Abonnement ersparen

Für alle, die gern deutsche Zeitungen und Zeitschriften lesen, ohne dafür zu bezahlen, hier noch ein wertvoller Surftipp: Die Website www.avaxhome.ws bietet aktuelle, vollständige und hochauflösende Raubkopien ohne lästige Wasserzeichen an. Das ist praktisch, denn wer möchte auf seiner Raubkopie schon von Wasserzeichen belästigt werden, die vom Lesefluss ablenken? Schnorrer kommen voll auf ihre Kosten. Ihre inständige Bitte „Haste mal ‘nen Spiegel?“ wird gern erhört und beflissentlich erfüllt.

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Diebstahl und andere Kleinigkeiten

Begeisterte Zeitschriftenleser im Netz.
Bild der Panzerknacker mit freundlicher Genehmigung
von Disney / Egmont Ehapa

Mein Beitrag über Downloads illegal gescannter Zeitschriften hat eine Vielzahl von Kommentaren ausgelöst. Weil viele Kommentatoren ähnliche Argumente verwenden und es etwas unübersichtlich wäre, auf jede Anmerkung einzeln zu antworten, hier eine Zusammenstellung der zehn wichtigsten Kritikpunkte, ergänzt um meine Antworten.

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Klage gegen die Tagesschau-App: Protokoll der ersten Verhandlung vor dem Landgericht Köln

Gedränge auf dem Flur des Landgerichts Köln
vor der Verhandlung

Am Donnerstag, 13. Oktober 2011, fand vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln unter dem Vorsitzenden Richter Dieter Kehl die erste Verhandlung zur Klage von acht Verlagen gegen die App der Tagesschau statt. Die Spanne der Möglichkeiten, die ein Zivilgericht hat, auf eine solche Klage zu reagieren, ist breit. Um nachvollziehen, was im Gerichtssaal geschehen ist, sind Details unerlässlich. Hier deswegen eine ausführliche Zusammenfassung. Es sei betont, dass ich in der Sache befangen bin, da mein Arbeitgeber zu den Klägern zählt und ich die Klage inhaltlich für geboten halte. Gleichwohl bemühe ich mich um eine sachliche Darstellung.

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Die Dummen, die Faulen, die Netten und die ganz normalen Menschen

Harald Staun hat sich auf der Medienseite der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ mit den jüngsten Quartalszahlen der New York Times vom 21. Juli 2011 auseinander gesetzt. Er hält die Zahlen für „ganz erstaunlich“. Überschrift und Vorspann lauten:

Die Dummen, die Faulen und die Netten: Die „New York Times“ hat endlich einen Weg gefunden. wie man im Internet Geld verdient: Mit treuen Lesern

Im Text heißt es dann über die Paywall, die Mitte März in Kanada und zu Beginn des zweiten Quartals weltweit eingeführt worden war:

Geradezu dilettantisch wirkte dabei, dass die neue Wand so einfach zu überwinden ist wie ein Gartenzaun – auch ohne zu bezahlen: Wer ein wenig an der Adresszeile herumfummelt, wird genauso zu den geschützten Texten vorgelassen wie all jene, die direkt von Facebook oder Twitter auf die Seiten geschickt werden. Bezahlen muss nur, wer dazu zu faul, zu dumm oder zu nett ist. Und alle, die die Zeitung auf einem iDings lesen wollen. (…) Es reicht, das scheint das laxe Mäuerchen der New York Times zu zeigen, das Geld von jenen zu nehmen, die ohne aufwendig produzierten Journalismus nicht leben wollen, und zwar ohne die zu vertreiben, die diese Abhängigkeit erst noch entwickeln müssen. Das klingt ein wenig nach dem Geschäftsmodell eines Drogendealers.

In der Tat ist es sehr einfach, die New York Times-Paywall zu umgehen. Und doch stimmt Harald Stauns These nicht. Weder ging die New York Times dilettantisch zu Werke, noch kaufen nur die Faulen, Dummen, Netten und Süchtigen ein Abonnement. Hinter dem Erfolg der New York Times steckt ein anderer Effekt, der den genaueren Blick lohnt.

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Fragen und Antworten zum Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird derzeit intensiv diskutiert. Doch wozu soll es eigentlich gut sein? Wichtige Fragen und dazu gehörige Antworten der Verlage sind in der folgenden Sammlung zusammen gefasst. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie wird ständig erweitert. Weitergehende Fragen können gern in der Kommentarfunktion gestellt werden. Sie werden beantwortet und in die Sammlung aufgenommen.

Die Antworten stammen von unterschiedlichen Autoren oder Verbänden. Alle haben ihre Genehmigung für die Veröffentlichung in diesem Blog erteilt. Eine Liste der Autoren, Verbände und Kürzel steht unter dem Artikel. Viele Antworten sind bereits an anderer Stelle veröffentlicht worden.

Fragen, die in der Kommentarfunktion gestellt werden, können mit oder ohne Namen des Fragestellers in der Sammlung erscheinen. Bitte kurz angeben, wie dies gewünscht wird. (Dieser Artikel ist bereits früher erschienen und wird aus technischen Gründen im Zuge einer Designumstellung neu gepostet.)

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Zum Beitrag des ARD-Magazins Kontraste über die Verlagsklage


Foto: ARD / RBB

Es verlangt Mut, als Journalist über das eigene Haus zu berichten und dabei auch Kritikern angemessenen Raum zur Stellungnahme zu geben. Das Magazin „Kontraste“ vom RBB hat diesen Mut heute Abend im Ersten bewiesen. Acht Verlage, darunter mein Arbeitgeber, klagen gegen ARD und NDR, weil die „Tagesschau“-App eine elektronische Zeitung ist und Grenzen, die der Rundfunkstaatsvertrag setzt, deutlich überschreitet. Schon deswegen bin ich befangen, auch weil ich im Film selber vorkomme. Gespannt habe ich auf die Ausstrahlung gewartet, um zu sehen, wie die „Kontraste“-Redaktion mit diesem schwierigen Thema umgeht. Der Redaktion muss ich ein Kompliment machen: Sie hat versucht, dem Publikum die komplizierte Materie zu erklären, und sie hat die ARD-Kritiker fair behandelt. Aufgezeichnet hat das Team geschätzte 20 Minuten Interview mit mir, aber es hat die kurzen Ausschnitte dann in einen sinnvollen Kontext gestellt, nicht aus dem Zusammenhang gerissen und nicht aus dem Off konterkariert. „Zapp“, das Medienmagazin des NDR, hätte vermutlich eine Polemik aus dem Stück gemacht, „Kontraste“ hingegen hat Information geliefert. Die Autoren des Beitrags steckten tief im Thema und stellten beim Interview kluge Fragen (die im Beitrag nicht zu sehen waren). Moderatorin Astrid Frohloff, eine der besten ihres Fachs, hat die Pein der Redaktion bei der Wahl des Themas in der Anmoderation thematisiert und damit auch potentiellen Kritikern im eigenen Hause vorauseilend entgegengehalten, dass „Kontraste“ nicht dafür da ist, PR für die ARD zu machen.

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Wozu soll das Leistungsschutzrecht eigentlich gut sein?

In diesem Blog gibt es eine neue Seite. Sie ist dem Leistungsschutzrecht gewidmet und enthält eine ausführliche, offene Sammlung von Fragen und Antworten zum viel diskutierten Leistungsschutzrecht. In öffentlichen Debatten habe ich mir notiert, welche Fragen am häufigsten gestellt werden – sie sind hier aufgenommen. Die Antworten stammen überwiegend nicht aus meiner Feder, sondern von Verbänden und Juristen, geschrieben im Bemühen um Leserlichkeit und Verständlichkeit. Zu diesem Thema gibt es fraglos noch viel mehr Fragen. Deswegen ist die Sammlung bewusst offen angelegt. Sie wird im Laufe der Zeit ergänzt. Wer weitere Fragen stellen möchte, ist dazu eingeladen. Einfach als Kommentar abschicken – ich bemühe mich dann, Antworten dazu schnell ins Netz zu stellen.

Zur Fragensammlung geht es hier entlang

 

Lieber Mario Sixtus

zu Ihrem Brief gern eine Antwort.

Ob wir nur selten einer Meinung sind, kann ich nicht beurteilen. Das Leistungsschutzrecht ist jedenfalls keine Zwangsabgabe auf Internet-Nutzung. Verlage haben mit ihren Angeboten im Internet auch nicht durch die Bank versagt, ebenso wenig fordern sie ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie ermuntern die ARD zum Einhalten des Staatsvertrags, mehr nicht. Eine Generalschuld an irgendetwas weisen die Verlage den Öffentlich-Rechtlichen nicht zu. In den USA stirbt auch nicht eine Zeitung nach der anderen, viele Nachrichten-Angebote im Web schlagen sich dort gut. Verlage treten für faire Rahmenbedingungen ein: Schutz geistigen Eigentums und Respekt vor der gesetzlichen Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Medien. Das ist nicht zuviel verlangt.

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Schwarzer Freitag

Jakob Augstein, Herausgeber des „Freitag“, hat auf seiner Seite über die Klage gegen die Tagesschau-App und über die Verleger-Initiative für ein Leistungsschutzrecht geschrieben. Titel: „Das Panik-Orchester. Die Zeitungsverlage kämpfen gegen Blogger und öffentlich-rechtliche TV-Sender. Es geht ihnen um die Privatisierung des Internets.“ Augstein schreibt schwungvoll und gut, allerdings im Laufe eines Monats über viele unterschiedliche Themen und offenbar unter Zeitdruck. Ihm bleibt wenig Zeit für Recherche. Deswegen haben sich zahlreiche Sach- und Fachfehler in seinen Beitrag eingeschlichen. Hier eine Auswahl:

  1. Die Zeitungsverlage kämpfen nicht gegen Blogger. Sie haben dem Gesetzgeber offiziell vorgeschlagen, dass das Leistungsschutzrecht auch für Blogger gelten solle. Weil Blogger oft Autor und Verlag in in einer Person sind, wären sie als Autor durch das Urheberrecht und als Verlag durch das Leistungsschutzrecht geschützt, falls der Gesetzgeber diesem Vorschlag folgt.

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Die Tagesschau als elektronische Zeitung

von Christoph Keese

Bei der ARD-Intendantentagung in Würzburg hat Vorsitzende Monika Piel die Tagesschau-App erneut gegen die Kritik der Verlage verteidigt. „Das Angebot ist definitiv nicht presseähnlich, sondern programm- und sendungsbegleitend“, zitierte der Nachrichtendienst Frau Piel am 28. Juni 2011. Man habe die Tagesschau-App dem Drei-Stufen-Text unterzogen, den sie bestanden habe. „Die App liefert auf einen Knopfdruck nur das, was ohnehin auf Tagesschau.de steht“, sagte Piel. Dies sei kein Presseererzeugnis, sondern vor allem Video- und Audiomaterial. „Dies ist unsere Kernkompetenz.“

Monika Piel ist eine hoch geschätzte Intendantin, die beim WDR und in der ARD ausgezeichnete Arbeit leistet. Auch im Verhältnis mit den Verlagen setzte sie sich immer für Ausgleich und gegenseitiges Verständnis ein. Sie gehörte stets zu jenen, die den Dialog pflegen und ein offenes Ohr für gute Argumente haben. Das gilt für die Vergangenheit und wird zweifellos auch in der Zukunft so sein. Dennoch sollte die zentrale Aussage, die sie in Würzburg gemacht hat, einem kritischen Vergleich mit der journalistischen Wirklichkeit bei Tagesschau.de unterzogen werden. Denn Tagesschau.de liefert weitaus mehr als Videos- und Audiomaterial. Es ist eine fast vollwertige elektronische Zeitung.

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Warum Verlage gegen die ARD klagen

(Aktualisierte Fassung. Es sind einige neue Fragen und Kritikpunkte aufgenommen worden. Sie sind blau markiert.)

Die Klage von acht Verlagen, darunter die Axel Springer AG, gegen ARD und NDR hat für erhebliches Aufsehen gesorgt. Neben Sympathie für das Vorgehen sind bei Twitter und in Blogs viele Fragen und kritische Anmerkungen erschienen, auf die ich eingehen möchte.

Vorab sei angemerkt: Ich bin in dieser Sache befangen, da mein Arbeitgeber klagt, ich diese Klage für richtig und unvermeidbar halte sowie selbst an der Vorbereitung beteiligt war. Trotzdem (oder vielleicht gerade deswegen) glaube ich, dass es auf die meisten kritischen Anmerkungen überzeugende Antworten gibt. Nicht zuletzt deshalb, weil wir uns die Klage nicht leicht gemacht, sondern wir uns viele dieser kritischen Fragen vorher selbst gestellt haben. Am Ende haben wir uns für die Klage entschieden, weil wir keine andere Möglichkeit mehr gesehen haben, das legitime Interesse der freien Presse gegen die ungehemmte Expansion der öffentlichen Sender zu verteidigen. Die Klage ist nicht das Arbeitsergebnis verzweifelter und klagewütiger Verleger, die Schutz vor dem rauen Markt suchen. Sondern sie ist ein letztes, keineswegs wünschenswertes Mittel in einer langen medienpolitischen Auseinandersetzung. Viel lieber wäre es uns gewesen, eine gütliche Einigung mit der ARD oder der Politik zu erreichen. Dies war trotz aller Bemühungen jedoch nicht möglich. Daher blieb nichts anderes übrig als die Ultima Ratio.

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Antwort auf einen offenen Brief

Hallo Herr Schultz,

danke für Ihren offenen Brief auf Ihrem Blog „Presseschauer“ (www.presseschauer.de). Ich antworte gern, denn die Debatte, die wir aus unterschiedlichen Richtungen führen, ist wichtig für den Erfolg von Journalismus im Netz. Geld ist nicht alles, aber ich denke, wir sind uns einig: Ohne funktionierende wirtschaftliche Ökosysteme, die Journalisten im Netz ein Auskommen ermöglichen, sind Qualität und Vielfalt in Gefahr.

Dass Sie Ihr Lob auf „The European“ ernster und weniger ironischer meinten, als ich zunächst dachte, freut mich. Dann können wir ja umso besser über die Sache diskutieren.

Sie sprechen die neusten Quartalszahlen der Axel Springer AG an und schreiben, die guten Ergebnisse seien ein weiteres Indiz dafür, dass es eines Leistungsschutzrechts nicht bedürfe. Hier muss ich Ihnen widersprechen.

„Insofern ist die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht immer noch nicht nachvollziehbar“

heißt es wörtlich in Ihrem Text. Dann zitieren Sie Heise Online:

„Die Schwäche im deutschen Zeitungsmarkt wurde mit einem kräftigen Wachstum im digitalen und internationalen Geschäfts mehr als wettgemacht.“

Steckt hier wirklich ein Widerspruch, wie Sie ihn aufzeigen? Nein, das tut er nicht.

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“Geistiges Eigentum muss geschützt und entgolten werden”

Daniel Schultz: Wie hoch waren die Spenden der Axel Springer AG für die Wikipedia im letzten Jahr?

Christoph Keese: Wir haben nichts für Wikipedia gespendet. Wie viel haben Sie gespendet?

Schultz: Ich habe zehn Euro gespendet.

Keese: Warum?

Schultz: Weil ich das Projekt gut finde und unterstützen möchte.

Keese: Ohne Frage, das ist ein gutes Projekt, aber unser Schwerpunkt liegt auf Journalismus.

Schultz: Können Sie sich an die Geschichte in der Bildzeitung „Müssen wir uns diesen Namen merken?“ erinnern? Sie, beziehungsweise jemand aus Ihrem Unternehmen, haben an der Stelle Inhalte der Wikipedia verwendet und nicht darauf verlinkt beziehungsweise diese beseitigt.

Keese: Sie meinen den vollständigen Namen Karl-Theodor zu Guttenbergs? Der ist auch ohne Wikipedia bekannt.

Schultz: Wie geht man damit um, wenn man eigentlich lizenzfreie Inhalte verwendet, ob das Projekt oder die Autoren einen Benefit davon haben?

Keese: Wir zahlen für alles Honorare, was rechtlich geschützt ist. Falls wir dabei etwas übersehen, honorieren wir nach. Geistiges Eigentum muss geschützt und entgolten werden.

Schultz: Sie erwähnten Lizenzverträge im Bereich der Informationstechnologie als Vorbild für Lizenzmodelle bei Verlagen. Dort sind unter anderem Gewährleistungspflichten und Servicelevel-Agreements zur Qualitätssicherung üblich. Angenommen, der von Ihnen ins Feld geführte Banker vertraut auf eine Information des lizenzierten Qualitätsjournalismus, die sich als falsch herausstellt. Ist dann eine Entschädigung des Kunden durch die Verlage bei mangelhafter Produktqualität vorgesehen?

Keese: Journalismus ist keine Software. Ihr Vergleich hinkt.

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Ein mysteriöses Interview

Daniel Schultz, Herausgeber des Blogs „Presseschauer“, mahnt die Herausgabe einer Interview-Mitschrift an. Es handelt sich um ein Gespräch zwischen Schultz und Christoph Keese, das im Spätsommer 2010 in Berlin geführt worden war. Ursprünglich als Beitrag für „Zeit Online“ geplant, kam es dort nicht zur Veröffentlichung, da Redakteur Kai Biermann den Gesprächstermin nicht hatte wahrnehmen können. Schultz und Keese führten die Debatte allein. Da das Bandgerät des Bloggers streikte, nahm Keese das Gespräch auf. Nach getaner Arbeit bat Schultz Keese, die Abschrift des Gesprächs zu erstellen und mahnte diese schon bald mit zunehmender Hartnäckigkeit und ständigen Mails und Telefonaten an. Bald äußerte er öffentlich den Verdacht, Keese halte das Gespräch absichtlich unter Verschluss, um den angeblichen Punktsieg seines Widerparts zu verbergen. Den wahren Grund ließ Schultz nicht gelten: Das Gespräch war recht ungeordnet geführt worden und verlangte stundenlange Redigierarbeit. Da Schultz aber insistiert, hier nun eine geringfügig gekürzte und redigierte Abschrift des Interviews.