Massenhafter Diebstahl, ganz ungeniert



Fertig zum Download: „Welt Kompakt“ auf der Piratenseite YouKioske.com

Immer wieder wird behauptet, im Internet gäbe keinen massenhaften Diebstahl von Verlagsinhalten. Vor einigen Wochen saß ich mit Arnd Haller, dem Leiter Recht von Google Deutschland, auf dem Podium eines Urheberrechtssymposions der Universität Bayreuth. Haller bestritt entschieden, dass Verlagsinhalte im Netz in nennenswertem Umfang gestohlen würden. Er machte sich lustig über Avaxhome, das ich als Beispiel nannte und fragte ins Publikum: „Mal ehrlich, kennt irgendjemand von Ihnen dieses Avaxhome?“ Ähnlich haben sich auch viele Kommentatoren in diesem Blog geäußert. Nun, inzwischen frage ich mich, wie man die offensichtliche Wirklichkeit so hartnäckig verdrängen kann. Keine Woche vergeht, ohne dass mir jemand einen neuen Link auf eine neue Piratenseite zuschickt. Diebstahl von Verlagsinhalten ist zum Massenphänomen im Netz geworden. Hier einige neue Beispiele.

YouKioske ist eine spanischsprachige Website, die unverhohlen fast die komplette europäische Presse zum Download anbietet – natürlich ohne jede Genehmigung oder Vergütung der Rechteinhaber. Auf der Homepage findet man sofort eine stattliche Auswahl, darunter den Corriere della Sera, La Repubblica und Le Monde:

Mein Arbeitgeber ist ganz direkt betroffen. Ein Beispiel: Gibt man in der Suche „WELT“ ein, erscheinen sofort die aktuellsten Ausgaben von „Welt Kompakt“. Die gestrige Ausgabe (15. März 2012) sieht man oben links:

Arnd Haller, Googles Streiter gegen Urheberrechte, hat in Bayreuth gesagt: „Das mag ja alles sein, aber kennen Sie irgendjemanden, der gedruckte Zeitungen am Bildschirm liest? Warum sollte das jemand tun, so unbequem wie das ist?“ Nun, ein Publikum gibt es sicher, denn sonst würde sich YouKioske die Mühe nicht machen. Der Reader ist bequem zu bedienen:

Sensationell gut ist der Fullscreen-View: Doppelseiten komplett im Blick, einfacher Zoom, hohe Auflösung:

Und dieses Angebot nutzt niemand, lieber Arnd Haller? Hier der Facebook-Button im Reader:

36.000 Likes bei Facebook! Die kommen nicht von ungefähr.

Auch auf Tablets boomt der Markt für Piratenseiten. Ein Beispiel ist die iPhone-App „Deutsche Zeitungen“. Die App greift im Unterschied zu YouKioske Online-Inhalte ab und kostet 1,59 Euro. Natürlich werden die Rechteinhaber nicht vergütet. So sieht der Auswahlscreen aus:

Drückt man auf „Die Welt“, erscheint der Ressortüberblick:

Drücken auf das Ressort Politik führt zu einem Artikel:

Eine weitere Berührung bringt den kompletten Text zum Scrollen wie im Original-Angebot von „Welt Online“:

In der Diskussion unter diesem Beitrag wird sicherlich wieder das alt bekannte Argument genannt werden, dass Verlage ihre Inhalte doch kostenlos ins Netz stellen und sich nicht beschweren dürften, wenn sie kostenlos genutzt werden. Deswegen an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Kostenlos werden die Inhalte ins Netz gestellt, damit sie auf unseren Seiten von unseren Lesern gelesen werden können. Damit ist nicht die Erlaubnis verbunden, die Inhalte gewerbsmäßig zu kopieren und weiterzuverkaufen, so wie die App „Deutsche Zeitungen“ das tut. Das ist nichts anderes als Diebstahl und durch nichts zu rechtfertigen.



 

86 Kommentare

 
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    Hacker stehlen angeblich massenhaft Apple IDs vom FBI

    4. September 2012

     
  33. Also: Mal ein offenes Wort hier: Wer Inhalte vollständig klaut und damit Geld verdient, verhält sich nicht korrekt und muss bestraft werden. Auch die Community sollte ein solches Verhalten nicht tolerieren, weil es genau solche Idioten sind, die die Rechteinhaber zu immer neuen Gesetzesinitiativen zwingen – auch wenn’s keinen Sinn macht.

    Damit schaden wir uns auf Dauer selber.

    Natürlich rege ich mich auf, wenn Christoph Keese hier Google an den Pranger stellt (oder nicht auf meine Facebook-Nachrichten reagiert ;) . Wenn Google einfach nur OpenGraph-Infos abgreift, könnten die Verlage das selber steuern und abstellen.

    Aber komplette Ausgaben abgreifen – come on – da sollte sich die Community selber regulieren können.

    LG

    Michaela

     
     
    • Richtig, Michaela. Aber wer hat denn behauptet, dass Plattformen wie YouKioske legal oder moralisch in Ordnung wären? Richtig – niemand. Oder zumindest niemand der ernsthaft zum Thema diskutiert.
      Das Beispiel dient nur dazu, Dinge zu verbinden, die nichts miteinander zu tun haben, um das eigene Anliegen (zusätzliche Einnahmen durch Leistungsschutzrecht) gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Nichts an dem Angebot YouKioske zwingt “die Rechteinhaber” zu neuen Gesetzesinitiativen. Sondern der Wunsch, an den Gewinnen von Google teilzuhaben.

       
       
  34. Puntualizzazione

    @ Volker: Si tacuisses…

    Entscheidende Frage: Was unternimmt Herr Keese ganz konkret Drlbst, damit solche widerwärtigen Praktiken der Bild abgestellt werden, damit für solches verantwortliche Redakteure der Bild künftig mit einem kräftigen Tritt in den Hintern auf die Straße gesetzt werden?

     
     
  35. Juliane Böckler

    “In der Diskussion unter diesem Beitrag wird sicherlich wieder das alt bekannte Argument genannt werden, dass Verlage ihre Inhalte doch kostenlos ins Netz stellen und sich nicht beschweren dürften, wenn sie kostenlos genutzt werden.”

    Ist das nicht die Argumentation, mit der Bild.de ständig Youtube-Videos mit eigenem Logo versieht und nicht verlinkt, sondern im eigenen Angebot hostet?

     
     
    • Juliane Böckler

      Oder Fotos der Opfer / Täter verschiedenter Gräueltaten ohne Beachtung des Urheberrechtes von Facebook gezogen werden, um Artikel damit zu illustrieren?

       
       
      • @ Juliane Böckler: In dem Fall hätten Sie gute Möglichkeiten, Ihre Rechte gegenüber dieser nicht genehmigten Veröffentlichung durchzusetzen.

        Ich bin komplett bei Ihnen und auch bei Klaus Minhardt.
        Kein Verlag darf Blogbilder oder Facebookbilder einfach so benutzen, es sei denn das Bild wurde entsprechend gekennzeichnet (z.B. Creative Commons Lizenz).

        Im Gegensatz zu den von Herrn Keese beschriebenem Portalen haben Sie in Deutschland die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.

         
         
    • Christoph Keese

      Unser Verlag und unsere Redaktionen sind bemüht, alle Rechte bei YouTube zu klären. Allerdings ist das oft nicht ganz einfach, da YouTube die Rechteinhaber vielfach selbst nicht kennt und nicht als Clearinghaus auftreten möchte. Wir befinden uns deswegen in einem Dialog mit YouTube, um praktikable Wege der vollständigen Rechteklärung zu finden. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die heutige Praxis illegal oder unzulässig wäre.

       
       
      • Juliane Böckler

        Das mag auf der rechtlichen Ebene zutreffen.

        Gleichzeitig sehen Nutzer, dass mit fremden Inhalten Geld gemacht wird, und das bisweilen völlig schamlos und ohne moralische Standards. Und wenn dann noch juristische Haken geschlagen werden, um unbedingt einen “Amok-Rentner” zu zeigen – “Diese Zeichnung ließ BILD anfertigen. Grundlage ist ein Ölgemälde, das laut Nachbarn Adolf N. zeigt” – dann ist es schwierig, sich als Verlag als Instanz der Wahrung von Rechten aufzuspielen.

         
         
  36. Ich nehme schon das Richtige mit. Die Antwort bestätigt es mir.

    Willkommen also in der nächsten Runde und in dieser Runde geht es um Begrifflichkeit.

    Nun, ich habe dieses Wort in all meinen Ausführungen nicht einmal benutzt btw.
    Ungenehmigte Nutzung, illegale Nutzung, Leistungserschleichung, parasitäres Geschäftsmodel.

    Suchen Sie sich eines aus, nehmen Sie es auseinander.
    Ich denke mir dann neue aus, die können Sie dann auch so zerpflücken wie 36k.

    Sinnvoll? Ja, denn die Diskussion ist jetzt schon einiges entfernt vom Kern, und ich denke, genau das wird ja verfolgt.

    Sinnvoll? Nein, denn es bringt uns kein Stück weiter. Wird es auch zukünftig nicht.

     
     
    • Ehrlich gesagt, gefallen mir Ihre Begriffe viel besser als die von Herrn Keese. Und decken auch viel besser die tatsächlich komplexe Situation ab, die alle möglichen Handlungen zwischen offensichtlich illegal & verboten bis hin zu eindeutig legal & bewahrenswert umfassen. Klingen nur eben nicht so schön griffig wie “Diebstahl” oder “Raub”.

       
       
  37. böser Urheber

    @Stefan
    Diese Leier wird auch vom Mitmeißeln nicht intelligenter. Jedem ist klar, dass es um Refinanzierungs-Bedingungen der Werkersteller geht. Ob die Dateien verschoben oder nur kopiert werden, ist in diesem Zusammenhang vollkommen bedeutungslos.
    Vielleicht verstehen sie es an einem anderen Beispiel besser: Was regt man sich auf, wenn die Luft ein wenig Giftgas enthält? Die Anzahl der Sauerstoffmoleküle ist doch noch immer gleich.

     
     
  38. Stefan

    Nochmal zum Mitmeißeln: Die Bezeichnungen “Diebstahl” (oder auch “Raub”) sind falsch, denn es wurde nichts gestohlen und geraubt. Oder sind Papierberge aus ihrem Archiv oder Dateien von ihrem Webserver verschwunden, weil sie jetzt bei Avaxhome oder so stehen?

     
     
  39. Ich gebe Ihnen Recht, ich habe tatsächlich geschrieben “große Zahl”. Nehme ich hier mit zurück. Das war falsch, weil nicht so gemeint.

    So wäre es richtig:

    …”Er verdeutlicht doch nur, dass es eine Anzahl (36k) von Menschen gibt, die das nicht nur nutzen sondern auch aktiv als like kennzeichnen, was ja in Widerspruch zur Aussage des Google Vertreters steht.”

    Ich hoffe, das macht deutlich, dass die reine Zahl von mir nicht interpretiert wird. Ich bewerte sie nicht, ich stelle Sie in keine Verhältnisse.

    Was ich heute gelernt habe: Mal eben etwas von der Leber weg zu schreiben, ist gefährlich. Ein einziges Wort und schon gibt es nette Ping Pong Diskussionen. Da ich sonst eher dem Sinn nach über Texte urteile, werde ich mir das aber zu Herzen nehmen. OK?

    Für Herrn Keese kann ich nicht sprechen, ich vermute, dass er das hier liest. Ob er nur milde lächelt oder zukünftig seine Worte auf eine Goldwaage legt, um jegliche Missinterpretationen auszuschließen, das kann nur er entscheiden.

     
     
    • Dann nehmen Sie – aus meiner Sicht – das Falsche mit. Es geht eben bei jedem öffentlichen Diskurs um Begriffe und damit verbundene Gedanken, Gefühle und Einstellungen. Wer hier die (aus seiner Sicht) richtigen Begriffe setzen kann, punktet. Darum versuchen ja auch Herr Keese (und andere) für nicht-genehmigte Nutzungen den stark negativ geprägten Begriff “Diebstahl” oder gar “Raub(kopie)” zu prägen, obwohl das offensichtlich (http://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl_(Deutschland)) nicht passt. Deshalb lohnt es sich schon, öffentliche Diskussionsbeiträge von nicht ganz unwichtigen Akteuren genauer zu betrachten. Was sagen sie, was meinen sie und was wollen sie uns eventuell “unterjubeln”. Das unterscheidet öffentliche Debatten von zwanglosen privaten Gesprächen…

       
       
  40. Ich gehe davon aus, dass Herr Keese sich seiner Wortwahl durchaus bewusst ist und er auch für die Zusammenstellung des Artikels seine Motive hat.
    Aber Sie haben Recht – so lässt sich schwer diskutieren. Sie fragen, wo etwas behauptet wird – wenn ich Ihnen zeige, wo genau es steht, nennen Sie es “Wortklauberei”. Sie sprechen von einer “großen Zahl” – ich zeige Ihnen, dass die Zahl im Kontext gar nicht so groß ist – dann spielt sie plötzlich keine Rolle mehr.

     
     
  41. Wir geraten langsam in den Bereich der Wortklauberei.
    Satz, Halbsatz, keiner, viele, wenige.

    “Mal ehrlich, kennt hier irgendjemand von Ihnen dieses Avaxhome?”
    Streng genommen könnte man auch draus ableiten, dass YouKioske gar nicht gemeint war.

    Auch das könnte man, so wie Sie es ja wohl ganz gern machen, weiter aufdröseln. Bringt der Diskussion aber nichts. Oder wollen wir jetzt ernsthaft alles so in diesem Sinne untersuchen?
    Ich spinne jetzt mal. Warum sagt der Google Vertreter “Mal ehrlich..”
    Bedeutet es, dass er sonst unehrlich ist? Oder das er sein Publikum unehrlich findet?
    Und bevor dieses wieder eine Replik Ihrerseits provoziert: So eine Diskussion sollten wir nicht führen. Ich für meinen Teil möchte das jedenfalls nicht.

    Ich gehe auch nicht auf Ihre Zahlen ein, denn wie ich bereits vorher schrieb, ist es egal, weil jeder etwas anderes hineininterpretieren wird. Das würde für eine wahrscheinlich monatelange Diskussion darüber reichen. Sie mögen diese Leimrute auslegen, ich trete nicht drauf.

     
     
  42. Eine Zahl die man wie auch immer interpretieren kann, ist schlicht und ergreifend nutzlos. 36k Menschen, die sich zu meiner Geburtstagsparty anmelden, sind erschreckend viel. 36k Menschen, die sich an einer Bundestagswahl beteiligen, wären erschreckend wenig. Ich habe gezeigt, dass 36k im Kontext der möglichen Nutzer (so gut wie) nichts ist. Das deckt sich mit der Aussage des Google-Mitarbeiters der ja auch nicht behauptet, _niemand_ würde solche Sites nutzen, sondern nur keine relevante Anzahl von Menschen.
    Was die Verknüpfung betrifft, zitieren Sie selbst genau den entscheidenden Satz. Mit “Auch auf den Tabletts…” – Wechsel der Plattform – “boomt der Markt für Piratenseiten” – passiert das gleiche. “Ein Beispiel…” – ist die App… Deutlicher geht es ja nun wirklich nicht mehr. Am Ende des Post schreibt Keese auch noch einmal abschließend, dass er der App “Diebstahl” und damit das selbe vorwirft wie YouKioske. Auch am Anfang findet sich ein entsprechender Halbsatz – Sie können ihn ja mal suchen. Interessanterweise taucht am Ende YouKioske selbst gar nicht mehr auf – nachdem es als Einleitung für die nötige Empörung sorgen soll, bleibt am Ende nur das eigentliche Ziel übrig – nämlich der Aggregator…

     
     
  43. Ich habe doch geschrieben, dass die Zahl von 36k wie auch immer interpretiert werden kann, also im Sinne von man sollte es auch besser gar nicht versuchen.
    Ich halte Ihre Zahlen samt und sonders ungeeignet irgendwelche Schlüsse zu ziehen so sehr Sie der Versuch auch ehrt, die Zahl klein zu rechnen.
    Die Zahl zeigt nur eines, nämlich dass es 36k Menschen gibt, die das mögen. Mehr nicht.
    Und Herr Keese hat m. E. diese Zahl auch nur benutzt, um zu zeigen, dass es sehr wohl Menschen gibt, die das nutzen. Und das wiederum steht im Gegensatz zur Aussage des Google Vertreters, dass keiner so etwas am Bildschirm liest.

    Und massenhaft: Nun ja, das ist ja nur eine Seite von etlichen.
    Wenn YouKioske kein Like Button hätte, dann wäre gar keine Aussage ob das überhaupt jemand macht oder nicht.
    Und der Google Vertreter könnte durchaus sagen: Sie haben ja gar keinen Beleg dafür, dass es irgendjemand nutzt. Darum ging es.

    Der Artikel hat zwei Teile. Im ersten geht es um YouKioske und im zweiten um die App Deutsche Zeitungen. Ich kann nirgends Ihre Analogie erkennen. Wo steht, YouKioske = Deutsche Zeitung?
    Oder reicht die Einleitung ” Auch auf den Tabletts..” nicht aus, um klarzumachen, dass jetzt etwas anderes nämlich ein zweites Thema kommt?
    Mir war das schon klar und ich bin mir auch sehr sicher, dass ein Großteil der Leser das so begreift.

     
     
  44. Wenn es klar genannt wäre, wäre es auch kein Trick, sondern offensichtlicher Unfug. Trotzdem ordnet Herr Keese den Beitrag in seine Argumentationskette ein, die jegliche Nutzung von im Netz stehenden Inhalten der Verlage (und seien sie noch so kurz) in aggregierter Form als Diebstahl, Ausbeutung, etc. verkaufen will. Und weil das eben direkt über Google News nicht so Recht funktioniert, kommen erst die “Raubkopierer”, dann die Aggregator-Apps auf dem iPhone und dann – über den Umweg der Verallgemeinerung Aggregatoren im Web.
    Er schreibt ja selbst “Auch auf Tablets boomt der Markt für Piratenseiten.” Also “YouKioske” = “Deutsche Zeitungen”-App = Piratenseite. Tatsächlich aber ist die App ein Aggregator, der die (kompletten) Artikel der Zeitungen in einem Webbrowser darstellt und keinesfalls das Gleiche wie eine “Piratenseite”.
    Aber immerhin sind wir uns ja einig, dass solche Seiten ungeeignet sind als Begründung für ein Leistungsschutzrecht zu dienen.
    Was die “Massenhaftigkeit” betrifft: 36k Likes hören sich natürlich erst einmal nach viel an. Aber sind sie es auch?
    In der damals aktuellen Diskussion zu K.T. Guttenberg hatten Facebook-Gruppen zu seinen Gunsten 1,2 Mio Likes – bei einem Thema, das nur in D interessiert.
    YouKioske bietet europaweite Inhalte an – richtet sich potenziell an ca. 180 Millionen Nutzer (lt. Comscore Nutzer von Zeitungswebsites in Europa: http://bit.ly/zQ6DOD) . Damit nutzen gerade einmal 0,02% der Menschen, die in Europa Zeitungswebsites besuchen, dieses illegale Angebot. Mag sein, dass es mehr Nutzer gibt, sicher auch noch andere ähnliche Sites. Aber allein um auf 1% zu kommen, müssten es 50 mal mehr Nutzer sein. “Massenhaft” sieht anders aus…

     
     
  45. Ich habe mir jetzt noch einmal den Bericht durchgelesen.
    Es steht dort nichts von Leistungsschutzrecht.

    Einzig Google wird erwähnt, aber auch eher in Bezug auf Teilnahme an einer Veranstaltung. Dann leitet er über, nämlich von der Aussage des Google Vertreters, dass kein Mensch so etwas am Bildschirm liest zum Angebot von YouKioske und weiter, dass besagte Seite 36k Likes bei Facebook hat.
    Ich sehe da keinerlei rhetorischen Tricks. Er verdeutlicht doch nur, dass es eine große Zahl (36k) von Menschen gibt, die das nicht nur nutzen sondern auch aktiv als like kennzeichnen, was ja in Widerspruch zur Aussage des Google Vertreters steht.
    Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass es über die 36k deutlich mehr Nutzer gibt.
    Ich sehe keiner Unredlichkeit über solche Seiten zu schreiben.
    Hier wird eine Aussage mit einer Gegenaussage verbunden, die aber den Charme hat, dass sie nicht bloß Vermutung ist sondern mit einer Zahl (36k) daherkommt. Wie auch immer die Zahl interpretiert werden kann.

    Aber eigentlich auch egal, denn weder das bestehende Urheberrecht noch ein Leistungsschutzrecht werden bzw. würden einem Verlag helfen, gegen Angebote wie YouKioske vorzugehen.
    Den Grund habe ich weiter oben beschrieben, Springer wird wohl kaum gegen ein Unternehmen aus Belize vor irgendeinem Gericht etwas erreichen, egal auf welcher Rechtsgrundlage.
    Damit fällt auch die Argumentation zusammen, dass solche Seiten als Begründung für ein Leistungsschutzrecht herhalten sollen.

     
     
  46. Es gibt auch ein paar andere (Lobby-)Themen, denen sich Herr Keese widmet, das stimmt. Und sogar einige wenige Posts, die nichts mit seinen beruflichen Aufgaben zu tun haben.
    Aber schon Ihr vorletzter Satz zeigt, dass Sie den Kontext zu seinen anderen Äußerungen zum LSR selbst herstellen (“…eine weitere Form…”).
    Wenn wir uns einfach mal die noch auf der Homepage sichtbaren Artikel ansehen, dann stellen wir fest, dass von den 15 sichtbaren Artikeln sich 11 hauptsächlich oder teilweise mit dem Leistungsschutzrecht direkt befassen. Drei haben ausschließlich Google(s Verfehlungen) zum Thema, was angesichts der Zielrichtung der Leistunsgschutzrechtsinitiative (Thema “Snipplets”) durchaus als zum Themenkomplex zugehörig betrachtet werden kann. Der letzte Artikel befasst sich mit ACTA.
    Seit Bekanntgabe der Koalitionspläne zum LSR hat er über nichts anderes mehr geschrieben.
    Tatsächlich versucht Herr Keese uns mit diesem Artikel zu suggerieren, dass es keinen wesentlichen Unterschied zwischen “Raubkopier”-Sites und Aggregatoren wie der App oder eben Google News gibt – alles wäre “ungenehmigte Nutzung” und irgendwie falsch. Dazu stellt er eine eindeutig verbotene Tätigkeit (Komplettkopien von Zeitschriften und Zeitungen) neben eine eben nicht so eindeutige (Aggregator) und überlässt es dem Leser, die Schlussfolgerung (“Raubkopierer” = Aggregator = Google) zu ziehen. Wie ich Ihrem Kommentar entnehme, sind Sie ihm dabei auch auf dem Leim gegangen (oder unterstützen seine Taktik aus anderen Motiven).
    Auch wenn es den Verlagen nicht gefällt (und das kann ich sogar verstehen) dass ihre Produkte an anderer Stelle Geschäftsmöglichkeiten auslösen, folgt daraus nicht das zwangsläufige Recht, daran zu partizipieren. Genau wie z.B. der Betreiber einer Veranstaltung nichts dagegen machen kann, wenn jemand anders vor den Toren Getränke verkauft und damit seinen Nutzen aus den Besuchern zieht.

     
     
    • Huih, da machen Sie ja einen netten Ritt.

      Bewerten Sie bitte mein “weitere Form” nicht über.
      Sollte es bei Ihnen so angekommen sein, so stelle ich das an dieser Stelle klar: Ich bringe Aggregatoren wie z. B. Google und Ausformungen von nicht genehmigter Verbreitung wie YouKioske nicht in einen Topf. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

      Unterschätzen Sie auch die Blogleser nicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die schon differenzieren können.

      Überrascht es Sie wirklich, dass es hier in erster Linie um Dinge geht, die Herrn Keese berufsbedingt umtreiben?
      Vergleichen Sie gern, wie breit andere aufgestellt sind. Ich kenne einige Blogs, da haben Kritiker der eigenen Position kein Platz.
      Das ist kein Vorwurf an solche Blogs sondern mein Eindruck.

       
       
      • Kai Laborenz

        Überascht bin ich keineswegs.
        Ich weise lediglich darauf hin, welche rhetorischen Tricks in der Argumentation des Artikels (mMn.) angewandt werden. Und wie ich schon schrieb, ich habe für den Wunsch der Verlage nach Partizipation an den Gewinnen Googles durchaus Verständnis. Ich hätte auch gern Geld von Google (z.B. für Links auf meine Website). Aber Wunsch und Anrecht sind nun einmal nicht das selbe. Und im Gegensatz zum Axel Springer Verlag reicht mein Einfluss nicht soweit, mir ein Gesetz schreiben zu lassen, dass meine Interessen gegenüber anderen Marktteilnehmern zementiert. Ich glaube, mir fehlt auch ein wenig die Dreistigkeit, so etwas zu verlangen.
        Herr Keese kann natürlich in seinem Blog für seine Interessen werben. Aber er soll es mit redlichen Argumenten tun, nicht mit Tricksereien.
        Wenn Sie die (aus meiner Sicht) beabsichtigte Gleichsetzung nicht teilen – gut.
        Wenn andere Blogleser den Trick selbst durchschauen – besser. Für die übrigen ist mein Kommentar :-)

         
         
    • Christoph Keese

      Ich schreibe hier über die Themen, die mich gerade beschäftigen, so wie jeder andere Blogger auch. Wer sich nicht dafür interessiert, muss nicht hierher kommen. Zur Zeit geht es oft um das Urheberrecht – das stimmt. Aber es werden auch wieder andere Zeiten kommen.

      Wenn ich Google mit YouKioske gleichstellen würde, hätte ich das geschrieben. Ich tue es aber nicht. Die Unterschiede erkenne ich sehr wohl. Kritik an Google formuliere ich offen und ehrlich, zum Beispiel in den Beiträgen über Fair Search. Natürlich ist Google News mit YouKioske überhaupt nicht zu vergleichen.

       
       
  47. Rhetorische Tricks für Anfänger
    Ein klassischer Fall von Strohmannargumentation. Erst baut man sich einen Fall auf, der mit der aktuellen Diskussion (Leistungsschutzrecht) gar nichts zu tun hat, aber schön eindeutig ist. Dann argumentiert man erfolgreich dagegen und überträgt das Ergebnis auf den aktuellen Diskussionsgegenstand. Und hofft, dass die Leser nicht merken, dass das Erste nichts mit dem Zweiten zu tun hat.
    Was hat denn eine Website, die in dieser Form nach geltendem Recht eindeutig illegal ist, mit der geplanten Einführung eines Leistungsschutzrechtes zu tun? Nichts.

     
     
    • Wenn Sie einfach einmal oben in die Rubriken dieses Blogs gehen, dann werden Sie noch reichlich mehr Themen finden, die nichts mit dem Leistungsschutz für die Presse zu tun haben.

      Dieser Blog sammelt Themen, ich kann nicht sehen, dass Herr Keese das Vorgehen von YouKioske für eine Verteidigung seiner Ansichten in Bezug auf Leistungsschutz nutzt.
      Insofern: Ja – Sie haben Recht hat nichts damit zu tun, aber auch ja, wurde auch gar nicht behauptet.

      Es ging m. E. Herrn Keese darum, eine weitere Form der ungenehmigten und unentgeltlichen Nutzung aufzuzeigen.
      Interessant ist das allemal.

       
       
    • Christoph Keese

      In diesem Beitrag habe ich nicht über das Leistungsschutzrecht geschrieben. Es geht erklärtermaßen um die Frage, ob Verlagsinhalte im Internet massenhaft illegal kopiert werden oder nicht. Diese Frage hatte sich zwar als ein Aspekt aus der Debatte um das Leistungsschutzrecht ergeben, besteht aber unabhängig von ihr.

       
       
      • Sehr geehrter Herr Keese,
        diese Aussage ist sachlich falsch. Der Google Sprecher bezog sich in der von Ihnen erwähnten Diskussion ganz eindeutig auf Aggregatoren und Suchamschinen, ja die ganze Diskussion drehte sich um das Leistungsschutzrecht. Und hier hatte der Google Sprecher uneingeschränkt Recht.

        Dass Sie hier nun einen Zusammenhang zwischen der Aussage von Herrn Haller und dem heute schon illegalen Kopieren von Print Produkten herstellen, enttäuscht mich sehr.

         
         
  48. Flo Diehl

    @C. Keese: für mich besteht in dem von mir beschriebenen Problem kein Unterschied zwischen Presse- und Buchverlagen.
    Das Problem ist, jetzt mal den Datenklau im Internet aussen vor gelassen, dass die Verlage ihre gesamte Argumentation die ja auf der kreativen Schaffung von “Neuem” im Sinne des Urheberrechts nicht erbringen.
    Warum gleichen sich die Nachrichten aller großen Zeitungen, online wie offline? Weil sie alle ihre Nachrichten von Stratfor und anderen erhalten, und einfach neu zusammenschreiben.
    Die bloße Umwandlung von Information in andere Sprachen oder andere Metaphern KANN aber nicht die Grundlage für eine Änderung der Rechtsauffassung sein.
    Die Verlage sollten sich endlich die Kritik gefallen lassen, dass sie per se nicht kreativ sind. Sie kopieren einfach bereits bekannte Medienformen ins Internet, und erwarten dafür entlohnt zu werden. Beispiel: es wird Text (aus Zeitungen) in digitaler Form “aufbereitet” und Videos (aus dem Fernsehen) ebenfalls “aufbereitet” und mit dem Text verknüpft. Wenn man das als alleinige Rechtfertigungsgrundlage und Alleinstellungsmerkmal für das Online-Profil der Presseverlage hernimmt ist das mehr als schwach. Warum nutzt man nicht endlich die volle Macht des Internets und des Cloud-Computing? Es gibt Technologien der individuellen Datenvisualisierung (siehe Wolfram Alpha).

    Wäre es nicht toll, wenn die Presse mir (als bezahlenden Nutzer) die Rohdaten von Bundestagswahlen oder wirtschaftlichen Informationen so zur Verfügung stellen würde, dass ich mir selbst ein Bild über die Zusammenhänge machen kann (dynamische Graphen, etc.) es gäbe so viele Möglichkeiten…

    Stattdessen verliert sich die Presseindustrie in kollektivem Selbstmitleid darüber wie schlecht es ihr doch geht und ergeht sich gleichzeitig in Masturbation darüber wie toll und kreativ sie doch ist.

    Schlusspunkt: wenn die Presse so kreativ wäre wie sie glaubt zu sein, bräuchten wir hier nicht diskutieren. Denn dann gäbe es diese Leistungsschutzrechtsdiskussion garnicht.

     
     
    • Christoph Keese

      @ Flo Diehl: Ich kann Ihre Kritik an der Kreativität der Presse überhaupt nicht verstehen. Nichts Neues in den Zeitungen und auf den Webseiten, alles nur von Agenturen abgeschrieben? Das deckt sich nicht mit meinen Lese-Erlebnissen. Habe gerade zwei Stunden Zeitung gelesen und könnte noch einmal sechs Stunden anhängen, ohne dass der Stoff ausginge. Allein in den heutigen Ausgaben steht soviel Kluges und Wissenswertes, dass ein Tag nicht reicht, um die gesammelte Inspiration aufzunehmen. So ist es auch auf den Webseiten. Welt, Spiegel, Zeit, Faz, Süddeutsche – diese Webseiten allein liefern heute so viele originelle und selbst erschaffene Stoffe, dass zum Lesen auch dafür der Tag nicht reicht. Nehmen Sie noch NYT.com, FT.com und Forbes.com dazu, dann bleibt kaum ein Wunsch offen. Von mangelnder Eigenproduktion und Schaffenskraft kann man da einfach nicht sprechen.

       
       
  49. Ich vestehe Ihr Problem nicht.
    Das ist doch genau das, was immer gefordert wird:
    Denkt euch neue Geschäftsmodelle aus.
    Werbung ist so ein neues
    Wenn also so eine Seite wie Youkioske Werbung macht, ist das ok, bei Springer nicht?

     
     
  50. robbyb

    Und damit auch alle verstehen, warum die Werbeagentur Axel Springer AG so erpicht auf das abrufen der Seiten von ihren Servern ist, folgende Aufgabe:

    Finde eine Artikelseite einer deutschen Online-Presseausgabe, die mehr Werbepixel abruft als eine Artikelseite bei welt.de (15 !).

    Allein das ist die Motivation – die User sind dem Verlag herzlich egal.

     
     
  51. Christoph Keese

    @ Flo Diehl:

    Ich spreche von Presseverlagen, nicht von Buchverlagen. Kann Buchverlage in diesem Zusammenhang nicht beurteilen.

    Rechtliche Schritte: Das schauen wir uns genau an.

     
     
    • Auf der Seite gibt es eine Beschreibung, dass man DMCA konforme Abuse Meldungen machen kann.
      Ob es einer Tageszeitung etwas bringt nach Tagen gelöscht zu werden, steht auf einem anderen Blatt.

      Am schönsten finde ich allerdings die Copyright Vermerke auf der Seite unter Aviso Legal.
      Es soll bitte niemand auf die Idee kommnen, die Seite oder Inhalte der Seite zu kopieren.

      “The visual interfaces, graphics, design, compilation, information, computer code (including source code or object code), products, software, services, and all other elements of the YouKioske Service provided by YouKioske (the “Materials”) are protected by United States copyright, trade dress, patent, and trademark laws, international conventions, and all other relevant intellectual property and proprietary rights, and applicable laws.”

      Was soll man dazu noch sagen?

       
       
      • Christoph Keese

        Danke für den Hinweis auf den Copyright-Vermerk. Den hatte ich noch nicht gesehen.
        Die DMCA-Notizen laufen in der Tat ins Leere: Bis die jeweilige Ausgabe vom Server genommen ist, ist der Tag längst und es steht schon die nächste Ausgabe im Netz, die einen eigenen Verstoß darstellt und mit erneuter Notiz angegangen werden muss. Man muss deswegen vermutlich grundlegendere rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

         
         
        • Gutes Gelingen,
          Betreiber sitzt im schönen Belize, der/die Server in Kanada.

          Bei dieser Seite würde der ABC Approach von Stefan Herwig gut greifen. Ich sehe gerade Werbung für den ADAC, Adobe und Rebuy…

           
           
  52. Flo Diehl

    Warum geht Springer nicht gegen YouKiosk mit rechtlichen Schritten vor? Mit geltendem Urheberrecht ist das doch schon möglich.

    Abgesehen davon, dass ich ihnen zustimme wenn es um Urheberrecht und illegale Verbreitung geht: die Idee dass die Verlage “kreativ” und “fortschrittlich” sind im Internet ist einfach nur falsch. Die Tatsache, dass Zeitungsbeiträge für das Internet anders aufbereitet werden müssen, hat noch nichts mit Kreativität zu tun.

    Ich komme aus dem wissenschaftlichen Bereich und muss meine Forschung u.a. bei Verlagen wie Springer und Elsevier veröffentlichen. Das geschieht immer noch im PDF Format!!! Hallo?!?! Das ist 500 Jahre alte Technologie eben nur digitalisiert. Mehr nicht. Warum ist es diesen Menschen dort nicht möglich die mit Steuergeldern finanzierte Forschung so zu publizieren, dass sie auch indizierbar ist. Es werden jährlich Millionen von Artikeln veröffentlicht, die einfach versacken, weil sie nur durch komplizierte Suche auffindbar sind. Es gibt mittlerweile eBooks. Apple machts mal wieder vor! DAS wäre mal Innovation (auch in anderen Bereichen wie Zeitungen oder Zeitschriften).

    Ich weiss dass es ihnen hier primär um Urheberrecht und so weiter geht, aber ich bitte sie ehrlich die Verlage nicht immer als die armen, unterrepräsentierten Kreativen hinzustellen. Danke.

     
     
  53. Ob die Artikel von ein paar Leuten von einer Warez-Seite gesaugt werden, spielt für die Freien keine Rolle. Schließlich werden sie nicht an den Erlösen beteiligt und auch sonst unterirdisch schlecht bezahlt.

    Dagegen haben Springer & Co. Milliardengewinne und nagen nicht am Hungertuch. Wer sollte einem da Leid tun?

    Dagegen klauen Verlage gerne ganze Blogbeiträge ohne Bezahlung und meist auch ohne Namensnennung. Das ist mit dem Herunterladen von ein paar heruntergeladenen Zeitungen nicht zu vergleichen.

    Bevor ihr jammert, bezahlt endlich die Journalisten anständig und hört auf selbst die Urheberrechte zu verletzen. Solltet ihr uns dann noch an den Klicks beteiligen, stehen wir auch auf euerer Seite.

     
     
    • “Bevor ihr jammert, bezahlt endlich die Journalisten anständig und hört auf selbst die Urheberrechte zu verletzen. Solltet ihr uns dann noch an den Klicks beteiligen, stehen wir auch auf euerer Seite.”

      Genau, bessere Bezahlung und das Problem der ungenehmigten Nutzung ist gelöst…

      Ich denke, das sind zwei verschiedene Dinge:

      1. Kein Verlag darf einfach aus einem Blog ungefragt Texte übernehmen. Genau dafür gibt es das Urheberrecht.
      2. Auch eine andere (bessere?) Bezahlung der Journalisten wird das Problem, dass Dritte ungenehmigt Inhalte benutzen, um damit selber Geld zu verdienen, nicht lösen. Ich kann jedenfalls einen Zusammenhang zwischen beiden Punkten erkennen.

      Im Gegensatz zu Punkt 1, bei dem Sie gegen die Verbeitung hier rechtlich vorgehen können, können Sie das bei Punkt 2 fast nie.

       
       
      • Christoph Keese

        So ist es. Zwischen beiden Themen besteht kein Zusammenhang. Den Piratenplattformen ist völlig gleichgültig, wie gut oder schlecht Journalisten von ihren Verlagen bezahlt werden. Sie kopieren in jedem Fall.

         
         
        • Es geht ja auch nicht um die Piratenplattformen, sondern um das Gejammer der Verleger. Solange die gut verdienen und die Freien ausbeuten, muss man kein Mitleid mit ihnen haben. Einen direkten Zusammenhang mit den Kopierern von youkiosk muss man dafür nicht konstruieren.

          Falls man sich an dem Rechtsbruch stören sollte, müsste man ja nur dagegen klagen. Rapidshare, Megaupload und Co. haben ja empfindliche Niederlagen erlitten.

           
           
          • Ich denke, da muss man differenzieren.
            Rapidshare hat aktuell eine Niederlage vor Gericht erlitten, aber da gibt es ja noch zwei Instanzen, was also bedeutet, dass noch viel Zeit ins Land geht. Außerdem widersprechen sich Urteile aus Hamburg und Düsseldorf fast komplett.
            Megaupload ist/war ja nun alles andere als ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren. Bei aller Genugtuung, dass Herr Schmitz nun einsitzt und ihn ein Prozess erwartet, aber so etwas würde es in Europa nicht geben.
            Er wäre wohl auch kaum freiwillig in die USA gekommen, wenn ihm dort ein Verfahren erwartet hätte.

            In dem speziellen Fall Youkioske sind Klagen in Belize mit Sicherheit alles andere als erfolgsversprechend. Warum sollte sich ein Unternehmen dieses Land als Sitz aussuchen, wenn er von seiner Redlichkeit überzeugt ist? Der Grund ist sehr eindeutig.
            Das gilt auch für andere Teilnehmer an diesem Spiel:
            Seychellen oder Hong Kong werden nicht des Klima wegens ausgewählt. Das Fatale ist aber, dass die IT Infrastruktur vor unserer Haustür ist. Pinten Sie mal die Server an, Sie werden staunen.

            Da kommen Sie mit Klagen also nicht weiter, allenfalls mit Rollkommandos al la Megaupload.

               
             
             
          • “Ja nur dagegen klagen”.

            Ich differenziere jetzt mal etwas:

            1. Rapidshare hat gerade in Hamburg ein ungünstiges Urteil gegen sich erhalten. Es steht allerdings im Widerspruch zu Urteilen aus Düsseldorf. Außerdem stehen in Hamburg noch zwei Instanzen an. Es wird also noch einige Zeit ins Land gehen.
            Rapidshare ist auch kein gutes Beispiel. Ich nehme dem Unternehmen durchaus ab, dass es sich zu einem seriösen Clouddienst wandeln will. Es gibt Anzeichen dafür.

            2. So sehr mich die Festnahme von Herrn Schmitz mit Genugtuung erfüllt, das Verfahren und die Maßnahme sind m. E. am Rande eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Ich könnte mir nicht vorstellen, dass so etwas durch europäische Strafverfolgungsbehörden passieren würde.
            Kino.to war anders gelagert und fand ja auch in Deutschland statt und Rollkommandos waren nicht beteiligt.

            Ob Herr Schmitz für ein Verfahren freiwillig in die USA gereist wäre, das bezweifle ich stark.

            3. Versuchen Sie eine Klage gegen Firmen auf den Sychellen in Belize oder Hong Kong. Sie können sich das sparen.
            Diese Firmensitze werden mit Sicherheit nicht des Klima wegens gewählt. Warum sollte ich als Unternehmen meinen Sitz in so einem “sicheren Hafen” wählen, wenn ich von der Redlichkeit meines Schaffens überzeugt bin?

            4. Die Sitze solcher Firmen mögen im unerreichbaren Ausland liegen, die IT Struktur ist es aber nicht. Das ist das Fatale. Pingen Sie mal die Server an. YouKioske Server in Kanada, Uploaded in Deutschland usw. Absurde Wege: Abuse Meldung nach Hong Kong schicken, damit die Daten in Deutschland gelöscht werden.

               
             
             
          • Dazu die folgenden Anmerkungen:

            1. Rapidshare hat aktuell eine Niederlage in Hamburg erlitten. Das Urteil steht allerdings im Widerspruch zu Urteilen in Düsseldorf. In Hamburg werden noch 2 Instanzen zu gehen sein, also wird auch noch etliche Zeit vergehen.

            2. Rapidshare ist kein wirklich gutes Beispiel. Denen nehme ich durchaus ab, dass die sich zum seriösen Clouddienst wandeln wollen. Es gäbe weit bessere Dienste, die sich einem Verfahren aber entziehen.

            3. Entziehen, in dem Sie den Sitz in Länder legen, die als sicherer Hafen gelten wie Belize, Seschellen oder Hong Kong. Wenn ich von der Redlichkeit meiner Tätigkeit überzeugt bin, warum wähle ich dann so einen Firmensitz? (Abgesehen vom besseren Wetter)

            4. Erstaunlich ist, dass die IT Infrastruktur in vielen Fällen vor unserer Hautür liegt. Pingen bringt es an den Tag, reichlich Server in Europa oder den USA bzw. Kanada.

               
             
             
          • böser Urheber

            @Klaus Minhardt 17. März 2012
            10:33 Weil die Versicherungen so unverschämt hohe Prämien nehmen, soll jeder ungestraft im Straßenverkehr andere Autos beschädigen dürfen? Ist das ihre Logik?
            Was man auch immer über Verlage denken mag, in dieser Frage sind sie Verbündete der Urheber.

               
             
             
  54. Claudia

    Ich sehe ein, dass Sie das schreiben müssen. Und dass Sie gegen ellenlange Textbretter ohne optische Auflockerungen und eine ganz besonders userunfreundliche Bedienung der iPad-App, mit denen speziell die Welt ihre Leser quält, persönlich wenig ausrichten können. Ich finde nur, dass es Zeitverschwendung ist, sich ständig über den Inhaltsklau zu beschweren. Stattdessen könnte man auch versuchen, das eigene Angebot so attraktiv zu machen, dass der User gern bereit ist, dafür Geld zu bezahlen. Weil er mehr bekommt als woanders.

     
     
  55. Claudia

    Man könnte natürlich auch – zumindest für fünf Sekunden – darüber nachdenken, dass dieses und andere Angebote deshalb genutzt werden, weil die Reader teilweise besser funktionieren als die irgendwann im letzten Jahrzehnt stecken gebliebenen Online-Angebote einiger Tageszeitungen.

     
     
    • Christoph Keese

      Ja, aber wir bei Axel Springer haben auch einen ganz wunderbar einfach zu bedienenden Kiosk in Web und App: http://www.ikiosk.de Mit vielen Titeln anderer Häuser. Und legal! YouKioske verhält sich zu iKiosk wie Megaupload zu iTunes.

      Und selbst wenn es etwas so elegantes wie unseren iKiosk nicht gäbe, fände ich es schon korrekt, wenn YouKioske mindestens vorher fragt, am besten aber bezahlt, anstatt die Zeitungen und Zeitschriften einfach zu stehlen.

       
       
    • böser Urheber

      Das hat aber jetzt mit dem da beschriebenen Problem sehr, sehr wenig zu tun. Wenn ich Fotograf bin, kann ein anderer mein Foto auch nicht verwerten, ohne mich zu fragen, nur weil er besseres Fotopapier zum Ausbelichten hat. Das Geschäftsmodell dieser Download-Seiten besteht darin, einen Inhalt zu entwerten, nur weil es technisch möglich ist. Damit wird die Basis schneller zerstört, als neue Inhalte nachwachsen können. Wenn jemand mit einem Wald so umgeht, regt das jeden auf. Aber mit Urhebern geht das? Abstruses Denken! Als Urheber möchte ich bitteschön wissen, in welchem Rahmen mein Werk angeboten wird. Und solche Nutzungen wie die hier von @Christoph Keese dokumentierten nicht dulden müssen.

       
       

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