Mein lieber Mario Sixtus



Im Interview mit Philip Banse bei IGEL geben Sie wieder Ihrer Neigung zum Schimpfen nach und preisen das Interview per Twitter entsprechend an:

Ich habe mal wieder ein wenig geschimpft: „Die Verleger leisten einen unternehmerischen Offenbarungseid“

Wer schimpft, gibt seiner Wut mehr Raum als seinem Verstand und benutzt gern Superlative. Der Superlativ ist Ihre rhetorische Lieblingsfigur. „Die Verleger leisten einen unternehmerischen Offenbarungseid“, schreiben Sie – was für ein Satz! Geht es nicht eine Nummer kleiner? Mit Verlaub, lieber Mario Sixtus, Sie wissen nicht, wovon Sie reden. Was man auch an folgendem Absatz sieht:

Die Verleger sagen eben gerade nicht: Wir geben mal richtig Geld aus für intelligente Schreiber, in Edel-Federn, in Leute, die eine starke Meinung haben oder lange recherchieren und dafür Vorschüsse brauchen, damit das Ding dann ein Knaller wird. Der Online-Journalismus ist größtenteils scheiße. Da werden lieblos unredigierte Agenturmeldungen einfach raus gepumpt. Stern.de ist so ein Fall. Stefan Niggemeier hat das ja mal nachrecherchiert.

Besuchen Sie doch bitte mal die Redaktion der WELT. Dort sitzend gerade jetzt Dutzende von Kolleginnen und Kollegen, die für WELT ONLINE schreiben. Haben Sie diese Leute jemals bei ihrer Arbeit beobachtet? Wissen Sie, wie engagiert sie zur Sache gehen, wie viel Herzblut in ihre Arbeit fließt und wie anstrengend das sein kann? Kennen Sie einen Kollegen wie Oliver Michalsky, der mit seinem Team seit Jahren verlässliche Spitzenleistungen erbringt? Natürlich gibt es Nachrichtenereignisse, die man zunächst nur mit einer Agenturmeldung darstellen kann, um damit schnell live zu gehen. Achten Sie einmal darauf, wie zügig Breaking News auf der Seite stehen. Das geht blitzschnell, sieben Tage pro Woche, rund um Uhr. Schon das ist eine Leistung, aber es bleibt nicht dabei. Haben Sie jemals beobachtet, wie flink die erste Agenturmeldung von einem einen ersten eigenen Nachrichtentext abgelöst wird? Wie schnell danach der erste Kommentar, die erste Analyse, das erste Feature folgen? Und danach der große Essay, die wohl überlegte Einordnung? Nein, das können Sie nicht beobachtet haben, sonst kämen Sie nicht zu solchen Urteilen.

Sie schauen einmal flüchtig auf die Seite, senken missmutig Ihren Daumen und verkünden Ihre Ferndiagnose: „Der Online-Journalismus ist größtenteils scheiße. Lieblos unredigierte Agenturmeldungen werden einfach raus gepumpt.“ Wenn es dann mal wirklich ans Nachzählen geht, verlinken Sie lieber auf Stefan Niggemeier, der – anders als Sie – recherchiert, bevor er schreibt. Sie hätten ja auch einfach mal selbst durchzählen können. Ich glaube, dass Stefan Niggemeiers Analyse von Stern.de nicht fair ist, aber selbst wenn sie es wäre, würde die Beobachtung bei Stern.de keineswegs zu Ihrer Verallgemeinerung berechtigen nach dem Motto „der Online-Journalismus in Deutschland taugt durch die Bank rein gar nichts“.

Und was die Edelfedern angeht: Was ist mit Thomas Schmid, Henryk Broder, Benjamin von Stuckrad-Barre, Alan Posener, Hajo Schumacher, Clemens Wergin, Sascha Lehnartz oder Andrea Seibel? Sind das keine Edelfedern? Man könnte Dutzende andere nennen, die für die Online-Presse arbeiten, übrigens auch Ihr IGEL-Freund Jakob Augstein. Zählt auch er in Ihren Augen nicht mehr zu den Stars?

Auch mit SPIEGEL und ZEIT ONLINE springen Sie nicht zimperlich um. Sie sagen:

Es gibt natürlich Ansätze, aber das ist alles im Experimentalstadium. Das meiste ist Massenware, die irgendwie raus gepumpt wird. Da findet überhaupt keine Leistung statt, die in irgendeiner Form geschützt werden müsste. Bei einem Blogger, der sich einen Nachmittag lang den Kopf zerbricht und einen geistreichen Text zur Finanzkrise rausschickt und dann auf „Publish” drückt, sehe ich eine Leistung. Aber diese Leistung ist das Schreiben des Textes und die Gedankenleistung, die davor war. Garantiert nicht das Drücken auf den Publish-Knopf. Genau genommen ist es aber das, was die Verlage honoriert haben wollen. Sie kaufen einen Text von einem freien Autor, stellen ihn in das Redaktionssystem und drücken auf „Publish”. Und dieser Vorgang soll irgendwie honoriert werden, finden sie. Finde ich nicht.

Wer so etwas behauptet, gibt damit nur seine Unkenntnis preis. Einfach nur auf den Publish-Knopf drücken? Das soll die einzige Leistung eines Online-Redakteurs sein? Das Beobachten der Lage, das Ringen um Themen und Gewichtungen, das Setzen eigener Schwerpunkte, das Finden der richtigen Autoren, das Hinterhertelefonieren, das Redigieren, das Überschriftenmachen, das Setzen von Links und Zusammenstellen von Dossiers, das Schreiben von Vorspännen und Bildunterschriften – all dies und mehr gehört zur Arbeit. Einfach nur auf den Publish-Knopf drückt niemand. Vielleicht schauen Sie zwischendurch doch mal wieder in einer Redaktion vorbei.

Verlage verkaufen keine Kühlschränke in Grönland, wie Sie behaupten, belästigen den Gesetzgeber nicht mit Forderungen nach Subventionen und haben DJV / Verdi nicht gekauft. Sie brauchen lediglich einen besseren Schutz vor ungenehmigtem Kopieren im Leistung. Eigentlich kein Grund zur Aufregung.

Viele Verlage investieren mehr in ihre Webseiten, als sie mit ihnen einnehmen. Man kann ihnen mithin nicht vorwerfen, dass sie kein Geld für Online in die Hand nehmen würden. Natürlich würden sie gern mehr Umsatz machen. Dann würden auch die Redaktionen größere Budgets bekommen, was sicherlich zur weiteren Steigerung der Qualität beitrüge. Aber das Geld wollen die Verlage am Markt verdienen und nicht beim Bundestag als Subvention abholen.



 

50 Kommentare

 
  1. Die Manner und die Frauen, die auf dem Korper oft enthaaren sto?en auf die kranklichen Empfindungen und den Reiz der Haut zusammen. Ich erprobte selbst mehrmals das Unbehagen wegen der standigen Depilation. Besonders schmerzhaft vom Wachs an den intimen Stellen zu enthaaren. Au?er den unangenehmen Empfindungen nimmt es eine lange Zeit auch ein. Ich dachte schon sogar, auf diese Prozeduren selbst wenn auf einiges zu verzichten wir lugen, damit sich die Haut von der standigen Rasur erholt hat.
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    christoph keese « NAHPORTRAIT

    14. Juni 2012

     
  6. c3p

    “Henryk Broder [...]Edelfeder” ich weiß nicht wie ich es sagen soll, aber er pumpt eher weiter den Dreck durch das System.
    Die Hoffnung, dass Norwegen zu einem überdenken seiner Geisteshaltung führen könnte habe ich schon abgehakt.

     
     
  7. Jasper

    Herr Keese,
    sie sagen, dass die staendigen Urheberrechtsverletzungen der Bild ein Argument fuer einen besseren Leistungsschutz sind. Das bedeutet, dass sie der Meinung sind, das Leistungsschutzrecht schuetze die Urheber vor der Bild, ihrer Zeitung. Sie sind also nicht imstande, die Urheberrechte ohne ein Gesetz zu wahren. Das ist fuer eine Zeitung ziemlich schwach.

     
     
  8. o aus h

    Sehr geehrter Herr Keese,
    mit Verlaub, aber das ist doch wohl böswillige Ignoranz, wenn Sie erst unwissend tun (“Wo kopiert BILD rechtswidrig Material? Bitte Belege.”), und anschließend behaupten „[Diese Vorwürfe] waren mir alle vorher bekannt, da sie alle vorher schon einmal veröffentlicht worden sind und ich sie dort gelesen habe.” Und mindestens die Geschichte mit dem Lettre-Interview ist kaum ein bloßer Vorwurf, sonst hätte die Bild wohl kaum 60000 Euro springen lassen.
    Welche Schlussforderung soll man denn jetzt aus Ihren Äusserungen ziehen? Dass Sie Blödsinn reden, dass Sie Aussagen wider besseres Wissen treffen oder dass alles nicht zählt, weil Springer sich immer noch rechtzeitig vor einer rechtskräftigen Verurteilung auf einen Vergleich geeinigt hat?

     
     
  9. (Pingback)

    [...] zumeist “lieblos unredigierte Agenturmeldungen einfach rauspumpen” würde, da antwortete ihm leicht pikiert Christoph Keese, seines Zeichens Chef-Ideologe des Springer-Verlages, indem er stolz auf all die unvermeidbaren [...]

    stilstand» Blogarchiv » Anekdotisches

    3. September 2011

     
  10. In diesem Leben erblickte ich – bedingt durch ein außerordentlich günstiges Karma – im deutschen Schicksalsjahr 1968 das Licht der Welt (die echte). Meine vollständig antiautoritäre Kindheit verbrachte ich in einer freizügigen Kommune. Zu mindestens drei Männern und zwei bärtigen Frauen sagte ich Vati. Nach 87 Semestern diverser geisteswissenschaftlichen Studien an mehreren Universitäten konnte ich – nur kurzfristig von einer zweitägigen Tätigkeit als Taxifahrer unterbrochen – eine erfolgreiche Karriere als Hartzer anschließen. Ich trage mein langes Haar immer fettig und das letzte mal duschte ich vor drei Jahren, als ich zufällig im Regen spazierte.
    Okay, okay, ich erzähle nur Käse, aber es war die einzige Möglichkeit, ihnen einen Anflug der Geringschätzigkeit vermitteln zu können, den ich beim Lesen ihrer Märchenerzählungen über das “Leistungsschutzrecht” verspüre. Oder in anderen, ihnen verständlicheren Worten: das Leistungsschutzrecht ist so überflüssig, nutz- und niveaulos wie mein Kommentar.

     
     
  11. Lars

    Eine Sache habe ich auch noch nicht verstanden:

    Wenn Google von der Arbeit der Verlage profitiert, soll Google dafür die Verlage entschädigen. So weit, so gut.

    Wer entschädigt Google für die Arbeit von Google? Leistet Google nichts, dass es wert wäre, diese Leistung zusätzlich zu honorieren?

     
     
  12. Ihre Haltung ist eine bequeme, Herr Keese. Es ist verständlich, dass Sie sich nicht zu redaktionellen Belangen äußern – Axel Springer ist ein Konzern, da kann nicht jeder was zu allem sagen.

    Deshalb halten wir doch einfach fest: Der Verstoß gegen Urheberrechte gehört bei Axel Springer zur Unternehmenskultur.

    Wenn Sie aber behaupten, die Verlage investierten, ohne etwas zurückzubekommen, so ist das schlicht und ergreifend falsch.

    Eine Reihe Verlage investieren, das stimmt. Viele investieren falsch. Statt ihre Online-Angebote technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen, stecken Sie das Geld in Bereiche in Außendienstvermarktung und SEO. Das spült zwar auch Geld zurück, ist aber ineffizient. Denn SEO ließe sich mit systematischerem Link-Verhalten und sauberen Auftritten auch erreichen (als Beweis -Disclosure: Projekt, an dem ich beratent beteiligt war) reiche ich gerne die Schwarzkopf-Homepage ein. Und was die Vermarktungsinvestitionen betrifft, rate ich Ihnen, sich mal die Abrechnung für die DMEXCO-Aktivitäten Ihres Hauses kommen zu lassen.

    Vor allem aber: Verlage verdienen prächtig mit Nachrichtenseiten. Sicher, die Umsatzrenditen sind nicht mehr so gigantisch wie mit Print. Aber so ist das, wenn aus einem oligopolistischen Markt ein polypolistischer wird. Mehr dazu: http://www.indiskretionehrensache.de/2009/11/wie-verlage-im-internet-geld-verdienen/

    Wie sähe das wohl aus, gäbe es tatsächlich qualitativ ansprechende Angebote? Welche, die Leser nicht mit billigen Tricks in unsäglich Klickstrecken lockten? Oder solche potemkinschen Journalistendörfer wie Stern.de? Tja, womöglich blieben Leser dann länger dort. Und die Verweilzeit würde die TKP steigern. Stattdessen schreit das Quälitätsangebot Welt.de auf seiner Startseite derzeit: “Laserpointer-Attacke auf Merkels Jet”. Natürlich ergänzt durch die Bildergalerie: “Deutschlands Kanzler über den Wolken”.

     
     
  13. parker

    alter? als beispiel die welt zu nehmen geht ja mal vollkommen nach hinten los? für mich einer der hetz-mainstream-pressen überhaupt. toppt teilweise den spiegel um längen. zumindest die online version strotzt vor islamophobie. aber hey, henryk m. broder (stammjournalist bei der welt) ist überhaupt nicht problematisch. ne. der meint das eigentlich gar nicht so. schreibt trotzdem mist am laufenden band.

    online journalismus ist größtenteils scheiße. das ist keine behauptung oder übertreibung. sie beweisen mit ihrem beitrag, dass sixtus recht hat.

    das witzigste an ihrem artikel ist, sie schimpfen darüber, dass jemand anderes über andere schimpft. DAS ist wohl qualitäts-onlinejournalismus!!1 dafür geb ich selbst gedruckt gern geld aus!!1 nicht.

    von mario sixtus bekomme ich nur einzwei mal im jahr was mit. joa. er schimpft dann meist. aber über schimpfenswerte dinge. und er übertrieb keinesfalls. sie übertreiben, find ich.

    aber peace, digger, peaceee.

     
     
  14. Christoph Keese

    PS: Immer wieder gern gelesen sind höfliche Kommentare. Mein persönlicher Lieblingstweet des Tages war gestern:

    @sa7yr Ponyrage
    Springer-Arschloch @ChristophKeese nennt Broder “Edelfeder” und empfieht die WELT zu lesen. Eher kotz ich in die Tastatur http://j.mp/oLCknC

     
     
  15. Christoph Keese

    Die Hinweise auf vermeintliche Rechtsverletzungen von Bild.de und Bild-Zeitung habe ich bekommen und gelesen. Sie waren mir alle vorher bekannt, da sie alle vorher schon einmal veröffentlicht worden sind und ich sie dort gelesen habe. So leicht es ist, diese Querverweise hier einzustellen, so schwierig ist es, darauf zu antworten, und zwar aus folgenden Gründen:

    1. Die Vorwürfe beziehen sich auf sehr unterschiedliche vermeintliche Tatbestände, sowie auf vielfältige Rechtsgebiete von Persönlichkeitsrechtsverletzung über Zitatrecht und Urheberrecht bis zu Lizenz- und Vertragsrecht. Sie gehen zudem auf höchst unterschiedliche Vertragsformen zurück. Schon deswegen lassen sich die einzelnen Fälle nicht pauschal mit einer einzigen Antwort beantworten.

    2. Eine fallweise Beantwortung der Vorwürfe steht mir nicht zu. Wie in jedem anderen Verlag sind auch in unserem Haus Verlag und Redaktion strikt voneinander getrennt. Es gilt das Chefredakteursprinzip, wonach der Chefredakteur jedes Blattes bzw. jeder Website die volle inhaltliche Verantwortung für seinen Bereich trägt. Der Verlag mischt sich in redaktionelle Belange nicht ein, schon gar nicht öffentlich. Dies gilt natürlich auch für private Blogs von Verlagsmitarbeitern wie den meinigen. Da ich zur Verlagsseite gehöre, verbietet sich jeder öffentliche Kommentar über redaktionelle Angelegenheiten. Solche Kommentare würden die redaktionelle Freiheit tangieren und sind daher generell unzulässig. Da ich mehr als 20 Jahre selber auf Redaktionsseite gestanden und glücklicherweise immer in Verlagen gearbeitet habe, in denen diese strikte Trennung konsequent eingehalten wurde, weiß ich, wie wichtig sie für die redaktionelle Unabhängigkeit ist. Deswegen kann und werde ich diese eherne Regel nicht selbst brechen.

    3. Gleichwohl weiß ich natürlich, dass das Nicht-Kommentieren der Vorwürfe von einigen Lesern dieses Blogs unweigerlich als Ausweichen interpretiert und angeprangert werden wird. Man mag mir Ignoranz, Doppelzüngigkeit, Heuchlerei und Verlogenheit vorwerfen. Mit großer Sicherheit stehen sofort Kommentare auf dieser Seite, die nach folgendem Muster argumentieren: “Haben wir es doch gewusst! Ihr stehlt selber wie die Raben und wollt trotzdem eurerseits andere Leute mit dem Leistungsschutzgeld zur Kasse bitten. Wie bigott! Wie verlogen!”

    Dies eingedenk, gibt es trotzdem nur eine Lösung:

    1. Redaktionelle Einzelangelegenheiten von Zeitungen und Websites unseres Hauses kommentiere ich nicht. Kommentare stehen alleine den jeweiligen Redaktionen zu. Dieser Blog ist auch nicht die zentrale Beschwerdestelle der Axel Springer AG, sondern behandelt nur Themen, von denen ich etwas verstehe und zu denen ich mich äußern kann.

    2. Falls Sie dies für feiges Ausweichen halten und darin kein konsequentes Einhalten der Trennung von Verlag und Redaktion erkennen können, ist das Ihre Sache. Stimmen tut es nicht.

    3. Ich leite die Hinweise intern weiter. Wir werden uns intern mit ihnen beschäftigen. Falls Sie das nicht glauben, kennen Sie uns schlecht.

    Soviel zu den Detailvorwürfen gegen Redaktionen.

    Äußern kann ich mich aber sehr wohl zu allgemeinen Punkten:

    Selbst wenn einzelne Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen zutreffen würden (was hiermit nicht gesagt sein soll), wäre dies argumentativ kein Grund dafür, besseren Schutz geistigen Eigentums abzulehnen. Ganz im Gegenteil müsste die Forderung dann erst recht dahin gehen, geistiges Eigentum besser schützen zu wollen. Der Anwurf müsste nicht lauten: “Ihr brecht das Recht, deswegen sei auch euer Recht gebrochen.” Sondern er müsste umgekehrt lauten: “Alle Rechte gehören geschützt – auch eure. Aber achtet selber besser darauf, die Rechte Dritter nicht zu verletzen.” Anders ausgedrückt: Der Vorwurf vermeintlichen Rechtsbruches ist kein Argument gegen, sondern ein Argument für Urheber- und Leistungsschutzrechte.

    Ein Hinweis noch zum interessanten Kommentar von Vera: In der Tat bemühen sich zahlreiche Verlage, darunter auch wir, darum, möglichst viele Rechte von Urhebern eingeräumt zu bekommen. Dies ist seit Jahren ein ständiger Konfliktpunkt zwischen Journalisten/innen, ihren Gewerkschaften und den Verlagen. Gewerkschaften argumentieren, dass Autoren besonders in der digitalen Welt so viele Rechte wie möglich behalten müssen, um sie selber weiter verwerten zu können; Verlage halten dagegen, dass sie möglichst viele Rechte brauchen, um multimediale Angebote schaffen zu können, die Erfolgsvoraussetzung im Internet sind. Vom Standpunkt eines unbeteiligten Betrachters aus könnte man beide Positionen für legitim und verständlich halten. Da sie sich aber widersprechen, ist die Lösung nicht trivial. Auch ich habe kein Patentrezept. Allerdings könnte ein Leistungsschutzrecht einen gewissen Entspannungsbeitrag leisten. Verlage müssen heute unter anderem deswegen so sehr auf das Einräumen möglichst vieler Rechte drängen, weil sie selber kein eigenes Recht haben. Ein Leistungsschutzrecht würde ihnen erstmals ein eigenes Recht einräumen, aus dem heraus sie lizensieren und gegen Eingriffe vorgehen könnten. Dies würde den Druck auf die Beschaffung möglichst weitreichender Rechte von Autoren verringern. Eine ausführlichere Darlegung dieses Gedankens finden Sie in der Frage- und Antwortsammlung zum Leistungsschutzrecht: http://www.presseschauder.de/fragen-und-antworten-zum-leistungsschutzrecht-2/

     
     
    • Lars

      Es ist schon etwas…merkwürdig, erst Beweise für Urheberrechtsverletzungen zu fordern um dann zu erklären, dass man das nicht kommentieren kann. Welchen Sinn hat es dann gehabt, diese Beweise überhaupt erst einzufordern?

      Was ich noch nicht so ganz verstehe, welche Leistung denn geschützt werden soll? Das Urheberrecht schützt die geistige Leistung. Was die Verlage machen ist einfach _nur_ Leistung, zur leichteren Abgrenzung nenne ich das einfach mal “Arbeit”.

      Wenn also die Arbeit eines Verlages besonders honoriert werden soll, warum nicht auch die Arbeit …sagen wir einer Autowerkstatt? Sollte nicht der Busunternehmer (Aggregator), der seinen Bus in der Werkstatt(Verlag) reparieren lässt(Arbeit des Verlags), sich an der Finanzierung der Werkstatt zusätzlich beteiligen müssen? Es ist doch unfair, dass der Busunternehmer das Geld der Buskunden einstreicht, ohne die Werkstatt, ohne die gar keine Buskunden möglich wären, daran zu beteiligen?

      Die Werkstatt führt schliesslich eine wichtige Dienstleistung durch, von der andere Unternehmen viel zu gut profitieren.

       
       
  16. Beobachter

    Erstmal: nichts gegen Herrn Keese. ich finde es sehr löblich, dass sich jemand aus der Printbranche überhaupt der Diskussion stellt.

    Aber zum wiederholten Male fällt mir (leider) auf, dass nur Posts beantwortet werden, auf die er (Herr Keese) auch irgendein Gegenargument hat. Wenn er scheinbar keins hat, endet die Diskussion abrupt. Wie auch hier. Alle genannten Hinweise auf Bildblog bleiben unbeantwortet.

    Und das liegt (wie dieser Schrätt zeigt) wohl nicht an Zeitmangel oder “zu späten Postings” der Schrätts, denn Herr Keese ist durchaus in der Lage, auf Beiträge zu antworten, die wesentlich später gepostet wurden.

    Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass nur auf Posts geantwortet wird, auf die man (er) irgendwie eine halbwegs plausible Antwort hat. Zu den nicht beantworteten Einwänden denke ich mir dann mal meinen Teil…..

     
     
  17. Dana Schmidtmeier

    Herr Keese, möchten Sie noch auf die zahlreichen oben verlinkten Belege eingehen? Mich interessiert sehr, wie Sie vor diesem Hintergrund ernsthaft gegen ungenehmigte gewerbliche Kopien vorgehen wollen? Wie passt das zusammen?

     
     
  18. Da wir gerade bei Transparenz sind: Wie wäre es, wenn Sie einen der gerechten und billigen Vertragsvordrucke für Freie aus Ihrem Haus mal hier online stellten? Es sollte mich herzlich freuen, wenn Sie als Vorbild vorausgingen und Klauseln dieser Art nicht darin zu finden wären:

    [räumt das] räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Beiträge im In- und Ausland auf sämtliche – auch im Zeitpunkt des Auftrags unbekannte – Nutzungsarten für sämtliche Zwecke zu nutzen.

     
     
  19. JensE

    “Das Recht soll nicht einseitig, sondern für alle gelten. Wo kopiert BILD rechtswidrig Material? Bitte Belege.”

    Einfach nach ‘ site:bildblog.de bild urheberrecht’ googeln und Sie können in Beispielen schwelgen.

     
     
  20. Achim

    WELT Online und das Vorbild Breiviks, Broder, als Beispiele zu nennen, hat unfreiwillige Komik.

    http://www.stilstand.de/wenn-die-ideologie-verrutscht/

    (Beispiellink)

    Der Axel-Springer-Konzern ist eine größere Gefahr für die Demokratie und die Gesellschaft unseres Landes, als es jeglicher Terrorist in den Höhlen Afghanistans jemals sein könte.

    Herr Keese:

    Wann haben Sie aufgehört, Journalist zu sein und sind zum Menschen- und Demokratieverachter geworden?

    Gibt es eine interne Statistik, wie viele Menschenleben der Axel-Springer-Konzern schon auf dem Gewissen hat?

     
     
  21. Wenn sich der Online-Journalismus ohne staatliche Hilfsmaßnahmen nicht rechnet (aus Sicht der Verleger keine angemessen hohe Rendite abwirft) und das Leistungsschutzrecht Abhilfe schaffen soll, so dieser staatliche Eingriff in den freien Markt eine staatliche Subvention. Der Zweck der Forderung nach dem Leistungsschutzrecht liegt offenkundig darin, dass die Verlage für ihre Leistung mehr Geld erhalten wollen.

    Das eigentliche Problem der Verleger liegt auf einer vollkommen anderen Ebene (hier geklaut). Deutlich wird dies, wenn man das Privatfernsehen mit dem Internet vergleicht. Die über Werbung finanzierten Fernsehsender können die Lieferung von Inhalt und Werbung kontrollieren. Beides liegt in einer Hand und reine Werbesender sind nicht sonderlich erfolgreich. Im Internet funktioniert das System, Werbung und Inhalt miteinander zu verknüpfen nur beschränkt. Die Aufspaltung der ehemals in einem Medium geeinten Kosten- und Einnahmefaktoren wird im Privatfernsehen am deutlichsten. Werbung bringt Einnahmen, der Inhalt verursacht Kosten.

     
     
  22. Schmidt

    “Das Recht soll nicht einseitig, sondern für alle gelten. Wo kopiert BILD rechtswidrig Material? Bitte Belege.”

    Sie wollen jetzt nicht wirklich behaupten, sie wüßten davon so rein garnichts, was? Etwa, wenn Bildmaterial einfach aus sogenannten sozialen Netzen geklaut wird um damit Berichte zu bebildern. Nie gehört, Herr Keese? Abschreiben aus anderen Publikationen mit nur geringfügigen Änderungen, der Übernahme ganzer Textabschnitte? Nie gehört Herr Keese? Hören Sie auf, hier Nachweise zu fordern. Diese wurden ihnen längst erbracht. Ab und an lohnt sich eben doch auch der Blick in z. B. bildblog. Daß sie hier nun den Unschuldigen oder Unwissenden spielen, zeigt nur, mit welcher Heuchelei und Verlogenheit sie das Thema angehen.

     
     
  23. Jakob

    Da war z.B. die Geschichte mit dem geklautem Sarrazin-Interview… An die werden Sie sich ja wohl auch noch errinern oder?
    Und wenn ich jetzt das Bildblog durchsuchen würde, würde ich bestimmt noch mindestens 5 weitere Beispiele finden, bei denen Bild/Bild.de das Urherberrecht verletzt hat. Und ich wette die Dunkelziffer ist um einiges höher!

     
     
  24. Die ungenehmigte gewerbliche Kopie ist ein selbstgestrickter Mythos. Das “Phänomen” kostet die “Betrogenen” in Wirklichkeit keinen Cent. Die Kostenlos-Kultur ist nicht ein Geburtsfehler sondern die Grundlage des Internets. Dass sie es einfach nicht verstehen, in diesem Umfeld Profit zu machen, liegt an Ihnen, nicht am fehlenden Leistungsschutzrecht. Sie wissen genau, dass die Nutzer ganz einfach auf Ihre “Leistungen” verzichten können und würden. Es gibt genügend Beschäftigungs- und Betätigungsfelder im WWW. Auch ohne Sie. Niemand würde Sie vermissen. Diese beiden Tatsachen, Profitlosigkeit und Überflüssigkeit (in Verbindung mit Profitgier), lassen Sie nach dem Bedingungslosen Einkommen (dem Leistungsschutzrecht) schreien. Es fehlt auch noch die Erklärung: Wie soll das Leistungsschutzrecht Schutz vor unerlaubter Kopie eines Ihrer Inhalte schützen?

     
     
    • Christoph Keese

      “Die ungenehmigte gewerbliche Kopie und die Kostenlos-Kultur sind nicht ein Geburtsfehler, sondern die Grundlage des Internets.” So ist es. Genau deswegen ist der rechtliche Schutz so wichtig.

       
       
  25. o aus h

    Ah, zugegeben bei den obigen Links sind auch Fälle dabei, wo nicht rechtswidrig kopiert, sondern “nur” Persönlichkeitsrechte wie die an so unprominenter Stelle im deutschen Recht verankerte Menschenwürde mit Füßen getreten wurden.

     
     
  26.  
  27.  
  28. Schmidt

    Ach Herr Keese,

    wenn ich Sie lese, lese ich oft Käse. Sie werden nicht müde, ein Leistungsschutzrecht einzufordern und beklagen sich über den Mißbrauch in Form ungenehmigter gewerblicher Kopien.

    “Das Leistungsschutzrecht dient lediglich dem Schutz vor ungenehmigten gewerblichen Kopien”, schwadronieren sie gerne.

    Und dann muß man immer wieder feststellen, daß ausgerechnet Produkte ihres Hauses – insbesondere das unsägliche Blatt BILD – eben genau die Rechte Anderer teils aufs Gröbste mißachten.

    Oder unterliegen Texte und Bildmaterial, die BILD sich mitunter einfach aus dem Netz zusammenklaut, etwa keinem Leistungsschutzrecht? Soll dieses Recht nur einseitig gelten, nur für Verlage? So scheint es jedenfalls, wenn man ihre Forderungen mit dem, was ihr Haus da oft verläßt, vergleicht.

    Für mich sind Sie ein Heuchler. Denn Sie wissen genau, von was hier die Rede ist. Ihr Reden und Handeln widersprechen sich. Und solange Leute, wie Sie, solche Rechte einfordern (die ich im Übrigen im Großen und Ganzen richtig finde), wird es schwer sein, Forderung nach Leistungsschutzrechten mit der nötigen Glaubwürdigkeit in der Argumentation zu untermauern.

    Sie sind für solche Forderungen jedenfalls ungeeignet, weil unglaubwürdig.

     
     
  29. (Pingback)

    Links anne Ruhr (02.09.2011)…

    Dortmund: Das Netz der Neonazis in Dortmund (DerWesten) – Dortmund: Umstrittene Blockaden: Konfrontationskurs vor dem Nazi-Aufmarsch (Ruhr Nachrichten) – Dortmund: Digitalradio-Signal wird in Dortmund am Wochenende abgeschaltet (D…

    Pottblog

    2. September 2011

     
  30.  
  31. Christoph Keese

    Lieber Herr Lüke, in diesem Blog gibt es eine lange Liste mit Fragen und Antworten zum Leistungsschutzrecht. Dort sind alle erdenklichen Fragen ausführlich beantwortet, auch die Ihre. Gern aber hier eine Kurzfassung: Umfängliche Rechte sind zumeist nur von Festangestellten eingeräumt, Freie gewähren meist nur einmalige Nutzungsrechte. Die Rechtestruktur einer großen Redaktion ist komplex, da es oft 10.000 und mehr Mitarbeiter gibt, die im Laufe der Zeit zum Produkt beitragen oder beigetragen haben. Aber selbst wenn ein Verlag uneingeschränkte Rechte eingeräumt bekommen hat, kann er auf dieser Grundlage nicht aus eigenem Recht klagen. Er muss stets die Kette der Drittrechte nachweisen. Warum das in der Praxis ein Problem ist, wird im Fragen-und-Antworten-Katalog ausführlich beschrieben. Ein Leistungsschutzrecht gibt dem Verlag ein eigenes Recht, aus dem er vorgehen kann, ohne die Rechte der Urheber bemühen zu müssen. Da beide Rechte gut voneinander abgegrenzt werden können, entstehen den Autoren keine Nachteile durch das Leistungsschutzrecht. Eine “Kollekte”, von der Sie sprechen, schlagen die Verlage nicht vor. Mario Sixtus behauptet das zwar immer, aber das stimmt nicht. Es gibt weder “Kollekte” noch “Schutzgeld” noch “Zwangsabgabe” noch “Subvention”, sondern lediglich freiwilige Lizenzverträge.

     
     
  32. Christoph Keese

    Lieber Herr Lüke, nein, keineswegs. Das Leistungsschutzrecht dient lediglich dem Schutz vor ungenehmigten gewerblichen Kopien. Es führt zu keiner Subvention. Wir bleiben beim Leistungsschutzrecht, aber die von Mario Sixtus implizierten Folgen sind falsch.

     
     
    • piratenproll

      Vor “ungenehmigten gewerblichen Kopien” schützt Sie, bzw. die Autoren, das Urheberrecht. Jeden, der Ihre wertvollen, mühsam recherchierten Artikel abschreibt, können Sie auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

      “Leistungsschutzrecht” bedeutet aber Geld kassieren von Leuten und Firmen, die nicht nur das übliche Zitatrecht wahrnehmen, sondern ihnen per Verlinkung sogar noch Leser zuführen.

      Als wenn ein neuer Möbelmarkt Geld vom örtlichen Verkehrsverbund einstreichen will, weil dieser vor dem Eingang eine Bushaltestelle hinstellt, und “mit den Kunden des Möbelmarktes Geld verdient”.

       
       
    • Lieber Herr Keese, da muss ich aber schon nochmal nachfragen. Wenn doch ein Gutteil der Genannten so grandiose – und ebenso zeitlebens verlustträchtige – Erzeugnisse wie die Welt erzeugt, dann haben Sie sich von denen doch sicherlich so umfangreich Rechte einräumen lassen, dass Sie gegen unerlaubte gewerbliche Vervielfältigungen doch bereits vorgehen dürfen? Weshalb dann dieser Umweg über eine Kollekte, wenn es doch eigentlich um die Bekämpfung illegaler Kopien geht? Sie haben doch ein hervorragendes Justiziariat, das könnte doch die entsprechenden Schurken problemlos in die Mangel nehmen?

       
       
    • L. von Matterhorn

      Das Leistungsschutzrecht dient lediglich dem Schutz vor ungenehmigten gewerblichen Kopien.

      Wer sind diese gewerblichen Kopierer? Gibt (oder gab) es irgendwo im Internet eine Website, die kostenpflichtige Inhalte des Springer-Verlags vollständig spiegelt? So eine Art kino.to der Bild-Zeitung?

       
       
      • Christoph Keese

        Nicht dass ich wüsste. Kino.to war auch keine vollständige Spiegelung eines Studio-Repertoires. Übernahme einzelner Artikel hingegen findet massiv statt. Systeme wie Attributor oder Dienstleister wie News Registry zeigen dies nachvollziehbar und in Echtzeit auf.

         
         
        • L. von Matterhorn

          Vielen Dank für die Antwort. Ich bin als Außenstehender über den Umfang dieses Problems nicht im Bilde, aber vertraue hier einmal auf Ihr Wort. Stellt sich allerdings die Frage, ob ein Leistungsschutzrecht wirklich die einzige Möglichkeit ist, dieses Problem zu lösen. Schließlich ist die Komplettübernahme von Texten auch nach geltendem Recht verboten. Somit dürfte den Verlagen doch eigentlich die von Stühmeier vorgeschlagene “generelle Klagebefugnis” genügen, um effektive gegen illegale Kopien vorgehen zu können.

          Kino.to war auch keine vollständige Spiegelung eines Studio-Repertoires.

          Mit “vollständig” meinte ich vollständige Artikel, nicht ein vollständiges Archiv.

           
           
          • Christoph Keese

            Eine Klagebefugnis in Form von Prozesstandschaft würde bei Einräumung einmaliger Nutzungsrechte durch die Autoren nur zur Unterlassungsklage, nicht aber zum Schadensersatz berechtigen. Da sein Gewinn nicht durch Schadensersatz gemindert werden würde, hätte der Kopist keinen Anreiz, das Kopieren zu unterlassen. Er gibt einfach die Unterlassungserklärung für die betroffenen Artikel und kopiert die nächsten. Diesem Problem wäre nur auszuweichen, indem eine Prozesstandschaft auf Basis uneingeschränkter Rechte angenommen wird. Diese berechtigt in der Tat auch zur Schadensersatzklage, allerdings wird man keine Vermutungsregelung schaffen können, die davon ausgeht, dass Verlage unbeschränkte Recht von Autoren eingeräumt bekommen haben. Dies wäre unsinnig und den Autoren nicht zu vermitteln.

               
             
             
  33. Lieber Herr Keese,

    nur zum letzten Absatz: wenn ich Sie recht verstehe, verzichten Sie dann nun folgerichtig auf die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage?

     
     

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