Offenes Netz und Schutz des Urhebers sind gleichzeitig möglich



Lawrence Lessig
Foto: Lessig.org Lizenz: CC BY 3.0 (US)

In der Debatte um Ansgar Hevelings Gastbeitrag im Handelsblatt hat sich vergangene Woche ebenfalls im Handelsblatt Harvard-Professor Lawrence Lessig geäußert, einer der weltweit führenden Urheberrechtler. In seinem Beitrag verteidigt Lessig zwar den Schutz von Urhebern, fordert aber gleichzeitig praktikable Wege der Lizensierung, die den Bedingungen des Internets angepasst sind. Damit zeigt Lessig einen konstruktiven Weg auf, der anders als die vielen vulgären Angriffe auf Heveling ernsthaft diskutiert werden sollte. Schutz des Urhebers und offenes Netz sind keine Widersprüche. Im Gegenteil: Sie sind gut miteinander vereinbar. Doch wie sehen die Systeme aus, in denen das funktionieren kann? Hierzu einige Anmerkungen.

Die wichtigste Voraussetzung, um Urheberschutz und offenes Netz miteinander zu verbinden, wäre die Bereitschaft von Urhebern, Verlagen, Musikfirmen und Filmstudios, der Verbreitung ihrer Produkte durch Kopien und Streaming zuzustimmen, ohne vorher in einem umständlichen Verfahren einzeln gefragt zu werden.

Wohlgemerkt: Nicht auf die Zustimmung als solche müsste verzichtet werden, sondern auf umständliche Verfahren und einzelne Anfragen für jeden Fall.

Kritiker behaupten, darauf würde sich die Kreativwirtschaft niemals einlassen. Doch ist das wirklich so? Man darf das mit Fug und Recht bezweifeln. Wenn die wirtschaftlichen Anreize richtig gesetzt wären, was sie heute nicht sind, würden Produzenten aller Gattungen wahrscheinlich mitmachen bei einem neuen System, das Geldverdienen mit sehr einfachem Zugang ermöglicht. Dass es ein solches System heute noch nicht gibt, dürfte der wichtigste Grund für das eigentlich unnötige Zerwürfnis zwischen Kreativwirtschaft und Netzgemeinde sein.

Rigide Verbreitungskontrolle sichert heute den Umsatz

Warum treten die meisten Produzenten heute für harte Kontrollen der Weiterverbreitung ein? Nicht etwa, weil sie Feinde der Kulturtechnik des Kopierens sind oder es ihnen ein innerlich Bedürfnis wäre, strenge Kontrolle über die Vertriebswege auszuüben. Nein, sondern weil rigide Verbreitungskontrolle heute die beste und nahezu einzige Methode ist, mit Kreativgütern Geld zu verdienen.

Das bedeutet aber nicht, dass alternative Vergütungssysteme prinzipiell ausgeschlossen sind. In den Tantiemeformeln der Verlags-, Musik- oder Filmmanager steht, dass sie die Gewinne ihrer Unternehmen steigern sollen. Wenn sich ihnen Wege böten, dieses Ziel ohne strenge Verbreitungskontrollen zu erreichen, wären sie vermutlich schnell mit von der Partie.

Produzenten sind keine Taliban. Sie leben von Offenheit und von öffentlichem Interesse. Sie verstehen, was Massenmärkte sind und dass im Internet neuartige Massenmärkte entstehen. Sie wissen, dass Kopieren eigentlich eine Form des Kompliments ist und längst nicht so schlimm wie Desinteresse. Wenn Produzenten – gemeint sind Urheber wie ihre Verwerter – mit Offenheit mehr Geld verdienen könnten als mit Verschlossenheit, gäbe es keinen rationalen Grund, sich solchen Modellen zu verschließen. Produzenten haben sogar ein hohes Interesse an neuen, kreativen Verbreitungswegen und Erlösformen. Einen Krieg mit dem Internet will niemand; bei ihm gäbe es nur Verlierer.

Konkret ausgedrückt: Wenn eine deutschlandweite Flatrate für alle Verlagsinhalte mehr Geld in die Kasse brächte als die heutigen Geschäftsmodelle, würden die Verlage – faire Verteilung der Erlöse vorausgesetzt – vermutlich wenig dagegen einzuwenden haben. Ihre Zurückhaltung gegenüber Modellen nach dem Muster von Spotify liegt nur daran, dass die erwarteten Umsätze weit unter dem heutigen Stand lägen und damit einen herben Verlust bedeuten würden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass funktionierende Modelle generell undenkbar wären. Im Gegenteil: Sie sind sehr wohl denkbar, wenn sie das Prinzip der Freiwilligkeit wahren. (Hier liegt der Konstruktionsfehler der Kulturflatrate: Sie zwingt alle Produzenten in das System, ob sie wollen oder nicht.)

Allemal denkbar sind einfache Marktplätze, auf denen einzelne Rechte mit einem Mausklick geklärt werden können.

Die Präferenz von Produzenten für Vertriebswege ist somit eine Funktion der Erlösmöglichkeiten. Folglich ist sie flexibel und – anders als oft behauptet – nicht starr.

Urheberrecht auf seine Zukunftsfähigkeit überprüfen

Dies ist eine wichtige Prämisse für die Debatte. Wenn man den Produzenten ideologische Verbohrheit oder generelles Nicht-Verstehen des Internets vorwirft, wird man den Konflikt nicht entschärfen. Lawrence Lessig gehört zu denjenigen, die das verstehen.

Diese Aufgeschlossenheit der Produzenten allein wäre allerdings nicht viel wert, wenn ein strukturkonservatives Urheberrechtsgesetz Innovationen verhindern würde. Wir müssen das geltende Urheberrecht deswegen genau auf seine Zukunftsfähigkeit überprüfen.

In der aufgeregten Debatte wird dem Gesetz die Zukunftsfähigkeit gern abgesprochen. Diese Schlussfolgerung ist aber übertrieben. Selbst ohne jede Reform würde das Gesetz viel mehr Flexibilität zulassen, als seine Gegner heute behaupten.

Ein anschauliches Beispiel für die vielen Missverständnisse und Vorurteile zum Urheberrecht lieferte Harald Staun jüngst in einem ganzseitigen Beitrag der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (nur Print) über das vermeintliche historische Ende des geistigen Eigentums. Staun beginnt seinen Text mit der Schilderung einer prägende Begebenheit aus seiner Jugend: der Teilnahme am Kreativwettbewerb eines Radiosenders. Er schreibt:

In meinem Fall wurde es als kreativ genug erachtet, dass ich eine Szene aus einem Micky Maus-Heft ausgeschnitten und mit eigenen Sprechblasen versehen hatte. Dafür bekam ich, was ich wollte. Der DJ spielte „Bobby Brown“. Dass ich dabei gleich doppelt die Eigentumsrechte von Künstlern verletzt hatte – die von Walt Disney, und weil ich natürlich den Song auf Kassette aufnahm, auch jenes von Frank Zappa -, das interessierte weder mich noch DJ Rainer.

Doch anders als Staun glaubt, hatte er nach geltendem Recht gar keine Übertretung begangen. Beim Ausschneiden aus dem Micky Maus-Heft wurde keine Kopie erstellt. Wäre sie doch erstellt worden, hätte es sich um eine gesetzlich erlaubte Privatkopie gehandelt. Auch die Änderung des Sprechblasentextes stellte keine Verletzung des Bearbeitungsverbots nach §23 dar, denn dieser verbietet nur die Veröffentlichung oder Verwertung bearbeiteter Werke, was Staun aber nicht getan hat. Beim Mitschneiden von Frank Zappas „Bobby Brown“ entstand zwar eine Kopie, doch diese war nach § 53 Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes eine erlaubte Privatkopie, für die Urheber pauschal mit einer Geräte- und Leermedienabgabe entgolten werden (siehe hierzu Wikipedia). Unrechtmäßig hätte Staun nur gehandelt, wenn er seine Zappa-Kopie vor Einführung der Leermedienabgabe gezogen hätte. Wann genau die Zappa-Kopie entstanden ist, teilt uns der Beitrag nicht mit. Tatsache aber bleibt, dass Privatkopien heute absolut legal sind und Künstler trotzdem Geld dafür bekommen – ein perfektes Beispiel für die Vereinbarkeit von Urheberschutz und einfachem Zugang für jedermann.

Das Recht steht dem Streaming nicht im Wege

Nur weil er über die Grundlagen des Urheberrechts irrt, kann Staun zur Kernthese seines Essays kommen: dass geltendes Urheberrecht modernen Vertriebsformen wie Streaming angeblich im Wege steht. Staun drückt diesen Gedanken in der Unterzeile seines Beitrags stark zugespitzt so aus:

„Streaming“ heißt das Modell, um im Internet mit Inhalten Geld zu verdienen. Damit sollten wir uns endlich von der unbrauchbaren Metaphern des „geistigen Eigentums“ verabschieden.

Diese These wäre in Kenntnis des Gesetzes nicht zustande gekommen. Denn Staun schließt von seinen privaten Disney- und Zappa-Nutzungen unzulässigerweise auf gewerbliche Verwertung. Darin liegt gleich ein dreifacher Fehler. Erstens ist das private Beispiel als Einstieg in die Debatte über gewerbliche Nutzung falsch gewählt, da das Recht streng zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterscheidet. Zweitens verbietet das Gesetz bei privaten Nutzungen gar nicht, was Staun glaubt, dass es verbiete. Drittens gehen die Verbote bei gewerblicher Nutzung längst nicht so weit, wie Staun denkt. Streaming wird als Spezialform der Verbreitung keineswegs grundsätzlich verboten, ebenso wenig wie Kopien. Weil es gar kein generelles Verbot gibt, besteht auch kein Bedarf, sich von den angeblich „unbrauchbaren Metaphern des geistigen Eigentums“ zu verabschieden.

Zustimmung des Urhebers muss eingeholt werden

Was gebietet das Gesetz stattdessen, wenn es schon nichts generell verbietet? Es gebietet die Einholung der Zustimmung des Urhebers. In § 15 wird dieses Gebot definiert. Die zentralen Sätze lauten:

Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht. (…) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe).

Was mit dem Vervielfältigungsrecht in körperlicher Form gemeint ist, steht in § 17 Abs. 1, wo es wörtlich heißt:

Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Und in § 19a steht die Definition der Verbreitung auf unkörperlichem Wege, also zum Beispiel durch das Internet:

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

„Ausschließliches Recht” ist nichts anderes als Juristendeutsch für: „Wer dieses Werk nutzen will, muss vorher fragen”.

Einfache Erlaubnis und schnelle Klärung

Es geht also – anders als Harald Staun es dargestellt – gar nicht darum, das Konstrukt des geistigen Eigentums rückstandsfrei zu entsorgen, sondern – genau wie Lawrence Lessig es beschreibt – nur darum, praktikable, dem Internet angepasste Wege der Erlaubniseinholung zu entwickeln und damit die Möglichkeiten elegant zu nutzen, die heute schon im Gesetz enthalten sind.

Der zentrale Absatz seines Beitrags für das Handelsblatt lautet:

Die passende Antwort auf dieses Scheitern besteht jedoch nicht in der Aufgabe der Urheberrechts-Gesetzgebung. Sondern sie besteht darin, das Urheberrecht zu aktualisieren, so dass es in einem digitalen Zeitalter einen Sinn hat, und ihm damit zu erlauben, seinem grundlegenden Zweck weiterhin zu dienen, ohne gleich das Internet zu zerstören: Künstler für ihre Kreativität zu entlohnen und damit die nötigen Anreize zu schaffen, die zumindest einige Urheber brauchen, um etwas zu erschaffen.

Damit ist das Programm treffend formuliert. Mit „Anreizen, die zumindest einige Urheber brauchen, um etwas zu erschaffen“ meint Lessig vermutlich: Künstlern die Möglichkeit zu geben, von ihrer Kunst zu leben, damit sie sich auf diese konzentrieren können.

Muss das Prinzip der Erlaubniseinholung aufgegeben werden, um das Lessig’sche Programm zu verwirklichen? Dafür gibt es keinen Grund. Ohne Erlaubnisprivileg – also ohne Ausschließlichkeitsrecht – würde dem Urheber sein Werk von Dritten aus den Händen gerissen werden, um es zu kommerzialisieren. Wir wären zurück im Spitzweg-Urzustand: Der Künstler hungert, der Kopist schlemmt. Das kann niemand wollen.

Auch steht das Erlaubnisprivileg des Urhebers einer vereinfachten Erlaubniseinholung nicht im Wege. Im Gesetz steht ja nirgendwo, dass das Einholen der Erlaubnis kompliziert sein muss und nicht dem digitalen Zeitalter angepasst werden darf. Somit lässt das Gesetz gewaltigen Modernisierungsspielraum, ohne überhaupt geändert werden zu müssen.

Creative Commons kann die Grundlagen eines Marktplatzes liefern

Lawrence Lessig hat mit der Entwicklung von Creative Commons (CC) Pionierarbeit bei der Vereinfachung der Erlaubnis geleistet. Dieses System erleichtert das Einholen von Rechten enorm. Aber es hat noch nicht den Durchbruch in den kommerziellen Sektor geschafft. Warum nicht? Weil es keinerlei Auskünfte zu Zahlungswünschen und -bedingungen enthält. Aus Lessigs Sicht ist das durchaus kein Versäumnis, sondern volle Absicht. Creative Commons soll eine neue Urheberrechtsplattform sein und kein Marktplatz. Das ist aus sich heraus verständlich und aller Anerkennung wert. Echte Breitenwirkung wird Creative Commons aber erst dann entfalten, wenn eine Weiterentwicklung in die kommerzielle Sphäre gelingt.

Dafür sind zwei Wege denkbar:

Entweder baut Creative Commons Aussagen zur Kommerzialisierung mit in seine Nutzungsbedingungen ein. Neben „Share Alike”, „Namensnennung” oder „Bearbeitung erlaubt” könnten beispielsweise „Nutzung nur gegen festes Honorar” oder „Prozentuale Beteiligung am Gewinn” treten. Creative Commons könnte sich sogar zu einem Marktplatz für Inhalte entwickeln und Zahlfunktionen gleich mit anbieten.

Oder außerhalb von Creative Commons entstehen Vermarktungssysteme, die Anregungen von CC zur Vereinfachung der Rechteklärung aufgreifen und konstruktiv weiter entwickeln.

Welcher der beiden Wege wahrscheinlicher ist, lässt sich heute noch nicht absehen und hängt entscheidend davon ab, ob sich Creative Commons überhaupt zu einem Marktplatz entwickeln möchte, wogegen man auch gute Gründe ins Feld führen mag.

Kollektive Verwertung und Bekämpfung von Diebstahl

Doch ganz gleich, wie es weitergeht, zeichnen sich zwei grundsätzliche Entwicklungen schon jetzt ab:

Erstens werden kollektive Verwertungen an Bedeutung gewinnen. Es wäre ein Widerspruch in sich, wenn jeder Produzent ein eigenes System zur einfachen Erlaubniseinholung entwickeln würde. Die Summe von Insellösungen kann per Definition nicht einfach sein. Somit täte die Netzgemeinde gut daran, ihre Allergie gegen kollektive Lösungen zu überwinden. Sie sollte einsehen, dass es der Vereinfachung und Demokratisierung dient, wenn kollektive Systeme entstehen und gepflegt werden.

Zweitens wird es immer Diebstahl geben, egal wie einfach die Erlaubniseinholung auch organisiert sein mag. Damit Lessigs Programm der Setzung von Anreizen erfüllt werden kann, muss es auch in Zukunft eine entschiedene Bekämpfung von Piraterie geben. Märkte und stabile Anreizstrukturen können nicht entstehen, wenn alles jederzeit auch als kostenlose Hehlerware zur Verfügung steht. Lawrence Lessig würde dieser Aussage vermutlich nicht widersprechen. Creative Commons ist ein System des Rechts, nicht des Unrechts. Und Lessig selber sagt, dass der Schutz des Urhebers wichtig ist.

Offenes Web und Schutz von Kreativität sind mithin miteinander vereinbar. Unvereinbar hingegen sind Kreativität und Diebstahl, denn Diebstahl entzieht Kreativen die Existenzgrundlage.

 

29 Kommentare

 
  1. (Pingback)

    [...] ein offenes Netz und Urheberschutz kein Widerspruch darstellt, beschreibt Christoph Keese in einem aktuellen Blogbeitrag sehr gut. Voraussetzung sei ein Umdenken der Verlage und Filmstudios. Weg von der künstlichen [...]

    Selbstvertriebigung | G! gutjahrs blog

    21. Dezember 2014

     
  2. @Daniel Schultz:

    ich sollte sie öfter so alleine weiterschwadronieren lassen, weil sie sich nämlich geschickt selbst widerlegen:

    Merken Sie was?

    Und: Im Patentrecht wird urheberrecht in der tat anders ausgelegt. Aber wir streiten uns hier nicht um Patente. Das erinnert mich frappierend an die ACTA-Proteste die jetzt – wo die Protestierenden plötzlich merken, dass ALLE ihre Argumente auf Sand gebaut sind als Protestgrund plötzlich medikamenten-Generika vorschieben, die in entwicklungsländern nun teurer würden. Problem ist nur, dass bei ACTA keine Entwicklungsländer teilnehmen.

    So wird auch hier das Heil in Hilfskonsturktionen gesucht.
    Und wegen GEMA/Youtube: Da gibt es mittlerweile genug quellen, die das richtigstellen. Die GEMA sperrt keine Videos auf YT – YT will nur (fast) Nichts zahlen. Manchmalsind komplexe Sachverhalte doch eher einfach aufzulösen.

    SH

     
     
  3. @SH Noch mehr: “Und selbst hier ist das Urheberrecht so flexibel, dass sie beides (Text und Musik) “covern” können, gegen eine standardisierte (GEMA-)Gebühr. Das ist also kein Monopol. ”

    Es gibt diverse Gründe, warum dieser von ihnen hervorgehoben Spezialfall nicht als Beleg für die Flexibilität des Urheberrechts taugt:

    1. Ein Künstler muss nicht Mitglied bei der GEMA oder irgendeiner anderen Verwertungsgesellschaft sein. Er fährt mit der Entscheidung für die GEMA auch tendenziell recht schlecht, wenn er nicht gerade Bohlen heißt.

    2. Der Künstler kann ohne weiteres seine Werke unter Lizenzen stellen, die keine Bearbeitung erlauben etwa CC-BY-ND. Und selbst das ist ein Spezialfall, der auf der zeitlich gewährten Ausschließlichkeit des Urheberrechts aufsetzt und zumindest eine Verbreitung unter Nennung des Namens zulässt.

    Außerdem habe ich nicht behauptet, das Urheberrecht würde Informationen oder Ideen schützen. Aber, um auf ihren Arzt zurückzukommen, wenn ein Unternehmen versucht, das Wissen über die richtige Dosierung eines Medikaments als ihr „geistiges Eigentum“ zu bezeichnen, da haben Sie genau diesen Anspruch eben Information zu schützen.

    “Prometheus acknowledges that its “process” consists merely of administering existing drugs and testing blood for natural metabolites—ordinary medical practice using long-established methods that Prometheus did nothing to advance—followed by consideration of a range of metabolite numbers that suggest a possible dosage change. Opp. 11-12. Prometheus believes it can stop Mayo from administering drugs, testing blood, and then using the knowledge and experience of its own researchers to conclude that Prometheus’s metabolite range is wrong and that patients are better served by using Mayo’s different range. Opp. 24, 28. Incredibly, it claims this monopoly covers any autoimmune disease, and asserts that infringement occurs even when a physician rejects dosage changes, on the theory that the physician has been warned by, i.e. has thought about, Prometheus’s numerical ranges. Opp. 24-25. Prometheus points to just one way for physicians to escape this embargo on research and treatment—to not use blood tests but instead develop entirely new ways to measure metabolite levels. Opp. 27.”

     
     
  4.  
  5. @SH “Die GEMA ist kein Marktteilnehmer im Sinne des Marktes” Dennoch ist die GEMA ein Monopolist, weil sie der einzige Anbieter für ein ökonomisches Gut ist. Sonst könnte Youtube ja bei jemand anderem die Rechte lizensieren. Kann Youtube aber nicht und deshalb bekommen wir das hier zu lesen:

    “Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid.”

    Das ändert aber nichts daran, dass das Urheberrecht ein Ausschließlichkeitsrecht und somit ein Monopolrecht ist.

     
     
  6. @TecoSCR:
    Ich verbuche ihren letzten Eintrag mal unter “gestörte Kommunikation”. Ihr Post 13 widerspricht dem Post 19 in mehreren Fällen. Und vor allem haben Sie meine Standpunkte genommen, und als ihre ausgegeben. Drollig.

    Vielleicht nutzen auch nur zwei seperate Leute ihren Account. Oder sie leiden unter Schizophrenie. Suchen sie sich was aus.

    @daniel Schultz: Die GEMA ist kein Marktteilnehmer im Sinne des Marktes, sie ist eine Verwertungsgesellschaft. Insofern kann sie auch kein marktwirtschaftliches Monopol darstellen, denn sie handelt nicht nach gesetzen des MArktes. Und jeder von uns kann eine eigene VG gründen wenn er möchte. Gründen sie eie VG & machen sie es besser. dann haben Sie hier auch weniger Zeit, um auf Urheberrechtsvlerletzungen rumzutrollen.

    Wollen wir vielleicht wieder zur Diskussion zurück, (Verwertungsmodelle; Rechteclearing –> einfacher + CC weiterentwickeln?

    Oder geben wir uns weiter unseren Beissreflexen hin?

     
     
    • Ich verbuche ihren letzten Eintrag mal unter “gestörte Kommunikation”. Ihr Post 13 widerspricht dem Post 19 in mehreren Fällen. Und vor allem haben Sie meine Standpunkte genommen, und als ihre ausgegeben. Drollig.

      Vielleicht nutzen auch nur zwei seperate Leute ihren Account. Oder sie leiden unter Schizophrenie. Suchen sie sich was aus.

      Mir ist unverständlich, weshalb von Ihnen hier ad hominem argumentiert wird.

      Wenn ich mich recht entsinne, war Ihr Standpunkt, dass der Markt für Kreativgüter versagt oder zu versagen droht, weil es derzeit Schutzlücken im Urheberrecht gäbe. Ich hab dem widersprochen. Mehr nicht.

      In meinem letzten Posting wollte ich lediglich einige Begriffsunsicherheiten klären.

       
       
      • Och glasube nicht, dass ich das tue. ich greife nur die offensichtlichen Widersprüche in ihren letzten drei Postings auf. Die widersprechen sich in mehreren Bereichen.

        Ja, aber innerhalb ihres widerspruchs haben sie sich slebst auf eine ans Grotekse grenzene Art und Weise widersrochen, bzw. meine Argumente noch bestötigt. ich will darauf nicht imdetail eingehen, aber wenn A sagt: “Die Wand ist Blau”, und B sagt”: §Nein, die Wand ist blau”, und A sagt: “Das Bild daran ist rot”, und B sat “Nein, das Bild ist eher rot”, dann grenzt das schon ein Stück weit ans Groteske.

        Ausserdem waren ihre ausfürhungen in ihrem drittletzten posting die “kreativsten” Auslegungen von Marktversagen, die mir je untergekommen sind.

        Nun gut, welhe Argumente haben Sie, dass es isch bei der Urheberrechtsdurchsetzungsproblematik NICHT um ein Marktversagen für öffentliche Güter handelt?

        SH

         
         
  7. @SH Übrigens ist es reichlich grotesk, die staatlich gewährten Monopolrechte mit Verweis auf eine Lizensierungsmöglichkeit bei einer kollektiven Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung der Monopolrechte, die für sich wiederum ein Monopol darstellt, weg diskutieren zu wollen.

     
     
  8. @SH Natürlich springen Sie für Springer in die Bresche, da Sie es als Versehen abtun, weil die Rechte so schwer zu klären sind. Im Falle Cicero möchte ich einschieben – als ob.

    Und nach der Vorstellung von „geistigen Eigentum“ von Ayn Rand dürfte der Architekt das Haus in die Luft sprengen, wenn es nicht nach seinen Vorgaben ausgefertigt würde, wie etwa der Berliner Hauptbahnhof.

    Dass Sie davon ausgehen, Rechteklärung würde einfacher werden, zeigt ihre Ignoranz gegenüber der technologischen Entwicklung. So ist das Bestehen eines umgekehrten Turing-Tests durch Richter kein sicheres Ereignis.

     
     
  9. @ Daniel Schultz:
    Ich springe nicht für Springer in die Bresche.
    Ich springe gegen TecoSCR in die Bresche, und dass auch nur, weil der Herr ziemlichen Unsinn erzählt.

    Und sie übrigens auch: Das Urheberrecht erstreckt sich nicht auf Informationen und Ideen. Wenn ich jetzt eine ne physische oder neue Mathematische Formel in ein Lied packe, so kann jedermann die Ergebnisse dieser formel nutzen, ohnas Urheberrecht zu verletzen. Geschützt ist nur die individuelle Leistung des Urhebers, das Werk selbst der Worlaut, die Melodie, NIHT die Information.

    Und selbst hier ist das Urheberrecht so flexibel, dass sie beides (Text und Musik) “covern” können, gegen eine standardisierte (GEMA-)Gebühr. Das ist also kein Monopol. Wenn sie ein Haus bauen, können sie auch bestimmen wer da rein gehen darf.

    Und nochmal, wegen Springer Urheberrechtsverletzungen (das letzte mal): Klagen sie doch, wenn es Ihnen soviel Spass macht. Und ja, ich glaube in der Tat, dass das ein Versehen war, genauso wie Kauder oder Blumenthal, die halt auch mal eben irgendwelche Bildrechte nicht “gecleared” haben. Nicht weil sie es wollten, sondern weil da Urheberrecht noch so ausgerichtet ist, dass ein Rechteclearing (noch zu) schwierig ist. Das müssen wir ändern. Und ich weiss nicht ob sie es verstehen, genau in diese Richtung denkt Keese, wenn er für eine Erweiterung des CC Systems plädiert.

    Sie hängen sich dagegen an alten Fehlern auf, das ist in diesem Zusammenhang nicht nur kleingeistig, sondern auch gänzlich unkonstruktiv.

    Das wird das letzte sein, dass Sie von mir zu diesem Thema hören, ich werde weitere Wiederholungen in diese Richtung von nun an ignorieren.

    SH

     
     
    • Wenn man Marktmacht so definieren würde, ist jeder einzelne von uns ein Monopol, weil jeder einzelne von uns das Monopol auf seine eigene kreative und auch sonstige Leistung hat. Ein Arzt der besser ist als ein anderer, also eine Koryphäe auf seinem Gebiet hätte ein Monopol, denn er kann nur selbst seine persönlicher Leistung erbingungen, und er kann (von auten lebensrettenden Massnahmen mal abgesheen) frei entscheiden, on und wem er seine Leistung zukommen lässt oder nicht.

      Das als Martkversagen zu bezeichnen ist natürlich Humbug, denn Märkte definieren sich anders. Niemand hat ein Monopol auf “Musik machen”, oder die Musikrichtungen “Blues”, “Klassik” oder “Schlager”.
      Künstler treten in Wettbewerb um Aufmerksamkeit und Kaufbudgets. Also geht ihr Argument des versagenden Marktes fehl. Das Pareto-Optimum ist hier nicht in gefahr.

      Das ist so leider nicht ganz richtig. Schon mit Ihren Beispiel widerlegen Sie sich quasi selbst, leider ohne es zu merken. Denn natürlich hat ein Facharzt, der besser ist als jeder andere auf seinem Gebiet, ein Anbietermonopol, und kann entsprechende Preise verlangen. Man sieht das sehr gut bei den Schönheitschirurgen. Ein noch besseres Beispiel sind Sportler. Natürlich gibt es nur einen Markt für “Fußball spielen”, aber es spielt nunmal nicht jeder “Anbieter” wie Ronaldo oder Messi, und dementsprechend kommen die Millionengehälter dieser Spieler zustande.

      Zurück zum Thema: das Urheberrecht gewährt per definitionem dem Urheber eines einzigartigen Werkes eine zeitlich befristetes Monopolrecht für dessen Verwertung. Nicht mehr und nicht weniger. Der statische Schaden, der dadurch entsteht, dass man ein eigentlich öffentliches Gut künstlich verknappt und (damit) verteuert, wird dadurch aufgewogen, dass sich in dynamischer Perspektive genug Kreative finden, die (durch das in Aussicht gestellte Monopol) einen Anreiz verspüren, künstlerisch produktiv zu werden. Dieser Schaden und Nutzen sollte sich (zumindest in der Theorie) aufwiegen, darauf weisen Ökonomen immer wieder hin, wenn Urheberrecht reformiert wird. So wie bspw. zu fragen ist, ob eine Verlängerung der Schutzdauer auf 70 oder gar 95 Jahre nach dem Tod des Künstlers einen Anreiz zu mehr kreativer Produktion liefert (Spoiler: praktisch alle Ökonomen verneinen dies).

      Dasselbe gilt auch für externe Effekte: Wenn ich eine Lampe einschrauben möchte, und dafür auf einen Stuhl steigen kann, während der Nachbar im Raum nebenan das nicht kann, würde nach ihrer Meinung dadurch schon der MArkt versagen. Ist natürlich Humbug.

      Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Ihnen geläufig ist, was Ökonomen unter einem “externen Effekt” verstehen. Ihr Beispiel hat damit jedenfalls wenig zu tun.

      Ebenso verhält es sich mit der asymmetrischen information. Es geht nicht um asymmetrische Informationen zwischen Anbieter und Kunden, es geht um asymmetrische Informationen zwischen den Marktteilnehmern selbst. Beispiel wäre Insiderhandel. Ein Aktionär hat mehr Information als als ein anderer, weil ein Kosntrukteur ihm Insiderinformationen steckt. DAS wäre ein MArktversagen, und wird deswegen auch entsprechend reguliert.
      Das was sie beschreiben, das Informationsgefälle zwischen Hersteller und Kunden trifft ebenfalls auf alle nahezu Güter zu. Humbug die Dritte.

      Selbstverständlich trifft das auf fast alle Güter und Dienstleistungen zu. Allerdings auf manche mehr, und andere weniger. Ob ein Straus Blumen der (vom Anbieter) versprochenen Qualität entspricht, kann der Kunde leicht erkennen. Bei einer Glühbirne oder Zahnbehandlung wird es schon schwieriger, und bei einer Lebensversicherung fast unmöglich. Um diese Informations-Asymetrie, die Marktversagen zu Folge hat, auszugleichen, gibt es u.a. teilweise von staatlicher Seite auferlegte Informationspflichten (TÜV, Stiftung Warentest), Anbieterhaftung (zwei Jahre Garantie auf diverse Güter), usw.

      Das alles hat recht wenig mit dem eigentlichen Thema zu tun. Der Punkt war lediglich, dass man auch vor dem Konsum eines Buches, eines Films oder Musik-CD über deren Qualität im Unklaren ist. Rezensionen etc. können diese Unsicherheit mindern, aber nicht völlig beseitigen. Insofern wäre das potentiell eine Quelle für Marktversagen, ist es aber nicht/kaum.

      Öffentliche Güter
      Natürlich besitzen auch Immaterialgüter Exklusivität. Was ist denn ein Kinobesuch oder ein Friseurbesuch oder auch eine Bahnreise? Natürlich gibt es hier Exklusvität im Konsum.

      Auch hier scheint Begriffsverwirrung die Ursache für Ihre Polemik zu sein. Auch wenn es der Begriff “öffentliches Verkehrsmittel” vielleicht nahelegt, ist eine Bahnreise kein öffentliches Gut im ökonomischen Sinn. Nicht nur kann man seinen Platz im Zug nicht mit anderen Teilen (sog. “Rivalität im Konsum”), die Bahn kann auch nicht zahlende Kunden vom Zutritt abhalten (sog. “Ausschließbarkeit im Konsum”). Das gleiche gilt für Friseur- und Kinobesuch.

      Wo es nicht gilt ist bspw. bei dem bekannten Beispiel des Leuchtturmlichts: egal wie viele es sehen, keiner nimmt es dem anderen weg, und für den Leuchtturmwärter ist es unmöglich, einen “nichtzahlenden Nutzer” auszuschließen. Das gleiche würde für immaterielle Güter gelten, wenn es das oben angesprochene Monopol durch das Urheberrecht nicht gäbe.

       
       
  10. @SH Im Gegensatz zum Urheber wird dem Arzt kein Monopolrecht auf Zeit gewährt. Wenn ein Arzt sich eine für eine Krankheit erfolgreiche Heilungsmethode einfallen lässt, kann auch jeder andere Arzt diese Heilungsmethode nutzen – einfach so. Dennoch gibt es fragwürdige Bestrebungen in diese Richtung hinzuwirken.

    Ansonsten finde ich es ja Herzallerliebst, dass Sie derart für Springer in die Bresche springen und die oben beschriebenen Rechtsverstöße als Versehen beschönigen. Als ob es sich um einen ungeahndeten Einzelfall handeln würde. Oder wollen Sie mir vielleicht erzählen, dass es sich um ein Versehen handelt, wenn man weite Teile von Interviews übernimmt und das auch noch bewirbt?

     
     
  11. @TecoSCR:

    Vielen Dank für ihren wirtschaftswissenschaftlichen Offenbahrungseid.

    Marktmacht: Wenn man Marktmacht so definieren würde, ist jeder einzelne von uns ein Monopol, weil jeder einzelne von uns das Monopol auf seine eigene kreative und auch sonstige Leistung hat. Ein Arzt der besser ist als ein anderer, also eine Koryphäe auf seinem Gebiet hätte ein Monopol, denn er kann nur selbst seine persönlicher Leistung erbingungen, und er kann (von auten lebensrettenden Massnahmen mal abgesheen) frei entscheiden, on und wem er seine Leistung zukommen lässt oder nicht.

    Das als Martkversagen zu bezeichnen ist natürlich Humbug, denn Märkte definieren sich anders. Niemand hat ein Monopol auf “Musik machen”, oder die Musikrichtungen “Blues”, “Klassik” oder “Schlager”.
    Künstler treten in Wettbewerb um Aufmerksamkeit und Kaufbudgets. Also geht ihr Argument des versagenden Marktes fehl. Das Pareto-Optimum ist hier nicht in gefahr.

    Dasselbe gilt auch für externe Effekte: Wenn ich eine Lampe einschrauben möchte, und dafür auf einen Stuhl steigen kann, während der Nachbar im Raum nebenan das nicht kann, würde nach ihrer Meinung dadurch schon der MArkt versagen. Ist natürlich Humbug. In diesem Falle würde jegliches exklusive Werkzeug, jegliche Inspiration, jedes individuelle Erkenntnis den Markt versagen lassen. Schlicht: Humbug.

    Ebenso verhält es sich mit der asymmetrischen information. Es geht nicht um asymmetrische Informationen zwischen Anbieter und Kunden, es geht um asymmetrische Informationen zwischen den Marktteilnehmern selbst. Beispiel wäre Insiderhandel. Ein Aktionär hat mehr Information als als ein anderer, weil ein Kosntrukteur ihm Insiderinformationen steckt. DAS wäre ein MArktversagen, und wird deswegen auch entsprechend reguliert.
    Das was sie beschreiben, das Informationsgefälle zwischen Hersteller und Kunden trifft ebenfalls auf alle nahezu Güter zu. Humbug die Dritte.

    Last not least: Öffentliche Güter
    Natürlich besitzen auch Immaterialgüter Exklusivität. Was ist denn ein Kinobesuch oder ein Friseurbesuch oder auch eine Bahnreise? Natürlich gibt es hier Exklusvität im Konsum.

    Insofern empfehle ich Ihnen mal einen Volkswirtschaftskurs, zumindest die ersten zwei Semester denn sie haben gerade beim 1&1 grandios versagt.

    Was auch immer sie beschreiben hat mit der neoklassischen Makroökoniomie so wenig zu tun wie eine Melkmaschine mit einem Taucheranzug. das ist zwar auch irgendine eine kreative Leistung voin ihnen, Makroökonomie so umzudeuten, hat aber nichts mit wissenschaftlicher Auseinandersetzung zu tun.

     
     
  12. K9000

    “Zweitens wird es immer Diebstahl geben, egal wie einfach die Erlaubniseinholung auch organisiert sein mag. Damit Lessigs Programm der Setzung von Anreizen erfüllt werden kann, muss es auch in Zukunft eine entschiedene Bekämpfung von Piraterie geben.”

    Und wie soll das bitteschön funktionieren ohne den Zugang zu Seiten wie kino(x).to zu sperren und eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen, damit die Nutzer von P2P-Tauschbörsen ermittelt werden können?

    “Lawrence Lessig würde dieser Aussage vermutlich nicht widersprechen.”

    Das ist zu bezweifeln. Lawrence Lessig ist nämlich mehr ein Anhänger der Kulturflatrate (“Compensation without control”).

    http://www.vgrass.de/?p=831

    In seinem Beitrag im Handelsblatt hat er sich dann auch entsprechend in diese Richtung geäußert.

     
     
  13. Nein, Umsatzrückgänge sind nicht zwangsläufig ein Indiz für Marktversagen. Steigende Veröffentlichungen sind aber genausowenig ein Indiz *gegen* Marktversagen, sondern nur ein Indiz für sinkende Produktionskosten.

    Es gibt vier definierte Ursachen für Marktversagen: Marktmacht, externe Efekte, asymmetrische Information und öffentliche Güter.

    Das können sie auf Wikipedia nachlesen, wenn sie “Marktversagen” nachschlagen. Beweisen Sie doch mal etwas Medienkompetenz, und wenden sie dann das Gelernte an, indem sie uns sagen, welche Art von Marktversagen hier vorliegt.

    Dann können wir gerne weiter diskutieren.

    SH

     
     
    • Es gibt vier definierte Ursachen für Marktversagen: Marktmacht, externe Efekte, asymmetrische Information und öffentliche Güter.

      Das können sie auf Wikipedia nachlesen, wenn sie “Marktversagen” nachschlagen. Beweisen Sie doch mal etwas Medienkompetenz, und wenden sie dann das Gelernte an, indem sie uns sagen, welche Art von Marktversagen hier vorliegt.

      Wie auf den meisten Märkten gibt es mehrere dieser Effekte, in diesem Fall sogar alle. Es gibt Marktmacht des Anbieters, weil er (durch das UrhG) Monopolanbieter seines individuellen Werkes ist. Es gibt externe Effekte, weil jedes Kunstwerk andere Künstler inspiriert, ohne dass der ursprüngliche Urheber diesen Nutzen monetarisieren kann. Es gibt asymmetrische Informationsverteilung, weil der Anbieter (Urheber) immer besser über die Qualität eines Buches im Bilde ist als der potentielle Käufer (Leser). Und es gäbe ohne das UrhG öffentliche Güter, weil immaterielle Güter von ihrer Natur her weder ausschließbar noch rivalisierend im Konsum sind.

      Jeder dieser Effekte kann Marktversagen verursachen, aber er muss es keineswegs.

      Steigende Veröffentlichungen sind aber genausowenig ein Indiz *gegen* Marktversagen, sondern nur ein Indiz für sinkende Produktionskosten.

      Marktversagen auf dem Markt für Kreativgüter wäre die Nullproduktion. Wo das soziale Optimum liegt lässt sich allenfalls theoretisch bestimmen, aber tendentiell liegt es eher in Richtung unendlich als in Richtung Null. Insofern spricht eine Zunahme der Produktion gegen ein (auch nur drohendes) Marktversagen.

       
       
  14. @Keese

    Wie kommen Sie von meinem Zitat zu Ihrer Feststellung? Habe ich eine deutschlandweite Flatrate gefordert?

    Vielleicht habe ich Sie missverstanden, aber Ihr Blogeintrag hinterließ bei mir den Eindruck, dass die Verleger einer Reform des Urheberrechts nur zustimmen würden, wenn sie (finanziell) mindestens so gut gestellt würden wie heute. Das Recht ist aber, wie schon erwähnt, nicht dazu da, die wirtschaftliche Fortexistenz einzelner Akteure/Sektoren zu sichern, geschweige denn ihr Einkommen.

    @Herwig

    [...] was der Verwerter fordern kann, bevor er sein Geschäftsmodell verlässt, sind funktionierende Märkte. Und in einem versagenden Markt ist es nicht opportun zu behaupten, ein Geschäftsmodell würde versagen.

    Wie kommen Sie zu der Feststellung, der Markt für Presseerzeugnisse/Kreativgüter würde versagen? Die Produktion auf diesen Märkten ist so hoch wie nie zuvor. Dass es einzelnen Marktteilnehmern schlechter geht als vor 10 oder 20 Jahren (und dafür anderen besser) ist kein Indiz für Marktversagen.

     
     
  15. Lieber TecoScr,

    niemand hat hier eine Zwangsalimentierung für (angelich) versagende Geschäftsmodelle gefordert. Aber was der Verwerter fordern kann, bevor er sein Geschäftsmodell verlässt, sind funktionierende Märkte.

    Und in einem versagenden Markt ist es nicht opportun zu behaupten, ein Geschäftsmodell würde versagen. Die Makroökonomie hat hier genau definiert, wer nun welche Aufgaben hat.

    Es ist schon ein wenig bezeichnend dass sowohl Sie als auch Herr Kreutzer vorgeben, hier Experten zu sein, aber noch nicht einmal das kleine 1×1 der Volkswirtschaft gelernt haben. Die hilft hier nämlich in der Tat bei der Lösungsfindung weiter.

    @Daniel Schultz: Bei Springer arbeiten wie viele Leute? Glauben sie im Ernst, dass herr keese jeden einzelnen Jornalisten instruiert hat, bitte hier und dort Urheberrechte zu verletzen?

    Wenn nicht, was wollen sie sonst damit sagen? Ja, auch in großen Konzernen geht mal was “durch”. sollte nicht passieren, ist aber so. Kliniken begehen Kunstfehler, Automechaniker vergessen, Radmuttern anzuziehen und Journalisten und Verlage verstossen manchmal gegen das Urheberrecht. Das kann sowohl Springer als auch der Düddeutschen passieren, als auch 98% der Leute, die meinen sie könnten eine Creative Commons Lizenz formal richtig darstellen.

    Wir haben es kapiert. Sie haben ihren Punkt gemacht. Ich kann noch ein bisschen Aplaus einspielen, wenn es ihnen besser geht. (*tosender Applaus aus dem Off*)

    So, können wir jetzt weiter diskutieren, oder möchten sie noch ein bisschen weitertrollen?

    SH

    SH

     
     
  16. Christoph Keese

    Wie kommen Sie von meinem Zitat zu Ihrer Feststellung? Habe ich eine deutschlandweite Flatrate gefordert? Ihnen ist entgangen, dass es sich hier um ein Gedankenexperiment handelt, das die Flexibilität der unternehmerischen Entscheidungen illustrieren soll – mehr nicht. Gleich darunter geht es um einzelne Vermarktung nach Creative Commons.

     
     
  17. Wenn eine deutschlandweite Flatrate für alle Verlagsinhalte mehr Geld in die Kasse brächte als die heutigen Geschäftsmodelle, würden die Verlage – faire Verteilung der Erlöse vorausgesetzt – vermutlich wenig dagegen einzuwenden haben.

    Ich habe es schon einmal erwähnt (und vor mir, wenn ich mich recht erinnere, Till Kreutzer): das Urheberrecht (und mit ihm jedes sonstige Recht) dient nicht dazu, den Verlegern oder Urhebern ein bestimmtes Einkommensniveau zu sichern. Wenn überhaupt, dann soll es dafür sorgen, dass ein gesellschaftlich optimales Maß an Kreativgütern hergestellt wird. Ob das mit oder ohne Presseverleger und sonstige Verwertern geschieht, ist vollkommen unerheblich.

     
     
  18. @Stefan Herwig: Offensichtlich haben Sie es eben nicht verstanden, da Böse nicht der Punkt ist.

    “Ohne Erlaubnisprivileg – also ohne Ausschließlichkeitsrecht – würde dem Urheber sein Werk von Dritten aus den Händen gerissen werden, um es zu kommerzialisieren.”, schreibt Keese. Es ist diese Bigotterie, mit der Christoph Keese sich selbst diskreditiert.

    Dass ich damit tatsächlich einen wunden Punkt getroffen habe, wird dadurch ersichtlich, dass er nichts zu erwidern hat. Er versucht noch nicht mal, das zu rechtfertigen. Weil ihm diese Bigotterie selbst bewusst ist und er damit nur noch mehr verlieren würde.

     
     
  19. Wow. Toller Artikel. Ganz dicht dran an der Lösung.

    Aber: Was muss zusätzlich infrastrukturell passieren, damit nun eine Verwertungskette daraus wird? Und dann haben Sie ihr Geschäftsmodell….

    @Daniel Schultz: Wir haben es kapiert: Bild = Böse.
    Bis repitas non placent.

    Sh

     
     
    • Christoph Keese

      Danke. Ihre Anregung ist richtig. Werde einige Überlegungen zur Infrastruktur noch nachschieben. Viele Grüße, CK

       
       
  20.  

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