Verteidige dein Netz: Eine Punkt-für-Punkt-Replik auf Googles Werbekampagne




Google-Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht

Kürzlich hat Google seine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht gestartet. Hier eine Erwiderung auf die erhobenen Behauptungen und Vorwürfe:

Alle Zwischenüberschriften (gefettet oder kursiv) entstammen der Google-Kampagne, ebenso wie die eingezogenen Zitate. Es handelt sich um den kompletten Text, den Google gegen das Leistungsschutzrecht vorbringt. Er erscheint hier mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens. Meine Antworten sind gekennzeichnet mit „Falsch. Wahr ist stattdessen:“ oder ähnlichen Formulierungen.

„Warum das Gesetz allen schadet und niemandem nützt“

Das Leistungsschutzrecht trifft jeden deutschen Internetnutzer. Wenn Suchmaschinen und ähnliche Dienste Suchergebnisse freiwillig ins Netz gestellter Artikel nicht mehr verwenden dürfen, wird das Suchen und Finden von Informationen im Internet massiv gestört. Dieser Eingriff ist systemfremd und weltweit ohne Beispiel. Er bedeutet höhere Kosten, weniger Informationen und massive Rechtsunsicherheit. Blogger, Netzpolitiker, die deutsche Wirtschaft und führende Wissenschaftler lehnen dieses Unterfangen ab. Hier die wichtigsten Argumente.

Falsch. Wahr ist stattdessen: Das Leistungsschutzrecht betrifft keinen deutschen Internetnutzer. Suchmaschinen dürfen Suchergebnisse auch in Zukunft weiter verwenden. Auch Textauszüge dürfen sie künftig benutzen, wenn sie die Produzenten vorher fragen. Dafür ist kein bürokratischer Aufwand notwendig; die Klärung kann in Sekundenschnelle per Computer stattfinden. Es gibt keinen Grund, warum es nicht zu vernünftigen Einigungen kommen sollte. Deswegen bleibt das Suchen und Finden auch in Zukunft so einfach und leicht wie bisher. Selbst wenn sich einzelne Suchmaschinen partout nicht um vernünftige Lösungen bemühen wollten, werden ihre Konkurrenten in die Marktlücke springen und sie ausfüllen. Ein Angebotsnotstand für Konsumenten wird nicht auftreten.

„Schaden für die deutsche Wirtschaft“

Das Gesetz macht es deutlich schwieriger, die im Internet verfügbaren Inhalte aufzufinden. Das hemmt die Produktivität der Wirtschaft, gefährdet Arbeitsplätze und wirft den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb zurück, zu Lasten von Innovationen und Investitionen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), rund 30 weitere Wirtschaftsverbände, Vertreter deutscher Start-Ups sowie führende Ökonomen haben sich deshalb gegen ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen.

Falsch. Wahr ist stattdessen: Die journalistischen Inhalte werden weiter unverändert auf den Webseiten der Verlage stehen. Dort ist jeder interessierte Besucher herzlich willkommen. Suchmaschinen und Aggregatoren produzieren selbst keine Inhalte. Sie verweisen lediglich darauf. Wer aktuelle und vertrauenswürdige Informationen sucht, findet sie ganz leicht beispielsweise unter Welt.de, Spiegel.de, FAZ.net, Süddeutsche.de, Focus.de oder Stern.de – oder einer der vielen hundert anderen Webseiten von Verlagen. Der Schaden für die deutsche Wirtschaft tritt schon deswegen nicht ein, weil keinerlei Informationen durch das Leistungsschutzrecht verschwinden werden. Auch der Widerstand der Wirtschaft entfaltet sich nicht so, wie Googles Kampagne das Publikum glauben machen möchte. Der BDA begrüßt das Gesetz sogar ausdrücklich.

„Gefahr für die Informationsvielfalt“

Das Gesetz ist ein Eingriff in die Informationsvielfalt und Meinungsfreiheit. Im Internet vorhandene Quellen sind schwerer auffindbar, die deutschen Nutzer sind schlechter informiert. Statt über Artikel deutscher Medien werden sich viele Nutzer künftig über Quellen aus anderen Ländern informieren, deutsche Positionen und Meinungen werden im Netz weniger sichtbar. Führende Medienwissenschaftler, Blogger und Internetexperten haben sich deshalb gegen dieses Gesetz ausgesprochen.

Falsch. Wahr ist stattdessen: Durch das Leistungsschutzrecht wird die Informationsvielfalt eher gestärkt und auf keinen Fall geschwächt. Erstens bleiben Informationen weiter leicht auffindbar, siehe oben. Zweitens tragen Suchmaschinen und Aggregatoren nichts zur Informationsvielfalt bei. Sie produzieren selber keine Inhalte, sondern verweisen lediglich auf sie. Also können Suchmaschinen auch nicht behaupten, die Umstellung von Opt-out auf Opt-In würde die Informationsvielfalt in irgendeiner Weise beeinflussen. Falls durch das Leistungsschutzrecht tatsächlich neue Lizenzverträge zwischen Aggregatoren und Verlagen zustande kommen sollten, entsteht sogar mehr Vielfalt, denn es fließt mehr Geld in die Kassen von Autoren und Verlagen, was zu einer Steigerung der Produktion führen wird.

Auszug aus Googles Schadensmeldung

„Massive Rechtsunsicherheit“

Es ist bislang völlig unklar, was und wer mit diesem Gesetz geschützt werden soll und wer davon betroffen sein wird. Diese rechtliche Unklarheit für Webmaster, Blogger und jeden, der im Internet publiziert, wird zu jahrelangen Prozessen und neuen Abmahnwellen führen. Führende deutsche Juristen, u.a. die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR), haben sich kritisch gegenüber dem Leistungsschutzrecht geäussert.

Falsch. Wahr ist stattdessen: Es entsteht keine Rechtsunsicherheit, die größer wäre als bei jedem anderen Gesetz auch. Gesetze müssen ein gewisses Maß an Abstraktion aufweisen, um zu funktionieren. Es ist Aufgabe der Gerichte, diese Gesetze auf konkrete Fälle anzuwenden. Dadurch entsteht schnell Klarheit über viele Details, die der Gesetzgeber im Gesetzestext unmöglich abschließend regeln kann. Übrigens wird das Leistungsschutzrecht für Presseverlage das schmalste und bescheidenste Leistungsschutzrecht im ganzen Urheberrechtsgesetz sein – und das detailreichste. Andere Rechte wie für Musik, Film und Fernsehen sind weitaus ungenauer geregelt und funktionieren in der Praxis dennoch gut.

„Rückschlag für innovative Medien und Urheber“

Wenn überhaupt werden nur große, „klickstarke“ Verlagsangebote von einem solchen Gesetz profitieren, kleine Verleger dagegen werden Reichweite und Aufmerksamkeit verlieren. Neue, innovative Medien und Geschäftsmodelle werden ins Ausland abwandern. Ein Leistungsschutzrecht schadet im übrigen den Urhebern. Deshalb wird es unter anderem vom Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten sowie kleinen Verlagen abgelehnt.

Falsch. Wahr ist stattdessen: Gerade kleine Verlage profitieren vom Leistungsschutzrecht, denn sie könnten sich sonst noch viel schlechter als Großverlage gegen internationale Aggregatoren und Suchmaschinen durchsetzen. Innovative Medien und Geschäftsmodelle werden nach Deutschland gelockt anstatt abzuwandern, denn das Leistungsschutzrecht bietet ihnen die Chance, attraktive Lizenzverträge mit Verlagen abzuschließen und Produkte zu entwickeln, die besser sind als die heutigen Angebote. Schon jetzt – im Vorfeld der Bundestagsentscheidung – bemühen sich junge, innovative Firmen um Lizenzverträge mit Verlagen. Sie nutzen ihre Chance, weil sie sehen, dass Google sich schwer tut, mit den Verlagen zu verhandeln. Also versuchen sie, schneller und besser zu sein. Den Vorteil hat der Nutzer, weil er bessere, buntere und modernere Angebote bekommt.

„Marktwirtschaft paradox“

„Klicks“ sind die Währung des Internets. Google leitet davon pro Monat weltweit vier Milliarden auf Verlagsseiten, das sind pro Minute (!) 100.000 “Klicks”. Wenn Verlage nicht in der Google Suche oder in Google News angezeigt werden wollen, können sie sich mit einem kurzen Textcode einfach abmelden. Dafür ist kein “Leistungsschutzrecht” erforderlich.

Falsch. Wahr ist stattdessen: Verlage beschweren sich gar nicht darüber, dass Besucher auf ihre Seiten geleitet werden. Im Gegenteil, sie begrüßen das. Ihnen geht es in der Debatte um die vielen Besucher, die gar nicht erst auf ihren Seiten landen, weil sie ihren Informationshunger schon bei den Aggregatoren stillen konnten. Die meisten Aggregatoren weigern sich beharrlich, den Verlagen Geld für den Nutzen zu bezahlen, den sie aus dem Verweilen des Publikums auf ihren Seiten ziehen. Deswegen plädieren die Verlage für ein Opt-In-System: Wer Verlagsprodukte kommerziell nutzen möchte, soll vorher fragen und sich auf eine Lizenzverhandlung einlassen – für jenen Teil des Geschäfts, den er auf seinen Seiten macht, aber nicht für denjenigen, den er an Verlage weiterleitet.

Die Abgeordneten-Suchkarte von Googles Kampagnen-Website

„Jeder Verlag kann schon heute selbst entscheiden, ob seine Seiten von Google gefunden werden.“

Verlage, die mit ihren Seiten nicht in Google-Diensten gelistet werden möchten, können sich jederzeit mit einem kurzen Textcode (robots.txt) auf der eigenen Homepage “abmelden”.

Richtig. Aber: Verlage können keine Informationen übertragen, für welchen Preis und zu welchen Konditionen sie der kommerziellen Nutzung ihrer Produkte. Genauer ausgedrückt: Selbst wenn sie diese Bedingungen technisch vermitteln könnten, würden ihren Konditionen trotzdem kein Gehör geschenkt werden, weil Aggregatoren sich aus wirtschaftlichem Eigeninteresse weigern, diese Informationen auszulesen und zu respektieren. Mehr zu dieser Debatte, die an dieser Stelle den Rahmen sprengen würde, steht hier und hier.

„Google-Dienste vermitteln vielen deutschen Verlagsseiten rund die Hälfte ihrer Leser.“

Auf die Onlineseiten der Tageszeitung “Die Welt” (Axel Springer) kommen 45% der Leser via Google.de, bei der Onlineausgabe des “Focus” (Burda) sind es sogar durchschnittlich 49%, die zumindest einmal im Monat über Google dorthin gelangen.

(Nielsen Netview, Deutschland, Oktober 2012, Home & Work Panel)

Was Google nicht sagt: Wie viel Prozent der Nutzer klicken von Google News gar nicht mehr zu den Originalseiten durch, weil sie sich von Google News für den schnellen Überblick ausreichend informiert fühlen? Wie viel Geld verdient Google mit dem Traffic, den Google News tagtäglich in die Angebotswelt des Konzerns spült? Was fängt Google mit den Adressen der wahrscheinlich Millionen Nutzer an, die monatlich wegen Google News auf den Seiten der Firma landen? Was Google außerdem nicht sagt: Wie viele Aggregatoren es weltweit inzwischen gibt. Wie viel Geld Aggregatoren wie Meltwater und Moreover damit verdienen, dass sie Verlagsleistungen kopieren und ihren Firmenkunden weiterverkaufen. Warum Google die Debatte immer nur auf sich bezieht anstatt anzuerkennen, dass Verlage Probleme bei der Durchsetzung ihrer Anliegen auch mit Dutzenden anderer Aggregatoren haben.

Und schon ist er gefunden, der Abgeordnete. Postleitzahl genügt

„Suchmaschinen dürfen Snippets von Presseartikeln völlig legal anzeigen.“

2003 hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung die Verwendung von Textausschnitten durch Suchmaschinen, um dort verlinkte Inhalte auffindbar zu machen, ausdrücklich erlaubt.

Paperboy-Entscheidung des BGH (Urteil vom 17.7.2003 – I ZR 259/00)

Irreführend. Wahr ist vielmehr: Die Paperboy-Entscheidung des Bundesgerichtshofs besagt, dass das Setzen von Hyperlinks nicht in das Vervielfältigungsrecht eingreift, und dass die Darstellung von Textauszügen nicht in das Leistungsschutzrecht von Datenbankherstellern nach § 87b eingreift. Links bleiben auch beim neuen Leistungsschutzrecht für Presseverlage frei. Mit dem Hinweis auf das Recht das Datenbankherstellers bestätigt Google sogar das Argument der Verlage. Diese haben immer betont, dass sie vom Datenbankschutzrecht unzureichend erfasst sind und deswegen einen ähnlich wirksamen Schutz wie Musik, Film und Fernsehen benötigen. Das Paperboy-Urteil besagt also: Textausschnitte sind vom Datenbankrecht nicht umfasst. Aber es sagt nichts über das neue Recht aus.

„Bereits vier Millionen deutsche Arbeitsplätze hängen am Internet.“

Elf Prozent des Umsatzes und der Arbeitsplätze entstehen in Unternehmen, deren Geschäftsmodelle vollständig vom Internet abhängig sind.

(Bitkom November 2011)

Irrelevant. Denn: Das Leistungsschutzrecht bedroht keine Arbeitsplätze. Es dient der Förderung des Internets, nicht seiner Behinderung. Ein fairer Rechtsrahmen beschleunigt Wachstum und bremst es nicht.

„Das geplante Leistungsschutzrecht wird auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition in Berlin kritisch gesehen.“

Die Junge Union bezeichnet das Leistungsschutzrecht als „Angriff auf die freiheitliche und marktwirtschaftliche Architektur des Internets“. (Junge Union Deutschlands 29.8.2012) Auch die Landesverbände der FDP in Bayern und Nordrhein-Westfalen haben die Einführung eines Leistungsschutzrechts abgelehnt.

Unvollständig. Denn: Bundesregierung und Regierungskoalition befürworten das Gesetz. Der Bundesrat hat einen konstruktiven Ergänzungsvorschlag angefügt, jedoch den Bundestag nicht vor dem Gesetz gewarnt. Eine Petition gegen das Gesetz ist deutlich am notwendigen Quorum gescheitert. Die Stellungnahme der Jugendorganisationen ist nicht repräsentativ für die Meinung von Regierung und Koalition.

„Auf Google News gibt es keine Werbung.“

Auf dem Angebot von Google News gibt es keinerlei Anzeigen oder sonstige Werbung. Stattdessen sorgt unser Nachrichtendienst für ständigen “Traffic” auf Verlagsseiten, weltweit sind dies jeden Monat rund eine Milliarde “Klicks”.

Irreführend. Denn: Warum platziert Google sein News-Angebot ganz weit vorn in allen Navigationsleisten, selbst auf den kleinsten Bildschirmen von Smartphones, wenn es wirtschaftlich angeblich so unwichtig ist? Tatsache bleibt vielmehr: Google News zählt zu den wichtigsten Quellen starken und frischen Traffics des Konzerns – und vermutlich zu den billigsten. Da Google sich den Inhalt kostenlos nimmt, fallen keine Einkaufskosten an.

„Google unterstützt Presseverlage auf der ganzen Welt, ihre Onlineseiten zu vermarkten.“

Alleine aus unserem Werbedienst AdSense haben wir 2011 fast 7 Milliarden US-Dollar an unsere Publishing-Partner, darunter auch zahlreiche Presseverlage, ausgeschüttet.

Irreführend. Denn: Als „Publisher“ bezeichnet Google alle Webseiten, die AdSense einbinden, auch wenn sie überhaupt nichts mit Verlagen zu tun haben. Wie viel Geld von diesen angeblich sieben Milliarden Dollar an Verlage fließen, die Google News bestücken, veröffentlicht Google nicht. In Abwesenheit konkreter Zahlen ist das genannte Datum wertlos.

„Viele deutsche Presseverlage sind im Digitalgeschäft bereits sehr erfolgreich.“

Der Axel-Springer-Verlag hat 2011 mehr im Digitalgeschäft erlöst als durch Anzeigen in seinen deutschen Zeitungen und Zeitschriften. Insgesamt habe der Konzern in den vergangenen drei Jahren „in etwa zehn Mal so viel im digitalen Geschäft gewonnen, wie wir im analogen Geschäft verloren haben“, so Vorstandschef Döpfner.

(DIE WELT, 8. August 2012)

Irreführend. Denn: Erstens erwirtschaftet Axel Springer den größten Teil seiner Digitalumsätze nicht mit Journalismus, sondern mit nicht-journalistischen Seiten wie Idealo, StepStone, Zanox oder SeLoger. Diese Entwicklung zeigt, dass es an der Zeit ist, darüber nachzudenken, ob die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Netz für unabhängigen Journalismus noch stimmen. Zweitens birgt der Umstand, dass man im Netz Geld verdient, keine Verpflichtung, Aggregatoren und Suchmaschinen kostenlos mit seinen Produkten zu beliefern.

„Das Leistungsschutzrecht wird von weiten Teilen der deutschen Gesellschaft abgelehnt.“

Führende Vertreter der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft, der Bundesverband der Deutschen Industrie und rund 30 weitere Wirtschaftsverbände, Blogger und Internetexperten sowie die Oppositionsparteien im Bundestag (Grüne, Linke, SPD) haben sich dezidiert gegen das “Leistungsschutzrecht” ausgesprochen.

Falsch. Wahr ist stattdessen: Nur 21.366 Menschen haben die Petition gegen das Leistungsschutzrecht unterschreiben. Notwendig wären 50.000 gewesen, um das Quorum zu erfüllen und eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zu erwirken. 21.366 Menschen sind schwerlich „weite Teile der deutschen Gesellschaft“, selbst wenn man eine gewisse Dunkelziffer unterstellt. Auf Googles Kampagne hin haben sich – Stand dieser Woche – nach Darstellung des Unternehmens bislang nur 50.000 Menschen namentlich registriert – eine ernüchternde Zahl angesichts des großen Werbedrucks, die keineswegs auf Ablehnung in „weiten Teile der deutschen Gesellschaft“ schließen lässt.

„Im Vergleich mit anderen Ländern hinkt Deutschland internetpolitisch hinterher.“

Laut World Wide Web Foundation erreicht Deutschland im internationalen Vergleich des Internets als Standortfaktor nur Rang 16. Die deutsche Netzpolitik erhält eine besonders schlechte Note. Hier liegt Deutschland nur auf Rang 23 der 61 untersuchten Ländern – hinter Ländern wie Ägypten oder Kolumbien

(Focus.de 9.9.2012)

Irreführend. Denn: Was kann das Leistungsschutzrecht, was können die Verlage dafür? Falls es stimmt, dass Deutschland hinterher hinkt, hinkt das Land jetzt schon hinterher, obwohl es das Leistungsschutzrecht noch gar nicht gibt. Also kann der vermeintliche Rückstand nicht am Leistungsschutzrecht liegen.

Logo der Google-Kampagne

Alle Bilder in diesem Beitrag stammen von Google und werden hier mit freundlicher Genehmigung des Unternehmens gezeigt. Erteilt wurde auch die Genehmigung zur vollständigen Übernahme der Kampagnen-Texte.



 

87 Kommentare

 
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    Selbst wenn sich einzelne Suchmaschinen partout nicht um vernünftige Lösungen bemühen wollten, werden ihre Konkurrenten in die Marktlücke springen und sie ausfüllen.

    Warum dieser Marktmechanismus ohne das LSR nicht schon heute funktionieren soll, werden Sie uns wohl nie verraten.

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    Die Unlogik dieser Argumentation dürfte sogar Leuten auffallen, die noch nie einen Computer berührt haben. Nahezu jeder Mensch hat nämlich schon einmal einen Gegenstand verlegt und nicht mehr gefunden, wenn er ihn dringend gebraucht hätte. Der Unterschied zwischen “nicht vorhanden” und “vorhanden, aber nicht auffindbar” ist in der Praxis vernachlässigbar.

    Also können Suchmaschinen auch nicht behaupten, die Umstellung von Opt-out auf Opt-In würde die Informationsvielfalt in irgendeiner Weise beeinflussen.

    Für Google News mußten sich die Presseerzeugnisse anmelden, um gelistet zu werden. Wäre das LSR bloß diese Umstellung, wäre Google News also gar nicht betroffen.

    Bei anderen Suchmaschinen/Aggregatoren, sofern sie robots.txt respektieren, geht ein Opt-In natürlich auch, indem man alle Robots aussperrt und nur ausgewählten den Zugriff erlaubt.

    Es ist Aufgabe der Gerichte, diese Gesetze auf konkrete Fälle anzuwenden. Dadurch entsteht schnell Klarheit über viele Details, die der Gesetzgeber im Gesetzestext unmöglich abschließend regeln kann.

    Jeder Internetnutzer, der möglicherweise gewerblich handelt und Inhalte veröffentlicht (eigene oder z. B. Blogkommentare), muß sich dann also nicht durch ein detailliertes Gesetz wühlen, sondern durch etliche detaillierte Gerichtsurteile, die sich je nach Gerichtsstand vielleicht auch noch widersprechen.

    Irgendwann, nach Jahren (vielleicht verstehen Sie das unter “schnell”), haben wir dann eventuell eine halbwegs konsistente Spruchpraxis und bis dahin Abmahnungen, hohe Kosten und zusätzlich jede Menge Angst davor. Kurz: Chaos.

    Andere Rechte wie für Musik, Film und Fernsehen sind weitaus ungenauer geregelt und funktionieren in der Praxis dennoch gut.

    Ja, weil man logisch nachvollziehen kann, was der Schutzgegenstand ist.

    Was fängt Google mit den Adressen der wahrscheinlich Millionen Nutzer an, die monatlich wegen Google News auf den Seiten der Firma landen?

    Naja, immerhin wissen wir, was Verlage mit gekauften Adressdaten tun: sie schütten die Verbraucher mit Abowerbung zu.

    ‘Im Vergleich mit anderen Ländern hinkt Deutschland internetpolitisch hinterher.’ [...] Was kann das Leistungsschutzrecht, was können die Verlage dafür?

    Hier stellen Sie sich aber absichtlich dumm. Google hat natürlich gemeint, daß es durch das LSR noch schlimmer wird.

    Besonders gelungen ist die Google-Kampagne wirklich nicht, sie läßt die ausführlichen Begründungen hinter den Aussagen weg, um kurz zu bleiben. Aber dafür gibt es ja andere Quellen, z. B. viele der Kommentare in diesem Blog.

     
     
  59. Torsten Römer

    “Falsch. Wahr ist stattdessen: Nur 21.366 Menschen haben die Petition gegen das Leistungsschutzrecht unterschreiben. Notwendig wären 50.000 gewesen, um das Quorum zu erfüllen und eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zu erwirken.”

    Alte Fakten Keese denn die Petition ist schon im Oktober gescheidert. Sie und ihr Arbeitgeber haben dazu beigetragen dass die breite Öffentlichkeit nicht erfährt was sie da versuchen und wie negativ es sich auf die Internetnutzung jedes Bürgers auswirkt. So eine Meinungsbeeinflussung zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen nennen Sie Erfolg? Das sagt viel aus darüber wie Springer Meinungsbildung sieht und betreibt.

    Und zu “Was fängt Google mit den Adressen der wahrscheinlich Millionen Nutzer an, die monatlich wegen Google News auf den Seiten der Firma landen?”
    Und der Springer Verlag löscht jegliche Informationen die auf den Seiten von Webangeboten wie Bild, Welt und Co. gesammelt werden?
    Erzählen Sie das besser mal den Lesern dieser Medien, die das “noch” glauben.
    Lächerlich Ihr Verhalten und mit der Verunglimpfung des Logos der IGEL Initiative auf Ihrer Seite und den Taliban Vergleich von Google, setzen Sie Ihren Unwahrheiten noch die Krone auf.
    Wenn Sie für die ganze Diskussion dass Niveau senken und damit von Ihrer Unkenntnis ablenken wollten, Gratulation, wenigstens das haben Sie erreicht!

     
     
  60. Jan W.

    Verlage beschweren sich gar nicht darüber, dass Besucher auf ihre Seiten geleitet werden. Im Gegenteil, sie begrüßen das. Ihnen geht es in der Debatte um die vielen Besucher, die gar nicht erst auf ihren Seiten landen, weil sie ihren Informationshunger schon bei den Aggregatoren stillen konnten.

    Diese Passage ist wirklich zweimal dreist.

    In den weitergeleiteten Besuchern liegt der eigentliche Nutzen von Google News für die Verlage; das ist die eigentliche Gegenleistung von Google für die Erlaubnis (im Sinne des jetzigen Opt-Outs: für das Nicht-Verbot), Inhalte zu listen und ggf. durch Snippets in Vorschauqualität zu verlinken. Jeder Verlag könnte eigentlich Leistung und Gegenleistung gegeneinander abwägen, entscheiden ob für ihn der Nutzen überwiegt und dann in den Meta-Daten seiner Website(s) festlegen, er bei Google News mit Snippets, ohne Snippets oder gar nicht gelistet wird. Statt dessen wird die Gegenleistung als etwas bezeichnet, worüber man sich nicht beschwert – nur mit dieser Denke kann man überhaupt auf die Idee kommen, die Snippetnutzung als Diebstahl oder Hehlerei zu bezeichnen.

    Herr Keese, haben Sie Informationen, wieviel Prozent der Besucher der Startseite von welt.de 1. weniger als die Hälfte, 2. weniger als alle der dort verlinkten Artikel anklicken. Ich habe die Vermutung, dass der Anteil jeweils beträchtlich ist – und das ist auch logisch: kein Leser interessiert sich für alles und die Artikel konkurrieren hier auch um die Aufmerksamkeit der Leser! Bei Google News sind die Bedingungen verschärft, dort konkurrieren Artikel über identische Themen um die Aufmerksamkeit – und da ist es schlicht eine Wettbewerbsfrage, welcher Link geklickt wird und welcher ungeklickt bleibt. Titelseiten werden im Kiosk ja schließlich auch von Kunden wahrgenommen, die unter Umständen am Ende eine andere Zeitung oder sogar etwas völlig anderes kaufen.
    Neben der oben erwähnten Abwägung von Leistung und Gegenleistung muss man eben auch entscheiden: will man mit anderen Presseerzeugnissen in themenspezifischen Suchergebnissen um Klicks buhlen? Will man an Kiosken mit anderen Zeitungen und Zeitschriften um Printkäufer konkurrieren?

     
     
  61. Jan

    Verlage beschweren sich gar nicht darüber, dass Besucher auf ihre Seiten geleitet werden. Im Gegenteil, sie begrüßen das. Ihnen geht es in der Debatte um die vielen Besucher, die gar nicht erst auf ihren Seiten landen, weil sie ihren Informationshunger schon bei den Aggregatoren stillen konnten.

    - nosnippet, und schon passierts nicht mehr. Oder?

     
     
    • Mirko

      Sie verkennen, wie ungemein wichtig es ist, für welchen Preis und zu welchen Konditionen sie der kommerziellen Nutzung ihrer Produkte. [da fehlt wohl ein "zustimmen" im Zitat].

      Die Aggregatoren sollen nämlich wissen, wieviel sie gespart haben, wenn sie diese Inhalte nicht anzeigen. Und deswegen wollen die Verlage ein LSR.

       
       
  62. Mirko

    Jetzt schreiben Sie zu robots

    Selbst wenn sie diese Bedingungen technisch vermitteln könnten, würden ihren Konditionen trotzdem kein Gehör geschenkt werden, weil Aggregatoren sich aus wirtschaftlichem Eigeninteresse weigern, diese Informationen auszulesen und zu respektieren.

    Herr Keese, dann führen Sie mit den anderen Verlagen doch so eine sinnvolle Erweiterung ein. Ich vermute mal, dass google dies dann nur in dem Sinne beachten wird, dass es die Seiten nicht weiter beachtet.

    Ein LSR bedarf es da nicht.

     
     
    • M.Winter

      Suchmaschinen lizensieren keine Inhalte, sie verweisen auf sie, mit gerade soviel Information, wie nötig ist, damit der Nutzer weiß, dass er etwas anklickt, was ihn interessiert.

      Entweder der Anbieter von Inhalten ist damit einverstanden oder nicht. Ist er es nicht, kann er es unterbinden. Welche weitergehenden Rechte soll Google denn beachten? Google kann nur ein Suchergebnis auswerfen – oder eben nicht.

       
       
      • Mirko

        Das sieht Keese anscheinend anders, und wenn man die Textmenge von Snippets und BILD vergleicht, hat er irgendwo auch recht.

        Das ändert aber nichts an seiner Scheindiskussion zu robots, denn er kann google jetzt schon draussen halten und sie so zwingen auf Knien angekrochen zu kommen und um Eintritt zu fairen Preisen zu bitten. Und Google kann es sein lassen.

        Stattdessen schreibt er freier Eintritt an der Tür und ärgert sich, dass keiner bezahlt.

         
         
  63. M.Winter

    Bedauerlicherweise findet hier nur Schattenboxen statt. Herr Keese gibt nur vor zu “diskutieren”, er wiederholt lediglich seine größtenteils unhaltbaren Behauptungen und lässt jeden ernsthaften Diskutanten auflaufen. Die Chance einer vernünftigen Auseinandersetzung mit dem LSR bleibt ungenutzt.

    Das Gejammere über robots.txt ist wenig zielbringend. Die meisten Informationen, die Herr Keese fordert, lassen sich in den Meta-Tags längst darstellen.

    Google zu zwingen, komplizierte Anweisungen zu beachten, ist sinnlos. Was soll Google mit dieser “Rechtesprache”? Der BGH hat ja in seinem Urteil zu Google Images explizit festgestellt, dass auch ohne eine „rechtsgeschäftliche Erklärung“von einer konkludenten Einwilligung des Websiteanbieters auszugehen ist, bei Google gelistet zu werden (inkl. Thumbnails), wenn dies technisch nicht unterbunden wird (was jeder Laie mit einer Zeile in robots.txt hinbekommt (diese Zeile kann man auch ergoogeln):

    Anders können Suchmaschinen nicht vernünftig arbeiten. Wer Inhalte im Web publiziert, sollte das wissen. Googles “Dimmer” reicht völlig aus. Entweder Link und Snippet, nur Link oder eben gar nichts. Was soll man bei diesen paar Zeilen denn noch regeln?

    Wenn man Sie, Herr Keese, immer wieder auf die Scheinheiligkeit der Verlage hinweist, dass diese ihr Angebot speziell für Google “optimieren”, um dann im gleichen Atemzug von “Diebstahl” zu reden, weichen Sie aus und erzählen was von ominösen anderen Aggregatoren. Für die aber gilt das Gleiche. Sofern sie Urheberrechte verletzten, können Sie leicht rechtliche Schritte unternehmen. Tun sie es nicht, gilt das, was der BGH gesagt hat.

    Ich hoffe, dass Google für deutsche Presseverlage auf Opt in umstellt. Dann müssen Sie endlich Farbe bekennen.

    Im übrigen steht es Ihnen völlig frei, eigene Aggregatoren zu entwickeln und die anderen auszusperren. Stattdessen sollen Ihre Paywalls für Google und Co durchlässig sein.

    Wenn Ihnen die Scheinheiligkeit nicht auffällt, ist Ihnen nicht zu helfen.

     
     
  64. David Fleischer

    Herr Keese, wie können Sie nur jeden Morgen in den Spiegel schauen? Wie können Sie den finanziellen Vorteil Ihres Konzerns derart über alles stellen?

    Was mich an der gesamten LSR-Debatte am meisten empört, ist die Unnötigkeit, mit der die Tatkraft und Energie von so vielen Menschen und Institutionen gebunden wird. Man muss sich ja nur mal in den Kommentaren hier umsehen. Da argumentieren Heerscharen von engagierten, intelligenten Menschen gegen Ihre Thesen an, nur weil Sie ihnen ständig die Karotte der Diskussionsbereitschaft hinhalten.

    Letztendlich empfinde ich diese Kampagne sogar als Missbrauch unserer Institutionen. Da zwingt man Bundesregierung, Bundestag, Gerichte, sich über Monate und Jahre hinweg mit dem LSR zu befassen, nur um seinem Arbeitgeber einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

    Herr Keese, ich verstehe, dass das zu Ihren Aufgaben bei der Springer AG zählt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie Ihr Vorgehen im Fall des LSR niemals selbst infrage stellen. Zum Beispiel morgens, beim Blick in den Spiegel.

     
     
  65. mark

    Nur das man als großer Verlag vermutlich einen Deal mit Facebook und Twitter macht. Ähnlich wie die Telekom und Spotify gerade. Man braucht ja nur Twitter zu sagen unsere Snippets darfst du deinen Nutzern zum kostenlosen einbinden geben die anderen Artikel der Konkurrenz dürfen aber im Gegenzug maximal nur mit einem Link verknüpfbar sein. Das würde dann nur diesem einen großen Verlag ordentlich nützen, zu lasten der Leser und natürlich den anderen Verlagen.

     
     
  66. Jörg Schneider

    Sehr geehrter Herr Keese,

    zwei Fragen:

    1.) Da sich die Bundesregierung weigert, können Sie Stellung dazu nehmen, inwiefern Eckhard von Klaeden in die Erstellung des Leistungsschutzrechtes involviert war??
    https://netzpolitik.org/2012/leistungsschutzrecht-im-bundeskanzleramt-informationsfreiheits-anfrage-konnte-erfolg-der-entscheidung-vereiteln/

    2.) Wie erklären Sie sich, dass so gut wie alle unabhängigen Experten (Max-Planck-Institut, Justus Haucap, Urheberrechtler etc.) und auch die Mehrzahl der Kommentierenden unter Artikeln über das Leistungsschutzrecht dieses ablehnen und als dreisten Versuch, sich Geld zu verschaffen, sehen? Sind die alle manipuliert, zu dumm oder was ist der Grund?

    Vielen Dank für die Antworten.

    MfG,

    JS

     
     
  67. Wendy Gondelntrauertragen

    Herr Keese, what happened to the “Ladendiebstahl”, als den der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger bzw. Matthias Döpfner unlängst noch Googles Tätigkeit bezeichnet hat? Auf einmal benutzen Sie die eben noch geleugnete Tatsache, dass Suchmaschinen “selber keine Inhalte (produzieren), sondern lediglich auf sie (verweisen)”, für die eigene Sache?

     
     
  68. M.Winter

    ” Ich würde es aber nicht auf eine zu hohe Ebene heben, sondern einfach fragen: Welches Interesse hat der deutsche Nutzer, hat die deutsche Wirtschaft? Das Interesse besteht darin, möglichst einfach – was nicht heißt: kostenlos – Zugang zu Informationen zu bekommen. Ein Verbotsrecht belastet daher in erster Linie inländische Nutzer, während Nutzer im Ausland der deutschen Regelung nicht unterliegen. Ich verstehe nicht, wie man ein Gesetz erlassen kann, das die eigene Volkswirtschaft benachteiligt.”

    Sagt Reto Hilty, geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht in München.

    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/max-planck-jurist-hilty-zum-leistungsschutzrecht-ich-will-dass-ein-freier-markt-besteht-11992525.html

     
     
  69. Andre Schönebeck

    Was Google nicht sagt: Wie viel Prozent der Nutzer klicken von Google News gar nicht mehr zu den Originalseiten durch, weil sie sich von Google News für den schnellen Überblick ausreichend informiert fühlen?

    Ich weiß, es ist für Sie ein leidiges Thema. Aber offenbar muss es Ihnen immer wieder vorgekaut werden.

    Ich gehe jetzt mal ganz frische auf Google News. Die erste Meldung heißt: Entscheidung im Bundesrat – Länder wagen neuen Vorstoß für NPD-Verbot Darunter der folgende Textauszug: Das neue NPD-Verbotsverfahren kommt: Die Ministerpräsidenten sind sicher, dass die rechtsextreme Partei gegen die Verfassung verstößt. Jetzt geht es darum, ob Bundesregierung und Bundestag mitziehen – trotz großer Zweifel. Eine Gegenüberstellung …

    Abgesehen davon, dass ich mir persönlich (bei diesem einen Beispiel) nicht wirklich ausreichend informiert fühle; Sie werfen nun Google vor, etwaige Besucher mit Snippets zu sättigen.

    Ehrlich? Schon wieder? Ich muss schon wieder Robots.txt ansprechen, womit sich Snippets ganz einfach entweder an- oder ausschalten (jaja, Lichtschalter, schon klar) bzw. komplett bearbeiten lassen? Melden Sie sich doch lieber bei der Redaktion der Süddeutschen Zeitung. Die sollen gefälligst ihre Meta-Tags so kürzen, dass die Besucher auch noch auf den Link klicken um sich zu informieren!

     
     
  70. Andre Schönebeck

    Der Schaden für die deutsche Wirtschaft tritt schon deswegen nicht ein, weil keinerlei Informationen durch das Leistungsschutzrecht verschwinden werden.

    Herr Keese, vielerorts findet man die (meiner Meinung nach durchaus berechtigten) “Vorhersagen”, Google würde nach Inkrafttreten eines LSR viele Verlage einfach vom Index kegeln. Glauben Sie an ein solches Szenario?

    Wenn ja: Käme das nicht einem Verschwinden von Informationen gleich? Natürlich kann jeder User auf Welt.de, Spiegel.de, FAZ.net, Süddeutsche.de, Focus.de oder Stern.de – oder einer der vielen hundert anderen Webseiten von Verlagen einzeln gehen, um dort nach Stichwörtern zu suchen. Ist das Zeitgemäß? Dann könnte man das Internet auch direkt abschaffen, der Informationsfluss verliert mal eben 10-20 Jahre an Evolution.

     
     
  71. Sehr geehrter Herr Keese,

    können Sie evtl. folgenden Satz konkretisieren?

    Was fängt Google mit den Adressen der wahrscheinlich Millionen Nutzer an, die monatlich wegen Google News auf den Seiten der Firma landen?

    MFG Lutz Mache

     
     
  72. Was Google nicht sagt: Wie viel Prozent der Nutzer klicken von Google News gar nicht mehr zu den Originalseiten durch, weil sie sich von Google News für den schnellen Überblick ausreichend informiert fühlen?

    Diese Frage lässt sich keinesfalls so einfach beantworten, wie Sie suggerieren. Google kann allein aus seiner Traffic-Statistik unmöglich herleiten, wie viele Leser eines bestimmten Snippets zum dazugehörenden Artikel “durchklickten”. Für einen Besucher auf Google News gilt nämlich das gleiche wie für einen Kunden im Kiosk. Nur weil einer von hundert Kunden am Ende die FAZ kauft, bedeutet das nicht dass die 99 anderen durch Blick auf die Auslage (und damit nach Verleger-Logik durch Verschulden des Kioskbesitzers) der FAZ als zahlende Leser entgangen sind. Denn womöglich hatten 98 davon gar nicht vor, die FAZ anzusehen, geschweige denn zu kaufen. Gleiches gilt für den Google News Besucher. Zwar ruft er mit seinem Pageview alle Snippets ab, liest davon aber vermutlich nur einen Bruchteil und ignoriert die anderen von vornherein. Um diesen Effekt zu messen braucht es wie erwähnt mehr als bloße Traffic-Statistiken, sondern repräsentative Experimente, die Google jedoch nicht durchführen wird (warum auch?).

    Als „Publisher“ bezeichnet Google alle Webseiten, die AdSense einbinden, auch wenn sie überhaupt nichts mit Verlagen zu tun haben.

    Es wird Ihnen nicht gefallen, aber auch das geplante Leistungsschutzrecht fasst den Begriff des “Presseverlegers” ähnlich weit wie Google; es schließt nämlich jenseits der von Ihnen angesprochenen klassischen Verlage auch professionelle (gewerbliche) Blogger mit ein.

     
     
    • @ TecoScr: Danke für Ihre Anmerkung. Sagen Sie damit, dass Google folgende einfache Rechnung nicht darstellen kann: Gesamttraffic auf Google News minus Linkouts von Google News?
      Publisher: Ich kritisiere den Google-Begriff gar nicht, sondern weise auf unterschiedliche Definition des Worts “Publisher” hin.

       
       
      • Juliane Böckler

        Natürlich könnte Google diese Rechnung darstellen, aber sie tun es nicht – vermutlich aus strategischen Gründen.

        Von den Verlagen erfährt man ja auch in der Regel nicht, wie viele Besucher durch Google News kommen, und wie viele dagegen direkt die Verlagsseite ansteuern. Da will wohl keine Seite die gegenseitige Abhängigkeit noch betonen.

         
         
      • M.Winter

        Ich verstehe einfach Ihr Problem nicht. Das ist so, als würden Sie sich beschweren, dass es der Kioskbesitzer aus schnödem Gewinnstreben potentiellen Kunden ermöglicht, sich die Cover von vielen Zeitungen und Magazinen anzusehen, obwohl einige Kunden danach keine Presseerzeugnisse, sondern Schokoriegel oder Lottoscheine kaufen. Und vom Gewinn an den Schokoriegeln und Lottoscheinen möchten Sie etwas abhaben.

        Wollen Sie das mal versuchen? Und sich dann beschweren, dass der Kioskbesitzer einfach Ihre Zeitung nicht mehr zeigt, ja nicht mal fragt, wieviel Gewinnanteil an den Schokoriegeln Sie sich denn vorstellen?

         
         
      • Was @TecoScr sagen wollte war, dass die einfache Rechnung Gesamttraffic auf Google News minus Linkouts von Google News ohne jede Aussagekraft ist, weil daraus eben nicht der Schluss gezogen werden kann, es würden sich x Prozent der Nutzer bereits “von Google News selbst ausreichend informiert fühlen”.

        Mit reinen Klickstatistiken können sie ja nicht erfassen, ob der Grund für einen fehlenden Klick darin besteht, dass sich (i) der Nutzer ausreichend informiert fühlt oder aber z.B. (ii) überhaupt gar kein Interesse an den gerade aktuellen News hat oder aber (iii) dann doch gerade keine Zeit hat weiter zu lesen, weil gerade das Telefon klingelt (etc.).

         
         
  73.  
    • Danke. Habe es gelesen. Unsere Meinungen liegen weit auseinander und ich vermute, das wird so bleiben.
      Übrigens spreche ich in meiner Replik von “Falsch” oder “Irreführend” oder “Unvollständig”. Sie sprechen von “Lüge”, unterstellen mir also Vorsatz. Ich werfe Ihnen weder Lüge noch Vorsatz vor, sondern akzeptiere einfach, dass Sie eine andere Meinung vertreten.

       
       
      • Torsten Enders

        Danke, dass Sie sich diese Lese-Zeit genommen haben.
        Wenn ich von Lüge spreche, meine ich das nicht als persönlichen Affront gegen Sie als Person. Sie vertreten, gegen Geld, eine Meinung: Das ist Ihr Job. Ob diese auch gleichzeitig Ihre persönliche Meinung ist, kann und will ich nicht beurteilen. Sie machen Ihren Job sehr professionell – und kommunizieren daher auch nur, was von Ihrem Brötchengeber gewünscht ist.

        Im Zuge dessen enthalten Sie der Öffentlichkeit – meiner Behauptung nach – wesentliche Informationen, zB über bereits vorhandene Vertriebs-Modelle, vor. Demjenigen aber, der eine derartige Täuschung der Öffentlichkeit zur Erlangung von eigenen Vorteilen betreibt oder betreiben lässt, kann man meines Erachtens durchaus den Vorwurf der Lüge machen.

        Es regt mich einfach auf, mit welcher Infamie die Verlagslobby ihre Interessen vertritt – wobei Sie kräftig mitmischen – und sich dabei die ganze Zeit hinter so genannten “Argumenten” versteckt. Bei so einem Verhalten wird mir wirklich übel.

        Es sollte zudem im Hause Springer nicht ganz unbekannt sein, wie man eine Headline “griffig” macht und dass man dabei nicht immer Kuschelkurs fährt. Auf Kuschelkurs hätte ich vielleicht von “Scheinwahrheiten” gesprochen.

        Davon abgesehen werte ich persönlich auch das Verhalten von Google als nicht viel besser. Es geht eben um (Unternehmens-)Politik – auf beiden Seiten.

        Interessant finde ich die Zurückhaltung der Aggregatoren in diesem Schaulaufen. Denn diese Medaille hat nun einmal mehr als nur zwei Seiten…

         
         
      • Moon

        Sie sprechen von “Lüge”, unterstellen mir also Vorsatz.

        Wie nennen Sie es denn, wenn Sie weiterhin Behauptungen öffentlich wiederholen, auf deren offensichtliche Falschheit Sie wiederholt hingewiesen wurden?

         
         

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