Lieber Mario Sixtus



zu Ihrem Brief gern eine Antwort.

Ob wir nur selten einer Meinung sind, kann ich nicht beurteilen. Das Leistungsschutzrecht ist jedenfalls keine Zwangsabgabe auf Internet-Nutzung. Verlage haben mit ihren Angeboten im Internet auch nicht durch die Bank versagt, ebenso wenig fordern sie ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie ermuntern die ARD zum Einhalten des Staatsvertrags, mehr nicht. Eine Generalschuld an irgendetwas weisen die Verlage den Öffentlich-Rechtlichen nicht zu. In den USA stirbt auch nicht eine Zeitung nach der anderen, viele Nachrichten-Angebote im Web schlagen sich dort gut. Verlage treten für faire Rahmenbedingungen ein: Schutz geistigen Eigentums und Respekt vor der gesetzlichen Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Medien. Das ist nicht zuviel verlangt.

Ob wir an gänzlich unterschiedlichen Zukunftsperspektiven arbeiten, weiß ich nicht. Vermutlich werden wir uns schnell darauf einigen können, dass das Web vielfältig und offen sein soll, dass kreative Leistungen im Netz respektiert werden müssen und dass möglichst viele Leute von ihrem geistigen Eigentum leben können. Was schwebt Ihnen noch so vor?

Den Hinweis auf Ihre Bildautorenschaft habe ich nachgeholt. Ihre Reaktion hat mir gezeigt, dass Ihnen der Schutz geistigen Eigentums wichtig ist. Recht so. Gestehen Sie diesen Schutz nur den Urhebern zu oder auch denjenigen, die Werke dieser Urheber vorfinanzieren, unter ihrer anerkannten Marke auf den Markt bringen, für Vertrieb, Organisation, Logistik, Computer, Telefone, Schreibtische und tausend andere notwendige Dinge sorgen und die das wirtschaftliche Risiko tragen? Also die Plattenfirmen, Filmproduzenten, Verlage, Radiosender, Fernsehanstalten, Konzertveranstalter? Als einzelner Blogger braucht man diese Institutionen nicht. Aber viele Filme, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Musikalben, Webseiten kämen nicht zustande ohne sie. Solche Organisationen haben ein legitimes Interesse am Schutz ihrer vielfältigen Leistungen vor unerlaubter gewerblicher Nutzung.

(Inhaltlich überholt, weil Einigung mit Mario Sixtus, siehe unten: Zu Ihrer Rechnung: 1.070 Euro für ein Foto, das einen Tag lang ohne Nennung des Urhebers auf einem Blog stand, sind ein bisschen viel. Ich mag Ihre Fotos, aber Sie sind Mario Sixtus, nicht Mario Testino. Das wissen Sie aber auch, sonst hätten Sie sich nicht den Frechheitszuschlag ausgedacht. 50 Euro sind ein fairer Preis. Die überweise ich Ihnen. Die Kontonummer, die Sie im Blog ankündigen, steht dort nicht, aber ich vermute, in Ihrer postalischen Rechnung wird sie erwähnt.)

Mit vielen Grüßen

Christoph Keese

Nachtrag

Mario Sixtus und ich haben uns telefonisch geeinigt. Ich spende 1.000 Euro an Creative Commons, dafür vergisst er die Rechnung. Gute Lösung. Das Geld fließt in die Weiterentwicklung des Copyrights. Davon haben alle etwas. Die Spende ist überwiesen.

 

105 Kommentare

 
  1. 296

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    work soo I decided tto beowse your sie on my iphone during llunch break.
    I njoy thee nfo yyou present hee and can’t wat too takee a look when I gget home.

    I’m shocked aat how quick yoir blog loaded oon my cell phone ..
    I’m noot even using WIFI, just 3G .. Anyhow, very god blog!

     
     
  2. intractive Led flat panel

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    Onboard Android gives you access to 100s of Apps to install onto the LED from the TouchIT App Store.
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  4. Hey there! I just wanted to ask if you ever have any problems with hackers?
    My last blog (wordpress) was hacked and I ended up losing several weeks of hard work due to no backup.
    Do you have any solutions to protect against hackers?

     
     
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  11. Whether you’re a business or personal brand, you should definitely pay attention to Pinterest.
    Unfortunately, it’s also introduced a host of ways to violate intellectual property laws.
    It does mean figuring out where your target audience is engaging (social networking sites) and
    developing a strategy for how you’re going to reach them.

     
     
  12. Nico S.

    Ach Herr Keese,

    Sie sind wohl auch einer dieser Hausfassaden-Verpixeler – stimmt’s!

    Auch wenn hier einige jubeln über die Änderungen in Ihrem Impressum. Einwandfrei ist’s immer noch nicht.

    Der Gesetzgeber verlangt dort eine ladungsfähige Anschrift. Sie schreiben ja selbst explizit, dass diese Seiten privat sind. Dann beißen Sie auch in den sauren Apfel und geben dort Ihre private Anschrift an. Kein Postfach, kein Arbeitgeber – private Anschrift! Oder wohnen Sie etwa bei Ihrem Arbeitgeber mit Hauptwohnsitz?

    Es gibt hierfür auch einen guten Grund, warum der Gesetzgeber dies verlangt. Er will nämlich sicherstellen, dass Personen wie Herr Sixtus wissen, wohin Sie Rechnungen, Mahnungen und ggf. den Gerichtsvollzieher schicken müssen. Das hätten Sie ja beinahe schon erleben können.

    Sehr schön finde ich hingegen, dass Sie auf die Forderung von Herrn Sixtus (OS Lion hat gerade Ihren Namen lernen müssen) eingegangen sind. Alles andere wäre eh zwecklos gewesen.

    Und nun noch ein Satz zu Ihrem Leistungsschutzrecht. Furchtbar, was Sie da vorhaben. Ich habe mir das vorhin mal zu Gemüte geführt – Wahnsinn: Sie schreiben viel von dem, was Sie alles nicht wollen, zusammengestückelt und zigfach wiederholt. Sie wollen Verständnis, wofür ich persönlich keines aufbringen kann. Sie wollen Rechtssicherheit für Ihr unternehmerisches Tun. Sie wollen mit möglichst wenig Aufwand, möglichst viel Geld einnehmen. Passen Sie auf, dass Sie mit solch einer Haltung nicht vor dem Nokia-Problem stehen. Dann kommt nämlich mal jemand wie Apple und entwickelt gnadenlos an Ihnen ein besseres Produkt vorbei.

    Also bleiben Sie nicht stehen und entwickeln sich, dann haben Sie in der Zukunft Bestand. Ihr Leistungs-Dingens halte ich nicht für zukunftsweisend.

     
     
  13. Michael

    Hallo Herr Keese,

    es ist sehr schade, dass Sie nicht noch einen Text von Herr Sixtus kopiert und veröffentlicht haben. Die Bloggergemeinde wäre ganz aus dem Häuschen gewesen, insbesondere wenn Sie dann 2*500 Euro (Foto und Text) bezahlt hätten.

    Umgekehrt könnte Springer dann alle Blogger in Anspruch nehmen, die ebenfalls ständig Springer Artikel kopieren und veröffentlichen. Die 2*500 Euro Investition wären wahrscheinlich 1.000-fach wieder reingekommen – auch ohne Zuschläge für Frechheit o.ä..

    Das würde dann ganz großes Kino werden…. ;-)

    Viele Grüße
    Michael

     
     
    • Christoph Keese

      Autoren haben verdient, dass ihre Texte vor illegalem Kopieren geschützt werden. So hat auch Mario Sixtus verdient, dass ich sein Foto honoriere.

       
       
      • Michael

        Alles richtig und korrekt. Mein nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag zielt jedoch auf die im Netz vorhandene Doppelmoral vieler Blogger. Es sind sehr viele und total gegensätzliche Kommentare im Netz zu finden, wenn der Rechteinhaber ein großer Verlag und der Rechteverletzer ein normaler Blogger ist.

         
         
  14. (Pingback)

    [...] an Creative Commons. Kleiner Tip für alle, die auch mal abgemahnt werden von Springer: Keese hatte zunächst 50 € geboten, die Argumentation dazu nachzulesen in seinem Blog – vielleicht kann man´s ja selbst mal gebrauchen, wenn man Probleme mit der Rechtsabteilung [...]

    Breitband - CC-Keese, Kino.to-Nachfolger und die Ente von der Superdatenbank

    16. Juli 2011

     
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  16. Traceless

    “Das Geld fließt in die Weiterentwicklung des Copyrights. Davon haben alle etwas.”

    Haben Sie irgendetwas verstanden? Bei der CC handelt es sich um eine Copy-LEFT Lizenz.

    “…und dass möglichst viele Leute von ihrem geistigen Eigentum leben können.”
    Ob man von dem, was man an geistiger Leistung fabriziert hat leben können soll, darüber entscheidet die Nachfrage und der Preis, sonst nichts. Wo kommen wir denn sonst hin? Erfolg für jede Leistung, und sei sie auch noch so sinnfrei? Nein danke.

    Wenn eine Zeitung meint im Web Sachen publizieren zu müssen, dann muss sie auch damit leben, dass sie zitiert, verlinkt wird usw. Wenn eine Zeitung das nicht will, dann soll sie ihre redaktionellen Inhalte bitte sperren und nur zahlenden Usern zugänglich machen (oder sich ein anderes Geschäftsmodell wie Freemium o.ä. aus der Fülle von Möglichkeiten die es gibt herauspicken).

    Insgesamt finde ich dieses ganze Gezeter um das Leistungsschutzrecht reichlich überflüssig (genauso wie das Leistungsschutzrecht selbst, es scheint mir wie das Postulat eines antiquierten Wirtschaftsbereiches, der die Zeichen der Zeit verschlafen hat und nun mit allen Argumenten, und seien sie auch noch so lächerlich, um den Erhalt des Status Quo kämpft). Achja, das sage ich übrigens als ein Jemand, der von dem Erzeugen und Verkaufen seines geistigen Eigentums lebt.

    Einen schönen Abend noch.

     
     
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  18. @Tom
    Sie halten ernsthaft Online-Redakteure für überflüssig? Haben Sie sich eigentlich schon einmal länger als zwei Minuten mit diesem Beruf beschäftigt?

    @Jens Best
    Diesmal sind wir einer Meinung ;)

     
     
    • Jens Best

      @sven

      Ich denke nachwievor, dass wir nicht weit auseinander divergieren. Twitter kürzt Argumentationen nur ab und an so stark, dass ein scheinbarer Konflikt herauskommt.

       
       
    • Tom

      Es freut mich, dass Sie im Gegenzug so viel Ahnung von Automatisierungstechnik haben.

      Seit 10 Jahren haben wir Lösungen für eine vollautomatisierte Publikation. Wie einfach das ist hat 2005 der Chef von Opera persönlich auf der W3C Print-Konferenz in Heidelberg demonstriert. Seine Variante für den Selbstverlag mit XML und Print-CSS führt direkt zum druckfertigem Werk. Im professionellen Segment haben wir dagegen schon 15 Jahre Erfahrung mit XML und 10 Jahre mit automatischem Satz über XSL-FO.

      In der Praxis gehen wir vom Autor direkt ins Multi-Channel-Publishing inklusive automatischer Kanalselektion. Fertig gesetztes Print-PDF in einem einzigen Arbeitsschritt. Autoarchivierung und Katalogisierung von Beiträgen. Ad-hoc Auswahl und Sortierung der Inhalte nach Filterkriterien. Livesatz einer Webseite, eines Textes oder Buches on Demand in Echtzeit. Alles per Knopfdruck. Die Produktionsschiene hat gerade noch Platz für ein paar Autoren und einen technischen Administrator.

      Wenn Sie meinen, dass Sie da noch irgendwo zwischen den Autor und die Maschine einen Redakteur mogeln müssen ist das ihre Sache. Wir verkaufen auch “Redaktionsmanagementsysteme”.

      Wie sagt mein Postbote immer so freundlich: “Ich liefere jeden Mist frei Haus. Ich bringe es her und wenn die Leute einsehen das es schlecht war, hole ich es wieder ab. Für beide Wege werde ich bezahlt.” In der Informatik sehen wir das genauso. Wenn ein Kunde beratungsresistent ist und partout glaubt, einen schlechten Geschäftsprozess durch ein paar blinkende Lichter “optimieren” zu können, dann liefern wir die. Aber wundern Sie sich nicht über das hämische Grinsen.

       
       
  19. Dexter

    Sie sind doch einer von denen, die die “Kostenloskultur” im Internet immer so schlimm finden? Und sie verstehen offensichtlich noch nicht einmal ansatzweise, was sie da eigentlich immer kritisieren.

    Es geht dabei ja _nicht_ nur um “kostenlos” – im Sinne von kostenlosem Bier – sondern es geht um Freiheit. Freie Verwendung und freie Weiterentwicklung, als auch – in diesem Sinne – kosten_freie_ Nutzung. Und natürlich gibt es innerhalb dieses ideologischen Kosmos auch Regeln. Im obigen Fall beispielsweise die Namensnennung.

    Es ist übel, dass studierte Journalisten vom ihrem Schlage offensichtlich noch nicht einmal diese einfachen, leichtbegreiflichen Umstände verstehen können. Aber immer fett rumposaunen, wenns um gesellschaftliche Implikationen des Urheberrechts geht. Einfach lächerlich!

     
     
  20. Tom

    50 Euro? Das ist ja wohl eine bodenlose Frechheit! Die nicht genehmigte Nutzung geht nach einer entsprechenden Tabelle. Da ich einen Kollegen in der Branche habe weiß ich, dass 500 Euro pro Tag zzgl. MWSt der dort aufgeführte Preis sind.

    Es passt einfach nicht zusammen, auf der einen Seite nach dem Gesetzgeber zu rufen und andererseits bestehende Rechte gering zu schätzen. Dieses Rechtsverständnis kann ich absolut nicht nachvollziehen. Sie betreiben eine Selbstdemaskierung die ihres Gleichen sucht.

    Es zeigt, dass Sie weder auf dem aktuellen Stand betreffend der Rechtslage, noch auf dem aktuellen Stand bezüglich der Technik sind. Seit 10 Jahren reden wir als technische Experten auf die Branche ein, endlich ihre Produktionsmethoden anzupassen. Wir haben mitgeteilt, sie mögen sich ein Beispiel an O’Reilly nehmen. Jedes Jahr beanspruchten die technischen Anbieter auf der Frankfurter Buchmesse eine ganze Etage. Die Lösungen sind da.

    Aus welchem Grund sollten andere Verlage, Nutzer und Anbieter jetzt die Zeche zahlen für jene, die es 10 Jahre lang versäumt haben den Experten zuzuhören?

    Ich war auch auf der W3C Print-Konferenz in Heidelberg als Vertreter des W3C erneut und zum x-ten Male auf Nachfrage eines Autors glasklar formuliert haben, dass das Internet sich technisch unter gar keinen Umständen in Richtung eines Leistungsschutzgedankens entwickeln wird, weil des den Grundprinzipien des Mediums widerspricht. Wer technisch nicht wolle, dass es kopiert werden kann, darf es nicht ins Internet stellen.
    Offizieller als aus dem Mund des W3C wird es wohl kaum werden.

    Wir haben von Anfang an gesagt, das Internet ist ein Aggregationsmedium und kein Publikationsmedium. Man tritt auf als Dienstleister – nicht als Publisher. Seit 10 Jahren reden wir von der Produktivitätskrise und etwa genauso lange haben wir technische Lösungen dafür.
    Wir sind es leid, uns unsinnige Forderungen anzuhören. Die Gründe liegen nicht in Gesetzen, sondern eine Modernisierung der gesamten Produktionsprozesse ist notwendig. Von der Textproduktion, der Organisation, Speicherung, über den Satz bis zur Publikation.

    Nein: manche haben das Internet nicht verstanden und erzeugen noch Overhead statt die Produktivität endlich zu verbessern. Es werden sogar Onlineredakteure parallel gehalten. “Onlineredakteure”! Wie viel absurder kann es werden? Die Redakteure sind genau die Position, welche wir durch die technische Umstellung im Printbereich obsolete gemacht haben. Genau die Leute, welche sich am stärksten gegen die Modernisierung gewehrt haben, aus Angst ihren Job zu verlieren. Wie kann ein Aggregationsmedium einen “Redakteur” benötigen außer wenn man es komplett missverstanden hat? Wo ist bei einer voll automatisierten Ad-Hoc-Publikation Platz für einen Redakteur außer im technischen Betrieb?
    Das Internet ist nicht nur ein MassenNUTZER- sondern auch ein MassenINHALTsmedium. Inhalte sind aber nur dann etwas wert, wenn sie auch auffindbar sind, wenn man sie braucht und dazu müssen sie zwingend strukturiert und uniform sein.

    Ich kann es einfach nicht mehr hören, wenn von “Schutzrechten” gefaselt wird und auf die Frage nach einem einheitlichen XML-Schema für alle produzierten Texte sowie einer zentralen Text- und Bildverwaltung sich herausstellt, dass die Betroffenen gar nicht wissen, was das ist.

    Wie will man im Internet erfolgreich sein, wenn man nicht einmal seine eigenen Inhalte jederzeit unter Kontrolle hat?
    Wer gar nicht erst in der Lage ist auf seinem Datenbestand flexibel und voll automatisiert eine Ad-Hoc Aggregation und Republikation von automatisch zusammengeführten Inhalten on Demand bei guter Qualität durchzuführen, braucht sich nicht zu wundern wenn er nicht verkauft. Weil: auf einem Aggregationsmarkt hat er ohne Aggregation keine Dienstleistung, welche er überhaupt verkaufen könnte. Inhalte als solches gibt es im Internet massenhaft. Dafür bedarf es keines weiteren Anbieters.

    Bald ist wieder Buchmesse in Frankfurt. Vielleicht sollte man einfach mal in die entsprechende Etage gehen. Die Kollegen beraten Sie gern.

     
     
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  22. (Pingback)

    [...] christoph keese von mario sixtus lesen, danach die (meines erachtens) ziemlich schwachbrüstige erwiderung von christoph keese. richtig spassig sind schliesslich die kommentare unter [...]

    zeugs am freitag « blubberfisch

    15. Juli 2011

     
  23. Die Antwort ist typisch für den Springer Dreck. Wenn Herr Keese eine Urheberrechtsverletzung begeht, dann ist das eine lässliche Sünde. Macht das jemand anders ist es genau dieser Keese der sein großes Maul aufreißt. Plagiertt dieser Typ Duckhome wird er die üblichen Sätze zahlen müssen die seinesgleichen verlangt und selbstverständlich einen Frechheitszuschlag.

    Aber am besten ist es den Springerdreck einfach nicht zu kaufen. Dann erledigt sich das von selbst.

     
     
  24. docfalcon

    @Jens Best: Wo baut denn Herr Käse hier ein schlüssiges Argumentationsgebäude auf? Da stimmt’s doch hinten und vorne nicht in dem Hirn; das ist doch einfach nur noch typisch Leistungs”träger” unserer “Gesellschaft”: Koch-Mehrin, Guttenberg und Co betrachten die Welt als Selbstbedienungsladen, der ihnen nur zur Verfügung zu stellen hat, was SIE als angemessen für sich betrachten. So was lächerliches wie Anstand und Gesetze ist da nur zum Umgehen da.
    @Anwälte hier in den Kommentaren: Keine Hinweise mehr an den Herrn Käse, was den alles hier falsch ist, sondern ran an die Wordeingabe, Abmahnung geschrieben und FEUER FREI! Soviel dummdreistes Geseiere muss bestraft werden…

     
     
    • Jens Best

      Lieber docfalcon,

      DICH müssen Keese auch nicht überzeugen. DU beeinflusst auch nicht wirklich die Gesetzgebung in Deutschland. Du brüllst nur rum. Denk mal darüber nach.

       
       
  25. (Pingback)

    [...] Rechnung geschickt, weil er ein Photo nicht gemäß den Lizenzbestimmungen verwendet hat. Herrn Keeses — ebenfalls öffentliche — Antwort ist bemerkenswert. Denn für so bodenlos dumm und unsäglich arrogant hätte ich die Spitzen des [...]

    Arroganz, gepaart mit Ahnungslosigkeit – Der Schockwellenreiter

    15. Juli 2011

     
  26. Herr Keese,

    Sie alter Medienfux! Schön, dass es hier mittlerweile auch ein rechtskonformes Impressum gibt. Wow. Auch die Nennung des Urhebers unter den von Ihnen verwendeten Artikelzierrat zeigt, dass Sie jetzt versuchen, ethisch einwandfrei zu publizieren. Grossartig, man kann sehen, Sie sind wirklich ein echter Spezialexperte. Nunja. Bei Axel Springer tummeln sich ja nur die Besten der besten der Besten, wie ja jeder denkende Mensch weiss.

    Was die lumpigen 50 EUR angeht, die sie “freiwillig” zahlen, wird man sehen müssen. Ich will hoffen M.S. wird entsprechende Schritte einleiten.

     
     
  27. Folgende Frage/Kommentar habe ich auch im Blog bei Mario Sixtus gestellt. Bin gespannt, was für Antworten ich hier erhalte:

    Bei allem Verständnis für das Vorgehen und vor allem das schöne Schreiben an Herrn Keese, würde mich aber doch mal interessieren, wonach sich das geforderte Grundhonorar von 500 Euro richtet. Ich google mich gerade durch alle möglichen Bildhonorarempfehlungen, aber eine solche Summe habe ich für eine Online-Veröffentlichung leider nicht finden können. Schaut man sich die Bildhonorarempfehlungen des MFM an (da habe ich leider nur Preise für Printprodukte vorliegen), wären 500 Euro z.B. erst bei der Verwendung als Titelbild einer Zeitschrift ab 50.000 Auflage drin. Oder 480 Euro bei 1/1 Seite im Magazin bei einer Auflage von 2 Millionen. (-> http://bit.ly/nPvVwX) Wie gesagt, das sind ja auch nur Empfehlungen, da ist jeder in seiner Entscheidung sicher frei.. aber 500 Euro als Grundhonorar für ein Bild in einem Blog?

     
     
  28. Jens Best

    Ja, schade, der abfällige Absatz um die Bezahlungsmodalitäten hat die aktuell und gesamtgesellschaftlich wichtigere Diskussion um neue und alte (Geschäfts-)Modelle von Filter-Betreibern / Serviceanbieter für Kreative (aka Verlage, Medienanstalten, Produzenten, Veranstalter etc.) abgewürgt. Zumindest in den Kommentaren.

    Diese, lasst es mich höflich ausdrücken, niederschwellige Form der Unterhaltung ist ein Trauerspiel der deutschen Blogosphäre. Hauptsache jeder hat dem Keese jetzt mal gesagt, wie unanständig usw. er ist.

    Jeder, der mich kennt weiss, dass ich a. auch mal gerne polemisiere und b. auch so garnicht mit Keese übereinstimme. Aber dieses low-level-gebashe ist einfach Zeitverschwendung.

    Zeit, in der Leute wie Keese in sich schlüssige Argumentgebilde aufbauen, um den gestrigen Status Quo zu zementieren und die – ich sag das mal so kurz – befreiende und befähigende Breitenwirkung des Webs in ihrem Interesse zu lenken und zu beschränken.

    Justmy2cents

     
     
  29. george backoff

    Herr Keese,

    ich werde Sie nun zitieren:

    “Zitate: Suche ich heraus.
    Lessig: Fast alles von ihm gelesen
    CC: Glauben Sie es einfach, ich beschäftige mich seit Jahren mit dem Thema, auch mit CC
    Dafür / Dagegen: Fachdebatte jederzeit gern
    Credit: Sorry! Zahle Ihnen Honorar.
    Können wir verbal jetzt mal abrüsten und eine sachliche Diskussion führen? In diesem Ton (“Volksverdummung”) kommen wir nicht weiter.”

    Vielleicht fällt Ihnen ja etwas auf. Wenn nicht, lesen Sie sich einfach Ihre letzten zwei
    “Blog-Beiträge” durch, samt den dazugehörigen Kommentaren.

    Und dann machen Sie vielleicht mal Ihr “Blog” zu.

    Mit herzlichen Grüssen,
    george

     
     
  30. Seit wann bestimmt eigentlich der Nutzer den Preis? Darf ich das bei Artikeln aus dem Hause Springer auch? Copy+Paste + ein fairer Preis von 0 Eur? Selbstverständlich mit Prozentualem Qualitätszuschlag von 80%. Ich bin ja fair.

     
     
  31.  
  32. Fran

    Gehts noch arroganter, Herr Keese? Das war ja wohl ein Eigentor! Ihr Engagement zum sogenannten Leistungsschutz haben Sie nun buchstäblich selbst ausgehebelt. Haha.

     
     
  33. (Pingback)

    [...] geschrieben und die Verwendung des Bildes in Rechnung gestellt. Das führte wiederum zur einer Replik von Christoph Keese in Form eines offenen Briefes an Mario Sixtus, wo er anbietet, statt der veranschlagten 1070 Euro nur 50 Euro zahlen will. Grund: Er sei ja nur [...]

    Textbaustein für Abmahnungen durch Axel-Springer-AG » netzpolitik.org

    15. Juli 2011

     
  34. Iris

    Ihren letzten Absatz finde ich derart dreist und arrogant, dass ich nun an Mario Sixtus Stelle den Geldwert seines Portrait-Fotos vor Gericht klären lassen würde.

     
     
  35. Peter

    Sehr geehrter Herr Kess,
    meiner Meinung nach, können wir an dem hier entstandenem Fall gut erkennen, das die aktuelle Gesetzgebung es ermöglicht Interessen von Urhebern zu schützen. Denn auch ohne das von Ihnen geforderte Leistungsschutzrecht scheint es Herrn Sixtus möglich, die illegale Verbreitung der von Ihm geschaffenen Werke erfolgreich zu verfolgen und einzudämmen.
    Wenn es Ihnen beim Leistungsschutzrecht im Wesentlichen nur um die Vereinfachung der Formalität geht, damit das Vorgehen gegen Uhrheberrechtsverletzungen unter Effizienzgesichtspunkten auch in großen Volumen möglich ist, frage ich mich warum der Rechtsschutz bei Leistungsschutzrecht auf sogenannte „Snippets“ ausgeweitet werden soll?
    Durch solche Forderungen erwecken Sie zumindest den Anschein, dass Ihr Hauptanliegen die Vergrößerung ihrer Einnahmebasis ist, und nicht die bessere Durchsetzbarkeit Ihrer Recht.
    Für eine unvoreingenommene Diskussion über die Verbesserung Ihrer Rechtedurchsetzung wäre es daher sicher hilfreich, Forderungen nach zusätzlichen Rechten fallen zu lassen. Die meisten Personen sehen nach meiner Erfahrung den Fokus Ihrer Interessen an den Stellen, an denen es zusätzliches Geld zu verdienen gibt.

     
     
    • Christoph Keese

      Hallo!

      Mario Sixtus verfolgt sein Recht als Urheber. Verlage können das aber nicht aus eigenem Recht tun, da sie kein eigenes Recht haben. Darin unterscheiden sie sich von Plattenfirmen, Konzertveranstaltern, Filmproduzenten etc. Dass Mario Sixtus sein Recht verfolgen kann, bedeutet also nicht, dass Verlage sich gegen illegale Kopien zur Wehr setzen können. Deswegen bedarf es der Schließung einer Gesetzeslücke. Verlage sind der einzige Werkmittler von Bedeutung, der kein Leistungsschutzrecht hat.

       
       
      • Dominik Boecker

        Im Angesicht der weitreichenden vertraglichen Rechteeinräumung zu Gunsten der Verlage gibt’s weder eine Schutzlücke, noch ist eine Gesetzeslücke erkennbar und es braucht auch kein Leistungsschutzrecht.

        Worin liegt denn eine schützenswerte Leistung des Verlages?

         
         
  36.  
  37.  
  38. Alex

    Herr Kleese, wie lächerlich ist das denn? Sie fordern Dinge, die Sie selbst nicht einhalten? Respekt vor geistigem Eigentum, aber nur solange wenn es um das eigene geht? Bzw. wir sprechen ja nicht von geistigen Eigentum (in BILD wird ja eher geistlos verfahren) sondern um Leistung. Ja welche? Sie wollen von Google Geld dafür, das Google ein Kurzanriss Ihrer Publikation bei einem Suchtreffer anzeigt. Bitte? Google bringt Ihnen wieviel, 50, 60% Leser ein und Sie wollen auch noch Geld sehen? Gut, wäre ich Google würde ich die Sache ganz entspannt sehen. Keiner zwingt Sie, im Netz zu publizieren. Keiner zwingt Sie die robots.txt nicht zu nutzen. Und keiner zwingt Google Ihnen Leser zu vermitteln. Kurz gesagt, wäre ich Google und das Leistungsschutzrecht kommt, wären die Verlage raus aus dem Index. Ganz einfach. Eine Wohltat für die Menschheit. Und wie schon einige schrieben, der Frechheits-Zuschlag ist der Zuschlag, der einem Urheber zusteht, wenn sein Werk unerlaubt verwendet wird. Heißt halt offiziell anders, meint aber das selbe. Und nein, Sie haben nicht das Recht den Preis selbst zu bestimmen.

     
     
  39. Mensch mit Rechtsbewusstsein

    So, ich habe Sixtus finanzielle Unterstützung für eine eventuelle Klage zugesagt…. das kann ich mir locker leisten, bin ja “Leistungsträger”….

    Im übrigen wird dann der dreifache Satz fällig: 100 % Aufschlag für die ungenehmigte Nutzung, 100% Aufschlag für die fehlende Quellenangabe.

    Also herr Keese, lieber an den Zockerspruch halten: Zahlen und fröhlich sein….

     
     
  40. Ungenehmigte Nutzung bleibt ungenehmigte Nutzung, ob von “Profi” oder “Amateur” oder big name oder nicht big name. Google dürfte zumindest freundlicher Helfer sein, was das Auffinden nützlicher Rechtsprechung zum Thema angeht. Und für den Rest helfen die einschlägigen Berufsverbände von DJV über dju in ver.di bis Freelens sicherlich gerne mit Rat und Tat weiter. ;-)

     
     
  41. (Pingback)

    [...] Ratschlag an Christoph Keese (Springer-Repräsentant weigert sich eine Rechnung zu bezahlen) – Wenn Sie im Supermarkt beim Klauen eines Apfels erwischt werden, kostet das 100 Euro Bearbeitungsgebühr, selbst wenn der Laden auf eine Anzeige verzichtet. Das vergleichen Sie doch auch nicht mit der Birne, die Sie rechtmäßig für wenige Cent erworben haben, oder? [...]

    8. bis 15. Juli 2011 | word of mouse

    15. Juli 2011

     
  42. tyler

    Erst Inhalte klauen und anschliessend, wenn man aufgefallen ist, elber den Wert festlegen wollen?
    Muss schön sein, wenn man in einer Welt lebt, in der man alle Regeln selber bestimmen kann.
    Aber wer tut das schon?

     
     
  43. Tja, Herr Keese, so kann man sich irren. Es spielt nämlich überhaupt keine Rolle, ob Mario Sixtus nun Mario Testino ist – oder eben nicht. Sie haben ein Foto ohne Erlaubnis, da nicht die richtige Kennzeichnung (CC) übernommen wurde, und ohne Namensnennung publiziert. Das sind jeweils 100 Prozent Aufschlag, die der Fotograf – unabhängig vom Status -, berechnen kann.

    Nun muss man nur noch das Grundhonorar veranschlagen. Setzen wir einfach mal Ihre vorgeschlagenen 50 Euro an, plus 200 Prozent für die rechtlichen Verfehlungen, landen wir bei 150 Euro.

    Auskunft über Fotografenrechte gibt Ihnen sicherlich gern unter anderem Freelens.com.

     
     
  44. Roberto

    Herr Keese,

    eine Entschuldigung wäre wohl angebrachter gewesen. Und ein Eingeständnis, mit zweierlei Maß an die Dinge herangegangen zu sein. Sie hätten sich auch dringend nötige Sypathiewerte zurückerobert.

    Schade, so klingt Ihre Antwort arrogant und oberlehrerhaft. Ich würde schnell die Rechnung zahlen und von weiteren Antworten absehen.

     
     
  45. Jason

    Steckt wohl zu viel “Bild” in Ihnen. Ich erinnere mich noch gut, als mir die BILD ein Foto von Flickr GEKLAUT hat. Bundesweit in jeder BILD zu sehen. OHNE jegliche Quellenangabe! Eine freundliche Mail meinerseits ließ mir immerhin die Wahl zwischen “150 Euro” oder “Kontakt mit der Rechtsabteilung”.

     
     
  46. Norbert Burghart

    Dieser heldenhafte Bilddiebstahl zeigt doch wie überflüssig ein Leistungsschutzrecht ist. Wäre es doch für Mario Sixtus ein Leichtes, seine Ansprüche mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen durchzusetzen.
    Das Gleiche gilt übrigends für die vollständige Übernahme von Texten.

     
     
  47. Der “Frechheitszuschlag” bezieht sich übrigens auf die Frechheit von Ihnen, das Bild ungefragt zu benutzen. Das ist absolut üblich bei der unlizensierten Benutzung von Photos.

    Nur so zur Info, weil ich glaube, dass sie das mit dem “Frechheitszuschlag” nicht verstanden haben.

     
     
  48. Michael

    Ach, es ist doch viel zu durchschaubar, worum es dem Konzern immer geht: Gewinnmaximierung.
    1. Bei dem ungerechtfertigten Abmahnen von Online-Publizisten, die den Gang vors Gericht nicht auf sich nehmen können.
    2. Bei dem Leistungsschutzrecht.
    3. Und sogar jetzt, wird nocht versucht den Mario Sixtus auf 50 Euro runterzuhandeln.

    Gewinnmaximierung ist ja okay, solange nicht Gesetze mit Füssen getreten werden. Und ich hoffe sehr, dass dafür nicht extra neue Gesetze geschaffen werde.

     
     
  49. Nach der Erwähnung in Bildblog.de ist dieses Blog zumindest für die nächsten paar Tage kein Blog mit ein paar hundert Lesern mehr, sondern eher mit ein paar tausend.
    Mein Blog hatte zumindest nach einer Erwähnung in 6vor9 an die 7000 Besucher.

    Viel Spass mit ihrer Argumentation weiterhin ;)

     
     
  50. Sehr geehrter Herr Keese,

    bitte tun Sie sich und den Nutzern des Internets einen gefallen. Wenn Sie einen Computer benutzen, lassen Sie bitte den Browser zu. Ihr Verständnis von Urheberrecht im Internet und generell des Internets ist nicht mal mehr als mangelhaft zu bezeichnen.

    Der ständige Bruch von Urherberrechten, erst der ZDF-Blogpost nun das Foto von Herrn Sixtus, nur um zu unterstreichen, dass Sie ihr unsinniges Leistungsschutzrecht unbedingt haben wollen, ist lächerlich. Siehe der Vergleich mit der Todesstrafe bei Mario Sixtus.

    Zur Kostennoten von Herrn Sixtus: Was sind das denn für Regeln? Jeder bezahlt das was er für richtig hält? Ernsthaft? Ich glaube nicht, dass das so in irgend einem Wirtschaftssystem auf diesem Planeten üblich ist.

    Ihr Verhalten ist kindisch und nicht zeitgemäß.

     
     
  51. Robert

    immerhin hat der Herr Keese endlich ein paar Leser
    das ist doch eine sehr schöne, günstige Werbekampagne von Herrn Sixtus gewesen ;-)
    1070 Euro sind doch dafür ein Klacks ;)

     
     
  52. Mark

    Also alleine die Tatsache, kein Impressum zu haben, den Google Analytics-Passus nicht online zu haben…. Meine Herren Herr Keese. Da ist ja die Website meiner Pommesbude besser aufgestellt. Sie sind ja ein richtiger Internet-Experte….

    Erinnert mich irgendwie an den guten alten Hinterhofspruch: Keine Haare am Sack, aber im Puff drängeln!

     
     
  53. Ja, es ist schon eine Frechheit, dass sich Fotografen aufspielen, als betröge man sie um Lohn und Brot, wenn man Sie um Lohn und Brot betrügt.

    Den Foto-Credit vergessen: kann schon mal passieren.

    Asche aufs eigene Haupt zu streuen, wenn’s der Fotograf merkt: nicht jedermanns Sache.

    Aber, Christoph Keese, sich wie ein [hier bitte ein Ihr Verhalten treffend beschreibendes Substantiv einfügen, das – je nach Geschmack – gerne der Fäkalsprache entnommen sein darf] aufzuführen und den Urheber nachträglich quasi als kleinkariert hinzustellen (siehe dazu Ihr nachträglich angebrachter Foto-Credit: “Foto: Mario Sixtus Hier dargestellt nach der Creative Commons Lizenz [...] vom Urheber problematisiert [...]“), sagt mehr als 1.000 (geklaute) Bilder.

    Gott sei Dank gibt es berechtigte Hoffnung, dass Ihre Rasse bald ausstirbt. Wegen zuviel Gejammer.

    Aber vor allem wegen zu wenig Kompetenz, Köpfchen und Kreativität.

     
     
  54.  
  55. Nach einem Verstoß den Preis selbst festzusetzen bildet ja interessante Möglichkeiten…

    “Also nach dem Hören der illegal heruntergeladenden CD und der angeschlossenen Abmahnung, sehe ich die Möglichkeit für den hörbaren Inhalt einen Ausgleich von 5 Euro zu bezahlen, die Hälfte war audiophil als Unrat zu bezeichnen.”

    Da fühlt man sich doch glatt von der finalen Erkenntnis vergewaltigt…

     
     
  56. markus

    Nicht zu vergessen, dass nicht mal jetzt die eigentliche Lizenz erwähnt wird. Wie verrückt Abmahnungen verschicken ist für Sie anscheinend leichter als eine 9-zeilige Lizenz zu verstehen.

     
     
  57. Rüdiger

    Früher gab’s die Redewendung “wer nichts wird wird Wirt”. Heute wird man anscheinend Mitarbeiter des Hetzpropagandakonzerns. Macht aber keinen Unterschied — die Klientel ist die gleiche: Der Stammtisch.
    Prost!

     
     
  58. Sehr geehrter Herr Christoph Keese,

    habe Sie irgendeine nachweisliche Quelle oder (einen) Link(s) zu wissenschaftlichen Publikationen die ihre Behauptungen unterstützen? Ich hätte, des guten Willens wegen, die 1.070€ bezahlt. Jetzt stehen Sie in der Öffentlichkeit als Dauernörgler und Geizhals da, gerade im Netz wird man Ihren Namen nicht so schnell vergessen, egal um welche Diskussion es zu Anfang ging.

    Gruß

    Robert J. Tomsons

    P.s. Ohne ein Impressum sind Sie mir leider auch nicht koscher.

     
     
    • Christoph Keese

      Hallo Herr Tomsons
      stelle ich zusammen und äußere mich dazu.
      Wenn Mario Sixtus auf seiner Forderung beharrt, sehen wir weiter.
      Impressum steht auf der Seite.
      Best CK

       
       
  59. Halb und halb. Ich schiebe jetzt “Fronten” bewusst bei Seite. Die Rechnung von Mario entbehrt nicht einer gewissen Überteuerung gegenüber den marktüblichen Sätzen, auch wenn sie amüsant und sympathisch ist. Jeder würde sich in diesem Falle auf einen Betrag einigen, der darunter liegt. Die Formulierung von Herrn Keese ist nur denkbar ungünstig gewählt und birgt einen vielleicht fälschlicher Weise nach Arroganz klingenden Tonfall.

    Auch beim “Großen Zeitungen-Sterben in den USA” liegt die Wahrheit dazwischen. Es gibt zahlreiche US-amerikanische Zeitschriften und Zeitungen, denen es mehr als gut geht. Dagegen sehen wir aber auch einige, die teilweise sehr medienwirksam, den Bach herunter gehen.

    Herr Kleese: Die meisten Hürden, die sich einem Blogger in den Weg stellen, haben Sie in Ihrem Blog gar nicht erst genommen. Dazu zähle ich den sauberen Umgang mit Lizenzen, z.B. der in der Blog-Welt und auf der Wikipedia sehr üblichen CC-Lizenzen. Damit macht man sich natürlich leicht angreifbar. Zum Leistungsschutzrecht kann ich nur sagen, dass ich die grundliegende Idee oder das Problem verstehe, aber diesen Weg nicht richtig finde. Ich möchte mir keine ohne Verlagshäuser vorstellen. Aber ich möchte auch nicht weiter diese jetzige Realität hinnehmen, in dem viele Verlagshäuser, sei es aus Unwissen, oder aus Boshaftigkeit, kleine Publizisten im Netz mit den Füßen treten.

    Mario: Schöner Beitrag, ein breites Schmunzeln hast Du mir beim Lesen unweigerlich aufgezwungen. Ebenfalls ein “Richtig so!”, dass mal jemand auf einige Missstände auf der anderen Seite aufmerksam macht.

    Ich bin gespannt, wie sich dies entwickelt.

     
     
    • Christoph Keese

      Sorry, arrogont sollte es nicht klingen. 1070 Euro klingen arrogant, fnde ich. Mal sehen, vielleicht kann man sich ja einigen.
      Lizenzen: Bin sehr dafür, sie zu respektieren. Trete ja selber dafür ein. Verletze ich sie noch irgendwo in diesem Blog verletze, bitte Hinweis. Wenn Sie das grundlegende Problem des Rechteschutzes verstehen, würde mich interessieren, weshalb genau Sie das Leistungsschutzrecht für den falschen Weg halten. Es soll sich nicht gegen kleine Publizisten richten, sondern ihnen helfen. Wenn Sie sich auf die Füße getreten fühlen, ist das nicht Sinn der Sache. Könnten Sie kurz skizzieren, wovon Sie sich bedrängt fühlen?

       
       
      • akbwl

        Immerhin hat Herr Sixtus darauf verzichtet, einen Anwalt (mit entsprechenden Kosten, z.B. EUR 100,00 gedeckelt bei Abmahnungen gegen privat) einzuschalten.
        Insofern war das Angebot von EUR 50,00 ein Witz.
        Unter Berücksichtigung des Schadens, wären eher die EUR 500,00 (ohne den Frechheitszuschlag) gerechtfertigt.

         
         
      • Timm

        Die 1000 Euro netto sind gehoben, aber nicht abgehoben. Der 100%- Aufschlag wird in der Regel rechtlich dem Urheber bei unberechtigter Veröffentlichung zugestanden. Wir sind doch nicht im Kindergarten. Sixtus hat Ihnen eine professionelle Rechung gechickt. Statt mit “50 Euro” hätte ich von ihnen erwartet, ähnlich professionell die Forderung zurückzuweisen und ein auf nachvollziehbaren Honoraransätzen basierendes Gegenangebot zu machen.

         
         
  60. Stefan

    Richtiges Sterben sah ich zuletzt eigentlich nur bei den Internetgeschäftsmodellen vin Mario Sixtus, die bei diesem Vordenker der neuen Märkte ja sowieso fast durch die Bank öffentlich rechtlich finanziert warem.versteh schin, dass einem da die Tarife durcheinandergehen.

     
     
  61. Hach, immer wieder schön zu sehen, wie Vertreter der Printmedien in ihrer eigenen Welt leben!
    Ich sage nur “wir bilden Dir Deine Meinung” – wer da zu lange drüber nachdenkt, braucht auch kein Toilettenpapier … hält er es doch bereits in den Händen. ;)

     
     
  62. Ihr seht das etwas verzerrt. Das kann man nicht vergleichen mit »Ich geh zum Authändler und sag ihm ich zahle nur 500 Euro für den BMW-Jahreswagen…«. Vielmehr geht Herr Keese in das Autohaus, nimmt sich erstmal den Jahreswagen mit ohne zu bezahlen; nun findet der Autohändler den Dieb und stellt ihn öffentlich zur Schau, statt ihn gleich anzuzeigen und bietet ihm die Möglichkeit es außergerichtlich zu klären zu einem angemessenen, aber etwas höheren Preis.
    Das mag der Dieb aber nicht zahlen, ist ihm zu teuer und er schlägt vor, 5% des zu zahlenden Betrags zu zahlen, was eine angemessene Höhe wäre.

    Sie sehen, Herr Keese, oftmals ist auch digitales Gut ein Gut wie im realen Leben. Leider verstehen das auch nach über 20 Jahren Internet noch nicht alle. Nicht einmal Leute, die mit dem Internet Geld verdienen…

    Ihr Argument der Risikoübernahme ist leider unwirksam. Ein Verstoß gegen geltendes Recht ist immer ein Selbstverschulden oder Fahrlässigkeit. Verlage haben sich ihre Arbeit und Mitarbeiter selbst ausgesucht – und sind damit dafür verantwortlich. Ein Handwerker ist auch für das verantwortlich, was er gemacht hat.
    Aber was genau bringt ein Verlag einem kleinen Blogger? Richtig, nichts. Und auch sonst ist es heutzutage definitiv nicht mehr rentabel geschweige denn lukrativ für einen Verlag zu arbeiten. Denn die Bezahlung stimmt nicht, die oftmals antiquierten unqualifizierten Entscheidungen mancher Entscheider passen nicht zum Medium Internet – wundert es eigentlich noch jemanden, dass viele Startups so verdammt erfolgreich sind und die Verlage nicht? Mich nicht.

    Lieber Mario Sixtus, ich appelliere hiermit an Sie: Leiten Sie alle notwendigen Schritte ein, die nötig scheinen, um den vollen Betrag erstattet zu bekommen.

    Lieber Herr Keese, an Ihrer Stelle wäre ich kleinlaut und würde mich dem Schicksal fügen. Aber das ist ihre Entscheidung. Die Reaktion des Webs ist zwar jetzt schon heftig und eindeutig nicht in Ihrem Sinn, aber das ist halt wie bei den Verlagen… ich wiederhole mich schon wieder.

     
     
  63.  
  64. Schon interessant, dass Sie in ihrem Großmut bereit sind Herrn Sixtus mit 50€ Taschengeld abzuspeisen.

    Ich werde gleich mal bei meinem Kiosk vorbei gehen und mir ein es ihrer Printmedien für 0,05€ aushändigen lassen. Wie? Dafür bekomme ich es nicht? Warum denn nicht? Mehr ist es mir nicht wert und seit wann bestimmt er Produzent den Preis?

    Es ist schön, dass man durch Sie ein wenig erfährt, wie die Menschen des Axel-Springer Verlages “ticken”. Viel mehr Menschen, auch und gerade einfach Arbeiter, sollten ihr Blog lesen und verstehen.

     
     
    • flo

      Sie haben vergessen, das betreffende Printmedium zuerst zu klauen. Erst wenn Sie der Kioskbesitzer zur Rede stellt deswegen dürfen Sie ihm ein Angebot machen.

      Wir sollten schon bei der Wahrheit bleiben. ;)

       
       
  65. (Pingback)

    [...] Lieber Mario Sixtus… (der presseschauder)) – … die jedoch Christoph Keese für viel zu teuer angesetzt hält. Fortsetzung folgt – davon ist auszugehen! [...]

    Links anne Ruhr (15.07.2011) » Pottblog

    15. Juli 2011

     
  66. Martin

    Herr Keese kämpft hier für ein Pay-as-you-like Konzept. Das finde ich sehr zukunftsweisend. Weiter so. Ich werde Ihre Werke demnächst dann auch zweitverwerten (Ohne Quellenangabe, ohne Honorierung) und dann bei Abmahnung so viel zahlen, wie mir Ihre Werke wert sind: nämlich nichts.

    PS: Ihnen fehlt nicht nur ein Impressum und der Hinweis auf Google Analytics, sondern auch eine Datenschutzbestimmung in Gänze, aber was soll‘s – zahlen Sie halt ‘nen Fünfer, wenn es jemanden stört.

     
     
  67. christina

    >In den USA stirbt auch nicht eine Zeitung nach der anderen, viele Nachrichten-Angebote im Web schlagen sich dort gut.

    Ich nehme an, dass sie seit den 80er Jahren nicht mehr Kontakt mit den USA hatten, oder?

    Anders kann ich diesen Satz wirklich nicht interpretieren.

     
     
  68. Hätten die meisten Medienkonzerne begriffen, wie das Internet funktioniert, würde diese Diskussion gar nicht statt finden!
    Und plötzlich wundern sie sich, dass sie sich an die gleichen Regeln wie alle anderen halten sollen…das ist doch schon traurig….

    Das ist genauso, wie als Kind zu spät auf ne Geburtstagsparty zu kommen und zu jammern, dass kein Kuchen mehr da ist…….

    50€ Entlohnung mit der relativen Verbreitung zu begründen ist auch lächerlich – wenn große Verlage schlechte Verkaufszahlen haben, zahlen sie den Fotografen ja auch nicht weniger für die Bilder!

    Es tut Ihnen nicht weh, zeigen Sie ein wenig Humor, es wäre ein Friedensangebot…..

     
     
  69. Thomas Rohde

    Na toll,Herr Keese, dann bezahle ich nächstes Mal beim Bäcker auch nur 25 Cent fürs Laugenbrötchen und sage »beim Supermarktbäcker drüben kostet’s auch nicht mehr!«?

    Welch eine Realitätsverzerrung aber darauf sind die Zeitungen aus Ihrem Hause ja spezialisiert.

     
     
  70.  
  71. HzweiG

    Ui 50 Flocken ist aber ein relativ schlechtes Vergleichsangebot dafür dass Herr Keese ja “Fahrlässig” gehandelt hat.

    “Die Nutzung war auch rechtswidrig. Eine Einwilligung des Klägers hat insoweit nicht vorgelegen. Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist nicht möglich. 5. Dem Beklagten fällt in Bezug auf das öffentliche Zugänglich machen der Verletzungsmuster jedenfalls Fahrlässigkeit zur Last. Denn wer Leistungen Dritter – hier den Text und die Fotografie – nutzen will, muss sich seiner Berechtigung vergewissern und sich gegebenenfalls auch nachweisen lassen, dass diejenigen, die Rechte einräumen, über diese auch verfügen. Wer dies nicht tut, handelt fahrlässig.”
    http://openjur.de/u/60004.html

    Gut der Fall spiegelt diesem hier nicht 1 zu 1 wieder, trotzdem geht aus diesem Urteil hervor dass die Nutzung nichts mit privat oder kommerzieller Veröffentlichung zu tun hat. Ich würde auch behaupten das die Zeit keine Rolle spielt weil sie die Änderung erst nach Aufforderung durch geführt haben.
    In dem Urteil wurde der Beklagte zu 906€ plus Zinsen verurteilt, da wirken die 50€ eher wie eine Parkgebühr.

    Nicht falsch verstehen, ich bin für Fair Play weil das Internet einige Hürden parat hält, bei denen man ganz schnell mal hängen bleiben kann. Es ist ihnen aber hoffentlich eine Lehre ist. Gerade mit Konzernen wie ihrem Arbeitgeber hat es die grosse Weblandschaft immer wieder schwer. Nach Ansicht der Konzerne ist nicht gültig was Gesetze vorschreiben, sondern dass wo die grösseren Rechtsabteilungen hinter stehen.

    Risiko tragen nicht nur Filmkonzerne, Plattenfirmen etc., gerade die kleinen Blogger, Fotografen uvm. tragen täglich das Risiko dass ihre Arbeit und teilweise ihre Existenz von den Grossen mit Füssen getreten wird. Vielleicht stehen sie zukünftig auch auf der Arbeit für ein vertretbares Miteinander in der Welt des www ein.

     
     
  72. Herzlichen Dank, Herr Keese, dass ich unter anderem dank dieses Blogbeitrags meine bisher gepflegten, dumpfen Vorurteile gegen Mitarbeiter und Erzeugnisse des Springer-Verlags nicht revidieren muss.

     
     
  73. Leser

    Süß. Bloggersdorf hat wieder Schnappatmung. Endlich noch mal bei den Großen mitreden. Morgen dann wieder Twitter.

     
     
  74.  
  75. Hallo Herr Keese,
    sicher, es wäre auch ein Leichtes, die Tarife der VG Bild-Kunst heran zu ziehen und ein Honorar von 30 Euro bezahlen zu wollen, wie es für die Nutzung in einem Online-Medium vorgeschlagen ist.

    Der Punkt ist allerdings hier nicht, dass Sie bereitwillig für die Nutzung eines Bildes bezahlen. Sonst hätten Sie das getan, bevor Sie es ohne korrekte Credits verwendet haben. Sie haben das Bild zunächst widerrechtlich verwendet. Mich würde ja interessieren, was die BILD in vergleichbaren Fällen zahlen müsste, also druckte sie ein Foto ab, ohne vorher eine Honorarvereinbarung unterschrieben zu haben?

    Wenn Sie im Supermarkt beim Klauen eines Apfels erwischt werden, kostet das 100 Euro Bearbeitungsgebühr, selbst wenn der Laden auf eine Anzeige verzichtet. Das vergleichen Sie doch auch nicht mit der Birne, die Sie rechtmäßig für wenige Cent erworben haben, oder?

     
     
  76. Holger

    mal als Vergleich aus dem gleichen Hause:
    “Wird Ihr Foto bundesweit in der BILD-Zeitung gedruckt, zahlt BILD 250 Euro Honorar. Wird Ihr Foto nur regional in einer oder mehreren unserer Stadtformen (z.B. BILD Berlin, BILD München etc.) gedruckt, erhalten Sie 50 Euro. Sollte Ihr Foto in AUTOBILD gedruckt werden, erhält der Leser-Reporter 100 Euro.”

     
     
    •  
      • Holger

        Sieht das Ihr Arbeitgeber auch so bei geklauten Bildern?
        (ich erwarte da jetzt keine offizielle Antwort. Hier ist ja alles Privat. Auch das geklaute Bild offenbar.)
        Ich habe aber den Eindruck das private Internet ist nur genau hier. Sonst nirgends.

         
         
      • Susan

        Und privat darf man sich aussuchen,wieviel man bezahlen möchte? Nachdem man sich schon für ein Produkt entschieden und es benutzt hat?

        Ich glaube nicht, dass diese eigenwillige Sicht nur ein paar hundert Leser findet und bin sehr gespannt, was das morgen für Kreise ziehen wird.

         
         
      • Peter

        Ah, ich sehe Sie nutzen google analytics zur Auswertung Ihres Angebotes. Sie wisssen aber schon, dass dies kenzeichnungspflichtig ist? Ein weiteres Todo für Ihr Impressum.

         
         
      • Mort

        Sehr richtig. Leider sehen das aber sowohl ihr Arbeitgeber als auch allzu viele Gerichte völlig anders: Dies hier ist eine Veröffentlichung, die *weltweit* gelesen werden kann. Nach diesem Maßstab wären selbst die 250 Euro für eine *deutschlandweite* Zeitung (zzgl. ein paar Tourismus-Exemplaren) noch viel zu wenig.
        Mal völlig abgesehen davon, dass reguläre Sätze und Strafgebühren immer deutlich auseinander gehen. Die illegal gezogene CD kostet im Laden ja auch keine 100.000 Euro.

         
         
      •  
    • herr schulze

      falls dieser blog bundesweit erscheint, sollten 250e ok sein.
      muss sixtus das jetzt noch an die 1414 schicken? ^^

       
       
  77.  
  78.  
  79.  
  80. hhu31

    “50€ sind ein fairer Preis” :-D
    Nicht schlect, das probiere ich auch mal bei der nächsten idiotischen Abmahnung, die im Briefkasten landet.

     
     

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