Klage gegen die Tagesschau-App: Protokoll der ersten Verhandlung vor dem Landgericht Köln

Gedränge auf dem Flur des Landgerichts Köln
vor der Verhandlung

Am Donnerstag, 13. Oktober 2011, fand vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln unter dem Vorsitzenden Richter Dieter Kehl die erste Verhandlung zur Klage von acht Verlagen gegen die App der Tagesschau statt. Die Spanne der Möglichkeiten, die ein Zivilgericht hat, auf eine solche Klage zu reagieren, ist breit. Um nachvollziehen, was im Gerichtssaal geschehen ist, sind Details unerlässlich. Hier deswegen eine ausführliche Zusammenfassung. Es sei betont, dass ich in der Sache befangen bin, da mein Arbeitgeber zu den Klägern zählt und ich die Klage inhaltlich für geboten halte. Gleichwohl bemühe ich mich um eine sachliche Darstellung.

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Der Siegeszug des Internets und seine Folgen für das Rundfunkrecht

Damals, als Fernsehlizenzen noch ihre
Berechtigung hatten. Lange ist es her.

In der neuen Ausgabe des medienpolitischen Magazins „promedia“ erscheint ein Interview, das Herausgeber und Chefredakteur Helmut Hartung mit mir geführt hat. Es dreht sich um die Frage, ob Bild.de eine Fernsehlizenz benötigt und welche Folgen die stürmischen Entwicklung des Internets für das Rundfunkrecht hat. Das Interview wird hier mit freundlicher Genehmigung von promedia wiedergegeben. Zur leichteren Auffindbarkeit sind die wichtigsten Aussagen rot markiert. Die Hervorhebungen stammen von mir.

Kritisch bewertet auch Hans Hege, Direktor der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die Zukunftsfähigkeit des gegenwärtigen Lizenzrechts. In derselben promedia-Ausgabe spricht er sich dafür aus, auf die Lizenzierung von Online-Videoangeboten und klassischen TV-Sendern künftig komplett zu verzichten. Andere Kontrollmechanismen sollten an die Stelle der bisherigen Regulierung treten. Hege: „Dass Medien grundsätzlich zulassungsfrei sind, ist im Pressebereich erkämpft worden, und sollte nun für alle Medien des Internetzeitalters gelten. So wenig besonders wertvolle Kapazitäten notwendig mit dem Rundfunk verbunden sind, ist es heute ein besonderer Einfluss auf die Meinung.“

Hier das Interview mit mir:

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Zum Beitrag des ARD-Magazins Kontraste über die Verlagsklage


Foto: ARD / RBB

Es verlangt Mut, als Journalist über das eigene Haus zu berichten und dabei auch Kritikern angemessenen Raum zur Stellungnahme zu geben. Das Magazin „Kontraste“ vom RBB hat diesen Mut heute Abend im Ersten bewiesen. Acht Verlage, darunter mein Arbeitgeber, klagen gegen ARD und NDR, weil die „Tagesschau“-App eine elektronische Zeitung ist und Grenzen, die der Rundfunkstaatsvertrag setzt, deutlich überschreitet. Schon deswegen bin ich befangen, auch weil ich im Film selber vorkomme. Gespannt habe ich auf die Ausstrahlung gewartet, um zu sehen, wie die „Kontraste“-Redaktion mit diesem schwierigen Thema umgeht. Der Redaktion muss ich ein Kompliment machen: Sie hat versucht, dem Publikum die komplizierte Materie zu erklären, und sie hat die ARD-Kritiker fair behandelt. Aufgezeichnet hat das Team geschätzte 20 Minuten Interview mit mir, aber es hat die kurzen Ausschnitte dann in einen sinnvollen Kontext gestellt, nicht aus dem Zusammenhang gerissen und nicht aus dem Off konterkariert. „Zapp“, das Medienmagazin des NDR, hätte vermutlich eine Polemik aus dem Stück gemacht, „Kontraste“ hingegen hat Information geliefert. Die Autoren des Beitrags steckten tief im Thema und stellten beim Interview kluge Fragen (die im Beitrag nicht zu sehen waren). Moderatorin Astrid Frohloff, eine der besten ihres Fachs, hat die Pein der Redaktion bei der Wahl des Themas in der Anmoderation thematisiert und damit auch potentiellen Kritikern im eigenen Hause vorauseilend entgegengehalten, dass „Kontraste“ nicht dafür da ist, PR für die ARD zu machen.

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Lieber Mario Sixtus

zu Ihrem Brief gern eine Antwort.

Ob wir nur selten einer Meinung sind, kann ich nicht beurteilen. Das Leistungsschutzrecht ist jedenfalls keine Zwangsabgabe auf Internet-Nutzung. Verlage haben mit ihren Angeboten im Internet auch nicht durch die Bank versagt, ebenso wenig fordern sie ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie ermuntern die ARD zum Einhalten des Staatsvertrags, mehr nicht. Eine Generalschuld an irgendetwas weisen die Verlage den Öffentlich-Rechtlichen nicht zu. In den USA stirbt auch nicht eine Zeitung nach der anderen, viele Nachrichten-Angebote im Web schlagen sich dort gut. Verlage treten für faire Rahmenbedingungen ein: Schutz geistigen Eigentums und Respekt vor der gesetzlichen Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Medien. Das ist nicht zuviel verlangt.

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Warum Bild.de kein Piratensender ist



Foto: Mario Sixtus Hier dargestellt nach der Creative Commons Lizenz, ordentlich verlinkt auf Flickr, vom Urheber reklamiert, vom Blogbetreiber per Spende an Creative Commons honoriert und in den Kommentaren ausführlich diskutiert. Das Bild zeigt Markus Hündgen alias Videopunk

Markus Hündgen, auch bekannt als @Videopunk, hat in seinem ZDF-Blog den Verdacht nahegelegt, bei Bild.de könne es sich um einen einen Piratensender handeln, weil die Seite keine Fernsehlizenz besitze, obwohl sie diese wegen ihres gelegentlichen Live-Streamings doch benötige. Hier sein Beitrag, der thematisch mit YouTube beginnt, den Spiegel touchiert und dann bei Springer landet. Ich nehme mir die Freiheit, seinen Text hier einfach einmal komplett einzukopieren, denn auch Markus Hündgen ist ein Kritiker des Leistungsschutzrechts und hat gegen die kostenlose Vollübernahme sicherlich nichts einzuwenden. Im Netz soll ja Freiheit herrschen:

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Warum Verlage gegen die ARD klagen

(Aktualisierte Fassung. Es sind einige neue Fragen und Kritikpunkte aufgenommen worden. Sie sind blau markiert.)

Die Klage von acht Verlagen, darunter die Axel Springer AG, gegen ARD und NDR hat für erhebliches Aufsehen gesorgt. Neben Sympathie für das Vorgehen sind bei Twitter und in Blogs viele Fragen und kritische Anmerkungen erschienen, auf die ich eingehen möchte.

Vorab sei angemerkt: Ich bin in dieser Sache befangen, da mein Arbeitgeber klagt, ich diese Klage für richtig und unvermeidbar halte sowie selbst an der Vorbereitung beteiligt war. Trotzdem (oder vielleicht gerade deswegen) glaube ich, dass es auf die meisten kritischen Anmerkungen überzeugende Antworten gibt. Nicht zuletzt deshalb, weil wir uns die Klage nicht leicht gemacht, sondern wir uns viele dieser kritischen Fragen vorher selbst gestellt haben. Am Ende haben wir uns für die Klage entschieden, weil wir keine andere Möglichkeit mehr gesehen haben, das legitime Interesse der freien Presse gegen die ungehemmte Expansion der öffentlichen Sender zu verteidigen. Die Klage ist nicht das Arbeitsergebnis verzweifelter und klagewütiger Verleger, die Schutz vor dem rauen Markt suchen. Sondern sie ist ein letztes, keineswegs wünschenswertes Mittel in einer langen medienpolitischen Auseinandersetzung. Viel lieber wäre es uns gewesen, eine gütliche Einigung mit der ARD oder der Politik zu erreichen. Dies war trotz aller Bemühungen jedoch nicht möglich. Daher blieb nichts anderes übrig als die Ultima Ratio.

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