Bekommen Verlage wirklich sieben Milliarden Dollar von Google?



In einem Gastbeitrag für die Nachrichtenagentur dapd hatte Google-Sprecher Kay Oberbeck kürzlich die Haltung seines Unternehmens gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wiederholt und begründet. Dabei erweckte er den Eindruck, Verlage würden jährlich sieben Milliarden US-Dollar aus dem AdSense-Programm von Google bekommen. Deswegen sei nicht nachvollziehbar, warum sie eine weitere Vergütung ihrer Inhalte verlangten. Stimmt! Wenn Verlage sieben Milliarden von Google bekämen, gäbe es wirklich keinen Grund, noch mehr zu fordern. Doch leider ist das nicht der Fall. Sie bekommen nur einen winzigen Bruchteil dieser Summe. Hier die Begründung, warum die Sieben-Milliarden-Behauptung nicht stimmt:

Kay Oberbeck hat sich in seinem Gastbeitrag sehr geschickt, weil nur für Profis erkennbar falsch ausgedrückt. In der fraglichen Passage schreibt er wörtlich:

Auch profitieren Presseverlage in erheblichem Umfang von Suchmaschinen und anderen Online-Diensten. Alleine durch Google werden pro Minute (!) 100.000 Klicks auf Verlagsseiten weiter geleitet, die diese für sich nutzen können. Google sorgt mit seinem Dienst AdSense für Werbung auf Verlagsseiten und schüttete im Jahr 2011 über sieben Milliarden US-Dollar an diese Partner aus. Es ist absurd, dass nun ausgerechnet Suchmaschinen Adressaten des Gesetzes sein sollen. Solch ein Gesetz schützt niemanden und schadet allen – Nutzern, Verlagen, Suchmaschinen und der deutschen Wirtschaft.

Zwei Satzhälften, die nichts miteinander zu tun haben

Lesen wir uns den zentralen Satz noch einmal genau durch:

Google sorgt mit seinem Dienst AdSense für Werbung auf Verlagsseiten und schüttete im Jahr 2011 über sieben Milliarden US-Dollar an diese Partner aus.

Durch die Wörtchen „und“ und „diese Partner“ werden die Satzhälften in einen Sachzusammenhang gestellt, der in Wirklichkeit gar nicht besteht. Dadurch wird – gewiss ganz unabsichtlich – ein falscher Eindruck erweckt.

Richtig ist, dass Google mit seinem Dienst AdSense für Werbung auf Verlagssseiten sorgt. Viele Verlage binden AdSense in Ergänzung ihrer selbst oder über Netzwerke verkauften Bannerwerbung ein.

Richtig ist auch, dass Google im Jahr 2011 über sieben Milliarden US-Dollar an AdSense-Partner ausschüttete. Im Geschäftsbericht steht das wirklich so.

Aber falsch ist der Zusammenhang zwischen beiden Aussagen.

Verlage stellen nur einen marginalen Bruchteil der Google-AdSense-Partner dar. Entsprechend klein sind ihre Umsätze mit AdSense. Wieviel AdSense-Geld auf deutsche Verlage entfällt, entzieht sich meiner Kenntnis. Diese Zahl kennt nur Google und könnte sie gern einmal veröffentlichen. Grob überschlägig aus den AdSense-Umsätzen mir bekannter Verlage geschätzt, dürfte die Gesamtsumme für deutsche Verlage aber kaum über 30, vielleicht maximal 50 Millionen Euro liegen. Wenn es deutlich mehr sein sollte, bitte ich hiermit vorab um Entschuldigung meiner ungenauen Schätzung und um die öffentliche Nennung der richtigen Zahl. Vielleicht irre ich aber auch nach oben und es ist in Wahrheit viel weniger.

Wer jetzt sagt: „Immerhin, das ist ja doch eine Menge Geld“, der bedenke bitte, dass Google ja nur einen Teil der AdSense-Erlöse (entweder 51 oder 68 Prozent) an seine Partner weitergibt und den größten Teil Rest für sich behält.* Im Geschäftsbericht werden die AdSense-Partner-Ausschüttungen folgerichtig als „Traffic Acquisition Costs“ geführt.

Das bedeutet: Selbst wenn die deutschen Verlage 50 Millionen Euro aus AdSense bekommen würden, schnitte Google aus diesem Geschäft mindestens bis zu 50 Millionen Euro für sich selbst mit.* Ihr Geld aus AdSense bekommen Verlage übrigens ja nicht für die Nutzung von Inhalten, sondern für das Ausspielen von Werbung. Das ist ein fairer Leistungstausch. Warum Google daraus die Schlussfolgerung zieht, dass man den Inhalt des Vertragspartners einfach kostenlos nutzen kann, erschließt sich auch bei viel Wohlwollen nicht.

Lichtjahre von den Milliarden entfernt

Würden die sieben Milliarden Dollar als weltweite Ausschüttung an Verlage stimmen, würden auf Deutschland knapp 700 Millionen Dollar entfallen, da Deutschland geschätzt etwas weniger als zehn Prozent des Google-Weltumsatzes erzielt. Von diesen 700 Millionen AdSense-Dollar sind die deutschen Verlage aber Lichtjahre entfernt.

Stimmen können die sieben Milliarden Dollar schon deswegen nicht, weil laut Geschäftsbericht eben jene sieben Milliarden an alle AdSense-Partner zusammen ausgeschüttet wurden. Wäre das Geld zur Gänze an Verlage gegangen, hätte kein anderer AdSense-Partner auch nur einen Cent bekommen. Und das kann natürlich nicht sein.

Im Lichte dieser Tatsachen könnte man vielleicht gerade noch ein Auge zudrücken, wenn Kay Oberbeck die beiden nicht miteinander korrelierenden Satzhälften mit einem „und“ verknüpft hätte. Schlichtweg unzulässig ist aber der Verweis auf „diese Partner“. Damit können grammatikalisch nur die „Verlagsseiten“ aus der ersten Satzhälfte gemeint sein, und da die das Geld garantiert nicht bekommen, ist die Gesamtaussage falsch.

Teekesselchen spielen mit dem Wort „Publisher“

Schon seit Jahren arbeitet Google mit seiner AdSense-Nebelkerze. Im Google-Lingo werden die AdSense-Partner „Publisher“ genannt. „Publisher“ ist natürlich aber auch das englische Wort für Presseverlage. Kinder nennen Worte mit doppelter Bedeutung Teekesselchen. Schloss (wo die Prinzessin wohnt) und Schloss (in das man den Schlüssel steckt) sind Teekesselchen, aber trotzdem ganz unterschiedliche Gegenstände. Genauso verhält es sich mit „Publisher“. AdSense-Publisher haben mit Verlagspublishern kaum etwas zu tun (außer natürlich bei den Verlagen, die gleichzeitig AdSense-Publisher sind.) Wer Teekesselchen spielt, sollte das deutlich dazu sagen.

Fakten und Quellenbelege

Zur Illustration des Themas hier noch einige Fakten und Quellenbelege:

Die Definition der AdSense-Ausschüttungen als „Traffic Acquisition Costs“ sowie die Standard-Ausschüttungsquoten finden sich in Googles 10-K-Filing bei der Securities and Exchange Commission (SEC). Hervorhebungen von mir:

For our online AdSense program, our advertisers pay us a fee each time a user clicks on one of our advertisers’ ads displayed on our Google Network Members’ websites or, for those advertisers who choose our cost-per-impression pricing, as their ads are displayed. (…) We recognize these advertiser fees as revenue and the portion of the advertiser fee we pay to our Google Network Members as traffic acquisition costs under cost of revenues. Google Network Members do not pay any fees associated with the use of our AdSense program on their websites.

Our agreements with Google Network Members consist largely of uniform online “click-wrap” agreements that members enter into by interacting with our registration websites. The standard agreements have no stated term and are terminable at will. (…) For example, under our standard agreements, we pay 51% and 68% of the fees collected from advertisers to our Google Network Members in AdSense for search and AdSense for content, respectively.

Dass Google jede Website, die seine Werbung ausspielt, als „Publisher“ bezeichnet, sieht man an vielen Stellen in den SEC-Filings, beispielsweise hier im Zusammenhang mit DoubleClick (Hervorhebung von mir):

Through our DoubleClick advertising technology, we provide to publishers, agencies, and advertisers the ad serving technology, which is the infrastructure that enables billions of ads to be served each day across the web.

Die Gesamthöhe der Traffic Acquisition Costs, also der Ausschüttungen an AdSense-Partner, wird im selben 10-K-Dokument wie folgt angegeben (aus technischen Gründen stehen die Zeilenbeschreibungen hier über, nicht neben der Tabelle):


Der genaue Wert betrug im Jahr 2011 also 7,294 Milliarden Dollar weltweit. Unmöglich kann diese gesamte Summe an Verlage geflossen sein, da sonst kein anderer AdSense-Partner Geld abbekommen hätte.

* = Nachtrag vom 29.8.2012: Jim James hat in den Kommentaren zu Recht darauf hingewiesen, dass vom „größten Teil“ nicht gesprochen werden kann, wenn Google ausweislich SEC-Filing entweder 51 oder 68 Prozent der AdSense-Umsätze an Partner ausschüttet. Ich habe die Aussage daraufhin korrigiert. An der Schätzung des AdSense-Aufkommens bei Verlagen ändert sich dadurch nichts, da die Schätzung aufgrund realer Umsätze einiger Verlage vorgenommen worden war, also auf Basis des Ausschüttungsanteils. Ob diese überschlägige Schätzung mit der Wirklichkeit übereinstimmt, kann ich nach wie vor nicht sagen.



 

50 Kommentare

 
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    Sehr geehrter Herr Keese

    Muss ich die Werbung auf der Index von http://www.presseschauder.de jetzt so verstehen, das sie ab sofort ebenfalls das Leistungsschutzrecht stoppen wollen? Das wäre ein völlig neuer und interessanter Zug des Springerverlag. Übrigens gebe ich ihnen völlig Recht, bei ihrer Stellung im Verlag und dem daraus resultierenden Einkommen haben sie eine Adsense-Werbung nicht notwendig.

     
     
    • Sehr geehrter Herr Fiebig,

      Sie werden gewiss die Ironie der Werbung erkannt haben. Geworben wird nicht für IGEL, sondern für GIGEL. Ihren Hinweis auf AdSense-Werbung verstehe ich leider nicht.

       
       
  16. Is ja auch interessant, wie Herr Keese und Hr. Doepfner auf einmal zu Sozialisten werden.

    Wenn man sich den Alternativpodcast mit’m Doepfner anhoert, heissts ja ständig, schoen kapitalistisch every man for himself….

     
     
  17. Na wie schoen, dass es weiter geht. Ich hoffe Ihr Urlaub war schön?

    Ich finde es auch gut, dass die wirklichen Fragen immer noch nicht geklaert sind:

    1. der Beweis dass Verlinkung fuer “die Verleger” wirklich schaedlich ist. Das gleiche gilt übrigens auch fuer alles andere fuer das man abgemahnt werden kann: es hat sich mittlerweile in den kollektiven Mindset eingebrannt, dass die Verwertungsindustrie schaden nimmt, wenn Filme, Musik, Zeitungen kopiert, gelinkt und verteilt werden. Den Beweis, die echten Zahlen ist die Industrie bis heute schuldig! Die Ausrede, das sei nicht moeglich, weil es ist ja alles so kompliziert, zieht nicht. Die GEMA kriegts ja auch hin, Zahlen zu präsentieren..

    2. Ziehen sie ihr LSG ruhig durch, aber sagen sie Herrn Doepfner er soll zumindest den Anstand haben, auch eine Verguetung der Autoren, der Urheber, detailliert festschreiben zu lassen.

     
     
  18. llamaz

    Blöd nur Herr Keese, das aller Verlage aufgrund der Konkurrenzsituation gezwungen sein werden Google eine kostenlose Lizenz für Ihre Inhalte zu geben. Schließlich könnte z.B. der Springer Verlag bereits heute seine Inhalte rausnehmen, zu Google gehen und Geld für das Listing in Google verlangen. Nur: Die Inhalte sind nicht wertvoll genug für Google, den da gibts ja noch genug andere Anbieter die Ihre Inhalte kostenfrei zur Verfügung stellen. Daran ändert auch ein Leistungsschutzrecht nicht das geringste. Zwei Wochen nach Verabschiedung haben alle Verlage “leistungsschutzrecht-usage-free” in der robots.txt stehen. Oder was auch immer man sich für einen Befehl ausdenkt um eine kostenfreie Lizenz zu signalisieren.

    Zweitens wollen Sie Geld von einem Kuchen abhaben der gar nicht existiert. Wo sind denn die Verlagsinhalte für “Schuhe online kaufen”, “kosmetik shop”, “levis günstig bestellen”? Ich sehe in Google bei Werberelevanten Keywords keine Verlagsinhalte. Glauben Sie wirklich ein Fahrradladen oder eine Online Buchhandlung bucht plötzlich Werbung für Keywords wie “Syrienkonflikt”, “Koalitionskrise” oder “Euro Rettungsschirm” aus lauter Mitleid, damit Sie Ihre Zeit für das Leistungschutzrecht nicht umsonst verplempert haben?

     
     
  19. Jim James

    Hallo Herr Keese,

    darf ich fragen, wie Sie zu der Aussage kommen, dass

    “Google ja nur einen Teil der AdSense-Erlöse an seine Partner weitergibt und den größten Teil für sich behält.”

    ?

    Der Anteil, den Publisher für Google-Anzeigen auf ihren Content-Seiten ausgezahlt bekommen, liegt doch bei 68%!

     
     
  20. Matthias Ulmer

    Ich finde es rührend, wie die Verlagsgegner den Presseverlegern zu erklären versuchen, dass das Leistungsschutzrecht total gefährlich für sie ist. Und wie sie als Begründung dafür nehmen, dass Google in Wahrheit nahezu keinen Traffic über die Verlagsnews erzielt.
    Da kann man doch ganz gelassen abwarten: entweder Google wirft sie raus und Google war total wichtig, dann erhalten die Verlage eine bittere Strafe für ihr Leistungsschutzrecht. Dann lasst das Popcorn knallen und badet in Bier. Oder Google listet nicht aus, weil sie auf den Traffic nicht verzichten wollen und die Verlage bekommen viel Geld. Dann baden die in Popcorn und schütten das Bier in sich rein. Oder Google listet aus und es hat überhaupt keine Wirkung auf den Traffic der Verlage. Dann dürfen sich alle an Popcorn und Bier erfreuen.
    Wozu nur die ganze Aufregung?

     
     
    • Moon

      Mhmm, vielleicht weil man aus Erfahrung weiß, dass die ausgelisteten Verleger dann direkt zu Mutti rennen und das nächste Gestz haben wollen (und kriegen)?

       
       
  21. louis

    Lieber Herr Keese,

    ich verdiene meine Brötchen bei einem grossen Presseverlag als “Onliner” und wage zu behaupten, dass ich die Mechanismen unserer Branche kenne.

    Meine Frage an Sie:
    Haben Sie schon einmal die möglichen Szenarien durchgespielt, sollte das LSR tatsächlich kommen? Ich hoffe doch und Sie teilen mit uns Ihre Gedanken. Mir persönlich fällt kein Szenario ein, dass uns mittel- bis langfristig hilfreich sein könnte.

    Das Wahrscheinlichste wird sein:

    1. Aggregatoren wie bspw. das rasend hilfreiche Rivva werden zunächst Ihren Dienst einstellen aus Angst vor einer gierigen Abmahn-Armada. Trotz aller wohlmeinender Absichtserklärungen, man wolle die “Kleinen” ja nicht allzu hart anfassen.

    2. Die Presseverlage setzen sich mit den Grossen-Jungs (Google, Bing, etc.) an einen Tisch und verhandeln über den Preis. Nach ca. 23 Monaten Verhandlung wird man ergebnislos abbrechen. Die SuMAs werfen unsere Seiten aus dem Index. Warum? Weil Sie es können. Der entgangene Umsatz wird bei den Grossen nicht einmal eine Hautrötung auslösen.

    3. Spätestens jetzt werden die Auswirkungen für die breite Öffentlichkeit (abseit der Medienbranche), unseren Kunden/Lesern spürbar. Und es wird ganz klar als Nachteil der bisherigen UX des Internets wahrgenommen. Fragen werden aufkommen: Wie? Warum gibt es Dienst XY nicht mehr? Warum finde ich kein Verlagsartikel mehr? Was ist da passiert? Und vor allem warum? (Zugegebnermaßsen werden sich BILD-Leser das nicht fragen)

    4. Antworten wie diese:
    http://www.stefan-niggemeier.de/blog/ein-kartell-nutzt-seine-macht-wie-die-verlage-fuer-das-leistungsschutzrecht-kaempfen/
    oder diese:
    http://forumnetzpolitik.de/2012/08/13/vom-verleger-zum-verluger/ werden aus den Nieschen des bösen Internets in die Massenmedien gelangen. Der aufgeklärte, mündige Leser wird sich wiederum fragen: Warum erfahre ich erst jetzt von den Hintergründen und Auswirkungen? Ich bin doch regelmässiger Leser von Presse-Verlags-Erzeugnissen?

    Und so wie sich Michael Frenzel in seinem Text (siehe o.g. Link) fragt:

    “Es bleibt die Frage, warum unser Staat ausgerechnet den so dreist lügenden Verlegern die Zukunft des Qualitätsjournalismus anvertraut?”

    wird sich der ein oder andere Leser/Abonnent fragen:

    “Warum soll ich meine Aufmerksamkeit (Zeit und Geld) und mein Informationsbedürfnis ausgerechnet bei den so dreist lügenden Verlegern befriedigen?”

    Glückwunsch Herr Keese, Sie verspielen das einzige Pfund, dass wir in der derzeitigen Situation noch haben: unsere Glaubwürdigkeit! Die Relevanz unsere Produkte haben wir eh schon bei Punkt2 verloren.

    Und nun bin ich gespannt. Wie sieht Ihr Szenario aus? Und bitte die Kundensicht miteinbeziehen.

    Louis

     
     
    • Lieber Herr Cyphre,

      selbstverständlich haben die deutschen Verlage verschiedene Szenarien durchgespielt, bevor sie sich entschieden haben, für ein Leistungsschutzrecht einzutreten. Die von Ihnen geschilderten Varianten halte ich für grundlos pessimistisch. Sie verkennen die geschäftlichen Möglichkeiten, die sich bieten, wenn Verlage und Journalisten beginnen, ihre Leistungen als wertvoll anzusehen und aufhören, sie zu verschenken. Deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverlage erzielen mit Print derzeit rund 12 Milliarden Euro Umsatz im Jahr, mit Online netto aber nur 300 Millionen. Selbst wenn Onlinewerbung dynamisch weiter wachsen sollte, wird es nicht gelingen, die Umsatzlücke zwischen Print und Online allein mit Werbung zu schließen. Wir müssen daher beginnen, Vertriebserlöse aufzubauen. Es wäre allerdings kurzsichtig und dem Internet nicht angemessen, wenn wir Vertriebserlöse nur auf den eigenen Webseiten erzielen wollten. Aggregation ist ein Megatrend, der nicht verschwinden wird. Leser mögen Aggregatoren, weil sie dort mit weniger Klicks ein breiteres Angebot vorfinden. Verlage sollten das anerkennen und in ihren Überlegungen berücksichtigen. Original-Webseiten und Aggregatoren werden sich gegenseitig ergänzen. Je nach Geschmack und Nutzungssituation entscheiden sich die Leser für das eine oder das andere. Würden wir zulassen, dass Aggregation immer kostenlos stattfindet, würden wir erstens die eigenen Abonnement-Modelle auf unseren Webseiten untergraben und zweitens Umsatzchancen ungenutzt lassen. Folglich ist es gerade für moderne Medienunternehmen sinnvoll, mit Aggregatoren ins Geschäft zu kommen und ihnen attraktive Angebote zu unterbreiten, die ihnen helfen, selber noch erfolgreicher zu sein und den eigenen Kundenstamm weiter auszubauen. Das Leistungsschutzrecht setzt einen rechtlichen Rahmen für diese Geschäftsmodelle – nicht mehr und nicht weniger. Es wird nicht zur gegenseitigen Blockade führen, sondern vielmehr Geschäfte im beidseitigen Nutzen erleichtern. Andere Kreativbranchen wie Film oder Musik arbeiten seit Mitte der 1960er Jahren mit eigenen Leistungsschutzrechten. Die von Ihnen skizzierten Folgen sind dort nicht eingetreten, und sie werden auch nicht bei der Presse eintreten. Dafür, dass alle Verhandlungen mit allen Aggregatoren zwangsläufig scheitern werden, gibt es keinen wirtschaftlichen oder historischen Beleg. Bitte bedenken Sie stattdessen das gegenteilige Szenario: Würden die Verlage nicht versuchen, Vertriebs- und Lizenzerlöse aufzubauen, würde die Ergebnislücke zwischen Online und Print immer weiter klaffen. In diese Passivität sollten wir uns nicht hinein begeben. Niemand kann uns garantieren, dass Vertriebs- und Lizenzerlöse für Online die Verluste bei Print jemals kompensieren werden. Vielleicht wird das niemals gelingen. Aber Verlage würden eine Chance ungenutzt lassen, wenn sie nicht versuchen würden, diese neue Erlösquellen zu erschließen.

      Viele Grüsse
      Christoph Keese

       
       
      • louis

        Lieber Herr Keese,

        das was Sie schreiben ist im Grundsatz ja richtig, wenn, ja wenn Aggregatoren und SuMas den Volltext anbieten würden und Paid-Content-Modelle Gegenstand der Diskussion wären.

        Machen Sie aber nicht, nur das Snippet und wir diskutieren über das LSR. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Snippet das Informationsbedürfnis (Leistung) aussreichend befriedigt, tun Sie erstens den Lesern unrecht; und zweitens unseren Journalisten, die viel Herzblut in einen ausführlichen Text stecken.

        Im übrigen befürchte ich, dass die Zeiten vorbei sind, in denen die Verlage den Wert ihrer Leistung selber festlegen können; das wird der Markt, bzw. der Leser regeln.

        Unbestritten ist, dass wir Content-Vertriebserlöse ausserhalb unserer eigener Websites generieren müssen. Das tun die meisten Verlage auch schon, man nennt es Syndication. Und wenn Sie mit Aggregatoren Vertriebserlöse generieren wollen, nur zu. Das können Sie bereits: Flipboard bspw. bietet für das Publizieren des Volltextes Vermarktungs- und Paid-Modelle.

        Ein Snippet in SuMas und Aggregatoren ist Werbung für unsere Produkte/Leistung, die wir auch noch kostenlos bekommen. Nicht mehr, nicht weniger. Wenn Verlage im Web betriebswirtschaftlich sinnvolle Paid-Content-Modelle etablieren wollen, brauchen wir eine kritische Masse an Interessierten, die zunächst überhaupt einmal darüber nachdenken, ob Ihnen unsere Leistung das Wert ist, was wir verlangen.

        Und diese für uns kostenlose Werbung wollen Sie unterbinden, bzw. hemmen? Sorry, ich kann es nicht verstehen.

        Ich versuche es also nochmal: In jeder ordentlichen Szenario-Betrachtung gibt es auch den “Worst-Case”. Meine Darstellung stellt für mich den “Real Case” dar, für Sie wahrscheinlich der “Worst Case”. Aber auch diesen haben Sie sicherlich betrachtet in den von Ihnen genannten “verschiedenen Szenarien”.

        Also nocheinmal konkret gefragt: Angenommen das LSR kommt und Google stellt sich stur und listed keine Artikel mehr. Was machen Sie dann? Wie sieht das Szenario hierfür aus, dass im Vorfeld diskutiert wurde?

        AS hat wahrscheinlich genug auf der hohen Kante um über Marketing den Aufmerksamkeits-Verlust (ca. 30%-40% bei WELT)zu kompensieren, andere Verlage eher nicht. Ist das Ihre Strategie?

        In einem Video von Sixtus sah ich heute, wie Sie sich selbst als Erfinder dieser grossartigen LSR-Idee bezeichnet haben und Ihren Chef davon überzeugt haben. Ist das der Grund, warum Sie das LSR so vehement weiterhin verteidigen? Sie können ohne Gesichtverlust nicht mehr zurückrudern, und das obwohl so ziemlich jeder Akteur in diesem Land vor den Folgen warnt (siehe https://netzpolitik.org/2012/das-leistungsschutzrecht-erklart/).

        Also, lieber Herr Keese, wie sieht das “Worst-Case”-Szenario aus, falls Google nicht einlenkt? Sollten Sie dies Szenario nicht betrachtet haben, haben Sie einen denkbar schlechten Job gemacht.

        Grüße Louis

        BTW: ein Vergleich, der sich auf die 60er bezieht, ist kein ernsthafter Vergleich. es sollte Ihnen nicht entgangen sein, dass sich die Medienlandschaft seitdem ein wenig verändert hat.

         
         
        • Lieber Herr Cyphre

          danke für Ihre ausführliche Antwort. Zu Ihren Punkten:

          1. Das Leistungsschutzrecht bezieht sich nicht nur auf Snippets, sondern auch und vor allem auf Volltexte. Es gibt viele Volltextaggregatoren. Verlage sollten sich um Lizenzvereinbarungen mit ihnen bemühen. Ihr Eindruck, dass es beim Leistungsschutzrecht nur um Snippets ginge, trifft also nicht zu.

          2. Richtig, Verlage legen den Wert ihrer Leistung nicht selber fest. Sie haben das aber auch nie getan. Der Preis hat sich immer am Markt gebildet, auch vor der Erfindung des Webs. Auch mit dem Leistungsschutzrecht werden die Verlage den Preis nicht diktieren, sondern ihn im Gespräch mit Marktpartnern herausarbeiten. Warum? Weil Verlage Geschäft machen wollen, und das geht nur, wenn der Kunde die Preise akzeptiert. Sie kennen die Preise nicht, die Verlage für Lizenzen setzen wollen, und können sie auch nicht kennen, da Verlage sie noch nicht festgelegt haben. In Unkenntnis dieser Preis können Sie nicht mutmaßen, dass diese Preis willkürlich und am Markt vorbei gesetzt seien.

          3. Wenn Sie Snippets als Werbung definieren, verkennen Sie die Marktwirklichkeit. Aus der Summe der Snippets entstehen Nachrichtenüberblicke, die längst einen eigenen Wert darstellen. Warum sonst sollte es zahlreiche Aggregatoren, auch Startups und auch in Deutschland geben, die ihre Nachrichtenprodukte aus Snippets zusammenstellen? Sie sollten sich daher fragen, ob Ihre Definition von Snippets als reinem Werbemittel noch zeitgemäß ist. Die Entwicklung des Markts ist über diese enge Definition längst hinweggegangen. Verlage stehen in der Pflicht, dies anzuerkennen, da sie ihr wirtschaftliches Potential sonst nicht nutzen würden.

          4. Google droht angeblich mit dem Delisting der Verlagsangebote. Schlagen Sie vor, dass Verlage angesichts dieser Drohung klein beigeben anstatt ihre Position selbstbewusst zu vertreten? In Jahren der Diskussion hat Google noch nie die Frage nach dem Preis für Snippets gestellt. Es ist von Google noch nie ein Angebot eingeholt worden. Die Drohung wird ausgesprochen, ohne dass je eine Verhandlung stattgefunden hat. Noch nie hat Google sich bemüht, einen möglichst günstigen Preis für Google auszuverhandeln. Lautet Ihr Vorschlag also, in Abwesenheit jeder Verhandlung auf Basis nackter Drohungen einzuknicken und Googles terms of trade (Kopieren kostenlos erlaubt) für alle Zeiten anzuerkennen? Wenn Sie das vorschlagen, sollten Sie sich fragen, woraus Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt bezahlt. Das Geld, das Sie verdienen, ist Ergebnis harter Verhandlungen mit Anzeigenkunden, Grossisten, Druckern, Serverfarmen, Programmierern, Vermietern und vielen anderen Partnern. Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen und seinen Anteilseignern, mit Nachdruck zu verhandeln, auch gegenüber Google.

          5. Das Leistungsschutzrecht der anderen Werkmittler wurde in den 1960er Jahren verabschiedet und ist seitdem gültig. Es wird bis heute und darüber hinaus genutzt. Ihr Hinweis, dass sich die Medienlandschaft seit den 60er Jahren verändert hat, ist unnötig polemisch. Natürlich hat sie sich verändert. Aber die Leistungsschutzrechte werden jetzt genutzt, und deswegen war mein Vergleich berechtigt.

          Beste Grüße
          Christoph Keese

           
           
          • Moon

            In Jahren der Diskussion hat Google noch nie die Frage nach dem Preis für Snippets gestellt. Es ist von Google noch nie ein Angebot eingeholt worden.

            Was wohl daran liegt, dass die Verlage ihren Content kostenlos ins Netz stellen?

               
             
             
      • robbyb

        Grundlos pessimistisch ? In Belgien ist in etwa das Szenario passiert, was Herr Cyphre in seinem 2. Punkt beschreibt.

        Ich verstehe den Satz von Herrn Oberbeck so, das Google die genannte Summe an diejenigen Publisher auschüttet, bei denen die Google-Anzeigen ausgespielt werden die auf Verlagsseiten verweisen.
        Wieso um alles in der Welt sollte davon auch nur ein Cent an Verlage gehen ?
        Das User auf Ihren Verlagsseiten nicht oder kaum auf Google-Werbung klicken ist dagegen kein Stück verwunderlich. So, die diese Seiten mit Skyscrapern, Overlays und anderem Blinkerkram zugekleistert sind, lassen diese sich nur mit AdBlock und Ghostery anfassen. Das war’s dann auch mit VGWort, Webtrekk, INFonlife und wie die anderen vielen kleinen Pixelchen auch heißen.
        Ich persönlich würde es begrüßen, nicht mehr die 20 Varianten des gleichen DPA-Artikels bei einer Google-Suche zu finden.
        Ich bin eigentlich schon richtig gespannt darauf mit welchen weiteren skurrilen Einfällen die unseren Politikern verkaufen wollen, die öffentliche Meinung in Ihrem Sinne manipulieren zu können.

         
         
  22. @ Blogs Optimieren (Pingback)

    Danke für Ihre Berechnungen, die ich hier auszugsweise kurz zitieren darf, wenn Sie gestatten:

    100.000 Klicks pro Minute auf internationale Presseangebote sind 6 Millionen Klicks pro Stunde und 144 Millionen Klicks pro Tag. Auf das Jahr hoch gerechnet heißt das, Google leitet 52.560.000.000 Klicks jährlich an die Verlage weiter. Mehr als 52 Milliarden Klicks! Mit einem relativ geringen CPC von 10 Cent berechnet entspräche das immerhin einem Gegenwert von 5 Milliarden Euro, rechnet man mit realistischeren 25 Cent wären es immerhin um die 12,5 Milliarden Euro, die Google den Verlagen als Gegenwert zur Verfügung stellt. (…) Von den Klicks im Wert von (niedrig gerechneten) 5 Milliarden Euro würden also 500 Millionen Euro auf die deutschen Verlage entfallen. Google bringt den deutschen Verlagen also einen Gegenwert von ca. einer halben Milliarde Euro jährlich.

    Wo der Fehler in Ihrer Rechnung liegt, kann ich Ihnen nicht sagen, Tatsache aber ist, dass die von Ihnen berechneten Summen nicht stimmen. Eine halbe Milliarde Euro pro Jahr kommt bei den Verlagswebseiten schlicht nicht an. Das Netto-Volumen aller Werbeumsätze von Verlagswebseiten liegt in Deutschland bei rund 300 Millionen Euro. Darin enthalten sind alle Werbeformen. Wie Sie wissen, kommt viel Traffic auch ohne Google auf die Seiten. Also kann der von Google induzierte Umsatz nur ein Teil der Gesamtnettoumsätze von 300 Millionen Euro betragen.

     
     
  23. Daniel

    Sehr geehrter Herr Keese,
    wie bewerten Sie denn die aktuelle Auswertung zum Leistungsschutzrecht von TRG und Sistrix? (Quelle: http://www.trg.de/fileadmin/user_upload/Presse/Veroeffentlichungen/TRG_Presseverleger_und_Google__Zahlen_zum_Leistungsschutzrecht_201208.pdf)

    Demnach haben alle Google News-Verleger zusammen eine nur minimal höhere Sichtbarkeit in den Suchergebnissen von Google als die deutsche Wikipedia. Außerdem verdient Google nur relativ wenig mit Verlags-Content. Das meiste Geld wird Suchbegriffen wie “Kredite”, “Versicherungen”, etc. gemacht, wie auch dieses Schaubild beweist:
    http://www.wordstream.com/images/650x1392xwhere-does-google-make-its-money.png.pagespeed.ic.ZBbLr1YhXW.png

    Hier mal eine Milchmädchenrechnung:
    Wenn man behauptet, dass Google in Deutschland etwa 9% des Gesamtumsatzes (letztes Quartal: etwa 6 Mrd. €; Werbeumsatz auf Google-eigenen Seiten) macht, dann sind das zur Zeit auf das Quartal gerechnet 540 Millionen €. Wenn man hierbei die von TRG und Sistrix angegebenen 1,1% (Anteil der Keywords
    mit mindestens 5 Verlegern + Adwords) ansetzt, wären das etwa 6 Millionen € Werbeumsatz. Also ca. 24 Millionen € im Jahr. Wenn man mit einem 30%-igen Einbehalt von Google rechnen würde, wären es nur noch etwa 17 Millionen €.
    Spiegel.de würde dann beispielsweise einen 4%-Anteil aus dem Topf bekommen, also 672.000 €.

    Diese Rechnung hat aber mehrere Haken:
    1. Werbeeinnahmen aus anderen Angebote wie Gmail, etc. wurden nicht herausgerechnet
    2. Die größten Einnahmen aus Suchbegriffen werden nicht mit Keywords gemacht, die im Zusammenhang mit verlegerischen Angeboten stehen
    3. Der 30%-Einbehalt von Google ist relativ optimistisch angelegt, stellt doch Google die Website, kommt für sämtliche Kosten auf und akquiriert Werbekunden
    4. Der Verwaltungskosten-Aufwand einer “Verlags-GEMA” ist nicht einberechnet. Die GEMA selbst nennt hier beispielsweise einen Wert von 14%
    5. Eventuelle Steuern wurden auch nicht abgezogen

    Fazit: Sollte Google sich mit den Presseverlegern in Bezug auf das Leistungsschutzrechtes einigen, so würde selbst Spiegel.de sicherlich weitaus weniger als eine halbe Million € pro Jahr über Google erlösen können.

     
     
  24. Hans

    Ab morgen wird von der Bundesregierung das LSR wieder besprochen.
    Allerdings noch mal abgeändert, augenscheinlich wohl auf Druck gewisser Unternehmen:
    “Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.”

    Popcorn steht bereit und Bier ist kalt gestellt für den Zeitpunkt, wenn die Verlage von Google aus den News gekickt werden. Macht aber nichts, DPA-Meldungen verbreiten auch andere :)

     
     
  25. Publisher mag ursprünglich Verleger bedeuten, heute wird jede Veröffentlichung im Netz als publishing bezeichnet.

    Als WordPress-Nutzer ist Ihnen das natürlich bekannt, da Sie zum Veröffentlichen dieses Artikels gerade einen genau so beschrifteten Button gedrückt haben. Was soll die Teekesselchen-Theorie, nach der Google uns nun also alle in die irre führen wollte?
    Es wird wirklich immer alberner.

     
     
    • @ Sannie: So ist ist – publisher ist heute jeder. Das aber hat Google in seiner Stellungnahme nicht gesagt. Dort steht vielmehr:

      Google sorgt mit seinem Dienst AdSense für Werbung auf Verlagsseiten und schüttete im Jahr 2011 über sieben Milliarden US-Dollar an diese Partner aus.

      Mit Verlagsseiten sind eindeutig die Webseiten traditioneller Verlage gemeint. Daher ist die Aussage falsch.

      Richtig wäre die Aussage gewesen, wenn Google ähnlich wie Sie korrekte Begriffe verwendet hätte, beispielsweise so:

      Google sorgt mit seinem Dienst AdSense für Werbung auf Webseiten und schüttete im Jahr 2011 über sieben Milliarden US-Dollar an diese Partner aus.

      Das wäre korrekt gewesen; so steht es auch im Geschäftsbericht. Diese korrekte Aussage wurde aber absichtlich verzerrt, um in der öffentlichen Debatte ein falsches Bild entstehen zu lassen. Diesem Bild habe ich widersprochen.

       
       
      • le D

        Diese korrekte Aussage wurde aber absichtlich verzerrt, um in der öffentlichen Debatte ein falsches Bild entstehen zu lassen.

        Als ob von Seiten der LSR-Befürworter korrekte Aussagen nicht absichtlich verzerrt werden, um in der öffentlichen Debatte ein falsches Bild entstehen zu lassen…

        Aber schaufelt ruhig weiter an dem Grab – ich freue mich, wenn der Entwurf verabschiedet wird (denn dann kommt auf uns Anwälte wieder eine Menge Arbeit zu) und ich setze mich dann hin und schaue zu, wie die Verleger entweder kein oder nur minimal Geld von Suchmaschinenbetreibern bekommen oder halt aus dem Index fliegen.

        In die Bank zu rennen, sich ein Messer an den Hals zu halten und zu sagen “Geld her, sonst bringe ich mich um” ist nicht unbedingt die cleverste Geschäftsidee.

         
         
      •  
  26. Heller

    Sie geben sich aber auch immer wieder viel Mühe nicht die ganze Wahrheit zu erzählen. Sie könnten zum Beispiel als erste ausweisen, wie viel Geld die AS mit Google AdSense macht. Sie wissen genau so gut wie ich, dass Google AdSense bei Ihnen nur bei Traffic eingesetzt wird, welchen Sie selber nicht verkaufen können. Das ist also zusätzliches Geld ohne grossen Aufwand. Den gesamten Traffic mit dem eigenen Verkauf auszulasten ist schlicht nicht möglich.

    Sie sagen seine Zahlen stimmen nicht, weil bei Google AdSense auch Firmen mitmachen die in Ihrer Welt nicht einem klassichen Verlag entsprechen. Das ist richtig. Nur bewegen Sie sich in der digitalen Welt und haben leider mehr Konkurrenz als im Print wo man die Konkurrenzsituation übersichtlich ist. Das ist definitiv nicht das Problem von Google.

     
     
    • @ Heller: Gegen die Konkurrenz ist überhaupt nichts einzuwenden. Im Gegenteil: Wir freuen uns über sie. Davon handelte mein Beitrag aber nicht. Ich habe nur festgestellt, dass die Aussage falsch ist, sieben Milliarden Dollar würden aus AdSense an die Verlage fließen. Nicht mehr und nicht weniger. Über Implikationen, die daraus folgen, habe ich nicht gesprochen.

       
       
  27. Diese feinsinnige Begriffstrennung zwischen “Presseverleger” im Sinne des Leistungsschutzrechtes und “Publisher” im Sinne der Google-Definition hätte Google ja einmal machen können, bevor behauptet wird, dass “Verlage” (also “Presseverleger” iSd Gesetzes, denn nur um die geht es beim Leistungsschutzrecht) sieben Milliarden Dollar bekommen. Jetzt ist es ein bisschen spät, denn die Aussage ist unbestreitbar falsch. “Presseverleger” mit der engen Definition des Gesetzentwurfs sind eben nur eine kleine Untermenge der “Publisher” im Sinne der sehr breiten Google-Definition.

     
     
    • Es gibt diesen running gag von Urheberrechtspodien, wo nach der Diskussionsrunde jemand aus dem Publikum aufsteht und sagt, er hätte gerne auch Urheber auf dem Podium gesehen.

      Wenn man dann der Reihe nach freundlich antwortet, man sei sehrwohl Urheber, kommt gleich die Präzisierung, jaja, schon klar, aber man hätte gerne richtige(tm) oder andere(tm) Urheber auf dem Podium gehabt.

      Keese schafft es nicht über den untauglichen Versuch hinaus, diesen running gag nochmal aufzuwärmen, diesmal mit richtigen und falschen publishern.

       
       
    • Ich hatte schon versucht, es Ihnen zu erklären: Das ist keine Google-Definition, sondern allgemeiner Sprachgebrauch. Dem haben Sie zugestimmt. Jetzt behaupten Sie wieder, das sei eine Google-Definition. Was soll das?

       
       
  28. Ich finde es toll, dass endlich einmal

    a) geklärt werden konnte, was ein Verleger/Verlag ist
    b) die Entwicklung gestoppt werden konnte, jemand außerhalb eines deutschen Verlegerverbandsmitgliederkreises könnte daherkommen und verlegen.

     
     

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