Die fünfte Kolonne des Weltkonzerns Google



Warum tritt Google nicht mit offenem Visier in die Öffentlichkeit? Warum schickt der Weltkonzern immer wieder seine fünfte Kolonne, die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) vor, ohne kenntlich zu machen, dass Google dahinter steht? Unten zwei neue Beispiele. Vorher aber mein Ceterum censeo: Mit wie viel Geld unterstützt Google die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht? Diese Frage ist seit mehr als einem Jahr unbeantwortet. Google gibt zwar öffentlich zu, IGEL zu finanzieren, schweigt aber beharrlich über die Höhe der Unterstützung. Dabei muss es sich um viel Geld handeln, wenn man allein die beiden jüngsten Aktionen in Betracht zieht:

Aktion 1: Massenbriefe an deutsche Verlage

Mitte Juni hat IGEL einen zweiseitigen, eng beschriebenen Brief an deutsche Verlage geschickt. Unterschrieben haben Till Kreutzer und Philipp Otto, die beide für IGEL arbeiten und von Google bezahlt werden. Der Brief machte Stimmung gegen das Leistungsschutzrecht und versuchte, kleinere Verlage gegen größere aufzustacheln. Im Text heißt es unter anderem:

Allen Widerständen zum Trotz versuchen insbesondere Springer und Burda weiterhin über den BDZV und den VDZ ihre Forderung durchzusetzen. Sie geben dabei vor, im Namen der „gesamten Zeitschriften- und Zeitungslandschaft“, zumindest aber im Namen aller Mitglieder der beiden Verbände zu sprechen.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sollen jetzt gerade diejenigen zur Kasse gebeten werden, die den Verlagen täglich tausende von Klicks und damit Nutzer auf ihre Seiten bringen. Gerade kleinerer Verlage profitieren im besonderen Maße von diesen Diensten, generieren sie doch massenhaft wertvolle Geschäftskontakte, Leser, Kunden und Abonnenten – und natürlich auch wichtigen Traffic für die auf den Verlagsseiten geschaltete Werbung.

Verlage, die nicht zu den bundesweiten Marktführern gehören, werden von einem Leistungsschutz für Presseverlage nicht profitieren. Ganz im Gegenteil: Wenn Anbieter wie Google News und viele andere Aggregatoren von Nachrichten sich weigern sollten, die geplante Abgabe für ein Leistungsschutzrecht zu zahlen und das Verlinken auf Verlagsseiten einstellen, ließe das mit den allermeisten Verlagen die Reichweiten im Internet einbrechen. Sie würden dann schlichtweg weniger oder gar nicht mehr gefunden. Damit ginge ein massiver Bedeutungs- und Umsatzverlust einher. Dieser würde durch die Beteiligung an den qua Leistungsschutzrecht erzielten Einnahmen nicht kompensiert werden, schon allein deshalb, da (sic) sich deren Umfang wiederum nach Reichweite des betreffenden Mediums Internet bemessen dürfte. Im Klartext: nur wenige reichweitenstarke Großverlage werden auf signifikante Erlöse aus dem Leistungsschutzrecht hoffen können, für alle anderen, insbesondere regionale Verlage, hätte dieses Recht gravierende negative Konsequenzen.

Der Brief ging übrigens auch den Helmut Heinen, den Präsidenten des BDZV und Verleger der Kölnischen Rundschau. Heinen ist entschiedener Verfechter des Leistungsschutzrechts. Ihm wurde wie allen anderen auch empfohlen, „innerhalb und außerhalb des Verbands nachzufragen und Bedenken anzumelden“. Die Bitte wird wohl unerhört bleiben.

Bei den Empfängern hat der IGEL-Brief Befremden ausgelöst, vor allem aus folgenden Gründen:

  1. Nirgendwo im Text steht, dass IGEL von Google finanziert wird und dessen Interessen vertritt. Lobby-Briefe ohne Nennen von Ross und Reiter sind verpönt. Dass Google Verleger anschreiben lässt, ohne sich selbst zu erkennen zu geben, ist mehr als fragwürdig.
  2. Höchst ungewöhnlich ist das direkte Anschreiben von Verbandsmitgliedern. Das untergräbt die Verbandskultur, die durchaus produktiv sein kann. Wenn jeder die ganze Basis einer Branche, mit der er gerade einen Streit ausficht, mit Briefen bombardiert, werden die gewählten Verbandsspitzen untergraben. Organisierte, demokratische Interessenvertretung der Wirtschaft wird dann erschwert und bald unmöglich. Ein Faux-pas.
  3. Die kleinen Verlage werden vom Leistungsschutzrecht nicht nur profitieren, sondern sogar überproportional profitieren. Die größte Sorge kleinerer Verlage war immer, dass Großverlage ihre Rechtewahrnehmung im Internet allein organisieren. Ohne den Schulterschluss mit den Großen könnten die Kleinen nicht mehr viel erreichen. Dafür sind sie zu schwach. Die geschlossene Position der Branche zum Leistungsschutzrecht ist geradezu ein Erfolg der kleinen Verlage.
  4. Der Brief enthält die unverhohlene Drohung, dass Google Verlage aussperren könnte, die ihre wirtschaftlichen Interessen wahrnehmen. Wer den Markt für Suchmaschinen mit über 90 Prozent Marktanteil beherrscht und das Wohlverhalten anderer Marktteilnehmer durch Delisting-Drohungen zu erzwingen sucht, gerät hart an den Rand des verbotenen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Vielleicht kommt der Brief deswegen von IGEL statt von Google – damit die kernige und rechtlich gefährliche Drohung nicht auf Google-Briefpapier steht.
  5. Der wahre Grund für den IGEL-Brief steht natürlich nicht im Text: Google (Umsatz in Deutschland geschätzt 3 Milliarden Euro, Gewinn 2 Milliarden Euro) möchte nichts für die Verlags-Leistungen bezahlen, die es benutzt. Flipboard hat gerade mit der New York Times vereinbart, dass die NYT an Werbeerlösen beteiligt wird, die rund um deren Beiträge bei Flipboard anfallen. So etwas möchte Google um jeden Preis vermeiden.

    Kurzum: Es geht gar nicht um große und kleine Verlage, sondern darum, dass Google nicht tun muss, was Flipboard freiwillig tut.

    Action 2: Parlamentarischer Frühschoppen in Berlin

    Für morgen hat IGEL Bundestagsabgeordnete und deren Mitarbeiter zu Vortrag und Häppchen in die Parlamentarische Gesellschaft, den privaten Club der Bundestagsmitglieder, eingeladen. Es trägt Justus Haucap vor, der seit langem als ein Gegner des Leistungsschutzrechts bekannt ist. Sein Thema lautet: „Ökonomische Folgen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage“. Danach spricht Till Kreutzer.

    Weder Haucap noch Kreuzer haben jemals in einem Verlag gearbeitet. Von Verlagswirtschaft können sie nichts wissen. Es wird interessant sein, wie sie die wirtschaftlichen Folgen des Leistungsschutzrechts bewerten, ohne kompetent auf verlagswirtschaftliche Aspekte eingehen zu können.

    Vertreter von Verlagen sind nicht eingeladen worden. Die Finanzierung durch Google wird in der Einladung nicht kenntlich gemacht.

    Ceterum censeo

    Allein diese beiden Aktionen kosten viel Geld. Woher hat IGEL das Geld? Wie viel Geld bekommt IGEL von Google?



 

51 Kommentare

 
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    Medienunternehmen auf die Finger gucken | VOCER

    10. Januar 2014

     
  19. dingPong

    Herr Keese – Sie benutzen für Bezeichnung Ihrer Gegner tatsächlich einen Begriff, der von den spanischen Faschisten geprägt wurde?

    Warum entgleisen Sie so unglaublich? Ist Ihnen jedes Mittel recht?

    dingPong

     
     
  20. Der Verlag bringt sein Keeseblatt wie BILD nicht direkt auf den Markt. Er bezahlt ja Druckereien die die Zeitung ins schlussendliche Format bringen.
    Warum bezahlt Springer nicht Google oder Flipboard, weil sie ihre Zeitung auf das iPad “drucken” ?

     
     
  21. Peter

    Springer verschenkt doch nicht alle Inhalte im Netz! Der Aggegator “MyEdition” wäre zum Beispiel mit einem Paid Content Geschäftsmodell auf dem Markt gekommen.

    “Falls die App auf den offenen Markt kommen sollte, wird sie auf jeden Fall mit einem Paid Content-Geschäftsmodell erscheinen.”
    http://www.presseschauder.de/ikiosk-myedition/

    Nun gut, jetzt ist die App offenbar gefloppt (?) und Flipboard macht das Rennen. Aber wenn sie auf den Markt gekommen *wäre*, dann auf *jeden Fall* mit einem Paid Content Model, also mit hochwertigen Premiuminhalten von BILD, Computer Bild und Co.

    Wobei Flipboard laut Herrn Keese ja illegal ist, irgendwie aber auch wieder nicht.

     
     
  22. Christoph Keeses Krieg gegen die Bürger, wo er sich jetzt auch noch (kostenlos) Begriffe aus dem spanischen Bürgerkrieg wie “fünfte Kolonne” entlehnt, kommt bei der Bevölkerung offenbar nicht gut an.

    http://www.taz.de/Protest-gegen-Leistungsschutzrecht-/!96143/

    Interessant ist der Aspekt, dass Google von der Axel Springer AG, deren Interessen Christoph Keese “privat” beim BDVZ vertritt, ja auch Regalmiete verlangen könnte, wie wir es im Handel ja auch schon länger kennen. Dann hätten wir wenigstens den Beweis, dass wenigstens einer dafür bereit wäre, dafür zu bezahlen, im Internet die BILD-Zeitung zu lesen. Anders als die New York Times verschenkt die Axel Springer AG ja im Internet ihr Verlagsangebot (ist es also wertlos?), so dass man sogar an gewerblichem Zweck zweifeln muss und Liebhaberei vermuten muss.
    Mit der Regalmiete hätten wir den glasklaren Beweis, dass man mit der BILD im Internet auch Geld verdienen kann. Wie bei der New York Times. Nur dass der zahlende Kunde ein anderer ist. Aber so schön kann Marktwirtschaft sein. Freiheit statt Sozialismus nach dem LexKeese.

     
     
  23. Hans

    “Der Brief enthält die unverhohlene Drohung, dass Google Verlage aussperren könnte, die ihre wirtschaftlichen Interessen wahrnehmen.”
    Im Gegenzug kann man auch einfach sagen, dass man bei Google ebenso die eigenen wirtschaftlichen Interessen wahrnimmt. Warum sollten sie bezahlen, dass sie von Springers Gnaden, die diversen Erzeugnisse listen dürfen? Als Aktionär von Google würde ich da an die Decke gehen.
    Und wenn man ehrlich ist, besteht der Hauptteil der Meldungen eh nur aus abgepinselten Agenturmeldungen, was die Verlage da leisten, ist mir nicht klar. Ich verstehe auch nicht, warum Google nicht schon längst selbst Agenturmeldungen raus gibt und die Sache mit den Verlagen nicht einfach lässt. Erspart tonnenweise Ärger und der Qualitätsunterschied läge bei Null.

    Unverständlicherweise richtet sich Ihr Augenmerk hauptsächlich auf Google und nicht auf die Aggregatoren. Bei Google bekomme ich nur 3 Zeilen zu sehen (die die Verlage auch noch freiwillig hergeben), bei Flipboard hingegen ganze Artikel, wo ich auch verstehe, dass die Zeitungen da Geld sehen möchten.

    Zum Schluß noch ein fantastisches Zitat von Herrn Blome, das er erst kürzlich von sich gegeben hat:
    “Wenn Leute, Menschen — viele, viele Menschen offenkundig — ihr ganzes Privatleben im Internet ausbreiten, und das ist nun mal frei zugänglich, dann sind solche Folgen leider mit einzupreisen. Das heißt, dann müssen sich Menschen auch bewusst sein, dass sie sich öffentlich gemacht haben. Und das kann dann auch dazu führen, dass Zeitungen von diesen öffentlich zugänglichen Recherchefeldern, also zum Beispiel Facebook, also zum Beispiel Internet insgesamt, Gebrauch machen.”
    (Es ging darum, dass die Bild ein Foto von einem privaten Blog ohne Erlaubnis abgedruckt hat.)

    Würden Sie, Herr Keese, mir wohl erläutern, warum Ihr Arbeitgeber sich also ohne zu fragen im Internet bedienen darf, nur weil etwas frei zugänglich ist? Warum darf ich mich nicht bei den Verlagen gütlich tun, da gibt es in den meisten Fällen ja auch keine Paywall?

     
     
  24. Aktion 1[...]
    4. Der Brief enthält die unverhohlene Drohung, dass Google Verlage aussperren könnte, die ihre wirtschaftlichen Interessen wahrnehmen. Wer den Markt für Suchmaschinen mit über 90 Prozent Marktanteil beherrscht und das Wohlverhalten anderer Marktteilnehmer durch Delisting-Drohungen zu erzwingen sucht, gerät hart an den Rand des verbotenen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

    Soll man das so lesen, daß Google nach Einführung des LSR gar nicht das Recht haben soll, Verlage, die Geld für Snippets verlangen, aus den Suchergebnissen zu entfernen, sondern stattdessen zahlen muß?

     
     
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    • Die belgische Lektion hat gezeigt, dass Google seine Monopolstellung nicht missbraucht, wenn es marktfern durch Gesetze gezwungen wird, für die Indizierung Geld zu bezahlen, und darauf hin solche Legeslativgebiete umgeht.
      http://medienwoche.ch/2011/07/25/die-belgische-lektion/

      Es gab seinerzeit auch kein Marktmachtmissbrauchsverfahren gegen Google durch die EU wie wir es bei anderen Firmen gesehen haben. Das Beispiel NYT und Flipboard zeigt ja, dass der Markt im Internet hervorragend funktioniert.

      Um eine sachliche Argumentation herbeizuführen, könnte die Springer AG ja für alle ihre internetbasierten “Presseprodukte” seine Logfiles hergeben und eine unabhängige Stelle den Anteil durch Google-News-Referals bestimmen lassen, damit wir sehen, wie hoch die Werbeeinnahmen durch die Erwähnung bei Google News sind.

       
       
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  25. Peter

    Herr Keese, mal ganz direkt gefragt:

    Wieso kann Flipboad in den USA die von Ihnen genannte Vereinbarung treffen, obwohl es dort *kein* LSR gibt? Sind die Verlage dort innovationsfreudiger? Liefert die New York Times einen qualitativ hochwertigeren Journalismus (für den ich Werbung gerne in Kauf nehme) als zB die BILD Zeitung?

     
     
    • Christoph Keese

      Weil Flipboard bereit war, einen fairen Vertrag mit der New York Times abzuschließen. Würden sich alle Aggregatoren und gewerblichen Kopisten so verhalten wie Flipboard, bräuchte man kein Leistungsschutzrecht. Leider ist das aber nicht der Fall. Im Vergleich zu deutschen Verlagen ist die NYT in einer besseren rechtlichen Situation, da nach amerikanischem Urheberrecht außer Frage steht, dass Verlage Rechte an dem haben, was sie herstellen. Sie müssen zwar sogenanntes “Fair Use” ihrer Leistungen akzeptieren, doch zugleich ist absolut klar, dass sie Inhaber eigener Rechte sind. In Deutschland ist das für Musik, Film, Konzertveranstalter, Datenbankhersteller und andere ebenfalls klar – nur die Presseverleger haben kein eigenes Recht an ihren Leistungen.

       
       
      • aha. Und deswegen propagiert man, dass mit dem Urh.-R alles OK ist; man verlangt von der Politik ein unnoetiges Gesetz zu verabschieden (die Rolle der FPD hier ist auch interessant) und man lehnt sich zurueck, denn die Nutzer sind ja die boesen.

        Anstatt vielleicht selbst auf die Flipboard-Idee zu kommen bzw. ähnliche Projekte zu starten, killt man solche Dinge lieber von vorne herein durchs LSR.
        Well done! Yr’all pathetic

         
         
      • Alexander

        Huch, vor einiger Zeit haben sie Flipboard noch als ilegal bezeichnet:

        “Inhalte aus anderen Quellen werden nicht ungefragt integriert. Sie werden nur mit vorheriger Genehmigung eingebaut. Genau das ist ein wichtiger Unterschied zu Flipboard oder Zite: MyEdition ist legal.”
        http://www.presseschauder.de/myedition-leistungsschutzrecht/

        Was denn nun, Herr Keese? Ist Flipboard Ihrer Meinung nach illegal oder handelt es nach der “Fair Use” Regelung?

        Und dann gleich noch eine weitere Frage: Was ist eigentlich aus “MyEdition”, dem Aggregator von Springer geworden? Irgendwie ist die Website im Moment nicht mehr erreichbar: http://www.myeditionapp.de/

        Wurde das Produkt nicht angenommen? Und falls dem so ist, könnte es damit zu tun haben, das dort nur Inhalte von Springer angeboten wurden? Und würde das LSR tatsächlich nicht verlagsübergreifende Aggregatoren erschweren, anstatt sie zu fördern?

         
         
      • Juliane Böckler

        “Nur die Presseverleger haben kein eigenes Recht an ihren Leistungen.”

        Aber die technischen Möglichkeiten, kommerzielle, automatisierte Aggregatoren auszusperren. Das hilft nicht gegen 6 vor 9, aber gegen Google als Big Player. Ganz konkret: warum nutzt man diese Möglichkeit nicht, wenn das Verhalten der Aggregatoren unerwünscht ist?

         
         
      • Die Antwort ist unsachlich. “Weil Flipboard bereit war, einen fairen Vertrag mit der New York Times abzuschließen.” Niemand hindert die Axel Springer AG mit Flipboard einen fairen Vetrag für die Nutzung ganzer Pressprodukte abzuschließen.

        Aber bei der BILD ist zu bezweifeln, ob sie ihr Presseangebot überhaupt zu einem gewerblichen Zweck verfolgt oder nur aus Liebhaberei. Auch das Verschenken von gedruckten Produkten an alle Haushalte lässt auf Liebhaberei und nicht Gewinnerzielungsabsicht schließen. Der Entwurf des Leistungsschutzrechtes aber setzt einen gewerblichen Zweck voraus und schließt reine Eigenwerbung explizit aus.

        Die Axel Springer AG erfüllt also nicht im Geringsten marktwirtschaftliche Voraussetzungen im Internet wie es die New York Times mutig vorlebt, sondern will mit den Rufen nach dem Staat den gescheiterten Sozialismus in Deutschland wieder einführen.

        Das LexKeese wird ob dieser unsachlichen Diskussionen der Axel Springer AG dennoch nicht kommen, da die NYT und Apple erneut zeigen, dass marktwirtschaftliche Lösungen auf Basis unserer Gesellschaftsordnung sehr wohl zu trefflichen Geschäftsmodellen führen.

        Es ist offenbar Faulheit oder Unfähigkeit von Unternehmern, die diese unsere Gesellschaftsordnung abschaffen wollen. Hier werden wir hart bleiben müssen und marktwirtschaftliche Lösungen wie in den USA erzwingen müssen, auch gegen Feinde des Marktes, die in der Terminologie der 30 Jahre wie mit der “fünften Kolonne” sich wohl fühlen.

         
         
  26. Wegen der Veranstaltung morgen haben Sie sich doch wohl eher Ausflüchte zu Recht gelegt, nicht wie eine Weihnachtsgans ausgenommen zu werden. IGEL hat ja öffentlich geladen und insofern ist ihre Behauptung “Vertreter von Verlagen sind nicht eingeladen worden.” schlicht falsch und unlauter.

     
     
  27. Auf das Mimimi wessen Lobby die doofere ist, geh ich mal nicht ein.
    Punkt 3: interessant, habe ich so noch nicht bedacht. Allerdings sollte mir mal einer erklären, warum es dafür unbedingt ein LSR braucht. Wer sich seinen Content bezahlen lassen will, der muss ihn auch so online stellen.
    Was einen zu Punkt 4 bringt:
    den Allerwelts-Keese. Wiedermal werden die Fakten so umgebastelt sodass man wieder auf den Weltkonzern schimpfen, und Springer als Ritter ohne Furcht und Tadel der für die kleinen Zwergverlage in die Presche springt, profilieren kann.
    Was haben die 90% Marktanteil mit Verlegern der Tagespresse zu tun? Das muss mir mal einer erklären.
    Google bedient einen VÖLLIG anderen Markt!
    Wer seine Snippets nicht presgeben will, der soll sie auch nicht anbieten –> Bots ausschalten; wurde hier schon oft angesprochen. Ach nein, geht nicht, weil dann ist man nichtmehr im Google-Index drin.

    Wie schizophren ist das denn? Auf der einen Seite ist Google der Weltkonzern, auf der anderen Seite will man aber auf Teufel-komm-raus im Pagerank ganz oben stehen. Bitte mal entscheiden – Danke.
    Wenn sie mir nun mit dem Argument á la “Wir haben doch keine andere Wahl” kommen wollen, dann sage ich: Marktwirtschaft und: wie soll ein LSR bei dem Problem helfen?
    Google verdient mit Aggregation immer noch kein Geld, auch wenn Mr. Keese’s Propaganda uns das immer wieder weismachen will.
    Warum veröffentlicht niemand die Log-Files von Bild.de und Spiegel-offline? Warum sagt uns keiner wieviele Klicks auf die werbefinanzierten Seiten von Aggregatoren kommen?? Phagen über Phagen…

     
     
  28. Eine herrliche Replik. Danke Wolfgang Ksoll.

    Da Christoph Keese ja auch völlig unentgeltlich für Springer und BDZV Lobbyarbeit verrichtet und Springer plötzlich der Marktwirtschaft abschwört und dem Sozialismus huldigt, muss ich mein Weltbild völlig überdenken. Die Bild gehört ja seit Samstag auch zur verächtlichen Gratiskultur und dabei noch nicht einmal zu der des Internet.

    Was sollen diese hetzerischen Vorwürfe? Unter dem Dach von IGEL sammeln sich unabhängige Firmen und Verbände, die keinerlei Zuwendungen von Google oder irgendjemandem für ihre Position gegen das Leistungsschutzrecht erhalten. Außer Springer, Burda und BDZV gibt es ja nicht mehr viele Befürworter dieses verunglückten Protektionismusversuchs.

    Auch die Frage ob und wie Google die Initiative unterstützt ist doch ausdiskutiert und belanglos. Auch das Geld von Springer und BDZV machen aus dem Mist kein ordentliches Gesetz, welches für mehr Rechtssicherheit sorgen könnte. Das Gegenteil wird der Fall sein.

    Wie wäre es einfach mit der Erkenntnis, dass wir besser ein neues Urheberrecht auf den Weg bringen, welches die Rechte der Urheber besser schützt und auch auf die Verbraucher Rücksicht nimmt. Denn:

    Die Urheber können ihre Werke auch ohne Verwerter verwerten. Aber Verwerter können ohne Urheber nicht urheben.

     
     
  29. “Als Fünfte Kolonne werden heimliche, subversiv tätige oder der Subversion verdächtige Gruppierungen bezeichnet, deren Ziel der Umsturz einer bestehenden Ordnung im Interesse einer fremden aggressiven Macht ist.”
    http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnfte_Kolonne

    Nun, der Rückfall auf den Wortschatz des kalten Kriegs lässt hoffen, dass Sie sich doch noch auf die Werte des alten Axel Springers besinnen und ihre antiamerikanischen und sozialistischen Anwürfe gegen Google beigeben. “Freiheit statt Sozialismus” heisst das Credo der Konservativen. Die von ihnen geforderte Auflösung der Marktwirtschaft hat wenig Zukunft in der freien Welt.

    Wo wir gerade von der freien Welt Reden. Wenn ich es richtig verstanden habe, vergütet Flipboard den Paycontent der New York Times. Das ist eine gute Richtung, denn die NYT will nicht Google abzocken, sondern lässt nur Leute rein, die für Content auch bezahlen.

    Wie sieht es denn mit Ihrer BILD-Zeitung aus? Wann wird die endlich eine Paywall errichten, damit man auch klar den gewerblcihen Zweck des Inetrnetangebotes statt Liebhaberei vermuten kann, wie es auch der Entwurf des LexKeese vorsieht. Für die FAZ sieht es ja noch schlimmer aus, mit den wenigen Anzeigen, die die dort haben udn dem vielen freien Content kann man nur Liebhaberei vermuten und keinen gewerblichen Zweck. Aber das wird die Steuerprüfung sicherlich bald ermitteln, da der gewerbliche Zweck ja noch mehr Bedeutung bekommen soll als bisher, wo nur die Kosten der Liebhaberei als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

    Aber Sie haben natürlich völlig recht: man sollte immer mit offenem Visier kämpfen. Der Entwurf des LexKeese sieht dann vor, dass Angestellte der Axel Springer AG, die im Impressum ihres “privaten” Blogs eine Adresse der Axel Springer AG führen, dann der Axel Springer AG zugeordnet werden.

    Auch wenn es um spanische Bürgerkrieger geht, kann aber auch das Veröffentlichen von Briefen im Internet eine schwierige Sache werden:
    http://www.tagesspiegel.de/medien/digitale-welt/computerfrage-mails-nie-ohne-zustimmung-veroeffentlichen/6616514.html

    Ansonsten scheinen Sie mit Ihren Prognosen nicht ganz sattelfest zu sein. Las man im Frühjahr noch im Handelsblatt von Ihnen:
    “Zeit des Verschenkens von Journalismus ist vorbei”
    http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-zeit-des-verschenkens-von-journalismus-ist-vorbei/6287598.html
    so bekam ich vorige Woche eine BILD-Zeitung geschenkt. Und da ich konservativ bin, zähle ich auch die BILD-Zeitung zu einem journalistischen Werk. Ihre Behauptungen stimmmen also nicht.

     
     
  30.  
    • Christoph Keese

      Klar. Flipboard hat eine faire Lösung für seine eigene Präsentationsform gefunden, nicht für andere. Ich sage nicht: “Google News = Flipboard”. Sondern ich sage, dass das Bemühen Anerkennung verdient, aufeinander zuzugehen und einen Vertrag zu beiderseitigem Nutzen zu schließen. Die New York Times erschließt sich einen neuen Umsatzkanal, und Flipboard muss nur teilen, was es einnimmt. Beide Seiten profitieren.

      Ein ähnliches Muster sollte es auch bei kürzeren Texten geben. Zum Beispiel bei Übernahmen mittlerer Länge. Google Shopping zum Beispiel kopiert Texte von ca. 1.500 Zeichen von den Seiten seiner Wettbewerber, ohne dafür zu bezahlen. Warum? Es wäre ohne Weiteres möglich, auch bei diesen Längen eine faire Einigung wie Flipboard/NYT zu erreichen.

      Das gilt auch für Vorspänne, also Snippets. Natürlich sind Snippets viel weniger wert als ganze Texte. Aber mehr wert als Null sind sie allemal: Es gibt viele Situationen, in denen man sich mit einem kurzen Nachrichtenüberblick begnügt. Man möchte dann gar nicht mehr lesen. Deswegen klicken viele Google News-Nutzer oft gar nicht mehr zur Originalgeschichte durch. Das ist an sich völlig in Ordnung. Doch für jenen Teil der Nutzer, die nicht durchklicken, sondern die Informationen allein bei Google News oder in der normalen Suche aufnehmen, wäre eine kleine finanzielle Beteiligung der Originalseite nur fair. Das gilt nicht nur für Google, sondern für jeden, der Nachrichten aggregiert.

      Deswegen: Aggregation ist absolut okay – aber bitte mit einem Anteil für jenen Teil der Nutzer, der gar nicht mehr durchklickt, sondern seinen Wissensdurst schon beim Aggregator stillt.

      Nach diesem Prinzip handelt jetzt Flipboard. Bravo! Es ist nicht einsichtig, warum dieses Prinzip nur für Volltexte gelten sollte. Auch für Ausschnitte ist es anwendbar.

      Aus diesem Prinzip können neue Geschäftsmodelle entstehen. Jeder Gründer kann sich saubere Rechte holen und damit einen starken neuen Volltext- oder Teiltextaggregator aufmachen – unterschiedliche Produkte für unterschiedliche Märkte. Ein fairer Austausch von Inhalten und Geld wird diesen Innovationsprozess beschleunigen, nicht verlangsamen.

       
       
      • Lutz

        Der Vergleich mit Flipboard ist leider komplett abwegig und schadet Ihrem Anliegen daher, da der Eindruck entstehen könnte, dass hier unlauter Argumentiert wird.

        Die Unterschiede zwischen Flipboard und Google (News) sind so erheblich und entscheiden, dass Ihr Verweis auf die Vereinbarung zwischen der NYT und Flipboard nicht aussagekräftiger ist, als der Verweis auf irgendeine Vereinbarung zwischen irgendwelchen Vertragsparteien in denen für irgendeine Leistung irgendein Preis gezahlt wird.

        Bevor sich ein interessierter Leser ihres Blogeontrags also Gedanken über die tatsächlich interessante Zusammenarbeit zwischen Google und IGEL machen kann, fühlt er sich mit dem Verweis auf Flipboard schon wieder für dumm verkauft.

         
         
      • Wenn man das Beispiel seriös durchdenken würde, wäre die Konsequenz für die Axel Springer AG, dass die Bildzeitung ihr Angebot im Internet nicht mehr kostenlos verschleudert, sondern wie die New York Times den Mut hätte, für ihre Leistung Geld von den Lesern zu verlangen. Wenn man diesen Mut hat wie die NYT, dann kann man auch zu Flipboard gehen und deren tragfähiges Geschäftsmodell auf Basis von Verträgen nutzen, wie es bei Apple auch schon lange bei iTunes mit Musik funktioniert, wo deutsche Verlage nur in den Ecken liegen und plärren, dass man im Internet kein Geld verdienen könne.

        Statt sich nun aber marktwirtschaftlich mit Verträgen mutig dem Markt zustellen, schickt die Springer AG den Keese “privat” und lässt ihm nach dem Staat rufen. Gesetze müssen her, wo die NYT den Markt vorlebt. Wie ich schon an anderer Stelle dartat, verrät Axel Springer AG und Christoph Keese unsere gesellschaftliche Grundordnung, verhöhnt Kohl, Strauss und Stoiber, die sich als Konservative immer für mehr Markt ausgesprochen haben, statt wie Keese und seine Springer AG nun dem Sozialismus fröhnen.

        Der Fall NYT und Flipboard zeigt ganz klar, dass das Internet kein Leistungsschutzrecht braucht, wenn man mutige und erfolgreiche Unternehmer hat. Das Betteln um Gesetze, wo andere einfach den Markt nutzen,. zeigt, dass die Axel Springer AG und ihr Keese unternehmerisch immer noch nicht reif sind für das Internet. Schade eigentlich. Aber es wird kein LexKeese geben. Freiheit statt Sozialismus. Dass aus dem Springerhochhaus aus Berlin noch mal nach Wiedereinführung des Sozialismus gerufen würde, hätte ich nicht gedacht. Aber ich denke, diese Amerikafeindlichkeit und antikapitalistische Hetze wird keine Mehrheit im Parlament finden.

         
         
      • Juliane Böckler

        “Doch für jenen Teil der Nutzer, die nicht durchklicken, sondern die Informationen allein bei Google News oder in der normalen Suche aufnehmen, wäre eine kleine finanzielle Beteiligung der Originalseite nur fair. Das gilt nicht nur für Google, sondern für jeden, der Nachrichten aggregiert.”

        Warum sperrt denn der Anbieter der Nachrichten den (unfair) aggregierenden nicht einfach technisch aus, gerne auch nur für eine gewisse Zeit? So könnte man als Verlag unmissverständlich und mit kleinem Aufwand verdeutlichen, dass das eigene Nachrichtenangebot nur gegen eine entsprechende finanzielle Beteiligung verarbeitet werden darf. Bei der relativ kleinen Menge an kommerziellen Aggregatoren sollte das weder logistisch noch technisch noch finanziell ein Problem sein.

        Würde mich interessieren.

         
         
      • Sondern ich sage, dass das Bemühen Anerkennung verdient, aufeinander zuzugehen und einen Vertrag zu beiderseitigem Nutzen zu schließen. Die New York Times erschließt sich einen neuen Umsatzkanal, und Flipboard muss nur teilen, was es einnimmt. Beide Seiten profitieren.

        Im Falle Flipboards leuchtet das ein, aber was wäre Googles Nutzen im Falle eines solchen Vertrages? Welchen zusätzlichen Leistungen würden die Verlage im Fall eines solchen Deals leisten (können)? Bislang sieht es so aus, als ob Google durch das Leistungsschutzrecht ohne jeglich Gegenleistung zur Kasse gebeten werden soll.

        Ein ähnliches Muster sollte es auch bei kürzeren Texten geben. Zum Beispiel bei Übernahmen mittlerer Länge. Google Shopping zum Beispiel kopiert Texte von ca. 1.500 Zeichen von den Seiten seiner Wettbewerber, ohne dafür zu bezahlen. Warum? Es wäre ohne Weiteres möglich, auch bei diesen Längen eine faire Einigung wie Flipboard/NYT zu erreichen.

        Technische Beschreibungen, wie jene die Sie hier zitieren, werden in der Regel nicht vom Urheberrecht geschützt. Vom geplanten Leistungsschutzrecht allerdings auch nicht, denn das schützt in der gegenwärtigen Fassung lediglich “periodisch veröffentlichte” und “verlagstypisch” erstellte “Presseerzeugnisse”. Die Veröffentlichungen der von Ihnen beispielhaft genannten Google Shopping Konkurrenten eTest.de und Testberichte.de dürften kaum unter diese Definition fallen.

        Das gilt auch für Vorspänne, also Snippets. Natürlich sind Snippets viel weniger wert als ganze Texte. Aber mehr wert als Null sind sie allemal: Es gibt viele Situationen, in denen man sich mit einem kurzen Nachrichtenüberblick begnügt. Man möchte dann gar nicht mehr lesen. Deswegen klicken viele Google News-Nutzer oft gar nicht mehr zur Originalgeschichte durch. Das ist an sich völlig in Ordnung. Doch für jenen Teil der Nutzer, die nicht durchklicken, sondern die Informationen allein bei Google News oder in der normalen Suche aufnehmen, wäre eine kleine finanzielle Beteiligung der Originalseite nur fair. Das gilt nicht nur für Google, sondern für jeden, der Nachrichten aggregiert.

        Dieser Teil der Rechnung stimmt natürlich. Was Sie jedoch unterschlagen ist der zweite Teil der Rechnung. Denn der Anteil der Leser, die sich nicht “mit einem kurzen Nachrichtenüberblick begnügt” sondern auf den weiterführenden Link klickt, erhöht den Werbeumsatz der Verlagsseite. Ein Großteil dieser Leser wäre ohne Suchmaschine oder Aggregator gar nicht auf die jeweilige Verlagsseite gelangt. Deshalb müssten für diesen link traffic genau genommen die Verlage an Google und Co. zahlen.

        Was in der Summe dieser beiden Teile herauskäme, hängt vom Einzelfall ab. Ich stimme hier Stühmeier zu, der davon ausgeht, “dass die Verhandlungslösung für die Nutzung der Online-Inhalte zumindest kleinerer Presseverleger durch Google News bei null liegen wird, wenn nicht sogar negativ sein wird, also kleine Presseverleger für die Indexierung in den Nachrichtenaggregatoren bezahlen.” Am Ende profitierten vom Leistungsschutzrecht also allenfalls die Schwergewichte.

        Noch eine kurze Frage zum Schluss, da Sie vor kurzem meinten, der Anteil derer die bei Aggregatoren “durchklicken” sei mittlerweile zu gering: nimmt Ihrer Meinung nach die Wahrscheinlich des Durchklickens zu oder ab, wenn statt Überschrift und Teaser-Snippet lediglich die URL des Beitrags in den Suchergebnissen erscheint?

         
         
      •  
      • kleitos

        “Deswegen: Aggregation ist absolut okay – aber bitte mit einem Anteil für jenen Teil der Nutzer, der gar nicht mehr durchklickt, sondern seinen Wissensdurst schon beim Aggregator stillt. ”

        Und wie soll das festgestellt werden?

        “Nach diesem Prinzip handelt jetzt Flipboard. Bravo! Es ist nicht einsichtig, warum dieses Prinzip nur für Volltexte gelten sollte. Auch für Ausschnitte ist es anwendbar.”

        Genau – deswegen verkauft BMW nun erfolgreich Fotos von Autos zum Neuwagenpreis

         
         

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