Dokumentiert: Das Urteil das Landgerichts Köln zur Tagesschau-App

Die Wettbewerbskammer am Landgericht Köln unter dem Vorsitzenden Richter Kehl hat der ARD kürzlich untersagt, eine konkrete Ausgabe der Tagesschau-App weiter zu verbreiten. Damit hat das Gericht einer Klage mehrerer Verlage, darunter Axel Springer, stattgegeben. Das Urteil betrifft zwar nur diese eine konkrete Ausgabe der App aus dem Juni 2011, entfaltet eine allgemeinere, abstraktere Wirkung aber dadurch, dass Verlage auf Grundlage dieses Urteils nun gerichtliche Verbote gegen „kerngleiche Verstöße“ erwirken können. Wenn die ARD die Tagesschau-App weiter unverändert ließe, läge eine solche Kerngleichheit vor. Die Prüfung eines Gericht könnte, da die grundsätzlichen Fragen im vorliegenden Urteil schon weitgehend geklärt sind, deutlich kürzer ausfallen, was Verlagen die Möglichkeit gäbe, weitaus schneller Titel gegen jeweils tagesaktuelle Ausgaben zu erwirken. Ob sie dies tun oder vorhaben, sei dahingestellt. Auf diesen Mechanismus sei hier nur hingewiesen, weil einige Medien, darunter die Financial Times Deutschland, an der Wirkung des Urteils über die App vom Juni 2011 hinaus gezweifelt hatten. Hier der wesentliche Teil des Urteils im Wortlaut:

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