Thomas Ebeling, Vorsitzender des Vorstands der ProSiebenSat.1 Media AG, hat bei der Hauptversammlung seines Unternehmens gestern vor den Gefahren gewarnt, die von Google ausgehen. Was ist davon zu halten? Hier der Wortlaut des entsprechendes Absatzes aus Ebelings Rede, die Antwort von Google und ein kurzer Kommentar von mir:
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Google rechtfertigt manipulierte Suchergebnisse durch Recht auf freie Rede
In den USA und Europa laufen Ermittlungsverfahren der Kartellbehörden gegen Google wegen der Verzerrung von Suchergebnissen durch die systematische Bevorzugung eigener Produkte. Dieser Blog hatte mehrfach darüber berichtet. Nun hat Google eine neue Verteidigungslinie eröffnet. Eine Studie, die von Google in Auftrag gegeben wurde, behauptet, dass die Selbstbevorzugung durch den ersten Zusatz zur amerikanischen Verfassung – also das Recht auf freie Rede – gedeckt sei. Danach genössen Suchmaschinen das verfassungsmäßige Recht, Suchergebnisse in jeder beliebigen Reihenfolge anzuzeigen. Die Forderung nach fairer Suche, die viele Marktteilnehmer an Google richten, laufe auf Beschneidung der Redefreiheit heraus, sagt die Studie. Das Papier wurde der US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) zugestellt.
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YouTube und seine systematische Bevorzugung des Anti-Acta-Videos
Das berüchtigte Propaganda-Video „Was ist Acta“ mit seiner absurdesten Szene: Acta verbietet angeblich das Weitererzählen von Kochrezepten.
Bild: Anonymous / YouTube
Vor den geplanten Anti-Acta-Demonstrationen am 9. Juni fährt die Szene ihre Informationskampagne hoch. Eine wichtige Rolle spielt dabei wiederum das umstrittene Video „Was ist Acta“. YouTube als einer der Hauptprofiteure schwacher Urheberrechte leistet dabei Schützenhilfe: Die Suchfunktion bevorzugt das Propaganda-Video und benachteiligt den Gegenfilm „Was ist Acta nicht“. Hier der Beleg mit Screenshots:
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Wettbewerb und Quasi-Monopol: Marktanteile von Browsern und Suchmaschinen
Das Ringen um Microsofts beherrschende Stellung auf dem Browsermarkt ist noch in bester Erinnerung. Obwohl das Verfahren damals quälend lang gedauert hat, kann man aus heutiger Sicht sagen, dass es sich gelohnt hat. Auf dem Markt für Browser ist mehr Wettbewerb entstanden, die Innovationskraft ist gestiegen und sogar Microsoft hat seinen Frieden mit dem Kompromiss gemacht. Interessant ist nun der Vergleich mit den Marktanteilen auf dem Markt für Suchmaschinen. Hierzu zwei Grafiken von Webhits, die für sich selbst sprechen. Aufschlussreich sind sie auch im Zusammenhang mit Googles neuen Datenschutzregeln. Könnte Google einen dermaßen harten Schnitt durchsetzen, wenn der Markt etwas ausgeglichener verteilt wäre? Wohl kaum. Es liegt daher im öffentlichen Interesse, die Konzentration auf dem Suchmaschinen-Markt kritisch zu beobachten. Die Grafiken:
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Marissa Mayer über Googles Strategie der Selbstbevorzugung
Video: Googles Marissa Mayer am 23. Juni 2007.
Foto: YouTube / Google
Ist es Zufall oder Strategie, dass Google seine eigenen Produkte wie Finance, Maps oder Shopping in der Suchergebnisliste von Google Search vor allen Wettbewerbern platziert? Ein Video der damaligen Entwicklungschefin Marissa Mayer liefert ein weiteres Indiz dafür, dass die Selbstbevorzugung Teil eines strategischen Konzepts ist. Das Video stammt vom Juni 2007. Die fragliche Stelle liegt zwischen den Minuten 00:44 und 00:46. Hier weiter unten die Abschrift.
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Anhörung mit Google im Unterausschuss Neue Medien
Im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestags fand heute eine Anhörung mit Google und Vertretern anderer Branchen zum Thema Suchmaschinenneutralität statt. Google machte der Runde sehr deutlich, dass immer gut ist, was Google tut – auch wenn es um das Bevorzugen eigener Produkte geht. Hier einige Tweets von Teilnehmern:
Bilanz nach Sitzungsschluss: Ganz schwache Googlevorstellung: Glaube, Liebe, Hoffnung. Unbundlen! #Suchmaschinenneutralität #UANM
— Nikolaus Huss (@nhussberlin) Februar 27, 2012
So hält Google Shopping seine Besucher auf der eigenen Seite
Das Shopping-Modul für Fernseher. Bild: Google
In den Kommentaren zu meinem Beitrag über Googles Bevorzugung des eigenen Preisvergleichs in der Suchergebnisliste findet eine Diskussion über eine interessante Fragestellung statt: Warum sollte Google seinen Preisvergleich in der Liste nicht bevorzugen dürfen? Schließlich handele es sich bei dem Modul doch nur um die Darstellung einer vertikalen Suche quer über alle Preisvergleicher. Es sei sehr kundenfreundlich, wenn man die wichtigsten Ergebnisse kompakt auf einen Blick geboten bekomme. Hier meine Gegenargumentation:
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Verleger ziehen ihre Beschwerde gegen Google nicht zurück
Der Blog iRights.info hatte am Freitag berichtet, die Verlegerverbände BDZV und VDZ hätten ihre Beschwerde gegen Google beim Bundeskartellamt zurückgezogen. Offen seien die Gründe. Sie wollten ihre Beschwerde nun bei der EU-Kommission in Brüssel vorlegen. Soweit die Meldung. Was ist daran korrekt, was nicht?
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Wie Google seinen Preisvergleich in Suchergebnislisten bevorzugt
Bei der Europäischen Kommission in Brüssel sind zahlreiche Beschwerden gegen Google anhängig. Es geht um den Vorwurf des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Suchmaschinen zur Steigerung des Erfolgs auf anderen Märkten. Der Fall ist komplex; er soll hier nicht ausgebreitet werden. Aber ich möchte an einem Beispiel zeigen, woran sich die Kritik entzündet. Ausgewählt habe ich den Preisvergleich, da aus dieser Branche viel Kritik an die Kommission heran getragen worden ist. (Hinweis: Mein Arbeitgeber betreibt mit seiner Beteiligung Idealo einen Preisvergleichsdienst und unterstützt die Beschwerde von VDZ und BDZV.)
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