Gastbeitrag: Wie Aggregatoren den Webseiten von Verlagen schaden

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Thomas Höppner ist mit dem Unternehmen Google und seinem Geschäftsmodell vertraut, da er Verfahren vor der Europäischen Kommission zum Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Google führt. In einem Beitrag für die Zeitschrift „Kommunikation und Recht“ hat sich Höppner jetzt mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt. Er widerspricht zentralen Behauptungen der Google-Kampagne gegen das neue Recht. Mit freundlicher Genehmigung des Autoren und des Verlags werden Auszüge des Beitrags hier dokumentiert:

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Was eine maschinenlesbare Rechtesprache können sollte

Immer wenn ich Robots.txt, die von Google bevorzugte Rechtesprache, kritisiere, hagelt es Vorwürfe der Lüge und Dummheit. Manche meinen, ich sei dumm und verlogen zugleich. Zahlreiche Blogger, Twitterer und Kommentatoren schicken mir Hinweise, wie man einzelnen Seiten vor Bots schützen und einzelne Bots von Seiten fern halten kann. Danke für die Tipps, aber die Fakten sind mir durchaus bekannt. Trotzdem bleibt es dabei, dass Robots.txt wie ein Lichtschalter nach dem An-Aus-Prinzip funktioniert. Kay Oberbeck von Google hat Robots.txt bei der UdLDigital-Diskussion einen „Dimmer“ genannt. Die Metapher ist nicht schlecht. Auch ein Dimmer ist ein Lichtschalter, auch wenn er graduelles Abdunkeln ermöglicht. Eine taugliche Rechtesprache ist Robots.txt damit aber noch lange nicht. Hier eine Liste der Informationen, die man in gute maschinenlesbare Rechtesprache eintragen können sollte, und die von anderen Marktteilnehmern zu berücksichtigen wären:

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