Leistungsschutzrecht: Anmerkung zur Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf Einladung des Bundesjustizministeriums eine Stellungnahme zur geplanten Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage veröffentlicht. Verfasst hat das Papier der Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz im Juli 2011. Das sechsseitige Papier nimmt eine eher skeptische Haltung ein und kommt zu folgender Schlussfolgerung:

Damit lässt sich zusammengefasst festhalten, dass ein grundsätzliches Bedürfnis besteht, qualitativ hochwertigen Journalismus auch weiterhin gegen zu missbilligende Übernahmen durch Dritte zu schützen. Allerdings scheint es zweifelhaft, ob die Schaffung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse ein geeignetes Instrument zur Erreichung dieses Ziels darstellt.

Obwohl das Papier soeben erst erschienen ist, berücksichtigt es nicht den gegenwärtigen Stand der Debatte. Es basiert auf einer veralteten ersten Konzeptskizze, die vor rund einem Jahr bekannt geworden war und schon damals den weiter fortgeschrittenen Stand der Diskussion zwischen Verlagen und Gewerkschaften nicht mehr treffend wiedergab. Ihren offiziellen Vorschlag haben die Verlagsverbände dem Bundesjustizministerium Anfang November 2010 mündlich vorgestellt. Dieser Vorschlag weicht erheblich von dem Papier ab, das der Ausschuss zur Grundlage seiner Stellungnahme gewählt hat. Der tatsächliche Verlagsvorschlag wäre mühelos zu erhalten gewesen, da ihn VDZ und BDZV auf ihren Webseiten ausführlich dargelegt haben. Auch dieser Blog enthält einen detaillierten Katalog von Fragen und Antworten, der den Verlagsvorschlag im Detail nachzeichnet.

Im Einzelnen ist zu dem Papier Folgendes in chronologischer Reihenfolge anzumerken:

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