Der Siegeszug des Internets und seine Folgen für das Rundfunkrecht

Damals, als Fernsehlizenzen noch ihre
Berechtigung hatten. Lange ist es her.

In der neuen Ausgabe des medienpolitischen Magazins „promedia“ erscheint ein Interview, das Herausgeber und Chefredakteur Helmut Hartung mit mir geführt hat. Es dreht sich um die Frage, ob Bild.de eine Fernsehlizenz benötigt und welche Folgen die stürmischen Entwicklung des Internets für das Rundfunkrecht hat. Das Interview wird hier mit freundlicher Genehmigung von promedia wiedergegeben. Zur leichteren Auffindbarkeit sind die wichtigsten Aussagen rot markiert. Die Hervorhebungen stammen von mir.

Kritisch bewertet auch Hans Hege, Direktor der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die Zukunftsfähigkeit des gegenwärtigen Lizenzrechts. In derselben promedia-Ausgabe spricht er sich dafür aus, auf die Lizenzierung von Online-Videoangeboten und klassischen TV-Sendern künftig komplett zu verzichten. Andere Kontrollmechanismen sollten an die Stelle der bisherigen Regulierung treten. Hege: „Dass Medien grundsätzlich zulassungsfrei sind, ist im Pressebereich erkämpft worden, und sollte nun für alle Medien des Internetzeitalters gelten. So wenig besonders wertvolle Kapazitäten notwendig mit dem Rundfunk verbunden sind, ist es heute ein besonderer Einfluss auf die Meinung.“

Hier das Interview mit mir:

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Warum Bild.de kein Piratensender ist



Foto: Mario Sixtus Hier dargestellt nach der Creative Commons Lizenz, ordentlich verlinkt auf Flickr, vom Urheber reklamiert, vom Blogbetreiber per Spende an Creative Commons honoriert und in den Kommentaren ausführlich diskutiert. Das Bild zeigt Markus Hündgen alias Videopunk

Markus Hündgen, auch bekannt als @Videopunk, hat in seinem ZDF-Blog den Verdacht nahegelegt, bei Bild.de könne es sich um einen einen Piratensender handeln, weil die Seite keine Fernsehlizenz besitze, obwohl sie diese wegen ihres gelegentlichen Live-Streamings doch benötige. Hier sein Beitrag, der thematisch mit YouTube beginnt, den Spiegel touchiert und dann bei Springer landet. Ich nehme mir die Freiheit, seinen Text hier einfach einmal komplett einzukopieren, denn auch Markus Hündgen ist ein Kritiker des Leistungsschutzrechts und hat gegen die kostenlose Vollübernahme sicherlich nichts einzuwenden. Im Netz soll ja Freiheit herrschen:

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Warum Verlage gegen die ARD klagen

(Aktualisierte Fassung. Es sind einige neue Fragen und Kritikpunkte aufgenommen worden. Sie sind blau markiert.)

Die Klage von acht Verlagen, darunter die Axel Springer AG, gegen ARD und NDR hat für erhebliches Aufsehen gesorgt. Neben Sympathie für das Vorgehen sind bei Twitter und in Blogs viele Fragen und kritische Anmerkungen erschienen, auf die ich eingehen möchte.

Vorab sei angemerkt: Ich bin in dieser Sache befangen, da mein Arbeitgeber klagt, ich diese Klage für richtig und unvermeidbar halte sowie selbst an der Vorbereitung beteiligt war. Trotzdem (oder vielleicht gerade deswegen) glaube ich, dass es auf die meisten kritischen Anmerkungen überzeugende Antworten gibt. Nicht zuletzt deshalb, weil wir uns die Klage nicht leicht gemacht, sondern wir uns viele dieser kritischen Fragen vorher selbst gestellt haben. Am Ende haben wir uns für die Klage entschieden, weil wir keine andere Möglichkeit mehr gesehen haben, das legitime Interesse der freien Presse gegen die ungehemmte Expansion der öffentlichen Sender zu verteidigen. Die Klage ist nicht das Arbeitsergebnis verzweifelter und klagewütiger Verleger, die Schutz vor dem rauen Markt suchen. Sondern sie ist ein letztes, keineswegs wünschenswertes Mittel in einer langen medienpolitischen Auseinandersetzung. Viel lieber wäre es uns gewesen, eine gütliche Einigung mit der ARD oder der Politik zu erreichen. Dies war trotz aller Bemühungen jedoch nicht möglich. Daher blieb nichts anderes übrig als die Ultima Ratio.

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