Erstaunlich inkonsistent: Wie Max-Planck-Jurist Hilty einmal für und einmal gegen ein Leistungsschutzrecht argumentiert

Kopf der Titelseite des Gutachtens von Prof. Reto Hilty für ein Sportveranstalter-Leistungsschutzrecht

Professor Reto Hilty, Chef des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München, zählt zu den bekanntesten Kritikern des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Sein Institut verfasste vor der ersten Befassung des Bundestags mit dem Gesetzentwurf eine ablehnende Stellungnahme. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bekräftigte Hilty vor einigen Tagen seine Kritik. Seine heutige Position steht jedoch im Widerspruch zu einem Gutachten, das er 2006 geschrieben hat. Darin spricht er sich ausdrücklich für ein Leistungsschutzrecht der Sportveranstalter aus. Beauftragt hatten ihn damals der Deutsche Fußballbund, die Deutsche Bundesliga, der Olympische Sportbund sowie vier Bundesländer. Die Argumente, die er für ein Recht der Sportveranstalter nannte, können ebenso gut für Presseverlage gelten. Ein genauer Blick auf Hiltys Gutachten von damals und seine heutigen Äußerungen zeigt erstaunliche Inkonsistenzen in der juristischen Beurteilung:

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