Bundesrat lehnt Antrag der SPD gegen Leistungsschutzrecht und für Vermutungsregelung ab

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Antrag der SPD abgelehnt, den Bundestag zu ersuchen, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht einzuführen und stattdessen eine Vermutungsregelung zu schaffen. Diese Regelung hätte dazu geführt, dass Verlage im Namen von Urhebern klagen dürfen, ohne vorher ihre Erlaubnis einzuholen. Die Autoren hätten sich nur dagegen wehren können, indem sie widersprechen und einzeln klarstellen, dass sie keine Klagen in ihrem Namen wünschen. Der SPD-Vorschlag war bei Urhebern und ihren Vertretern stark umstritten. Zugleich hat der Bundesrat den Bundestag ersucht, eine Verwertungsgesellschaftspflicht für das neue Leistungsschutzrecht zu prüfen. Hier der Wortlaut des heutigen Bundesrats-Beschlusses:

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Warum eine Vermutungsregelung keine Alternative für das Leistungsschutzrecht ist

Der Kulturausschuss des Bundesrats wird am morgigen Montag über einen Antrag der SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beraten. Darin wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Leistungsschutzrecht abzulehnen und stattdessen eine sogenannte Vermutungsregelung zu schaffen. Danach sollen Presseverleger als befugt gelten, Ansprüche der Autoren in eigenem Namen gegen Dritte im Wege der Prozessstandschaft durchzusetzen. Bislang hat die SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf nur angekündigt, aber noch nicht ausformuliert vorgelegt. Noch kann mangels Entwurf also nicht im Detail über den Vorschlag gesprochen werden. Fest steht allerdings schon heute, dass eine solche Vermutungsregelung erhebliche Probleme aufwerfen würde. Die Verlegerverbände BDZV und VDZ lehnen sie daher ab. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Argumente:

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