Warum eine Vermutungsregelung keine Alternative für das Leistungsschutzrecht ist

Der Kulturausschuss des Bundesrats wird am morgigen Montag über einen Antrag der SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beraten. Darin wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Leistungsschutzrecht abzulehnen und stattdessen eine sogenannte Vermutungsregelung zu schaffen. Danach sollen Presseverleger als befugt gelten, Ansprüche der Autoren in eigenem Namen gegen Dritte im Wege der Prozessstandschaft durchzusetzen. Bislang hat die SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf nur angekündigt, aber noch nicht ausformuliert vorgelegt. Noch kann mangels Entwurf also nicht im Detail über den Vorschlag gesprochen werden. Fest steht allerdings schon heute, dass eine solche Vermutungsregelung erhebliche Probleme aufwerfen würde. Die Verlegerverbände BDZV und VDZ lehnen sie daher ab. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Argumente:

Weiterlesen