Die Dummen, die Faulen, die Netten und die ganz normalen Menschen

Harald Staun hat sich auf der Medienseite der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ mit den jüngsten Quartalszahlen der New York Times vom 21. Juli 2011 auseinander gesetzt. Er hält die Zahlen für „ganz erstaunlich“. Überschrift und Vorspann lauten:

Die Dummen, die Faulen und die Netten: Die „New York Times“ hat endlich einen Weg gefunden. wie man im Internet Geld verdient: Mit treuen Lesern

Im Text heißt es dann über die Paywall, die Mitte März in Kanada und zu Beginn des zweiten Quartals weltweit eingeführt worden war:

Geradezu dilettantisch wirkte dabei, dass die neue Wand so einfach zu überwinden ist wie ein Gartenzaun – auch ohne zu bezahlen: Wer ein wenig an der Adresszeile herumfummelt, wird genauso zu den geschützten Texten vorgelassen wie all jene, die direkt von Facebook oder Twitter auf die Seiten geschickt werden. Bezahlen muss nur, wer dazu zu faul, zu dumm oder zu nett ist. Und alle, die die Zeitung auf einem iDings lesen wollen. (…) Es reicht, das scheint das laxe Mäuerchen der New York Times zu zeigen, das Geld von jenen zu nehmen, die ohne aufwendig produzierten Journalismus nicht leben wollen, und zwar ohne die zu vertreiben, die diese Abhängigkeit erst noch entwickeln müssen. Das klingt ein wenig nach dem Geschäftsmodell eines Drogendealers.

In der Tat ist es sehr einfach, die New York Times-Paywall zu umgehen. Und doch stimmt Harald Stauns These nicht. Weder ging die New York Times dilettantisch zu Werke, noch kaufen nur die Faulen, Dummen, Netten und Süchtigen ein Abonnement. Hinter dem Erfolg der New York Times steckt ein anderer Effekt, der den genaueren Blick lohnt.

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Ein neues Design von Erik Spiekermann und Marcus Scheller

Dieser Blog brauchte ein neues Design und heute ist es da: Erik Spiekermann und Marcus Scheller haben es eigens hierfür entworfen. So heißt das Theme auch „Presseschauder“. Vielen Dank den beiden für ihre Mühe und die erstklassige Gestaltung. Das Design passt besser zu diesem Blog als „Voidy“ von Niyaz, das ich am Anfang in Anlehnung an Daniel Schultz’ Blog „Presseschauer“ übernommen hatte. Die Seite wirkt jetzt aufgeräumter und eleganter, ist typografisch prägnanter und leichter zu navigieren. Kategorien sind über die Reiternavigation im Kopf zu erreichen, Stichworte stehen in der rechten Randspalte. Service-Funktionen wie Twitter und Feedburner sind jetzt oben im Header untergebracht. Meine Tweets erscheinen in der linken Randspalte. Blockzitate sind leichter lesbar geworden, Grund- und Auszeichnungsschrift ebenso. Auf Artikelebene entfallen die beiden Navigationsspalten, damit der Text breiter laufen kann und leichter lesbar ist. Neben den Artikeln erscheinen dort Stichworte und gelegentlich andere Randbemerkungen. Kann ich Erik Spiekermann und Marcus Scheller weiterempfehlen? Unbedingt! Schnell, zuverlässig, technisch versiert, typografisch stilprägend – eine Wonne.

 

Fragen und Antworten zum Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird derzeit intensiv diskutiert. Doch wozu soll es eigentlich gut sein? Wichtige Fragen und dazu gehörige Antworten der Verlage sind in der folgenden Sammlung zusammen gefasst. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie wird ständig erweitert. Weitergehende Fragen können gern in der Kommentarfunktion gestellt werden. Sie werden beantwortet und in die Sammlung aufgenommen.

Die Antworten stammen von unterschiedlichen Autoren oder Verbänden. Alle haben ihre Genehmigung für die Veröffentlichung in diesem Blog erteilt. Eine Liste der Autoren, Verbände und Kürzel steht unter dem Artikel. Viele Antworten sind bereits an anderer Stelle veröffentlicht worden.

Fragen, die in der Kommentarfunktion gestellt werden, können mit oder ohne Namen des Fragestellers in der Sammlung erscheinen. Bitte kurz angeben, wie dies gewünscht wird. (Dieser Artikel ist bereits früher erschienen und wird aus technischen Gründen im Zuge einer Designumstellung neu gepostet.)

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Zum Beitrag des ARD-Magazins Kontraste über die Verlagsklage


Foto: ARD / RBB

Es verlangt Mut, als Journalist über das eigene Haus zu berichten und dabei auch Kritikern angemessenen Raum zur Stellungnahme zu geben. Das Magazin „Kontraste“ vom RBB hat diesen Mut heute Abend im Ersten bewiesen. Acht Verlage, darunter mein Arbeitgeber, klagen gegen ARD und NDR, weil die „Tagesschau“-App eine elektronische Zeitung ist und Grenzen, die der Rundfunkstaatsvertrag setzt, deutlich überschreitet. Schon deswegen bin ich befangen, auch weil ich im Film selber vorkomme. Gespannt habe ich auf die Ausstrahlung gewartet, um zu sehen, wie die „Kontraste“-Redaktion mit diesem schwierigen Thema umgeht. Der Redaktion muss ich ein Kompliment machen: Sie hat versucht, dem Publikum die komplizierte Materie zu erklären, und sie hat die ARD-Kritiker fair behandelt. Aufgezeichnet hat das Team geschätzte 20 Minuten Interview mit mir, aber es hat die kurzen Ausschnitte dann in einen sinnvollen Kontext gestellt, nicht aus dem Zusammenhang gerissen und nicht aus dem Off konterkariert. „Zapp“, das Medienmagazin des NDR, hätte vermutlich eine Polemik aus dem Stück gemacht, „Kontraste“ hingegen hat Information geliefert. Die Autoren des Beitrags steckten tief im Thema und stellten beim Interview kluge Fragen (die im Beitrag nicht zu sehen waren). Moderatorin Astrid Frohloff, eine der besten ihres Fachs, hat die Pein der Redaktion bei der Wahl des Themas in der Anmoderation thematisiert und damit auch potentiellen Kritikern im eigenen Hause vorauseilend entgegengehalten, dass „Kontraste“ nicht dafür da ist, PR für die ARD zu machen.

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Wozu soll das Leistungsschutzrecht eigentlich gut sein?

In diesem Blog gibt es eine neue Seite. Sie ist dem Leistungsschutzrecht gewidmet und enthält eine ausführliche, offene Sammlung von Fragen und Antworten zum viel diskutierten Leistungsschutzrecht. In öffentlichen Debatten habe ich mir notiert, welche Fragen am häufigsten gestellt werden – sie sind hier aufgenommen. Die Antworten stammen überwiegend nicht aus meiner Feder, sondern von Verbänden und Juristen, geschrieben im Bemühen um Leserlichkeit und Verständlichkeit. Zu diesem Thema gibt es fraglos noch viel mehr Fragen. Deswegen ist die Sammlung bewusst offen angelegt. Sie wird im Laufe der Zeit ergänzt. Wer weitere Fragen stellen möchte, ist dazu eingeladen. Einfach als Kommentar abschicken – ich bemühe mich dann, Antworten dazu schnell ins Netz zu stellen.

Zur Fragensammlung geht es hier entlang

 

Lieber Mario Sixtus

zu Ihrem Brief gern eine Antwort.

Ob wir nur selten einer Meinung sind, kann ich nicht beurteilen. Das Leistungsschutzrecht ist jedenfalls keine Zwangsabgabe auf Internet-Nutzung. Verlage haben mit ihren Angeboten im Internet auch nicht durch die Bank versagt, ebenso wenig fordern sie ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie ermuntern die ARD zum Einhalten des Staatsvertrags, mehr nicht. Eine Generalschuld an irgendetwas weisen die Verlage den Öffentlich-Rechtlichen nicht zu. In den USA stirbt auch nicht eine Zeitung nach der anderen, viele Nachrichten-Angebote im Web schlagen sich dort gut. Verlage treten für faire Rahmenbedingungen ein: Schutz geistigen Eigentums und Respekt vor der gesetzlichen Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Medien. Das ist nicht zuviel verlangt.

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Warum Bild.de kein Piratensender ist



Foto: Mario Sixtus Hier dargestellt nach der Creative Commons Lizenz, ordentlich verlinkt auf Flickr, vom Urheber reklamiert, vom Blogbetreiber per Spende an Creative Commons honoriert und in den Kommentaren ausführlich diskutiert. Das Bild zeigt Markus Hündgen alias Videopunk

Markus Hündgen, auch bekannt als @Videopunk, hat in seinem ZDF-Blog den Verdacht nahegelegt, bei Bild.de könne es sich um einen einen Piratensender handeln, weil die Seite keine Fernsehlizenz besitze, obwohl sie diese wegen ihres gelegentlichen Live-Streamings doch benötige. Hier sein Beitrag, der thematisch mit YouTube beginnt, den Spiegel touchiert und dann bei Springer landet. Ich nehme mir die Freiheit, seinen Text hier einfach einmal komplett einzukopieren, denn auch Markus Hündgen ist ein Kritiker des Leistungsschutzrechts und hat gegen die kostenlose Vollübernahme sicherlich nichts einzuwenden. Im Netz soll ja Freiheit herrschen:

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Die Tagesschau als elektronische Zeitung

von Christoph Keese

Bei der ARD-Intendantentagung in Würzburg hat Vorsitzende Monika Piel die Tagesschau-App erneut gegen die Kritik der Verlage verteidigt. „Das Angebot ist definitiv nicht presseähnlich, sondern programm- und sendungsbegleitend“, zitierte der Nachrichtendienst Frau Piel am 28. Juni 2011. Man habe die Tagesschau-App dem Drei-Stufen-Text unterzogen, den sie bestanden habe. „Die App liefert auf einen Knopfdruck nur das, was ohnehin auf Tagesschau.de steht“, sagte Piel. Dies sei kein Presseererzeugnis, sondern vor allem Video- und Audiomaterial. „Dies ist unsere Kernkompetenz.“

Monika Piel ist eine hoch geschätzte Intendantin, die beim WDR und in der ARD ausgezeichnete Arbeit leistet. Auch im Verhältnis mit den Verlagen setzte sie sich immer für Ausgleich und gegenseitiges Verständnis ein. Sie gehörte stets zu jenen, die den Dialog pflegen und ein offenes Ohr für gute Argumente haben. Das gilt für die Vergangenheit und wird zweifellos auch in der Zukunft so sein. Dennoch sollte die zentrale Aussage, die sie in Würzburg gemacht hat, einem kritischen Vergleich mit der journalistischen Wirklichkeit bei Tagesschau.de unterzogen werden. Denn Tagesschau.de liefert weitaus mehr als Videos- und Audiomaterial. Es ist eine fast vollwertige elektronische Zeitung.

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Warum Verlage gegen die ARD klagen

(Aktualisierte Fassung. Es sind einige neue Fragen und Kritikpunkte aufgenommen worden. Sie sind blau markiert.)

Die Klage von acht Verlagen, darunter die Axel Springer AG, gegen ARD und NDR hat für erhebliches Aufsehen gesorgt. Neben Sympathie für das Vorgehen sind bei Twitter und in Blogs viele Fragen und kritische Anmerkungen erschienen, auf die ich eingehen möchte.

Vorab sei angemerkt: Ich bin in dieser Sache befangen, da mein Arbeitgeber klagt, ich diese Klage für richtig und unvermeidbar halte sowie selbst an der Vorbereitung beteiligt war. Trotzdem (oder vielleicht gerade deswegen) glaube ich, dass es auf die meisten kritischen Anmerkungen überzeugende Antworten gibt. Nicht zuletzt deshalb, weil wir uns die Klage nicht leicht gemacht, sondern wir uns viele dieser kritischen Fragen vorher selbst gestellt haben. Am Ende haben wir uns für die Klage entschieden, weil wir keine andere Möglichkeit mehr gesehen haben, das legitime Interesse der freien Presse gegen die ungehemmte Expansion der öffentlichen Sender zu verteidigen. Die Klage ist nicht das Arbeitsergebnis verzweifelter und klagewütiger Verleger, die Schutz vor dem rauen Markt suchen. Sondern sie ist ein letztes, keineswegs wünschenswertes Mittel in einer langen medienpolitischen Auseinandersetzung. Viel lieber wäre es uns gewesen, eine gütliche Einigung mit der ARD oder der Politik zu erreichen. Dies war trotz aller Bemühungen jedoch nicht möglich. Daher blieb nichts anderes übrig als die Ultima Ratio.

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Facebook misst mit zweierlei Maß

Angeblich bis zu hundert Milliarden Dollar möchte Facebook an der Börse erlösen. Ein erheblicher Teil dieses Werts entsteht dadurch, dass Millionen Nutzer oft auf die Seite kommen und dort rege mit ihren Freunden kommunizieren. Je interessanter dieser Austausch, desto öfter kommen sie und desto wertvoller Facebook. Was aber macht den Dialog mit Freunden interessant? Es sind nicht nur die persönlichen Erlebnisse und selbst gemachten Fotos. Erhebliche Bedeutung hat die Arbeit von Dritten. Kaum ein Facebook-Nutzer, der nicht gern Videos, Fotos und Artikel von anderen auf seine Pinnwand stellt, oft von professionellen Kreativen. Damit wird zuweilen das Urheberrecht gebrochen, wie die „Welt am Sonntag“ in ihrer heutigen Ausgabe schreibt:

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ARD und ZDF brauchen keinen neuen Jugendkanal. Eine Antwort auf Peter Boudgoust

Der kluge und allseits geschätzte Peter Boudgoust ist zum Intendanten des Südwestrundfunks (SWR) wiedergewählt worden. Dazu herzlichen Glückwunsch. Gleich nach der Wahl gab er wichtige Ziele seiner zweiten Amtszeit kund. Dafür gebührt ihm Respekt. Jeder weiß nun, woran er ist. Neben manchem Notwendigen kündigte Boudgoust auch an, sich für einen neuen Jugendsender von ARD und ZDF einzusetzen. An dieser Stelle sollten Politik, Gebührenzahler und Öffentlichkeit dem Intendanten jedoch entgegen treten. Für einen weiteren öffentlich-rechtlichen Fernsehsender gibt es keinen Bedarf. Der ungezügelten Expansion von ARD und ZDF sollte endlich Einhalt geboten werden.

Schon heute sind die Öffentlich-Rechtlichen veritable Medienkonzerne, die ihre privaten Konkurrenten nach Umsatz, Mitarbeiterzahl und Produktionsvolumen in den Schatten stellen. Im Jahr 2010 kam die ARD laut jüngstem Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf rund 6,2 Milliarden Euro Umsatz und ist damit mehr als doppelt so groß wie etwa die Axel Springer AG oder Gruner+Jahr. Das ZDF setzte 2,06 Milliarden Euro um. Rechnet man das DeutschlandRadio mit 209,4 Millionen hinzu, kommen die Öffentlich-Rechtlichen insgesamt auf 8,5 Milliarden Euro Umsatz. Kein privates Unternehmen macht allein im Inland mit Medien so viel Umsatz wie die öffentlich-rechtlichen Sender.

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Der Unterhaltungsdampfer ARD

(Dieser Artikel bezieht sich nicht auf meinen Dialog mit Daniel Schultz. Wer diesen sucht, bitte weiter nach unten rollen.)

Wofür geben ARD und ZDF ihr Geld aus? Deutschland hat das opulenteste öffentlich-rechtliche Fernsehen der Welt, und die preußischste Behörde, die darüber wacht. Dies ist die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“, kurz KEF genannt. Das Verfahren, mit dem ARD und ZDF an ihr Geld kommen, gleicht dem eines Militärbeschaffungsamtes. Zuerst verkündet die Politik per Rundfunkstaatsvertrag, welche Aufgaben die Öffentlich-Rechtlichen erledigen sollen, dann melden die Anstalten ihren „Bedarf“ bei der KEF an. Diese prüft, streicht ein wenig, gibt den Bedarf frei, teilt die Summe durch die Zahl der Gebührenzahler und errechnet daraus die Rundfunk- und Fernsehgebühren, die jedermann zu zahlen hat.

Ob ein Auftrag – also zum Beispiel ein neuer Sender oder das Wegschnappen der Champions-League-Rechte von den Privaten – sinnvoll ist, prüft die KEF nicht. Sie darf es nicht prüfen. Über Sinn und Unsinn von Aufträgen entscheidet allein die Politik. Für die KEF geht es nur darum, das manchmal Sinnvolle und oft genug Sinnlose korrekt nachzurechnen und dann abzustempeln.

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Neue Post von Daniel Schultz

20. Mai 2011 um 13:46 Uhr

Sehr geehrter Herr Keese,

nach wie vor warte ich auf die Übermittlung der Tonaufnahme unseres Gesprächs. Da Sie offenbar auf Miturheberschaft pochen, möchte ich Sie auf § 8 (2) UrhG hinweisen.

„Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern.“

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

Zitat Ende. Interview ist veröffentlicht, siehe unten

 

Antwort auf einen offenen Brief

Hallo Herr Schultz,

danke für Ihren offenen Brief auf Ihrem Blog „Presseschauer“ (www.presseschauer.de). Ich antworte gern, denn die Debatte, die wir aus unterschiedlichen Richtungen führen, ist wichtig für den Erfolg von Journalismus im Netz. Geld ist nicht alles, aber ich denke, wir sind uns einig: Ohne funktionierende wirtschaftliche Ökosysteme, die Journalisten im Netz ein Auskommen ermöglichen, sind Qualität und Vielfalt in Gefahr.

Dass Sie Ihr Lob auf „The European“ ernster und weniger ironischer meinten, als ich zunächst dachte, freut mich. Dann können wir ja umso besser über die Sache diskutieren.

Sie sprechen die neusten Quartalszahlen der Axel Springer AG an und schreiben, die guten Ergebnisse seien ein weiteres Indiz dafür, dass es eines Leistungsschutzrechts nicht bedürfe. Hier muss ich Ihnen widersprechen.

„Insofern ist die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht immer noch nicht nachvollziehbar“

heißt es wörtlich in Ihrem Text. Dann zitieren Sie Heise Online:

„Die Schwäche im deutschen Zeitungsmarkt wurde mit einem kräftigen Wachstum im digitalen und internationalen Geschäfts mehr als wettgemacht.“

Steckt hier wirklich ein Widerspruch, wie Sie ihn aufzeigen? Nein, das tut er nicht.

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“Geistiges Eigentum muss geschützt und entgolten werden”

Daniel Schultz: Wie hoch waren die Spenden der Axel Springer AG für die Wikipedia im letzten Jahr?

Christoph Keese: Wir haben nichts für Wikipedia gespendet. Wie viel haben Sie gespendet?

Schultz: Ich habe zehn Euro gespendet.

Keese: Warum?

Schultz: Weil ich das Projekt gut finde und unterstützen möchte.

Keese: Ohne Frage, das ist ein gutes Projekt, aber unser Schwerpunkt liegt auf Journalismus.

Schultz: Können Sie sich an die Geschichte in der Bildzeitung „Müssen wir uns diesen Namen merken?“ erinnern? Sie, beziehungsweise jemand aus Ihrem Unternehmen, haben an der Stelle Inhalte der Wikipedia verwendet und nicht darauf verlinkt beziehungsweise diese beseitigt.

Keese: Sie meinen den vollständigen Namen Karl-Theodor zu Guttenbergs? Der ist auch ohne Wikipedia bekannt.

Schultz: Wie geht man damit um, wenn man eigentlich lizenzfreie Inhalte verwendet, ob das Projekt oder die Autoren einen Benefit davon haben?

Keese: Wir zahlen für alles Honorare, was rechtlich geschützt ist. Falls wir dabei etwas übersehen, honorieren wir nach. Geistiges Eigentum muss geschützt und entgolten werden.

Schultz: Sie erwähnten Lizenzverträge im Bereich der Informationstechnologie als Vorbild für Lizenzmodelle bei Verlagen. Dort sind unter anderem Gewährleistungspflichten und Servicelevel-Agreements zur Qualitätssicherung üblich. Angenommen, der von Ihnen ins Feld geführte Banker vertraut auf eine Information des lizenzierten Qualitätsjournalismus, die sich als falsch herausstellt. Ist dann eine Entschädigung des Kunden durch die Verlage bei mangelhafter Produktqualität vorgesehen?

Keese: Journalismus ist keine Software. Ihr Vergleich hinkt.

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Ein mysteriöses Interview

Daniel Schultz, Herausgeber des Blogs „Presseschauer“, mahnt die Herausgabe einer Interview-Mitschrift an. Es handelt sich um ein Gespräch zwischen Schultz und Christoph Keese, das im Spätsommer 2010 in Berlin geführt worden war. Ursprünglich als Beitrag für „Zeit Online“ geplant, kam es dort nicht zur Veröffentlichung, da Redakteur Kai Biermann den Gesprächstermin nicht hatte wahrnehmen können. Schultz und Keese führten die Debatte allein. Da das Bandgerät des Bloggers streikte, nahm Keese das Gespräch auf. Nach getaner Arbeit bat Schultz Keese, die Abschrift des Gesprächs zu erstellen und mahnte diese schon bald mit zunehmender Hartnäckigkeit und ständigen Mails und Telefonaten an. Bald äußerte er öffentlich den Verdacht, Keese halte das Gespräch absichtlich unter Verschluss, um den angeblichen Punktsieg seines Widerparts zu verbergen. Den wahren Grund ließ Schultz nicht gelten: Das Gespräch war recht ungeordnet geführt worden und verlangte stundenlange Redigierarbeit. Da Schultz aber insistiert, hier nun eine geringfügig gekürzte und redigierte Abschrift des Interviews.