Fefe und die Kraft der Marke

Fefes Logo wie es erscheint, wenn man seinen Blog im
BILD-Design aufruft.
Bild: Fefe

Fefes berühmter Blog, Sammelplatz genialer Verschwörungstheorien, behütet vom allsehendem Auge Gottes als Logo und Favicon, erscheint seit Jahr und Tag ohne Design. Die Seite präsentiert sich, wie Gott sie schuf, also als wäre das CSS abgestürzt. Fefes Fans sehen das mit gemischten Gefühlen. Einige finden das Nicht-Layout furchtbar und steuern freiwillig Style Sheets bei, auf die Fefe dann verlinkt. Auch BILD taucht in der Sammlung auf. Hier eine kurze Bedienungsanleitung für alle, die es noch nicht ausprobiert haben.

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Free Ride: Wie Google seine finanziellen Interessen durch Unterstützung der Wissenschaft absichert

Titel der Taschenbuchausgabe von Robert Levines Buch.
Bild: The Bodley Head / Random House

Für einiges Aufsehen hat in den USA und Großbritannien Robert Levines Buch „Free Ride“ gesorgt, eine Widerrede gegen die Kostenloskultur im Internet und ein Plädoyer, funktionierende Märkte für kreative Güter zu schaffen. Levine ist ehemaliger Chefredakteur des Billboard Magazine. Beim Lesen ist mir das dritte Kapitel besonders aufgefallen: „Geeks bearing Gifts – Google’s War on Copyright“. Der Beitrag zeigt, wie systematisch Google durch Unterstützung von Wissenschaft, Forschung und privater Initiativen auf eine Änderung des Urheberrechts hinwirkt. Hier eine kurze Zusammenfassung des Kapitels mit einigen ergänzenden Anmerkungen.

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Die vielen sachlichen Fehler in der Erklärung der Digitalen Gesellschaft

Drei Vereine fordern in einer gemeinsamen Erklärung eine grundlegende Veränderung des Urheberrechts. Es sind dies Digitale Gesellschaft e.V., Wikimedia Deutschland und die Open Knowledge Foundation Deutschland. Die Proklamation trägt den Namen „Ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert“. Gegen die Debatte als solche ist nichts einzuwenden. Sie ist sogar notwendig. Technische und gesellschaftliche Veränderungen haben das Urheberrecht hervor gebracht und im Laufe der Zeit fortentwickelt. Doch dieser konkrete Debattenbeitrag wimmelt von Sachfehlern und Ungenauigkeiten. Hier eine Zusammenstellung.

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Haste mal ‘nen Spiegel?

Titelbild des SPIEGEL, wie er als Raubkopie auf der Website Avaxhome.ws angeboten wird. Wer das Nachrichtenmagazin liebt, kann sich hier den lästigen und kostspieligen Umweg über Kiosk oder Abonnement ersparen

Für alle, die gern deutsche Zeitungen und Zeitschriften lesen, ohne dafür zu bezahlen, hier noch ein wertvoller Surftipp: Die Website www.avaxhome.ws bietet aktuelle, vollständige und hochauflösende Raubkopien ohne lästige Wasserzeichen an. Das ist praktisch, denn wer möchte auf seiner Raubkopie schon von Wasserzeichen belästigt werden, die vom Lesefluss ablenken? Schnorrer kommen voll auf ihre Kosten. Ihre inständige Bitte „Haste mal ‘nen Spiegel?“ wird gern erhört und beflissentlich erfüllt.

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Diebstahl und andere Kleinigkeiten

Begeisterte Zeitschriftenleser im Netz.
Bild der Panzerknacker mit freundlicher Genehmigung
von Disney / Egmont Ehapa

Mein Beitrag über Downloads illegal gescannter Zeitschriften hat eine Vielzahl von Kommentaren ausgelöst. Weil viele Kommentatoren ähnliche Argumente verwenden und es etwas unübersichtlich wäre, auf jede Anmerkung einzeln zu antworten, hier eine Zusammenstellung der zehn wichtigsten Kritikpunkte, ergänzt um meine Antworten.

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Wozu Zeitschriften kaufen? Im Internet ist doch alles so schön kostenlos

Titelbild des Economist von der amerikanische
Website www.magazinesdownload.com. Mit ein paar Klicks ist die neue Ausgabe herunter geladen. Verlage und Autoren gehen leer aus, die Plattform aber berechnet Gebühren.

In der Debatte um den Schutz geistigen Eigentums ist immer wieder der Zuruf zu hören: „Die Verlage stellen die Lage aus wirtschaftlichem Eigennutz übertrieben dar. In Wahrheit gibt es doch gar keine gewerbsmäßig betriebenen Webseiten, die Verlagsinhalte stehlen und in den Verkehr bringen.“

Und ob es sie gibt! Online-Journalismus wird massiv kopiert, aber auch vor Zeitschriften schrecken die Räuber nicht zurück. Was Kino.to mit Filmen vorgeführt hat, machen zahlreiche Webseiten mit eingescannten Zeitschriften nach. Weil ich gerade in New York bin, hier ein paar Screenshot vom Surfen unter dem Suchwort „free magazine download“.

Ergebnis: Ein breites, buntes Angebot wartet auf den Leser. Man muss nicht für den Inhalt bezahlen, fällig werden aber Gebühren für den Download. Verlage und Autoren gehen leer aus. Ein Piraten-Wunderland. Das ist es wohl, was die Politiker meinen, die von einer „nutzerfreundlichen Vereinfachung des Urheberrechts sprechen“: Nicht fragen müssen, nicht zahlen müssen. Einfach nur kostenlos ins Zeitschriftenregal greifen.

(Nachtrag: Meine Antworten auf die Debatte zu diesem Beitrag stehen hier.)

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Occupy Buchmesse: Die originellste Demonstration des Jahres

Massendemonstration vor der Buchmesse.
Alle Fotos: Piratenpartei Frankfurt.
CC-Lizenz BY-NC-SA

Bei allem Medienhype um die „Occupy Wallstreet“-Bewegung ist leider völlig in Vergessenheit geraten, dass es die Piratenpartei Frankfurt war, die einen Preis für die originellste Demonstration des Jahres verdient hat. Mit einer wegweisenden Kundgebung vor der Buchmesse stemmte sie sich mutig gegen das Leistungsschutzrecht. Warum originell? Weil mehr Plakate als Menschen an der Veranstaltung teilnahmen, und weil ein Schuss Humor in das ansonsten so triste Politikgeschäft gebracht wurde.

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Klage gegen die Tagesschau-App: Protokoll der ersten Verhandlung vor dem Landgericht Köln

Gedränge auf dem Flur des Landgerichts Köln
vor der Verhandlung

Am Donnerstag, 13. Oktober 2011, fand vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln unter dem Vorsitzenden Richter Dieter Kehl die erste Verhandlung zur Klage von acht Verlagen gegen die App der Tagesschau statt. Die Spanne der Möglichkeiten, die ein Zivilgericht hat, auf eine solche Klage zu reagieren, ist breit. Um nachvollziehen, was im Gerichtssaal geschehen ist, sind Details unerlässlich. Hier deswegen eine ausführliche Zusammenfassung. Es sei betont, dass ich in der Sache befangen bin, da mein Arbeitgeber zu den Klägern zählt und ich die Klage inhaltlich für geboten halte. Gleichwohl bemühe ich mich um eine sachliche Darstellung.

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IGEL: Googles Landschaftspflege zur Wahrung seiner finanziellen Interessen


Copyright Logo: Google

Eberhard von Brauchitsch, früherer Generalmanager des Flick-Konzerns, hat die deutsche Sprache um einen bildstarken Ausdruck bereichert: Seine Spenden an Parteien, Stiftungen und Politiker bezeichnete er als „Pflege der Bonner Landschaft“, kurz „Landschaftspflege“. Die Idee dahinter ist so einfach wie wirksam: Man unterstütze diejenigen Kräfte der Gesellschaft mit Geld, die dem eigenen wirtschaftlichen Interesse zuträglich sind. Brauchitsch hat das damals verdeckt getan und wurde 1987 wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilt. Sein Wort von der „Landschaftspflege“ aber hat Flügel bekommen und sich vom ursprünglichen Tatbestand entfernt. Man verwendet es heute auch für offene und legale Zuwendungen an Institutionen, die dem eigenen Geschäft helfen. Wenn man heute – ein Vierteljahrhundert nach dem Fall Brauchitsch – das Wort „Landschaftspflege“ in dem Mund nimmt, kann man dies tun, ohne damit zugleich den Vorwurf der Illegalität zu erheben. Genau in diesem Sinne ist folgender Satz gemeint: Google betreibt Landschaftspflege – offen und legal -, indem Institutionen wie die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) mit Geld unterstützt werden, die das eigene Lied singen. Google gibt das zu, während IGEL sich um eine klare Antwort drückt. IGEL wird von Google finanziert. Ohne das Geld von Google könnte IGEL nicht so viele Leute beschäftigen und keine derartig lebendige Seite betreiben.

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Hackathon: Fertig mit dem Programm und mit den Nerven

Livebericht. Aktualisierung abgeschlossen. Sonntag morgen in San Francisco. Etwas Nebel liegt über der Stadt. Frische, kalte Luft draußen. In der Halle fällt der Wechsel von der Nacht zum Tag nicht weiter auf. Gleich ist die Zeit abgelaufen: Um halb elf müssen die Hacker beim TechCrunch Hackathon ihren Code auf einen Wiki hoch laden, ihr Programm präsentieren und sich dem Urteil einer Jury stellen. Nicht alle haben sich nach der schlaflosen Nacht mit Kaffee wachhalten können. An vielen Tischen sind Köpfe auf die Tastatur gesackt. Der Hacker oben schnarcht leise vor sich hin, während neben ihm ein Kollege auf einer elektrischen Ukulele aufspielt:

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Hackathon: Die Programmier-Olympiade von San Francisco

Im Film “The Social Network” gibt es eine Szene, in der Mark Zuckerberg Bewerber um einen Programmier-Job bei Facebook unter Extrembedingungen testet. Sie müssen auf Zuruf und unter Zeitdruck Code für die Lösung einer komplizierten Aufgabe schreiben und ständig Wodka in sich hinein kippen. Wer am schnellsten und fehlerfrei programmiert, bekommt den Job. Wer selbst betrunken guten Code schreibt, mag Zuckerberg gedacht haben, kann es nüchtern erst recht.

Weit von der Wirklichkeit ist Szene nicht entfernt. Beim Hackathon in San Francisco findet etwas Ähnliches statt. Hunderte von jungen Leuten sitzen an runden Tischen vor ihren Laptops in einer ausgebauten Fabrikhalle und klopfen Code in die Tastaturen. Gerade eben ist der Startschuss gefallen, morgen früh ist Abgabe, danach tagt die Jury und der beste Hack wird prämiert. Nur der Wodka fehlt. Dafür fließen um so mehr Starbucks-Kaffee und Diet Coke.

So sieht das Arbeiten aus:

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Suchwort „Mario Sixtus“

Stefan Niggemeier hat richtig beobachtet, dass neben der Google-Suchergebnisliste für das Stichwort „Mario Sixtus“ hin und wieder eine Anzeige mit folgendem Text erscheint: „Leistungsschutzrecht – Alle Fragen und Antworten zu den Plänen der Verlage“. Der Link führt zur Liste mit Fragen und Antworten in diesem Blog. Geschaltet und bezahlt habe ich diese Anzeige privat. Das AdWords-Budget beträgt einen Euro pro Tag. “Mario Sixtus” erzielt bei AdWords derzeit einen Cost-per-Click-Wert von 30 Cent. Die Click-through-rate beträgt 9 Prozent. Seit Sonntag wurde die Anzeige 33mal ausgespielt und 3mal geklickt. Geschaltet sind auch die Suchworte Matthias Spielkamp, Till Kreutzer, Verlage, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Copyright und Copyleft. (Ergänzung 9.9.2011: Auf Anregung von Daniel Schultz sind die Suchworte Presseschauer und Presseschauder demnächst ebenfalls belegt.) Die meisten Ad-Impressions hatte “Copyright” mit 1.159 Ausspielungen. “Urheberrecht” kam mit 438 auf die zweite Stelle und “Sixtus” mit 300 auf die dritte. Das Suchwort “Sixtus” habe ich mir nicht geleistet, weil dieses Schlagwort mehr als einen Euro pro Klick kostet. (Nachtrag: Das liegt nicht an Mario Sixtus, sondern an der Werbung der Sixtus Werke – “Experte für Fußpflege und Hautöle seit 1931″.)

Mit meiner Werbeschaltung hat Stefan Niggemeier offenbar ein Problem. Er schreibt:

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Interview: „Warum machen Sie bei IGEL nicht mit, Herr Spielkamp?“

Matthias Spielkamp. Zeichnung: Kat Menschik

Kürzlich hatte ich in diesem Blog über die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) berichtet und darin geschrieben, dass sich Matthias Spielkamp, Redaktionsleiter von iRights.info, beim diesem Projekt „schwungvoll engagiere“. Ich hatte dies aus der Zahl der Spielkamp-Texte bei IGEL gefolgert. Allerdings wies mich Matthias Spielkamp schnell daraufhin, dass er sich keinesfalls bei IGEL engagiere und dies auch in Zukunft nicht vorhabe. Seine Texte seien ohne Rücksprache mit ihm verlinkt und platziert worden. Ich habe die Aussage in meinem Text umgehend korrigiert. Trotzdem hat mich interessiert, wieso er bei IGEL nicht mitmacht – anders als seine Kollegen, denn vier der sechs iRights-Macher bilden die IGEL-Redaktion. Und ich wollte wissen, wie iRights nach dem Auslaufen der öffentlichen Förderung finanziert wird, wer das Projekt wie unterstützt und was die Mitarbeiter für ihre Leistung bekommen.

Matthias Spielkamp hat sich freundlicherweise für ein Interview zur Verfügung gestellt. Das Interview wurde per Mail geführt und von Herrn Spielkamp nach abschließender Lektüre freigegeben.

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Mein lieber Mario Sixtus

Im Interview mit Philip Banse bei IGEL geben Sie wieder Ihrer Neigung zum Schimpfen nach und preisen das Interview per Twitter entsprechend an:

Ich habe mal wieder ein wenig geschimpft: „Die Verleger leisten einen unternehmerischen Offenbarungseid“

Wer schimpft, gibt seiner Wut mehr Raum als seinem Verstand und benutzt gern Superlative. Der Superlativ ist Ihre rhetorische Lieblingsfigur. „Die Verleger leisten einen unternehmerischen Offenbarungseid“, schreiben Sie – was für ein Satz! Geht es nicht eine Nummer kleiner? Mit Verlaub, lieber Mario Sixtus, Sie wissen nicht, wovon Sie reden. Was man auch an folgendem Absatz sieht:

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Der Siegeszug des Internets und seine Folgen für das Rundfunkrecht

Damals, als Fernsehlizenzen noch ihre
Berechtigung hatten. Lange ist es her.

In der neuen Ausgabe des medienpolitischen Magazins „promedia“ erscheint ein Interview, das Herausgeber und Chefredakteur Helmut Hartung mit mir geführt hat. Es dreht sich um die Frage, ob Bild.de eine Fernsehlizenz benötigt und welche Folgen die stürmischen Entwicklung des Internets für das Rundfunkrecht hat. Das Interview wird hier mit freundlicher Genehmigung von promedia wiedergegeben. Zur leichteren Auffindbarkeit sind die wichtigsten Aussagen rot markiert. Die Hervorhebungen stammen von mir.

Kritisch bewertet auch Hans Hege, Direktor der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die Zukunftsfähigkeit des gegenwärtigen Lizenzrechts. In derselben promedia-Ausgabe spricht er sich dafür aus, auf die Lizenzierung von Online-Videoangeboten und klassischen TV-Sendern künftig komplett zu verzichten. Andere Kontrollmechanismen sollten an die Stelle der bisherigen Regulierung treten. Hege: „Dass Medien grundsätzlich zulassungsfrei sind, ist im Pressebereich erkämpft worden, und sollte nun für alle Medien des Internetzeitalters gelten. So wenig besonders wertvolle Kapazitäten notwendig mit dem Rundfunk verbunden sind, ist es heute ein besonderer Einfluss auf die Meinung.“

Hier das Interview mit mir:

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Igel-Beitritt: DJV distanziert sich vom Landesverband Brandenburg

IGEL, die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, hat heute Mittag ihre Freude darüber zum Ausdruck gebracht, dass nun auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Brandenburg zum Kreis der Unterstützer zählt. Allerdings handelt es sich dabei um eine nicht abgestimmte Einzelaktion des notirisch abweichlerischen Landesverbands. Der Bundesverband distanziert sich von der Unterstützung der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht. Karl-Josef Döhring, Hauptgeschäftsführer des DJV, sagt:

„Der DJV-Brandenburg“ (zuletzt mit 349 Mitgliedern angegeben) vertritt eine Einzelmeinung und äußert sich unabhängig von der Haltung des DJV, der für etwa 38.000 Mitglieder steht.”

Schon seit einiger Zeit fällt der DJV Brandenburg dadurch auf, dass er von einigen Personen in Beschlag genommen wird und ohne demokratische Abstimmung Positionen bezieht. Bei Twitter ist der Verband für seine saftigen, grammatikalisch und orthografisch gewagten Tweets bekannt. Ein Beispiel:

Jeder kleine Furz verursacht einen Brennpunkt in der ARD, gibt es wirklich einen Brennpunkt schaltet keiner hin! http://bit.ly/ohC9XI

Der IGEL-Beitritt des Landesverbands ist damit ein Beitritt von zwei, drei Leuten, die mit ihrem Bundesverband über Kreuz liegen und nicht für ihn sprechen.

 

Das Suchmaschinenwunder Igel

Screenshot einer typischen Suche nach dem Stichwort „Leistungsschutzrecht“

Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) kann sich über ein Suchmaschinenwunder freuen. Wann immer man „Leistungsschutzrecht“ bei Google eingibt, landet IGEL auf dem ersten Platz der Suchergebnisliste gleich hinter Wikipedia. BDZV, der Bundesverband der Zeitungsverleger, hat ebenfalls ein großes Themenpaket zum Leistungsschutzrecht im Programm, landet aber stets weiter unten, bei meinen Experimenten meistens auf Platz 9. Yahoo und Bing erbringen fast dasselbe Ergebnis.

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Der Igel und seine Freunde

Auszug aus dem Unterstützerverzeichnis der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL). Google ist das einzige große Internet-Unternehmen auf der Liste

Aktualisiert iRights.info, das Portal für Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt, hat kürzlich eine Rede veröffentlicht, die Matthias Spielkamp Ende März bei einer Tagung des Internet-Branchenverbands Eco in Köln gehalten hat. Titel: „Leistungsschutzrechte schaden – auch den Verlagen“. Die Rede beginnt mit Jack Valenti, dem langjährigen Präsidenten der Motion Picture Association of America, um dann zu folgendem Kompliment überzuleiten:

Deutschland ist nicht Amerika. Wir haben hier keinen Jack Valenti. Wir haben nur Christoph Keese. Keese schreibt gut, ist eloquent, kann fehlerfrei „öffentliche Zugänglichmachung“ sagen und Technik-Kompetenz simulieren, indem er mit Begriffen wie Automated Content Access Protokoll, Netzkomplexität und Abwärtskompatibilität jongliert. In Deutschland reicht das offensichtlich aus, um die Herzen von Polit-Visionären wie Günter Krings und Bernd Neumann zu erobern.

Es folgt eine ausführliche Kritik des Leistungsschutzrechts, die hier nicht das Thema sein soll. Hingewiesen sei nur auf die Nähe vieler Leistungsschutzrechts-Kritiker zu Google. Die Suchmaschine ist das einzige Unternehmen von Rang, das auf der Unterstützerliste von IGEL erscheint, jener Initiative, in der auch Matthias Spielkamp sich schwungvoll engagiert. (Nachtrag 29. August 2011: Matthias Spielkamp hat in seinem Blog und mir gegenüber darauf hingewiesen, dass er sich „nie in der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht engagiert habe, weder schwungvoll noch schleppend“. Ferner beabsichtige er auch nicht, dies zu tun. Wer IGEL macht, lesen Sie weiter unten in diesem Beitrag. ) Art und Umfang der Unterstützung werden nicht offen gelegt.

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Piraten und Geistiges Eigentum

Nach meinem Hinweis auf die schwachbrüstige Begründung des Antrags zum Leistungsschutzrecht beim LiquidFeedback-System der Piratenpartei haben zahlreiche Parteimitglieder und -anhänger darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Beschluss bisher keine Aufnahme ins offizielle Programm gefunden habe. LiquidFeedback werde nur von einem geringen Prozentsatz der Mitglieder genutzt, hieß es, der Beschluss sei alt und ohnehin nicht bindend. Es gebe bisher keine offizielle Festlegung der Piraten gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Umso besser. Ich nehme das gern zur Kenntnis, auch wenn @Boomel kürzlich noch getwittert hatte:

Liebe Verlage/Medien/Presseagenturen, hier unser Statement! Bitte lasst ab vom #leistungsschutzrechthttp://bit.ly/asnWn1 #piraten+

Hinter dem Link steht nichts anders als die LiquidFeeback-Abstimmung. Aber geschenkt.

Bei den Piraten machen nach meinem Eindruck viele engagierte Leute mit, was ich erst einmal gut finde, auch wenn ich nicht verstehe, wie man eine Partei nach Gewaltverbrechern benennen kann, die am Horn von Afrika Geiseln nehmen und sich etwa im Fall der Maersk-Entführung lieber von Navy-Seals erschießen lassen, als die Gefangenen auf freien Fuß zu setzen. Aber vielleicht dachten die Polit-Piraten ja an Captain Sharky und fanden den Namen irgendwie knuffig.

In jedem Fall habe ich das offizielle Piraten-Programm zum geistigen Eigentum jetzt genau gelesen. Richtig, es steht dort nichts zum Leistungsschutzrecht. Dafür stellen sich viele andere Fragen. Die Positionen zum geistigen Eigentum sind zutiefst widersprüchlich. Falls ich etwas falsch verstanden habe, freue ich mich über Hinweise. Einstweilen aber scheint mir unbestreitbar, dass die Piraten den Interessen der Urheber massiv schaden wollen.

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Im Schnellgericht der Piraten

Abstimmung zum Leistungsschutzrecht
bei der Piraten-Partei

Wenig überraschend hat sich die Piraten-Partei dazu entschlossen, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage abzulehnen. Die Online-Abstimmung steht bei 485 Stimmen (93 Prozent) für die Annahme des Antrags zur Ablehnung des Rechts, nur 38 (7 Prozent) stimmten dagegen. Der Antrag ist damit angenommen.

Engagierte Bürger bilden sich eine informierte Meinung zu einem komplizierten Thema und beziehen dann Position? Das verspricht die Piraten-Partei, doch die Praxis sieht anders aus. In Wahrheit werden Reflexe auf äußerst dürftig vorbereitete Positionen abgefragt.

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Innere Sicherheit: Wohin Berlin nicht abgleiten darf

Gated Community in Plano / Texas nahe Dallas. In einer solchen Stadt möchte ich nicht leben. Foto: Dean Terry unter Creative Commons Lizenz (BY-NC-ND)

Am Wochenende wieder Autobrandstiftungen in Berlin. Die Polizeigewerkschaft schlägt den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras vor. Ob das praktikabel ist, kann ich nicht beurteilen. Mehr Streifen wären sicher auch schon gut. Was aber auf der Hand liegt, ist der rapide Wandel, den nahezu jede Großstadt der Welt durchläuft, wenn der Schutz des Eigentums von der Polizei nicht mehr gewährleistet wird. Es entstehen Bürgerwehren, Neighbourhood Watches und Gated Communities. Zu besichtigen zum Beispiel in New York, Los Angeles, Mexico City, Singapur, Cannes, Nizza oder Kapstadt. Die Sicherheit wird privatisiert, sobald der eingetretene oder befürchtete Schaden die Kosten der Privatisierung übersteigt. An den Zäunen der Häuser tauchen immer größere, einschüchternde Schilder der Wachdienste auf, Mauern und Hecken werden höher, Privatleute stellen Videokameras auf, Anwohner finanzieren gemeinsam Patrouillen, in letzter Konsequenz mauern sich ganze Viertel ein. In Cannes und Nizza, geplagt von massenhaftem Autodiebstahl, liegen viele Quartiers hinter vier Meter hohen, oben angespitzten Zäunen. Um sie zu betreten, muss man einen Code eintippen. Tagsüber gibt es andere Codes als abends und nachts, beim Hineinfahren andere als beim Herausfahren.

In einer solchen Stadt möchte ich nicht leben. Solche Städte sind unsozial. Die Wohlstandsgrenzen werden dort von Zäunen und privaten Wachdiensten markiert. Aus den Problemvierteln zieht sich die Polizei immer weiter zurück. Sicherheit gibt es nur noch für die, die es sich leisten können.

Damit das in Berlin nicht passiert, muss der öffentliche Raum für die Allgemeinheit verteidigt werden. Er bleibt auf Dauer nur öffentlich, wenn das Recht dort sichtbar vertreten wird.

 

Innere Sicherheit: Protokoll eines Autoaufbruchs in Berlin

Aktualisiert Mal ein ganz anderes Thema: Berlins innere Sicherheit. Die Stadt diskutiert über Totschläger in der U-Bahn, brennende Autos und immer mehr Autoaufbrüche. Auch ruhige Viertel sind hiervon mehr und mehr betroffen. In London, schockiert von den Gewaltexzessen, scheint sich eine Mehrheit für Zero-Tolerance-Politik ähnlich amerikanischer Großstädte herauszubilden. Wie läuft es in Berlin? Das Thema interessiert mich jetzt auch ganz persönlich, weil heute morgen gegen 9 Uhr – am hellen Tag – die B-Klasse meiner Frau vor unserer Haustür im ruhigen Südwesten aufgebrochen wurde: Scheibe eingeschlagen, Navigationssystem heraus gerissen. Im Haus alles voller Leute, die aber nicht schnell genug einschreiten konnten. Eine Sache weniger Minuten, eine schwere Straftat. Wie reagiert die Polizei?

Weil an diesem Beispiel wohl leider klar werden wird, dass in Berlin de facto Maximum-Tolerance-Politik herrscht, dokumentiere ich ab jetzt fortlaufend die Kontakte (vorwiegend meiner Frau) zu Polizei, Behörden und sonstigen Stellen.

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Leistungsschutzrecht: Anmerkung zur Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf Einladung des Bundesjustizministeriums eine Stellungnahme zur geplanten Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage veröffentlicht. Verfasst hat das Papier der Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz im Juli 2011. Das sechsseitige Papier nimmt eine eher skeptische Haltung ein und kommt zu folgender Schlussfolgerung:

Damit lässt sich zusammengefasst festhalten, dass ein grundsätzliches Bedürfnis besteht, qualitativ hochwertigen Journalismus auch weiterhin gegen zu missbilligende Übernahmen durch Dritte zu schützen. Allerdings scheint es zweifelhaft, ob die Schaffung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse ein geeignetes Instrument zur Erreichung dieses Ziels darstellt.

Obwohl das Papier soeben erst erschienen ist, berücksichtigt es nicht den gegenwärtigen Stand der Debatte. Es basiert auf einer veralteten ersten Konzeptskizze, die vor rund einem Jahr bekannt geworden war und schon damals den weiter fortgeschrittenen Stand der Diskussion zwischen Verlagen und Gewerkschaften nicht mehr treffend wiedergab. Ihren offiziellen Vorschlag haben die Verlagsverbände dem Bundesjustizministerium Anfang November 2010 mündlich vorgestellt. Dieser Vorschlag weicht erheblich von dem Papier ab, das der Ausschuss zur Grundlage seiner Stellungnahme gewählt hat. Der tatsächliche Verlagsvorschlag wäre mühelos zu erhalten gewesen, da ihn VDZ und BDZV auf ihren Webseiten ausführlich dargelegt haben. Auch dieser Blog enthält einen detaillierten Katalog von Fragen und Antworten, der den Verlagsvorschlag im Detail nachzeichnet.

Im Einzelnen ist zu dem Papier Folgendes in chronologischer Reihenfolge anzumerken:

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Interview mit Christie’s Chef Steven Murphy bei N-tv

 

Ein Verlags- und Musikmanager wird Chief Executive Officer bei Christie’s, einem der ältesten und traditionsreichsten Kunst-Auktionshäuser der Welt. Diese Nachricht erzeugte Aufsehen vor einem Jahr und rief in der Kunstwelt manche gehobene Augenbraue hervor. Was wollte Francois Pinault – Unternehmer, bedeutender Kunstsammler und seit 1998 Mehrheitseigentümer von Christie’s – mit dieser Berufung erreichen? Wie würde ein Medienmanager ein Kunsthaus führen können, ein Mann zwar, der belesen ist und privat Kunst sammelt, es aber nach eigenem Urteil nicht mit der Expertise der Christie’s-Fachleute aufnehmen kann? Für die Sendereihe „Chefsache“ bei N-tv – eine redaktionelle Kooperation mit der WELT – habe ich Murphy am Londoner Stammsitz der Firma in der King Street besucht, interviewt und porträtiert. Es ist Murphys erstes größeres Fernsehinterview seit Amtsantritt.

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Die Dummen, die Faulen, die Netten und die ganz normalen Menschen

Harald Staun hat sich auf der Medienseite der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ mit den jüngsten Quartalszahlen der New York Times vom 21. Juli 2011 auseinander gesetzt. Er hält die Zahlen für „ganz erstaunlich“. Überschrift und Vorspann lauten:

Die Dummen, die Faulen und die Netten: Die „New York Times“ hat endlich einen Weg gefunden. wie man im Internet Geld verdient: Mit treuen Lesern

Im Text heißt es dann über die Paywall, die Mitte März in Kanada und zu Beginn des zweiten Quartals weltweit eingeführt worden war:

Geradezu dilettantisch wirkte dabei, dass die neue Wand so einfach zu überwinden ist wie ein Gartenzaun – auch ohne zu bezahlen: Wer ein wenig an der Adresszeile herumfummelt, wird genauso zu den geschützten Texten vorgelassen wie all jene, die direkt von Facebook oder Twitter auf die Seiten geschickt werden. Bezahlen muss nur, wer dazu zu faul, zu dumm oder zu nett ist. Und alle, die die Zeitung auf einem iDings lesen wollen. (…) Es reicht, das scheint das laxe Mäuerchen der New York Times zu zeigen, das Geld von jenen zu nehmen, die ohne aufwendig produzierten Journalismus nicht leben wollen, und zwar ohne die zu vertreiben, die diese Abhängigkeit erst noch entwickeln müssen. Das klingt ein wenig nach dem Geschäftsmodell eines Drogendealers.

In der Tat ist es sehr einfach, die New York Times-Paywall zu umgehen. Und doch stimmt Harald Stauns These nicht. Weder ging die New York Times dilettantisch zu Werke, noch kaufen nur die Faulen, Dummen, Netten und Süchtigen ein Abonnement. Hinter dem Erfolg der New York Times steckt ein anderer Effekt, der den genaueren Blick lohnt.

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Ein neues Design von Erik Spiekermann und Marcus Scheller

Dieser Blog brauchte ein neues Design und heute ist es da: Erik Spiekermann und Marcus Scheller haben es eigens hierfür entworfen. So heißt das Theme auch „Presseschauder“. Vielen Dank den beiden für ihre Mühe und die erstklassige Gestaltung. Das Design passt besser zu diesem Blog als „Voidy“ von Niyaz, das ich am Anfang in Anlehnung an Daniel Schultz’ Blog „Presseschauer“ übernommen hatte. Die Seite wirkt jetzt aufgeräumter und eleganter, ist typografisch prägnanter und leichter zu navigieren. Kategorien sind über die Reiternavigation im Kopf zu erreichen, Stichworte stehen in der rechten Randspalte. Service-Funktionen wie Twitter und Feedburner sind jetzt oben im Header untergebracht. Meine Tweets erscheinen in der linken Randspalte. Blockzitate sind leichter lesbar geworden, Grund- und Auszeichnungsschrift ebenso. Auf Artikelebene entfallen die beiden Navigationsspalten, damit der Text breiter laufen kann und leichter lesbar ist. Neben den Artikeln erscheinen dort Stichworte und gelegentlich andere Randbemerkungen. Kann ich Erik Spiekermann und Marcus Scheller weiterempfehlen? Unbedingt! Schnell, zuverlässig, technisch versiert, typografisch stilprägend – eine Wonne.

 

Fragen und Antworten zum Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird derzeit intensiv diskutiert. Doch wozu soll es eigentlich gut sein? Wichtige Fragen und dazu gehörige Antworten der Verlage sind in der folgenden Sammlung zusammen gefasst. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie wird ständig erweitert. Weitergehende Fragen können gern in der Kommentarfunktion gestellt werden. Sie werden beantwortet und in die Sammlung aufgenommen.

Die Antworten stammen von unterschiedlichen Autoren oder Verbänden. Alle haben ihre Genehmigung für die Veröffentlichung in diesem Blog erteilt. Eine Liste der Autoren, Verbände und Kürzel steht unter dem Artikel. Viele Antworten sind bereits an anderer Stelle veröffentlicht worden.

Fragen, die in der Kommentarfunktion gestellt werden, können mit oder ohne Namen des Fragestellers in der Sammlung erscheinen. Bitte kurz angeben, wie dies gewünscht wird. (Dieser Artikel ist bereits früher erschienen und wird aus technischen Gründen im Zuge einer Designumstellung neu gepostet.)

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Zum Beitrag des ARD-Magazins Kontraste über die Verlagsklage


Foto: ARD / RBB

Es verlangt Mut, als Journalist über das eigene Haus zu berichten und dabei auch Kritikern angemessenen Raum zur Stellungnahme zu geben. Das Magazin „Kontraste“ vom RBB hat diesen Mut heute Abend im Ersten bewiesen. Acht Verlage, darunter mein Arbeitgeber, klagen gegen ARD und NDR, weil die „Tagesschau“-App eine elektronische Zeitung ist und Grenzen, die der Rundfunkstaatsvertrag setzt, deutlich überschreitet. Schon deswegen bin ich befangen, auch weil ich im Film selber vorkomme. Gespannt habe ich auf die Ausstrahlung gewartet, um zu sehen, wie die „Kontraste“-Redaktion mit diesem schwierigen Thema umgeht. Der Redaktion muss ich ein Kompliment machen: Sie hat versucht, dem Publikum die komplizierte Materie zu erklären, und sie hat die ARD-Kritiker fair behandelt. Aufgezeichnet hat das Team geschätzte 20 Minuten Interview mit mir, aber es hat die kurzen Ausschnitte dann in einen sinnvollen Kontext gestellt, nicht aus dem Zusammenhang gerissen und nicht aus dem Off konterkariert. „Zapp“, das Medienmagazin des NDR, hätte vermutlich eine Polemik aus dem Stück gemacht, „Kontraste“ hingegen hat Information geliefert. Die Autoren des Beitrags steckten tief im Thema und stellten beim Interview kluge Fragen (die im Beitrag nicht zu sehen waren). Moderatorin Astrid Frohloff, eine der besten ihres Fachs, hat die Pein der Redaktion bei der Wahl des Themas in der Anmoderation thematisiert und damit auch potentiellen Kritikern im eigenen Hause vorauseilend entgegengehalten, dass „Kontraste“ nicht dafür da ist, PR für die ARD zu machen.

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Wozu soll das Leistungsschutzrecht eigentlich gut sein?

In diesem Blog gibt es eine neue Seite. Sie ist dem Leistungsschutzrecht gewidmet und enthält eine ausführliche, offene Sammlung von Fragen und Antworten zum viel diskutierten Leistungsschutzrecht. In öffentlichen Debatten habe ich mir notiert, welche Fragen am häufigsten gestellt werden – sie sind hier aufgenommen. Die Antworten stammen überwiegend nicht aus meiner Feder, sondern von Verbänden und Juristen, geschrieben im Bemühen um Leserlichkeit und Verständlichkeit. Zu diesem Thema gibt es fraglos noch viel mehr Fragen. Deswegen ist die Sammlung bewusst offen angelegt. Sie wird im Laufe der Zeit ergänzt. Wer weitere Fragen stellen möchte, ist dazu eingeladen. Einfach als Kommentar abschicken – ich bemühe mich dann, Antworten dazu schnell ins Netz zu stellen.

Zur Fragensammlung geht es hier entlang

 

Lieber Mario Sixtus

zu Ihrem Brief gern eine Antwort.

Ob wir nur selten einer Meinung sind, kann ich nicht beurteilen. Das Leistungsschutzrecht ist jedenfalls keine Zwangsabgabe auf Internet-Nutzung. Verlage haben mit ihren Angeboten im Internet auch nicht durch die Bank versagt, ebenso wenig fordern sie ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie ermuntern die ARD zum Einhalten des Staatsvertrags, mehr nicht. Eine Generalschuld an irgendetwas weisen die Verlage den Öffentlich-Rechtlichen nicht zu. In den USA stirbt auch nicht eine Zeitung nach der anderen, viele Nachrichten-Angebote im Web schlagen sich dort gut. Verlage treten für faire Rahmenbedingungen ein: Schutz geistigen Eigentums und Respekt vor der gesetzlichen Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Medien. Das ist nicht zuviel verlangt.

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Warum Bild.de kein Piratensender ist



Foto: Mario Sixtus Hier dargestellt nach der Creative Commons Lizenz, ordentlich verlinkt auf Flickr, vom Urheber reklamiert, vom Blogbetreiber per Spende an Creative Commons honoriert und in den Kommentaren ausführlich diskutiert. Das Bild zeigt Markus Hündgen alias Videopunk

Markus Hündgen, auch bekannt als @Videopunk, hat in seinem ZDF-Blog den Verdacht nahegelegt, bei Bild.de könne es sich um einen einen Piratensender handeln, weil die Seite keine Fernsehlizenz besitze, obwohl sie diese wegen ihres gelegentlichen Live-Streamings doch benötige. Hier sein Beitrag, der thematisch mit YouTube beginnt, den Spiegel touchiert und dann bei Springer landet. Ich nehme mir die Freiheit, seinen Text hier einfach einmal komplett einzukopieren, denn auch Markus Hündgen ist ein Kritiker des Leistungsschutzrechts und hat gegen die kostenlose Vollübernahme sicherlich nichts einzuwenden. Im Netz soll ja Freiheit herrschen:

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Schwarzer Freitag

Jakob Augstein, Herausgeber des „Freitag“, hat auf seiner Seite über die Klage gegen die Tagesschau-App und über die Verleger-Initiative für ein Leistungsschutzrecht geschrieben. Titel: „Das Panik-Orchester. Die Zeitungsverlage kämpfen gegen Blogger und öffentlich-rechtliche TV-Sender. Es geht ihnen um die Privatisierung des Internets.“ Augstein schreibt schwungvoll und gut, allerdings im Laufe eines Monats über viele unterschiedliche Themen und offenbar unter Zeitdruck. Ihm bleibt wenig Zeit für Recherche. Deswegen haben sich zahlreiche Sach- und Fachfehler in seinen Beitrag eingeschlichen. Hier eine Auswahl:

  1. Die Zeitungsverlage kämpfen nicht gegen Blogger. Sie haben dem Gesetzgeber offiziell vorgeschlagen, dass das Leistungsschutzrecht auch für Blogger gelten solle. Weil Blogger oft Autor und Verlag in in einer Person sind, wären sie als Autor durch das Urheberrecht und als Verlag durch das Leistungsschutzrecht geschützt, falls der Gesetzgeber diesem Vorschlag folgt.

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Die Tagesschau als elektronische Zeitung

von Christoph Keese

Bei der ARD-Intendantentagung in Würzburg hat Vorsitzende Monika Piel die Tagesschau-App erneut gegen die Kritik der Verlage verteidigt. „Das Angebot ist definitiv nicht presseähnlich, sondern programm- und sendungsbegleitend“, zitierte der Nachrichtendienst Frau Piel am 28. Juni 2011. Man habe die Tagesschau-App dem Drei-Stufen-Text unterzogen, den sie bestanden habe. „Die App liefert auf einen Knopfdruck nur das, was ohnehin auf Tagesschau.de steht“, sagte Piel. Dies sei kein Presseererzeugnis, sondern vor allem Video- und Audiomaterial. „Dies ist unsere Kernkompetenz.“

Monika Piel ist eine hoch geschätzte Intendantin, die beim WDR und in der ARD ausgezeichnete Arbeit leistet. Auch im Verhältnis mit den Verlagen setzte sie sich immer für Ausgleich und gegenseitiges Verständnis ein. Sie gehörte stets zu jenen, die den Dialog pflegen und ein offenes Ohr für gute Argumente haben. Das gilt für die Vergangenheit und wird zweifellos auch in der Zukunft so sein. Dennoch sollte die zentrale Aussage, die sie in Würzburg gemacht hat, einem kritischen Vergleich mit der journalistischen Wirklichkeit bei Tagesschau.de unterzogen werden. Denn Tagesschau.de liefert weitaus mehr als Videos- und Audiomaterial. Es ist eine fast vollwertige elektronische Zeitung.

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Warum Verlage gegen die ARD klagen

(Aktualisierte Fassung. Es sind einige neue Fragen und Kritikpunkte aufgenommen worden. Sie sind blau markiert.)

Die Klage von acht Verlagen, darunter die Axel Springer AG, gegen ARD und NDR hat für erhebliches Aufsehen gesorgt. Neben Sympathie für das Vorgehen sind bei Twitter und in Blogs viele Fragen und kritische Anmerkungen erschienen, auf die ich eingehen möchte.

Vorab sei angemerkt: Ich bin in dieser Sache befangen, da mein Arbeitgeber klagt, ich diese Klage für richtig und unvermeidbar halte sowie selbst an der Vorbereitung beteiligt war. Trotzdem (oder vielleicht gerade deswegen) glaube ich, dass es auf die meisten kritischen Anmerkungen überzeugende Antworten gibt. Nicht zuletzt deshalb, weil wir uns die Klage nicht leicht gemacht, sondern wir uns viele dieser kritischen Fragen vorher selbst gestellt haben. Am Ende haben wir uns für die Klage entschieden, weil wir keine andere Möglichkeit mehr gesehen haben, das legitime Interesse der freien Presse gegen die ungehemmte Expansion der öffentlichen Sender zu verteidigen. Die Klage ist nicht das Arbeitsergebnis verzweifelter und klagewütiger Verleger, die Schutz vor dem rauen Markt suchen. Sondern sie ist ein letztes, keineswegs wünschenswertes Mittel in einer langen medienpolitischen Auseinandersetzung. Viel lieber wäre es uns gewesen, eine gütliche Einigung mit der ARD oder der Politik zu erreichen. Dies war trotz aller Bemühungen jedoch nicht möglich. Daher blieb nichts anderes übrig als die Ultima Ratio.

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Facebook misst mit zweierlei Maß

Angeblich bis zu hundert Milliarden Dollar möchte Facebook an der Börse erlösen. Ein erheblicher Teil dieses Werts entsteht dadurch, dass Millionen Nutzer oft auf die Seite kommen und dort rege mit ihren Freunden kommunizieren. Je interessanter dieser Austausch, desto öfter kommen sie und desto wertvoller Facebook. Was aber macht den Dialog mit Freunden interessant? Es sind nicht nur die persönlichen Erlebnisse und selbst gemachten Fotos. Erhebliche Bedeutung hat die Arbeit von Dritten. Kaum ein Facebook-Nutzer, der nicht gern Videos, Fotos und Artikel von anderen auf seine Pinnwand stellt, oft von professionellen Kreativen. Damit wird zuweilen das Urheberrecht gebrochen, wie die „Welt am Sonntag“ in ihrer heutigen Ausgabe schreibt:

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ARD und ZDF brauchen keinen neuen Jugendkanal. Eine Antwort auf Peter Boudgoust

Der kluge und allseits geschätzte Peter Boudgoust ist zum Intendanten des Südwestrundfunks (SWR) wiedergewählt worden. Dazu herzlichen Glückwunsch. Gleich nach der Wahl gab er wichtige Ziele seiner zweiten Amtszeit kund. Dafür gebührt ihm Respekt. Jeder weiß nun, woran er ist. Neben manchem Notwendigen kündigte Boudgoust auch an, sich für einen neuen Jugendsender von ARD und ZDF einzusetzen. An dieser Stelle sollten Politik, Gebührenzahler und Öffentlichkeit dem Intendanten jedoch entgegen treten. Für einen weiteren öffentlich-rechtlichen Fernsehsender gibt es keinen Bedarf. Der ungezügelten Expansion von ARD und ZDF sollte endlich Einhalt geboten werden.

Schon heute sind die Öffentlich-Rechtlichen veritable Medienkonzerne, die ihre privaten Konkurrenten nach Umsatz, Mitarbeiterzahl und Produktionsvolumen in den Schatten stellen. Im Jahr 2010 kam die ARD laut jüngstem Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf rund 6,2 Milliarden Euro Umsatz und ist damit mehr als doppelt so groß wie etwa die Axel Springer AG oder Gruner+Jahr. Das ZDF setzte 2,06 Milliarden Euro um. Rechnet man das DeutschlandRadio mit 209,4 Millionen hinzu, kommen die Öffentlich-Rechtlichen insgesamt auf 8,5 Milliarden Euro Umsatz. Kein privates Unternehmen macht allein im Inland mit Medien so viel Umsatz wie die öffentlich-rechtlichen Sender.

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Der Unterhaltungsdampfer ARD

(Dieser Artikel bezieht sich nicht auf meinen Dialog mit Daniel Schultz. Wer diesen sucht, bitte weiter nach unten rollen.)

Wofür geben ARD und ZDF ihr Geld aus? Deutschland hat das opulenteste öffentlich-rechtliche Fernsehen der Welt, und die preußischste Behörde, die darüber wacht. Dies ist die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“, kurz KEF genannt. Das Verfahren, mit dem ARD und ZDF an ihr Geld kommen, gleicht dem eines Militärbeschaffungsamtes. Zuerst verkündet die Politik per Rundfunkstaatsvertrag, welche Aufgaben die Öffentlich-Rechtlichen erledigen sollen, dann melden die Anstalten ihren „Bedarf“ bei der KEF an. Diese prüft, streicht ein wenig, gibt den Bedarf frei, teilt die Summe durch die Zahl der Gebührenzahler und errechnet daraus die Rundfunk- und Fernsehgebühren, die jedermann zu zahlen hat.

Ob ein Auftrag – also zum Beispiel ein neuer Sender oder das Wegschnappen der Champions-League-Rechte von den Privaten – sinnvoll ist, prüft die KEF nicht. Sie darf es nicht prüfen. Über Sinn und Unsinn von Aufträgen entscheidet allein die Politik. Für die KEF geht es nur darum, das manchmal Sinnvolle und oft genug Sinnlose korrekt nachzurechnen und dann abzustempeln.

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Neue Post von Daniel Schultz

20. Mai 2011 um 13:46 Uhr

Sehr geehrter Herr Keese,

nach wie vor warte ich auf die Übermittlung der Tonaufnahme unseres Gesprächs. Da Sie offenbar auf Miturheberschaft pochen, möchte ich Sie auf § 8 (2) UrhG hinweisen.

„Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern.“

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

Zitat Ende. Interview ist veröffentlicht, siehe unten

 

Antwort auf einen offenen Brief

Hallo Herr Schultz,

danke für Ihren offenen Brief auf Ihrem Blog „Presseschauer“ (www.presseschauer.de). Ich antworte gern, denn die Debatte, die wir aus unterschiedlichen Richtungen führen, ist wichtig für den Erfolg von Journalismus im Netz. Geld ist nicht alles, aber ich denke, wir sind uns einig: Ohne funktionierende wirtschaftliche Ökosysteme, die Journalisten im Netz ein Auskommen ermöglichen, sind Qualität und Vielfalt in Gefahr.

Dass Sie Ihr Lob auf „The European“ ernster und weniger ironischer meinten, als ich zunächst dachte, freut mich. Dann können wir ja umso besser über die Sache diskutieren.

Sie sprechen die neusten Quartalszahlen der Axel Springer AG an und schreiben, die guten Ergebnisse seien ein weiteres Indiz dafür, dass es eines Leistungsschutzrechts nicht bedürfe. Hier muss ich Ihnen widersprechen.

„Insofern ist die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht immer noch nicht nachvollziehbar“

heißt es wörtlich in Ihrem Text. Dann zitieren Sie Heise Online:

„Die Schwäche im deutschen Zeitungsmarkt wurde mit einem kräftigen Wachstum im digitalen und internationalen Geschäfts mehr als wettgemacht.“

Steckt hier wirklich ein Widerspruch, wie Sie ihn aufzeigen? Nein, das tut er nicht.

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“Geistiges Eigentum muss geschützt und entgolten werden”

Daniel Schultz: Wie hoch waren die Spenden der Axel Springer AG für die Wikipedia im letzten Jahr?

Christoph Keese: Wir haben nichts für Wikipedia gespendet. Wie viel haben Sie gespendet?

Schultz: Ich habe zehn Euro gespendet.

Keese: Warum?

Schultz: Weil ich das Projekt gut finde und unterstützen möchte.

Keese: Ohne Frage, das ist ein gutes Projekt, aber unser Schwerpunkt liegt auf Journalismus.

Schultz: Können Sie sich an die Geschichte in der Bildzeitung „Müssen wir uns diesen Namen merken?“ erinnern? Sie, beziehungsweise jemand aus Ihrem Unternehmen, haben an der Stelle Inhalte der Wikipedia verwendet und nicht darauf verlinkt beziehungsweise diese beseitigt.

Keese: Sie meinen den vollständigen Namen Karl-Theodor zu Guttenbergs? Der ist auch ohne Wikipedia bekannt.

Schultz: Wie geht man damit um, wenn man eigentlich lizenzfreie Inhalte verwendet, ob das Projekt oder die Autoren einen Benefit davon haben?

Keese: Wir zahlen für alles Honorare, was rechtlich geschützt ist. Falls wir dabei etwas übersehen, honorieren wir nach. Geistiges Eigentum muss geschützt und entgolten werden.

Schultz: Sie erwähnten Lizenzverträge im Bereich der Informationstechnologie als Vorbild für Lizenzmodelle bei Verlagen. Dort sind unter anderem Gewährleistungspflichten und Servicelevel-Agreements zur Qualitätssicherung üblich. Angenommen, der von Ihnen ins Feld geführte Banker vertraut auf eine Information des lizenzierten Qualitätsjournalismus, die sich als falsch herausstellt. Ist dann eine Entschädigung des Kunden durch die Verlage bei mangelhafter Produktqualität vorgesehen?

Keese: Journalismus ist keine Software. Ihr Vergleich hinkt.

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Ein mysteriöses Interview

Daniel Schultz, Herausgeber des Blogs „Presseschauer“, mahnt die Herausgabe einer Interview-Mitschrift an. Es handelt sich um ein Gespräch zwischen Schultz und Christoph Keese, das im Spätsommer 2010 in Berlin geführt worden war. Ursprünglich als Beitrag für „Zeit Online“ geplant, kam es dort nicht zur Veröffentlichung, da Redakteur Kai Biermann den Gesprächstermin nicht hatte wahrnehmen können. Schultz und Keese führten die Debatte allein. Da das Bandgerät des Bloggers streikte, nahm Keese das Gespräch auf. Nach getaner Arbeit bat Schultz Keese, die Abschrift des Gesprächs zu erstellen und mahnte diese schon bald mit zunehmender Hartnäckigkeit und ständigen Mails und Telefonaten an. Bald äußerte er öffentlich den Verdacht, Keese halte das Gespräch absichtlich unter Verschluss, um den angeblichen Punktsieg seines Widerparts zu verbergen. Den wahren Grund ließ Schultz nicht gelten: Das Gespräch war recht ungeordnet geführt worden und verlangte stundenlange Redigierarbeit. Da Schultz aber insistiert, hier nun eine geringfügig gekürzte und redigierte Abschrift des Interviews.