Gastbeitrag: Gutachten zum Leistungsschutzrecht von Robert Heine

Seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage findet eine lebhafte Debatte statt. Wird Sprache monopolisiert? Steht eine Abmahnwelle bevor? Müssen Blogger bezahlen? Werden Tweets, Facebook-Posts und Linksammlungen kostenpflichtig? Auf diese und andere Fragen antwortet dieses Gutachten des Rechtsanwalts und Urheberrechts-Experten Dr. Robert Heine (LL.M) aus der Kanzlei Raue LLP in Berlin, die VDZ und BDZV bei urheberrechtlichen Fragen berät und das Thema Leistungsschutzrecht seit Jahren betreut. Sein Gutachten erscheint hier nicht exklusiv, sondern wird dokumentiert. Es ist sehr lesenswert und widerspricht sachkundig vielen falschen Darstellungen, die in den vergangenen Tagen die Runde gemacht haben.

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Keine Abmahnwellen, faire Preise! Wie das Leistungsschutzrecht genutzt werden sollte

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sollte von Verlagen und Bloggern verantwortungsvoll genutzt werden. Dazu gehört, dass die Rechte schnell und unkompliziert geklärt werden können, dass harmlose Nutzer weder kriminalisiert noch mit Abmahnwellen überzogen werden und dass es attraktive Preise gibt. Hier einige Vorschläge zu Grundsätzen der Verwertung:

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Vier Gründe, warum Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten sollten

Der Gesetzentwurf des Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist in Blogs und Tweets heute lebhaft diskutiert worden. Es überwiegt die Kritik. Das neue Recht werde Bloggern schaden, die Meinungsvielfalt beschränken und das Netz zerstören, heißt es. Unklarheit der Gewerbedefinition führe zu Rechtsunsicherheit, Abmahnwellen und Prozesslawinen. Doch die Sorgen sind übertrieben. In Wahrheit müssen Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten, sondern können sogar von ihm profitieren. Hier vier gute Gründe:

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Koalitionsgipfel: Kabinett beschließt Leistungsschutzrecht vor Sommerpause

Der Koalitionsgipfel – bestehend aus den Vorsitzenden von CDU, CSU und FDP – hat am Montag beschlossen und verkündet, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Per Pressemitteilung teilte das Presse- und Informationsamts der Bundesregierung folgenden Wortlaut mit: „Die Vorsitzenden der die Koalition tragenden Parteien, Bundeskanzlerin Angela Merkel, der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, haben bei ihrem heutigen Spitzentreffen eine breite Palette von Themen in guter und konstruktiver Atmosphäre besprochen: (…) 4. Die Parteivorsitzenden haben vereinbart, dass das Bundeskabinett das Leistungsschutzrecht für Presseverlage noch vor der Sommerpause beschließt.“ Ein Textentwurf wurde am Montag nicht vorgestellt.

 

Wenn das Herz voll ist: Googles Twitter-Freude über Heribert Prantls Artikel

Das Schöne an Twitter ist, dass man auf den ersten Blick erkennt, wer etwas mag und wer nicht: Empfohlen wird meist nur, was gefällt. Beim Artikel von Heribert Prantl über das Leistungsschutzrecht muss die Freude bei Google groß gewesen sein: Per Twitter-Feuerwerk schickte Google das Werk am Samstag auf die Reise. Das kann nicht verwundern: Google möchte so lange wie möglich nichts für seine Inhalte bezahlen. Da kam der kritische Beitrag wie gerufen. Googles Umsatz in Deutschland dürfte knapp drei Milliarden Euro betragen, der Gewinn knapp zwei Milliarden (grob geschätzte Zahlen, da keine Daten zu Deutschland veröffentlicht werden). Es gibt also viel zu verteidigen. Hier eine Sammlung der Google-Promotion-Tweets:

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Eine Antwort auf Heribert Prantls Kritik am Leistungsschutzrecht

Autor Heribert Prantl hat am Samstag auf der Medienseite der Süddeutschen Zeitung einen längeren Beitrag über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage veröffentlicht. Er kommt dabei zu dem Schluss, dass normales Urheberrecht zur Gestaltung der digitalen Zukunft ausreiche und ein Leistungsschutzrecht überflüssig sei. Hier eine Antwort auf seine Argumente, die leider teilweise auf falschen Fakten beruhen:

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Könnten die Piraten bitte endlich einmal konkret werden?

Die Piratenpartei ist schnell beim Veröffentlichen neuer Grundsatzpapiere zum Urheberrecht, aber nach wie vor schwach beim Ausarbeiten ihrer Forderungen. Statt klarer wird dadurch immer unklarer, was genau sie eigentlich will. Gestern stellte die Partei wieder ein neues Papier ins Netz, nur fünf Wochen nach dem letzten Grundsatzpapier vom 15. April. Erst am Wochenende hatte Urheberrechts-Sprecher Bruno Kramm in der FAZ nach einer neuen gesetzlichen Schranke für Filesharing gerufen. Nachfragen, was er genau er damit meint, hat Kramm bis jetzt nicht beantwortet. Dafür wiederholt das neue Papier wieder die alte Forderung in leicht geänderter Formulierung – wiederum nur oberflächlich, wieder ohne Details. Langsam wird es anstrengend, sich in die Programmatik dieser Partei einzuarbeiten, die bisher jeder genaueren Festlegung aus dem Wege geht. Eine kurze Leidensgeschichte:

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Dokumentiert: Stellungnahme der EU-Kommission zum Fall Google

Joaquín Almunia, für Wettbewerb zuständiger Kommissar der Europäischen Union, hat sich heute zum Fall Google geäußert und das Unternehmen aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie es sein wettbewerbsschädliches Verhalten ändern kann. Ausdrücklich geht Almunia auf die Selbstbevorzugung eigener Produkte in den Suchergebnislisten ein. Auch kritisiert er das Kopieren von Inhalten der Wettbewerber. Beide Verhaltensweisen kritisieren die deutschen Verlage seit Jahren und haben sie zum Gegenstand von Kartellbeschwerden bei der EU-Kommission gemacht. Dokumentiert ist hier die englischsprachige Stellungnahme Almunias. Sie enthält vier Einwände gegen Google und beschreibt den weiteren Fortgang des Verfahren:

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Die besten Projekte des TechCrunch Hackathon New York

Live-Ticker: Im Augenblick läuft der TechCrunch Hackathon in New York. Programmierer hatten 24 Stunden Zeit, um Projekte zu entwerfen und zu programmieren. Heute haben sie jeweils 60 Sekunden, um ihre Projekte live auf der Bühne vorzuführen. Hier die interessantesten Hacks. Eine Warnung vorweg: Die New Yorker Projekte sind bisher weitaus weniger originell ist als beim Hackathon in San Francisco.

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Sehr geehrter Bruno Kramm,

in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreiben Sie einen offenen Brief an Frank Schirrmacher und legen darin die Position der Piraten zum Urheberrecht dar. Sie bemängeln die falsche Wiedergabe von Piraten-Positionen in den Medien und beschreiben, worum es Ihnen wirklich geht: die Einführung einer neuen Schranke des Urheberrechts für nichtkommerzielles Filesharing und die Begrenzung von Schutzfristen. Ich habe Ihren Brief mit Interesse gelesen und möchte dazu Nachfragen stellen, denn so wie ich es verstehe, fordern Sie mit der Filesharing-Schranke implizit eine neue Vergütung für Urheber, zu erheben durch Verwertungsgesellschaften. Ist das wirklich gemeint?

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Google rechtfertigt manipulierte Suchergebnisse durch Recht auf freie Rede

In den USA und Europa laufen Ermittlungsverfahren der Kartellbehörden gegen Google wegen der Verzerrung von Suchergebnissen durch die systematische Bevorzugung eigener Produkte. Dieser Blog hatte mehrfach darüber berichtet. Nun hat Google eine neue Verteidigungslinie eröffnet. Eine Studie, die von Google in Auftrag gegeben wurde, behauptet, dass die Selbstbevorzugung durch den ersten Zusatz zur amerikanischen Verfassung – also das Recht auf freie Rede – gedeckt sei. Danach genössen Suchmaschinen das verfassungsmäßige Recht, Suchergebnisse in jeder beliebigen Reihenfolge anzuzeigen. Die Forderung nach fairer Suche, die viele Marktteilnehmer an Google richten, laufe auf Beschneidung der Redefreiheit heraus, sagt die Studie. Das Papier wurde der US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) zugestellt.

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YouTube und seine systematische Bevorzugung des Anti-Acta-Videos

Das berüchtigte Propaganda-Video „Was ist Acta“ mit seiner absurdesten Szene: Acta verbietet angeblich das Weitererzählen von Kochrezepten.
Bild: Anonymous / YouTube

Vor den geplanten Anti-Acta-Demonstrationen am 9. Juni fährt die Szene ihre Informationskampagne hoch. Eine wichtige Rolle spielt dabei wiederum das umstrittene Video „Was ist Acta“. YouTube als einer der Hauptprofiteure schwacher Urheberrechte leistet dabei Schützenhilfe: Die Suchfunktion bevorzugt das Propaganda-Video und benachteiligt den Gegenfilm „Was ist Acta nicht“. Hier der Beleg mit Screenshots:

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Brauchen wir ein Leistungsschutzrecht?

Die Debattenplattform Debatare hatte mich vor Monaten zu einem Gastbeitrag eingeladen. Entweder habe ich das Thema falsch verstanden, oder die Überschrift auf der Seite gibt das mir gestellte Thema nicht genau wieder – auf jeden Fall besteht jetzt eine Textschere. Till Kreutzer, der das Contra geschrieben hat, und ich reden aneinander vorbei. Ich habe Debatare einen neuen Text geschickt. Ob man ihn verwendet, weiß ich noch nicht. Hier der neue Text, zusammen mit der alten Fassung:

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So viel Wirbel um so wenig: Das neue Anti-Acta-Flugblatt

Aufmacherseite des neuen Anti-Acta-Flugblatts.
Bild: Digitale Gesellschaft

Seit Anbeginn krankt die Anta-Acta-Bewegung daran, dass sie nicht genau erklären kann, was sie an dem Handelsabkommen eigentlich stört. Wieder einmal deutlich wird das an dem neuen Flugblatt, das Aktivist Markus Beckedahl heute auf der Internetkonferenz Re:Publica in Berlin vorstellte. Oben abgebildet ist die Titelseite. Die provokant gemeinte Leitfrage ist leicht zu beantworten: „Wenn Acta harmlos ist und nichts ändert, warum wollt Ihr es dann unbedingt beschließen?“ – „Ganz einfach: Weil wir geltende europäische Standards in Länder exportieren wollen, die mit uns konkurrieren, und weil diese Länder zum Glück bereit sind, das mitzumachen. Der Coup könnte auch gelingen, wenn wir Europäer das für uns günstige Abkommen nicht selber stoppen.“ Auch die anderen Argumente des Flugblatts sind reichlich dürftig. Hier ein kleiner Faktencheck:

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Selbstverleger und Schreckensmänner bei der Re:Publica in Berlin

Heute hat die Internetmesse Re:Publica begonnen. Sie ist wegen der großen Nachfrage umgezogen und findet jetzt in der Station, einem ehemaligen Postbahnhof am Berliner Gleisdreieck statt. Leider konnte ich mir heute nur zwei Diskussionen anhören, die aber haben sich gelohnt. Es ging um die Fragen: Lohnt sich elektronischer Selbstverlag? Antwort: Ja, als Investition in die Zukunft, aber leben kann man davon noch nicht. Und: Ist Anonymous legitimer Protest oder purer Vandalismus? Antwort: Unentschieden – die Szene durchlebt ihre Gewalt-Diskussion. Eine kurze Zusammenfassung der beiden Podien:

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Krimi-Autoren starten Kampagne gegen Kulturfledderer und Seelenräuber

Über die Aktion „Ja zum Urheberrecht“ der Krimi-Autoren hatte dieser Blog schon berichtet. Nun haben Angela Eßer, Nina George und ihre Mitstreiter der Vereinigung „Das Syndikat“ eine Anzeigenkampagne gegen die Aushöhlung des Urheberrechts gestartet. Anlässlich des Welttags des Geistigen Eigentums stellten sie die Motive vor, bei denen passend zum Krimi-Genre schön viel Blut fließt. Ein Bild sehen Sie oben, die anderen stehen samt eines sehenswerten Making-of-Videos auf der Website der Aktion. Man sieht: Nicht nur die Enteigner können phantasievoll auf ihre Anliegen aufmerksam machen, auch die Urheber haben Ideen.

 

Amerikanische Kartellbehörde FTC rüstet im Fall Google auf

Nachrichtlich kurz zur Kenntnis: Die amerikanische Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) hat eine externe Juristin auf den Google-Fall angesetzt. Dies gab FTC-Vorsitzender Jon Leibowitz am Donnerstag auf einer Veranstaltung mit Journalisten im Silicon Valley bekannt. Die Behörde ermittelt gegen Google wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverstöße, hat sich aber noch nicht entschieden, ob ein formelles Gerichtsverfahren angestrengt wird. Anders als in der Europäischen Union kann die Kartellbehörde keine eigenen Sanktionen aussprechen, sondern muss ihrerseits Klage vor einem ordentlichen Gericht erheben. Die Bestellung eines externen Ermittlers ist höchst ungewöhnlich und findet zum ersten Mal seit Jahren statt. Als Grund für diesen besonderen Schritt nannte Leibowitz „die hohe Bedeutung des Falls“. Betraut mit dem Mandat wurde Beth Wilkinson von der Kanzlei Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison. Sie nimmt ihre Tätigkeit am Montag auf. Bekannt ist Beth Wilkinson als profilierte Klägerin vor Gericht („Litigator“); sie ist Partnerin des Litigation Department ihrer Sozietät. (mit Reuters)

PS: Wie jetzt bekannt wurde, hat in Europa nun auch der Reisedienstleister Odigeo Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Google bestätigte das in einer Mitteilung an seine Investoren. Odigeo besitzt die Service-Angebote Opodo, eDreams, GOvoyages und Travellink. Der EU-Kommission liegen mittlerweile über ein Dutzend Kartellbeschwerden gegen Google vor – zunehmend auch aus dem Reisesektor, da Google seine eigenen Reise-Produkte in gewohnter Weise systematisch in den Suchergebnislisten bevorzugt.

 

Was ist das Leistungsschutzrecht?

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Was ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage? Wem nützt und wem schadet es? In welchem Zusammenhang steht es mit dem Recht der Urheber? Hier ein kurzes Video zum Thema, das die Verlegerverbände BDZV und VDZ gestern zum Welttag des Urheberrechts ins Netz gestellt haben.

 

Was wäre, wenn Julia Schramm Vorsitzende der Piraten würde?

Piratin Julia Schramm, Kandidatin für den Bundesvorsitz. Foto: Insi Dex. Zur Nutzung freigeben von Julia Schramm

Heute ist der Welttag des Geistigen Eigentums. Grund genug, Julia Schramm sprechen zu lassen, die am Samstag Bundesvorsitzende der Piratenpartei werden möchte. Laut der jüngsten Erklärung zum Urheberrecht streben die Piraten einen fairen Ausgleich zwischen Nutzern und Urhebern an. Was meint die Vorsitzende in spe dazu? Den Urhebern kann es am Tag des Urheberrechts nur schwindelig dabei werden.

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Theodor Adorno und der Shitstorm

Im Mai 1959 hat Theodor Adorno auf dem Deutschen Soziologentag eine „Theorie der Halbbildung“ entwickelt. Wenig später erschien sie in der Zeitschrift „Der Monat“. Kürzlich ist mir das Suhrkamp-Bändchen wieder in die Hände gefallen. Der Text ist vor dem Hintergrund der Debatte über Netzpolitik und Urheberrecht sehr interessant: „Das Halbverstandene und Halberfahrene ist nicht die Vorstufe der Bildung, sondern ihr Todfeind.“

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Dokumentiert: GEO-Chefredakteur Peter-Matthias Gaede zur Urheberrechtsdebatte

Peter-Matthias Gaede, Chefredakteur von GEO aus dem Verlag Gruner + Jahr und einer der renommiertesten Journalisten des Landes, hat vor einigen Tagen bei Meedia einen Gastbeitrag zur Urheberrechtsdebatte veröffentlicht. Er antwortet damit den Piraten und anderer Urheberrechtskritikern, und gleicht deren Forderungen mit der Wirklichkeit ab. Zu Dokumentationszwecken und mit freundlicher Genehmigung des Urhebers hier sein Text:

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Immer mehr Kreative wehren sich gegen ihre Enteignung

Nach den Krimiautoren haben sich nun auch die Drehbuchautoren zu Wort gemeldet. In einem offenen Brief kritisieren sie die „Lebenslügen der Piraten, Grünen, Linken und Netzgemeinde“. Sie nehmen auch ihre Verwerter in Schutz, denn viele kreative Produkte entstünden überhaupt erst, „wenn die künstlerischen Ideen der Urheber mit Kapital und Vermarktungsknowhow zusammenkommen“. Der Aufstand der Kreativen gegen ihre Enteigner ist kein Zufall. In Deutschland arbeitet über eine Million Menschen in der Kreativwirtschaft. Hier einige Zahlen aus dem offiziellen Bericht der Bundesregierung:

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Der amerikanische Google-Report: Millionen gegen das Urheberrecht

Google Doodle zum Frühlingsbeginn 2012.
Copyright: Google

Google gilt als eines der aktivsten Lobby-Unternehmen der Welt. Sein Einfluss auf die amerikanische Politik durch direkte Wahlkampfspenden sowie personelle und technische Unterstützung für die demokratische Partei ist legendär. Gemessen am Einfluss auf Kongress und Weißes Haus hat Google die Filmindustrie längst überflügelt. Das ist zunächst kein Makel. Auch andere Unternehmen investieren in professionelle Interessenvertretung, darunter Axel Springer. Allerdings machen nur wenige Firmen ein solches Geheimnis aus dem Umfang ihres Engagements wie Google.

Einen umfassenden eigenen Bericht legt das Unternehmen trotz seiner vielfach bekundeten Transparenzverpflichtung nicht vor. Die amerikanische Copyright Alliance hat deswegen jüngst in einer internen Studie versucht, Informationen aus vielen unterschiedlichen Quellen zusammen zu tragen und damit ein Gesamtbild von Googles Aktivitäten zu zeichnen. Hier die wichtigsten Ergebnisse in Auszügen:

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Verschwörung der Krimiautoren für das Urheberrecht

Beim Echo 2012 gestern Abend in Berlin wurde er von erstaunlich vielen Leuten getragen: der Pro-Urheberrecht-Button der Krimiautoren (Foto). Die Autoren sind organisiert in einer Gruppe, die sich „Syndikat“ nennt und es sich hauptsächlich zum Ziel gesetzt hat, das Genre des Kriminalromans zu fördern. Seit kurzem setzt sich das Syndikat auch für die Wahrung von Urheberrechten ein und hat folgende Erklärung abgegeben:

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Unbedingt anhören: Sven Regener über den Untergang der Musik durch YouTube, Google und Piraten

Diesen Beitrag im Radio des Bayerischen Rundfunks sollte man gehört haben: Musiker und Autor Sven Regener lässt seiner Empörung über den mangelnden Respekt für die kreative Arbeit von Musikern freien Lauf. Er beschreibt den Niedergang der Musik durch mangelnden Respekt vor geistiger Leistung und die Geschäftsinteressen von Internet-Konzernen. Bild: Bayerischer Rundfunk.

 

Massenhafter Diebstahl, ganz ungeniert

Fertig zum Download: „Welt Kompakt“ auf der Piratenseite YouKioske.com

Immer wieder wird behauptet, im Internet gäbe keinen massenhaften Diebstahl von Verlagsinhalten. Vor einigen Wochen saß ich mit Arnd Haller, dem Leiter Recht von Google Deutschland, auf dem Podium eines Urheberrechtssymposions der Universität Bayreuth. Haller bestritt entschieden, dass Verlagsinhalte im Netz in nennenswertem Umfang gestohlen würden. Er machte sich lustig über Avaxhome, das ich als Beispiel nannte und fragte ins Publikum: „Mal ehrlich, kennt irgendjemand von Ihnen dieses Avaxhome?“ Ähnlich haben sich auch viele Kommentatoren in diesem Blog geäußert. Nun, inzwischen frage ich mich, wie man die offensichtliche Wirklichkeit so hartnäckig verdrängen kann. Keine Woche vergeht, ohne dass mir jemand einen neuen Link auf eine neue Piratenseite zuschickt. Diebstahl von Verlagsinhalten ist zum Massenphänomen im Netz geworden. Hier einige neue Beispiele.

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NewsRight schließt ersten Lizenzvertrag, Moreover wird erster Kunde

NewsRight, der neue Online-Rechtverwerter amerikanischer Verlage, hat gestern Abend seinen ersten Vertragsabschluss bekannt gegeben. Moreover, ein namhafter Aggregator, hat einen mehrjährigen Vertrag über journalistische Inhalte und Daten abgeschlossen. Damit hat das neue und innovative Geschäftsmodell eine erste Bestätigung am Markt erfahren. (Post enthält einige Pressestimmen und die Original-Pressemitteilung.)

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Notwendige Anmerkungen zu Jakob Augstein

Freitag-Herausgeber Jakob Augstein hat sich ein weiteres Mal in die Debatte um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage eigeschaltet. Im Laufe dieser Woche haben fast alle namhaften Medien bei den Verlagsverbänden BDZV und VDZ angerufen, um Einschätzungen zum Koalitionsbeschluss zu erfragen – nicht so ZEIT und Freitag. Entsprechend fehlerhaft und einseitig ihre Berichterstattung. Hier einige Anmerkungen zu Augsteins Text.

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Psychoanalyse von höchster Stelle

Ich gebe zu, auch wenn er es nicht gern hört: Ich lese Sascha Lobo einfach gern. Sein Firesale und Wohnungsausverkauf – allerfeinste Kleintexte. Seine Hotel-Manie und Diskoduscherei – wunderbare Unterhaltung. Sein Buch „Dinge geregelt kriegen ohne einen Funken Selbstdisziplin“ – charmante Antibeichte eine Workoholics. (Text unten aktualisiert. Enthält jetzt Korrekturen von Fehlern in Lobos Spiegel-Kolumne)

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Gastbeitrag: Welche Leistungen erbringen Presseverlage?

Der Kieler Urheberrechtsanwalt Stephan Dirks hat gestern in einem Interview bei Werben&Verkaufen Bedenken gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorgebracht. Einer der Einwände bezog sich auf die vermeintlich geringeren Leistungen von Verlagen im Vergleich zu Musikproduzenten, Filmherstellern und ausübenden Künstlern. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), antwortet auf diesen Punkt mit einem Gastbeitrag.

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Voll aktiv im Google-Netzwerk

Ich möchte niemandem persönlich zu nahe treten, deswegen habe ich Namen und Foto desjenigen ausgeblendet, dessen Twitter-Selbstbeschreibung das Bild zeigt. Ausnahmsweise daher auch kein Link. Die Selbstbeschreibung zeigt, wie tief und intensiv sich Google mit vermeintlichen Graswurzel-Bewegungen in der Internet-Szene vernetzt. Es werden Abhängigkeiten und Verbindungen geschaffen, die über Personalunionen zu vollständiger Interessenidentität führen. Google hat einen wichtigen Teil der Szene eingemeindet und sorgt so dafür, dass wilde Kampagnen gegen die Rechte von Urhebern und Produzenten gefahren werden, aber kein kritisches Wort über Datenschutz und Marktmissbrauch des multinationalen Konzerns fällt, zu dem Google mittlerweile geworden ist.

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Wettbewerb und Quasi-Monopol: Marktanteile von Browsern und Suchmaschinen

Das Ringen um Microsofts beherrschende Stellung auf dem Browsermarkt ist noch in bester Erinnerung. Obwohl das Verfahren damals quälend lang gedauert hat, kann man aus heutiger Sicht sagen, dass es sich gelohnt hat. Auf dem Markt für Browser ist mehr Wettbewerb entstanden, die Innovationskraft ist gestiegen und sogar Microsoft hat seinen Frieden mit dem Kompromiss gemacht. Interessant ist nun der Vergleich mit den Marktanteilen auf dem Markt für Suchmaschinen. Hierzu zwei Grafiken von Webhits, die für sich selbst sprechen. Aufschlussreich sind sie auch im Zusammenhang mit Googles neuen Datenschutzregeln. Könnte Google einen dermaßen harten Schnitt durchsetzen, wenn der Markt etwas ausgeglichener verteilt wäre? Wohl kaum. Es liegt daher im öffentlichen Interesse, die Konzentration auf dem Suchmaschinen-Markt kritisch zu beobachten. Die Grafiken:

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EU-Kommissar Michel Barnier: „Kreative müssen für ihre Arbeit bezahlt werden”

Gestern Abend fand in Brüssel die European Magazine Media Night statt, ausgerichtet vom Europäischen Zeitschriftenverband EMMA. Es war der Auftakt zur heute stattfindenden Innovationskonferenz „Future Media Lab“. Zwei Vorträge und einige Gespräche am Rande sind besonders berichtenswert. Allen voran beeindruckte Michel Barnier, der aus Frankreich stammende EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen. Bei ihm liegt die Zuständigkeit für Urheberrecht. Er forderte vehement die Verteidigung von Urheberrechten im Internet ein und kündigte entsprechende EU-Initiativen an.

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Marissa Mayer über Googles Strategie der Selbstbevorzugung

Video: Googles Marissa Mayer am 23. Juni 2007.
Foto: YouTube / Google

Ist es Zufall oder Strategie, dass Google seine eigenen Produkte wie Finance, Maps oder Shopping in der Suchergebnisliste von Google Search vor allen Wettbewerbern platziert? Ein Video der damaligen Entwicklungschefin Marissa Mayer liefert ein weiteres Indiz dafür, dass die Selbstbevorzugung Teil eines strategischen Konzepts ist. Das Video stammt vom Juni 2007. Die fragliche Stelle liegt zwischen den Minuten 00:44 und 00:46. Hier weiter unten die Abschrift.

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Anhörung mit Google im Unterausschuss Neue Medien

Im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestags fand heute eine Anhörung mit Google und Vertretern anderer Branchen zum Thema Suchmaschinenneutralität statt. Google machte der Runde sehr deutlich, dass immer gut ist, was Google tut – auch wenn es um das Bevorzugen eigener Produkte geht. Hier einige Tweets von Teilnehmern:

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So hält Google Shopping seine Besucher auf der eigenen Seite

Das Shopping-Modul für Fernseher. Bild: Google

In den Kommentaren zu meinem Beitrag über Googles Bevorzugung des eigenen Preisvergleichs in der Suchergebnisliste findet eine Diskussion über eine interessante Fragestellung statt: Warum sollte Google seinen Preisvergleich in der Liste nicht bevorzugen dürfen? Schließlich handele es sich bei dem Modul doch nur um die Darstellung einer vertikalen Suche quer über alle Preisvergleicher. Es sei sehr kundenfreundlich, wenn man die wichtigsten Ergebnisse kompakt auf einen Blick geboten bekomme. Hier meine Gegenargumentation:

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Wie Google seinen Preisvergleich in Suchergebnislisten bevorzugt

Bei der Europäischen Kommission in Brüssel sind zahlreiche Beschwerden gegen Google anhängig. Es geht um den Vorwurf des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Suchmaschinen zur Steigerung des Erfolgs auf anderen Märkten. Der Fall ist komplex; er soll hier nicht ausgebreitet werden. Aber ich möchte an einem Beispiel zeigen, woran sich die Kritik entzündet. Ausgewählt habe ich den Preisvergleich, da aus dieser Branche viel Kritik an die Kommission heran getragen worden ist. (Hinweis: Mein Arbeitgeber betreibt mit seiner Beteiligung Idealo einen Preisvergleichsdienst und unterstützt die Beschwerde von VDZ und BDZV.)

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Dokumentiert: Stefan Herwig über den Protest gegen Acta und seine Kommunikationsformen

Der Kommunikationswissenschaftler und Unternehmer Stefan Herwig ist Betreiber des Independent Musiklabels „Dependent“ und Inhaber einer Beratungsagentur für Unternehmen der Kreativwirtschaft. Beim Presseschauder hat er sich mit Kommentaren mehrfach zu Wort gemeldet. In der medienpolitischen Zeitschrift promedia hat er soeben einen Gastbeitrag über die Kommunikationsformen des Protests gegen Acta. Mit freundlicher Genehmigung des Autors und Verlags wird der Beitrag hier dokumentiert.

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Digitale Privatkopien sind erlaubt und sollten erlaubt bleiben

Die Debatte um Acta und Urheberrecht hat eine interessante Wendung genommen. Zwei wichtige Autoren haben sich bei Süddeutsche.de der digitalen Privatkopie gewidmet und damit ein wichtiges Thema angeschnitten, das erörtert werden muss. Dirk von Gehlen sprach sich in einem Essay für besseren Schutz der Privatkopie im Netz aus. Und CDU-Bundestagsabgeordneter Peter Tauber forderte in seinen Antworten auf einen Fragebogen: „Wir brauchen ein Recht auf digitale Privatkopie“. Beide haben Recht: Digitale Privatkopien sollten erlaubt sein. Doch das ist wenig revolutionär. Das geltende Urheberrecht gestattet sie jetzt schon. Der einschlägige Paragraph im Gesetz ist dennoch überarbeitungsbedürftig.

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Eine neue Jugendbewegung

Markus Beckedahl twitterte von der Berliner Anti-Acta-Demonstration: „Was das Schöne ist: Ich bin einer der Ältesten. Hier demonstriert die Jugend für unsere digitale Zukunft.“ Weniger später schickte er hinterher: „Mein Kurzkommentar: Das Internet geht auf die Straße.“ In der Tat: Am Wochenende haben wir eine neue Jugendbewegung auf den Straßen gesehen. Doch was ist von ihr zu halten? Eine vielleicht überraschende Antwort.

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So könnte Creative Commons in Zukunft aussehen

Creative Commons hat Pionierarbeit geleistet bei der Vereinfachung der Rechte-Einholung im Internet (siehe Blogpost über Lawrence Lessigs Artikel für das Handelsblatt). Doch bislang beschränkt sich Creative Commons nur auf kostenlose Beiträge. Mit wenig Aufwand könnte das System weiter entwickelt werden für die kommerzielle Sphäre und damit einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung und Vergütung von Kreativität im Internet leisten. Wie könnte ein solcher Schritt konkret aussehen? Hier einige Vorschläge.

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Offenes Netz und Schutz des Urhebers sind gleichzeitig möglich

Lawrence Lessig
Foto: Lessig.org Lizenz: CC BY 3.0 (US)

In der Debatte um Ansgar Hevelings Gastbeitrag im Handelsblatt hat sich vergangene Woche ebenfalls im Handelsblatt Harvard-Professor Lawrence Lessig geäußert, einer der weltweit führenden Urheberrechtler. In seinem Beitrag verteidigt Lessig zwar den Schutz von Urhebern, fordert aber gleichzeitig praktikable Wege der Lizensierung, die den Bedingungen des Internets angepasst sind. Damit zeigt Lessig einen konstruktiven Weg auf, der anders als die vielen vulgären Angriffe auf Heveling ernsthaft diskutiert werden sollte. Schutz des Urhebers und offenes Netz sind keine Widersprüche. Im Gegenteil: Sie sind gut miteinander vereinbar. Doch wie sehen die Systeme aus, in denen das funktionieren kann? Hierzu einige Anmerkungen.

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Die Verteidiger der Kreativen und der Schaden der Piraterie


Manchmal muss man genauer hinschauen.
Bild: Freakomics.com

Zwei bemerkenswerte Beiträge zur SOPA-Debatte sind mir heute ins Auge gefallen: Einerseits die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, andererseits ein Beitrag von Kal Raustiala und Chris Sprigman bei Freakonomics.com über den Schaden, den Online-Piraterie verursacht. Hier eine kurze Zusammenfassung und Bewertung.

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SOPA ist viel besser als sein Ruf und sollte Gesetz werden

Wikipedia Blackout
Blackout bei Wikipedia

Der Aufschrei gegen SOPA, den amerikanischen „Stop Online Piracy Act“, war laut und heftig. Seinen Schwarzen Tag begründete Wikipedia mit nackter Existenzangst: „Über ein Jahrzehnt lang haben wir in Millionen Arbeitsstunden die größte Enzyklopädie der Menschheitsgeschichte aufgebaut. Jetzt erwägt der Kongress ein Gesetz, das dem offenen und freien Internet tödlichen Schaden zufügen könnte“, hieß es in dem Sperrvermerk. Wikipedia und zahlreiche Unternehmen, die von Piraterie wirtschaftlich profitieren, darunter Google, bewirkten eine Verschiebung der Beschlussfassung auf unbestimmte Zeit. Doch ihre hysterische Reaktion ist übertrieben. Fast keiner der Vorwürfe gegen SOPA lässt sich rechtfertigen. Stattdessen ist SOPA ein ausgewogener und gut durchdachter Gesetzesentwurf, der mit maßvollen Mitteln versucht, der Netzpiraterie Einhalt zu gebieten. Wikipedia würde unter SOPA ebenso wie alle anderen legalen Seiten keinen Schaden nehmen. Hier eine genaue Analyse der Gesetzesvorlage. Wer den Text selber lesen möchte, findet ihn hier.

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Mario Sixtus ist Quotensieger 2011 beim Presseschauder

Noch ist das Jahr nicht ganz verstrichen, doch es an der Zeit, den Presseschauder-Quotensieger 2011 zu veröffentlichen. Er heißt Mario Sixtus. Meine Antwort auf seinen offenen Brief mit angehängter Kostennote hat 18,32 Prozent des gesamten Jahrestraffics auf sich gezogen. Beachtlich! Auf Platz 2 liegt Markus Hündgen, ohne den „Warum Bild.de kein Piratensender ist“ mit 15,69 Prozent nicht erschienen wäre. Bronze geht an „Wozu Zeitschriften kaufen? Im Internet ist doch alles so schön kostenlos“, für den ich all jenen zu danken habe, die bestreiten, dass Verlagsinhalte im Netz gestohlen werden. Herzlichen Dank an alle, die mit diskutiert und hierher verlinkt haben! Das hat dazu beigetragen, den Presseschauder auf PageRank 4 zu heben, den er seit dem 19. November innehat. Zur vollständigen Quotentabelle bitte auf das Bild klicken.

PS: Die Liste „Meistgelesen“ oben rechts wurde später gestartet und weicht deswegen von dieser Übersicht ab.

 

Warum das Leistungsschutzrecht MyEdition nicht im Wege steht

Thomas Knüwer, die Kassandra unter den Medienbloggern, schreibt bei Indiskretion Ehrensache heute, dass ihm Axel Springers Tablet-Aggregator MyEdition zwar nicht grundsätzlich missfalle, er aber nicht an den Erfolg glaube, weil die anderen Verlage keine Rechte zur Aggregation einräumen würden. Warum nicht? Weil das Leistungsschutzrecht im Wege stünde. Kann das stimmen? Hier in aller Kürze ein Widerspruch.

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Ein Blick auf den neuen iKiosk und MyEdition

Startseite des iKiosk.
Neues Layout, neue Funktionen, neue Titel

Am Freitag hat Axel Springer bei seinem jährlichen Adventstreffen mit Journalisten den überarbeiteten iKiosk und einen Closed-Beta-Test des neuen Tablet-Aggregators MyEdition vorgestellt. Für alle, die nicht dabei gewesen sind, hier einige Screenshots und die wichtigsten Fakten. Man sieht: Verlage sind durchaus aktiv beim Erschließen neuer Vertriebswege und Geschäftsmodelle.

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Und noch mehr Geld von Google für die Wissenschaft

Titelbild der von Google finanzierten Studie, die europäischen Rechteverwertern vorwirft,
viel zu teuer zu sein. Bild: MPRA

Google lässt nicht nach in seinen Bemühungen, die Wissenschaft für seine Interessen einzuspannen. Kein Tag vergeht, an dem man nicht von neuen Projekten hört, die Google an Universitäten finanziert. Heute ist mir die Studie „Counting the Costs of Collective Rights Management of Music Copyright in Europe“ in die Hände gefallen. Das Werk untersucht die Kosten, die von der kollektiven Rechteverwertung verursacht werden. Sponsor der Studie ist Google, wie die Autoren der Studie ganz am Ende auf Seite 56 beiläufig einflechten. Google hat ein elementares wirtschaftliches Interesse daran, die kollektive Rechteverwertung zu schwächen, um möglichst preiswert an Filme, Bücher, Musik und Artikel zu kommen. So kommt die Studie denn auch zum Ergebnis, dass die Rechtverwertung in Europa übertrieben teuer sei und einer Reform bedürfe. Hier die Details zu diesem neuen Fall von Wissenschaftslobbyismus.

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