Gastbeitrag: Gutachten zum Leistungsschutzrecht von Robert Heine

Seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage findet eine lebhafte Debatte statt. Wird Sprache monopolisiert? Steht eine Abmahnwelle bevor? Müssen Blogger bezahlen? Werden Tweets, Facebook-Posts und Linksammlungen kostenpflichtig? Auf diese und andere Fragen antwortet dieses Gutachten des Rechtsanwalts und Urheberrechts-Experten Dr. Robert Heine (LL.M) aus der Kanzlei Raue LLP in Berlin, die VDZ und BDZV bei urheberrechtlichen Fragen berät und das Thema Leistungsschutzrecht seit Jahren betreut. Sein Gutachten erscheint hier nicht exklusiv, sondern wird dokumentiert. Es ist sehr lesenswert und widerspricht sachkundig vielen falschen Darstellungen, die in den vergangenen Tagen die Runde gemacht haben.

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Keine Abmahnwellen, faire Preise! Wie das Leistungsschutzrecht genutzt werden sollte

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sollte von Verlagen und Bloggern verantwortungsvoll genutzt werden. Dazu gehört, dass die Rechte schnell und unkompliziert geklärt werden können, dass harmlose Nutzer weder kriminalisiert noch mit Abmahnwellen überzogen werden und dass es attraktive Preise gibt. Hier einige Vorschläge zu Grundsätzen der Verwertung:

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Vier Gründe, warum Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten sollten

Der Gesetzentwurf des Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist in Blogs und Tweets heute lebhaft diskutiert worden. Es überwiegt die Kritik. Das neue Recht werde Bloggern schaden, die Meinungsvielfalt beschränken und das Netz zerstören, heißt es. Unklarheit der Gewerbedefinition führe zu Rechtsunsicherheit, Abmahnwellen und Prozesslawinen. Doch die Sorgen sind übertrieben. In Wahrheit müssen Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten, sondern können sogar von ihm profitieren. Hier vier gute Gründe:

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Koalitionsgipfel: Kabinett beschließt Leistungsschutzrecht vor Sommerpause

Der Koalitionsgipfel – bestehend aus den Vorsitzenden von CDU, CSU und FDP – hat am Montag beschlossen und verkündet, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Per Pressemitteilung teilte das Presse- und Informationsamts der Bundesregierung folgenden Wortlaut mit: „Die Vorsitzenden der die Koalition tragenden Parteien, Bundeskanzlerin Angela Merkel, der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, haben bei ihrem heutigen Spitzentreffen eine breite Palette von Themen in guter und konstruktiver Atmosphäre besprochen: (…) 4. Die Parteivorsitzenden haben vereinbart, dass das Bundeskabinett das Leistungsschutzrecht für Presseverlage noch vor der Sommerpause beschließt.“ Ein Textentwurf wurde am Montag nicht vorgestellt.

 

Wenn das Herz voll ist: Googles Twitter-Freude über Heribert Prantls Artikel

Das Schöne an Twitter ist, dass man auf den ersten Blick erkennt, wer etwas mag und wer nicht: Empfohlen wird meist nur, was gefällt. Beim Artikel von Heribert Prantl über das Leistungsschutzrecht muss die Freude bei Google groß gewesen sein: Per Twitter-Feuerwerk schickte Google das Werk am Samstag auf die Reise. Das kann nicht verwundern: Google möchte so lange wie möglich nichts für seine Inhalte bezahlen. Da kam der kritische Beitrag wie gerufen. Googles Umsatz in Deutschland dürfte knapp drei Milliarden Euro betragen, der Gewinn knapp zwei Milliarden (grob geschätzte Zahlen, da keine Daten zu Deutschland veröffentlicht werden). Es gibt also viel zu verteidigen. Hier eine Sammlung der Google-Promotion-Tweets:

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Eine Antwort auf Heribert Prantls Kritik am Leistungsschutzrecht

Autor Heribert Prantl hat am Samstag auf der Medienseite der Süddeutschen Zeitung einen längeren Beitrag über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage veröffentlicht. Er kommt dabei zu dem Schluss, dass normales Urheberrecht zur Gestaltung der digitalen Zukunft ausreiche und ein Leistungsschutzrecht überflüssig sei. Hier eine Antwort auf seine Argumente, die leider teilweise auf falschen Fakten beruhen:

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Könnten die Piraten bitte endlich einmal konkret werden?

Die Piratenpartei ist schnell beim Veröffentlichen neuer Grundsatzpapiere zum Urheberrecht, aber nach wie vor schwach beim Ausarbeiten ihrer Forderungen. Statt klarer wird dadurch immer unklarer, was genau sie eigentlich will. Gestern stellte die Partei wieder ein neues Papier ins Netz, nur fünf Wochen nach dem letzten Grundsatzpapier vom 15. April. Erst am Wochenende hatte Urheberrechts-Sprecher Bruno Kramm in der FAZ nach einer neuen gesetzlichen Schranke für Filesharing gerufen. Nachfragen, was er genau er damit meint, hat Kramm bis jetzt nicht beantwortet. Dafür wiederholt das neue Papier wieder die alte Forderung in leicht geänderter Formulierung – wiederum nur oberflächlich, wieder ohne Details. Langsam wird es anstrengend, sich in die Programmatik dieser Partei einzuarbeiten, die bisher jeder genaueren Festlegung aus dem Wege geht. Eine kurze Leidensgeschichte:

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Sehr geehrter Bruno Kramm,

in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreiben Sie einen offenen Brief an Frank Schirrmacher und legen darin die Position der Piraten zum Urheberrecht dar. Sie bemängeln die falsche Wiedergabe von Piraten-Positionen in den Medien und beschreiben, worum es Ihnen wirklich geht: die Einführung einer neuen Schranke des Urheberrechts für nichtkommerzielles Filesharing und die Begrenzung von Schutzfristen. Ich habe Ihren Brief mit Interesse gelesen und möchte dazu Nachfragen stellen, denn so wie ich es verstehe, fordern Sie mit der Filesharing-Schranke implizit eine neue Vergütung für Urheber, zu erheben durch Verwertungsgesellschaften. Ist das wirklich gemeint?

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Brauchen wir ein Leistungsschutzrecht?

Die Debattenplattform Debatare hatte mich vor Monaten zu einem Gastbeitrag eingeladen. Entweder habe ich das Thema falsch verstanden, oder die Überschrift auf der Seite gibt das mir gestellte Thema nicht genau wieder – auf jeden Fall besteht jetzt eine Textschere. Till Kreutzer, der das Contra geschrieben hat, und ich reden aneinander vorbei. Ich habe Debatare einen neuen Text geschickt. Ob man ihn verwendet, weiß ich noch nicht. Hier der neue Text, zusammen mit der alten Fassung:

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Was ist das Leistungsschutzrecht?

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Was ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage? Wem nützt und wem schadet es? In welchem Zusammenhang steht es mit dem Recht der Urheber? Hier ein kurzes Video zum Thema, das die Verlegerverbände BDZV und VDZ gestern zum Welttag des Urheberrechts ins Netz gestellt haben.

 

Was wäre, wenn Julia Schramm Vorsitzende der Piraten würde?

Piratin Julia Schramm, Kandidatin für den Bundesvorsitz. Foto: Insi Dex. Zur Nutzung freigeben von Julia Schramm

Heute ist der Welttag des Geistigen Eigentums. Grund genug, Julia Schramm sprechen zu lassen, die am Samstag Bundesvorsitzende der Piratenpartei werden möchte. Laut der jüngsten Erklärung zum Urheberrecht streben die Piraten einen fairen Ausgleich zwischen Nutzern und Urhebern an. Was meint die Vorsitzende in spe dazu? Den Urhebern kann es am Tag des Urheberrechts nur schwindelig dabei werden.

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Dokumentiert: GEO-Chefredakteur Peter-Matthias Gaede zur Urheberrechtsdebatte

Peter-Matthias Gaede, Chefredakteur von GEO aus dem Verlag Gruner + Jahr und einer der renommiertesten Journalisten des Landes, hat vor einigen Tagen bei Meedia einen Gastbeitrag zur Urheberrechtsdebatte veröffentlicht. Er antwortet damit den Piraten und anderer Urheberrechtskritikern, und gleicht deren Forderungen mit der Wirklichkeit ab. Zu Dokumentationszwecken und mit freundlicher Genehmigung des Urhebers hier sein Text:

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Immer mehr Kreative wehren sich gegen ihre Enteignung

Nach den Krimiautoren haben sich nun auch die Drehbuchautoren zu Wort gemeldet. In einem offenen Brief kritisieren sie die „Lebenslügen der Piraten, Grünen, Linken und Netzgemeinde“. Sie nehmen auch ihre Verwerter in Schutz, denn viele kreative Produkte entstünden überhaupt erst, „wenn die künstlerischen Ideen der Urheber mit Kapital und Vermarktungsknowhow zusammenkommen“. Der Aufstand der Kreativen gegen ihre Enteigner ist kein Zufall. In Deutschland arbeitet über eine Million Menschen in der Kreativwirtschaft. Hier einige Zahlen aus dem offiziellen Bericht der Bundesregierung:

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Der amerikanische Google-Report: Millionen gegen das Urheberrecht

Google Doodle zum Frühlingsbeginn 2012.
Copyright: Google

Google gilt als eines der aktivsten Lobby-Unternehmen der Welt. Sein Einfluss auf die amerikanische Politik durch direkte Wahlkampfspenden sowie personelle und technische Unterstützung für die demokratische Partei ist legendär. Gemessen am Einfluss auf Kongress und Weißes Haus hat Google die Filmindustrie längst überflügelt. Das ist zunächst kein Makel. Auch andere Unternehmen investieren in professionelle Interessenvertretung, darunter Axel Springer. Allerdings machen nur wenige Firmen ein solches Geheimnis aus dem Umfang ihres Engagements wie Google.

Einen umfassenden eigenen Bericht legt das Unternehmen trotz seiner vielfach bekundeten Transparenzverpflichtung nicht vor. Die amerikanische Copyright Alliance hat deswegen jüngst in einer internen Studie versucht, Informationen aus vielen unterschiedlichen Quellen zusammen zu tragen und damit ein Gesamtbild von Googles Aktivitäten zu zeichnen. Hier die wichtigsten Ergebnisse in Auszügen:

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Verschwörung der Krimiautoren für das Urheberrecht

Beim Echo 2012 gestern Abend in Berlin wurde er von erstaunlich vielen Leuten getragen: der Pro-Urheberrecht-Button der Krimiautoren (Foto). Die Autoren sind organisiert in einer Gruppe, die sich „Syndikat“ nennt und es sich hauptsächlich zum Ziel gesetzt hat, das Genre des Kriminalromans zu fördern. Seit kurzem setzt sich das Syndikat auch für die Wahrung von Urheberrechten ein und hat folgende Erklärung abgegeben:

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Unbedingt anhören: Sven Regener über den Untergang der Musik durch YouTube, Google und Piraten

Diesen Beitrag im Radio des Bayerischen Rundfunks sollte man gehört haben: Musiker und Autor Sven Regener lässt seiner Empörung über den mangelnden Respekt für die kreative Arbeit von Musikern freien Lauf. Er beschreibt den Niedergang der Musik durch mangelnden Respekt vor geistiger Leistung und die Geschäftsinteressen von Internet-Konzernen. Bild: Bayerischer Rundfunk.

 

NewsRight schließt ersten Lizenzvertrag, Moreover wird erster Kunde

NewsRight, der neue Online-Rechtverwerter amerikanischer Verlage, hat gestern Abend seinen ersten Vertragsabschluss bekannt gegeben. Moreover, ein namhafter Aggregator, hat einen mehrjährigen Vertrag über journalistische Inhalte und Daten abgeschlossen. Damit hat das neue und innovative Geschäftsmodell eine erste Bestätigung am Markt erfahren. (Post enthält einige Pressestimmen und die Original-Pressemitteilung.)

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Gastbeitrag: Welche Leistungen erbringen Presseverlage?

Der Kieler Urheberrechtsanwalt Stephan Dirks hat gestern in einem Interview bei Werben&Verkaufen Bedenken gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorgebracht. Einer der Einwände bezog sich auf die vermeintlich geringeren Leistungen von Verlagen im Vergleich zu Musikproduzenten, Filmherstellern und ausübenden Künstlern. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), antwortet auf diesen Punkt mit einem Gastbeitrag.

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Dokumentiert: Stefan Herwig über den Protest gegen Acta und seine Kommunikationsformen

Der Kommunikationswissenschaftler und Unternehmer Stefan Herwig ist Betreiber des Independent Musiklabels „Dependent“ und Inhaber einer Beratungsagentur für Unternehmen der Kreativwirtschaft. Beim Presseschauder hat er sich mit Kommentaren mehrfach zu Wort gemeldet. In der medienpolitischen Zeitschrift promedia hat er soeben einen Gastbeitrag über die Kommunikationsformen des Protests gegen Acta. Mit freundlicher Genehmigung des Autors und Verlags wird der Beitrag hier dokumentiert.

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Digitale Privatkopien sind erlaubt und sollten erlaubt bleiben

Die Debatte um Acta und Urheberrecht hat eine interessante Wendung genommen. Zwei wichtige Autoren haben sich bei Süddeutsche.de der digitalen Privatkopie gewidmet und damit ein wichtiges Thema angeschnitten, das erörtert werden muss. Dirk von Gehlen sprach sich in einem Essay für besseren Schutz der Privatkopie im Netz aus. Und CDU-Bundestagsabgeordneter Peter Tauber forderte in seinen Antworten auf einen Fragebogen: „Wir brauchen ein Recht auf digitale Privatkopie“. Beide haben Recht: Digitale Privatkopien sollten erlaubt sein. Doch das ist wenig revolutionär. Das geltende Urheberrecht gestattet sie jetzt schon. Der einschlägige Paragraph im Gesetz ist dennoch überarbeitungsbedürftig.

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Eine neue Jugendbewegung

Markus Beckedahl twitterte von der Berliner Anti-Acta-Demonstration: „Was das Schöne ist: Ich bin einer der Ältesten. Hier demonstriert die Jugend für unsere digitale Zukunft.“ Weniger später schickte er hinterher: „Mein Kurzkommentar: Das Internet geht auf die Straße.“ In der Tat: Am Wochenende haben wir eine neue Jugendbewegung auf den Straßen gesehen. Doch was ist von ihr zu halten? Eine vielleicht überraschende Antwort.

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So könnte Creative Commons in Zukunft aussehen

Creative Commons hat Pionierarbeit geleistet bei der Vereinfachung der Rechte-Einholung im Internet (siehe Blogpost über Lawrence Lessigs Artikel für das Handelsblatt). Doch bislang beschränkt sich Creative Commons nur auf kostenlose Beiträge. Mit wenig Aufwand könnte das System weiter entwickelt werden für die kommerzielle Sphäre und damit einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung und Vergütung von Kreativität im Internet leisten. Wie könnte ein solcher Schritt konkret aussehen? Hier einige Vorschläge.

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Offenes Netz und Schutz des Urhebers sind gleichzeitig möglich

Lawrence Lessig
Foto: Lessig.org Lizenz: CC BY 3.0 (US)

In der Debatte um Ansgar Hevelings Gastbeitrag im Handelsblatt hat sich vergangene Woche ebenfalls im Handelsblatt Harvard-Professor Lawrence Lessig geäußert, einer der weltweit führenden Urheberrechtler. In seinem Beitrag verteidigt Lessig zwar den Schutz von Urhebern, fordert aber gleichzeitig praktikable Wege der Lizensierung, die den Bedingungen des Internets angepasst sind. Damit zeigt Lessig einen konstruktiven Weg auf, der anders als die vielen vulgären Angriffe auf Heveling ernsthaft diskutiert werden sollte. Schutz des Urhebers und offenes Netz sind keine Widersprüche. Im Gegenteil: Sie sind gut miteinander vereinbar. Doch wie sehen die Systeme aus, in denen das funktionieren kann? Hierzu einige Anmerkungen.

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Die Verteidiger der Kreativen und der Schaden der Piraterie


Manchmal muss man genauer hinschauen.
Bild: Freakomics.com

Zwei bemerkenswerte Beiträge zur SOPA-Debatte sind mir heute ins Auge gefallen: Einerseits die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, andererseits ein Beitrag von Kal Raustiala und Chris Sprigman bei Freakonomics.com über den Schaden, den Online-Piraterie verursacht. Hier eine kurze Zusammenfassung und Bewertung.

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SOPA ist viel besser als sein Ruf und sollte Gesetz werden

Wikipedia Blackout
Blackout bei Wikipedia

Der Aufschrei gegen SOPA, den amerikanischen „Stop Online Piracy Act“, war laut und heftig. Seinen Schwarzen Tag begründete Wikipedia mit nackter Existenzangst: „Über ein Jahrzehnt lang haben wir in Millionen Arbeitsstunden die größte Enzyklopädie der Menschheitsgeschichte aufgebaut. Jetzt erwägt der Kongress ein Gesetz, das dem offenen und freien Internet tödlichen Schaden zufügen könnte“, hieß es in dem Sperrvermerk. Wikipedia und zahlreiche Unternehmen, die von Piraterie wirtschaftlich profitieren, darunter Google, bewirkten eine Verschiebung der Beschlussfassung auf unbestimmte Zeit. Doch ihre hysterische Reaktion ist übertrieben. Fast keiner der Vorwürfe gegen SOPA lässt sich rechtfertigen. Stattdessen ist SOPA ein ausgewogener und gut durchdachter Gesetzesentwurf, der mit maßvollen Mitteln versucht, der Netzpiraterie Einhalt zu gebieten. Wikipedia würde unter SOPA ebenso wie alle anderen legalen Seiten keinen Schaden nehmen. Hier eine genaue Analyse der Gesetzesvorlage. Wer den Text selber lesen möchte, findet ihn hier.

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Und noch mehr Geld von Google für die Wissenschaft

Titelbild der von Google finanzierten Studie, die europäischen Rechteverwertern vorwirft,
viel zu teuer zu sein. Bild: MPRA

Google lässt nicht nach in seinen Bemühungen, die Wissenschaft für seine Interessen einzuspannen. Kein Tag vergeht, an dem man nicht von neuen Projekten hört, die Google an Universitäten finanziert. Heute ist mir die Studie „Counting the Costs of Collective Rights Management of Music Copyright in Europe“ in die Hände gefallen. Das Werk untersucht die Kosten, die von der kollektiven Rechteverwertung verursacht werden. Sponsor der Studie ist Google, wie die Autoren der Studie ganz am Ende auf Seite 56 beiläufig einflechten. Google hat ein elementares wirtschaftliches Interesse daran, die kollektive Rechteverwertung zu schwächen, um möglichst preiswert an Filme, Bücher, Musik und Artikel zu kommen. So kommt die Studie denn auch zum Ergebnis, dass die Rechtverwertung in Europa übertrieben teuer sei und einer Reform bedürfe. Hier die Details zu diesem neuen Fall von Wissenschaftslobbyismus.

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Free Ride: Wie Google seine finanziellen Interessen durch Unterstützung der Wissenschaft absichert

Titel der Taschenbuchausgabe von Robert Levines Buch.
Bild: The Bodley Head / Random House

Für einiges Aufsehen hat in den USA und Großbritannien Robert Levines Buch „Free Ride“ gesorgt, eine Widerrede gegen die Kostenloskultur im Internet und ein Plädoyer, funktionierende Märkte für kreative Güter zu schaffen. Levine ist ehemaliger Chefredakteur des Billboard Magazine. Beim Lesen ist mir das dritte Kapitel besonders aufgefallen: „Geeks bearing Gifts – Google’s War on Copyright“. Der Beitrag zeigt, wie systematisch Google durch Unterstützung von Wissenschaft, Forschung und privater Initiativen auf eine Änderung des Urheberrechts hinwirkt. Hier eine kurze Zusammenfassung des Kapitels mit einigen ergänzenden Anmerkungen.

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Die vielen sachlichen Fehler in der Erklärung der Digitalen Gesellschaft

Drei Vereine fordern in einer gemeinsamen Erklärung eine grundlegende Veränderung des Urheberrechts. Es sind dies Digitale Gesellschaft e.V., Wikimedia Deutschland und die Open Knowledge Foundation Deutschland. Die Proklamation trägt den Namen „Ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert“. Gegen die Debatte als solche ist nichts einzuwenden. Sie ist sogar notwendig. Technische und gesellschaftliche Veränderungen haben das Urheberrecht hervor gebracht und im Laufe der Zeit fortentwickelt. Doch dieser konkrete Debattenbeitrag wimmelt von Sachfehlern und Ungenauigkeiten. Hier eine Zusammenstellung.

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Haste mal ‘nen Spiegel?

Titelbild des SPIEGEL, wie er als Raubkopie auf der Website Avaxhome.ws angeboten wird. Wer das Nachrichtenmagazin liebt, kann sich hier den lästigen und kostspieligen Umweg über Kiosk oder Abonnement ersparen

Für alle, die gern deutsche Zeitungen und Zeitschriften lesen, ohne dafür zu bezahlen, hier noch ein wertvoller Surftipp: Die Website www.avaxhome.ws bietet aktuelle, vollständige und hochauflösende Raubkopien ohne lästige Wasserzeichen an. Das ist praktisch, denn wer möchte auf seiner Raubkopie schon von Wasserzeichen belästigt werden, die vom Lesefluss ablenken? Schnorrer kommen voll auf ihre Kosten. Ihre inständige Bitte „Haste mal ‘nen Spiegel?“ wird gern erhört und beflissentlich erfüllt.

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Diebstahl und andere Kleinigkeiten

Begeisterte Zeitschriftenleser im Netz.
Bild der Panzerknacker mit freundlicher Genehmigung
von Disney / Egmont Ehapa

Mein Beitrag über Downloads illegal gescannter Zeitschriften hat eine Vielzahl von Kommentaren ausgelöst. Weil viele Kommentatoren ähnliche Argumente verwenden und es etwas unübersichtlich wäre, auf jede Anmerkung einzeln zu antworten, hier eine Zusammenstellung der zehn wichtigsten Kritikpunkte, ergänzt um meine Antworten.

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Wozu Zeitschriften kaufen? Im Internet ist doch alles so schön kostenlos

Titelbild des Economist von der amerikanische
Website www.magazinesdownload.com. Mit ein paar Klicks ist die neue Ausgabe herunter geladen. Verlage und Autoren gehen leer aus, die Plattform aber berechnet Gebühren.

In der Debatte um den Schutz geistigen Eigentums ist immer wieder der Zuruf zu hören: „Die Verlage stellen die Lage aus wirtschaftlichem Eigennutz übertrieben dar. In Wahrheit gibt es doch gar keine gewerbsmäßig betriebenen Webseiten, die Verlagsinhalte stehlen und in den Verkehr bringen.“

Und ob es sie gibt! Online-Journalismus wird massiv kopiert, aber auch vor Zeitschriften schrecken die Räuber nicht zurück. Was Kino.to mit Filmen vorgeführt hat, machen zahlreiche Webseiten mit eingescannten Zeitschriften nach. Weil ich gerade in New York bin, hier ein paar Screenshot vom Surfen unter dem Suchwort „free magazine download“.

Ergebnis: Ein breites, buntes Angebot wartet auf den Leser. Man muss nicht für den Inhalt bezahlen, fällig werden aber Gebühren für den Download. Verlage und Autoren gehen leer aus. Ein Piraten-Wunderland. Das ist es wohl, was die Politiker meinen, die von einer „nutzerfreundlichen Vereinfachung des Urheberrechts sprechen“: Nicht fragen müssen, nicht zahlen müssen. Einfach nur kostenlos ins Zeitschriftenregal greifen.

(Nachtrag: Meine Antworten auf die Debatte zu diesem Beitrag stehen hier.)

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Occupy Buchmesse: Die originellste Demonstration des Jahres

Massendemonstration vor der Buchmesse.
Alle Fotos: Piratenpartei Frankfurt.
CC-Lizenz BY-NC-SA

Bei allem Medienhype um die „Occupy Wallstreet“-Bewegung ist leider völlig in Vergessenheit geraten, dass es die Piratenpartei Frankfurt war, die einen Preis für die originellste Demonstration des Jahres verdient hat. Mit einer wegweisenden Kundgebung vor der Buchmesse stemmte sie sich mutig gegen das Leistungsschutzrecht. Warum originell? Weil mehr Plakate als Menschen an der Veranstaltung teilnahmen, und weil ein Schuss Humor in das ansonsten so triste Politikgeschäft gebracht wurde.

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IGEL: Googles Landschaftspflege zur Wahrung seiner finanziellen Interessen


Copyright Logo: Google

Eberhard von Brauchitsch, früherer Generalmanager des Flick-Konzerns, hat die deutsche Sprache um einen bildstarken Ausdruck bereichert: Seine Spenden an Parteien, Stiftungen und Politiker bezeichnete er als „Pflege der Bonner Landschaft“, kurz „Landschaftspflege“. Die Idee dahinter ist so einfach wie wirksam: Man unterstütze diejenigen Kräfte der Gesellschaft mit Geld, die dem eigenen wirtschaftlichen Interesse zuträglich sind. Brauchitsch hat das damals verdeckt getan und wurde 1987 wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilt. Sein Wort von der „Landschaftspflege“ aber hat Flügel bekommen und sich vom ursprünglichen Tatbestand entfernt. Man verwendet es heute auch für offene und legale Zuwendungen an Institutionen, die dem eigenen Geschäft helfen. Wenn man heute – ein Vierteljahrhundert nach dem Fall Brauchitsch – das Wort „Landschaftspflege“ in dem Mund nimmt, kann man dies tun, ohne damit zugleich den Vorwurf der Illegalität zu erheben. Genau in diesem Sinne ist folgender Satz gemeint: Google betreibt Landschaftspflege – offen und legal -, indem Institutionen wie die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) mit Geld unterstützt werden, die das eigene Lied singen. Google gibt das zu, während IGEL sich um eine klare Antwort drückt. IGEL wird von Google finanziert. Ohne das Geld von Google könnte IGEL nicht so viele Leute beschäftigen und keine derartig lebendige Seite betreiben.

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Suchwort „Mario Sixtus“

Stefan Niggemeier hat richtig beobachtet, dass neben der Google-Suchergebnisliste für das Stichwort „Mario Sixtus“ hin und wieder eine Anzeige mit folgendem Text erscheint: „Leistungsschutzrecht – Alle Fragen und Antworten zu den Plänen der Verlage“. Der Link führt zur Liste mit Fragen und Antworten in diesem Blog. Geschaltet und bezahlt habe ich diese Anzeige privat. Das AdWords-Budget beträgt einen Euro pro Tag. “Mario Sixtus” erzielt bei AdWords derzeit einen Cost-per-Click-Wert von 30 Cent. Die Click-through-rate beträgt 9 Prozent. Seit Sonntag wurde die Anzeige 33mal ausgespielt und 3mal geklickt. Geschaltet sind auch die Suchworte Matthias Spielkamp, Till Kreutzer, Verlage, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Copyright und Copyleft. (Ergänzung 9.9.2011: Auf Anregung von Daniel Schultz sind die Suchworte Presseschauer und Presseschauder demnächst ebenfalls belegt.) Die meisten Ad-Impressions hatte “Copyright” mit 1.159 Ausspielungen. “Urheberrecht” kam mit 438 auf die zweite Stelle und “Sixtus” mit 300 auf die dritte. Das Suchwort “Sixtus” habe ich mir nicht geleistet, weil dieses Schlagwort mehr als einen Euro pro Klick kostet. (Nachtrag: Das liegt nicht an Mario Sixtus, sondern an der Werbung der Sixtus Werke – “Experte für Fußpflege und Hautöle seit 1931″.)

Mit meiner Werbeschaltung hat Stefan Niggemeier offenbar ein Problem. Er schreibt:

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Interview: „Warum machen Sie bei IGEL nicht mit, Herr Spielkamp?“

Matthias Spielkamp. Zeichnung: Kat Menschik

Kürzlich hatte ich in diesem Blog über die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) berichtet und darin geschrieben, dass sich Matthias Spielkamp, Redaktionsleiter von iRights.info, beim diesem Projekt „schwungvoll engagiere“. Ich hatte dies aus der Zahl der Spielkamp-Texte bei IGEL gefolgert. Allerdings wies mich Matthias Spielkamp schnell daraufhin, dass er sich keinesfalls bei IGEL engagiere und dies auch in Zukunft nicht vorhabe. Seine Texte seien ohne Rücksprache mit ihm verlinkt und platziert worden. Ich habe die Aussage in meinem Text umgehend korrigiert. Trotzdem hat mich interessiert, wieso er bei IGEL nicht mitmacht – anders als seine Kollegen, denn vier der sechs iRights-Macher bilden die IGEL-Redaktion. Und ich wollte wissen, wie iRights nach dem Auslaufen der öffentlichen Förderung finanziert wird, wer das Projekt wie unterstützt und was die Mitarbeiter für ihre Leistung bekommen.

Matthias Spielkamp hat sich freundlicherweise für ein Interview zur Verfügung gestellt. Das Interview wurde per Mail geführt und von Herrn Spielkamp nach abschließender Lektüre freigegeben.

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Mein lieber Mario Sixtus

Im Interview mit Philip Banse bei IGEL geben Sie wieder Ihrer Neigung zum Schimpfen nach und preisen das Interview per Twitter entsprechend an:

Ich habe mal wieder ein wenig geschimpft: „Die Verleger leisten einen unternehmerischen Offenbarungseid“

Wer schimpft, gibt seiner Wut mehr Raum als seinem Verstand und benutzt gern Superlative. Der Superlativ ist Ihre rhetorische Lieblingsfigur. „Die Verleger leisten einen unternehmerischen Offenbarungseid“, schreiben Sie – was für ein Satz! Geht es nicht eine Nummer kleiner? Mit Verlaub, lieber Mario Sixtus, Sie wissen nicht, wovon Sie reden. Was man auch an folgendem Absatz sieht:

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Igel-Beitritt: DJV distanziert sich vom Landesverband Brandenburg

IGEL, die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, hat heute Mittag ihre Freude darüber zum Ausdruck gebracht, dass nun auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Brandenburg zum Kreis der Unterstützer zählt. Allerdings handelt es sich dabei um eine nicht abgestimmte Einzelaktion des notirisch abweichlerischen Landesverbands. Der Bundesverband distanziert sich von der Unterstützung der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht. Karl-Josef Döhring, Hauptgeschäftsführer des DJV, sagt:

„Der DJV-Brandenburg“ (zuletzt mit 349 Mitgliedern angegeben) vertritt eine Einzelmeinung und äußert sich unabhängig von der Haltung des DJV, der für etwa 38.000 Mitglieder steht.”

Schon seit einiger Zeit fällt der DJV Brandenburg dadurch auf, dass er von einigen Personen in Beschlag genommen wird und ohne demokratische Abstimmung Positionen bezieht. Bei Twitter ist der Verband für seine saftigen, grammatikalisch und orthografisch gewagten Tweets bekannt. Ein Beispiel:

Jeder kleine Furz verursacht einen Brennpunkt in der ARD, gibt es wirklich einen Brennpunkt schaltet keiner hin! http://bit.ly/ohC9XI

Der IGEL-Beitritt des Landesverbands ist damit ein Beitritt von zwei, drei Leuten, die mit ihrem Bundesverband über Kreuz liegen und nicht für ihn sprechen.

 

Das Suchmaschinenwunder Igel

Screenshot einer typischen Suche nach dem Stichwort „Leistungsschutzrecht“

Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) kann sich über ein Suchmaschinenwunder freuen. Wann immer man „Leistungsschutzrecht“ bei Google eingibt, landet IGEL auf dem ersten Platz der Suchergebnisliste gleich hinter Wikipedia. BDZV, der Bundesverband der Zeitungsverleger, hat ebenfalls ein großes Themenpaket zum Leistungsschutzrecht im Programm, landet aber stets weiter unten, bei meinen Experimenten meistens auf Platz 9. Yahoo und Bing erbringen fast dasselbe Ergebnis.

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Der Igel und seine Freunde

Auszug aus dem Unterstützerverzeichnis der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL). Google ist das einzige große Internet-Unternehmen auf der Liste

Aktualisiert iRights.info, das Portal für Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt, hat kürzlich eine Rede veröffentlicht, die Matthias Spielkamp Ende März bei einer Tagung des Internet-Branchenverbands Eco in Köln gehalten hat. Titel: „Leistungsschutzrechte schaden – auch den Verlagen“. Die Rede beginnt mit Jack Valenti, dem langjährigen Präsidenten der Motion Picture Association of America, um dann zu folgendem Kompliment überzuleiten:

Deutschland ist nicht Amerika. Wir haben hier keinen Jack Valenti. Wir haben nur Christoph Keese. Keese schreibt gut, ist eloquent, kann fehlerfrei „öffentliche Zugänglichmachung“ sagen und Technik-Kompetenz simulieren, indem er mit Begriffen wie Automated Content Access Protokoll, Netzkomplexität und Abwärtskompatibilität jongliert. In Deutschland reicht das offensichtlich aus, um die Herzen von Polit-Visionären wie Günter Krings und Bernd Neumann zu erobern.

Es folgt eine ausführliche Kritik des Leistungsschutzrechts, die hier nicht das Thema sein soll. Hingewiesen sei nur auf die Nähe vieler Leistungsschutzrechts-Kritiker zu Google. Die Suchmaschine ist das einzige Unternehmen von Rang, das auf der Unterstützerliste von IGEL erscheint, jener Initiative, in der auch Matthias Spielkamp sich schwungvoll engagiert. (Nachtrag 29. August 2011: Matthias Spielkamp hat in seinem Blog und mir gegenüber darauf hingewiesen, dass er sich „nie in der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht engagiert habe, weder schwungvoll noch schleppend“. Ferner beabsichtige er auch nicht, dies zu tun. Wer IGEL macht, lesen Sie weiter unten in diesem Beitrag. ) Art und Umfang der Unterstützung werden nicht offen gelegt.

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Piraten und Geistiges Eigentum

Nach meinem Hinweis auf die schwachbrüstige Begründung des Antrags zum Leistungsschutzrecht beim LiquidFeedback-System der Piratenpartei haben zahlreiche Parteimitglieder und -anhänger darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Beschluss bisher keine Aufnahme ins offizielle Programm gefunden habe. LiquidFeedback werde nur von einem geringen Prozentsatz der Mitglieder genutzt, hieß es, der Beschluss sei alt und ohnehin nicht bindend. Es gebe bisher keine offizielle Festlegung der Piraten gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Umso besser. Ich nehme das gern zur Kenntnis, auch wenn @Boomel kürzlich noch getwittert hatte:

Liebe Verlage/Medien/Presseagenturen, hier unser Statement! Bitte lasst ab vom #leistungsschutzrechthttp://bit.ly/asnWn1 #piraten+

Hinter dem Link steht nichts anders als die LiquidFeeback-Abstimmung. Aber geschenkt.

Bei den Piraten machen nach meinem Eindruck viele engagierte Leute mit, was ich erst einmal gut finde, auch wenn ich nicht verstehe, wie man eine Partei nach Gewaltverbrechern benennen kann, die am Horn von Afrika Geiseln nehmen und sich etwa im Fall der Maersk-Entführung lieber von Navy-Seals erschießen lassen, als die Gefangenen auf freien Fuß zu setzen. Aber vielleicht dachten die Polit-Piraten ja an Captain Sharky und fanden den Namen irgendwie knuffig.

In jedem Fall habe ich das offizielle Piraten-Programm zum geistigen Eigentum jetzt genau gelesen. Richtig, es steht dort nichts zum Leistungsschutzrecht. Dafür stellen sich viele andere Fragen. Die Positionen zum geistigen Eigentum sind zutiefst widersprüchlich. Falls ich etwas falsch verstanden habe, freue ich mich über Hinweise. Einstweilen aber scheint mir unbestreitbar, dass die Piraten den Interessen der Urheber massiv schaden wollen.

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Im Schnellgericht der Piraten

Abstimmung zum Leistungsschutzrecht
bei der Piraten-Partei

Wenig überraschend hat sich die Piraten-Partei dazu entschlossen, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage abzulehnen. Die Online-Abstimmung steht bei 485 Stimmen (93 Prozent) für die Annahme des Antrags zur Ablehnung des Rechts, nur 38 (7 Prozent) stimmten dagegen. Der Antrag ist damit angenommen.

Engagierte Bürger bilden sich eine informierte Meinung zu einem komplizierten Thema und beziehen dann Position? Das verspricht die Piraten-Partei, doch die Praxis sieht anders aus. In Wahrheit werden Reflexe auf äußerst dürftig vorbereitete Positionen abgefragt.

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Leistungsschutzrecht: Anmerkung zur Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf Einladung des Bundesjustizministeriums eine Stellungnahme zur geplanten Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage veröffentlicht. Verfasst hat das Papier der Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz im Juli 2011. Das sechsseitige Papier nimmt eine eher skeptische Haltung ein und kommt zu folgender Schlussfolgerung:

Damit lässt sich zusammengefasst festhalten, dass ein grundsätzliches Bedürfnis besteht, qualitativ hochwertigen Journalismus auch weiterhin gegen zu missbilligende Übernahmen durch Dritte zu schützen. Allerdings scheint es zweifelhaft, ob die Schaffung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse ein geeignetes Instrument zur Erreichung dieses Ziels darstellt.

Obwohl das Papier soeben erst erschienen ist, berücksichtigt es nicht den gegenwärtigen Stand der Debatte. Es basiert auf einer veralteten ersten Konzeptskizze, die vor rund einem Jahr bekannt geworden war und schon damals den weiter fortgeschrittenen Stand der Diskussion zwischen Verlagen und Gewerkschaften nicht mehr treffend wiedergab. Ihren offiziellen Vorschlag haben die Verlagsverbände dem Bundesjustizministerium Anfang November 2010 mündlich vorgestellt. Dieser Vorschlag weicht erheblich von dem Papier ab, das der Ausschuss zur Grundlage seiner Stellungnahme gewählt hat. Der tatsächliche Verlagsvorschlag wäre mühelos zu erhalten gewesen, da ihn VDZ und BDZV auf ihren Webseiten ausführlich dargelegt haben. Auch dieser Blog enthält einen detaillierten Katalog von Fragen und Antworten, der den Verlagsvorschlag im Detail nachzeichnet.

Im Einzelnen ist zu dem Papier Folgendes in chronologischer Reihenfolge anzumerken:

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Fragen und Antworten zum Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird derzeit intensiv diskutiert. Doch wozu soll es eigentlich gut sein? Wichtige Fragen und dazu gehörige Antworten der Verlage sind in der folgenden Sammlung zusammen gefasst. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie wird ständig erweitert. Weitergehende Fragen können gern in der Kommentarfunktion gestellt werden. Sie werden beantwortet und in die Sammlung aufgenommen.

Die Antworten stammen von unterschiedlichen Autoren oder Verbänden. Alle haben ihre Genehmigung für die Veröffentlichung in diesem Blog erteilt. Eine Liste der Autoren, Verbände und Kürzel steht unter dem Artikel. Viele Antworten sind bereits an anderer Stelle veröffentlicht worden.

Fragen, die in der Kommentarfunktion gestellt werden, können mit oder ohne Namen des Fragestellers in der Sammlung erscheinen. Bitte kurz angeben, wie dies gewünscht wird. (Dieser Artikel ist bereits früher erschienen und wird aus technischen Gründen im Zuge einer Designumstellung neu gepostet.)

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Wozu soll das Leistungsschutzrecht eigentlich gut sein?

In diesem Blog gibt es eine neue Seite. Sie ist dem Leistungsschutzrecht gewidmet und enthält eine ausführliche, offene Sammlung von Fragen und Antworten zum viel diskutierten Leistungsschutzrecht. In öffentlichen Debatten habe ich mir notiert, welche Fragen am häufigsten gestellt werden – sie sind hier aufgenommen. Die Antworten stammen überwiegend nicht aus meiner Feder, sondern von Verbänden und Juristen, geschrieben im Bemühen um Leserlichkeit und Verständlichkeit. Zu diesem Thema gibt es fraglos noch viel mehr Fragen. Deswegen ist die Sammlung bewusst offen angelegt. Sie wird im Laufe der Zeit ergänzt. Wer weitere Fragen stellen möchte, ist dazu eingeladen. Einfach als Kommentar abschicken – ich bemühe mich dann, Antworten dazu schnell ins Netz zu stellen.

Zur Fragensammlung geht es hier entlang

 

Schwarzer Freitag

Jakob Augstein, Herausgeber des „Freitag“, hat auf seiner Seite über die Klage gegen die Tagesschau-App und über die Verleger-Initiative für ein Leistungsschutzrecht geschrieben. Titel: „Das Panik-Orchester. Die Zeitungsverlage kämpfen gegen Blogger und öffentlich-rechtliche TV-Sender. Es geht ihnen um die Privatisierung des Internets.“ Augstein schreibt schwungvoll und gut, allerdings im Laufe eines Monats über viele unterschiedliche Themen und offenbar unter Zeitdruck. Ihm bleibt wenig Zeit für Recherche. Deswegen haben sich zahlreiche Sach- und Fachfehler in seinen Beitrag eingeschlichen. Hier eine Auswahl:

  1. Die Zeitungsverlage kämpfen nicht gegen Blogger. Sie haben dem Gesetzgeber offiziell vorgeschlagen, dass das Leistungsschutzrecht auch für Blogger gelten solle. Weil Blogger oft Autor und Verlag in in einer Person sind, wären sie als Autor durch das Urheberrecht und als Verlag durch das Leistungsschutzrecht geschützt, falls der Gesetzgeber diesem Vorschlag folgt.

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Neue Post von Daniel Schultz

20. Mai 2011 um 13:46 Uhr

Sehr geehrter Herr Keese,

nach wie vor warte ich auf die Übermittlung der Tonaufnahme unseres Gesprächs. Da Sie offenbar auf Miturheberschaft pochen, möchte ich Sie auf § 8 (2) UrhG hinweisen.

„Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern.“

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

Zitat Ende. Interview ist veröffentlicht, siehe unten

 

Antwort auf einen offenen Brief

Hallo Herr Schultz,

danke für Ihren offenen Brief auf Ihrem Blog „Presseschauer“ (www.presseschauer.de). Ich antworte gern, denn die Debatte, die wir aus unterschiedlichen Richtungen führen, ist wichtig für den Erfolg von Journalismus im Netz. Geld ist nicht alles, aber ich denke, wir sind uns einig: Ohne funktionierende wirtschaftliche Ökosysteme, die Journalisten im Netz ein Auskommen ermöglichen, sind Qualität und Vielfalt in Gefahr.

Dass Sie Ihr Lob auf „The European“ ernster und weniger ironischer meinten, als ich zunächst dachte, freut mich. Dann können wir ja umso besser über die Sache diskutieren.

Sie sprechen die neusten Quartalszahlen der Axel Springer AG an und schreiben, die guten Ergebnisse seien ein weiteres Indiz dafür, dass es eines Leistungsschutzrechts nicht bedürfe. Hier muss ich Ihnen widersprechen.

„Insofern ist die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht immer noch nicht nachvollziehbar“

heißt es wörtlich in Ihrem Text. Dann zitieren Sie Heise Online:

„Die Schwäche im deutschen Zeitungsmarkt wurde mit einem kräftigen Wachstum im digitalen und internationalen Geschäfts mehr als wettgemacht.“

Steckt hier wirklich ein Widerspruch, wie Sie ihn aufzeigen? Nein, das tut er nicht.

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“Geistiges Eigentum muss geschützt und entgolten werden”

Daniel Schultz: Wie hoch waren die Spenden der Axel Springer AG für die Wikipedia im letzten Jahr?

Christoph Keese: Wir haben nichts für Wikipedia gespendet. Wie viel haben Sie gespendet?

Schultz: Ich habe zehn Euro gespendet.

Keese: Warum?

Schultz: Weil ich das Projekt gut finde und unterstützen möchte.

Keese: Ohne Frage, das ist ein gutes Projekt, aber unser Schwerpunkt liegt auf Journalismus.

Schultz: Können Sie sich an die Geschichte in der Bildzeitung „Müssen wir uns diesen Namen merken?“ erinnern? Sie, beziehungsweise jemand aus Ihrem Unternehmen, haben an der Stelle Inhalte der Wikipedia verwendet und nicht darauf verlinkt beziehungsweise diese beseitigt.

Keese: Sie meinen den vollständigen Namen Karl-Theodor zu Guttenbergs? Der ist auch ohne Wikipedia bekannt.

Schultz: Wie geht man damit um, wenn man eigentlich lizenzfreie Inhalte verwendet, ob das Projekt oder die Autoren einen Benefit davon haben?

Keese: Wir zahlen für alles Honorare, was rechtlich geschützt ist. Falls wir dabei etwas übersehen, honorieren wir nach. Geistiges Eigentum muss geschützt und entgolten werden.

Schultz: Sie erwähnten Lizenzverträge im Bereich der Informationstechnologie als Vorbild für Lizenzmodelle bei Verlagen. Dort sind unter anderem Gewährleistungspflichten und Servicelevel-Agreements zur Qualitätssicherung üblich. Angenommen, der von Ihnen ins Feld geführte Banker vertraut auf eine Information des lizenzierten Qualitätsjournalismus, die sich als falsch herausstellt. Ist dann eine Entschädigung des Kunden durch die Verlage bei mangelhafter Produktqualität vorgesehen?

Keese: Journalismus ist keine Software. Ihr Vergleich hinkt.

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Ein mysteriöses Interview

Daniel Schultz, Herausgeber des Blogs „Presseschauer“, mahnt die Herausgabe einer Interview-Mitschrift an. Es handelt sich um ein Gespräch zwischen Schultz und Christoph Keese, das im Spätsommer 2010 in Berlin geführt worden war. Ursprünglich als Beitrag für „Zeit Online“ geplant, kam es dort nicht zur Veröffentlichung, da Redakteur Kai Biermann den Gesprächstermin nicht hatte wahrnehmen können. Schultz und Keese führten die Debatte allein. Da das Bandgerät des Bloggers streikte, nahm Keese das Gespräch auf. Nach getaner Arbeit bat Schultz Keese, die Abschrift des Gesprächs zu erstellen und mahnte diese schon bald mit zunehmender Hartnäckigkeit und ständigen Mails und Telefonaten an. Bald äußerte er öffentlich den Verdacht, Keese halte das Gespräch absichtlich unter Verschluss, um den angeblichen Punktsieg seines Widerparts zu verbergen. Den wahren Grund ließ Schultz nicht gelten: Das Gespräch war recht ungeordnet geführt worden und verlangte stundenlange Redigierarbeit. Da Schultz aber insistiert, hier nun eine geringfügig gekürzte und redigierte Abschrift des Interviews.