Gastbeitrag: Gutachten zum Leistungsschutzrecht von Robert Heine

Seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage findet eine lebhafte Debatte statt. Wird Sprache monopolisiert? Steht eine Abmahnwelle bevor? Müssen Blogger bezahlen? Werden Tweets, Facebook-Posts und Linksammlungen kostenpflichtig? Auf diese und andere Fragen antwortet dieses Gutachten des Rechtsanwalts und Urheberrechts-Experten Dr. Robert Heine (LL.M) aus der Kanzlei Raue LLP in Berlin, die VDZ und BDZV bei urheberrechtlichen Fragen berät und das Thema Leistungsschutzrecht seit Jahren betreut. Sein Gutachten erscheint hier nicht exklusiv, sondern wird dokumentiert. Es ist sehr lesenswert und widerspricht sachkundig vielen falschen Darstellungen, die in den vergangenen Tagen die Runde gemacht haben.

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Keine Abmahnwellen, faire Preise! Wie das Leistungsschutzrecht genutzt werden sollte

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sollte von Verlagen und Bloggern verantwortungsvoll genutzt werden. Dazu gehört, dass die Rechte schnell und unkompliziert geklärt werden können, dass harmlose Nutzer weder kriminalisiert noch mit Abmahnwellen überzogen werden und dass es attraktive Preise gibt. Hier einige Vorschläge zu Grundsätzen der Verwertung:

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Vier Gründe, warum Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten sollten

Der Gesetzentwurf des Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist in Blogs und Tweets heute lebhaft diskutiert worden. Es überwiegt die Kritik. Das neue Recht werde Bloggern schaden, die Meinungsvielfalt beschränken und das Netz zerstören, heißt es. Unklarheit der Gewerbedefinition führe zu Rechtsunsicherheit, Abmahnwellen und Prozesslawinen. Doch die Sorgen sind übertrieben. In Wahrheit müssen Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten, sondern können sogar von ihm profitieren. Hier vier gute Gründe:

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Koalitionsgipfel: Kabinett beschließt Leistungsschutzrecht vor Sommerpause

Der Koalitionsgipfel – bestehend aus den Vorsitzenden von CDU, CSU und FDP – hat am Montag beschlossen und verkündet, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Per Pressemitteilung teilte das Presse- und Informationsamts der Bundesregierung folgenden Wortlaut mit: „Die Vorsitzenden der die Koalition tragenden Parteien, Bundeskanzlerin Angela Merkel, der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, haben bei ihrem heutigen Spitzentreffen eine breite Palette von Themen in guter und konstruktiver Atmosphäre besprochen: (…) 4. Die Parteivorsitzenden haben vereinbart, dass das Bundeskabinett das Leistungsschutzrecht für Presseverlage noch vor der Sommerpause beschließt.“ Ein Textentwurf wurde am Montag nicht vorgestellt.

 

Wenn das Herz voll ist: Googles Twitter-Freude über Heribert Prantls Artikel

Das Schöne an Twitter ist, dass man auf den ersten Blick erkennt, wer etwas mag und wer nicht: Empfohlen wird meist nur, was gefällt. Beim Artikel von Heribert Prantl über das Leistungsschutzrecht muss die Freude bei Google groß gewesen sein: Per Twitter-Feuerwerk schickte Google das Werk am Samstag auf die Reise. Das kann nicht verwundern: Google möchte so lange wie möglich nichts für seine Inhalte bezahlen. Da kam der kritische Beitrag wie gerufen. Googles Umsatz in Deutschland dürfte knapp drei Milliarden Euro betragen, der Gewinn knapp zwei Milliarden (grob geschätzte Zahlen, da keine Daten zu Deutschland veröffentlicht werden). Es gibt also viel zu verteidigen. Hier eine Sammlung der Google-Promotion-Tweets:

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Eine Antwort auf Heribert Prantls Kritik am Leistungsschutzrecht

Autor Heribert Prantl hat am Samstag auf der Medienseite der Süddeutschen Zeitung einen längeren Beitrag über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage veröffentlicht. Er kommt dabei zu dem Schluss, dass normales Urheberrecht zur Gestaltung der digitalen Zukunft ausreiche und ein Leistungsschutzrecht überflüssig sei. Hier eine Antwort auf seine Argumente, die leider teilweise auf falschen Fakten beruhen:

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Könnten die Piraten bitte endlich einmal konkret werden?

Die Piratenpartei ist schnell beim Veröffentlichen neuer Grundsatzpapiere zum Urheberrecht, aber nach wie vor schwach beim Ausarbeiten ihrer Forderungen. Statt klarer wird dadurch immer unklarer, was genau sie eigentlich will. Gestern stellte die Partei wieder ein neues Papier ins Netz, nur fünf Wochen nach dem letzten Grundsatzpapier vom 15. April. Erst am Wochenende hatte Urheberrechts-Sprecher Bruno Kramm in der FAZ nach einer neuen gesetzlichen Schranke für Filesharing gerufen. Nachfragen, was er genau er damit meint, hat Kramm bis jetzt nicht beantwortet. Dafür wiederholt das neue Papier wieder die alte Forderung in leicht geänderter Formulierung – wiederum nur oberflächlich, wieder ohne Details. Langsam wird es anstrengend, sich in die Programmatik dieser Partei einzuarbeiten, die bisher jeder genaueren Festlegung aus dem Wege geht. Eine kurze Leidensgeschichte:

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Sehr geehrter Bruno Kramm,

in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreiben Sie einen offenen Brief an Frank Schirrmacher und legen darin die Position der Piraten zum Urheberrecht dar. Sie bemängeln die falsche Wiedergabe von Piraten-Positionen in den Medien und beschreiben, worum es Ihnen wirklich geht: die Einführung einer neuen Schranke des Urheberrechts für nichtkommerzielles Filesharing und die Begrenzung von Schutzfristen. Ich habe Ihren Brief mit Interesse gelesen und möchte dazu Nachfragen stellen, denn so wie ich es verstehe, fordern Sie mit der Filesharing-Schranke implizit eine neue Vergütung für Urheber, zu erheben durch Verwertungsgesellschaften. Ist das wirklich gemeint?

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Brauchen wir ein Leistungsschutzrecht?

Die Debattenplattform Debatare hatte mich vor Monaten zu einem Gastbeitrag eingeladen. Entweder habe ich das Thema falsch verstanden, oder die Überschrift auf der Seite gibt das mir gestellte Thema nicht genau wieder – auf jeden Fall besteht jetzt eine Textschere. Till Kreutzer, der das Contra geschrieben hat, und ich reden aneinander vorbei. Ich habe Debatare einen neuen Text geschickt. Ob man ihn verwendet, weiß ich noch nicht. Hier der neue Text, zusammen mit der alten Fassung:

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Was ist das Leistungsschutzrecht?

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Was ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage? Wem nützt und wem schadet es? In welchem Zusammenhang steht es mit dem Recht der Urheber? Hier ein kurzes Video zum Thema, das die Verlegerverbände BDZV und VDZ gestern zum Welttag des Urheberrechts ins Netz gestellt haben.

 

Was wäre, wenn Julia Schramm Vorsitzende der Piraten würde?

Piratin Julia Schramm, Kandidatin für den Bundesvorsitz. Foto: Insi Dex. Zur Nutzung freigeben von Julia Schramm

Heute ist der Welttag des Geistigen Eigentums. Grund genug, Julia Schramm sprechen zu lassen, die am Samstag Bundesvorsitzende der Piratenpartei werden möchte. Laut der jüngsten Erklärung zum Urheberrecht streben die Piraten einen fairen Ausgleich zwischen Nutzern und Urhebern an. Was meint die Vorsitzende in spe dazu? Den Urhebern kann es am Tag des Urheberrechts nur schwindelig dabei werden.

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Dokumentiert: GEO-Chefredakteur Peter-Matthias Gaede zur Urheberrechtsdebatte

Peter-Matthias Gaede, Chefredakteur von GEO aus dem Verlag Gruner + Jahr und einer der renommiertesten Journalisten des Landes, hat vor einigen Tagen bei Meedia einen Gastbeitrag zur Urheberrechtsdebatte veröffentlicht. Er antwortet damit den Piraten und anderer Urheberrechtskritikern, und gleicht deren Forderungen mit der Wirklichkeit ab. Zu Dokumentationszwecken und mit freundlicher Genehmigung des Urhebers hier sein Text:

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Immer mehr Kreative wehren sich gegen ihre Enteignung

Nach den Krimiautoren haben sich nun auch die Drehbuchautoren zu Wort gemeldet. In einem offenen Brief kritisieren sie die „Lebenslügen der Piraten, Grünen, Linken und Netzgemeinde“. Sie nehmen auch ihre Verwerter in Schutz, denn viele kreative Produkte entstünden überhaupt erst, „wenn die künstlerischen Ideen der Urheber mit Kapital und Vermarktungsknowhow zusammenkommen“. Der Aufstand der Kreativen gegen ihre Enteigner ist kein Zufall. In Deutschland arbeitet über eine Million Menschen in der Kreativwirtschaft. Hier einige Zahlen aus dem offiziellen Bericht der Bundesregierung:

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Der amerikanische Google-Report: Millionen gegen das Urheberrecht

Google Doodle zum Frühlingsbeginn 2012.
Copyright: Google

Google gilt als eines der aktivsten Lobby-Unternehmen der Welt. Sein Einfluss auf die amerikanische Politik durch direkte Wahlkampfspenden sowie personelle und technische Unterstützung für die demokratische Partei ist legendär. Gemessen am Einfluss auf Kongress und Weißes Haus hat Google die Filmindustrie längst überflügelt. Das ist zunächst kein Makel. Auch andere Unternehmen investieren in professionelle Interessenvertretung, darunter Axel Springer. Allerdings machen nur wenige Firmen ein solches Geheimnis aus dem Umfang ihres Engagements wie Google.

Einen umfassenden eigenen Bericht legt das Unternehmen trotz seiner vielfach bekundeten Transparenzverpflichtung nicht vor. Die amerikanische Copyright Alliance hat deswegen jüngst in einer internen Studie versucht, Informationen aus vielen unterschiedlichen Quellen zusammen zu tragen und damit ein Gesamtbild von Googles Aktivitäten zu zeichnen. Hier die wichtigsten Ergebnisse in Auszügen:

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Verschwörung der Krimiautoren für das Urheberrecht

Beim Echo 2012 gestern Abend in Berlin wurde er von erstaunlich vielen Leuten getragen: der Pro-Urheberrecht-Button der Krimiautoren (Foto). Die Autoren sind organisiert in einer Gruppe, die sich „Syndikat“ nennt und es sich hauptsächlich zum Ziel gesetzt hat, das Genre des Kriminalromans zu fördern. Seit kurzem setzt sich das Syndikat auch für die Wahrung von Urheberrechten ein und hat folgende Erklärung abgegeben:

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Unbedingt anhören: Sven Regener über den Untergang der Musik durch YouTube, Google und Piraten

Diesen Beitrag im Radio des Bayerischen Rundfunks sollte man gehört haben: Musiker und Autor Sven Regener lässt seiner Empörung über den mangelnden Respekt für die kreative Arbeit von Musikern freien Lauf. Er beschreibt den Niedergang der Musik durch mangelnden Respekt vor geistiger Leistung und die Geschäftsinteressen von Internet-Konzernen. Bild: Bayerischer Rundfunk.

 

NewsRight schließt ersten Lizenzvertrag, Moreover wird erster Kunde

NewsRight, der neue Online-Rechtverwerter amerikanischer Verlage, hat gestern Abend seinen ersten Vertragsabschluss bekannt gegeben. Moreover, ein namhafter Aggregator, hat einen mehrjährigen Vertrag über journalistische Inhalte und Daten abgeschlossen. Damit hat das neue und innovative Geschäftsmodell eine erste Bestätigung am Markt erfahren. (Post enthält einige Pressestimmen und die Original-Pressemitteilung.)

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Gastbeitrag: Welche Leistungen erbringen Presseverlage?

Der Kieler Urheberrechtsanwalt Stephan Dirks hat gestern in einem Interview bei Werben&Verkaufen Bedenken gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorgebracht. Einer der Einwände bezog sich auf die vermeintlich geringeren Leistungen von Verlagen im Vergleich zu Musikproduzenten, Filmherstellern und ausübenden Künstlern. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), antwortet auf diesen Punkt mit einem Gastbeitrag.

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Dokumentiert: Stefan Herwig über den Protest gegen Acta und seine Kommunikationsformen

Der Kommunikationswissenschaftler und Unternehmer Stefan Herwig ist Betreiber des Independent Musiklabels „Dependent“ und Inhaber einer Beratungsagentur für Unternehmen der Kreativwirtschaft. Beim Presseschauder hat er sich mit Kommentaren mehrfach zu Wort gemeldet. In der medienpolitischen Zeitschrift promedia hat er soeben einen Gastbeitrag über die Kommunikationsformen des Protests gegen Acta. Mit freundlicher Genehmigung des Autors und Verlags wird der Beitrag hier dokumentiert.

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Digitale Privatkopien sind erlaubt und sollten erlaubt bleiben

Die Debatte um Acta und Urheberrecht hat eine interessante Wendung genommen. Zwei wichtige Autoren haben sich bei Süddeutsche.de der digitalen Privatkopie gewidmet und damit ein wichtiges Thema angeschnitten, das erörtert werden muss. Dirk von Gehlen sprach sich in einem Essay für besseren Schutz der Privatkopie im Netz aus. Und CDU-Bundestagsabgeordneter Peter Tauber forderte in seinen Antworten auf einen Fragebogen: „Wir brauchen ein Recht auf digitale Privatkopie“. Beide haben Recht: Digitale Privatkopien sollten erlaubt sein. Doch das ist wenig revolutionär. Das geltende Urheberrecht gestattet sie jetzt schon. Der einschlägige Paragraph im Gesetz ist dennoch überarbeitungsbedürftig.

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Eine neue Jugendbewegung

Markus Beckedahl twitterte von der Berliner Anti-Acta-Demonstration: „Was das Schöne ist: Ich bin einer der Ältesten. Hier demonstriert die Jugend für unsere digitale Zukunft.“ Weniger später schickte er hinterher: „Mein Kurzkommentar: Das Internet geht auf die Straße.“ In der Tat: Am Wochenende haben wir eine neue Jugendbewegung auf den Straßen gesehen. Doch was ist von ihr zu halten? Eine vielleicht überraschende Antwort.

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So könnte Creative Commons in Zukunft aussehen

Creative Commons hat Pionierarbeit geleistet bei der Vereinfachung der Rechte-Einholung im Internet (siehe Blogpost über Lawrence Lessigs Artikel für das Handelsblatt). Doch bislang beschränkt sich Creative Commons nur auf kostenlose Beiträge. Mit wenig Aufwand könnte das System weiter entwickelt werden für die kommerzielle Sphäre und damit einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung und Vergütung von Kreativität im Internet leisten. Wie könnte ein solcher Schritt konkret aussehen? Hier einige Vorschläge.

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Offenes Netz und Schutz des Urhebers sind gleichzeitig möglich

Lawrence Lessig
Foto: Lessig.org Lizenz: CC BY 3.0 (US)

In der Debatte um Ansgar Hevelings Gastbeitrag im Handelsblatt hat sich vergangene Woche ebenfalls im Handelsblatt Harvard-Professor Lawrence Lessig geäußert, einer der weltweit führenden Urheberrechtler. In seinem Beitrag verteidigt Lessig zwar den Schutz von Urhebern, fordert aber gleichzeitig praktikable Wege der Lizensierung, die den Bedingungen des Internets angepasst sind. Damit zeigt Lessig einen konstruktiven Weg auf, der anders als die vielen vulgären Angriffe auf Heveling ernsthaft diskutiert werden sollte. Schutz des Urhebers und offenes Netz sind keine Widersprüche. Im Gegenteil: Sie sind gut miteinander vereinbar. Doch wie sehen die Systeme aus, in denen das funktionieren kann? Hierzu einige Anmerkungen.

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Die Verteidiger der Kreativen und der Schaden der Piraterie


Manchmal muss man genauer hinschauen.
Bild: Freakomics.com

Zwei bemerkenswerte Beiträge zur SOPA-Debatte sind mir heute ins Auge gefallen: Einerseits die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, andererseits ein Beitrag von Kal Raustiala und Chris Sprigman bei Freakonomics.com über den Schaden, den Online-Piraterie verursacht. Hier eine kurze Zusammenfassung und Bewertung.

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SOPA ist viel besser als sein Ruf und sollte Gesetz werden

Wikipedia Blackout
Blackout bei Wikipedia

Der Aufschrei gegen SOPA, den amerikanischen „Stop Online Piracy Act“, war laut und heftig. Seinen Schwarzen Tag begründete Wikipedia mit nackter Existenzangst: „Über ein Jahrzehnt lang haben wir in Millionen Arbeitsstunden die größte Enzyklopädie der Menschheitsgeschichte aufgebaut. Jetzt erwägt der Kongress ein Gesetz, das dem offenen und freien Internet tödlichen Schaden zufügen könnte“, hieß es in dem Sperrvermerk. Wikipedia und zahlreiche Unternehmen, die von Piraterie wirtschaftlich profitieren, darunter Google, bewirkten eine Verschiebung der Beschlussfassung auf unbestimmte Zeit. Doch ihre hysterische Reaktion ist übertrieben. Fast keiner der Vorwürfe gegen SOPA lässt sich rechtfertigen. Stattdessen ist SOPA ein ausgewogener und gut durchdachter Gesetzesentwurf, der mit maßvollen Mitteln versucht, der Netzpiraterie Einhalt zu gebieten. Wikipedia würde unter SOPA ebenso wie alle anderen legalen Seiten keinen Schaden nehmen. Hier eine genaue Analyse der Gesetzesvorlage. Wer den Text selber lesen möchte, findet ihn hier.

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Und noch mehr Geld von Google für die Wissenschaft

Titelbild der von Google finanzierten Studie, die europäischen Rechteverwertern vorwirft,
viel zu teuer zu sein. Bild: MPRA

Google lässt nicht nach in seinen Bemühungen, die Wissenschaft für seine Interessen einzuspannen. Kein Tag vergeht, an dem man nicht von neuen Projekten hört, die Google an Universitäten finanziert. Heute ist mir die Studie „Counting the Costs of Collective Rights Management of Music Copyright in Europe“ in die Hände gefallen. Das Werk untersucht die Kosten, die von der kollektiven Rechteverwertung verursacht werden. Sponsor der Studie ist Google, wie die Autoren der Studie ganz am Ende auf Seite 56 beiläufig einflechten. Google hat ein elementares wirtschaftliches Interesse daran, die kollektive Rechteverwertung zu schwächen, um möglichst preiswert an Filme, Bücher, Musik und Artikel zu kommen. So kommt die Studie denn auch zum Ergebnis, dass die Rechtverwertung in Europa übertrieben teuer sei und einer Reform bedürfe. Hier die Details zu diesem neuen Fall von Wissenschaftslobbyismus.

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Free Ride: Wie Google seine finanziellen Interessen durch Unterstützung der Wissenschaft absichert

Titel der Taschenbuchausgabe von Robert Levines Buch.
Bild: The Bodley Head / Random House

Für einiges Aufsehen hat in den USA und Großbritannien Robert Levines Buch „Free Ride“ gesorgt, eine Widerrede gegen die Kostenloskultur im Internet und ein Plädoyer, funktionierende Märkte für kreative Güter zu schaffen. Levine ist ehemaliger Chefredakteur des Billboard Magazine. Beim Lesen ist mir das dritte Kapitel besonders aufgefallen: „Geeks bearing Gifts – Google’s War on Copyright“. Der Beitrag zeigt, wie systematisch Google durch Unterstützung von Wissenschaft, Forschung und privater Initiativen auf eine Änderung des Urheberrechts hinwirkt. Hier eine kurze Zusammenfassung des Kapitels mit einigen ergänzenden Anmerkungen.

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Die vielen sachlichen Fehler in der Erklärung der Digitalen Gesellschaft

Drei Vereine fordern in einer gemeinsamen Erklärung eine grundlegende Veränderung des Urheberrechts. Es sind dies Digitale Gesellschaft e.V., Wikimedia Deutschland und die Open Knowledge Foundation Deutschland. Die Proklamation trägt den Namen „Ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert“. Gegen die Debatte als solche ist nichts einzuwenden. Sie ist sogar notwendig. Technische und gesellschaftliche Veränderungen haben das Urheberrecht hervor gebracht und im Laufe der Zeit fortentwickelt. Doch dieser konkrete Debattenbeitrag wimmelt von Sachfehlern und Ungenauigkeiten. Hier eine Zusammenstellung.

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Haste mal ‘nen Spiegel?

Titelbild des SPIEGEL, wie er als Raubkopie auf der Website Avaxhome.ws angeboten wird. Wer das Nachrichtenmagazin liebt, kann sich hier den lästigen und kostspieligen Umweg über Kiosk oder Abonnement ersparen

Für alle, die gern deutsche Zeitungen und Zeitschriften lesen, ohne dafür zu bezahlen, hier noch ein wertvoller Surftipp: Die Website www.avaxhome.ws bietet aktuelle, vollständige und hochauflösende Raubkopien ohne lästige Wasserzeichen an. Das ist praktisch, denn wer möchte auf seiner Raubkopie schon von Wasserzeichen belästigt werden, die vom Lesefluss ablenken? Schnorrer kommen voll auf ihre Kosten. Ihre inständige Bitte „Haste mal ‘nen Spiegel?“ wird gern erhört und beflissentlich erfüllt.

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Diebstahl und andere Kleinigkeiten

Begeisterte Zeitschriftenleser im Netz.
Bild der Panzerknacker mit freundlicher Genehmigung
von Disney / Egmont Ehapa

Mein Beitrag über Downloads illegal gescannter Zeitschriften hat eine Vielzahl von Kommentaren ausgelöst. Weil viele Kommentatoren ähnliche Argumente verwenden und es etwas unübersichtlich wäre, auf jede Anmerkung einzeln zu antworten, hier eine Zusammenstellung der zehn wichtigsten Kritikpunkte, ergänzt um meine Antworten.

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Wozu Zeitschriften kaufen? Im Internet ist doch alles so schön kostenlos

Titelbild des Economist von der amerikanische
Website www.magazinesdownload.com. Mit ein paar Klicks ist die neue Ausgabe herunter geladen. Verlage und Autoren gehen leer aus, die Plattform aber berechnet Gebühren.

In der Debatte um den Schutz geistigen Eigentums ist immer wieder der Zuruf zu hören: „Die Verlage stellen die Lage aus wirtschaftlichem Eigennutz übertrieben dar. In Wahrheit gibt es doch gar keine gewerbsmäßig betriebenen Webseiten, die Verlagsinhalte stehlen und in den Verkehr bringen.“

Und ob es sie gibt! Online-Journalismus wird massiv kopiert, aber auch vor Zeitschriften schrecken die Räuber nicht zurück. Was Kino.to mit Filmen vorgeführt hat, machen zahlreiche Webseiten mit eingescannten Zeitschriften nach. Weil ich gerade in New York bin, hier ein paar Screenshot vom Surfen unter dem Suchwort „free magazine download“.

Ergebnis: Ein breites, buntes Angebot wartet auf den Leser. Man muss nicht für den Inhalt bezahlen, fällig werden aber Gebühren für den Download. Verlage und Autoren gehen leer aus. Ein Piraten-Wunderland. Das ist es wohl, was die Politiker meinen, die von einer „nutzerfreundlichen Vereinfachung des Urheberrechts sprechen“: Nicht fragen müssen, nicht zahlen müssen. Einfach nur kostenlos ins Zeitschriftenregal greifen.

(Nachtrag: Meine Antworten auf die Debatte zu diesem Beitrag stehen hier.)

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