Immer mehr Kreative wehren sich gegen ihre Enteignung

Nach den Krimiautoren haben sich nun auch die Drehbuchautoren zu Wort gemeldet. In einem offenen Brief kritisieren sie die „Lebenslügen der Piraten, Grünen, Linken und Netzgemeinde“. Sie nehmen auch ihre Verwerter in Schutz, denn viele kreative Produkte entstünden überhaupt erst, „wenn die künstlerischen Ideen der Urheber mit Kapital und Vermarktungsknowhow zusammenkommen“. Der Aufstand der Kreativen gegen ihre Enteigner ist kein Zufall. In Deutschland arbeitet über eine Million Menschen in der Kreativwirtschaft. Hier einige Zahlen aus dem offiziellen Bericht der Bundesregierung:

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Der amerikanische Google-Report: Millionen gegen das Urheberrecht

Google Doodle zum Frühlingsbeginn 2012.
Copyright: Google

Google gilt als eines der aktivsten Lobby-Unternehmen der Welt. Sein Einfluss auf die amerikanische Politik durch direkte Wahlkampfspenden sowie personelle und technische Unterstützung für die demokratische Partei ist legendär. Gemessen am Einfluss auf Kongress und Weißes Haus hat Google die Filmindustrie längst überflügelt. Das ist zunächst kein Makel. Auch andere Unternehmen investieren in professionelle Interessenvertretung, darunter Axel Springer. Allerdings machen nur wenige Firmen ein solches Geheimnis aus dem Umfang ihres Engagements wie Google.

Einen umfassenden eigenen Bericht legt das Unternehmen trotz seiner vielfach bekundeten Transparenzverpflichtung nicht vor. Die amerikanische Copyright Alliance hat deswegen jüngst in einer internen Studie versucht, Informationen aus vielen unterschiedlichen Quellen zusammen zu tragen und damit ein Gesamtbild von Googles Aktivitäten zu zeichnen. Hier die wichtigsten Ergebnisse in Auszügen:

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Verschwörung der Krimiautoren für das Urheberrecht

Beim Echo 2012 gestern Abend in Berlin wurde er von erstaunlich vielen Leuten getragen: der Pro-Urheberrecht-Button der Krimiautoren (Foto). Die Autoren sind organisiert in einer Gruppe, die sich „Syndikat“ nennt und es sich hauptsächlich zum Ziel gesetzt hat, das Genre des Kriminalromans zu fördern. Seit kurzem setzt sich das Syndikat auch für die Wahrung von Urheberrechten ein und hat folgende Erklärung abgegeben:

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Unbedingt anhören: Sven Regener über den Untergang der Musik durch YouTube, Google und Piraten

Diesen Beitrag im Radio des Bayerischen Rundfunks sollte man gehört haben: Musiker und Autor Sven Regener lässt seiner Empörung über den mangelnden Respekt für die kreative Arbeit von Musikern freien Lauf. Er beschreibt den Niedergang der Musik durch mangelnden Respekt vor geistiger Leistung und die Geschäftsinteressen von Internet-Konzernen. Bild: Bayerischer Rundfunk.

 

Massenhafter Diebstahl, ganz ungeniert

Fertig zum Download: „Welt Kompakt“ auf der Piratenseite YouKioske.com

Immer wieder wird behauptet, im Internet gäbe keinen massenhaften Diebstahl von Verlagsinhalten. Vor einigen Wochen saß ich mit Arnd Haller, dem Leiter Recht von Google Deutschland, auf dem Podium eines Urheberrechtssymposions der Universität Bayreuth. Haller bestritt entschieden, dass Verlagsinhalte im Netz in nennenswertem Umfang gestohlen würden. Er machte sich lustig über Avaxhome, das ich als Beispiel nannte und fragte ins Publikum: „Mal ehrlich, kennt irgendjemand von Ihnen dieses Avaxhome?“ Ähnlich haben sich auch viele Kommentatoren in diesem Blog geäußert. Nun, inzwischen frage ich mich, wie man die offensichtliche Wirklichkeit so hartnäckig verdrängen kann. Keine Woche vergeht, ohne dass mir jemand einen neuen Link auf eine neue Piratenseite zuschickt. Diebstahl von Verlagsinhalten ist zum Massenphänomen im Netz geworden. Hier einige neue Beispiele.

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NewsRight schließt ersten Lizenzvertrag, Moreover wird erster Kunde

NewsRight, der neue Online-Rechtverwerter amerikanischer Verlage, hat gestern Abend seinen ersten Vertragsabschluss bekannt gegeben. Moreover, ein namhafter Aggregator, hat einen mehrjährigen Vertrag über journalistische Inhalte und Daten abgeschlossen. Damit hat das neue und innovative Geschäftsmodell eine erste Bestätigung am Markt erfahren. (Post enthält einige Pressestimmen und die Original-Pressemitteilung.)

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Notwendige Anmerkungen zu Jakob Augstein

Freitag-Herausgeber Jakob Augstein hat sich ein weiteres Mal in die Debatte um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage eigeschaltet. Im Laufe dieser Woche haben fast alle namhaften Medien bei den Verlagsverbänden BDZV und VDZ angerufen, um Einschätzungen zum Koalitionsbeschluss zu erfragen – nicht so ZEIT und Freitag. Entsprechend fehlerhaft und einseitig ihre Berichterstattung. Hier einige Anmerkungen zu Augsteins Text.

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Psychoanalyse von höchster Stelle

Ich gebe zu, auch wenn er es nicht gern hört: Ich lese Sascha Lobo einfach gern. Sein Firesale und Wohnungsausverkauf – allerfeinste Kleintexte. Seine Hotel-Manie und Diskoduscherei – wunderbare Unterhaltung. Sein Buch „Dinge geregelt kriegen ohne einen Funken Selbstdisziplin“ – charmante Antibeichte eine Workoholics. (Text unten aktualisiert. Enthält jetzt Korrekturen von Fehlern in Lobos Spiegel-Kolumne)

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Voll aktiv im Google-Netzwerk

Ich möchte niemandem persönlich zu nahe treten, deswegen habe ich Namen und Foto desjenigen ausgeblendet, dessen Twitter-Selbstbeschreibung das Bild zeigt. Ausnahmsweise daher auch kein Link. Die Selbstbeschreibung zeigt, wie tief und intensiv sich Google mit vermeintlichen Graswurzel-Bewegungen in der Internet-Szene vernetzt. Es werden Abhängigkeiten und Verbindungen geschaffen, die über Personalunionen zu vollständiger Interessenidentität führen. Google hat einen wichtigen Teil der Szene eingemeindet und sorgt so dafür, dass wilde Kampagnen gegen die Rechte von Urhebern und Produzenten gefahren werden, aber kein kritisches Wort über Datenschutz und Marktmissbrauch des multinationalen Konzerns fällt, zu dem Google mittlerweile geworden ist.

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Wettbewerb und Quasi-Monopol: Marktanteile von Browsern und Suchmaschinen

Das Ringen um Microsofts beherrschende Stellung auf dem Browsermarkt ist noch in bester Erinnerung. Obwohl das Verfahren damals quälend lang gedauert hat, kann man aus heutiger Sicht sagen, dass es sich gelohnt hat. Auf dem Markt für Browser ist mehr Wettbewerb entstanden, die Innovationskraft ist gestiegen und sogar Microsoft hat seinen Frieden mit dem Kompromiss gemacht. Interessant ist nun der Vergleich mit den Marktanteilen auf dem Markt für Suchmaschinen. Hierzu zwei Grafiken von Webhits, die für sich selbst sprechen. Aufschlussreich sind sie auch im Zusammenhang mit Googles neuen Datenschutzregeln. Könnte Google einen dermaßen harten Schnitt durchsetzen, wenn der Markt etwas ausgeglichener verteilt wäre? Wohl kaum. Es liegt daher im öffentlichen Interesse, die Konzentration auf dem Suchmaschinen-Markt kritisch zu beobachten. Die Grafiken:

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EU-Kommissar Michel Barnier: „Kreative müssen für ihre Arbeit bezahlt werden”

Gestern Abend fand in Brüssel die European Magazine Media Night statt, ausgerichtet vom Europäischen Zeitschriftenverband EMMA. Es war der Auftakt zur heute stattfindenden Innovationskonferenz „Future Media Lab“. Zwei Vorträge und einige Gespräche am Rande sind besonders berichtenswert. Allen voran beeindruckte Michel Barnier, der aus Frankreich stammende EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen. Bei ihm liegt die Zuständigkeit für Urheberrecht. Er forderte vehement die Verteidigung von Urheberrechten im Internet ein und kündigte entsprechende EU-Initiativen an.

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Marissa Mayer über Googles Strategie der Selbstbevorzugung

Video: Googles Marissa Mayer am 23. Juni 2007.
Foto: YouTube / Google

Ist es Zufall oder Strategie, dass Google seine eigenen Produkte wie Finance, Maps oder Shopping in der Suchergebnisliste von Google Search vor allen Wettbewerbern platziert? Ein Video der damaligen Entwicklungschefin Marissa Mayer liefert ein weiteres Indiz dafür, dass die Selbstbevorzugung Teil eines strategischen Konzepts ist. Das Video stammt vom Juni 2007. Die fragliche Stelle liegt zwischen den Minuten 00:44 und 00:46. Hier weiter unten die Abschrift.

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Anhörung mit Google im Unterausschuss Neue Medien

Im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestags fand heute eine Anhörung mit Google und Vertretern anderer Branchen zum Thema Suchmaschinenneutralität statt. Google machte der Runde sehr deutlich, dass immer gut ist, was Google tut – auch wenn es um das Bevorzugen eigener Produkte geht. Hier einige Tweets von Teilnehmern:

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So hält Google Shopping seine Besucher auf der eigenen Seite

Das Shopping-Modul für Fernseher. Bild: Google

In den Kommentaren zu meinem Beitrag über Googles Bevorzugung des eigenen Preisvergleichs in der Suchergebnisliste findet eine Diskussion über eine interessante Fragestellung statt: Warum sollte Google seinen Preisvergleich in der Liste nicht bevorzugen dürfen? Schließlich handele es sich bei dem Modul doch nur um die Darstellung einer vertikalen Suche quer über alle Preisvergleicher. Es sei sehr kundenfreundlich, wenn man die wichtigsten Ergebnisse kompakt auf einen Blick geboten bekomme. Hier meine Gegenargumentation:

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Wie Google seinen Preisvergleich in Suchergebnislisten bevorzugt

Bei der Europäischen Kommission in Brüssel sind zahlreiche Beschwerden gegen Google anhängig. Es geht um den Vorwurf des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Suchmaschinen zur Steigerung des Erfolgs auf anderen Märkten. Der Fall ist komplex; er soll hier nicht ausgebreitet werden. Aber ich möchte an einem Beispiel zeigen, woran sich die Kritik entzündet. Ausgewählt habe ich den Preisvergleich, da aus dieser Branche viel Kritik an die Kommission heran getragen worden ist. (Hinweis: Mein Arbeitgeber betreibt mit seiner Beteiligung Idealo einen Preisvergleichsdienst und unterstützt die Beschwerde von VDZ und BDZV.)

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Digitale Privatkopien sind erlaubt und sollten erlaubt bleiben

Die Debatte um Acta und Urheberrecht hat eine interessante Wendung genommen. Zwei wichtige Autoren haben sich bei Süddeutsche.de der digitalen Privatkopie gewidmet und damit ein wichtiges Thema angeschnitten, das erörtert werden muss. Dirk von Gehlen sprach sich in einem Essay für besseren Schutz der Privatkopie im Netz aus. Und CDU-Bundestagsabgeordneter Peter Tauber forderte in seinen Antworten auf einen Fragebogen: „Wir brauchen ein Recht auf digitale Privatkopie“. Beide haben Recht: Digitale Privatkopien sollten erlaubt sein. Doch das ist wenig revolutionär. Das geltende Urheberrecht gestattet sie jetzt schon. Der einschlägige Paragraph im Gesetz ist dennoch überarbeitungsbedürftig.

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Eine neue Jugendbewegung

Markus Beckedahl twitterte von der Berliner Anti-Acta-Demonstration: „Was das Schöne ist: Ich bin einer der Ältesten. Hier demonstriert die Jugend für unsere digitale Zukunft.“ Weniger später schickte er hinterher: „Mein Kurzkommentar: Das Internet geht auf die Straße.“ In der Tat: Am Wochenende haben wir eine neue Jugendbewegung auf den Straßen gesehen. Doch was ist von ihr zu halten? Eine vielleicht überraschende Antwort.

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So könnte Creative Commons in Zukunft aussehen

Creative Commons hat Pionierarbeit geleistet bei der Vereinfachung der Rechte-Einholung im Internet (siehe Blogpost über Lawrence Lessigs Artikel für das Handelsblatt). Doch bislang beschränkt sich Creative Commons nur auf kostenlose Beiträge. Mit wenig Aufwand könnte das System weiter entwickelt werden für die kommerzielle Sphäre und damit einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung und Vergütung von Kreativität im Internet leisten. Wie könnte ein solcher Schritt konkret aussehen? Hier einige Vorschläge.

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Offenes Netz und Schutz des Urhebers sind gleichzeitig möglich

Lawrence Lessig
Foto: Lessig.org Lizenz: CC BY 3.0 (US)

In der Debatte um Ansgar Hevelings Gastbeitrag im Handelsblatt hat sich vergangene Woche ebenfalls im Handelsblatt Harvard-Professor Lawrence Lessig geäußert, einer der weltweit führenden Urheberrechtler. In seinem Beitrag verteidigt Lessig zwar den Schutz von Urhebern, fordert aber gleichzeitig praktikable Wege der Lizensierung, die den Bedingungen des Internets angepasst sind. Damit zeigt Lessig einen konstruktiven Weg auf, der anders als die vielen vulgären Angriffe auf Heveling ernsthaft diskutiert werden sollte. Schutz des Urhebers und offenes Netz sind keine Widersprüche. Im Gegenteil: Sie sind gut miteinander vereinbar. Doch wie sehen die Systeme aus, in denen das funktionieren kann? Hierzu einige Anmerkungen.

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Die Verteidiger der Kreativen und der Schaden der Piraterie


Manchmal muss man genauer hinschauen.
Bild: Freakomics.com

Zwei bemerkenswerte Beiträge zur SOPA-Debatte sind mir heute ins Auge gefallen: Einerseits die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, andererseits ein Beitrag von Kal Raustiala und Chris Sprigman bei Freakonomics.com über den Schaden, den Online-Piraterie verursacht. Hier eine kurze Zusammenfassung und Bewertung.

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SOPA ist viel besser als sein Ruf und sollte Gesetz werden

Wikipedia Blackout
Blackout bei Wikipedia

Der Aufschrei gegen SOPA, den amerikanischen „Stop Online Piracy Act“, war laut und heftig. Seinen Schwarzen Tag begründete Wikipedia mit nackter Existenzangst: „Über ein Jahrzehnt lang haben wir in Millionen Arbeitsstunden die größte Enzyklopädie der Menschheitsgeschichte aufgebaut. Jetzt erwägt der Kongress ein Gesetz, das dem offenen und freien Internet tödlichen Schaden zufügen könnte“, hieß es in dem Sperrvermerk. Wikipedia und zahlreiche Unternehmen, die von Piraterie wirtschaftlich profitieren, darunter Google, bewirkten eine Verschiebung der Beschlussfassung auf unbestimmte Zeit. Doch ihre hysterische Reaktion ist übertrieben. Fast keiner der Vorwürfe gegen SOPA lässt sich rechtfertigen. Stattdessen ist SOPA ein ausgewogener und gut durchdachter Gesetzesentwurf, der mit maßvollen Mitteln versucht, der Netzpiraterie Einhalt zu gebieten. Wikipedia würde unter SOPA ebenso wie alle anderen legalen Seiten keinen Schaden nehmen. Hier eine genaue Analyse der Gesetzesvorlage. Wer den Text selber lesen möchte, findet ihn hier.

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Mario Sixtus ist Quotensieger 2011 beim Presseschauder

Noch ist das Jahr nicht ganz verstrichen, doch es an der Zeit, den Presseschauder-Quotensieger 2011 zu veröffentlichen. Er heißt Mario Sixtus. Meine Antwort auf seinen offenen Brief mit angehängter Kostennote hat 18,32 Prozent des gesamten Jahrestraffics auf sich gezogen. Beachtlich! Auf Platz 2 liegt Markus Hündgen, ohne den „Warum Bild.de kein Piratensender ist“ mit 15,69 Prozent nicht erschienen wäre. Bronze geht an „Wozu Zeitschriften kaufen? Im Internet ist doch alles so schön kostenlos“, für den ich all jenen zu danken habe, die bestreiten, dass Verlagsinhalte im Netz gestohlen werden. Herzlichen Dank an alle, die mit diskutiert und hierher verlinkt haben! Das hat dazu beigetragen, den Presseschauder auf PageRank 4 zu heben, den er seit dem 19. November innehat. Zur vollständigen Quotentabelle bitte auf das Bild klicken.

PS: Die Liste „Meistgelesen“ oben rechts wurde später gestartet und weicht deswegen von dieser Übersicht ab.

 

Warum das Leistungsschutzrecht MyEdition nicht im Wege steht

Thomas Knüwer, die Kassandra unter den Medienbloggern, schreibt bei Indiskretion Ehrensache heute, dass ihm Axel Springers Tablet-Aggregator MyEdition zwar nicht grundsätzlich missfalle, er aber nicht an den Erfolg glaube, weil die anderen Verlage keine Rechte zur Aggregation einräumen würden. Warum nicht? Weil das Leistungsschutzrecht im Wege stünde. Kann das stimmen? Hier in aller Kürze ein Widerspruch.

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Ein Blick auf den neuen iKiosk und MyEdition

Startseite des iKiosk.
Neues Layout, neue Funktionen, neue Titel

Am Freitag hat Axel Springer bei seinem jährlichen Adventstreffen mit Journalisten den überarbeiteten iKiosk und einen Closed-Beta-Test des neuen Tablet-Aggregators MyEdition vorgestellt. Für alle, die nicht dabei gewesen sind, hier einige Screenshots und die wichtigsten Fakten. Man sieht: Verlage sind durchaus aktiv beim Erschließen neuer Vertriebswege und Geschäftsmodelle.

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Und noch mehr Geld von Google für die Wissenschaft

Titelbild der von Google finanzierten Studie, die europäischen Rechteverwertern vorwirft,
viel zu teuer zu sein. Bild: MPRA

Google lässt nicht nach in seinen Bemühungen, die Wissenschaft für seine Interessen einzuspannen. Kein Tag vergeht, an dem man nicht von neuen Projekten hört, die Google an Universitäten finanziert. Heute ist mir die Studie „Counting the Costs of Collective Rights Management of Music Copyright in Europe“ in die Hände gefallen. Das Werk untersucht die Kosten, die von der kollektiven Rechteverwertung verursacht werden. Sponsor der Studie ist Google, wie die Autoren der Studie ganz am Ende auf Seite 56 beiläufig einflechten. Google hat ein elementares wirtschaftliches Interesse daran, die kollektive Rechteverwertung zu schwächen, um möglichst preiswert an Filme, Bücher, Musik und Artikel zu kommen. So kommt die Studie denn auch zum Ergebnis, dass die Rechtverwertung in Europa übertrieben teuer sei und einer Reform bedürfe. Hier die Details zu diesem neuen Fall von Wissenschaftslobbyismus.

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Fefe und die Kraft der Marke

Fefes Logo wie es erscheint, wenn man seinen Blog im
BILD-Design aufruft.
Bild: Fefe

Fefes berühmter Blog, Sammelplatz genialer Verschwörungstheorien, behütet vom allsehendem Auge Gottes als Logo und Favicon, erscheint seit Jahr und Tag ohne Design. Die Seite präsentiert sich, wie Gott sie schuf, also als wäre das CSS abgestürzt. Fefes Fans sehen das mit gemischten Gefühlen. Einige finden das Nicht-Layout furchtbar und steuern freiwillig Style Sheets bei, auf die Fefe dann verlinkt. Auch BILD taucht in der Sammlung auf. Hier eine kurze Bedienungsanleitung für alle, die es noch nicht ausprobiert haben.

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Free Ride: Wie Google seine finanziellen Interessen durch Unterstützung der Wissenschaft absichert

Titel der Taschenbuchausgabe von Robert Levines Buch.
Bild: The Bodley Head / Random House

Für einiges Aufsehen hat in den USA und Großbritannien Robert Levines Buch „Free Ride“ gesorgt, eine Widerrede gegen die Kostenloskultur im Internet und ein Plädoyer, funktionierende Märkte für kreative Güter zu schaffen. Levine ist ehemaliger Chefredakteur des Billboard Magazine. Beim Lesen ist mir das dritte Kapitel besonders aufgefallen: „Geeks bearing Gifts – Google’s War on Copyright“. Der Beitrag zeigt, wie systematisch Google durch Unterstützung von Wissenschaft, Forschung und privater Initiativen auf eine Änderung des Urheberrechts hinwirkt. Hier eine kurze Zusammenfassung des Kapitels mit einigen ergänzenden Anmerkungen.

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Die vielen sachlichen Fehler in der Erklärung der Digitalen Gesellschaft

Drei Vereine fordern in einer gemeinsamen Erklärung eine grundlegende Veränderung des Urheberrechts. Es sind dies Digitale Gesellschaft e.V., Wikimedia Deutschland und die Open Knowledge Foundation Deutschland. Die Proklamation trägt den Namen „Ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert“. Gegen die Debatte als solche ist nichts einzuwenden. Sie ist sogar notwendig. Technische und gesellschaftliche Veränderungen haben das Urheberrecht hervor gebracht und im Laufe der Zeit fortentwickelt. Doch dieser konkrete Debattenbeitrag wimmelt von Sachfehlern und Ungenauigkeiten. Hier eine Zusammenstellung.

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Haste mal ‘nen Spiegel?

Titelbild des SPIEGEL, wie er als Raubkopie auf der Website Avaxhome.ws angeboten wird. Wer das Nachrichtenmagazin liebt, kann sich hier den lästigen und kostspieligen Umweg über Kiosk oder Abonnement ersparen

Für alle, die gern deutsche Zeitungen und Zeitschriften lesen, ohne dafür zu bezahlen, hier noch ein wertvoller Surftipp: Die Website www.avaxhome.ws bietet aktuelle, vollständige und hochauflösende Raubkopien ohne lästige Wasserzeichen an. Das ist praktisch, denn wer möchte auf seiner Raubkopie schon von Wasserzeichen belästigt werden, die vom Lesefluss ablenken? Schnorrer kommen voll auf ihre Kosten. Ihre inständige Bitte „Haste mal ‘nen Spiegel?“ wird gern erhört und beflissentlich erfüllt.

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Diebstahl und andere Kleinigkeiten

Begeisterte Zeitschriftenleser im Netz.
Bild der Panzerknacker mit freundlicher Genehmigung
von Disney / Egmont Ehapa

Mein Beitrag über Downloads illegal gescannter Zeitschriften hat eine Vielzahl von Kommentaren ausgelöst. Weil viele Kommentatoren ähnliche Argumente verwenden und es etwas unübersichtlich wäre, auf jede Anmerkung einzeln zu antworten, hier eine Zusammenstellung der zehn wichtigsten Kritikpunkte, ergänzt um meine Antworten.

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Wozu Zeitschriften kaufen? Im Internet ist doch alles so schön kostenlos

Titelbild des Economist von der amerikanische
Website www.magazinesdownload.com. Mit ein paar Klicks ist die neue Ausgabe herunter geladen. Verlage und Autoren gehen leer aus, die Plattform aber berechnet Gebühren.

In der Debatte um den Schutz geistigen Eigentums ist immer wieder der Zuruf zu hören: „Die Verlage stellen die Lage aus wirtschaftlichem Eigennutz übertrieben dar. In Wahrheit gibt es doch gar keine gewerbsmäßig betriebenen Webseiten, die Verlagsinhalte stehlen und in den Verkehr bringen.“

Und ob es sie gibt! Online-Journalismus wird massiv kopiert, aber auch vor Zeitschriften schrecken die Räuber nicht zurück. Was Kino.to mit Filmen vorgeführt hat, machen zahlreiche Webseiten mit eingescannten Zeitschriften nach. Weil ich gerade in New York bin, hier ein paar Screenshot vom Surfen unter dem Suchwort „free magazine download“.

Ergebnis: Ein breites, buntes Angebot wartet auf den Leser. Man muss nicht für den Inhalt bezahlen, fällig werden aber Gebühren für den Download. Verlage und Autoren gehen leer aus. Ein Piraten-Wunderland. Das ist es wohl, was die Politiker meinen, die von einer „nutzerfreundlichen Vereinfachung des Urheberrechts sprechen“: Nicht fragen müssen, nicht zahlen müssen. Einfach nur kostenlos ins Zeitschriftenregal greifen.

(Nachtrag: Meine Antworten auf die Debatte zu diesem Beitrag stehen hier.)

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Occupy Buchmesse: Die originellste Demonstration des Jahres

Massendemonstration vor der Buchmesse.
Alle Fotos: Piratenpartei Frankfurt.
CC-Lizenz BY-NC-SA

Bei allem Medienhype um die „Occupy Wallstreet“-Bewegung ist leider völlig in Vergessenheit geraten, dass es die Piratenpartei Frankfurt war, die einen Preis für die originellste Demonstration des Jahres verdient hat. Mit einer wegweisenden Kundgebung vor der Buchmesse stemmte sie sich mutig gegen das Leistungsschutzrecht. Warum originell? Weil mehr Plakate als Menschen an der Veranstaltung teilnahmen, und weil ein Schuss Humor in das ansonsten so triste Politikgeschäft gebracht wurde.

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Klage gegen die Tagesschau-App: Protokoll der ersten Verhandlung vor dem Landgericht Köln

Gedränge auf dem Flur des Landgerichts Köln
vor der Verhandlung

Am Donnerstag, 13. Oktober 2011, fand vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln unter dem Vorsitzenden Richter Dieter Kehl die erste Verhandlung zur Klage von acht Verlagen gegen die App der Tagesschau statt. Die Spanne der Möglichkeiten, die ein Zivilgericht hat, auf eine solche Klage zu reagieren, ist breit. Um nachvollziehen, was im Gerichtssaal geschehen ist, sind Details unerlässlich. Hier deswegen eine ausführliche Zusammenfassung. Es sei betont, dass ich in der Sache befangen bin, da mein Arbeitgeber zu den Klägern zählt und ich die Klage inhaltlich für geboten halte. Gleichwohl bemühe ich mich um eine sachliche Darstellung.

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IGEL: Googles Landschaftspflege zur Wahrung seiner finanziellen Interessen


Copyright Logo: Google

Eberhard von Brauchitsch, früherer Generalmanager des Flick-Konzerns, hat die deutsche Sprache um einen bildstarken Ausdruck bereichert: Seine Spenden an Parteien, Stiftungen und Politiker bezeichnete er als „Pflege der Bonner Landschaft“, kurz „Landschaftspflege“. Die Idee dahinter ist so einfach wie wirksam: Man unterstütze diejenigen Kräfte der Gesellschaft mit Geld, die dem eigenen wirtschaftlichen Interesse zuträglich sind. Brauchitsch hat das damals verdeckt getan und wurde 1987 wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilt. Sein Wort von der „Landschaftspflege“ aber hat Flügel bekommen und sich vom ursprünglichen Tatbestand entfernt. Man verwendet es heute auch für offene und legale Zuwendungen an Institutionen, die dem eigenen Geschäft helfen. Wenn man heute – ein Vierteljahrhundert nach dem Fall Brauchitsch – das Wort „Landschaftspflege“ in dem Mund nimmt, kann man dies tun, ohne damit zugleich den Vorwurf der Illegalität zu erheben. Genau in diesem Sinne ist folgender Satz gemeint: Google betreibt Landschaftspflege – offen und legal -, indem Institutionen wie die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) mit Geld unterstützt werden, die das eigene Lied singen. Google gibt das zu, während IGEL sich um eine klare Antwort drückt. IGEL wird von Google finanziert. Ohne das Geld von Google könnte IGEL nicht so viele Leute beschäftigen und keine derartig lebendige Seite betreiben.

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Hackathon: Fertig mit dem Programm und mit den Nerven

Livebericht. Aktualisierung abgeschlossen. Sonntag morgen in San Francisco. Etwas Nebel liegt über der Stadt. Frische, kalte Luft draußen. In der Halle fällt der Wechsel von der Nacht zum Tag nicht weiter auf. Gleich ist die Zeit abgelaufen: Um halb elf müssen die Hacker beim TechCrunch Hackathon ihren Code auf einen Wiki hoch laden, ihr Programm präsentieren und sich dem Urteil einer Jury stellen. Nicht alle haben sich nach der schlaflosen Nacht mit Kaffee wachhalten können. An vielen Tischen sind Köpfe auf die Tastatur gesackt. Der Hacker oben schnarcht leise vor sich hin, während neben ihm ein Kollege auf einer elektrischen Ukulele aufspielt:

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Hackathon: Die Programmier-Olympiade von San Francisco

Im Film “The Social Network” gibt es eine Szene, in der Mark Zuckerberg Bewerber um einen Programmier-Job bei Facebook unter Extrembedingungen testet. Sie müssen auf Zuruf und unter Zeitdruck Code für die Lösung einer komplizierten Aufgabe schreiben und ständig Wodka in sich hinein kippen. Wer am schnellsten und fehlerfrei programmiert, bekommt den Job. Wer selbst betrunken guten Code schreibt, mag Zuckerberg gedacht haben, kann es nüchtern erst recht.

Weit von der Wirklichkeit ist Szene nicht entfernt. Beim Hackathon in San Francisco findet etwas Ähnliches statt. Hunderte von jungen Leuten sitzen an runden Tischen vor ihren Laptops in einer ausgebauten Fabrikhalle und klopfen Code in die Tastaturen. Gerade eben ist der Startschuss gefallen, morgen früh ist Abgabe, danach tagt die Jury und der beste Hack wird prämiert. Nur der Wodka fehlt. Dafür fließen um so mehr Starbucks-Kaffee und Diet Coke.

So sieht das Arbeiten aus:

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Suchwort „Mario Sixtus“

Stefan Niggemeier hat richtig beobachtet, dass neben der Google-Suchergebnisliste für das Stichwort „Mario Sixtus“ hin und wieder eine Anzeige mit folgendem Text erscheint: „Leistungsschutzrecht – Alle Fragen und Antworten zu den Plänen der Verlage“. Der Link führt zur Liste mit Fragen und Antworten in diesem Blog. Geschaltet und bezahlt habe ich diese Anzeige privat. Das AdWords-Budget beträgt einen Euro pro Tag. “Mario Sixtus” erzielt bei AdWords derzeit einen Cost-per-Click-Wert von 30 Cent. Die Click-through-rate beträgt 9 Prozent. Seit Sonntag wurde die Anzeige 33mal ausgespielt und 3mal geklickt. Geschaltet sind auch die Suchworte Matthias Spielkamp, Till Kreutzer, Verlage, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Copyright und Copyleft. (Ergänzung 9.9.2011: Auf Anregung von Daniel Schultz sind die Suchworte Presseschauer und Presseschauder demnächst ebenfalls belegt.) Die meisten Ad-Impressions hatte “Copyright” mit 1.159 Ausspielungen. “Urheberrecht” kam mit 438 auf die zweite Stelle und “Sixtus” mit 300 auf die dritte. Das Suchwort “Sixtus” habe ich mir nicht geleistet, weil dieses Schlagwort mehr als einen Euro pro Klick kostet. (Nachtrag: Das liegt nicht an Mario Sixtus, sondern an der Werbung der Sixtus Werke – “Experte für Fußpflege und Hautöle seit 1931″.)

Mit meiner Werbeschaltung hat Stefan Niggemeier offenbar ein Problem. Er schreibt:

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Interview: „Warum machen Sie bei IGEL nicht mit, Herr Spielkamp?“

Matthias Spielkamp. Zeichnung: Kat Menschik

Kürzlich hatte ich in diesem Blog über die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) berichtet und darin geschrieben, dass sich Matthias Spielkamp, Redaktionsleiter von iRights.info, beim diesem Projekt „schwungvoll engagiere“. Ich hatte dies aus der Zahl der Spielkamp-Texte bei IGEL gefolgert. Allerdings wies mich Matthias Spielkamp schnell daraufhin, dass er sich keinesfalls bei IGEL engagiere und dies auch in Zukunft nicht vorhabe. Seine Texte seien ohne Rücksprache mit ihm verlinkt und platziert worden. Ich habe die Aussage in meinem Text umgehend korrigiert. Trotzdem hat mich interessiert, wieso er bei IGEL nicht mitmacht – anders als seine Kollegen, denn vier der sechs iRights-Macher bilden die IGEL-Redaktion. Und ich wollte wissen, wie iRights nach dem Auslaufen der öffentlichen Förderung finanziert wird, wer das Projekt wie unterstützt und was die Mitarbeiter für ihre Leistung bekommen.

Matthias Spielkamp hat sich freundlicherweise für ein Interview zur Verfügung gestellt. Das Interview wurde per Mail geführt und von Herrn Spielkamp nach abschließender Lektüre freigegeben.

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Mein lieber Mario Sixtus

Im Interview mit Philip Banse bei IGEL geben Sie wieder Ihrer Neigung zum Schimpfen nach und preisen das Interview per Twitter entsprechend an:

Ich habe mal wieder ein wenig geschimpft: „Die Verleger leisten einen unternehmerischen Offenbarungseid“

Wer schimpft, gibt seiner Wut mehr Raum als seinem Verstand und benutzt gern Superlative. Der Superlativ ist Ihre rhetorische Lieblingsfigur. „Die Verleger leisten einen unternehmerischen Offenbarungseid“, schreiben Sie – was für ein Satz! Geht es nicht eine Nummer kleiner? Mit Verlaub, lieber Mario Sixtus, Sie wissen nicht, wovon Sie reden. Was man auch an folgendem Absatz sieht:

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Der Siegeszug des Internets und seine Folgen für das Rundfunkrecht

Damals, als Fernsehlizenzen noch ihre
Berechtigung hatten. Lange ist es her.

In der neuen Ausgabe des medienpolitischen Magazins „promedia“ erscheint ein Interview, das Herausgeber und Chefredakteur Helmut Hartung mit mir geführt hat. Es dreht sich um die Frage, ob Bild.de eine Fernsehlizenz benötigt und welche Folgen die stürmischen Entwicklung des Internets für das Rundfunkrecht hat. Das Interview wird hier mit freundlicher Genehmigung von promedia wiedergegeben. Zur leichteren Auffindbarkeit sind die wichtigsten Aussagen rot markiert. Die Hervorhebungen stammen von mir.

Kritisch bewertet auch Hans Hege, Direktor der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die Zukunftsfähigkeit des gegenwärtigen Lizenzrechts. In derselben promedia-Ausgabe spricht er sich dafür aus, auf die Lizenzierung von Online-Videoangeboten und klassischen TV-Sendern künftig komplett zu verzichten. Andere Kontrollmechanismen sollten an die Stelle der bisherigen Regulierung treten. Hege: „Dass Medien grundsätzlich zulassungsfrei sind, ist im Pressebereich erkämpft worden, und sollte nun für alle Medien des Internetzeitalters gelten. So wenig besonders wertvolle Kapazitäten notwendig mit dem Rundfunk verbunden sind, ist es heute ein besonderer Einfluss auf die Meinung.“

Hier das Interview mit mir:

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Igel-Beitritt: DJV distanziert sich vom Landesverband Brandenburg

IGEL, die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, hat heute Mittag ihre Freude darüber zum Ausdruck gebracht, dass nun auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Brandenburg zum Kreis der Unterstützer zählt. Allerdings handelt es sich dabei um eine nicht abgestimmte Einzelaktion des notirisch abweichlerischen Landesverbands. Der Bundesverband distanziert sich von der Unterstützung der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht. Karl-Josef Döhring, Hauptgeschäftsführer des DJV, sagt:

„Der DJV-Brandenburg“ (zuletzt mit 349 Mitgliedern angegeben) vertritt eine Einzelmeinung und äußert sich unabhängig von der Haltung des DJV, der für etwa 38.000 Mitglieder steht.”

Schon seit einiger Zeit fällt der DJV Brandenburg dadurch auf, dass er von einigen Personen in Beschlag genommen wird und ohne demokratische Abstimmung Positionen bezieht. Bei Twitter ist der Verband für seine saftigen, grammatikalisch und orthografisch gewagten Tweets bekannt. Ein Beispiel:

Jeder kleine Furz verursacht einen Brennpunkt in der ARD, gibt es wirklich einen Brennpunkt schaltet keiner hin! http://bit.ly/ohC9XI

Der IGEL-Beitritt des Landesverbands ist damit ein Beitritt von zwei, drei Leuten, die mit ihrem Bundesverband über Kreuz liegen und nicht für ihn sprechen.

 

Das Suchmaschinenwunder Igel

Screenshot einer typischen Suche nach dem Stichwort „Leistungsschutzrecht“

Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) kann sich über ein Suchmaschinenwunder freuen. Wann immer man „Leistungsschutzrecht“ bei Google eingibt, landet IGEL auf dem ersten Platz der Suchergebnisliste gleich hinter Wikipedia. BDZV, der Bundesverband der Zeitungsverleger, hat ebenfalls ein großes Themenpaket zum Leistungsschutzrecht im Programm, landet aber stets weiter unten, bei meinen Experimenten meistens auf Platz 9. Yahoo und Bing erbringen fast dasselbe Ergebnis.

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Der Igel und seine Freunde

Auszug aus dem Unterstützerverzeichnis der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL). Google ist das einzige große Internet-Unternehmen auf der Liste

Aktualisiert iRights.info, das Portal für Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt, hat kürzlich eine Rede veröffentlicht, die Matthias Spielkamp Ende März bei einer Tagung des Internet-Branchenverbands Eco in Köln gehalten hat. Titel: „Leistungsschutzrechte schaden – auch den Verlagen“. Die Rede beginnt mit Jack Valenti, dem langjährigen Präsidenten der Motion Picture Association of America, um dann zu folgendem Kompliment überzuleiten:

Deutschland ist nicht Amerika. Wir haben hier keinen Jack Valenti. Wir haben nur Christoph Keese. Keese schreibt gut, ist eloquent, kann fehlerfrei „öffentliche Zugänglichmachung“ sagen und Technik-Kompetenz simulieren, indem er mit Begriffen wie Automated Content Access Protokoll, Netzkomplexität und Abwärtskompatibilität jongliert. In Deutschland reicht das offensichtlich aus, um die Herzen von Polit-Visionären wie Günter Krings und Bernd Neumann zu erobern.

Es folgt eine ausführliche Kritik des Leistungsschutzrechts, die hier nicht das Thema sein soll. Hingewiesen sei nur auf die Nähe vieler Leistungsschutzrechts-Kritiker zu Google. Die Suchmaschine ist das einzige Unternehmen von Rang, das auf der Unterstützerliste von IGEL erscheint, jener Initiative, in der auch Matthias Spielkamp sich schwungvoll engagiert. (Nachtrag 29. August 2011: Matthias Spielkamp hat in seinem Blog und mir gegenüber darauf hingewiesen, dass er sich „nie in der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht engagiert habe, weder schwungvoll noch schleppend“. Ferner beabsichtige er auch nicht, dies zu tun. Wer IGEL macht, lesen Sie weiter unten in diesem Beitrag. ) Art und Umfang der Unterstützung werden nicht offen gelegt.

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Piraten und Geistiges Eigentum

Nach meinem Hinweis auf die schwachbrüstige Begründung des Antrags zum Leistungsschutzrecht beim LiquidFeedback-System der Piratenpartei haben zahlreiche Parteimitglieder und -anhänger darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Beschluss bisher keine Aufnahme ins offizielle Programm gefunden habe. LiquidFeedback werde nur von einem geringen Prozentsatz der Mitglieder genutzt, hieß es, der Beschluss sei alt und ohnehin nicht bindend. Es gebe bisher keine offizielle Festlegung der Piraten gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Umso besser. Ich nehme das gern zur Kenntnis, auch wenn @Boomel kürzlich noch getwittert hatte:

Liebe Verlage/Medien/Presseagenturen, hier unser Statement! Bitte lasst ab vom #leistungsschutzrechthttp://bit.ly/asnWn1 #piraten+

Hinter dem Link steht nichts anders als die LiquidFeeback-Abstimmung. Aber geschenkt.

Bei den Piraten machen nach meinem Eindruck viele engagierte Leute mit, was ich erst einmal gut finde, auch wenn ich nicht verstehe, wie man eine Partei nach Gewaltverbrechern benennen kann, die am Horn von Afrika Geiseln nehmen und sich etwa im Fall der Maersk-Entführung lieber von Navy-Seals erschießen lassen, als die Gefangenen auf freien Fuß zu setzen. Aber vielleicht dachten die Polit-Piraten ja an Captain Sharky und fanden den Namen irgendwie knuffig.

In jedem Fall habe ich das offizielle Piraten-Programm zum geistigen Eigentum jetzt genau gelesen. Richtig, es steht dort nichts zum Leistungsschutzrecht. Dafür stellen sich viele andere Fragen. Die Positionen zum geistigen Eigentum sind zutiefst widersprüchlich. Falls ich etwas falsch verstanden habe, freue ich mich über Hinweise. Einstweilen aber scheint mir unbestreitbar, dass die Piraten den Interessen der Urheber massiv schaden wollen.

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Im Schnellgericht der Piraten

Abstimmung zum Leistungsschutzrecht
bei der Piraten-Partei

Wenig überraschend hat sich die Piraten-Partei dazu entschlossen, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage abzulehnen. Die Online-Abstimmung steht bei 485 Stimmen (93 Prozent) für die Annahme des Antrags zur Ablehnung des Rechts, nur 38 (7 Prozent) stimmten dagegen. Der Antrag ist damit angenommen.

Engagierte Bürger bilden sich eine informierte Meinung zu einem komplizierten Thema und beziehen dann Position? Das verspricht die Piraten-Partei, doch die Praxis sieht anders aus. In Wahrheit werden Reflexe auf äußerst dürftig vorbereitete Positionen abgefragt.

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Innere Sicherheit: Wohin Berlin nicht abgleiten darf

Gated Community in Plano / Texas nahe Dallas. In einer solchen Stadt möchte ich nicht leben. Foto: Dean Terry unter Creative Commons Lizenz (BY-NC-ND)

Am Wochenende wieder Autobrandstiftungen in Berlin. Die Polizeigewerkschaft schlägt den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras vor. Ob das praktikabel ist, kann ich nicht beurteilen. Mehr Streifen wären sicher auch schon gut. Was aber auf der Hand liegt, ist der rapide Wandel, den nahezu jede Großstadt der Welt durchläuft, wenn der Schutz des Eigentums von der Polizei nicht mehr gewährleistet wird. Es entstehen Bürgerwehren, Neighbourhood Watches und Gated Communities. Zu besichtigen zum Beispiel in New York, Los Angeles, Mexico City, Singapur, Cannes, Nizza oder Kapstadt. Die Sicherheit wird privatisiert, sobald der eingetretene oder befürchtete Schaden die Kosten der Privatisierung übersteigt. An den Zäunen der Häuser tauchen immer größere, einschüchternde Schilder der Wachdienste auf, Mauern und Hecken werden höher, Privatleute stellen Videokameras auf, Anwohner finanzieren gemeinsam Patrouillen, in letzter Konsequenz mauern sich ganze Viertel ein. In Cannes und Nizza, geplagt von massenhaftem Autodiebstahl, liegen viele Quartiers hinter vier Meter hohen, oben angespitzten Zäunen. Um sie zu betreten, muss man einen Code eintippen. Tagsüber gibt es andere Codes als abends und nachts, beim Hineinfahren andere als beim Herausfahren.

In einer solchen Stadt möchte ich nicht leben. Solche Städte sind unsozial. Die Wohlstandsgrenzen werden dort von Zäunen und privaten Wachdiensten markiert. Aus den Problemvierteln zieht sich die Polizei immer weiter zurück. Sicherheit gibt es nur noch für die, die es sich leisten können.

Damit das in Berlin nicht passiert, muss der öffentliche Raum für die Allgemeinheit verteidigt werden. Er bleibt auf Dauer nur öffentlich, wenn das Recht dort sichtbar vertreten wird.

 

Innere Sicherheit: Protokoll eines Autoaufbruchs in Berlin

Aktualisiert Mal ein ganz anderes Thema: Berlins innere Sicherheit. Die Stadt diskutiert über Totschläger in der U-Bahn, brennende Autos und immer mehr Autoaufbrüche. Auch ruhige Viertel sind hiervon mehr und mehr betroffen. In London, schockiert von den Gewaltexzessen, scheint sich eine Mehrheit für Zero-Tolerance-Politik ähnlich amerikanischer Großstädte herauszubilden. Wie läuft es in Berlin? Das Thema interessiert mich jetzt auch ganz persönlich, weil heute morgen gegen 9 Uhr – am hellen Tag – die B-Klasse meiner Frau vor unserer Haustür im ruhigen Südwesten aufgebrochen wurde: Scheibe eingeschlagen, Navigationssystem heraus gerissen. Im Haus alles voller Leute, die aber nicht schnell genug einschreiten konnten. Eine Sache weniger Minuten, eine schwere Straftat. Wie reagiert die Polizei?

Weil an diesem Beispiel wohl leider klar werden wird, dass in Berlin de facto Maximum-Tolerance-Politik herrscht, dokumentiere ich ab jetzt fortlaufend die Kontakte (vorwiegend meiner Frau) zu Polizei, Behörden und sonstigen Stellen.

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Leistungsschutzrecht: Anmerkung zur Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf Einladung des Bundesjustizministeriums eine Stellungnahme zur geplanten Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage veröffentlicht. Verfasst hat das Papier der Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz im Juli 2011. Das sechsseitige Papier nimmt eine eher skeptische Haltung ein und kommt zu folgender Schlussfolgerung:

Damit lässt sich zusammengefasst festhalten, dass ein grundsätzliches Bedürfnis besteht, qualitativ hochwertigen Journalismus auch weiterhin gegen zu missbilligende Übernahmen durch Dritte zu schützen. Allerdings scheint es zweifelhaft, ob die Schaffung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse ein geeignetes Instrument zur Erreichung dieses Ziels darstellt.

Obwohl das Papier soeben erst erschienen ist, berücksichtigt es nicht den gegenwärtigen Stand der Debatte. Es basiert auf einer veralteten ersten Konzeptskizze, die vor rund einem Jahr bekannt geworden war und schon damals den weiter fortgeschrittenen Stand der Diskussion zwischen Verlagen und Gewerkschaften nicht mehr treffend wiedergab. Ihren offiziellen Vorschlag haben die Verlagsverbände dem Bundesjustizministerium Anfang November 2010 mündlich vorgestellt. Dieser Vorschlag weicht erheblich von dem Papier ab, das der Ausschuss zur Grundlage seiner Stellungnahme gewählt hat. Der tatsächliche Verlagsvorschlag wäre mühelos zu erhalten gewesen, da ihn VDZ und BDZV auf ihren Webseiten ausführlich dargelegt haben. Auch dieser Blog enthält einen detaillierten Katalog von Fragen und Antworten, der den Verlagsvorschlag im Detail nachzeichnet.

Im Einzelnen ist zu dem Papier Folgendes in chronologischer Reihenfolge anzumerken:

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Interview mit Christie’s Chef Steven Murphy bei N-tv

 

Ein Verlags- und Musikmanager wird Chief Executive Officer bei Christie’s, einem der ältesten und traditionsreichsten Kunst-Auktionshäuser der Welt. Diese Nachricht erzeugte Aufsehen vor einem Jahr und rief in der Kunstwelt manche gehobene Augenbraue hervor. Was wollte Francois Pinault – Unternehmer, bedeutender Kunstsammler und seit 1998 Mehrheitseigentümer von Christie’s – mit dieser Berufung erreichen? Wie würde ein Medienmanager ein Kunsthaus führen können, ein Mann zwar, der belesen ist und privat Kunst sammelt, es aber nach eigenem Urteil nicht mit der Expertise der Christie’s-Fachleute aufnehmen kann? Für die Sendereihe „Chefsache“ bei N-tv – eine redaktionelle Kooperation mit der WELT – habe ich Murphy am Londoner Stammsitz der Firma in der King Street besucht, interviewt und porträtiert. Es ist Murphys erstes größeres Fernsehinterview seit Amtsantritt.

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Die Dummen, die Faulen, die Netten und die ganz normalen Menschen

Harald Staun hat sich auf der Medienseite der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ mit den jüngsten Quartalszahlen der New York Times vom 21. Juli 2011 auseinander gesetzt. Er hält die Zahlen für „ganz erstaunlich“. Überschrift und Vorspann lauten:

Die Dummen, die Faulen und die Netten: Die „New York Times“ hat endlich einen Weg gefunden. wie man im Internet Geld verdient: Mit treuen Lesern

Im Text heißt es dann über die Paywall, die Mitte März in Kanada und zu Beginn des zweiten Quartals weltweit eingeführt worden war:

Geradezu dilettantisch wirkte dabei, dass die neue Wand so einfach zu überwinden ist wie ein Gartenzaun – auch ohne zu bezahlen: Wer ein wenig an der Adresszeile herumfummelt, wird genauso zu den geschützten Texten vorgelassen wie all jene, die direkt von Facebook oder Twitter auf die Seiten geschickt werden. Bezahlen muss nur, wer dazu zu faul, zu dumm oder zu nett ist. Und alle, die die Zeitung auf einem iDings lesen wollen. (…) Es reicht, das scheint das laxe Mäuerchen der New York Times zu zeigen, das Geld von jenen zu nehmen, die ohne aufwendig produzierten Journalismus nicht leben wollen, und zwar ohne die zu vertreiben, die diese Abhängigkeit erst noch entwickeln müssen. Das klingt ein wenig nach dem Geschäftsmodell eines Drogendealers.

In der Tat ist es sehr einfach, die New York Times-Paywall zu umgehen. Und doch stimmt Harald Stauns These nicht. Weder ging die New York Times dilettantisch zu Werke, noch kaufen nur die Faulen, Dummen, Netten und Süchtigen ein Abonnement. Hinter dem Erfolg der New York Times steckt ein anderer Effekt, der den genaueren Blick lohnt.

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Ein neues Design von Erik Spiekermann und Marcus Scheller

Dieser Blog brauchte ein neues Design und heute ist es da: Erik Spiekermann und Marcus Scheller haben es eigens hierfür entworfen. So heißt das Theme auch „Presseschauder“. Vielen Dank den beiden für ihre Mühe und die erstklassige Gestaltung. Das Design passt besser zu diesem Blog als „Voidy“ von Niyaz, das ich am Anfang in Anlehnung an Daniel Schultz’ Blog „Presseschauer“ übernommen hatte. Die Seite wirkt jetzt aufgeräumter und eleganter, ist typografisch prägnanter und leichter zu navigieren. Kategorien sind über die Reiternavigation im Kopf zu erreichen, Stichworte stehen in der rechten Randspalte. Service-Funktionen wie Twitter und Feedburner sind jetzt oben im Header untergebracht. Meine Tweets erscheinen in der linken Randspalte. Blockzitate sind leichter lesbar geworden, Grund- und Auszeichnungsschrift ebenso. Auf Artikelebene entfallen die beiden Navigationsspalten, damit der Text breiter laufen kann und leichter lesbar ist. Neben den Artikeln erscheinen dort Stichworte und gelegentlich andere Randbemerkungen. Kann ich Erik Spiekermann und Marcus Scheller weiterempfehlen? Unbedingt! Schnell, zuverlässig, technisch versiert, typografisch stilprägend – eine Wonne.

 

Fragen und Antworten zum Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird derzeit intensiv diskutiert. Doch wozu soll es eigentlich gut sein? Wichtige Fragen und dazu gehörige Antworten der Verlage sind in der folgenden Sammlung zusammen gefasst. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie wird ständig erweitert. Weitergehende Fragen können gern in der Kommentarfunktion gestellt werden. Sie werden beantwortet und in die Sammlung aufgenommen.

Die Antworten stammen von unterschiedlichen Autoren oder Verbänden. Alle haben ihre Genehmigung für die Veröffentlichung in diesem Blog erteilt. Eine Liste der Autoren, Verbände und Kürzel steht unter dem Artikel. Viele Antworten sind bereits an anderer Stelle veröffentlicht worden.

Fragen, die in der Kommentarfunktion gestellt werden, können mit oder ohne Namen des Fragestellers in der Sammlung erscheinen. Bitte kurz angeben, wie dies gewünscht wird. (Dieser Artikel ist bereits früher erschienen und wird aus technischen Gründen im Zuge einer Designumstellung neu gepostet.)

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Zum Beitrag des ARD-Magazins Kontraste über die Verlagsklage


Foto: ARD / RBB

Es verlangt Mut, als Journalist über das eigene Haus zu berichten und dabei auch Kritikern angemessenen Raum zur Stellungnahme zu geben. Das Magazin „Kontraste“ vom RBB hat diesen Mut heute Abend im Ersten bewiesen. Acht Verlage, darunter mein Arbeitgeber, klagen gegen ARD und NDR, weil die „Tagesschau“-App eine elektronische Zeitung ist und Grenzen, die der Rundfunkstaatsvertrag setzt, deutlich überschreitet. Schon deswegen bin ich befangen, auch weil ich im Film selber vorkomme. Gespannt habe ich auf die Ausstrahlung gewartet, um zu sehen, wie die „Kontraste“-Redaktion mit diesem schwierigen Thema umgeht. Der Redaktion muss ich ein Kompliment machen: Sie hat versucht, dem Publikum die komplizierte Materie zu erklären, und sie hat die ARD-Kritiker fair behandelt. Aufgezeichnet hat das Team geschätzte 20 Minuten Interview mit mir, aber es hat die kurzen Ausschnitte dann in einen sinnvollen Kontext gestellt, nicht aus dem Zusammenhang gerissen und nicht aus dem Off konterkariert. „Zapp“, das Medienmagazin des NDR, hätte vermutlich eine Polemik aus dem Stück gemacht, „Kontraste“ hingegen hat Information geliefert. Die Autoren des Beitrags steckten tief im Thema und stellten beim Interview kluge Fragen (die im Beitrag nicht zu sehen waren). Moderatorin Astrid Frohloff, eine der besten ihres Fachs, hat die Pein der Redaktion bei der Wahl des Themas in der Anmoderation thematisiert und damit auch potentiellen Kritikern im eigenen Hause vorauseilend entgegengehalten, dass „Kontraste“ nicht dafür da ist, PR für die ARD zu machen.

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Wozu soll das Leistungsschutzrecht eigentlich gut sein?

In diesem Blog gibt es eine neue Seite. Sie ist dem Leistungsschutzrecht gewidmet und enthält eine ausführliche, offene Sammlung von Fragen und Antworten zum viel diskutierten Leistungsschutzrecht. In öffentlichen Debatten habe ich mir notiert, welche Fragen am häufigsten gestellt werden – sie sind hier aufgenommen. Die Antworten stammen überwiegend nicht aus meiner Feder, sondern von Verbänden und Juristen, geschrieben im Bemühen um Leserlichkeit und Verständlichkeit. Zu diesem Thema gibt es fraglos noch viel mehr Fragen. Deswegen ist die Sammlung bewusst offen angelegt. Sie wird im Laufe der Zeit ergänzt. Wer weitere Fragen stellen möchte, ist dazu eingeladen. Einfach als Kommentar abschicken – ich bemühe mich dann, Antworten dazu schnell ins Netz zu stellen.

Zur Fragensammlung geht es hier entlang

 

Lieber Mario Sixtus

zu Ihrem Brief gern eine Antwort.

Ob wir nur selten einer Meinung sind, kann ich nicht beurteilen. Das Leistungsschutzrecht ist jedenfalls keine Zwangsabgabe auf Internet-Nutzung. Verlage haben mit ihren Angeboten im Internet auch nicht durch die Bank versagt, ebenso wenig fordern sie ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie ermuntern die ARD zum Einhalten des Staatsvertrags, mehr nicht. Eine Generalschuld an irgendetwas weisen die Verlage den Öffentlich-Rechtlichen nicht zu. In den USA stirbt auch nicht eine Zeitung nach der anderen, viele Nachrichten-Angebote im Web schlagen sich dort gut. Verlage treten für faire Rahmenbedingungen ein: Schutz geistigen Eigentums und Respekt vor der gesetzlichen Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Medien. Das ist nicht zuviel verlangt.

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