Deutscher Wirtschaftsbuchpreis für „Silicon Germany – Wie wir die digitale Transformation schaffen“

Mein neues Buch „Silicon Germany – Wie wir die digitale Transformation schaffen“ (Knaus, 2016) ist auf der Frankfurter Buchmesse mit dem Deutschen Wirtschaftsbuchpreis ausgezeichnet wird. Die renommierte Auszeichnung, die dieses Jahr zum zehnten Mal vergeben wurde, wird vom Handelsblatt, der Frankfurter Buchmesse und Goldman Sachs ausgerichtet und von einer unabhängige Jury vergeben.

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Kurzfassung für die Generation Twitter: Der Stand des Leistungsschutzrechts

Gestern habe ich hier einen langen, differenzierten Beitrag zum Stand des Leistungsschutzrechts für Presseverleger veröffentlicht. Aus dem Netz kam sofort Kritik an der Länge des Textes. „Verschwurbelt“ sagten die einen, „Wer viele Worte braucht, kann nicht die Wahrheit sagen“, fanden die anderen. Als Service für all diejenigen Twitter-Freunde, die unter verkürzter Aufmerksamkeitsspanne leiden und Texte mit mehr als 140 Zeichen für eine Zumutung halten, hier meine zehn Antworten auf die zehn Fragen in Tweets. Die Lektüre dauert nur zwei Minuten – versprochen!

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Ist das Leistungsschutzrecht gescheitert und werfen die Verlage die Flinte ins Korn? Nein. Ganz im Gegenteil

Axel Springer hat Google nun auch für seine letzten vier Titel eine Gratislizenz eingeräumt. Heißt das, wir kapitulieren vor Google und geben das Leistungsschutzrecht verloren? Mitnichten. Die Gratislizenz ist ein Schritt in einer langen Auseinandersetzung. Der Fall geht jetzt vor die Gerichte. Dort gehört er hin, und dort kämpfen wir weiter. Zehn wichtige Fragen und Antworten zum Stand der Dinge.

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Mein neues Buch: Silicon Valley – Was aus dem mächtigsten Tal der Welt auf uns zukommt

Am 22. September erscheint mein neues Buch im Knaus Verlag. Es beschreibt, wie das Silicon Valley es geschafft hat, zum Zentrum des Internet und zum wichtigsten Innovationscluster der Welt zu werden. Deutsche Unternehmen werden davon viel stärker heraus gefordert, als sie es bislang wahrhaben wollen. Die Medienwirtschaft ist nach einem Wort von Peter Gabriel nur “der Kanarienvogel auf der Stange”. Was ihr widerfährt, geschieht auch bald der Autoindustrie, den Banken, der Chemie und sogar dem Stahlhandel.

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Axel Springer kauft N24. Enge Zusammenarbeit mit der Welt. Stefan Aust wird Herausgeber

Heute Morgen gab es eine Menge Neuigkeiten aus unserem Haus. Axel Springer übernimmt den Nachrichtensender N24. Er wird eng mit der „Welt“ zusammenarbeiten. Stefan Aust, Miteigentümer von N24 und ehemaliger Chefredakteur des „Spiegel“, wird Herausgeber der Welt Gruppe. Die Geschäftsführung der Gruppe liegt bei Jan Bayer, Stephanie Caspar und Torsten Rossmann, der bislang Miteigentümer von N24 war. Angekündigt wurde der Kauf bei der Eröffnung des neuen Newsrooms der „Welt“. Hier einige Fotos von der Veranstaltung und die Presseinformation im Original:

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Allein unter Gründern: Katie Armstrong über die Fusion von Technik und Kunst

Katie Armstrong ist eine Video-Animationskünstlerin aus New York. Sie arbeitet derzeit als „Artist in Residence“ im Berliner Inkubator Plug and Play. Dort sitzt sie inmitten von Firmengründern und Programmierern. Was haben Kunst und Technologie miteinander zu tun? Erstaunlich viel, findet Armstrong. In diesem fünfminütigen Video erzählt sie, warum. Und sie zeigt, wie sie jedes einzelne der 24 Bilder pro Sekunde von Hand tuscht.

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Noch einmal zu Breaking Bad: Fegefeuer, Purgatorium und Läuterungsberg

Dante schaut auf den Läuterungsberg. Gemälde von Agnolo Bronzino (1530)

Ein Detail aus dem Finale von Breaking Bad lässt mich nicht los: Hat Vince Gilligan sich von Thomas von Aquinos Konzept des Fegefeuers inspirieren lassen oder von Dantes Läuterungsberg? Und warum gibt es derart große konzeptionelle Unterschiede zwischen dem strafenden Fegefeuer des Aquino und dem rettenden Läuterungsberg des Dante? Kurt Flaschs Kommentar zur Göttlichen Komödie gibt Auskunft: Gilligan muss Dante gelesen haben. Hier Zitate und Begründung:

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Es ist vollbracht: Axel Springer bringt sein Leistungsschutzrecht in die VG Media ein

Im Quartalspressegespräch am Mittwoch hat Mathias Döpfner, Vorstandschef der Axel Springer AG, bekannt gegeben, wie unsere Leistungsschutzrechte verwertet werden sollen: durch die Verwertungsgesellschaft Media in Berlin. Damit enden monatelange Spekulationen, ob Springer das Recht überhaupt und wenn ja, durch wen wahrnehmen lassen würde. Die meisten dieser Spekulationen waren unbegründet. Hier einige Hintergründe zur Entscheidung:

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Vergebung, die ewige Ungewissheit. Zum Finale von Breaking Bad

Für Freunde von Shakespeare und Dante war „Breaking Bad“ eine Wonne. Vince Gilligan, der Autor, schuf einen modernen Fünfakter, der klassische Dramenstoffe in die Gegenwart übertrug. Er ist dafür von namhaften Medien in eine Reihe mit Shakespeare und Miller gestellt worden. Nun ist das Finale im Fernsehen gelaufen. Faszinierend, dass es Gilligan dabei gelang, alle Konflikte zu beenden und alle Fragen zu beantworten – bis auf eine einzige: die Frage nach der Vergebung, ewiger Cliffhanger der Menschheit. Gilligan stellte seine Größe unter Beweis, indem genau diese Ungewissheit bestehen ließ. Wie im echten Leben.

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Sieben Gründe, warum Buzzfeed mehr ist als ein Portal für Hitlisten und Katzenfotos

Aufmacher-Illustration einer 24.000 Zeichen langen Buzzfeed-Reportage über die Webseite Mint Press News in Minnesota, die Assad vom Giftgas-Anschlag freispricht und Rebellen dafür verantwortlich macht.

Bei Twitter und in Blogs wird eine interessante Debatte über Buzzfeed geführt. Ist das erfolgreiche amerikanische Portal eine Heimstatt der Dummheit oder können Verlage und Journalisten von der Seite lernen? Sieben Gründe, warum Buzzfeed einen neuen Weg in die verlegerische Zukunft weist und weitaus mehr ist als ein Portal für Hitlisten und Katzenfotos:

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Versuchen wir es bis auf Weiteres ohne Kommentare

Sachliche Kritik ist in diesem Blog jederzeit willkommen, doch sie wird selten geübt. Nur eine kleine Minderheit meiner Leser schreibt Kommentare, doch eine Mehrheit dieser Minderheit findet Gefallen daran, ihre Anti-Springer-, Anti-Großkonzern- und Anti-Leistungsschutzrecht-Ressentiments mit Hilfe von Beleidigungen abzuarbeiten. Die Hoffnung auf klugen Dialog mit Fachleuten hat sich nur selten erfüllt, da Fachleute offenbar genauso wenig Lust haben wie ich, beim Schlammwerfen unter den Texten mitzumachen. Versuchen wir es also bis auf Weiteres ohne Kommentare. Die alten Leser-Beiträge bleiben stehen, neue kommen nicht hinzu. Nein, ich bin nicht dünnhäutig. Wenn ich es wäre, hätte ich die Kommentarfunktion viel früher abgestellt. Mir macht es einfach nur keinen Spaß mehr, an Texten zu feilen, um sie darunter dann durch die vulgärsten Einwürfe kommentiert zu sehen. Wer etwas Interessantes zu sagen hat, möge mir bitte eine Mail schreiben: christoph.keese@live.de. Gute Texte werden gern als Gastbeiträge veröffentlicht.

 

Als Fremder im Tal der Träume: Betriebsanleitung für das Silicon Valley (1)

AirBnB-Gründer Brian Chesky (links) mit seinem Kollegen Douglas Atkin. Einst selber ein Fremder im Silicon Valley, hat es Brian aus Niskayuna, New York, bis in die Spitze der Gründerszene gebracht

Wie ist es, im Herzen des Internet zu leben und zu arbeiten? Wie knüpft man Kontakte, wie macht man Geschäfte? In loser Folge erscheint in diesem Blog eine Betriebsanleitung für das Silicon Valley. Heute die erste Folge: Regeln für Erstankömmlinge im Tal der Träume.

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Kann man mit aufwendiger Recherche im Netz Geld verdienen? Ja, man kann!

Sinkt die Aufmerksamkeitsspanne der Leser im Internet? Geht das Netz auf Kosten von journalistischer Qualität? Haben gründliche Recherche und ausführliche Erzählungen im Zeitalter von Smartphones und Tablets ausgedient? Über diese Fragen wird viel spekuliert, und Kulturpessimisten haben in der Debatte die Oberhand. Doch ihre trübselige Sicht auf das Netz ist fehl am Platze. Auch im Netz kann mit aufwendiger Recherche und langen Texten viel Geld verdienen. Hierzu ein konkretes Beispiel aus den USA: Steve Brills großartiges Stück über das amerikanische Gesundheitssystem.

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Galerist Judy Lybke über die Ähnlichkeit von Startups und Kunst

Gerd Harry Lybke, genannt Judy, Inhaber der legendären Galerie Eigen + Art, Partner von Künstlern wie Neo Rauch, Tim Eitel und Martin Eder, ist tief beeindruckt von der Startup-Bewegung. Er sieht in ihr soviel Energie wie beim Aufblühen der deutschen Kunstszene vor fünfzehn Jahren und glaubt, dass Künstler und Gründer Brüder und Schwestern im Geiste sind. Im Video hier das kurze Interview, das ich mit ihm dazu geführt habe.

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Mehr als 47.000 digitale Abonnements bei der „Welt“

(CK) „Die Welt“ hat erstmals die Zahl ihrer bislang verkauften Digitalabonnements gemeldet. Zum 30. Juni 2013 waren es 47.000 Abos. Darüber hinaus haben 27.000 Print-Abonnenten ihr Marken-Abo für Online freischalten lassen. Das neue Bezahlmodell, das im Dezember eingeführt worden war, hat sich nicht negativ auf die Reichweite ausgewirkt. Der Fachdienst Meedia schreibt: „Jetzt endlich verrät Springer erste Zahlen – und die machen Mut.“ Hier die Pressemitteilung der Axel Springer AG im Wortlaut:

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Yahoo kauft Rockmelt, übernimmt das Team und stellt Produkte ein

(von Christoph Keese) Yahoo-Chefin Marissa Mayer setzt ihre Einkaufstour fort. Soeben kündigte das Unternehmen an, Rockmelt für 60 bis 70 Millionen Dollar zu kaufen. Rockmelt hat einen wegweisenden neuen Browser entwickelt, der besonders Medieninhalte optisch reizvoll darstellt. Noch vor einigen Wochen saß ich bei Philip Inghelbrecht (Foto) von Rockmelt im Büro. Er ist einer der Erfinder von Shazam, der genialen Musikerkennungs-App, die übrigens bis heute oben links auf dem ersten Bildschirm meines iPhones steht. Von Shazam wechselte er nach einer Pause zu Rockmelt.

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Zurück in Deutschland: Wie es mit dem Presseschauder weitergeht

Nach einem halben Jahr im Silicon Valley bin ich seit heute zurück in Berlin. Es waren hektische und mit Terminen vollgepackte Monate. Hunderte von Firmen haben meine Kollegen und ich besucht, mit unzähligen Gründern haben wir gesprochen. Aus Zeitgründen bin ich kaum zum Bloggen gekommen. Was geschieht nach meiner Rückkehr nun mit diesem Blog? Er wird ein Aggregator. Und in loser Folge schreibe ich eine „Gebrauchsanweisung für das Silicon Valley“:

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Smartphone-Aggregator Prismatic: Der Mensch denkt, der Computer lenkt

Als Beispiel für künstliche Aggregation auf Smartphones hier einige Screenshots von Prismatic, der Smartphone-App, die in der semantischen Analyse und automatischen Kuratierung derzeit am meisten erreicht. Gründer Bradford Cross (Foto) arbeitet mit seinem Team in San Francisco. Finanziert wird er von Jim Breyer und Yuri Milner mit einer Einlage von 15 Millionen Dollar. Über die gegenwärtige Bewertung von Prismatic kursieren Gerüchte, die einen dreistelligen Millionenbetrag nahelegen.

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Werden Snippets vom Leistungsschutzrecht erfasst? Der Gesetzgeber gibt Auskunft

Was ist von den jüngsten Änderungen am Wortlaut des Gesetzestextes zu halten? Sind Snippets vom Leistungsschutzrecht nun erfasst oder nicht? Darüber hat es in den vergangenen Tagen eine lebhafte Diskussion gegeben. Der Wille des Gesetzgebers spielt in den späteren Anwendungen jedes Gesetzes eine wichtige Rolle. Deswegen ist es zur Interpretation des heute beschlossenen Gesetzes wichtig, die Redebeiträge der Koalitionsvertreter zu kennen. Auch mit diesen Reden bringt der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck. Hier die einschlägigen Auszüge aus den Reden. Sie zeigen deutlich die gesetzgeberische Absicht: Snippets sollen auf jeden Fall vom Gesetz erfasst sein.

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Europäische Verleger begrüßen deutsches Leistungsschutzrecht

Der Europäische Verlegerrat (European Publishers Council, EPC) hat die Entscheidung des Bundestags begrüßt, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzuführen. Der Vorsitzende des Rates, der portugiesische Verleger Francisco Pinto Balsemão, sagte: „Das EPC begrüßt die wichtige Entscheidung des Deutschen Bundestags. Dadurch werden Wert und Kosten der Investitionen in professionellen Journalismus anerkannt.“ Durch das Gesetz werde das Entstehen eines Markts für aggregierte Inhalte gefördert. Neue innovative Geschäftsmodelle könnten nun rund um legal lizenzierte Inhalte entstehen.

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Apple und Microsoft: Ringen um den besten Flagshipstore

In Palo Alto, dem ehemaligen Wohnort seines verstorbenen Gründers Steve Jobs, hat Apple auf der Hauptstraße University Avenue einen strahlenden neuen Flagship-Store eröffnet. Er löst einen älteren, etwas kleineren und nicht ganz so schicken Laden auf der University Avenue ab. Mit dem neuen Geschäft markiert Apple seinen Anspruch auf Design- und Technologieführerschaft im Herzen des Silicon Valley. Doch unweit dieser Repräsentanz, im edlen Stanford Shopping Center auf dem Universitäts-Campus, hat Konkurrent Microsoft sein Lager aufgeschlagen. Der Laden sieht dem Apple-Vorbild zum Verwechseln ähnlich. Die sich gleichenden Bilder zeigen, wie entschlossen Microsoft mit Windows 8 dem Tablet-Marktführer Apple den Kampf angesagt hat:

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Accelerator Plug and Play kommt in Joint Venture mit Springer nach Berlin

Und weiter geht’s mit unserer Internet-Initiative: Wir bei Axel Springer richten unser Augenmerk immer stärker auf junge Hightech-Unternehmen. Nach unserem Einstieg bei der Startup-Konferenz HY Berlin (nächste Veranstaltung übrigens vom 2. bis 4. Juni; Besuch lohnt sich!) bringen wir jetzt einen der großen kalifornischen Acceleratoren und Startup-Investoren in einem Joint Venture nach Deutschland: das Plug and Play Tech Center. Unser Kalifornien-Team (Kai Diekmann, Peter Würtenberger, Martin Sinner) hat diese Kooperation eingefädelt, verhandelt und konzipiert. Ulrich Schmitz, Chief Technology Officer des Bereichs Elektronische Medien und zufälligerweise mein Büronachbar, übernimmt die Leitung – in enger Abstimmung mit seinem Chef Jens Müffelmann. Heute fand die symbolische Vertragsunterzeichnung in Sunnyvale statt. Mit dabei auch Wirtschaftsminister Philipp Rösler, gerade auf Dienstreise im Silicon Valley, und Plug and Play-Gründer und CEO Saeed Amidi.

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Axel Springer-Präsenz im Silicon Valley geht in die Verlängerung

Von morgen an bis Ende Juli werde ich im Silicon Valley sein. Axel Springer verlängert seine Präsenz in Palo Alto und schickt nun regelmäßig Mitarbeiter als „Visiting Fellows“ dorthin. Ich bin der erste Fellow. Kai Diekmann und Peter Würtenberger kehren am 1. Juni zurück, Martin Sinner verlängert seinen Aufenthalt. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit den drei Kollegen. Meine bisherigen Aufgaben als Senior Vice President Investor Relations und Public Affairs führe ich fort und werde dafür öfters in Berlin sowie auf Reisen sein. Und ja: der deutschen Leistungsschutzrecht-Debatte bleibe ich erhalten. Kein Grund zur Freude für die Gegner des Gesetzes also. Für die Leser dieses Blogs wird sich aber manches ändern. Neben der Berichterstattung über Copyright und Netzpolitik rücken mehr und mehr die Themen Paid Content und Technologie in den Vordergrund. Auf diese Felder werde ich mich im Silicon Valley konzentrieren.

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Zeit Online: Die Medienredaktion und ihre ausländischen Krokodile

Kai Biermann, Redakteur bei Zeit Online, hat sich verhört. „Sind Suchmaschinen wirklich Alligatoren?“, fragt er in seinem Bericht über die Leistungsschutzrechts-Anhörung im Bundestag. Er meint, ich hätte in der Anhörung Google mit Alligatoren verglichen. Stimmt nicht. Gesprochen habe ich von „Aggregatoren“. Klingt ähnlich, ist aber etwas anderes. Nicht der einzige Fehler in seinem Beitrag:

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Österreichs Verlage bestehen ebenfalls auf Leistungsschutzrecht

Nach den deutschen Verlagen haben nun auch die Verleger in Österreich erklärt, dass sie zugunsten einer Einigung mit Google nicht auf ein Leistungsschutzrecht verzichten würden. Sie sind überzeugt, dass ein „ordentlicher Rechtsrahmen“ bestehen müsse, um für einen fairen Interessenausgleich im Internet zu sorgen. Davon würden auch die Suchmaschinen profitieren. Innerhalb dieses Rahmens sei man zu vernünftigen Einigungen bereit. Allerdings erkennen die österreichischen Verlage an, dass es ihren französischen Kollegen gelungen ist, ein Prinzip zu etablieren: für die gewerbliche Nutzung journalistischer Inhalte müsse bezahlt werden. Hier die aktuelle Mitteilung des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) im Wortlaut. Sie geht auch auf den Kartellfall in Brüssel ein:

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Interview Promedia: Wie geht es weiter mit dem Leistungsschutzrecht?

Helmut Hartung, Herausgeber und Chefredakteur des Berliner Medienfachdiensts Promedia, hat mich nach der Leistungsschutzrechts-Anhörung im Bundestag per Email zum weiteren Fortgang des Verfahrens befragt. Das Interview erscheint heute auf der Webseite des Dienstes. Mit freundlicher Genehmigung von Promedia wird der Text hier dokumentiert. Gestellt wurden die Fragen vor dem Google-Vergleich in Frankreich. Deswegen taucht dieser Aspekt hier noch nicht auf:

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Google zahlt für Copyright-Vergleich mit Frankreichs Verlagen und trägt Camouflage

Unter Vermittlung von Präsident Francois Hollande hat Google einen Vergleich mit den französischen Verlagen geschlossen. Er enthält eine einmalige Leistung in Höhe von 60 Millionen Euro sowie dauerhafte Zahlungen in unbekannter Größenordnung. Der Vergleich wird wie zuvor schon in Belgien sorgsam verhüllt, um den Anschein zu vermeiden, Google zahle für Inhalte. Dabei tut Google genau das. Hier eine erste Bewertung:

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Google dreht Fotografen und ihren Webseiten den Traffic ab

Mir geht es genauso wie dem Suchmaschinen-Experten Philipp Klöckner: Eigentlich möchte ich hier keinen Google-Watchblog schreiben. Doch die schlechten Nachrichten für Urheber und Verlage aus dem Hause Google folgen so schnell aufeinander, dass mir nichts anderes übrig bleibt, als auch auf den neuesten Streich einzugehen: die überarbeitete Bildersuche. Google nutzt seine dominante Stellung als Suchmaschine aus, um noch eleganter bei Urhebern und Verlagen zu stehlen und die Verwertung von kreativen Leistungen damit noch weiter zu erschweren.

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Stellungnahme des DJV: „Leistungsschutzrecht für alle Verleger, gleichzeitig Position der Urheber stärken“

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat heute seine schriftliche Stellungnahme zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage veröffentlicht. Damit wird die Position des Verbands für die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am 30. Januar 2013 beschrieben. Das umfangreiche, kompetente und hoch detaillierte 40seitige Papier, unterzeichnet von DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, wird hier zwecks Übersichtlichkeit nicht zur Gänze, sondern nur mit seinen einleitenden Thesen wiedergegeben. Zum Original auf der Verbandswebseite geht es hier entlang. Das Papier ist auch hier in diesem Blog verfügbar. Und die vier zusammenfassenden Positionspunkte stehen hier:

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Stellungnahme der Verlage zur Bundestags-Anhörung: „Marktfähigkeit journalistischer Produkte im Internet erhalten“

Am 30. Januar 2013 findet die Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses zum Leistungsschutzrecht statt. Dazu bin ich als Sachverständiger geladen. Vorab habe ich heute im Namen der Verlagsverbände BDZV und VDZ eine ausführliche schriftliche Stellungnahme beim Bundestag eingereicht. Der Wortlaut wird hier dokumentiert:

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Erstaunlich inkonsistent: Wie Max-Planck-Jurist Hilty einmal für und einmal gegen ein Leistungsschutzrecht argumentiert

Kopf der Titelseite des Gutachtens von Prof. Reto Hilty für ein Sportveranstalter-Leistungsschutzrecht

Professor Reto Hilty, Chef des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München, zählt zu den bekanntesten Kritikern des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Sein Institut verfasste vor der ersten Befassung des Bundestags mit dem Gesetzentwurf eine ablehnende Stellungnahme. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bekräftigte Hilty vor einigen Tagen seine Kritik. Seine heutige Position steht jedoch im Widerspruch zu einem Gutachten, das er 2006 geschrieben hat. Darin spricht er sich ausdrücklich für ein Leistungsschutzrecht der Sportveranstalter aus. Beauftragt hatten ihn damals der Deutsche Fußballbund, die Deutsche Bundesliga, der Olympische Sportbund sowie vier Bundesländer. Die Argumente, die er für ein Recht der Sportveranstalter nannte, können ebenso gut für Presseverlage gelten. Ein genauer Blick auf Hiltys Gutachten von damals und seine heutigen Äußerungen zeigt erstaunliche Inkonsistenzen in der juristischen Beurteilung:

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Leistungsschutzrecht für Einsteiger: Faires Internet und guter Journalismus

Die Mainpost in Würzburg hat Stefan Niggemeier und mich zu einem Pro und Contra Leistungsschutzrecht eingeladen. Die Rolle des Pro-Sprechers in diesem Duo habe, wenig überraschend, ich übernommen. Zu Stefan Niggemeiers Contra geht es hier. Mein Beitrag gewährt besonders Einsteigern einen ersten Einblick in die Materie. Wer sich also zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, startet am besten hier:

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Neues Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt Musikproduzenten

In der Begründung zum Regierungsentwurf für das Leistungsschutzrecht spielt die sogenannten „Metall auf Metall“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine wichtige Rolle. Sie handelt vom Tonträger-Sampling. Auf diese Entscheidung nimmt die Regierung ausdrücklich Bezug und begründet damit auch den Schutz auch „kleinster Teile“ eines Presseerzeugnisses. Heute hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren wichtigen Urteil („Metall auf Metall II“) seine Auffassung bestätigt und bekräftigt. Danach erstreckt sich der Schutz des Leistungsschutzrechts für Musikproduzenten auch auf kleinste Teile. Hier die Pressemitteilung des Gerichts:

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Was eine maschinenlesbare Rechtesprache können sollte

Immer wenn ich Robots.txt, die von Google bevorzugte Rechtesprache, kritisiere, hagelt es Vorwürfe der Lüge und Dummheit. Manche meinen, ich sei dumm und verlogen zugleich. Zahlreiche Blogger, Twitterer und Kommentatoren schicken mir Hinweise, wie man einzelnen Seiten vor Bots schützen und einzelne Bots von Seiten fern halten kann. Danke für die Tipps, aber die Fakten sind mir durchaus bekannt. Trotzdem bleibt es dabei, dass Robots.txt wie ein Lichtschalter nach dem An-Aus-Prinzip funktioniert. Kay Oberbeck von Google hat Robots.txt bei der UdLDigital-Diskussion einen „Dimmer“ genannt. Die Metapher ist nicht schlecht. Auch ein Dimmer ist ein Lichtschalter, auch wenn er graduelles Abdunkeln ermöglicht. Eine taugliche Rechtesprache ist Robots.txt damit aber noch lange nicht. Hier eine Liste der Informationen, die man in gute maschinenlesbare Rechtesprache eintragen können sollte, und die von anderen Marktteilnehmern zu berücksichtigen wären:

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Ist Google ein Taliban? Nein!

Die Schlagzeile in der neuen Ausgabe des Branchenmagazins „Horizont“ klingt aggressiv: „Google ist eine Art Taliban“ heißt es da in großen Lettern über einem Interview mit mir zum Leistungsschutzrecht. Die Formulierung hat im Netz für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Deswegen möchte ich hier klar sagen: Nein, Google ist kein Taliban. Und ich möchte Google auch nicht mit einem amerikanischen Kriegsgegner gleichsetzen. Die Formulierung ist unglücklich gewählt, und wenn sie jemanden verletzt hat, tut es mir leid. Ihr Kontext wird deutlich, wenn man den entsprechenden Teil des Interviews liest. Dann wird klar, dass es um ein technisches Detail von Rechtesprachen geht:

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Eine europäische Bewegung: Verlage Portugals und der Schweiz fordern Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht, laut Google angeblich ein absurder deutscher Sonderweg, wird in Wahrheit immer mehr zu einer europäischen Bewegung. In dieser Woche haben die Verlage Portugals und der Schweiz ihre Regierungen ersucht, ebenfalls ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild zu veranlassen. Gemeinsam mit ihren Kollegen in Deutschland, Frankreich und Italien veröffentlichten die Portugiesen und Schweizer eine Pressemitteilung. Damit treten offiziell nun die Verlage in fünf europäischen Ländern für das Leistungsschutzrecht ein: Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal und Schweiz. Hier der Text der Erklärung in französischer Sprache:

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